Existenzgründung in der Musikbranche
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- Jacob Koenig
- vor 8 Jahren
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1 Existenzgründung in der Musikbranche Teil 4 Die wichtigsten Versicherungen im Überblick Popakademie Baden-Württemberg GmbH Sami Ahmed Hafenstr Mannheim Tel.: 06 21/ Fax: 06 21/ sami.ahmed@popakademie.de Mit freundlicher Unterstützung
2 a) Persönliche Absicherung 1. Krankenversicherung 2. Pflegeversicherung 3. Altersvorsorge/ Kapital-, Risiko-Lebensversicherung 4. Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderung und Unfallversicherung 5. Arbeitslosenversicherung b) Betriebliche Absicherung 1. Vermögensversicherungen 2. Berufshaftpflichtversicherung 3. Betriebshaftplichtversicherung 4. Kraftfahrzeugversicherung 5. Betriebsunterbrechungsversicherung 6. Betriebskostenversicherung 7. Rechtsschutzversicherung 8. Sachversicherungen (Feuerversicherung, Elektronik- /Datenversicherung, etc.) Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Versicherungen. Selbstverständlich muss sich jeder Existenzgründer selbst darüber informieren und entscheiden, welche Versicherungen letztendlich nötig und sinnvoll sind. a) Persönliche Absicherung 1. Krankenversicherung Als Unternehmer ist man nicht krankenversicherungspflichtig. Dennoch ist eine Absicherung im Krankheitsfall unbedingt nötig. Es gibt zwei Möglichkeiten sich zu versichern, entweder freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung oder man schließt eine private Krankenversicherung ab. Hier gilt es, die Vor- und Nachteile für sich selbst abzuwägen und dann zu entscheiden. Es empfiehlt sich die einzelnen Angebote der Versicherungen zu prüfen und für sich entscheiden was günstiger ist. Wenn Sie einer künstlerischen oder publizistischen Erwerbstätigkeit nachgehen (Musiker) müssen sie sich bei der KSK (Künstlersozialkasse) pflichtversichern lassen. Antragsunterlagen finden sie unter 2. Pflegeversicherung Das Pflegeversicherungsgesetz gilt auch für Selbständige, unabhängig für welche Art der Krankenversicherung Sie sich entschieden haben. Wer in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, wird automatisch bei der angegliederten Pflegeversicherung mitversichert. Wer privat versichert ist, unterliegt der privaten
3 Pflegeversicherungspflicht. Der gesetzliche Beitragssatz liegt bei 1,7%. 3. Altersvorsorge Die Altersvorsorge ist sehr wichtig, da sie nicht nur die Absicherung im Ruhestand umfasst, sondern auch im Falle der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit in Kraft tritt. Ebenso werden im Todesfall die Hinterbliebenen versorgt. Die Rentenansprüche, die man sich in der Zeit als Arbeitnehmer erwirtschaftet hat, bleiben erhalten. Es gibt folgende Möglichkeiten der Altersvorsorge Gesetzliche Altersvorsorge Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung Man kann sich auf Antrag pflichtversichern lassen. Der Antrag muss innerhalb der ersten fünf Jahre der Selbständigkeit gestellt werden. Wird der Antrag bewilligt, so ist ein Widerruf nicht mehr möglich, man bleibt bis zum Ende seiner Selbständigkeit pflichtversichert. Auf Antrag müssen Existenzgründer in den ersten drei Jahren ihrer Selbständigkeit nur die Hälfte der Beiträge bezahlen. Freiwillige Mitgliedschaft Der Unternehmer selbst entscheidet über die Beitragshöhe innerhalb einer vorgegebenen Bandbreite (zwischen 60 bis 870 ). Interessant ist diese Variante der Altersvorsorge für diejenigen, die bereits Ansprüche auf Rentenzahlung erworben haben. Sie sollten aber in jeden Fall ein Beratungsgespräch mit dem Versicherungsträger vereinbaren bevor Sie sich entscheiden! Private Altersvorsorge Diese Variante bietet sich vor allem für diejenigen an, die noch nicht viele oder nur geringe Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Meist ist die private Altersvorsorge eine Kapitallebensversicherung ohne Todesfallschutz. Hier zahlt man einmalig oder regelmäßige Beträge ein und erhält dann ab einem festgelegten Zeitpunkt eine monatliche Rente oder alternativ eine einmalige Auszahlung des kompletten Betrags. Da die gesetzliche Altersvorsorge auf Dauer keine ausreichenden Leistungen bieten kann, ist eine zusätzliche private Altervorsorge unbedingt ratsam! Die Entscheidung, welche Art von Altersvorsorge für Sie in Frage kommt, bedarf einer genauen Prüfung der eigenen Anforderungen. Bitte informieren Sie sich ausführlich bevor Sie eine Entscheidung treffen!
4 4. Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Unfallversicherung Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist vor allem für jene wichtig, die keine Rentenansprüche oder Eigenkapital haben, also deren Existenz von ihrer Arbeit abhängig ist. Sollten Sie nicht schon durch die gesetzliche Rentenversicherung gegen Berufsunfähigkeit versichert sein, so sollte eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden. Die Rentenversicherungen werden oftmals in Kombination mit Lebensversicherungen angeboten. Diese Variante ist meist kostengünstiger und im Falle der Berufsunfähigkeit wird die Beitragszahlung dann vom Versicherer übernommen und die Altervorsorge ist gesichert. Ebenso gilt zu prüfen, ob eine private Unfallversicherung Sinn macht diese zahlt dann bei Berufsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls im privaten Bereich. Bei einigen Berufszweigen ist auch für Unternehmer die gesetzliche Unfallversicherung Pflicht. Unabhängig davon ist es zu empfehlen, sich freiwillig bei der entsprechenden Berufsgenossenschaft zu versichern. Sie erfahren bei der IHK, welche Berufsgenossenschaft für Sie in Frage kommt. 5. Arbeitslosenversicherung Bisher gab es weder eine Versicherungspflicht, noch bestand die Möglichkeit, sich als Selbständiger bei der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung freiwillig zu versichern. Seit dem 01. Februar 2006 gibt es gute Neuigkeiten für Existenzgründer: Seit diesem Datum können bereits Selbständige, aber auch Existenzgründer einen freiwilligen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zahlen. Dadurch ist es möglich, bei einer Unternehmensaufgabe Arbeitslosengeld zu erhalten. Die Beitragshöhe ermittelt sich aufgrund der beitragspflichtigen Einnahmen. Voraussetzungen für die Antragstellung sind dass der Versicherungsnehmer eine selbständige Tätigkeit von 15 Wochenstunden verübt dass der Selbständige während der letzten 12 Monate Arbeitslosenbeträge gezahlt hat oder Lohnersatzleistungen wie z.b. Arbeitslosengeld I, Krankengeld oder Mutterschaftsgeld erhalten hat. Der Antrag wird bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt. Für bereits selbständige Unternehmer gibt es eine Übergangsregelung, bis dahin kann der Antrag noch abgegeben werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bundesagentur für Arbeit über die Höhe der eigentlichen Auszahlung, rückwirkende Beschlüsse und weitere Informationen zur freiwilligen Pflichtversicherung! (Weitere Infos auch unter
5 b) Betriebliche Absicherung 1. Haftpflichtversicherung Die Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung und auf diese sollte in keinem Fall verzichtet werden! Die private Haftpflicht wird dadurch nicht ersetzt. Versichert sind alle Ansprüche aus Personen- oder Sachschäden sowie deren Folgeschäden wie z. B. Wertminderung, Arbeitsunfähigkeit, etc. Sämtliche Betriebsangehörige und gesetzliche Vertreter können mitversichert werden. 2. Berufshaftpflichtversicherung Die Berufshaftpflicht deckt Regressansprüche von Kunden gegenüber dem Unternehmer ab. Es bietet sich eine Versicherung an, die für finanzielle Verluste aufkommt. 3. Betriebshaftpflichtversicherung Diese Versicherung deckt die Schäden, die der Unternehmer, die Betriebsangehörigen oder gesetzliche Vertreter im Rahmen des Geschäftsbetriebes verursachen. Nicht alle Betriebe benötigen den gleichen Versicherungsschutz. Daher ist es wichtig, alle betrieblichen Risiken aufzulisten. Diese Liste dient als Grundlage für den Abschluss der Versicherung. Bitte teilen Sie Änderungen der Risiken sofort der Versicherungsgesellschaft mit! 4. Kraftfahrzeugversicherung Diese Versicherung ist für alle vorgeschrieben. Ohne gültigen Versicherungsschutz wird das Fahrzeug nicht zugelassen. 5. Betriebsunterbrechungsversicherung Versichert sind die laufenden Geschäftskosten, entgangene Gewinne, Löhne, Pacht und Zinsen, wenn der Betriebsablauf durch Sachschäden unterbrochen wird. Gezahlt wird bis zur vollen Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs. Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist eine reine Sachversicherung und kommt nur für Sachschäden auf! Oftmals ist diese Versicherung mit anderen Sachversicherungen gekoppelt. (z. B. Feuer, Einbruch, etc.) 6. Betriebskostenversicherung Wenn durch Krankheit oder Unfall der Unternehmer arbeitsunfähig werden sollte, werden die laufenden Betriebskosten wie Miete, Löhne etc. durch die Versicherung weitergezahlt. 7. Rechtsschutzversicherung Hier werden die Kosten für Anwalt, auch die der Gegenseite und die Gerichtskosten übernommen. Es gibt verschieden Rechtsschutzversicherungen. Die Berufs- oder Firmen-Rechtsschutzversicherung tritt bei arbeitsrechtlichen Streitereien ein. Der Grundstücks- und Miet-Rechtsschutz bei Eigentums-, Mietoder Pachtstreitigkeiten. Der Verkehrs- und Fahrzeugs-Rechtsschutz regelt Streitigkeiten bei Bußgeldbescheiden, Führerscheinentzug, etc.
6 8. Sachversicherugen Die Sachversicherungen kommen nur für den entstandenen Sachschaden auf. Nicht für die dadurch entstandenen Folgeschäden (Verdienstausfall, etc.). Es gibt eine Vielzahl von Sachversicherungen wie z. B. Feuerversicherung, Leitungswasserversicherung, Sturm- und Hagelversicherung, Elektronik- und Datenversicherung, Einbruchdiebstahl-/Raubversicherung. Jeder muss für sich selbst entscheiden, welche Sachversicherungen Sinn machen. Hinweis Dieses Hand-Out dient als erster Überblick und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es kann keine Haftung für inhaltliche Richtigkeit übernommen werden. Selbstverständlich gibt es viele weitere Versionen und ständige Änderungen. Bitte lassen Sie sich vor Abschluss der Versicherungen unbedingt von einem Fachmann beraten! Popakademie Baden-Württemberg Stand: Februar 2008 Träger der Akademie:
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