Richtlinie zur Durchführung von Räumungsübungen. an der TU Kaiserslautern

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1 Richtlinie zur Durchführung von Räumungsübungen an der TU Kaiserslautern Inhalt Seite 1 Zweck und Anwendungsbereich 1 2 Beteiligte Abteilungen und Personen 1 3 Information / Schulung 2 4 Durchführung der Räumungsübung 2 5 Auswertung der Räumungsübung 3 6 Mitgeltende Unterlagen 3 Anhang 1: Protokoll Räumungsübung 4 Anhang 2: Objektanalyse 5 1 Zweck und Anwendungsbereich Diese Richtlinie regelt die Durchführung von Räumungsübungen in den Gebäuden der TU Kaiserslautern. Durch regelmäßige Räumungsübungen soll gezielt überprüft werden, wie die Entfluchtung von anwesenden Personen (Universitätsangehörige, Gäste, Kunden, Fremdfirmen) im Alarmfall aus dem Gebäude bis zum Sammelpunkt erfolgt. Dabei sollen Mängel und Schwachstellen, z.b. beengte Fluchtwege oder unzureichende Kennzeichnungen, erkannt und behoben werden. Des Weiteren soll überprüft werden, ob eine ausreichende Alarmierung in allen Räumen erfolgt. Der Anwendungsbereich gilt für die Gebäude der TU Kaiserslautern. 2 Beteiligte Abteilungen und Personen Räumungsübungen finden an der TU Kaiserslautern in regelmäßigen Abständen statt. Den Termin zu einer Räumungsübung koordiniert die Stabsstelle Z.0 gemeinsam mit - der Hochschulleitung - den betroffenen Dekanaten oder Geschäftsführern - der Abteilung dem Veranstaltungsmanagement Seite 1 von 5

2 Weiter beteiligt sind - Professoren, Lehrbeauftragte und sonstige Vorgesetzte - Evakuierungshelfer - weitere Beobachter Der Räumungstermin wird über die Abteilung 5.1 der Berufsfeuerwehr Kaiserslautern und dem Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung mitgeteilt, deren Teilnahme ausdrücklich erwünscht ist. Die einzelnen Arbeitsgruppenleiter und Vorgesetzte ernennen im Vorfeld ausreichend Evakuierungshelfer und organisieren bei Alarmierung die Räumung ihres Bereichs. Die ernannten Evakuierungshelfer (bzw. Etagenhelfer für Gebäude 47) kontrollieren in ihren Bereichen und Etagen, dass alle anwesenden Mitarbeiter und Personen die Räume verlassen haben. Beobachter der Zentralen Verwaltung überwachen die möglichen Notausgänge und achten darauf, dass niemand das Gebäude während einer Räumungsübung betritt. Leiter von Veranstaltungen und Seminaren sind im Alarmfall und bei Räumungsübungen für die Evakuierung der Personen ihrer Veranstaltung zuständig. 4 Information / Schulung Einige Tage vor Durchführung der Räumungsübung erfolgt eine Informationsveranstaltung für die betroffenen Verantwortlichen, Arbeitsgruppenleiter, Vorgesetzten, Evakuierungshelfer und Beobachter über die Stabsstelle Z.0. Folgende Inhalte werden vermittelt bzw. festgelegt: Spezielle und allgemeine Infos zur Räumungsübung Grafische Darstellung der Fluchtwege bis zum Sammelpunkt Einteilung der Evakuierungshelfer und Beobachter der Räumungsübung Benennung des Ansprechpartners für die Räumungsübung Terminbekanntgabe 5 Durchführung der Räumungsübung Das Auslösen und Abschalten der Alarmsirene erfolgt über die Abteilung 5.1. Bei Ertönen der Alarmsirene ist gemäß der aktuellen Brandschutzordnung zu verfahren: Sämtliche Telefongespräche abbrechen. Laufende Apparaturen und Geräte möglichst abschalten. Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht unwirksam gemacht werden. Arbeitsgruppenleiter, Vorgesetzte und Evakuierungshelfer leiten die Räumung ihres Bereichs. Fenster und Türen sind wenn möglich zu schließen. Gefährdete Personen müssen gewarnt werden. Seite 2 von 5

3 Verletzten, Behinderten und hilflosen oder motorisch eingeschränkten Personen ist Hilfe zu leisten. Das Gebäude über die gekennzeichneten Rettungswege verlassen und die entsprechende Sammelstelle aufsuchen. Auf eine vollständige Räumung (Besucher, Toiletten) ist zu achten. Verqualmte Räume in gebückter Haltung verlassen. Bei nicht passierbaren oder verrauchten Fluchtwegen müssen sich die betroffenen Personen an den Fenstern für die Feuerwehr bemerkbar machen. Aufzüge dürfen nicht benutzt werden. Am Sammelplatz ist die Vollständigkeit der Mitarbeiter zu überprüfen. Die Räumungsübung ist beendet, wenn alle Personen das Gebäude verlassen haben und der Sirenenalarm wieder abgeschaltet wird. 6 Auswertung der Räumungsübung Im Anschluss an eine Räumungsübung findet eine kurze Nachbesprechung mit den Hauptverantwortlichen statt. Sicherheitsverantwortliche, Vorgesetzte, Evakuierungshelfer und Beobachter protokollieren den Verlauf der Räumungsübung für ihren zugewiesenen Bereich oder Etage gemäß dem Protokoll Räumungsübungen im Anhang 1 und schicken eine Kopie innerhalb von 7 Tagen an die Stabsstelle Z.0. Eine Auswertung der Ergebnisse erfolgt über die Zentrale Verwaltung. Einen zusammenfassenden Bericht erstellt die Stabsstelle Z.0. 7 Mitgeltende Unterlagen Flucht- und Rettungswegepläne Aktuelle Brandschutzordnung der TU Kaiserslautern Richtlinie zum Arbeits- und Umweltschutz der TU Kaiserslautern Protokoll Räumungsübung Diese Richtlinie gilt ab dem Gez. Stefan Lorenz (Kanzler) Seite 3 von 5

4 Anhang 1: Protokoll Räumungsübung: Gebäude- AG / Abteilung:... Datum der Übung:... Verantwortlich:... Uhrzeit der Alarmierung:. Räumungsdauer: von... bis...uhr bei Anzahl der Beschäftigten von... Haben alle technischen Einrichtungen funktioniert?. Waren alle Rettungswege frei?... Haben alle Personen das Gebäude verlassen? Befanden sich alle Personen auf dem Sammelplatz?... Bemerkungen, Vorschläge, Hinweise, festgestellte Mängel: Datum Unterschrift der/des Verantwortlichen Kopie für die Stabsstelle Z.0 (Bitte innerhalb von 7 Tage nach der Räumungsübung zusenden) Seite 4 von 5

5 Anhang 2: Objektanalyse Das Gebäude, in dem eine Räumungsübung durchgeführt werden soll, ist von der Stabsstelle Z.0 vorab auf folgende Punkte zu analysieren: Hauptnutzung: Laborgebäude Hörsaalgebäude Bürogebäude Mischgebäude Versuchshallen, Lager Personen im Gebäude: Mitarbeiter Studenten Gäste Personen mit Behinderungen Gastwissenschaftler / Lehrbeauftragte Dienstleister, Handwerker Lage auf dem Campus: Nachbargebäude Entfernung zum Sammelpunkt Anfahrtswege der Feuerwehr Öffentliche Straßen Anlagentechnischer Brandschutz: Brandmeldeanlage (Vollüberwachung-Teilüberwachung, keine BMA) Lage der Sirenen Akustische Alarmierung Flucht- und Rettungswegsituation: aktuelle Flucht- und Rettungswegpläne vorhanden Besonderheiten aus den Feuerwehr- Einsatzplänen Zustand der Fluchtwege Zweiter baulicher Fluchtweg vorhanden Aktuelle Pläne mit der Darstellung der Flucht- und Rettungswege bis zum Sammelplatz sind für die Durchführung einer Räumungsübung dringend notwendig. Je nach Gebäude und Anzahl der Notausgänge müssen ausreichend Evakuierungshelfer und Beobachter bei einer Räumungsübung eingeplant werden. Seite 5 von 5

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