Information zur Notengebung in Zeugnissen und Schulnachrichten an der WienerMittelSchule

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1 Nummer 4 Information zur Notengebung in Zeugnissen und Schulnachrichten an der WienerMittelSchule

2 Inhaltliche Verantwortung: Projektleitung Wiener MittelSchule i.v. Dr. Rupert Corazza

3 /8 und Schulnachrichten an der WienerMittelSchule A - Grundsätzliches: Die Leistungsbeurteilung an der WienerMittelSchule orientiert sich an den Stärken, nicht an den Defiziten. Die herkömmlichen Formen der Ziffernoten in Zeugnissen und Schulnachrichten, verbunden mit der Ausweisung nach welchem Lehrplan (AHS oder HS) der Schüler/ die Schülerin beurteilt wird, sind an der WienerMittelSchule weiterhin obligatorisch. Darüber hinaus werden zusätzliche Formen der Leistungsbeurteilung 1 in der WienerMittelSchule praktiziert, die aber nicht Inhalt dieser Information sind. Primär ist nach den Lehrplänen der AHS-Unterstufe zu beurteilen. Um die Bandbreite der Beurteilungsmöglichkeiten zu erweitern, kann auch eine Beurteilung wie nach den Anforderungen der 2. oder 3. Leistungsgruppe der Hauptschule erfolgen. Der Leistungsfeststellung sind nur die im Lehrplan festgelegten Bildungs- und Lehraufgaben und jene Lehrstoffe zugrunde zu legen, die bis zum Zeitpunkt der Leistungsfeststellung in der betreffenden Klasse behandelt worden sind. Um die Leistungen im Zeugnis (in der Schulnachricht) in Ziffernoten zu bewerten gilt im Besonderen: Die Note in einem Unterrichtsgegenstand basiert auf den Leistungen, die in Kernund Leistungskursen (Erweiterungs- und Trainingskurse) erbracht werden. 2 3 Erweiterungskurse 4 übersteigen den Inhalt des Kernkurses deutlich. Diese sind in gemeinsamer Betrachtungsweise mit dem Kernkurs Beurteilungsgrundlage für überdurchschnittliche Beurteilungen. Trainingskurse, bezogen auf den Inhalt des Kernkurses, ermöglichen nach Bedarf zusätzliche individuelle Übungs- und Lernzeiten. Förderunterricht - beispielsweise im Rahmen von Förderkursen - bietet zusätzliche Möglichkeiten der Unterstützung für lernschwache Schüler/innen. Der Förderunterricht ist nach Gegebenheiten und Bedarf zu organisieren. 1 Für diese sei u.a. auf die Broschüre von Thomas Stern Förderliche Leistungsbewertung verwiesen. 2 FAQ (Bestandteil der Konferenzmappe Sept. 2008) Seite 5-3 Rechtliche Grundlage: Modellplan SSR (Kap.2.1) Für Kern- und verpflichtende Leistungskurse erhalten Schüler/innen pro Unterrichtsgegenstand eine Gesamtnote. 4 Eine Übersicht, welche Kurse von dem einzelnen Schüler/ der einzelnen Schülerin besucht werden, ist zu führen und bei Bedarf den Erziehungsberechtigten jederzeit auszuweisen. Die Einteilung in die Kurse erfolgt nach den Prinzipien der inneren Differenzierung und erfolgt in gemeinsamer Absprache zwischen Lehrer/in und Schüler/in."

4 /8 B Beurteilung mit Ziffernoten und Leistungsgruppenvermerk in Zeugnissen und Schulnachrichten Vorbemerkung zum Leistungsgruppenvermerk: Ein Leistungsgruppenvermerk in einem Zeugnis (in einer Schulnachricht) ist auszuweisen, wenn der Schüler/ die Schülerin wie nach den Anforderungen des Lehrplans der 2. oder 3. Leistungsgruppe der Hauptschule 5 beurteilt wurde. Dabei ist zu beachten: Der Unterricht an der WienerMittelSchule findet grundsätzlich nach den Lehrplänen der AHS-Unterstufe statt. Allerdings ist eine Beurteilung nach den Anforderungen des Lehrplans der Hauptschule möglich. Jedoch ist die Organisation von Leistungsgruppen nicht zulässig. B1 - Erste Schulnachricht im ersten Schuljahr der WienerMittelSchule: Im ersten Semester der 5. Schulstufe werden in der Regel alle Schüler/innen nach dem Lehrplan der AHS-Unterstufe (Gymnasium/ Realgymnasium) beurteilt 6. Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind von dieser Regelung ausgenommen und können auch nach den Lehrplänen der Sonderschule beurteilt werden. Rechtliche Grundlage: Die Beurteilungen sind grundsätzlich nach den Lehrplänen der Schultypen der AHS-Unterstufe durchzuführen. 7 Begründung: Schüler/innen werden am Übergang von der Volksschule in die Sekundarstufe 1 besonders intensiv begleitet. Lernschwache Schüler/innen sollen mit vielfältigen Fördermethoden unterstützt werden. Um ausreichend Zeit für Fördermaßnahmen zu geben, ist es nicht vorgesehen, dass die Beurteilung nach einem anderen Lehrplan als dem der AHS- Unterstufe erfolgt. B2 Erstes Zeugnis im ersten Schuljahr der WienerMittelSchule: Ab dem zweiten Semester der 5. Schulstufe kann unter bestimmten Auflagen die Beurteilung im Jahreszeugnis der 5. Schulstufe, und in weiterer Folge in allen darauf folgenden Zeugnissen und Schulnachrichten wie nach den Anforderungen des Lehrplans der Hauptschule (Leistungsgruppenvermerk: 2. oder 3. Leistungsgruppe) durchgeführt werden. Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind von dieser Regelung ausgenommen und können auch nach den Lehrplänen der Sonderschule beurteilt werden. 5 Aus Lesbarkeitsgründen wird in weiterer Folge die verkürzte sprachliche Variante gewählt: beurteilt nach dem Lehrplan der 2. oder 3. Leistungsgruppe Hauptschule korrekt wäre der Ausdruck: beurteilt wie nach den Anforderungen der 2. oder 3. Leistungsgruppe nach dem Lehrplan der Hauptschule 6 Ausnahme bilden Schüler/innen, die schon mit Beginn des Schuljahres nach den Anforderungen eines anderen Lehrplans beurteilt werden. Das gilt zum Beispiel für Repetenten/Repetentinnen, die nach den Anforderungen des Lehrplans der 3. Leistungsgruppe im vorangegangen Schuljahr negativ beurteilt worden sind. 7 Modellplan SSR (Kap. 3.6)

5 /8 Rechtliche Grundlage: Im Falle eines absehbaren negativen Abschlusses in einem Pflichtgegenstand ist der bestehende Rechtsrahmen nachweislich auszuschöpfen (Förderunterricht, individuelle Förderpläne, Frühwarnsystem, Recht auf Wiederholungsprüfung etc.). In begründeten Fällen erfolgt die Beurteilung auf der Grundlage einer Leistungsdokumentation nach ausführlicher Beratung der Schüler/innen und Erziehungsberechtigten sowie bei Zustimmung der Erziehungsberechtigten in Deutsch, Erste Lebende Fremdsprache bzw. Mathematik unter Ausschöpfung der gesamten Bandbreite (Leistungsgruppenvermerk) der gültigen Lehrpläne der Sekundarstufe 1. In diesem Fall ist die positive Note mit dem Hinweis zu versehen: "Die Beurteilung erfolgte nach dem Lehrplan der.. (entsprechender Lehrplan ist einzufügen)". 8 B3 Wechsel der Beurteilungsgrundlage zum Lehrplan der Hauptschule (Leistungsgruppenvermerk) Grundprinzip: Nur im Falle einer sicher zu erwartenden negativen Beurteilung ist eine Beurteilung nach den Anforderungen der 2. Leistungsgruppe möglich. Jeder Lehrplanwechsel ist mit besonderer Umsicht zu behandeln. Der entsprechende Rahmen an Fördermöglichkeiten ist jeweils auszuschöpfen. Im Falle des Wechsels vom Lehrplan der AHS-Unterstufe zum Lehrplan der Hauptschule (2. Leistungsgruppe) ist ausdrücklich die Zustimmung 9 der Erziehungsberechtigten einzuholen. Im Falle eines Wechsels von der Beurteilung nach dem Lehrplan der Hauptschule 2. Leistungsgruppe zur Beurteilung nach den Auflagen für die 3. Leistungsgruppe sind der Schüler/ die Schülerin und die Erziehungsberechtigten nachweislich schriftlich zu informieren, jedenfalls spätestens sechs Wochen vor Ende des Unterrichtsjahres, sofern eine Änderung seit der letzten schriftlichen Information eingetreten ist. Fördermaßnahmen sind nachweislich auszuschöpfen. Der/die Erziehungsberechtigte eines Schülers/ einer Schülerin, sofern er nach den Anforderungen wie nach dem Lehrplan der 2. oder 3. Leistungsgruppe beurteilt worden ist, kann vor Ende des Unterrichtsjahres eine Beurteilung nach der nächsthöheren Leistungsgruppe (bzw. sinngemäß für eine Beurteilung nach dem Lehrplan der AHS) für die nächste Schulstufe beantragen (vgl. die Regelung im Rahmen des Regelschulwesens wie für die Hauptschule gilt: 31c Abs. 4 SchUG). Gegen eine negative Entscheidung der Klassenkonferenz ist die Berufung gemäß 71 Abs. 2 lit. e SchUG zulässig. Wichtiger Hinweis: Die Beurteilung wie nach den Anforderungen der 3. Leistungsgruppe der Hauptschule ist ausschließlich für besonders lernschwache Schüler/innen vorgesehen. 8 Modellplan (Kap. 3.6) 9 Ein eigenes Formular als Vorschlag ist in Ausarbeitung

6 /8 B4 Ablegung einer negativen Wiederholungsprüfung in D, M, E Wird ein Schüler/eine Schülerin nach dem Lehrplan der AHS-Unterstufe beurteilt, gilt: Nach einer negativen Wiederholungsprüfung muss die Schulstufe wiederholt werden, ausgenommen: 1.) Die Klassenkonferenz hat vor Ablegung der Prüfung dem Aufsteigen mit einem Nicht genügend in die nächsthöhere Schulstufe zugestimmt, und der Schüler/die Schülerin wird weiterhin nach dem Lehrplan der AHS-Unterstufe beurteilt. 2.) Der Schüler/die Schülerin wird mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten in der nachfolgenden Schulstufe im betreffenden Gegenstand wie nach den Anforderungen des Lehrplans der 2. Leistungsgruppe der Hauptschule beurteilt Hinweis: Wesentlich ist, dass ein Schüler/ eine Schülerin, der/die nach dem Lehrplan der AHS beurteilt wird, in allen Rechten einem Schüler/einer Schülerin gleichgestellt ist, der/die eine AHS besucht. Dazu gehört auch die Möglichkeit, im Falle einer negativen Beurteilung sofern kein Lehrplanwechsel ausdrücklich seitens der Erziehungsberechtigten gewünscht wird - eine Wiederholungsprüfung ablegen zu können. Hinweis: Würde ein Schüler/ eine Schülerin nach dem Lehrplan der Hauptschule 2. Leistungsgruppe negativ beurteilt, so ist zum Wechsel der Beurteilung nach der 3. Leistungsgruppe keine Zustimmung der Erziehungsberechtigten einzuholen. Grundprinzip: Nur im Falle einer sicher zu erwartenden negativen Beurteilung gemäß dem Lehrplan der Hauptschule 2. Leistungsgruppe ist eine Beurteilung nach den Anforderungen der 3. Leistungsgruppe möglich. Selbstverständlich müssen die Erziehungsberechtigten in geeigneter Weise über den Leistungsstand informiert werden. Eine Wiederholungsprüfung für Schüler/innen, die wie nach den Anforderungen der 2. Leistungsgruppe der Hauptschule beurteilt werden, ist gesetzlich nicht vorgesehen. B5 Wechsel der Beurteilungsgrundlage gemäß den Lehrplänen einer höheren Leistungsgruppe Wenn auf Grund der Leistungen zu erwarten ist, dass der Schüler/ die Schülerin den Anforderungen einer höheren Leistungsgruppe voraussichtlich entsprechen wird und somit nach diesen Kriterien beurteilt werden kann, ist er/sie nach dem Lehrplan der nächsthöheren Leistungsgruppe zu beurteilen. Eine Beurteilung nach dem Lehrplan der 1. Leistungsgruppe der Hauptschule ist nicht vorgesehen, da dies der Beurteilung nach den Lehrplänen der AHS-Unterstufe entspricht. Ein neuerlicher Wechsel zurück zur Beurteilung nach den Lehrplänen der AHS-Unterstufe ist nach eingehender Beratung durch den Lehrer/die Lehrerin des betreffenden 10 Hinweis: Nach erfolgloser Ablegung einer Wiederholungsprüfung nach den Anforderungen der AHS kann jedenfalls nachträglich kein positives Jahreszeugnis der Hauptschule ausgestellt werden. 11 Es besteht selbstverständlich die Möglichkeit, im Sinne von Abschnitt B5 im Laufe des Schuljahres wieder nach den Anforderungen der Lehrpläne der AHS-Unterstufe beurteilt zu werden.

7 /8 Unterrichtsgegenstandes auch auf Antrag der Erziehungsberechtigten bei der Schulleitung möglich. B6 - Abschlusszeugnis (Zeugnis der 8. Schulstufe) nach dem Lehrplan des Gymnasiums/Realgymnasiums und der Hauptschule Schüler/innen, die den Anforderungen der Lehrpläne der AHS-Unterstufe (Lehrplan des Gymnasiums/Realgymnasiums) entsprechen, haben ein diesbezüglich eindeutiges Abschlusszeugnis zu erhalten. 12 Jeder Vermerk einer Beurteilung nach dem Lehrplan der Hauptschule auch in nur einem Gegenstand führt dazu, dass für den Übertritt in eine weiterführende Schule dieses Zeugnis als Hauptschulzeugnis betrachtet wird und die diesbezüglichen Bestimmungen angewendet werden. {Das heißt eine schlechtere Note als Befriedigend in einem Nicht-Schularbeitsgegenstand zieht in einem Hauptschulzeugnis eine Aufnahmsprüfung für den Übertritt in eine 5. Klasse der AHS (nicht für die BMHS) nach sich, während in einem AHS-Zeugnis in allen Gegenständen der positive Abschluss genügt.} Beilage: Textausschnitte aus: Modellplan Wiener Mittelschule #Schluss# 3.6 Lehrplanausweisung Die Beurteilungen sind grundsätzlich nach den Lehrplänen der Schultypen der AHS-Unterstufe durchzuführen. Im Falle eines absehbaren negativen Abschlusses in einem Pflichtgegenständ ist der bestehende Rechtsrahmen nachweislich auszuschöpfen (Förderunterricht, individuelle Förderpläne, Frühwarnsystem, Recht auf Wiederholungsprüfung etc.). In begründeten Fällen erfolgt die Beurteilung auf der Grundlage einer Leistungsdokumentation nach ausführlicher Beratung der Schüler/innen und Erziehungsberechtigten mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten in Deutsch, Erste Lebende Fremdsprache bzw. Mathematik unter Ausschöpfung der gesamten Bandbreite (Leistungsgruppenvermerk) der gültigen Lehrpläne der Sekundarstufe 1. In diesem Fall ist die positive Note mit dem Hinweis zu versehen: "Die Beurteilung erfolgte nach dem Lehrplan der.. (entsprechender Lehrplan ist einzufügen)". Ein neuerlicher Wechsel zurück zur Beurteilung nach dem Lehrplan der AHS-Unterstufe ist nach eingehender Beratung durch den/die Unterrichtenden des betreffenden Unterrichtsgegenstandes auf Antrag der Erziehungsberechtigten bei der Schulleitung möglich. 3.7 Berechtigungen und Zeugnisse ( 7 a Abs. 5 SchOG) Die Schulnachrichten und Zeugnisse haben als Schulart die Bezeichnung Wiener Mittelschule zu enthalten. Die Anführung weiterer Schularten und -formen, die an dem jeweiligen Standort angeboten werden, ist im Zeugniskopf ( Bezeichnung und Standort der Schule ) und im Rundstempel zulässig Die SchülerInnen erwerben in der Wiener Mittelschule je nach ihren individuellen Leistungen ein Abschlusszeugnis, das ausweist, welche Berechtigungen zum Besuch der Oberstufe beziehungsweise weiterführender Schulen erworben wurden. 12 Das bedeutet, dass die Beurteilungsstufe Sehr gut oder Gut nach dem Lehrplan der Hauptschule 2. Leistungsgruppe im Abschlusszeugnis nicht zweckmäßig ist obwohl rein theoretisch damit dem Übertritt in die 5. Klasse einer AHS (oder in eine BMHS) nichts entgegensteht. 13 Eine zusätzliche Information in den Schulnachrichten und im Zeugnis, nach welchem Anforderungen wie nach dem Lehrplan der AHS-Unterstufe oder der 2. oder 3. Leistungsgruppe der Hauptschule beurteilt worden ist, ist zulässig und ist als Information zur klaren Lesbarkeit von Zeugnissen und Schulnachrichten zu werten. 14 Weiters gilt: Die Schulnachrichten und Zeugnisse haben ebenfalls die Zeile zu enthalten: "Neue Mittelschule - Modellversuch gemäß 7a des Schulorganisationsgesetzes".

8 Informationen zur WienerMittelSchule: Nr.1: Nr.2: Nr.3: Nr.4: Nr.5: Modellplan FAQ Lerncoaching Information zum wechselseitigen Einsatz von Lehrer/innen

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