BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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- Lilli Brodbeck
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Ekin Deligöz, Agnes Krumwiede, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/11752 Umsetzung der Praktikantenrichtlinie des Bundes Vorbemerkung der Fragesteller DieÜberarbeitungderRichtliniedesBundeszurBeschäftigungvonPraktikantinnenundPraktikanten (PraktikantenrichtlinieBund),welcheam1.Dezember2011inKrafttrat,isteinwichtigerBausteinfürgerechterePraktikaverhältnisse in der Bundesverwaltung. EinJahrnachihremInkrafttretenistzufragen,obdieRichtlinienindieser FormauchvollumfänglichAnwendungfinden.DaderPraktikantenstatuswedergesetzlichformuliertnocheingemeinsamesVerständnisüberdiesenBegriffexistiert,bleibtesbisherdiffus,welchenStatusPraktikantinnenundPraktikanteninderBundesverwaltunghaben.FolgediesesDefinitionmangelssind unklare Aufgaben, Rechte und Pflichten dieser Personengruppe. DaregulatorischeRahmenbedingungennichtzwangsläufigeineGarantiefür einehohepraktikaqualitätdarstellen,sonderneineumfassendeimplementierungderrichtliniensowiedereneffektiveeinhaltungdenentscheidenden Beitragleisten,damithochwertigePraktikagewährleistetwerdenkönnen,ist zudemzuklären,inwieferneineüberprüfungdesprozessesseitderbekanntgabederpraktikantenrichtliniebundvom9.november2011stattfindet.dies betrifft auch die Art der angekündigten Evaluation. Vorbemerkung der Bundesregierung DieRechtsverhältnissederPraktikantendesBundessindmitderRichtliniedes BundeszurBeschäftigungvonPraktikantenvom1.Dezember2011neugeregelt worden. DiePräambelderRichtlinieerläutertdieZielrichtungeinesPraktikumsund verdeutlicht,dassdiebundesregierungpraktikanteneinsetzt,umdieseaufden künftigenberufvorzubereiten,siebeiderberufswahlzuunterstützenundihre Ausbildung durch Praxiserfahrungen zu vervollständigen. InNummer1derRichtlinieistzudemdefiniert,werunterdiePraktikantenrichtliniefällt.DabeihandeltessichumeineklarabgrenzbarePersonengruppe. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom17.Dezember2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DieRechteundPflichtenderPraktikantensindindenweiterenZiffernder Richtlinieaufgeführt,insbesondereVergütungs-undAufwandsentschädigung, Erstattungsregelungen,RegelungenzumErholungsurlaub,zurSteuer-und SozialversicherungspflichtsowiezurHaftung.WeitereRegelungenfindensich indenpraktikumsverträgen,einmustervertragwurdemitderpraktikantenrichtlinie allen Ressorts übersandt. DieWirkungenderRichtlinieundihrEinsatzsollenzweiJahrenachInkrafttreten,d.h.zum1.Dezember2013evaluiertwerden (Nummer12Absatz3). DifferenzierteAussagensindzumaktuellenZeitpunktnichtmöglichundbleiben der geplanten Evaluation vorbehalten. 1.Inwiefernwirdkontrolliert,obdiePraktikantenrichtlinieBundinihrer überarbeiteten Form auch eingehalten wird? DieEinhaltungderRichtlinieobliegtdemjeweiligenRessort (Artikel65des Grundgesetzes).EineÜberprüfungderWirkungenderRichtliniewirdzum 1.Dezember 2013 vorgenommen. 2.InwiefernistdieBundesregierungderAuffassung,dassalleodereinzelne InhaltederPraktikantenrichtlinieBundauchfüranderePraktikaverhältnisse in Deutschland gelten sollten? a)welcheschritteergreiftsiegegebenenfallszurumsetzungdieser Ziele? b) Wenn die Bundesregierung solche Schritte nicht ergreift, warum nicht? DiePraktikantenrichtliniedesBundesistunterBeteiligungallerRessortsund inengerzusammenarbeitderfachlichbesondersbetroffenenressorts,bundesministeriumdesinnern (BMI),BundesministeriumderFinanzen (BMF),BundesministeriumfürBildungundForschung (BMBF)undBundesministerium fürarbeitundsoziales (BMAS)neugefasstworden,umeineeinheitlichePraxisderBundesbehördenzuunterstützen.FürdenBereichderWirtschafthatdie Bundesregierungesfürnotwendigerachtet,TransparenzüberdieRechteund PflichtenvonPraktikantenzuschaffen.DeshalbhatdasBMASgemeinsammit dembmbfdenleitfaden FaireSpielregelnfürPraktikanten Leitfadenfür diepraxis erarbeitet.auchdiebundesvereinigungderdeutschenarbeitgeberverbände,derdeutscheindustrie-undhandelskammertag,derzentralverbanddesdeutschenhandwerksundderbundesverbandderfreienberufe habendaranmitgewirkt.derleitfadenwurdeschoninüber40000exemplarenaninteressierteinstitutionenundbürgerabgegeben.zudemfandenveranstaltungenstatt,indenenaufdievielfaltvonpraktikaundaufderengestaltungsmöglichkeiten hingewiesen wurde. BetrieblicheAnbietervonPraktikaunterliegennichtderöffentlichenKostenkontrolleundkönnenfreiwilligundnachdenMarktgesetzenandereKonditionenanbietenalsBundeseinrichtungen.SiekönnennichtdurcheineRichtlinie zueinereinheitlichenübungangehaltenwerden.diepraktikantenrichtliniedes BundesundderLeitfaden FaireSpielregelnfürPraktikanten Leitfadenfür diepraxis enthaltenunterberücksichtigungderunterschiedlichenrahmenbedingungen ähnliche Inhalte und Regelungen. Weitere Schritte hält die Bundesregierung nicht für erforderlich.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ WiegehendieBundesbehördendamitum,wenndiePraktikantin/derPraktikanteinPraktikumüberdievorgegebeneWochenanzahlhinausabsolvierenmöchte,wennmanberücksichtigt,dassdieHöchstdauervonPflichtpraktikasichgemäßNummer2Absatz1derPraktikantenrichtlinieBund nach der Prüfungs-, Hochschul- oder Studienordnung richtet? DieDauervonPflichtpraktikanachNummer1Absatz1brichtetsichnachden jeweiligenschul-,ausbildungs-,hochschul-,prüfungs-oderstudienordnungen. Es ist nicht bekannt, dass die dort genannte Dauer überschritten wird. 4.WoraussetztsichdasArbeitsergebniszusammen (siehenummer3.1absatz 2 der Praktikantenrichtlinie Bund)? DasArbeitsergebnisrichtetsichnachdenzuvermittelndenFähigkeitenund KenntnissenunddendamitverbundenenAufgabenstellungenwährenddes Praktikums.EskanndemZeugnisbzw.derPraktikumsbescheinigungentnommen werden. 5.WiekannkeinBeitragzumArbeitsergebniswährenddesPraktikumserfolgen,wennPraktika auchlautpräambelderpraktikantenrichtliniebund dazudienen,praktikantinnenundpraktikantenaufeinenkünftigenberuf vorzubereiten, sprich sie bei der Berufswahl zu unterstützen? Arbeitsergebnisseliegendannnichtvor,wennPraktikantenlediglichfüreine späterestudien-oderberufswahldasjeweiligeberufsbildkennenlernenwollenundhierzusog.schnupperpraktikaundhospitationendurchführen.bei diesen Praktika gehtesnichtumdievermittlungvonkenntnissenundfähigkeiten,diepraktikantenlieferneigenenbeiträgezukonkretenaufgabenstellungen. 6.UnterwelchenUmständenlässtsichaufeineInitiativederAbsolventin oderdesabsolventenfüreinpraktikumanstelleeinesregulärenarbeitsverhältnissesrückschließen (Nummer3.2Absatz3Satz2derPraktikantenrichtlinie Bund)? DieRegelunginNummer3.2Absatz3derPraktikantenrichtlinieBundbetrifft ausschließlichabsolventinnenundabsolventenmitabgeschlossenerberufsausbildungoderabgeschlossenemstudium.diesesindgrundsätzlichnichtals Praktikanteneinzusetzen,sondernimRahmeneinesregulärenArbeitsverhältnisses.DieBundesregierunghatmitdieserRegelungklargestellt,dasssieAbsolventennurimRahmenvonArbeitsverhältnisseneinsetzt.WirdimAusnahmefallkeinArbeitsverhältnisvereinbart,istjedochauchindiesenFälleneine Vergütungzuzahlen,diesichausdemjeweiligenEntgeltfüreinevergleichbare Tätigkeit ergäbe. InderVergangenheitundauchaktuellgibteszahlreicheAnfragenvonAbsolventen,dienachAbschlussvonAusbildungoderStudiumausunterschiedlichenGründengeradekeinArbeitsverhältniseingehenwollen,sondernlediglichdurcheinPraktikumweitereErfahrungensammelnwollen,freieZeiten überbrückenwollenodersichinderberufswahlnochnichtsichersind.zusätzlichepraktikumserfahrungenerweisensichzudemi.d.r.alskarrierefördernd und sind in vielen Bereichen notwendiges Einstellungskriterium.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7. Wie viele Praktika bietet die Bundesregierung an? In welchem Alter sind die Praktikanten durchschnittlich? WiehochistderAnteilvonHochschulabsolventinnenundHochschulabsolventen (bittenachdienststellenaufschlüsselnundvergleichbarzuden Anlagen/Tabellen1und2derAntwortderBundesregierungaufdieKleine AnfragederFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENaufBundestagsdrucksache 17/3567 darstellen)? ZurBeantwortungwirdaufdiebeigefügtenTabellen (Anlage1und2)verwiesen.WegenderVielzahldernachgeordnetenBehördenineinigenBundesministerien wurden diese teilweise zusammengefasst dargestellt. PraktikawerdeninderRegelvondenBundesministerienundderennachgeordnetenBereichnichtaktivangeboten,sondernaufInitiativbewerbungenhinvergeben.VieleBundesministerienstellenallgemeineInformationenzurBeschäftigungvonPraktikantinnenundPraktikantenaufihrenöffentlichzugänglichen Internetseitenbereit,ohnekonkretePraktikantenstellenauszuschreiben.Indie Anlage1wurdennursolchePraktikaaufgenommen,dieaktivausgeschrieben wurden. InAnlage2wirddieGesamtzahlderdurchgeführtenPraktikaausgewiesen,jeweilsgetrenntnachBundesministeriumundnachgeordnetenBehörden.Als Hochschulabsolventensindnurdiejenigenerfasst,diebereitsübereinabgeschlossenes Hochschulstudium verfügen. 8. Sind die Praktikumsverhältnisse auf einen Zeitraum begrenzt? Wennja,wielange (bittenachdienststellenaufschlüsselnundvergleichbarzuranlage/tabelle2derantwortderbundesregierungaufdiekleine AnfragederFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENaufBundestagsdrucksache 17/3567 darstellen)? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Anlage 2 verwiesen. DieDauerderPraktikarichtetsichdanach,obeinPflicht-oderfreiwilliges Praktikumdurchgeführtwird.SiewirdinNummer2festgelegt.Danachrichtet sichdiehöchstdauervonpflichtpraktikanachdenjeweiligenschul-,hochschul-,prüfungs-oderstudienordnung.diedauervonfreiwilligenpraktika richtetsichnachdemausbildungszweckundistinderregelaufzwölfwochen begrenzt.ineinzelfällenkönnenfreiwilligepraktikajedochauchübereinen längeren Zeitraum durchgeführt werden. 9.WelcheEntschädigungerhaltenPraktikantinnenundPraktikantenfür PraktikaindenBundesministerien (bittenachbundesministerienaufschlüsselnundvergleichbarzuranlage/tabelle2derantwortderbundesregierungaufdiekleineanfragederfraktionbündnis90/diegrünen auf Bundestagsdrucksache 17/3567 darstellen)? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Anlage 2 verwiesen. DiemeistenBundesministerienbietenfreiwilligenPraktikaan.Indiesen FällenistinderTabelleauchVergütungangegeben.WerdenPflichtpraktikafreiwilligvergütet,erhaltendiePraktikanteneineAufwandsentschädigung von i. d. R. mindestens 300 Euro.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ SindseitErlassderPraktikantenrichtlinieBundPraktikaabgesagtworden,sodasseinVergütungsanspruchzuStandekam (siehenummer der Praktikantenrichtlinie Bund)? Es sind nur elf solcher Fälle bekannt. 11.WieoftwirdeinevertraglicheRegelungfürPflichtpraktikagetroffen,sodasseineAufwandsentschädigungnachNummer4Absatz1derPraktikantenrichtlinieBundgezahltwird (bittenachbundesministerienaufschlüsseln)? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Anlage 2 verwiesen. WerdenPflichtpraktikafreiwilligvergütet,erhaltendiePraktikanteneineAufwandsentschädigung von i. d. R. mindestens 300 Euro. 12.SolldieangekündigteEvaluationderPraktikantenrichtlinieBundnach zwei Jahren qualitativ oder quantitativ erfolgen? Welche Schwerpunkte sind für die Evaluation vorgesehen? DiegeplanteEvaluationsolldieWirkungenunddieAnwendungderRichtlinie überprüfen.diesumfasstdiequantitativenauswirkungenaufdiezahlunddie ArtderPraktikumsverhältnisse,dieHöhedergezahltenVergütungbzw.Aufwandsentschädigung,dieDauervonPraktikaundggf.weiterePunkte.Die EvaluationbeginntzweiJahrenachInkrafttretenderRichtlinieundumfasst denzurückliegendenzeitraumvom1.dezember2011bis30.november WenndieMindestvergütung300Eurobeträgt,wievielEurobeträgtdie HöchstvergütungunterBeachtungdermaßgeblichenFaktorenwieschulische, hochschulische bzw. berufliche Vorbildung? DieRichtliniesiehtnurMindestbeträgefürdieZahlungeinerVergütungbzw. Aufwandsentschädigungvor.DieseMindestbeträgeorientierensichandenBeträgen,dieauchimRahmenvon FairCompany mitderwirtschaftvereinbart wordensind.siegarantiereneineinheitlichesmindestniveau.dierichtlinie hatbewusstmaximalvergütungaufgeführt,umdenjeweiligenbehörden unddienststelleneineneigenenspielraumfürdiebemessungdervergütung auch im Rahmen der haushalterischen Möglichkeiten zu belassen. 14.WirddieBegrenzung wenigeralseinmonat (Nummer3.1Absatz2der PraktikantenrichtlinieBund)bereitsdurchgesetzlicheFeiertageoder Krankheit im zu absolvierenden Praktikumsmonat tangiert? Nummer3.1Absatz2derRichtlinieregeltdieFällevonsog.SchnupperpraktikaundHospitationen.IndiesenFällenscheideteinAnspruchaufVergütung aus,daessichnichtumeigentlichepraktikai.s.derrichtliniehandelt,beidenenesumzielgerichtetevermittlungvonwissenundkenntnissengeht.die zeitlicheobergrenzevoneinemmonatdientdabeialsorientierung.denkbar sindauchhospitationenundschnupperpraktika,dieübereinenzeitraumvon ca.einemmonatnuraneinigentageninderwocheoderauchnurstundenweise stattfinden.
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15. Wie werden die Aufgaben eines Praktikanten geregelt und festgehalten? Warum werden diese Aufgaben nicht im Mustervertrag festgelegt? DerMusterpraktikumsvertragsiehteineBeschreibungderAufgabennichtvor. ErregeltlediglichdiewesentlichenRechteundPflichten,diesichausdem Praktikumsverhältnisergeben.EsstehtdenBehördenjedochfrei,dasMuster entsprechend zu ergänzen. DieAufgabenwährenddesPraktikumslegtderjeweiligeAusbilderoderdie jeweiligeausbilderinfest.sieorientierensichamkenntnisstandderauszubildendenoderdesauszubildenden,derartdespraktikumsunddeninder jeweiligeneinrichtungmöglichenaufgabenbereichen.dieaufgaben,arbeitsergebnisseunderreichtenzielewährenddespraktikumswerdenimzeugnis oderderpraktikumsbescheinigungaufgeführt.daderkenntnisstandunddas LeistungsvermögeneinesPraktikantenmeisterstimRahmendesPraktikums eingeschätztwerdenkönnen,könnensichaufgabenbereiche,inhaltedespraktikumsunddasniveauderaufgabenstellungendurchausverändernundflexibel auf die jeweiligen Bedürfnisse der Praktikanten angepasst werden.
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/11951 Anlage 1 Ressort (einschließlich nachgeordnete Behörden) Auswärtiges Amt Bundesministerium des Innern Bundesministerium der Justiz Bundesministerium der Finanzen Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Bundesministerium der Verteidigung Bundesministerium für Gesundheit Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen u. Jugend Bundesministerium für wirtschaftl. Zusammenarbeit u. Entwicklung Bundesministerium für Bildung und Forschung Anzahl der angebotenen Praktika
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Anlage 2
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/11951
10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode
11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/11951
12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
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