1.WievieleBefreiungsanträgeliegennachdemderzeitgültigen 19Absatz2 Satz2StromNEVfürdasJahr2011vor?

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Bärbel Höhn, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/10483 Abgeschaffte Netzentgelte für die stromintensive Industrie Vorbemerkung der Fragesteller MitdemInkrafttretendesGesetzeszurNeuregelungenergiewirtschaftsrechtlicherVorschriftenam4.August2011wurdediebisherigeRegelungdes 19 Absatz2derStromnetzentgeltverordnung (StromNEV)inverschiedenen PunkteneinergrundlegendenÄnderungunterzogen.WaresindustriellenEndverbrauchernbereitszuvormöglich,unterbestimmtenVoraussetzungenein individuellesundinderregelniedrigeresnetzentgeltzuzahlen,wurdeesmit derneuregelungmöglich,dassstromintensiveunternehmenkomplettvonden Netzentgeltenbefreitwurden.WieinvielenanderenFällenauch,begründete diebundesregierungdiesenschrittmitdenzuerwartendenmehrkostendurch dieenergiewende,vorwelchendiestromintensiveindustriegeschütztwerden müsse.dieseregelungführtzuhöherennetzentgeltenfürhaushaltskunden undgewerbe.diesteigendenstrompreisefürdieindustriesindbisherjedoch ausgeblieben. Befreiung im Jahr WievieleBefreiungsanträgeliegennachdemderzeitgültigen 19Absatz2 Satz2StromNEVfürdasJahr2011vor? NachAngabenderBundesnetzagenturwurden276AnträgeaufBefreiungvon den Netzentgelten für das Jahr 2011 gestellt. 2.WievielederinderAntwortzuFrage1genanntenAnträgewurdenbisher bewilligt? Bis wann sollen die restlichen Anträge entschieden werden? NachAngabenderBundesnetzagenturwurdenbislang180Anträgegenehmigt und 47 Verfahren eingestellt. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürWirtschaftundTechnologievom 12.September 2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3.WelchesEntlastungsvolumenergibtsichaufgrundderBewilligungenfür 2011fürdiebefreitenUnternehmeninBezugaufdiebefreiteStrommenge unddiemonetäreentlastung (bittenachdennetzgebietendervierübertragungsnetzbetreiber unterteilen)? DasbislangvonderBundesnetzagenturgenehmigteEntlastungsvolumenfür besondersstromintensiveunternehmenbeträgtaktuell eurobei einerbefreitenstrommengevon kwh (umfasstnurdie180bislang erteilten Genehmigungen). Entlastungsvolumen Hertz Transmission GmbH Amprion GmbH Regelzone ÜNB TransnetBW GmbH TenneT TSO GmbH WiehochdasEntlastungsvolumenfürdasJahr2011imErgebnistatsächlich ausfallenwird,lässtsichnachangabenderbundesnetzagenturderzeitnoch nichtabschätzen,daindenmeistennochoffenenfällendieentsprechenden Verbrauchs-undNutzungsangabenvondenbetreffendenAntragstellernnoch nichtvollständigvorliegen.außerdemistzuberücksichtigen,dassdiegenehmigungensystemimmanentimwesentlichenaufplandatenberuhen,dievon den späteren tatsächlichen Ist-Daten abweichen können. Summe in in kwh Wieverteilensichdiein2011entlastetenUnternehmen,diebefreiteStrommenge und die monetäre Entlastung auf die Bundesländer? NachAngabenderBundesnetzagenturverteiltsichdasEntlastungsvolumenauf diebisherdurchdiebundesnetzagenturgenehmigtennetzentgeltbefreiungen nach 19Absatz2Satz2StromNEVnachBundesländernwiefolgt (Stand: August 2012):

3 Nach Bundesland Sitz des Netzbetreibers: Entlastungsvolumen 2011 BW BY BB HB HH HE MV Bundesland NI NRW RP SL SN SA SH TH in in kwh Nach Bundesland Sitz des Letztverbrauchers: Entlastungs- Bundesland volumen 2011 BW BY BB HB HH HE MV NI NRW RP SL SN SA SH TH in in kwh Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/10700

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode WiehochdasEntlastungsvolumenfürdasJahr2011imErgebnistatsächlich ausfallenwird,lässtsichnachangabenderbundesnetzagenturderzeitnoch nichtabschätzen,daindenmeistennochoffenenfällendieentsprechenden Verbrauchs-undNutzungsangabenvondenbetreffendenAntragstellernnoch nichtvollständigvorliegen.außerdemistzuberücksichtigen,dassdiegenehmigungensystemimmanentimwesentlichenaufplandatenberuhen,dievon den späteren tatsächlichen Ist-Daten abweichen können. 5.WievieleBefreiungsanträgefür2011wurdenbishernichtbewilligt,und aufwelchesentlastungsvolumen sowohlmonetär,alsauchbezogenauf diestrommenge addierensichdieseanträge,wobeiklarist,dassdavon unter Umständen noch Anträge negativ beschieden werden? Falls es keine Zahlen gibt, liegen Schätzungen vor? NachAuskunftderBundesnetzagenturwurdenvonden276Anträgenbislang 180Anträgegenehmigt,bei47FällenwurdedasVerfahrennacherfolgter AntragsrücknahmevonderBundesnetzagentureingestellt,sodassderzeitnoch 49 Genehmigungsanträge zu prüfen sind. WiehochdasEntlastungsvolumenfürdasJahr2011imErgebnistatsächlich ausfallenwird,lässtsichderzeitnochnichtabschätzen,daindenmeistennoch offenenfällendieentsprechendenverbrauchs-undnutzungsangabenvonden betreffendenantragstellernnochnichtvollständigvorliegen.außerdemistzu berücksichtigen,dassdiegenehmigungensystemimmanentimwesentlichen aufplandatenberuhen,dievondenspäterentatsächlichenist-datenabweichen können. 6.InwelchenBundesländernbekommendieUnternehmeneineNetzentgeltbefreiung ab (4.) August 2011, und in welchen bereits ab Januar 2011? 7.WiebewertetdieBundesregierungdieseunterschiedlichePraxis,vordem Hintergrund,dassdieseRegelungauchzuWettbewerbsverzerrungenführen kann? DieFragen6und7werdenwegendesSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. DieEntscheidungspraxisindenBundesländernistdortzuerfragen.Solltesie unterschiedlichausfallen,wäresieausflussderimenergiewirtschaftsgesetz erfolgten Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Ländern. 8.WiesollendiedurchdieBefreiungderIndustrieverursachtenNetzentgeltmindereinnahmendesJahres2011ausgeglichenwerden,undwelcherZeitraum ist dafür vorgesehen? EntgangeneErlöseausdemKalenderjahr2011werdennichtvondemUmlagemechanismuserfasst.DerfürdasJahr2011vorzunehmendeAusgleichentgangenerNetzentgelte (ErlösefürdenNetzbetreiber)istvielmehrletztmaligüber das Regulierungskonto des jeweiligen Netzbetreibers durchzuführen. DieRegelungenzumRegulierungskontosehenin 5Absatz3Satz2derAnreizregulierungsverordnung (ARegV)vor,dassderNetzbetreiberzueinerAnpassungderNetzentgeltegemäß 17ARegVberechtigtist,wenndietatsächlicherzieltenErlöseummehrals5ProzenthinterdenimRahmenderErlösobergrenzezulässigenErlösenzurückbleibt.DieseAnpassungderErlösobergrenzekanngemäß 17Absatz3Satz1ARegVzum1.Januareinesjeden

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/10700 Jahreserfolgen.EineAnpassungderNetzentgeltebeifünfProzentAbsenkung der zulässigen Erlöse ist spätestens ab 1. Januar 2013 möglich. DiewirtschaftlichenAuswirkungenderentgangenenNetzentgeltewerdennach AngabenderBundesnetzagenturdahererstinderzweitenRegulierungsperiode überdieauflösungdesregulierungskontosrealisiert,esseidenn,dieerheblichkeitsschwelleinhöhevon5prozentwirdüberschritten.bei5-prozentiger AbweichunghatderNetzbetreiberdieWahl,oberdieNetzentgeltezum 1.Januar2013anpasstoderdieAnpassungüberdiezweiteRegulierungsperiode verteilt. 9.BeiwelchenÜbertragungs-undVerteilnetzbetreibernliegenfür2011 welcheanträgeaufnetzentgeltbefreiungnach 19Absatz2Satz2 StromNEVvor jeweilsinwelcherstrommenge,undwiehochistdie jeweilige finanzielle Entlastung? Welche Unternehmen haben den Antrag gestellt? DieBundesnetzagenturhataufihrerInternetseiteeineListederVerfahrennach 19Absatz2Satz2StromNEVveröffentlicht: ->Beschlusskammern->BK4->IndividuelleNetzentgelteElektrizitätgemäß 19 StromNEV. NähereAngaben,beiwelchenÜbertragungs-undVerteilnetzbetreibernfür 2011AnträgeaufNetzentgeltbefreiungnach 19Absatz2Satz2StromNEV vorliegen,aufgeteiltnachderjeweiligenstrommengeundderjeweiligenfinanziellenentlastungfürdasjeweiligeunternehmen,sindnichtmöglich,dahier Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen betroffen sind. Befreiung im Jahr WievielezusätzlicheBefreiungsanträgenach 19Absatz2Satz2Strom- NEVwurdenfürdasJahr2012gestellt (Angabenbittejeweilsnachden Netzgebieten der vier Übertragungsnetzbetreiber aufschlüsseln)? NachAuskunftderBundesnetzagenturliegenbisher82Befreiungsanträgenach 19Absatz2Satz2StromNEVabdem1.Januar2012vor (Stand:August 2012). k.a. Regelzone ÜNB, Anzahl der Anträge in 2012 nach 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV 50Hertz Amprion TransnetBW Transmission GmbH GmbH GmbH TenneT TSO GmbH Summe WievieleAnträgewurdenhierbewilligt,undwelcheAnzahlvonbefreiten Unternehmen ergibt sich dabei insgesamt für das Jahr 2012? Bis wann sollen die bisher nicht geprüften Anträge entschieden werden? DieBundesnetzagenturhatbislangnochkeineGenehmigungenmiterstmaliger Wirkungzum1.Januar2012erteilt.DieBundesnetzagenturbeabsichtigt,über diese Anträge in der ersten Jahreshälfte 2013 zu entscheiden.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 12.WelchesEntlastungsvolumenergibtsichaufgrundderBewilligungenfür 2012fürdiebefreitenUnternehmeninBezugaufdiebefreiteStrommengeunddiemonetäreEntlastung (bittenachdennetzgebietendervier Übertragungsnetzbetreiber unterteilen)? BelastbareAussagensindnachAngabenderBundesnetzagenturderzeitnoch nichtmöglich,dasichdieanträgenochinbearbeitungbefinden.diebundesnetzagenturweistaberdaraufhin,dassdiemitwirkungzum1.januar2011erteilten Genehmigungen im Wesentlichen auch in 2012 fortgelten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 13.WievieleAnträgeaus2012wurdenbishernichtbewilligt,undaufwelchesEntlastungsvolumen sowohlmonetär,alsauchbezogenaufdie Strommenge addierensichdieseanträge,wobeiklarist,dassdavonunter Umständen noch Anträge negativ beschieden werden? Falls es keine Zahlen gibt, liegen Schätzungen vor? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 10 und 11 verwiesen. 14.Wieverteilensichdiefür2012entlastetenUnternehmen,diebefreite Strommenge und die monetäre Entlastung auf die Bundesländer? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 10 und 11 verwiesen. 15.AufwelcherDatenlageundwelcherPrognosewurdendierund300Mio. EurofürNetzentgeltbefreiungenimJahr2012nach 19Absatz2Satz2 StromNEV berechnet, und reicht die anvisierte Höhe in diesem Jahr aus? Fallsnein,wiehochsiehtderFehlbetragungefähraus,undwasplantdie Bundesregierung diesbezüglich? AusgehendvonDatenzurBefreiungssituationdes 19Absatz2Satz1und2 derstromnetzentgeltverordnung (StromNEV)wurdendurchdieBundesnetzagenturfürdasJahr2012ErlösausfälleinHöhevonca.440Mio.Euroabgeschätzt (140Mio.EurofürEntlastungennach 19Absatz2Satz1und 300Mio.EurofürBefreiungennach 19Absatz2Satz2StromNEV).Nach derzeitigemkenntnisstandderbundesnetzagentursindbundesweitfürdasjahr 2012mitBefreiungsvoluminafür 19Absatz2Satz1StromNEVinHöhevon ca.200mio.euroundfürsatz2inhöhevon270mio.eurozurechnen (in Summe damit 470 Mio. Euro). DiegenaueDifferenzzwischenderSummedertatsächlichentgangenenErlöse einerseitsunddersummedereinnahmender 19StromNEV-UmlageandererseitsfürdasJahr2012kannnachAngabenderBundesnetzagenturnochnicht exaktermitteltwerden,danochnichtallegenehmigungennach 19Absatz2 Satz2StromNEVergangensind.DieBundesnetzagenturweistindiesemZusammenhangdaraufhin,dassAnträgeaufNetzentgeltbefreiungnochbiszum 31.Dezember2012gestelltwerdenkönnen.DiegenaueDifferenzwerdeerst beimist-abgleichimkalenderjahr2013ermittelt.hierfürhättendieverteilernetzbetreiberdietatsächlichentgangenenerlöseausdemkalenderjahr2012bis zum30.juni2013andieübertragungsnetzbetreiberzumelden.dieübertragungsnetzbetreiberhättendanachdieverbleibendedifferenzzwischender SummedertatsächlichentgangenenErlöseeinerseitsundderSummederEinnahmen der 19 StromNEV-Umlage andererseits zu ermitteln.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ InwelcherHöhehabenVerteilnetzbetreiberimJahr2012bisherAbschlagszahlungenvomÜbertragungsnetzbetreiberfürnichteingenommene Erlöse nach 19 Absatz 2 StromNEV erhalten? DerProzessder 19StromNEV-UmlagewirdnachAngabenderBundesnetzagenturselbständigzwischendenÜbertragungs-unddenVerteilnetzbetreibern abgewickelt;verlässlicheaussagenzuabschlagzahlungenkönnenvonder Bundesnetzagentur daher nicht getroffen werden. 17.WannsolldieSonderkundenumlagefür2013öffentlichbekanntgemacht werden,undmitwelchenänderungenrechnetdiebundesregierungbezüglich der Höhe? DieBundesnetzagenturweistdaraufhin,dassdieHöheder 19StromNEV- UmlagefürdasKalenderjahr2013vondenÜbertragungsnetzbetreibernbis zum20.oktober2013zuveröffentlichensei.dieprognosedatenderverteilnetzbetreiberseienbiszum15.oktobereineskalenderjahresbeimübertragungsnetzbetreibereinzureichen,dieserhabebiszum20.oktobereinesjeden KalenderjahresdieermittelteHöheder 19StromNEV-Umlagedesfolgenden Jahreszuveröffentlichen.DieHöheder 19StromNEV-UmlagedesKalenderjahres2013stehesomiterstzum20.Oktober2013fest,vorherseikeineAbschätzungzurEntwicklungder 19StromNEV-Umlagemöglich,dahierfürdie Prognosedaten fehlten. Rechtliche Auseinandersetzung 18.LiegenmomentanKlagenvonUnternehmengegendieBundesnetzagenturbzw.LandesnetzagenturenbezüglichderungleichenBegünstigungszeiträume im Jahr 2011 vor? Falls ja, wie viele? MitwelchenArgumentenwerdendieKlagenimWesentlichenbegründet? GegendieBundesnetzagenturwurdenbisherdreiBeschwerdenwegenungleicherBewilligungszeiträumedurchdieBundesnetzagenturundeinigerLandesregulierungsbehördenimJahr2011erhoben.DieBegründungenderBeschwerdenführenimWesentlichenan,dasseineRückwirkungaufden1.Januar2011 eineunzulässigeechterückwirkungdarstelleundzudemdieregelungdes 19 Absatz2Satz2und3StromNEVverfassungswidrigsei.Weiterhingingenmit demnichtunmittelbarenerfolgendenausgleichdernetzentgelteökonomische Nachteile einher. 19.WannrechnetdieBundesregierungmiterstenEntscheidungenzuden KlagenderUnternehmengegendieBundesnetzagenturbzw.Landesnetzagenturen? Istesrichtig,dassdieRegulierungsbehördenzugestimmthaben,dassdie Kläger ihre Klagen langfristig nicht begründen mussten? 20.WiebeurteiltdieBundesregierungdieFälle,indenendieBundesnetzagenturdemIndustrieabnehmerdieBefreiungaufAntragdesNetzbetreibersgegebenhat,derselbeNetzbetreiberdannabergegendiepositiveBescheidung des Freistellungsantrags klagt? Hat der Netzbetreiber hier ein Klagerecht?

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Darf die Bundesnetzagentur ihre ursprüngliche Entscheidung revidieren? Wie viele solcher Fälle gibt es? 21.WievieleKlagenvonBetreiberngeschlossenerVerteilnetzeundwieviele KlagenvonUnternehmenindiesengeschlossenenVerteilnetzengibtes imzusammenhangmitderänderungin 19StromNEVgegendie Bundesnetzagentur bzw. die Landesnetzagenturen? DieFragen19und20werdenaufgrunddesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DieBundesregierungnimmtkeineStellungzulaufendenVerfahrengegenEntscheidungenderBundesnetzagenturodereinzelnerLandesregulierungsbehörden. NachAuskunftderBundesnetzagenturliegenzurzeit15Fällevor,indenenein NetzbetreibergegendievonihmzugunstendesLetztverbrauchersbeantragte Entgeltbefreiung vorgeht. GegendieBundesnetzagenturwurdenbishernachderenAuskunftdreiBeschwerdenvonBetreiberngeschlossenerVerteilnetzeerhoben.VonUnternehmen,dieineinemsolchengeschlossenenVerteilnetzangeschlossensind,gibtes bislang keine rechtsförmliche Beschwerde. 22.WievieleKlagengegendieBundesnetzagentur/Landesnetzagenturen sind insgesamt wegen der Änderungen in 19 StromNEV eingereicht? WegenderÄnderungenin 19StromNEVzum4.August2011sindgegendie BundesnetzagenturnachderenAngabebisher40Beschwerdenerhobenworden.WeiteredreiBeschwerdenwurdengegendieBundesnetzagenturalsim Verfahren der Organleihe tätige Landesregulierungsbehörde erhoben. 23.WelchenAufwand (bittediestundenanzahldermitarbeiterderregulierungsbehördenundetwaigerexterneranwältebenennen)verursachtein solches Gerichtsverfahren im Durchschnitt, welchen mindestens? WelchegesetzlichenKostenverursachteinsolchesGerichtsverfahren konkretbeieinerstreitigensummevon50000euro,2mio.euro,8mio. Euro? DerGesamtaufwandderartigerGerichtsverfahrenlässtsichexantenichtbestimmenundgrundsätzlichauchnichtpauschalisieren,dadiesvonverschiedenenFaktorenabhängigist.DieKomplexitätallerVerfahrenistzumjetzigen ZeitpunktundaufgrunddesderzeitsehrfrühenVerfahrensstandesnochnicht absehbar,sodasseineaussagezudieserfragenochnichtgetätigtwerdenkann. DieBundesnetzagenturbegleitetdieGerichtsverfahrenselbst,sodasskeine Kosten für externe Anwälte anfallen. 24.WievielGeldhatdieBundesregierungbisherimRahmenderÄnderung des 19StromNEVfürdieHilfevonexternenAnwälteundGutachten ausgegeben? DasfederführendeBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologiehatdie Hilfe von Gutachtern und Anwälten nicht in Anspruch genommen.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ WannrechnetdieBundesregierungmiteinerEntscheidungderEuropäischenKommissionhinsichtlichdervomBundderEnergieverbraucher e.v.eingebrachtenbeschwerde,dassdieimletztenjahrverabschiedete vollständigebefreiungdernetzentgelteeinerechtswidrigebeihilfedarstellt? 26.WurdezudieserFrageseitensderBundesregierungeinexternesRechtsgutachten bzw. eine externe Einschätzung eingeholt? Falls ja, von welcher Kanzlei? 27.WieschätztdieBundesregierungdieChancenderBeschwerdedesBundes der Energieverbraucher e. V. ein? 28.StimmtdieBundesregierungderAussagezu,dassdieBefreiungder stromintensivenindustrievondennetzentgelteneinbeschäftigungsprogramm für Gerichte und Anwaltskanzleien darstellt? DieFragen25bis28werdenwegendesSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. DerBundderEnergieverbrauchere.V.hatEnde2011beiderGeneraldirektion WettbewerbderEuropäischenKommissioneineBeihilfebeschwerdegegen diebefreiungstromintensiverunternehmenvondennetzentgelten ( 19 StromNEV)eingereicht.ImFallesolcherBeschwerdenistdieEuropäische KommissionrechtlichzurErmittlungderSach-undRechtslageverpflichtet.Sie hatderbundesregierungdeshalbimfebruar2012einenumfangreichenfragenkatalogübermittelt,welchendiebundesregierungfristgerechtam29.juni 2012beantwortethat;Kanzleien/Gutachterwurdenseitensdesfederführenden BundesministeriumsfürWirtschaftundTechnologienichtbeauftragt.DieEuropäischeKommissionhatkeineAngabendazugemacht,wielangeihrePrüfung dauern wird und wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist.

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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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