HZV-Leistungsbeschreibung AOK Baden-Württemberg, Q1/2012, Stand

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "HZV-Leistungsbeschreibung AOK Baden-Württemberg, Q1/2012, Stand"

Transkript

1 01100 Unvorhergesehene Inanspruchnahme I Unvorhergesehene Inanspruchnahme II Inanspruchnahme an Samstagen kein Zielauftrag möglich Besuch Dringender Besuch I, Klarstellung: als Einzelleistung Unzeit 1 oder 2 nur zu entsprechenden Zeiten abrechenbar (vgl ) Dringender Besuch II, Klarstellung: als Einzelleistung Unzeit 1 oder 2 nur zu entsprechenden Zeiten abrechenbar (vgl ) Besuch eines weiteren Kranken Visite auf der Belegstation, je Patient Dringender Besuch in beschützenden Wohnheimen Begleitung eines Kranken durch den behandelnden Arzt beim Transport Prüfung der häuslichen Krankenpflege Erstverordnung von Behandlungsmaßnahmen zur psychiatrischen häuslichen Krankenpflege Folgeverordnung von Behandlungsmaßnahmen zur psychiatrischen häuslichen Krankenpflege Erstverordnung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung Folgeverordnung zur Fortführung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung Verwaltungskomplex Telefonische Beratung Konsultationspauschale Verweilen außerhalb der Praxis Ärztlicher Bericht nach Untersuchung Individueller Arztbrief Mehrfertigung (z.b. Kopie) eines Berichtes oder Briefes an den Hausarzt Bescheinigung zur Belastungsgrenze Verordnung von medizinischer Rehabilitation Konsiliarbericht vor Psychotherapie Bescheinigung oder Zeugnis (inkl. Abstempeln AOK- Bonusheft) Krankheitsbericht Kurplan, Gutachten, Stellungnahme Kurvorschlag Grundpauschale für Vertragsärzte aus nicht in der Nr aufgeführten Arztgruppen Zuschlag für die Beratung im Rahmen des Neugeborenen-Hörscreenings Neugeborenen-Hörscreening Kontroll-AABR Seite 1 von 16

2 01707 Erweitertes Neugeborenen-Screening gemäß der Kinder-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses Laboruntersuchungen im Rahmen des Neugeborenen-Screenings U1 Zur Erbringbarkeit bei einem an der HzV eingeschriebenen Kinder- und Jugendarzt, die eine Verrechnung von 30 EUR auslöst, vgl. Anlage 12, Abschnitt I des Vertrages U2 vgl. Anmerkung bei U3 vgl. Anmerkung bei U4 vgl. Anmerkung bei U5 vgl. Anmerkung bei U6 vgl. Anmerkung bei U7 vgl. Anmerkung bei U8 vgl. Anmerkung bei U9 vgl. Anmerkung bei ohne EBM- Ziffer U10, 7 bis 8 Jahre, Einsatz Mannheimer Elternfragebogen ohne EBM- U11 Ziffer J1 ohne EBM- J2 Ziffer Besuch wegen U1 - U Sonographie der Qualizuschlag bei Säuglingshüften bei U3 Sonographie Abrechnung des QZ U7a Krebsfrüherkennungs-Untersuchung bei der Frau Krebsfrüherkennungs-Untersuchung beim Mann Gesundheitsuntersuchung, Zuschlag (Quote) Untersuchung auf Blut im Stuhl Beratung gemäß 4 der Chroniker-Richtlinie zu Früherkennungsuntersuchungen für nach dem 1. April 1987 geborene Frauen Beratung zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms Hautkrebsscreening ohne Dermatoskop 01745D Hautkrebsscreening mit Dermatoskop Seite 2 von 16

3 01746 Zuschlag zu für Hautkrebsscreening vgl Die Leistung Hautkrebsscreening ist in der HZV immer über die bzw D abgebildet, auch wenn sie am selben Tag wie die Gesundheitsuntersuchung erbracht wird Teilnahme an einer multidisziplinären Fallkonferenz im Rahmen des Mammographie-Screening Rezepte, Überweisungen, Befundübermittlung Beratung im Rahmen der Empfängnisregelung Beratung und Untersuchung im Rahmen der Empfängnisregelung Entnahme von Zellmaterial von der Ektozervix und aus der Endozervix im Rahmen der Empfängnisregelung Zytologische Untersuchung (Empfängnisregelung) Scheidensekret- Mikroskopie Blutentnahme für Röteln-Test Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger KV Methadon Zuschlag Wochenende, Feiertage KV Methadon Zuschlag Therapiegespräch KV Methadon Diamorphingestützte Behandlung Opiatabhängiger KV Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition KV Infusion Infusion, Dauer mind. 60 KV Minuten Erst-Transfusion Folge-Transfusion Eigenblut-Reinfusion Erstprogrammierung einer KV Zytostatikapumpe Tuberkulintestung Kleiner operativer Eingriff I und/oder primäre Wundversorgung und/oder Epilation Qualizuschlag Kleine Chirurgie Kleiner operativer Eingriff II und/oder primäre Wundversorgung mittels Naht Qualizuschlag Kleine Chirurgie Kleiner operativer Eingriff III und/oder primäre Wundversorgung bei Säuglingen, Kleinkindern und Kindern Behandlungskomplex einer/von sekundär heilenden Wunde(n) Qualizuschlag Kleine Chirurgie Behandlung Diabetischer Fuß Behandlungskomplex eines oder mehrerer chronisch venöser Ulcera cruris Seite 3 von 16

4 02313 Kompressionstherapie bei der chronisch venösen Insuffizienz, beim postthrombotischen Syndrom, bei oberflächlichen und tiefen Beinvenenthrombosen und/oder bei Lymphödem Magenverweilsonde Legen eines suprapubischen Harnblasenkatheter Wechsel/Entfernung suprapubischer Harnblasenkatheter Legen/Wechsel transurethraler Dauerkatheter Blutentnahme durch Arterienpunktion Intraarterielle Injektion Punktion I Punktion II Lumbalpunktion Entlastungspunktion des Pleuraraums und/oder Pleuradrainage Fixierender Verband Anwendung von Lokalanästhetika C-Harnstoff-Atemtest H2-Atemtest Einzelinhalationstherapie mit Vernebler Einzelinhalationstherapie mit speziellem Verneblersystem Wärmetherapie Elektrotherapie Gezielte Elektrostimulation Phototherapie eines Neugeborenen Ordinationskomplex bis 5. Lebensjahr (alt) / Versichertenpauschale I (neu) Ordinationskomplex Lebensjahr (alt) / Versichertenpauschale II (neu) Ordinationskomplex ab 60. Lebensjahr (alt) / Versichertenpauschale III (neu) Beratung, Erörterung, Abklärung (alt) / VP I bei Überweisung VPII bei Überweisung VP III bei Überweisung VP bei unvorhergesehener Inanspruchnahme Morbizuschlag bei chron Kranken gem. GBA- Richtlinie Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment Computergestützte Auswertung eines kontinuierlich aufgezeichneten Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer Demenztest Belastungs-EKG Aufzeichnung eines Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer Langzeit-Blutdruckmessung Spirographische Untersuchung Proktoskopie, Rektoskopie Zuschlag für die Polypenentfernung Orientierende Audiometrie Entwicklungsneurologische Untersuchung Untersuchung zur Sprachentwicklung Seite 4 von 16

5 03352 Zuschlag neben Früherkennungsuntersuchungen Ordinationskomplex bis 5. Lebensjahr (alt) / Versichertenpauschale I (neu) Ordinationskomplex ab Beginn des 6. bis zum vollendeten 59. Lebensjahr (alt) / Versichertenpauschale II (neu) Ordinationskomplex für Versicherte ab Beginn des 60. Lebensjahres (alt) / Versichertenpauschale III (neu) Beratung, Erörterung, Abklärung (alt) / VP I bei Überweisung VPII bei Überweisung VP III bei Überweisung VP bei unvorhergesehener Inanspruchnahme, ggf. bei Unzeit zusätzl Morbizuschlag bei chron Kranken gem. GBA- Richtlinie Computergestützte Auswertung eines kontinuierlich aufgezeichneten Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer Funktionelle Einzel-Entwicklungstherapie Funktionelle Gruppen-Entwicklungstherapie Belastungs-EKG Aufzeichnung eines Langzeit-EKG von mindestens 18 Stunden Dauer Langzeit-Blutdruckmessung Spirographische Untersuchung Proktoskopie, Rektoskopie Zuschlag zur Atemwegswiderstand Orientierende audiometrische Untersuchung Allergologische Basisdiagnostik Mukoviszidose-Diagnostik Untersuchung zur funktionellen Entwicklung Entwicklungsneurologische Untersuchung Vollständiger Entwicklungsstatus Untersuchung zur Sprachentwicklung Zuschlag neben Früherkennungsuntersuchungen Schweißtest beim Pneumologen BGA beim Kinderpneumologen Grundpauschale für Vertragsärzte aus nicht in der Nr aufgeführten Arztgruppen bei Probeneinsendung Allergologiediagnostik I KV Allergologiediagnostik II KV Rhinomanometrischer KV Provokationstest Subkutaner Provokationstest KV Bronchialer Provokationstest KV Oraler Provokationstest KV Hyposensibilisierungsbehandlung Zuschlag zu für jede weitere Hyposensibilisierungsbehandlung durch Injektion(en) Chirotherapeutischer Eingriff Neue EBM- Ziffer Seite 5 von 16

6 30201 Chirotherapeutischer Eingriff an der Wirbelsäule Sensomotorische Übungsbehandlung (Einzelbehandlung) Sensomotorische Übungsbehandlung (Gruppenbehandlung) Massagetherapie Intermittierende apparative Kompressionstherapie Unterwassermassage Atemgymnastik (Einzelbehandlung) Atemgymnastik (Gruppenbehandlung) Krankengymnastik (Einzelbehandlung) Krankengymnastik (Gruppenbehandlung) Selektive Phototherapie Zuschlag Photochemotherapie, PUVA Basisabklärung und umfassende schmerztherapeutische Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten (alt) / Grundpauschale Schmerztherapie (neu) Fortführung einer umfassenden schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten Zusatzpauschale Schmerztherapie Zuschlag für rein Schmerztherapeutische Praxen (max. 300 ST-Patienten, höchstens 400 Patienten insgesamt) Teilnahme an einer Fallkonferenz Beratung, Erörterung, Abklärung Infusion von nach der BtMVV verschreibungspflichtigen Analgetika oder von Lokalanästhetika Anleitung des Patienten zur Selbstanwendung der transkutanen elektrischen Nervenstimulation Analgesie eines Hirnnerven oder eines Hirnnervenganglions Sympathikusblockade am zervikalen Grenzstrang Sympathikusblockade am thorakalen oder lumbalen Grenzstrang Ganglionäre Opioid-Applikation Spinalnerven-Analgesie und Analgesie der Rami communicantes an den Foramina intervertebralia Intravenöse regionale Sympathikusblockade in Blutleere Plexusanalgesie, Spinal- oder Periduralanalgesie Überprüfung eines zur Langzeitanalgesie angelegten Plexus-, Peridural- oder Spinalkatheters oder Funktionskontrolle und/oder Wiederauffüllung einer Medikamentenpumpe und/oder eines programmierbaren Stimulationsgerätes Seite 6 von 16

7 30750 Erstprogrammierung einer externen Medikamentenpumpe zur Langzeitanalgesie Langzeitanalgospasmolyse Dokumentierte Überwachung im Anschluss an die Leistungen nach den Nrn , 30721, 30722, und Eingangsdiagnostik und Abschlussuntersuchung zur Behandlung mittels Körperakupunktur Durchführung einer Körperakupunktur Hinzuziehung soziotherapeutischer Leistungserbringer Erstverordnung Soziotherapie Folgeverordnung Soziotherapie Operationsvorbereitung bei Neugeborenen, Säuglingen, Kleinkindern und Kindern bis zum 12. Lebensjahr Operationsvorbereitung für Eingriffe bei Jugendlichen und Erwachsenen bis zum vollendeten 40. Lebensjahr Operationsvorbereitung bei Eingriffen bei Patienten nach Vollendung des 40. Lj Operationvorbereitung bei Patienten nach Vollendung des 60. Lebensjahres Postoperative Behandlung durch den Hausarzt Wirtschaftliche Erbringung und/oder Veranlassung von Leistungen des Kapitels 32 (in Punkten) für Akutlabor:Glucose Akutlabor:TPZ (Thromboplastinzeit) Akutlabor:D-Dimer Orientierende Untersuchung Mikroskopische Untersuchung des Harns auf morphologische Bestandteile Bestimmung des ph-wertes durch apparative Messung (außer im Harn) Erythrozytenzählung Leukozytenzählung Thrombozytenzählung Hämoglobin Hämatokrit Untersuchung auf Blut im Stuhl in 3 Proben Qualitativer immunologischer Nachweis von Albumin im Stuhl Bestimmung der Blutkörperchensenkungsgeschwindigkeit Mikroskopische Untersuchung eines Körpermaterials Fetal-Hämoglobin in Erythrozyten Retikulozytenzählung Mikroskopische Untersuchung eines Körpermaterials nach Gram-Färbung Seite 7 von 16

8 32051 Mikroskopische Differenzierung und Beurteilung aller korpuskulären Bestandteile des gefärbten Blutausstriches Quantitative Bestimmung(en) der morphologischen Bestandteile durch Kammerzählung der Zellen im Sammelharn, auch in mehreren Fraktionen innerhalb von 24 Stunden (Addis-Count) Quantitative Bestimmung eines Arzneimittels (z.b. Theophyllin, Antikonvulsiva, Herzglykoside) in einem Körpermaterial mittels trägergebundener (vorportionierter) Reagenzien und apparativer Messung (z.b. Reflexionsmessung), Gesamteiweiß Glukose Bilirubin gesamt Bilirubin direkt Cholesterin gesamt HDL-Cholesterin LDL-Cholesterin Triglyceride Harnsäure Harnstoff Kreatinin (Jaffe -Methode) Kreatinin, enzymatisch Alkalische Phosphatase GOT GPT Gamma-GT Alpha-Amylase Lipase Creatinkinase (CK) LDH GLDH HBDH Cholinesterase Saure Phosphatase Kalium Calcium Natrium Chlorid Eisen Phosphor anorganisch Lithium Zuschlag für die Leistungen nach den Nrn , , oder oder , , , oder , , , und bei Erbringung mittels trägergebundener (vorportionierter) Reagenzien im Labor innerhalb der ei CK-MB Glykierte Hämoglobine (z.b. HbA1 und/oder HbA1c) Thyrotropin (TSH) Immunglobulin A (Gesamt-IgA) Immunglobulin G (Gesamt-IgG) Immunglobulin M (Gesamt-IgM) Transferrin Seite 8 von 16

9 32107 Elektrophoretische Trennung von Proteinen oder Lipoproteinen im Serum mit quantitativer Auswertung der Fraktionen und graphischer Darstellung Blutungszeit (standardisiert) Rekalzifizierungszeit Partielle Thromboplastinzeit (PTT) Thromboplastinzeit (TPZ) aus Plasma Thromboplastinzeit (TPZ) aus Kapillarblut Thrombingerinnungszeit (TZ) Fibrinogenbestimmung Qualitativer Nachweis von Fibrinmonomeren, Fibrin- und/oder Fibrinogen-Spaltprodukten (z.b. D-Dimere) Bestimmung von mindestens 2 der folgenden Parameter: Erythrozytenzahl, Leukozytenzahl (ggf. einschl. orientierender Differenzierung), Thrombozytenzahl, Hämoglobin, Hämatokrit, mechanisierte Retikulozytenzählung, insgesamt Mechanisierte Zählung der Neutrophilen, Eosinophilen, Basophilen, Lymphozyten und Monozyten, insgesamt Vollständiger Blutstatus mittels automatisierter Verfahren Zuschlag zu den Nrn oder bei nachfolgender mikroskopischer Differenzierung und Beurteilung aller korpuskulären Bestandteile des gefärbten Blutausstriches Bestimmung der endogenen Kreatininclearance Bestimmung von mindestens 6 der folgenden Parameter: Erythrozyten, Leukozyten, Thrombozyten, Hämoglobin, Hämatokrit, Kalium, Glukose im Blut, Kreatinin, Gamma-GT vor Eingriffen in Narkose oder in rückenmarksnaher Regionalanästhesie (spinal, peridural) Laborpauschale/ GOP 01732: Urin Laborpauschale/ GOP 01732: Glucose Laborpauschale/ GOP 01732: Cholesterin Schilddrüsen - Sonographie Qualizuschlag Sonographie Abdominelle Sonographie Qualizuschlag Sonographie Uro-Genital-Sonographie Qualizuschlag Sonographie Sonographie der Säuglingshüften Qualizuschlag Sonographie bei Abrechnung des QZ bei Abrechnung des QZ Sonographie offene Fontanelle beim Neugeborenen, Säugling oder Kleinkind Sonographie weiterer Organe oder Organteile Differentialdiagnostische Klärung psychosomatischer Krankheitszustände Qualizuschlag Sonographie Qualizuschlag Qualizuschlag Psychosomatik obligat ab 2012 Seite 9 von 16

10 35110 Verbale Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen Qualizuschlag Psychosomatik obligat ab Übende Verfahren, Einzelbehandlung Übende Verfahren, Gruppenbehandlung Übende Verfahren bei Kindern und Jugendlichen, Gruppenbehandlung Hypnose Versandmaterial, Transport, Ergebnisübermittlung (Labor, Zytologie, Zyto- und Molekulargenetik) Versandmaterial, Transport von Röntgenaufnahmen und Filmfolien Versandmaterial, Transport von Langzeit-EKG- Datenträgern Transport von Briefen bis 20 g oder Telefax Transport von Briefen bis 50 g (Kompaktbrief) Transport von Briefen bis 500 g (Großbrief) Transport von Briefen 1000 g (Maxibrief) Abfassung in freier Form Kopie, EDV-technische Abschrift Ausgegebene Testbriefchen (Blut im Stuhl) Ausgegebenes Testbriefchen (Albumin im Stuhl) Bezug der Testsubstanz für 13C-Harnstoff-Atemtest Wegepauschale Wegepauschale Wegepauschale Wegepauschale Wegepauschale Wegepauschale Wegepauschale Wegepauschale Aufsuchen eines Kranken durch beauftragten Praxis- Mitarbeiter Aufsuchen eines weiteren Kranken nach Nr Kostenpauschale I für ärztlich angeordnete Hilfeleistungen anderer Personen Kostenpauschale II für ärztlich angeordnete Hilfeleistungen anderer Personen für Telefonate im Zusam-menhang mit stationärer Behandlung 89100A Diphterie (Standardimpfung) - Säuglinge, Kinder, Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, erste Dosen 89100B Diphterie (Standardimpfung) - Säuglinge, Kinder, Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, letzte Dosis 89100R Diphterie (Standardimpfung) - Säuglinge, Kinder, Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, Auffrischimpfung 89101A Diphtherie (Sonstige Indikationen) - erste Dosen 89101B Diphtherie (Sonstige Indikationen) - letzte Dosis 89101R Diphtherie (Sonstige Indikation) - Auffrischungsimpfung 89102A Frühsommermeningo-Enzephalitis, erste Dosen Seite 10 von 16

11 89102B Frühsommermeningo-Enzephalitis - letzte Dosis 89102R Frühsommermeningo-Enzephalitis - Auffrischungsimpfung 89103A Haemophilus Influenza Typ b (Standardimpfung) Säuglinge und Kleinkinder - erste Dosen 89103B Haemophilus Influenzae Typ b Säuglinge und Kleinkinder - letzte Dosis 89104A Haemophilus Influenzae Typ b - Sonstige Indikationen - erste Dosen 89104B Haemophilus Influenzae Typ b - Sonstige Indikationen - letzte Dosis 89105A Hepatitis A - erste Dosen 89105B Hepatitis A - letzte Dosis 89105R Hepatitis A - Auffrischungsimpfung 89106A Hepatitis B (Standardimpfung) bis einschließlich 17 Jahre, erste Dosen 89106B Hepatitis B (Standardimpfung) bis einschließlich 17 Jahre, letzte Dosis 89107A Hepatitis B - sonstige Indikationen - erste Dosen 89107B Hepatitis B - Sonstige Indikationen - letzte Dosis 89107R Hepatitis B - Sonstige Indikationen - Auffrischungsimpfung 89108A Hepatitis B - Dialysepatienten - erste Dosen eines Impfzyklus 89108B Hepatitis B - Dialysepatienten - letzte Dosis eines Impfzyklus 89108R Hepatitis B - Dialysepatienten - Auffrischungsimpfung 89110A H P V - erste Dosen 89110B H P V - letzte Dosis Influenza (Standardimpfung) - Personen über 60 Jahre Influenza - Sonstige Indikationen Masern - erste Dosen Meningokokken (Standardimpfung) - Kinder im 2. Lebensjahr 89115A Meningokokken - erste Dosen 89115B Meningokokken - letzte Dosis 89115R Meningokokken - Auffrischungsimpfung 89116A Pertussis (Standardimpfung) bis einschließlich 17 Jahre- erste Dosen 89116B Pertussis (Standardimpfung) bis einschließlich 17 Jahre- letzte Dosis 89116R Pertussis (Standardimpfung) bis einschließlich 17 Jahre- Auffrischungsimpfung 89117A Pertussis - Sonstige Indikationen - erste Dosen 89117B Pertussis - Sonstige Indikationen - letzte Dosis 89118A Pneumokokken (Standardimpfung)-Kinder bis 24 Monate, erste Dosen Seite 11 von 16

12 89118B Pneumokokken (Standardimpfung)-Kinder bis 24 Monate, letzte Dosis Pneumokokken (Standardimpfung) - Personen über 60 Jahre, erste Dosen Pneumokokken - Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung, erste Dosen 89120R Pneumokokken - Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung - Auffrischungsimpfung 89121A Poliomyelitis (Standardimpfung) - bis einschließlich 17 Jahre - erste Dosen 89121B Poliomyelitis (Standardimpfung) - bis einschließlich 17 Jahre -letzte Dosis 89121R Poliomyelitis (Standardimpfung) - Auffrischungsimpfung 89122A Poliomyelitis -Sonstige Indikationen - erste Dosen 89122B Poliomyelitis -Sonstige Indikationen - letzte Dosis 89122R Poliomyelitis -Sonstige Indikationen - Auffrischungsimpfung Röteln - Schutzimpfung 89124A Tetanus - Schutzimpfung - erste Dosen eines Impfzyklus 89124B Tetanus - Schutzimpfung - letzte Dosis eines Impfzyklus 89124R Tetanus - Auffrischungsimpfung 89125A Varizellen (Standardimpfung) - bis einschließlich 17 Jahre - erste Dosen 89125B Varizellen (Standardimpfung) - bis einschließlich 17 Jahre - letzte Dosis 89126A Varizellen (Sonstige Indikationen) - erste Dosen 89126B Varizellen (Sonstige Indikationen) - letzte Dosis Cholera Gelbfieber - erste Dosis Typhus - Schutzimpfung Hepatitis B - Satzungsleistung Influenza - Satzungsleistung 89200A Diphtherie und Tetanus - Zweifachimpfung - erste Dosen 89200B Diphtherie und Tetanus - Zweifachimpfung - letzte Dosis 89201A Diphtherie, Tetanus (Td) - erste Dosen eines Impfzykus 89201B Diphtherie, Tetanus (Td) - letzte Dosis eines Impfzykus 89201R Diphtherie, Tetanus (Td) - Auffrischimpfung 89202A Hepatitis A und Hepatitis B - erste Dosen eines Impfzyklus 89202B Hepatitis A und Hepatitis B - letzte Dosen eines Impfzyklus 89203A Haemophilus influenzae-b, Hepatitis B - erste Dosen 89203B Haemophilus influenzae-b, Hepatitis B - letzte Dosen 89300A Diphtherie, Pertussis, Tetanus, erste Dosen 89300B Diphtherie, Pertussis, Tetanus, letzte Dosis 89301A Masern, Mumps, Röteln, erste Dosen - Dreifachimpfung Seite 12 von 16

13 89301B Masern, Mumps, Röteln, letzte Dosis - Dreifachimpfung Diphtherie, Tetanus, Poliomyelitis - Dreifachimpfung 89302R Diphtherie, Tetanus, Polyomyelitis - Auffrischimpfung Diphtherie, Pertussis, Tetanus - Dreifachimpfung 89303R Diphtherie, Tetanus, Pertussis - Auffrischungsimpfung Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Polyomyelitis - Vierfachimpfung 89400R Diphtherie,Pertussis,Tetanus,Poliomyelitis,Auffrisch ungsimpfung -Vierfachimpfung A Masern, Mumps, Röteln, Varizellen - erste Dosen, Vierfachimpfung 89401B Masern, Mumps, Röteln, Varizellen - letzte Dosis, Vierfachimpfung 89500A Diphtherie,Pertussis,Tetanus,Poliomyelitis,Haemoph ilus influenzae-b, erste Dosen -Fünffachimpfung B Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae-b, letzte Dosis eines Impfzyklus -Fünffachimpfung A Diphtherie,Pertussis,Tetanus,Poliomyelitis,Haemoph ilus influenzae-b,hepatitis B,erste Dosen- Sechsfachimpfung B Diphtherie,Pertussis,Tetanus,Poliomyelitis,Haemoph ilus influenzae-b,hepatitis B,letzte Dosis- Sechsfachimpfung DMP Asthma Einschreibepauschale edmp DMP Asthma Folgedokumentation edmp DMP Asthma Dokumentationspauschale Arztwechsel bei edmp DMP Asthma Betreuungpauschale DMP Asthma Betreuungspauschale DMP-Arzt, Kinderarzt DMP Asthma Betreuungspauschle pneumologisch qualifizierter Arzt DMP Asthma/COPD: Erstellung eines Behandlungsplans DMP Asthma Erneutes Ausfüllen einer Erstdoku bei edmp DMP Asthma Erneute Einschreibung nach Ausschreibung durch die Krankenkasse bei edmp DMP, Asthma-Schulung von Kindern und Jugendlichen der AG Asthmaschulung im Kindesund Jugendalter e.v DMP, Nachschulung der Asthma-Schulung von Kindern und Jugendlichen DMP, Asthma-Schulung von Erwachsenen (Nationales Ambulantes Schulungsprogramm für erwachsene Asthmatiker - NASA) KV KV KV DMP, Nachschulung der Asthma-Schulung von Erwachsenen (NASA) KV DMP, Schulung von Erwachsenen in Gruppen nach KV dem ambulanten Schulungsprogramm für Patienten mit chronisch obstruktiver Bronchitis und Lungenemphysem (COBRA) DMP, Nachschulung der COBRA-Schulung, KV Seite 13 von 16

14 92019 DMP, Patientenverbrauchsmaterial bei allen Schulungen im Rahmen von DMP Asthma/COPD KV Motivation zum Nichtrauchen DMP-Asthma-Schulung MASA KV DMP-Asthma-Nachschulung MASA KV DMP-Gruppenschulung COPD KV DMP-Nachschulung COPD KV DMP Brustkrebs Aufklärung über DMP Brustkrebs DMP Brustkrebs Gesprächsbaustein DMP Brustkrebs Gesprächsbaustein DMP Brustkrebs Gesprächsbaustein DMP Brustkrebs Gesprächsbaustein 4, 15 min DMP Brustkrebs Gesprächsbaustein 4, 30 min DMP Brustkrebs Durchführung des HADS-Test DMP Brustkrebs Einschreibepauschale bei elektronischer Dokumentation DMP Brustkrebs Folgedokumentationspauschale (FD) bei Nutzung von edmp DMP Brustkrebs Erneutes Ausfüllen einer Erstdoku bei edmp DMP Brustkrebs Erneute Einschreibung nach Ausschreibung durch die Krankenkasse bei edmp Motivation ambulantes Operieren AOK,EKK,LKK Wegep. Tag Wegep. Nacht je Doppel-KM Tag je Doppel-KM Nacht Homöopathie, Erstanamnese Homöopathie, Erstanamnese Kind Homöopathie, Folgeanamnese DMP Diabetes Einschreibepauschale bei elektronischer Dokumentation DMP Diabetes Folgepauschale bei edmp DMP Diabetes Betreuungspauschale Typ 1 und DMP Diabetes Betreuungspauschale diabetolog. Qualif. Arzt 99216A DMP Diabetes Einzelberatung Diabetesberaterin DDG 99216B DMP Diabetes Einzelberatung Diabetesassistentin 99217A DMP Diabetes Einzelberatung Diabetesberaterin DDG, >=45 min. Seite 14 von 16

15 99217B DMP Diabetes Einzelberatung Diabetesassistentin, >=45 min DMP Diabetes Erneutes Ausfüllen einer Erstdoku bei edmp DMP Diabetes Erneute Einschreibung nach Ausschreibung durch die Krankenkasse bei edmp DMP Diabetes Fußambulanz, Wagner 1 u DMP Diabetes Fußambulanz, Wagner DMP Diabetes konventionelle Insulintherapie DMP Diabetes intensivierte Insulintherapie und Pumpe DMP Diabetes Mitbehandlung i.s. von DMP DMP-Schulung, Diabetes ohne Insulin, 8 UE, 4-6 KV Personen 99227N DMP-Schulung, Diabetes ohne Insulin, 8 UE, 4-6 Personen Nachschulung-. KV DMP-Schulung, Diabetes mit Insulin, 10 UE, 4-6 Personen 99228N DMP-Schulung, Diabetes mit Insulin, 10 UE, 4-6 Personen Nachschulung-. KV KV DMP-Schulung, Diabetes intensiviert Insulin, 20 UE, KV 4-6 Personen 99229N DMP-Schulung, Diabetes intensiviert Insulin, 20 UE, KV 4-6 Personen Nachschulung DMP-Schulung, Diabetes mit Normalinsulin, 10 UE, KV 4-6 Personen 99230N DMP-Schulung, Diabetes mit Normalinsulin, 10 UE, KV 4-6 Personen Nachschulung DMP-Schulung, Medias-2, 24 UE, 4-6 Personen KV 99231N DMP-Schulung, Medias-2, 24 UE, 4-6 Personen KV Nachschulung DMP-Schulung, LINDA, 4-6 Teilnehmer, je Modul KV 99232N DMP-Schulung, LINDA, 4-6 Teilnehmer, je Modul KV Nachschulung DMP-Schulung, Hypertonie, 8 UE, 4-6 Personen KV 99233N DMP-Schulung, Hypertonie, 8 UE, 4-6 Personen KV Nachschulung DMP-Schulung, HBSP, 8 UE, 4-6 Personen KV 99234N DMP-Schulung, HBSP, 8 UE, 4-6 Personen KV Nachschulung DMP Diabetes, Schulung IPM, 6-12 Teilnehmer, je KV Modul 99235N DMP-Schulung, IPM, 6-12 Teilnehmer, je Modul KV Nachschulung Schulungsmaterial bei ZI-Schulungen KV Schulungsmaterial bei Medias-2 Schulungen KV Schulungsmaterial bei HBSP KV DMP Diabetes, Schulungsmaterialien bei IPM je KV Modul Schulungsmaterial bei LINDA KV DMP Diabetes Betreuungspauschale Kinderarzt Seite 15 von 16

16 99246 DMP Diabetes Betreuung von Typ1-Diabetikerinnen mit Kinderwunsch DMP Diabetes Ersteinstellung Pumpe HyPOS Schulung für Diabetiker Typ 1 KV HyPOS Schulungsmaterial KV DisKO Schulung für Diabetiker Typ 2 KV Schulungsmaterial für DiSko KV Präventionempfehlung Formularausstellung Präventionsempfehlung Umweltmed. Beratung, Umweltmed. Beratung, Abschlussberatung Umweltmed. Beratung, bericht an den Hausarzt Osteoporose-Untersuchung AOK Frauen ab 50. Lj DMP KHK Einschreibepauschale bei edmp DMP KHK Folgedokumentation bei edmp DMP KHK Betreuungspauschale - Einfacheinschreibung DMP KHK Betreuungspauschale - Mehrfacheinschreibung DMP KHK, Schulung - SPOG - pauschal, inkl. KV Schulungsmaterial, max. 4 Personen DMP KHK, Schulung - IPM - je Unterrichtseinheit (Modul) und Patient, 5 Module, 6-12 Personen KV DMP KHK, Schulungsmaterial - IPM - je Modul KV DMP KHK Erneutes Ausfüllen einer Erstdoku bei edmp DMP KHK Erneute Einschreibung nach Ausschreibung durch die Krankenkasse bei edmp Seite 16 von 16

Anhang 2 zu Anlage 3a EBM-Ziffernkranz

Anhang 2 zu Anlage 3a EBM-Ziffernkranz Anhang 2 zu Anlage 3a nkranz 01100 Unvorhergesehene Inanspruchnahme I 01101 Unvorhergesehene Inanspruchnahme II 01102 Inanspruchnahme an Samstagen 01410 Besuch 01411 Dringender Besuch I 01412 Dringender

Mehr

Ziffernkranz Modul Psychotherapie Q3/2012, Stand

Ziffernkranz Modul Psychotherapie Q3/2012, Stand Legende: Ziffernkranz Modul Q3/2012, Stand 21.05.2012 "nicht " "" Spalte "Anmerkung" Leistung ist im Einzelfall, wenn medizinisch sinnvoll, im Rahmen des Vertrages zu erbringen, soweit dies für den jeweiligen

Mehr

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung in Baden-Württemberg. Anhang 1 zu Anlage 12. Änderungsvermerk

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung in Baden-Württemberg. Anhang 1 zu Anlage 12. Änderungsvermerk 01100 Unvorhergesehene Inanspruchnahme I 01101 Unvorhergesehene Inanspruchnahme II 01102 Inanspruchnahme an Samstagen kein Zielauftrag möglich 01410 Besuch 01411 Dringender Besuch I, Klarstellung: als

Mehr

Anlage 4 - Ziffernkranz Stand: , Gültig ab:

Anlage 4 - Ziffernkranz Stand: , Gültig ab: Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM- 2. Die Gestaltung und der Umfang des Ziffernkranzes orientiert

Mehr

HZV-Ziffernkranz Quartal , Stand

HZV-Ziffernkranz Quartal , Stand 01100 Unvorhergesehene Inanspruchnahme I 01101 Unvorhergesehene Inanspruchnahme II 01102 Inanspruchnahme an Samstagen kein Zielauftrag möglich 01410 Besuch 01411 Dringender Besuch I, Klarstellung: als

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag Abrechnung Erläuterung

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag Abrechnung Erläuterung Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen des EBM

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag Abrechnung Erläuterung

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag Abrechnung Erläuterung Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen des EBM

Mehr

Anhang 1 zu Anlage 3. Gültig bis. Ziffernkranz von. Änderungsvermerk

Anhang 1 zu Anlage 3. Gültig bis. Ziffernkranz von. Änderungsvermerk Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM- es", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen des EBM

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM- Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM- Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag Anhang 1 zur Anlage 3 - Leistungsbeschreibung gemäß nkranz BKK HzV-Ziffernkranz 2010, Stand 29.06.2010 Achtung: bitte beachten Sie, dass Sie stets die aktuelle Version dieses Ziffernkranzes verwenden welche

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag. EBM-Ziffer. Abrechnung. Bezeichnung. Erläuterung

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag. EBM-Ziffer. Abrechnung. Bezeichnung. Erläuterung zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V AOK Berlin-Brandenburg und IKK Brandenburg und Berlin Anhang 1 zur Anlage 3 Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM- Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM- Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei

Mehr

Ziffernkranz Gastroenterologie Q1/2012, Stand

Ziffernkranz Gastroenterologie Q1/2012, Stand Legende: Spalte "Anmerkung" Leistung ist im Einzelfall, wenn medizinisch sinnvoll, im Rahmen der P1- Pauschale zu erbringen. Eine Weiterüberweisung darf nicht erfolgen. nicht, kann vom FACHARZT nicht über

Mehr

BKK VAG Mein Facharzt Modul Gastroeneterologie: Anlage 12 Anhang 1 Ziffernkranz Gastroeneterologie Q3/2016 GOP Beschreibung Unvorhergesehene

BKK VAG Mein Facharzt Modul Gastroeneterologie: Anlage 12 Anhang 1 Ziffernkranz Gastroeneterologie Q3/2016 GOP Beschreibung Unvorhergesehene BKK VAG Mein Facharzt Modul Gastroeneterologie: Anlage 12 Anhang 1 Ziffernkranz Gastroeneterologie Q3/2016 GOP Beschreibung 01100 Unvorhergesehene Inanspruchnahme I 01101 Unvorhergesehene Inanspruchnahme

Mehr

HZV-Leistungsbeschreibung LKK in Baden-Württemberg - Quartal 3/2017

HZV-Leistungsbeschreibung LKK in Baden-Württemberg - Quartal 3/2017 01100 Unvorhergesehene Inanspruchnahme I EL 01101 Unvorhergesehene Inanspruchnahme II EL 01102 Inanspruchnahme an Samstagen kein Zielauftrag möglich 01410 Besuch 01411 Dringender Besuch I, Klarstellung:

Mehr

HzV-Ziffernkranz 2010, Quartal 1, Stand

HzV-Ziffernkranz 2010, Quartal 1, Stand 01100 Unvorhergesehene Inanspruchnahme I EL 01101 Unvorhergesehene Inanspruchnahme II EL 01102 Inanspruchnahme an Samstagen kein Zielauftrag möglich 01410 Besuch 01411 Dringender Besuch I, Klarstellung:

Mehr

BKK HzV-Ziffernkranz, Stand

BKK HzV-Ziffernkranz, Stand BKK HzV-Ziffernkranz, Stand 01.07.2016 : über - 01100 01101 01102 01410 01411 01412 01413 01414 01415 01416 01420 01422 01424 01425 01426 01430 01435 01436 01440 01600 01601 01602 01610 01611 01612 01620

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag Abrechnung Erläuterung

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag Abrechnung Erläuterung Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen des EBM

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit

Mehr

BKK HzV-Ziffernkranz, Stand

BKK HzV-Ziffernkranz, Stand BKK HzV-Ziffernkranz, Stand 01.07.2015 : über - 01100 01101 01102 01410 01411 01412 01413 01414 01415 01416 01420 01422 01424 01425 01426 01430 01435 01436 01440 01600 01601 01602 01610 01611 01612 01620

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang der Pauschalen sowie der entsprechenden Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM- Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei

Mehr

Ziffernkranz Gastroenterologie Q4/2011, Stand Ziffernkranz Gastroenterologie Q4/2011, Stand

Ziffernkranz Gastroenterologie Q4/2011, Stand Ziffernkranz Gastroenterologie Q4/2011, Stand Legende: Spalte "Anmerkung" Leistung ist im Einzelfall, wenn medizinisch sinnvoll, im Rahmen der P1- Pauschale zu erbringen. Eine Weiterüberweisung darf nicht erfolgen. nicht, kann vom FACHARZT nicht über

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag BKK HzV-Ziffernkranz, Stand 01.07.2016 Achtung: bitte beachten Sie, dass Sie stets die aktuelle Version dieses Ziffernkranzes verwenden welche unter www.hausaerzteverband.de heruntergeladen werden muss!

Mehr

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Sachsen

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Sachsen Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang der Pauschalen sowie der entsprechenden Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen des EBM regelmäßig

Mehr

Bezeichnung ab Zuordnung Abrechnung Erläuterung

Bezeichnung ab Zuordnung Abrechnung Erläuterung Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-Ziffernkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang der P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EZiffernkranzes", der während der

Mehr

Ziffernkranz Kardiologie Q2/2012, Stand:

Ziffernkranz Kardiologie Q2/2012, Stand: Legende: Spalte "Anmerkung" Leistung ist im Einzelfall, wenn medizinisch sinnvoll, im Rahmen der P1- Pauschale zu erbringen. Eine Weiterüberweisung darf erfolgen. HZV-Leistung HZV-Leistung, kann vom FACHARZT

Mehr

Bezüglich des Leistungsumfangs und der Qualifikationsvoraussetzungen der einzelnen EBM- Ziffern gelten die Regelungen des aktuellenebm.

Bezüglich des Leistungsumfangs und der Qualifikationsvoraussetzungen der einzelnen EBM- Ziffern gelten die Regelungen des aktuellenebm. Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei

Mehr

Pauschale obligatorisch X Inanspruchnahme I Unvorhergesehene. Pauschale obligatorisch X Inanspruchnahme II Inanspruchnahme an

Pauschale obligatorisch X Inanspruchnahme I Unvorhergesehene. Pauschale obligatorisch X Inanspruchnahme II Inanspruchnahme an Legende: Spalte "Anmerkung" HZV-Leistung Spalte HZV Leistung ist im Einzelfall, wenn medizinisch sinnvoll, im Rahmen der P1-Pauschale zu erbringen. Eine Weiterüberweisung darf erfolgen. HZV-Leistung, kann

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses " nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag BKK HzV-Ziffernkranz, Stand 01.10.2017 Achtung: bitte beachten Sie, dass Sie stets die aktuelle Version dieses Ziffernkranzes verwenden welche unter www.hausaerzteverband.de heruntergeladen werden muss!

Mehr

Zuordnung HzV: Abrechnung über HzV-Vertrag

Zuordnung HzV: Abrechnung über HzV-Vertrag -Vertrag mit den Ersatzkassen in Berlin Anhang 1 zur Anlage 3: -Ziffernkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P2 (= Grundpauschale) sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag BKK HzV-Ziffernkranz, Stand 01.01.2018 Achtung: bitte beachten Sie, dass Sie stets die aktuelle Version dieses Ziffernkranzes verwenden welche unter www.hausaerzteverband.de heruntergeladen werden muss!

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM- Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit

Mehr

Grundsätze: 1. Pauschale. Wohnheimen Begleitung eines Kranken durch den. HZV Pauschale

Grundsätze: 1. Pauschale. Wohnheimen Begleitung eines Kranken durch den. HZV Pauschale GWQ-HzV-Vertrag: Anhang 1 zur Anlage 3 - Leistungsbeschreibung gemäß EBM-Ziffernkranz Grundsätze: 1. 2. 3. Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag BKK HzV-Ziffernkranz, Stand 01.01.2018 Achtung: bitte beachten Sie, dass Sie stets die aktuelle Version dieses Ziffernkranzes verwenden welche unter www.hausaerzteverband.de heruntergeladen werden muss!

Mehr

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Berlin

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Berlin Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage

Mehr

Grundsätze: 1. Pauschale. Wohnheimen Begleitung eines Kranken durch den. HZV Pauschale

Grundsätze: 1. Pauschale. Wohnheimen Begleitung eines Kranken durch den. HZV Pauschale Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM- Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen

Mehr

Bezüglich des Leistungsumfangs und der Qualifikationsvoraussetzungen der einzelnen EBM- Ziffern gelten die Regelungen des aktuellenebm.

Bezüglich des Leistungsumfangs und der Qualifikationsvoraussetzungen der einzelnen EBM- Ziffern gelten die Regelungen des aktuellenebm. Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag. HZV Pauschale. HZV Pauschale. HZV Pauschale. HZV Pauschale

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag. HZV Pauschale. HZV Pauschale. HZV Pauschale. HZV Pauschale Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag Abrechnung

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag Abrechnung Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei

Mehr

Anhang 1 zu Anlage 3. Ziffernkranz von

Anhang 1 zu Anlage 3. Ziffernkranz von Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM- es", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen des EBM

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag. HZV Pauschale. HZV Pauschale. HZV Pauschale. HZV Pauschale

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag. HZV Pauschale. HZV Pauschale. HZV Pauschale. HZV Pauschale Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit

Mehr

HzV-Ziffernkranz. Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag

HzV-Ziffernkranz. Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag : über - 01100 01101 01102 Unvorhergesehene Inanspruchnahme I nicht während der erweiterten Sprechstunde Unvorhergesehene Inanspruchnahme II gemäß EBM Inanspruchnahme an Samstagen kein Zielauftrag möglich;

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag. HZV Pauschale. HZV Pauschale. HZV Pauschale. HZV Pauschale

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag. HZV Pauschale. HZV Pauschale. HZV Pauschale. HZV Pauschale Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag. HZV Pauschale. HZV Pauschale. HZV Pauschale. HZV Pauschale

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag. HZV Pauschale. HZV Pauschale. HZV Pauschale. HZV Pauschale Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit

Mehr

Grundsätze: 1. Pauschale. Wohnheimen Begleitung eines Kranken durch den. HZV Pauschale

Grundsätze: 1. Pauschale. Wohnheimen Begleitung eines Kranken durch den. HZV Pauschale GWQ-HzV-Vertrag: Anhang 1 zur Anlage 3 - Leistungsbeschreibung gemäß EBM-Ziffernkranz Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden Einzelleistungen bestimmt sich anhand

Mehr

Grundsätze: 1. Pauschale. Wohnheimen Begleitung eines Kranken durch den. HZV Pauschale

Grundsätze: 1. Pauschale. Wohnheimen Begleitung eines Kranken durch den. HZV Pauschale GWQ-HzV-Vertrag: Anhang 1 zur Anlage 3 - Leistungsbeschreibung gemäß EBM-Ziffernkranz Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden Einzelleistungen bestimmt sich anhand

Mehr

Grundsätze: 1. Pauschale. Wohnheimen Begleitung eines Kranken durch den. HZV Pauschale

Grundsätze: 1. Pauschale. Wohnheimen Begleitung eines Kranken durch den. HZV Pauschale Anhang 1 zu Anlage 3 -Ziffernkranz Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM- Ziffernkranzes", der während der Laufzeit

Mehr

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Hamburg

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Hamburg Grundsätze: 1. 2. 3. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang der Pauschalen sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "HZV-nkranzes", der während der Laufzeit

Mehr

HzV-Ziffernkranz. Grundsätze:

HzV-Ziffernkranz. Grundsätze: Grundsätze: 1. 2. Der Leistungsumfang von P2 sowie der entsprechenden Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen des EBM regelmäßig

Mehr

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Niedersachsen

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Niedersachsen Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage

Mehr

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Rheinland-Pfalz

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Rheinland-Pfalz Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage

Mehr

HzV-Ziffernkranz. Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag

HzV-Ziffernkranz. Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag : über - 01100 01101 01102 Unvorhergesehene Inanspruchnahme I nicht während der erweiterten Sprechstunde Unvorhergesehene Inanspruchnahme II gemäß EBM Inanspruchnahme an Samstagen kein Zielauftrag möglich;

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang der Pauschalen sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "HZV- nkranzes", der während der

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag HzV- der Techniker gemäß 73b Abs. 4 Satz 1 SGB V Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang der Pauschalen sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang der Pauschalen sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "HZV-nkranzes", der während der Laufzeit

Mehr

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Westfalen-Lippe

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Westfalen-Lippe Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage

Mehr

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Niedersachsen

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Niedersachsen Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei

Mehr

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Niedersachsen

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Niedersachsen Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. 01100 Unvorhergesehene Inanspruchnahme I EL 01101 Unvorhergesehene Inanspruchnahme II 01102 Inanspruchnahme an Samstagen EL 01410 Besuch 01411 Dringender Besuch I 01412 Dringender

Mehr

zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin) und der BIG direkt gesund, handelnd als IKK-Landesverband Berlin (IKK-Landesverband)

zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin) und der BIG direkt gesund, handelnd als IKK-Landesverband Berlin (IKK-Landesverband) Vereinbarung zur KV-eigenen und zur KV-übergreifenden Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) einer Innungskrankenkasse (IKK) nach 87a Abs. 3 Satz 2 SGB V in den durch das SGB V vorgesehenen

Mehr

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Thüringen

Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V mit der IKK classic in Thüringen Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage

Mehr

Grundsätze: Anhang 1 zu Anlage 3: HzV-Ziffernkranz Q2/2015, gültig ab EBM-Ziffer Bezeichnung Zuordnung

Grundsätze: Anhang 1 zu Anlage 3: HzV-Ziffernkranz Q2/2015, gültig ab EBM-Ziffer Bezeichnung Zuordnung Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage

Mehr

Grundsätze: 1. Zuordnung. HzV. Abrechnung über HzV- Vertrag. Abrechnung. Erläuterung

Grundsätze: 1. Zuordnung. HzV. Abrechnung über HzV- Vertrag. Abrechnung. Erläuterung Grundsätze: 1. 2. 3. 4. Der Leistungsumfang von P2 (= Grundpauschale) sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage

Mehr

Zuordnung HzV: Abrechnung über HzV-Vertrag

Zuordnung HzV: Abrechnung über HzV-Vertrag -Vertrag Anhang 1 zur Anlage 3: -Ziffernkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P2 (= Grundpauschale) sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "E Ziffernkranzes",

Mehr

Grundsätze: 1. Zuordnung. HzV. Abrechnung über HzV- Vertrag. Abrechnung. Erläuterung

Grundsätze: 1. Zuordnung. HzV. Abrechnung über HzV- Vertrag. Abrechnung. Erläuterung Grundsätze: 1. 2. 3. 4. Der Leistungsumfang von P2 (= Grundpauschale) sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage

Mehr

1. Änderungsvereinbarung

1. Änderungsvereinbarung 1. Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung zur KV-eigenen und zur KV-übergreifenden Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) einer lnnungskrankenkasse (IKK) nach 5 87a Abs. 3 Satz 2 SGB

Mehr

HzV-Ziffernkranz ab in der Fassung der 3. Interimsvereinbarung vom

HzV-Ziffernkranz ab in der Fassung der 3. Interimsvereinbarung vom -Ziffernkranz ab 01.10.2013 in der Fassung der 3. Interimsvereinbarung vom 02.10.2013 Grundsätze: 1. 2. 3. Der Leistungsumfang von P2 sowie der entsprechenden Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses

Mehr

Zuordnung HzV: Abrechnung über HzV-Vertrag

Zuordnung HzV: Abrechnung über HzV-Vertrag 1. 2. Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen des EBM regelmäßig

Mehr

gemäß EBM, nicht am selben Tag neben Unvorhergesehene Inanspruchnahme II HZV EL

gemäß EBM, nicht am selben Tag neben Unvorhergesehene Inanspruchnahme II HZV EL zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b SGB V nkranz Grundsätze : 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM- nkranzes",

Mehr

Zuordnung HzV: Abrechnung über HzV-Vertrag

Zuordnung HzV: Abrechnung über HzV-Vertrag -Vertrag mit den Ersatzkassen in Berlin Anhang 1 zur Anlage 3: -Ziffernkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P2 (= Grundpauschale) sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt

Mehr

Zuordnung HzV: Abrechnung über HzV-Vertrag

Zuordnung HzV: Abrechnung über HzV-Vertrag -Vertrag mit den Ersatzkassen in Bremen Anhang 1 zur Anlage 3: -Ziffernkranz 1. 2. Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes",

Mehr

Grundsätze: 1. Zuordnung. HzV. Abrechnung über HzV- Vertrag. Abrechnung. Erläuterung

Grundsätze: 1. Zuordnung. HzV. Abrechnung über HzV- Vertrag. Abrechnung. Erläuterung Grundsätze: 1. 2. 3. 4. Der Leistungsumfang von P2 (= Grundpauschale) sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage

Mehr

Grundsätze: 1. Zuordnung. HzV. Abrechnung über HzV- Vertrag. Abrechnung. Erläuterung

Grundsätze: 1. Zuordnung. HzV. Abrechnung über HzV- Vertrag. Abrechnung. Erläuterung Grundsätze: 1. 2. 3. 4. Der Leistungsumfang von P2 (= Grundpauschale) sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage

Mehr

Grundsätze: 1. Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Geschiedste HZV-Verträge NRW. Anhang 1 zur Anlage 3

Grundsätze: 1. Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Geschiedste HZV-Verträge NRW. Anhang 1 zur Anlage 3 Grundsätze: 1. 2. 3. 4. Der Leistungsumfang von P2 (= Grundpauschale) sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM- Ziffernkranzes", der während der Laufzeit

Mehr

2.1 GOPs mit der Kennzeichnung "Pauschale" in der Spalte "Honorierung"

2.1 GOPs mit der Kennzeichnung Pauschale in der Spalte Honorierung Erläuterungen zum Gesamtziffernkranz Stand: 25.06.2012 1. Maßgebliche Spalten Für HAUSÄRZTE, die an der teilnehmen, sind die mit "" überschriebenen Spalten maßgeblich. Für FACHÄRZTE, die am AOK-Facharztprogramm

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag - der hkk gemäß 73b Abs. 4 Satz 1 SGB V in Bremen Anhang 1 zur Anlage 3: nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand

Mehr

Grundsätze: 1. Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Geschiedste HZV-Verträge NRW. Anhang 1 zur Anlage 3

Grundsätze: 1. Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Geschiedste HZV-Verträge NRW. Anhang 1 zur Anlage 3 zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Grundsätze: 1. 2. 3. 4. Der Leistungsumfang von P2 (= Grundpauschale) sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich

Mehr

Grundsätze: 1. Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Anhang 1 zur Anlage 3. Zuordnung. HzV

Grundsätze: 1. Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Anhang 1 zur Anlage 3. Zuordnung. HzV zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 S. 1 SGB V Anhang 1 zur Anlage 3 Grundsätze: 1. 2. 3. 4. Der Leistungsumfang von P2 (= Grundpauschale) sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen

Mehr

SVLFG Landwirtschaftliche Krankenkasse

SVLFG Landwirtschaftliche Krankenkasse 1. 2. 3. Grundsätze: Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "HzV-nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen

Mehr

HZV Pauschale häuslichen Krankenpflege Folgeverordnung von Behandlungsmaßnahmen zur psychiatrischen

HZV Pauschale häuslichen Krankenpflege Folgeverordnung von Behandlungsmaßnahmen zur psychiatrischen Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM- Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei

Mehr

BKK VAG Mein Facharzt Modul Kardiologie: Anlage 12 Anhang 1 Ziffernkranz Kardiologie Q3/2016 GOP Beschreibung Unvorhergesehene Inanspruchnahme

BKK VAG Mein Facharzt Modul Kardiologie: Anlage 12 Anhang 1 Ziffernkranz Kardiologie Q3/2016 GOP Beschreibung Unvorhergesehene Inanspruchnahme BKK VAG Mein Facharzt Modul Kardiologie: Anlage 12 Anhang 1 Ziffernkranz Kardiologie Q3/2016 GOP Beschreibung 01100 Unvorhergesehene Inanspruchnahme I 01101 Unvorhergesehene Inanspruchnahme II 01102 Inanspruchnahme

Mehr

2.1 GOPs mit der Kennzeichnung "Pauschale" in der Spalte "Honorierung"

2.1 GOPs mit der Kennzeichnung Pauschale in der Spalte Honorierung Erläuterungen zum Gesamtziffernkranz Stand: 25.09.2012 1. Maßgebliche Spalten Für HAUSÄRZTE, die an der teilnehmen, sind die mit "" überschriebenen Spalten maßgeblich. Für FACHÄRZTE, die am AOK-Facharztprogramm

Mehr

zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin) und dem BKK Landesverband Mitte, Eintrachtweg Hannover

zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin) und dem BKK Landesverband Mitte, Eintrachtweg Hannover Vereinbarung zur KV-eigenen und KV-übergreifenden Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) einer Betriebskrankenkasse (BKK) nach 87a Abs. 3 Satz 2 SGB V in den durch das SGB V vorgesehenen

Mehr

IKK classic (ehemals Vereinigte IKK) in Bayern. Grundsätze: Anhang 1 zu Anlage 3: HzV-Ziffernkranz Q4/2011, gültig ab

IKK classic (ehemals Vereinigte IKK) in Bayern. Grundsätze: Anhang 1 zu Anlage 3: HzV-Ziffernkranz Q4/2011, gültig ab Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage

Mehr

IKK classic (ehemals Vereinigte IKK) in Westfalen-Lippe. Grundsätze: Anhang 1 zu Anlage 3: HzV-Ziffernkranz Q4/2011, gültig ab

IKK classic (ehemals Vereinigte IKK) in Westfalen-Lippe. Grundsätze: Anhang 1 zu Anlage 3: HzV-Ziffernkranz Q4/2011, gültig ab Grundsätze: 1. 2. 3. 4. 5. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM-Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage

Mehr

Grundsätze: 1. Zuordnung. HzV. Abrechnung über HzV- Vertrag. Abrechnung. Erläuterung

Grundsätze: 1. Zuordnung. HzV. Abrechnung über HzV- Vertrag. Abrechnung. Erläuterung zur Hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b Abs. 4 Satz 1 SGB V Grundsätze: 1. 2. 3. 4. Der Leistungsumfang von P2 (= Grundpauschale) sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich

Mehr

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag

Zuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag Anhang 1 zur Anlage 3: HzV-nkranz Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit

Mehr