Ausbau der Gartenstraße Erhebung von Straßenausbaubeiträgen

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1 Ausbau der Gartenstraße Erhebung von Straßenausbaubeiträgen Amt für Finanzen und interne Dienste H.-J. Graht

2 Rechtsgrundlagen 76 Gemeindeordnung Abs. 1 (GO) -Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung- Die Gemeinde erhebt Abgaben nach den gesetzlichen Vorschriften Verpflichtung zur Erhebung von Steuern, Gebühren, Beiträge u. sonst. Abgaben

3 Rechtsgrundlagen 76 Gemeindeordnung Abs. 2 (GO) Sie hat die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel 1. aus Entgelten 2. im übrigen aus Steuern zu beschaffen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht ausreichen. Rangfolge, spezielle Deckungsmittel vor allgemeine Deckungsmittel

4 Rechtsgrundlagen 76 Gemeindeordnung Abs. 3 (GO) Die Gemeinde darf Kredite nur aufnehmen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre.

5 Rechtsgrundlagen 8 Kommunalabgabengesetz SH (KAG) Beiträge sind zu erheben zur Deckung des Aufwandes für Herstellung Ausbau, Umbau Erneuerung der öffentlichen Einrichtung

6 Rechtsgrundlagen 8 Kommunalabgabengesetz SH (KAG) Beiträge und zwar nach festen Verteilungsmaßstäben

7 Rechtsgrundlagen 8 Kommunalabgabengesetz SH (KAG) Beiträge von Grundeigentümerinnen und eigentümern, zur Nutzung von Grundstücken dinglich Berechtigten und Gewerbetreibenden,

8 Rechtsgrundlagen 8 Kommunalabgabengesetz SH (KAG) Beiträge denen Vorteile erwachsen; Die Beiträge sind nach den Vorteilen zu bemessen.

9 Rechtsgrundlagen 8 Kommunalabgabengesetz SH (KAG) Beiträge Satz 3: Bei Straßenbaumaßnahmen tragen die Beitragsberechtigten mindestens 15 v. H. des Aufwandes

10 Rechtsgrundlagen - Ortsrecht Satzung der Gemeinde Flintbek über die Er- Hebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen und Wegen (Straßenausbaubeitragssatzung) Vom 20. Juni 2003 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 15. Dezember 2006 (siehe Politik Ortsrecht- Bauwesen u. Verkehr)

11 Straßenausbaubeitragssatzung 1 Erhebung des Beitrages Zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung Ausbau und Umbau Erneuerung der vorhandenen Ortsstraßen

12 Straßenausbaubeitragssatzung Erneuerung (früher nochmalige Herstellung) Trotz durchgeführter normaler Unterhaltungs- u. Instandsetzungsarbeiten nicht mehr voll funktionsfähig also abgängig

13 Straßenausbaubeitragssatzung Erneuerung (früher nochmalige Herstellung) Übliche Nutzungsdauer gem. gängiger Rechtsprechung zwischen 20 und 25 Jahren ist abgelaufen. Die Gartenstraße wird 39 Jahre alt!

14 Straßenausbaubeitragssatzung 2 Beitragsfähiger Aufwand Grunderwerb, Freilegung von Flächen Straßen-, Wege- u. Platzkörper einschl. Unterbau, Oberfläche, notw. Erhöhungen, oder Vertiefungen, die Anschlüsse an andere Straßen, Wege und Plätze,

15 Straßenausbaubeitragssatzung 2 Beitragsfähiger Aufwand insbesondere die Fahrbahnen einschl. Lärmschutz Gehwege Rinnen und Randsteine Unselbständige Park- und Abstellflächen Radweg, komb. Geh- und Radwege Unselbständige Grünanlagen

16 Straßenausbaubeitragssatzung 2 Beitragsfähiger Aufwand Böschungen, Schutz- u. Stützmauern Beleuchtungseinrichtungen Einrichtungen der Niederschlagswasserbeseitigung Mischflächen, Fußgängerzonen Möblierung (z.b. Blumenkübel, Sitzbänke )

17 Straßenausbaubeitragssatzung 3 Beitragspflichtiger Grundeigentümer(in) Zur Nutzung dinglich Berechtigte Gesamtschuldnerschaft bei mehreren Beitragspflichtigen Wohnungs- u. Teileigentümer entsprechend ihrem Miteigentumsanteil

18 Straßenausbaubeitragssatzung 4 Beitragsanteil (Vorteilsregelung) Die Gartenstraße ist als Haupterschließungsstraße anzusehen

19 Straßenausbaubeitragssatzung 2. Für den Bereich Haupterschließungsstraßen (Straßen, die im wesentlichen dem innerörtlichen Verkehr dienen) bis zu einer Fahrbahnbreite von 10,00 m die Kosten für die Herstellung, den Ausbau und Umbau a) der Fahrbahnen und der Trenn-, Seiten- und Randstreifen einschließlich unselbständiger Lärmschutzeinrichtungen Prozentsatz 40 a) der Gehwege, Bordsteine und Begrünung als Bestandteil 48 a) der Rinnen- und Randsteine, auch wenn sie höhengleich zu den umgebenden Flächen ausgebildet 48 sind a) der unselbständigen Park - und Abstellflächen und Standspuren 48 a) der Radwege 40 a) der kombinierten Geh- und Radwege 44 a) der unselbständigen Grünanlagen (befestigte und unbefestigte Rand- und Grünstreifen, das Straßenbegleitgrün in Form von Bäumen, Sträuchern, Rasen- und anderen Grünflächen) sowie die Herrichtung der Ausgleichs- und Ersatzflächen, die der Maßnahme zuzuordnen sind 48 a) der Böschungen, Schutz- und Stützmauern 40 a) der Beleuchtungseinrichtungen 44 a) der Einrichtungen zur Niederschlagswasserbeseitigung 44 l) verkehrsberuhigender Maßnahmen im Fahrbahnbereich 60 m) von Mischflächen 48

20 Straßenausbaubeitragssatzung Der verbleibende Anteil verbleibt bei der Gemeinde

21 Straßenausbaubeitragssatzung 5 Abrechnungsgebiet Das Abrechnungsgebiet bilden die gesamten Grundstücke, denen von der Straße, dem Weg oder Platz als öff. Einrichtung Zugangsoder Anfahrmöglichkeit verschafft wird.

22 Straßenausbaubeitragssatzung 6 Beitragsmaßstab (Vollgeschossmaßstab) gewichtete Grundstücksfläche vervielfältigt mit Anzahl der Vollgeschosse

23 Ausbaukosten Gesamtkosten rd Beitragsanteile, umzulegen auf die Beitragspflichtigen: rd

24 Wie hoch ist ein Ausbaubeitrag? Beispielhaft: Einfamilienhaus Reihenhaus mit Garage Bungalow Eigentumswohnung Garage

25 Warum kann der Beitrag z.z. nicht genau berechnet werden? Es gibt nur eine Kostenberechnung Die Ausschreibung des Ausbaus kann ganz andere Ergebnisse, positiv wie negativ ergeben Beim Bau können Schwierigkeiten zu höheren Kosten führen Die Satzung der Gemeinde muss hinsichtlich der geltenden Rechtsprechung angepasst werden.

26 Beitragsbescheid Nach Abschluss der Maßnahme und Schlussrechnung ergeht der Beitragsbescheid an den zum Zeitpunkt der Erstellung des Bescheides vorhandenen Eigentümer.

27 Fälligkeit des Bescheides 11 der Straßenausbaubeitragssatzung Der Beitrag wird einen Monat nach der Bekanntgabe des Bescheides fällig. Die Gemeinde kann auf Antrag Stundungen bewilligen.

28 Vielen Dank!

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