Bedingungen für das s Individual Sparen / Karte
|
|
- Lisa Amsel
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bedingungen für das s Individual Sparen / Karte Fassung alt Nimmt das Kreditinstitut den vom Kontoinhaber unterfertigten zustande. Der Kartenantrag gilt jedenfalls mit Zustellung/Übergabe der Bezugskarte an den Karteninhaber als angenommen. Entgelte für Dauerleistungen, die das Kreditinstitut oder der Kunde zu leisten hat (einschließlich Soll- und Habenzinsen auf Giro- oder anderen Konten, Kontoführungsgebühren, etc.) unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände (insbesondere Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, Veränderungen auf dem Geldoder Kapitalmarkt, Veränderungen der Refinanzierungskosten, Veränderungen des Personal- und Sachaufwandes, Veränderungen des Verbraucherpreisindex, etc.) nach billigem Ermessen ändern Änderungen der in einem Rahmenvertrag für Zahlungsdienste Entgelte für Dauerleistungen werden dem, das ist der 1. April oder der 1. Juli eines Jahres, angeboten. Die Zustimmung des Kunden zu diesen Änderungen gilt als erteilt, wenn beim Kreditinstitut vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens kein schriftlicher Widerspruch des Kunden einlangt. Darauf wird das Kreditinstitut den Kunden im Änderungsangebot, das dem Kunden mitzuteilen ist und in dem das Ausmaß der Änderung darzustellen ist, hinweisen Auf dem in vereinbarten Weg darf mit dem nationalen Verbraucherpreisindex 2010 kaufmännisch auf ganze Cent gerundet Alle Dispositionen des Karteninhabers unter Verwendung der Bezugskarte erfolgen auf Rechnung des Kontoinhabers Unternehmer haften für Schäden, die dem Kreditinstitut aus der Verletzung der in diesen Kundenrichtlinien festgelegten Sorgfaltspflichten durch den/die Inhaber einer Karte, die zum Konto eines Unternehmers ausgegeben wurden, entstehen, bei jeder Art des Verschuldens des Karteninhabers betraglich unbegrenzt Falsche Bedienung eines Indoor- Selbstbedienungsauto-maten Wird ein Indoor-Selbstbedienungsautomat viermal, etwa durch Eingabe eines unrichtigen Codes, falsch bedient, kann die Bezugskarte von dem Indoor- Selbstbedienungs-automaten aus Sicherheitsgründen eingezogen oder eingezogen und unbrauchbar gemacht werden Gültigkeitsdauer der Bezugskarte, Kartenvertragsdauer und Beendigung Austausch der Bezugskarte Fassung neu Nimmt das Kreditinstitut den vom Kontoinhaber unterfertigten zustande. Dem Karteninhaber wird nach Abschluss des Kartenvertrages eine Bezugskarte zugestellt/übergeben. in Dauerverträgen vereinbarte Entgelte, die das Kreditinstitut oder der Kunde zu leisten hat (einschließlich Soll- und Habenzinsen auf Giro- o- der anderen Konten, Kontoführungsgebühren, etc.) unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände (insbesondere Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt, Veränderungen der Refinanzierungskosten, Veränderungen des Personal- und Sachaufwandes, Veränderungen des Verbraucherpreisindex, etc.) nach billigem Ermessen ändern Änderungen der in einem Rahmenvertrag für Zahlungsdienste Entgelte werden dem Kunden vom Kreditinstitut spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens, das ist der 1. April oder der 1. Juli eines Jahres, angeboten. Die Zustimmung des Kunden zu diesen Änderungen gilt als erteilt, wenn beim Kreditinstitut vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens kein Widerspruch des Kunden einlangt. Darauf wird das Kreditinstitut den Kunden im Änderungsangebot, das dem Kunden mitzuteilen ist und in dem das Ausmaß der Änderung darzustellen ist, hinweisen Auf dem in vereinbarten Weg darf mit dem nationalen Verbraucherpreisindex 2015 ( Verbraucherpreis-index ) und dies nur einmal im Kalenderjahr vereinbart werden. Die Anpassung erfolgt kaufmännisch auf ganze Cent gerundet Alle Dispositionen des Karteninhabers unter Verwendung der Bezugskarte erfolgen auf Rechnung des Kontoinhabers. Alle Kontoinhaber haften für die im Zusammenhang mit der/den Bezugskarte/n entstehenden Verbindlichkeiten solidarisch Unternehmer haften für Schäden, die dem Kreditinstitut aus der Verletzung der in diesen Bedingungen festgelegten Sorgfaltspflichten durch den/die Inhaber einer Karte, die zum Konto eines Unternehmers ausgegeben wurden, entstehen, bei jeder Art des Verschuldens, des Karteninhabers betraglich bis zu den vereinbarten Konto-/ Kartenlimits Gültigkeitsdauer der Bezugskarte, Kartenvertragsdauer und Beendigung Austausch der Bezugskarte Dem Karteninhaber wird aus Sicherheitsgründen dringend empfohlen, nach Erhalt einer neuen Be- Lienzer Sparkasse AG Seite 1
2 Vernichten der Bezugskarte Der Karteninhaber ist nach Erhalt einer neuen Bezugskarte verpflichtet, für das gesicherte Vernichten der alten Bezugskarte zu sorgen Dauer des Kartenvertrages der Kontoverbindung des Kontoinhabers. Sowohl der Kontoinhaber als auch der Karteninhaber können den Kartenvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Wirkung aufgelöst werden. Laufende periodische Entgelte für die Verwendung der Bezugskarte werden dem Kontoinhaber anteilig rückerstattet Rückgabe der Bezugskarte Mit Beendigung der Kontoverbindung sind alle zu dem Konto ausgegebenen Bezugskarten und bei Kündigung des Kartenvertrages die jeweilige Bezugskarte unverzüglich zurückzugeben. Das Kreditinstitut ist berechtigt, nicht zurückgegebene Bezugskarten kostenpflichtig zu sperren und/oder einzuziehen Änderung der Bedingungen Änderungen dieser Bedingungen werden dem Zeitpunkt des Inkrafttretens kein schriftlicher Widerspruch des Kunden einlangt. Darauf wird das Kreditinstitut den Kunden im Änderungsangebot hinweisen. Außerdem wird das Kreditinstitut eine Gegenu berstellung u ber die von der Änderung der Bedingungen betroffenen Bestimmungen sowie die vollständige Fassung der neuen Bedingungen auf seiner Internetseite veröffentlichen und die Gegenu berstellung dem Kunden auf sein Verlangen zur Verfu gung stellen. Auch darauf wird das Kreditinstitut im Änderungsangebot hinweisen Adressänderungen Der Kontoinhaber ist verpflichtet, dem Kreditinstitut jede Änderung seiner Adresse unverzüglich bekannt zu geben. Gibt der Kontoinhaber Änderungen seiner Adresse nicht bekannt, gelten schriftliche Erklärungen des Kreditinstitutes als zugegangen, wenn sie an die letzte dem Kreditinstitut vom Kontoinhaber bekannt gegebene Adresse gesendet wurden. zugskarte, die Entwertung der alten Bezugskarte (z.b. Zerschneiden) vorzunehmen Dauer des Kartenvertrages der Kontoverbindung des Kontoinhabers. Sowohl der Kontoinhaber als auch der Karteninhaber können den Kartenvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Wirkung gekündigt werden. Ein wichtiger Grund, der das Kreditinstitut zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn eine Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder eines Mitverpflichteten eintritt und dadurch die Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet ist, der Kunde in wesentlichen Belangen unrichtige Angaben über maßgebliche Teile seiner Vermögensverhältnisse (Vermögen und Verbindlichkeiten) oder sonstige wesentliche Umstände gemacht hat und das Kreditinstitut bei Kenntnis der wahren Vermögensverhältnisse bzw. Umstände den Vertrag nicht abgeschlossen hätte, oder der Kunde die Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nicht erfüllt hat oder nicht erfüllen kann und dadurch ein beträchtlich erhöhtes Risiko besteht, dass der Zahler seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Ein solches beträchtlich erhöhtes Risiko liegt insbesondere bei unmittelbar drohender oder bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit vor. Laufende periodische Entgelte für die Verwendung der Bezugskarte werden dem Kontoinhaber anteilig rückerstattet Änderung der Bedingungen Änderungen dieser Bedingungen werden dem Zeitpunkt des Inkrafttretens kein Widerspruch des Kunden einlangt. Darauf wird das Kreditinstitut den Kunden im Änderungsangebot hinweisen. Außerdem wird das Kreditinstitut eine Gegenu berstellung u ber die von der Änderung der Bedingungen betroffenen Bestimmungen sowie die vollständige Fassung der neuen Bedingungen auf seiner Internetseite veröffentlichen und die Gegenu berstellung dem Kunden auf sein Verlangen zur Verfu gung stellen. Auch darauf wird das Kreditinstitut im Änderungsangebot hinweisen Adressänderungen (1) Der Kunde hat dem Kreditinstitut Änderungen seines Namens, seiner Firma, seiner Anschrift oder der Anschrift einer anderen von ihm namhaft gemachten Empfangsstelle unverzüglich mitzuteilen. (2) Gibt der Kunde Änderungen der Anschrift oder die Änderung einer von ihm namhaft gemachten Empfangsstelle nicht bekannt, gelten schriftliche Erklärungen des Kreditinstituts als zugegangen, wenn sie an die letzte vom Kunden dem Kreditinstitut bekannt gegebene Anschrift gesendet wurden. Lienzer Sparkasse AG Seite 2
3 Personen ist nicht zulässig. Der persönliche Code ist geheim zu halten. Er darf nicht auf der Bezugskarte notiert werden Meldepflicht bei Abhandenkommen der Bezugskarte oder Diebstahl) oder dem Eintreten von anderen Umständen, die einem unbefugten Dritten die Benützung der Bezugskarte ermöglichen könnten, hat der Karteninhaber bzw. der Kontoinhaber bei der kontoführenden Stelle oder über die Notfallsnummer eine Sperre der Bezugskarte zu veranlassen. oder Diebstahl) muss der Karteninhaber bzw. der Kontoinhaber darüber hinaus eine Anzeige bei der dafür zuständigen Behörde erstatten und diese auf Verlangen dem Kreditinstitut im Original oder in Kopie übergeben Bei Verlust/Diebstahl der Bezugskarte ist das kontoführende Kreditinstitut bzw. die Notfallsnummer unverzüglich zu benachrichtigen Eine Benachrichtigung auf Grund Verlust/Diebstahl zieht die Sperre (bis auf weiteres) der Bezugskarte nach sich. Der Kontoinhaber ist berechtigt, die Aufhebung der Sperre von Bezugskarten bzw. einzelner Bezugskarten zu seinem Konto zu veranlassen. Nach vorgenommener Sperre wird eine neue Bezugskarte nur auf Grund eines ausdrücklichen Antrags des Kontoinhabers erstellt. Eine beauftragte Sperre wird unmittelbar mit Einlangen des Sperrauftrages wirksam Das Kreditinstitut ist berechtigt, die Bezugskarte ohne Mitwirkung des Kontoinhabers oder des Karteninhabers in folgenden Fällen zu sperren: 1.) wenn objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Bezugskarte oder der Systeme, die mit ihr in Anspruch genommen werden können, dies rechtfertigen; 2.) wenn der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der Bezugskarte besteht. Personen ist nicht zulässig. Der persönliche Code ist geheim zu halten und getrennt von der Bezugskarte aufzubewahren. Er darf nicht auf der Bezugskarte, notiert werden. Es kann zu technischen, nicht im Einflussbereich des Kreditinstituts liegenden Problemen bei der Akzeptanz der Bezugskarte kommen. Auch kann es durch Manipulationen Dritter zu Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeiten der Akzeptanzstellen oder der Bezugskarten kommen. Auch in solchen Fällen darf der persönliche Code nicht an Dritte weitergegeben werden Sperr-Meldung und sonstige Anzeigen Bei Verlust, Diebstahl, missbräuchlicher Verwendung oder sonstiger nicht autorisierter Nutzung der Bezugskarte hat der Karteninhaber bzw. der Kontoinhaber unverzüglich, sobald er davon Kenntnis erlangt, bei der kontoführenden Stelle über den Sperrnotruf oder im Internetbanking eine Sperre der Bezugskarte zu veranlassen Eine Benachrichtigung auf Grund Verlust/Diebstahl zieht die Sperre (bis auf weiteres) der Bezugskarte nach sich. Der Kontoinhaber ist berechtigt, die Aufhebung der Sperre von Bezugskarten bzw. einzelner Bezugskarten zu seinem Konto zu beauftragen. Nach vorgenommener Sperre wird eine neue Bezugskarte nur auf Grund eines ausdrücklichen Antrages des Kontoinhabers erstellt. Eine beauftragte Sperre wird unmittelbar mit Einlangen des Sperrauftrages wirksam Das Kreditinstitut ist berechtigt, Zahlungsinstrumente, die es an den Kunden ausgegeben hat, in folgenden Fällen zu sperren wenn: a) objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des Zahlungsinstruments dies rechtfertigen; b) der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung des Zahlungsinstruments besteht; oder c) im Fall eines Zahlungsinstrumentes mit einer Kreditlinie ein beträchtlich erhöhtes Risiko besteht, dass der Zahler seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen kann. Ein solches beträchtlich erhöhte Risiko liegt insbesondere vor, wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten im Zusammenhang mit einer mit dem Zahlungsinstrument verbundenen Kreditlinie (Überschreitung oder Überziehung) nicht nachgekommen ist und entweder die Erfüllung dieser Zahlungspflichten auf Grund einer Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder eines Mitverpflichteten gefährdet ist, oder beim Kunden die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist oder diese unmittelbar droht. Das Kreditinstitut wird den Kunden soweit eine Bekanntgabe der Sperre oder der Gründe für die Sperre nicht eine gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Anordnung verletzen bzw. österreichischen oder gemeinschaftsrechtlichen Rechtsnormen oder objektiven Sicherheitserwägungen zuwi- Lienzer Sparkasse AG Seite 3
4 derlaufen würde von einer solchen Sperre und deren Gründe in einer der mit dem Kunden vereinbarten Kommunikationsform möglichst vor, spätestens aber unverzüglich nach der Sperre informieren. Im Fall lit c) ist das Kreditinstitut auch berechtigt, die zur Bezugskarte vereinbarten Limits ohne Mitwirkung des Konto- oder Karteninhabers herabzusetzen. Bedingungen für das s Kapital Sparen / Karte Fassung alt Nimmt das Kreditinstitut den vom Kontoinhaber unterfertigten zustande. Der Kartenantrag gilt jedenfalls mit Zustellung/Übergabe der Bezugskarte an den Karteninhaber als angenommen Entgelts- und Leistungsänderungen gegenüber Unternehmern Entgelte für Dauerleistungen, die das Kreditinstitut oder der Kunde zu leisten hat (einschließlich Soll- und Habenzinsen auf Giro- oder anderen Konten, Kontoführungsgebühren, etc.) unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände (insbesondere Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, Veränderungen auf dem Geldoder Kapitalmarkt, Veränderungen der Refinanzierungskosten, Veränderungen des Personal- und Sachaufwandes, Veränderungen des Verbraucherpreisindex, etc.) nach billigem Ermessen ändern Änderungen der in einem Rahmenvertrag für Zahlungsdienste Entgelte für Dauerleistungen werden dem, das ist der 1. April oder der 1. Juli eines Jahres, angeboten. Die Zustimmung des Kunden zu diesen Änderungen gilt als erteilt, wenn beim Kreditinstitut vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens kein schriftlicher Widerspruch des Kunden einlangt. Darauf wird das Kreditinstitut den Kunden im Änderungsangebot, das dem Kunden mitzuteilen ist und in dem das Ausmaß der Änderung darzustellen ist, hinweisen Auf dem in Absatz 1 vereinbarten Weg darf mit dem nationalen Verbraucherpreisindex 2010 kaufmännisch auf ganze Cent gerundet Haftung des Kontoinhabers Alle Dispositionen des Karteninhabers unter Verwendung der Bezugskarte erfolgen auf Rechnung des Kontoinhabers Falsche Bedienung eines Indoor-Selbstbedienungsautomaten Wird ein Indoor-Selbstbedienungsautomat viermal, etwa durch Eingabe eines unrichtigen Codes, falsch bedient, kann die Bezugskarte von dem Indoor-Selbstbedienungsautomaten aus Sicherheitsgründen eingezogen oder eingezogen und unbrauchbar gemacht werden. Fassung neu Nimmt das Kreditinstitut den vom Kontoinhaber unterfertigten zustande. Dem Karteninhaber wird nach Abschluss des Kartenvertrages eine Bezugskarte zugestellt/ übergeben Entgelts- und Leistungsänderungen gegenüber Unternehmern in Dauerverträgen vereinbarte Entgelte, die das Kreditinstitut oder der Kunde zu leisten hat (einschließlich Soll- und Habenzinsen auf Giro- oder anderen Konten, Kontoführungsgebühren, etc.) unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände (insbesondere Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt, Veränderungen der Refinanzierungskosten, Veränderungen des Personal- und Sachaufwandes, Veränderungen des Verbraucherpreisindex, etc.) nach billigem Ermessen ändern Änderungen der in einem Rahmenvertrag für Zahlungsdienste Entgelte werden dem Kunden vom Kreditinstitut spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens, das ist der 1. April oder der 1. Juli eines Jahres, angeboten. Die Zustimmung des Kunden zu diesen Änderungen gilt als erteilt, wenn beim Kreditinstitut vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens kein Widerspruch des Kunden einlangt. Darauf wird das Kreditinstitut den Kunden im Änderungsangebot, das dem Kunden mitzuteilen ist und in dem das Ausmaß der Änderung darzustellen ist, hinweisen Auf dem in Absatz 1 vereinbarten Weg darf mit dem nationalen Verbraucherpreisindex 2015 kaufmännisch auf ganze Cent gerundet Haftung des Kontoinhabers Alle Dispositionen des Karteninhabers unter Verwendung der Bezugskarte erfolgen auf Rechnung des Kontoinhabers. Alle Kontoinhaber haften für die im Zusammenhang mit der Bezugskarte entstehenden Verbindlichkeiten solidarisch Gültigkeitsdauer der Bezugskarte, Kartenvertragsdauer und Beendigung Austausch der Bezugskarte Lienzer Sparkasse AG Seite 4
5 1.11. Gültigkeitsdauer der Bezugskarte, Kartenvertragsdauer und Beendigung Austausch der Bezugskarte Vernichten der Bezugskarte Der Karteninhaber ist nach Erhalt einer neuen Bezugskarte verpflichtet, für das gesicherte Vernichten der alten Bezugskarte zu sorgen Dauer des Kartenvertrages der Kontoverbindung des Kontoinhabers. Sowohl der Kontoinhaber als auch der Karteninhaber können den Kartenvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Wirkung aufgelöst werden. Laufende periodische Entgelte für die Verwendung der Bezugskarte werden dem Kontoinhaber anteilig rückerstattet Rückgabe der Bezugskarte Mit Beendigung der Kontoverbindung sind alle zu dem Konto ausgegebenen Bezugskarten und bei Kündigung des Kartenvertrages die jeweilige Bezugskarte unverzüglich zurückzugeben Änderung der Bedingungen Änderungen dieser Bedingungen werden dem Zeitpunkt des Inkrafttretens kein schriftlicher Widerspruch des Kunden einlangt. Darauf wird das Kreditinstitut den Kunden im Änderungsangebot hinweisen. Außerdem wird das Kreditinstitut eine Gegenüberstellung über die von der Änderung der Bedingungen betroffenen Bestimmungen sowie die vollständige Fassung der neuen Bedingungen auf seiner Internetseite veröffentlichen und die Gegenüberstellung dem Kunden auf sein Verlangen zur Verfügung stellen. Auch darauf wird das Kreditinstitut im Änderungsangebot hinweisen Adressänderungen Der Kontoinhaber ist verpflichtet, dem Kreditinstitut jede Änderung seiner Adresse unverzüglich bekannt zu geben. Gibt der Kontoinhaber Änderungen seiner Adresse nicht bekannt, gelten schriftliche Erklärungen des Kreditinstitutes als zugegangen, wenn sie an die letzte dem Kreditinstitut vom Kontoinhaberbekannt gegebene Adresse gesendet wurden. Dem Karteninhaber wird aus Sicherheitsgründen dringend empfohlen, nach Erhalt einer neuen Bezugskarte, die Entwertung der alten Bezugskarte (z.b. Zerschneiden) vorzunehmen Dauer des Kartenvertrages der Kontoverbindung des Kontoinhabers. Sowohl der Kontoinhaber als auch der Karteninhaber können den Kartenvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Wirkung gekündigt werden. Ein wichtiger Grund, der das Kreditinstitut zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn eine Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder eines Mitverpflichteten eintritt und dadurch die Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet ist, der Kunde in wesentlichen Belangen unrichtige Angaben über maßgebliche Teile seiner Vermögensverhältnisse (Vermögen und Verbindlichkeiten) oder sonstige wesentliche Umstände gemacht hat und das Kreditinstitut bei Kenntnis der wahren Vermögensverhältnisse bzw. Umstände den Vertrag nicht abgeschlossen hätte, oder der Kunde die Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nicht erfüllt hat oder nicht erfüllen kann und dadurch ein beträchtlich erhöhtes Risiko besteht, dass der Zahler seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Ein solches beträchtlich erhöhtes Risiko liegt insbesondere bei unmittelbar drohender oder bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit vor. Laufende periodische Entgelte für die Verwendung der Bezugskarte werden dem Kontoinhaber anteilig rückerstattet Änderung der Bedingungen Änderungen dieser Bedingungen werden dem Zeitpunkt des Inkrafttretens kein Widerspruch des Kunden einlangt. Darauf wird das Kreditinstitut den Kunden im Änderungsangebot hinweisen. Außerdem wird das Kreditinstitut eine Gegenüberstellung über die von der Änderung der Bedingungen betroffenen Bestimmungen sowie die vollständige Fassung der neuen Bedingungen auf seiner Internetseite veröffentlichen und die Gegenüberstellung dem Kunden auf sein Verlangen zur Verfügung stellen. Auch darauf wird das Kreditinstitut im Änderungsangebot hinweisen Adressänderungen (1) Der Kunde hat dem Kreditinstitut Änderungen seines Namens, seiner Firma, seiner Anschrift oder der Anschrift einer anderen von ihm namhaft gemachten Empfangsstelle unverzüglich mitzuteilen. (2) Gibt der Kunde Änderungen der Anschrift oder die Lienzer Sparkasse AG Seite 5
6 Änderung einer von ihm namhaft gemachten Empfangsstelle nicht bekannt, gelten schriftliche Erklärungen des Kreditinstituts als zugegangen, wenn sie an die letzte vom Kunden dem Kreditinstitut bekannt gegebene Anschrift gesendet wurden. Personen ist nicht zulässig. Der persönliche Code ist geheim zu halten Meldepflicht bei Abhandenkommen der Bezugskarte oder Diebstahl) oder dem Eintreten von anderen Umständen, die einem unbefugten Dritten die Benützung der Bezugskarte ermöglichen könnten, hat der Karteninhaber bzw. der Kontoinhaber bei der kontoführenden Stelle oder über die Notfallsnummer eine Sperre der Bezugskarte zu veranlassen. oder Diebstahl) muss der Karteninhaber bzw. der Kontoinhaber darüber hinaus eine Anzeige bei der dafür zuständigen Behörde erstatten und diese auf Verlangen dem Kreditinstitut im Original oder in Kopie übergeben Bei Verlust/Diebstahl der Bezugskarte ist das kontoführende Kreditinstitut bzw. die Notfallsnummer unverzüglich zu benachrichtigen Das Kreditinstitut ist berechtigt, die Bezugskarte ohne Mitwirkung des Kontoinhabers oder des Karteninhabers in folgenden Fällen zu sperren: 1.) wenn objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Bezugskarte oder der Systeme, die mit ihr in Anspruch genommen werden können, dies rechtfertigen; 2.) wenn der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der Bezugskarte besteht. Im Fall 1) ist das Kreditinstitut auch berechtigt, die zur Bezugskarte vereinbarten Limits ohne Mitwirkung des Kontoinhabers oder des Karteninhabers herabzusetzen. Personen ist nicht zulässig. Der persönliche Code ist geheim zu halten und getrennt von der Bezugskarte aufzubewahren. Es kann zu technischen, nicht im Einflussbereich des Kreditinstituts liegenden Problemen bei der Akzeptanz der Bezugskarte kommen. Auch kann es durch Manipulationen Dritter zu Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeiten der Akzeptanzstellen oder der Bezugskarten kommen. Auch in solchen Fällen darf der persönliche Code nicht an Dritte weitergegeben werden Sperr-Meldung und sonstige Anzeigen Bei Verlust, Diebstahl, missbräuchlicher Verwendung oder sonstiger nicht autorisierter Nutzung der Bezugskarte hat der Karteninhaber bzw. der Kontoinhaber unverzüglich, sobald er davon Kenntnis erlangt, bei der kontoführenden Stelle über den Sperrnotruf oder im Internetbanking eine Sperre der Bezugskarte zu veranlassen Das Kreditinstitut ist berechtigt, Zahlungsinstrumente, die es an den Kunden ausgegeben hat, in folgenden Fällen zu sperren wenn: a) objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des Zahlungsinstruments dies rechtfertigen; b) der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung des Zahlungsinstruments besteht; oder c) im Fall eines Zahlungsinstrumentes mit einer Kreditlinie ein beträchtlich erhöhtes Risiko besteht, dass der Zahler seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen kann. Ein solches beträchtlich erhöhte Risiko liegt insbesondere vor, wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten im Zusammenhang mit einer mit dem Zahlungsinstrument verbundenen Kreditlinie (Überschreitung oder Überziehung) nicht nachgekommen ist und entweder die Erfüllung dieser Zahlungspflichten auf Grund einer Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder eines Mitverpflichteten gefährdet ist, oder beim Kunden die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist oder diese unmittelbar droht. Das Kreditinstitut wird den Kunden soweit eine Bekanntgabe der Sperre oder der Gründe für die Sperre nicht eine gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Anordnung verletzen bzw. österreichischen oder gemeinschaftsrechtlichen Rechtsnormen oder objektiven Sicherheitserwägungen zuwiderlaufen würde von einer solchen Sperre und deren Gründe in einer der mit dem Kunden vereinbarten Kommunikationsform möglichst vor, spätestens aber unverzüglich nach der Sperre informieren. Im Fall lit c) ist das Kreditinstitut auch berechtigt, die zur Bezugskarte vereinbarten Limits ohne Mitwirkung des Konto- oder Karteninhabers herabzusetzen. Lienzer Sparkasse AG Seite 6
7 Bedingungen für das s Komfort Sparen / Karte Fassung alt Nimmt das Kreditinstitut den vom Kontoinhaber unterfertigten zustande. Der Kartenantrag gilt jedenfalls mit Zustellung/Übergabe der Bezugskarte an den Karteninhaber als angenommen Entgelts- und Leistungsänderungen gegenüber Unternehmern Entgelte für Dauerleistungen, die das Kreditinstitut oder der Kunde zu leisten hat (einschließlich Soll- und Habenzinsen auf Giro- oder anderen Konten, Kontoführungsgebühren, etc.) unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände (insbesondere Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, Veränderungen auf dem Geldoder Kapitalmarkt, Veränderungen der Refinanzierungskosten, Veränderungen des Personal- und Sachaufwandes, Veränderungen des Verbraucherpreisindex, etc.) nach billigem Ermessen ändern Änderungen der in einem Rahmenvertrag für Zahlungsdienste Entgelte für Dauerleistungen werden dem, das ist der 1. April oder der 1. Juli eines Jahres, angeboten. Die Zustimmung des Kunden zu diesen Änderungen gilt als erteilt, wenn beim Kreditinstitut vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens kein schriftlicher Widerspruch des Kunden einlangt. Darauf wird das Kreditinstitut den Kunden im Änderungsangebot, das dem Kunden mitzuteilen ist und in dem das Ausmaß der Änderung darzustellen ist, hinweisen Auf dem in vereinbarten Weg darf mit dem nationalen Verbraucherpreisindex 2010 kaufmännisch auf ganze Cent gerundet Bei Zinssätzen, die nicht der in stehenden Anpassungsklausel unterliegen, bietet das Kreditinstitut dem Kunden eine Änderung des Zinssatzes spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens an. Die Zustimmung des Kunden zu dieser Änderung gilt als erteilt, wenn beim Kreditinstitut vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens kein schriftlicher Widerspruch des Kunden einlangt. Darauf wird das Kreditinstitut den Kunden im Änderungsangebot, in dem das Ausmaß der Änderung darzustellen ist, hinweisen. Auf dem zuvor vorgesehenen Weg darf das Kreditinstitut mit dem Kunden eine Zinssatzanpassung jedoch nur unter folgenden Voraussetzungen vereinbaren: Fassung neu Nimmt das Kreditinstitut den vom Kontoinhaber unterfertigten zustande. Dem Karteninhaber wird nach Abschluss des Kartenvertrages eine Bezugskarte zugestellt/übergeben Entgelts- und Leistungsänderungen gegenüber Unternehmern in Dauerverträgen vereinbarte Entgelte, die das Kreditinstitut oder der Kunde zu leisten hat (einschließlich Soll- und Habenzinsen auf Giro- o- der anderen Konten, Kontoführungsgebühren, etc.) unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände (insbesondere Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt, Veränderungen der Refinanzierungskosten, Veränderungen des Personal- und Sachaufwandes, Veränderungen des Verbraucherpreisindex, etc.) nach billigem Ermessen ändern Änderungen der in einem Rahmenvertrag für Zahlungsdienste Entgelte werden dem Kunden vom Kreditinstitut spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens, das ist der 1. April oder der 1. Juli eines Jahres, angeboten. Die Zustimmung des Kunden zu diesen Änderungen gilt als erteilt, wenn beim Kreditinstitut vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens kein Widerspruch des Kunden einlangt. Darauf wird das Kreditinstitut den Kunden im Änderungsangebot, das dem Kunden mitzuteilen ist und in dem das Ausmaß der Änderung darzustellen ist, hinweisen Auf dem in vereinbarten Weg darf mit dem nationalen Verbraucherpreisindex 2015 kaufmännisch auf ganze Cent gerundet Bei Zinssätzen, die nicht der in stehenden Anpassungsklausel unterliegen, bietet das Kreditinstitut dem Kunden eine Änderung des Zinssatzes spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens an. Die Zustimmung des Kunden zu dieser Änderung gilt als erteilt, wenn beim Kreditinstitut vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens kein Widerspruch des Kunden einlangt. Darauf wird das Kreditinstitut den Kunden im Änderungsangebot, in dem das Ausmaß der Änderung darzustellen ist, hinweisen. Auf dem zuvor vorgesehenen Weg darf das Kreditinstitut mit dem Kunden eine Zinssatzanpassung jedoch nur unter folgenden Voraussetzungen vereinbaren: Die angebotene Zinssatzanpassung entspricht bei Lienzer Sparkasse AG Seite 7
8 Die angebotene Zinssatzanpassung entspricht bei einer Anpassung von Habenzinssätzen der Entwicklung der Kosten und Wiederveranlagungsmöglichkeiten des Kreditinstituts im Zusammenhang mit dem jeweiligen Guthaben seit dem Abschluss der der aktuellen Verzinsung zugrundeliegenden Vereinbarung, wobei alle sachlich gerechtfertigten Umstände (Veränderung der gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Rahmenbedingungen, Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt, Veränderungen des Personal- oder Sachaufwandes) zu berücksichtigen sind Falsche Bedienung eines Indoor- Selbstbedienungsautomaten Wird ein Indoor-Selbstbedienungsautomat viermal, etwa durch Eingabe eines unrichtigen Codes, falsch bedient, kann die Bezugskarte von dem Indoor- Selbstbedienungsautomaten aus Sicherheitsgründen eingezogen o- der eingezogen und unbrauchbar gemacht werden Gültigkeitsdauer der Bezugskarte, Kartenvertragsdauer und -Beendigung Austausch der Bezugskarte Vernichten der Bezugskarte Der Karteninhaber ist nach Erhalt einer neuen Bezugskarte verpflichtet, für das gesicherte Vernichten der alten Bezugskarte zu sorgen Dauer des Kartenvertrages der Kontoverbindung des Kontoinhabers. Sowohl der Kontoinhaber als auch der Karteninhaber können den Kartenvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Wirkung aufgelöst werden. Laufende periodische Entgelte für die Verwendung der Bezugskarte werden dem Kontoinhaber anteilig rückerstattet Rückgabe der Bezugskarte Mit Beendigung der Kontoverbindung sind alle zu dem Konto ausgegebenen Bezugskarten und bei Kündigung des Kartenvertrages die jeweilige Bezugskarte unverzüglich zurückzugeben Änderungen der Bedingungen Änderungen dieser Bedingungen werden dem Zeitpunkt des Inkrafttretens kein schriftlicher Widerspruch des Kunden einlangt. Darauf wird das Kreditinstitut den Kunden im Änderungsangebot hinweisen. Außerdem wird das Kreditinstitut eine Gegenüberstellung über die von der Änderung der Bedingungen betroffenen Bestimmungen sowie die vollständige Fassung der neuen Bedingungen auf seiner Internetseite veröffentlichen und die Gegenüberstellung dem Kunden auf sein Verlangen zur Verfügung stellen. Auch darauf wird das Kreditinstitut im Änderungsangebot hinweisen. einer Anpassung von Habenzinssätzen der sich aus den Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt ergebenden Entwicklung der Kosten und Wiederveranlagungsmöglichkeiten des Kreditinstituts im Zusammenhang mit dem jeweiligen Guthaben seit dem Abschluss der der aktuellen Verzinsung zugrundeliegenden Vereinbarung Gültigkeitsdauer der Bezugskarte, Kartenvertragsdauer und -Beendigung Austausch der Bezugskarte Dem Karteninhaber wird aus Sicherheitsgründen dringend empfohlen, nach Erhalt einer neuen Bezugskarte, die Entwertung der alten Bezugskarte (z.b. Zerschneiden) vorzunehmen Dauer des Kartenvertrages der Kontoverbindung des Kontoinhabers. Sowohl der Kontoinhaber als auch der Karteninhaber können den Kartenvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Wirkung gekündigt werden. Ein wichtiger Grund, der das Kreditinstitut zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn eine Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder eines Mitverpflichteten eintritt und dadurch die Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet ist, der Kunde in wesentlichen Belangen unrichtige Angaben über maßgebliche Teile seiner Vermögensverhältnisse (Vermögen und Verbindlichkeiten) oder sonstige wesentliche Umstände gemacht hat und das Kreditinstitut bei Kenntnis der wahren Vermögensverhältnisse bzw. Umstände den Vertrag nicht abgeschlossen hätte, oder der Kunde die Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nicht erfüllt hat oder nicht erfüllen kann und dadurch ein beträchtlich erhöhtes Risiko besteht, dass der Zahler seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Ein solches beträchtlich erhöhtes Risiko liegt insbesondere bei unmittelbar drohender oder bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit vor. Laufende periodische Entgelte für die Verwendung der Bezugskarte werden dem Kontoinhaber anteilig rückerstattet Änderungen der Bedingungen Änderungen dieser Bedingungen werden dem Zeitpunkt des Inkrafttretens kein Wider- Lienzer Sparkasse AG Seite 8
9 1.13. Adressänderungen Der Kontoinhaber ist verpflichtet, dem Kreditinstitut jede Änderung seiner Adresse unverzüglich bekannt zu geben. Gibt der Kontoinhaber Änderungen seiner Adresse nicht bekannt, gelten schriftliche Erklärungen des Kreditinstitutes als zugegangen, wenn sie an die letzte dem Kreditinstitut vom Kontoinhaber bekannt gegebene Adresse gesendet wurden. spruch des Kunden einlangt. Darauf wird das Kreditinstitut den Kunden im Änderungsangebot hinweisen. Außerdem wird das Kreditinstitut eine Gegenüberstellung über die von der Änderung der Bedingungen betroffenen Bestimmungen sowie die vollständige Fassung der neuen Bedingungen auf seiner Internetseite veröffentlichen und die Gegenüberstellung dem Kunden auf sein Verlangen zur Verfügung stellen. Auch darauf wird das Kreditinstitut im Änderungsangebot hinweisen Adressänderungen (1) Der Kunde hat dem Kreditinstitut Änderungen seines Namens, seiner Firma, seiner Anschrift oder der Anschrift einer anderen von ihm namhaft gemachten Empfangsstelle unverzüglich mitzuteilen. (2) Gibt der Kunde Änderungen der Anschrift oder die Änderung einer von ihm namhaft gemachten Empfangsstelle nicht bekannt, gelten schriftliche Erklärungen des Kreditinstituts als zugegangen, wenn sie an die letzte vom Kunden dem Kreditinstitut bekannt gegebene Anschrift gesendet wurden Verwahrung der Bezugskarte und -Geheimhaltung Personen ist nicht zulässig. Der persönliche Code ist geheim zu halten. Er darf nicht auf der Bezugskarte notiert werden Meldepflicht bei Abhandenkommen der - Bezugskarte oder Diebstahl) oder dem Eintreten von anderen Umständen, die einem unbefugten Dritten die Benützung der Bezugskarte ermöglichen könnten, hat der Karteninhaber bzw. der Kontoinhaber bei der kontoführenden Stelle oder über die Notfallsnummer eine Sperre der Bezugskarte zu veranlassen. oder Diebstahl) muss der Karteninhaber bzw. der Kontoinhaber darüber hinaus eine Anzeige bei der dafür zuständigen Behörde erstatten und diese auf Verlangen dem Kreditinstitut im Original oder in Kopie übergeben Das Kreditinstitut ist berechtigt, die Bezugskarte ohne Mitwirkung des Kontoinhabers oder des Karteninhabers in folgenden Fällen zu sperren: 1.) wenn objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Bezugskarte oder der Systeme, die mit ihr in Anspruch genommen werden können, dies rechtfertigen; 2.) wenn der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung der Bezugskarte besteht Im Fall 1) ist das Kreditinstitut auch berechtigt, die zur Bezugskarte vereinbarten Limits ohne Mitwirkung des Kontoinhabers oder des Karteninhabers herabzusetzen. Personen ist nicht zulässig. Der persönliche Code ist geheim zu halten und getrennt von der Bezugskarte aufzubewahren. Er darf nicht auf der Bezugskarte, notiert werden. Es kann zu technischen, nicht im Einflussbereich des Kreditinstituts liegenden Problemen bei der Akzeptanz der Bezugskarte kommen. Auch kann es durch Manipulationen Dritter zu Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeiten der Akzeptanzstellen oder der Bezugskarten kommen. Auch in solchen Fällen darf der persönliche Code nicht an Dritte weitergegeben werden Sperr-Meldung und sonstige Anzeigen Bei Verlust, Diebstahl, missbräuchlicher Verwendung oder sonstiger nicht autorisierter Nutzung der Bezugskarte hat der Karteninhaber bzw. der Kontoinhaber unverzüglich, sobald er davon Kenntnis erlangt, bei der kontoführenden Stelle über den Sperrnotruf oder im Internetbanking eine Sperre der Bezugskarte zu veranlassen Das Kreditinstitut ist berechtigt, Zahlungsinstrumente, die es an den Kunden ausgegeben hat, in folgenden Fällen zu sperren wenn: a) objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des Zahlungsinstruments dies rechtfertigen; b) der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung des Zahlungsinstruments besteht; oder c) im Fall eines Zahlungsinstrumentes mit einer Kreditlinie ein beträchtlich erhöhtes Risiko besteht, dass der Zahler seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen kann. Ein solches beträchtlich erhöhte Risiko liegt insbesondere vor, wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten im Zusammenhang mit einer mit dem Zahlungsinstrument verbundenen Kreditlinie Lienzer Sparkasse AG Seite 9
10 (Überschreitung oder Überziehung) nicht nachgekommen ist und entweder die Erfüllung dieser Zahlungspflichten auf Grund einer Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder eines Mitverpflichteten gefährdet ist, oder beim Kunden die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist oder diese unmittelbar droht. Das Kreditinstitut wird den Kunden soweit eine Bekanntgabe der Sperre oder der Gründe für die Sperre nicht eine gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Anordnung verletzen bzw. österreichischen oder gemeinschaftsrechtlichen Rechtsnormen oder objektiven Sicherheitserwägungen zuwiderlaufen würde von einer solchen Sperre und deren Gründe in einer der mit dem Kunden vereinbarten Kommunikationsform möglichst vor, spätestens aber unverzüglich nach der Sperre informieren. Im Fall lit c) ist das Kreditinstitut auch berechtigt, die zur Bezugskarte vereinbarten Limits ohne Mitwirkung des Konto- oder Karteninhabers herabzusetzen. Bedingungen für das s Prämien Sparen / Karte Fassung alt Nimmt das Kreditinstitut den vom Kontoinhaber unterfertigten zustande. Der Kartenantrag gilt jedenfalls mit Zustellung/Übergabe der Bezugskarte an den Karteninhaber als angenommen. Entgelte für Dauerleistungen, die das Kreditinstitut oder der Kunde zu leisten hat (einschließlich Soll- und Habenzinsen auf Giro- oder anderen Konten, Kontoführungsgebühren, etc.) unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände (insbesondere Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, Veränderungen auf dem Geldoder Kapitalmarkt, Veränderungen der Refinanzierungskosten, Veränderungen des Personal- und Sachaufwandes, Veränderungen des Verbraucherpreisindex, etc.) nach billigem Ermessen ändern Änderungen der in einem Rahmenvertrag für Zahlungsdienste Entgelte für Dauerleistungen werden dem, das ist der 1. April oder der 1. Juli eines Jahres, angeboten. Die Zustimmung des Kunden zu diesen Änderungen gilt als erteilt, wenn beim Kreditinstitut vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens kein schriftlicher Widerspruch des Kunden einlangt. Darauf wird das Kreditinstitut den Kunden im Änderungsangebot, das dem Kunden mitzuteilen ist und in dem das Ausmaß der Änderung darzustellen ist, hinweisen Auf dem in vereinbarten Weg darf mit dem nationalen Verbraucherpreisindex 2010 kaufmännisch auf ganze Cent gerundet. Fassung neu Nimmt das Kreditinstitut den vom Kontoinhaber unterfertigten zustande. Dem Karteninhaber wird nach Abschluss des Kartenvertrages eine Bezugskarte zugestellt/übergeben. in Dauerverträgen vereinbarte Entgelte, die das Kreditinstitut oder der Kunde zu leisten hat (einschließlich Soll- und Habenzinsen auf Giro- o- der anderen Konten, Kontoführungsgebühren, etc.) unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände (insbesondere Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt, Veränderungen der Refinanzierungskosten, Veränderungen des Personal- und Sachaufwandes, Veränderungen des Verbraucherpreisindex, etc.) nach billigem Ermessen ändern Änderungen der in einem Rahmenvertrag für Zahlungsdienste Entgelte werden dem Kunden vom Kreditinstitut spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens, das ist der 1. April oder der 1. Juli eines Jahres, angeboten. Die Zustimmung des Kunden zu diesen Änderungen gilt als erteilt, wenn beim Kreditinstitut vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens kein Widerspruch des Kunden einlangt. Darauf wird das Kreditinstitut den Kunden im Änderungsangebot, das dem Kunden mitzuteilen ist und in dem das Ausmaß der Änderung darzustellen ist, hinweisen Auf dem in vereinbarten Weg darf mit dem nationalen Verbraucherpreisindex 2015 Lienzer Sparkasse AG Seite 10
11 Alle Dispositionen des Karteninhabers unter Verwendung der Bezugskarte erfolgen auf Rechnung des Kontoinhabers Unternehmer haften für Schäden, die dem Kreditinstitut aus der Verletzung der in diesen Kundenrichtlinien festgelegten Sorgfaltspflichten durch den/die Inhaber einer Karte, die zum Konto eines Unternehmers ausgegeben wurden, entstehen, bei jeder Art des Verschuldens des Karteninhabers betraglich unbegrenzt Falsche Bedienung eines Indoor- Selbstbedienungsauto-maten Wird ein Indoor-Selbstbedienungsautomat viermal, etwa durch Eingabe eines unrichtigen Codes, falsch bedient, kann die Bezugskarte von dem Indoor- Selbstbedienungsautomaten aus Sicherheitsgründen eingezogen o- der eingezogen und unbrauchbar gemacht werden Gültigkeitsdauer der Bezugskarte, Kartenvertragsdauer und Beendigung Austausch der Bezugskarte Vernichten der Bezugskarte Der Karteninhaber ist nach Erhalt einer neuen Bezugskarte verpflichtet, für das gesicherte Vernichten der alten Bezugskarte zu sorgen Dauer des Kartenvertrages der Kontoverbindung des Kontoinhabers. Sowohl der Kontoinhaber als auch der Karteninhaber können den Kartenvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Einhaltung einer angemessenen Frist kündigen. Bei Wirkung aufgelöst werden Rückgabe der Bezugskarte Mit Beendigung der Kontoverbindung sind alle zu dem Konto ausgegebenen Bezugskarten und bei Kündigung des Kartenvertrages die jeweilige Bezugskarte unverzüglich zurückzugeben Änderungen der Bedingungen Änderungen dieser Bedingungen werden dem Zeitpunkt des Inkrafttretens kein schriftlicher Widerspruch des Kunden einlangt. Darauf wird das Kreditinstitut den Kunden im Änderungsangebot hinweisen. Außerdem wird das Kreditinstitut eine Gegenu berstellung u ber die von der Änderung der Bedingungen betroffenen Bestimmungen sowie die vollständige Fassung der neuen Bedingungen auf seiner Internetseite veröffentlichen und die Gegenu berstellung dem Kunden auf sein Verlangen zur Verfu gung stellen. Auch darauf wird das Kreditinstitut im Änderungsangebot hinweisen Adressänderungen Der Kontoinhaber ist verpflichtet, dem Kreditinstitut jede Änderung seiner Adresse unverzüglich bekannt zu geben. Gibt der Kontoinhaber Änderungen seiner Adresse nicht bekannt, gelten schriftliche Erklärungen des kaufmännisch auf ganze Cent gerundet Alle Dispositionen des Karteninhabers unter Verwendung der Bezugskarte erfolgen auf Rechnung des Kontoinhabers. Alle Kontoinhaber haften für die im Zusammenhang mit der/den Bezugskarte/n entstehenden Verbindlichkeiten solidarisch Unternehmer haften für Schäden, die dem Kreditinstitut aus der Verletzung der in diesen Bedingungen festgelegten Sorgfaltspflichten durch den/die Inhaber einer Karte, die zum Konto eines Unternehmers ausgegeben wurden, entstehen, bei jeder Art des Verschuldens, des Karteninhabers betraglich bis zu den vereinbarten Konto-/ Kartenlimits Gültigkeitsdauer der Bezugskarte, Kartenvertragsdauer und Beendigung Austausch der Bezugskarte Dem Karteninhaber wird aus Sicherheitsgründen dringend empfohlen, nach Erhalt einer neuen Bezugskarte, die Entwertung der alten Bezugskarte (z.b. Zerschneiden) vorzunehmen Dauer des Kartenvertrages der Kontoverbindung des Kontoinhabers. Sowohl der Kontoinhaber als auch der Karteninhaber können den Kartenvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung kündigen. Wirkung gekündigt werden. Ein wichtiger Grund, der das Kreditinstitut zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn eine Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder eines Mitverpflichteten eintritt und dadurch die Erfüllung von Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut gefährdet ist, der Kunde in wesentlichen Belangen unrichtige Angaben über maßgebliche Teile seiner Vermögensverhältnisse (Vermögen und Verbindlichkeiten) oder sonstige wesentliche Umstände gemacht hat und das Kreditinstitut bei Kenntnis der wahren Vermögensverhältnisse bzw. Umstände den Vertrag nicht abgeschlossen hätte, oder der Kunde die Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nicht erfüllt hat oder nicht erfüllen kann und dadurch ein beträchtlich erhöhtes Risiko besteht, dass der Zahler seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Ein solches beträchtlich erhöhtes Risiko liegt insbesondere bei unmittelbar drohender oder bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit vor. Laufende periodische Entgelte für die Verwendung der Bezugskarte werden dem Kontoinhaber anteilig rückerstattet Änderungen der Bedingungen Änderungen dieser Bedingungen werden dem als erteilt, wenn beim Kreditinstitut vor dem vorge- Lienzer Sparkasse AG Seite 11
12 Kreditinstitutes als zugegangen, wenn sie an die letzte dem Kreditinstitut vom Kontoinhaber bekannt gegebene Adresse gesendet wurden. Personen ist nicht zulässig. Der persönliche Code ist geheim zu halten. Er darf nicht auf der Bezugskarte notiert werden Meldepflicht bei Abhandenkommen der Bezugskarte oder Diebstahl) oder dem Eintreten von anderen Umständen, die einem unbefugten Dritten die Benützung der Bezugskarte ermöglichen könnten, hat der Karteninhaber bzw. der Kontoinhaber bei der kontoführenden Stelle oder über die Notfallsnummer eine Sperre der Bezugskarte zu veranlassen. oder Diebstahl) muss der Karteninhaber bzw. der Kontoinhaber darüber hinaus eine Anzeige bei der dafür zuständigen Behörde erstatten und diese auf Verlangen dem Kreditinstitut im Original oder in Kopie übergeben Bei Verlust/Diebstahl der Bezugskarte ist das kontoführende Kreditinstitut bzw. die Notfallsnummer unverzüglich zu benachrichtigen Eine Benachrichtigung auf Grund Verlust/Diebstahl zieht die Sperre (bis auf weiteres) der Bezugskarte nach sich. Der Kontoinhaber ist berechtigt, die Aufhebung der Sperre von Bezugskarten bzw. einzelner Bezugskarten zu seinem Konto zu veranlassen. Nach vorgenommener Sperre wird eine neue Bezugskarte nur auf Grund eines ausdrücklichen Antrags des Kontoinhabers erstellt. Eine beauftragte Sperre wird unmittelbar mit Einlangen des Sperrauftrages wirksam Das Kreditinstitut ist berechtigt, die Bezugskarte ohne Mitwirkung des Kontoinhabers oder des Karteninhabers in folgenden Fällen zu sperren: 1.) wenn objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Bezugskarte oder der Systeme, die mit ihr in Anspruch genommen werden können, schlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens kein Widerspruch des Kunden einlangt. Darauf wird das Kreditinstitut den Kunden im Änderungsangebot hinweisen. Außerdem wird das Kreditinstitut eine Gegenu berstellung u ber die von der Änderung der Bedingungen betroffenen Bestimmungen sowie die vollständige Fassung der neuen Bedingungen auf seiner Internetseite veröffentlichen und die Gegenu berstellung dem Kunden auf sein Verlangen zur Verfu gung stellen. Auch darauf wird das Kreditinstitut im Änderungsangebot hinweisen Adressänderungen (1) Der Kunde hat dem Kreditinstitut Änderungen seines Namens, seiner Firma, seiner Anschrift oder der Anschrift einer anderen von ihm namhaft gemachten Empfangsstelle unverzüglich mitzuteilen. (2) Gibt der Kunde Änderungen der Anschrift oder die Änderung einer von ihm namhaft gemachten Empfangsstelle nicht bekannt, gelten schriftliche Erklärungen des Kreditinstituts als zugegangen, wenn sie an die letzte vom Kunden dem Kreditinstitut bekannt gegebene Anschrift gesendet wurden. Personen ist nicht zulässig. Der persönliche Code ist geheim zu halten und getrennt von der Bezugskarte aufzubewahren. Er darf nicht auf der Bezugskarte notiert werden. Es kann zu technischen, nicht im Einflussbereich des Kreditinstituts liegenden Problemen bei der Akzeptanz der Bezugskarte kommen. Auch kann es durch Manipulationen Dritter zu Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeiten der Akzeptanzstellen oder der Bezugskarten kommen. Auch in solchen Fällen darf der persönliche Code nicht an Dritte weitergegeben werden Sperr-Meldung und sonstige Anzeigen Bei Verlust, Diebstahl, missbräuchlicher Verwendung oder sonstiger nicht autorisierter Nutzung der Bezugskarte hat der Karteninhaber bzw. der Kontoinhaber unverzüglich, sobald er davon Kenntnis erlangt, bei der kontoführenden Stelle über den Sperrnotruf oder im Internetbanking eine Sperre der Bezugskarte zu veranlassen Eine Benachrichtigung auf Grund Verlust/Diebstahl zieht die Sperre (bis auf weiteres) der Bezugskarte nach sich. Der Kontoinhaber ist berechtigt, die Aufhebung der Sperre von Bezugskarten bzw. einzelner Bezugskarten zu seinem Konto zu beauftragen. Nach vorgenommener Sperre wird eine neue Bezugskarte nur auf Grund eines ausdrücklichen Antrages des Kontoinhabers erstellt. Eine beauftragte Sperre wird unmittelbar mit Einlangen des Sperrauftrages wirksam Das Kreditinstitut ist berechtigt, Zahlungsinstrumente, die es an den Kunden ausgegeben hat, in folgenden Fällen zu sperren wenn: a) objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit des Zahlungsinstruments dies rechtfertigen; b) der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung des Zahlungsinstruments Lienzer Sparkasse AG Seite 12
Bedingungen für die Benützung der KontoCard
Bedingungen für die Benützung der KontoCard Ausgabe Juli 2018 Gilt für Produkteröffnungen ab 03.07.2018 sowie für alle bestehenden Produkte ab 01.10.2018 (sofern kein Widerspruch gegen das Ende Juli 2018
MehrAushang gemäß Bankwesengesetz
B12i-1 Bedingungen für das Vorsorgesparen / Karte Ausgabe Juli 2018 Diese Bedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Inhaber eines Kontos (im Folgenden "Kontoinhaber"), zu welchem Bezugskarten
MehrGESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN GEBRAUCH EINER S KREDITKARTE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN GEBRAUCH EINER S KREDITKARTE Fassung Jänner 2014 Fassung Juli 2015 7. Pflichten und Haftung des Karteninhabers 7.1. Der Karteninhaber hat bei der Nutzung und nach Erhalt der
Mehr1. Allgemeine Bestimmungen
Seite 1 BEDINGUNGEN FÜR DAS S KOMFORT SPAREN Karte / Profitkonto mit Sonderzinssatz KARTE (vormals "Bedingungen für die Benützung der ProfitCard und BonusCard sowie des Profitund Bonus-Kontos") Fassung
MehrAushang gemäß Bankwesengesetz
B12c-1 BEDINGUNGEN FUER DAS S KAPITAL SPAREN / KARTE Fassung Juli 2018 Diese Bedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Inhaber eines Kontos (im Folgenden "Kontoinhaber"), zu welchem Bezugskarten
Mehr1. Allgemeine Bestimmungen
Bedingungen für das s Wachstums Sparen / Karte vormals "Bedingungen für die Benützung der ProfitCard und Profit-Kontos" (für das s Wachstums Sparen)", Juni 2017 Diese Bedingungen regeln die Rechtsbeziehung
Mehr1. Allgemeine Bestimmungen
BEDINGUNGEN FUER DAS S KAPITAL SPAREN / KARTE (vormals "Bedingungen für die Benützung der ProfitCard und BonusCard sowie des Profitund Bonus-Kontos" (für das s Kapital Sparen)") Fassung Jänner 2016 Diese
MehrAusgabe Jänner Allgemeine Bestimmungen
Bedingungen für das s Komfort Sparen / Karte bzw. Bedingungen für das Sparefroh Sparen / Karte (vormals "Bedingungen für die Benützung der ProfitCard und BonusCard sowie des Profit- und Bonus-Kontos")
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Sparkasse Pöllau AG
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sparkasse Pöllau AG Fassung April 2013 Fassung Jänner 2014 ALLGEMEINER TEIL I Grundregeln für die Beziehung zwischen Kunde und Kreditinstitut A. Geltungsbereich und
MehrBEDINGUNGEN FUER DAS S KOMFORT SPAREN, DAS SPAREFROH SPAREN bzw. DAS TASCHENGELD SPAREN / KARTE Fassung Juli 2018
BEDINGUNGEN FUER DAS S KOMFORT SPAREN, DAS SPAREFROH SPAREN bzw. DAS TASCHENGELD SPAREN / KARTE Fassung Juli 2018 Um die Lesbarkeit dieser Geschäftsbedingungen zu erleichtern, wurde auf das Gendern verzichtet.
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der oesterreichischen Sparkassen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der oesterreichischen Sparkassen Fassung April 2013 Fassung Jänner 2014 ALLGEMEINER TEIL I Grundregeln für die Beziehung zwischen Kunde und Kreditinstitut A. Geltungsbereich
MehrAusgabe Jänner 2014 Ausgabe Juli Allgemeine Bestimmungen. 1. Allgemeine Bestimmungen. First Class Card Termin Sparen
BEDINGUNGEN First Class Card Termin Sparen Ausgabe Jänner 2014 Ausgabe Juli 2015 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. First Class Card Termin Sparen Eine Kreditinanspruchnahme auf dem First Class Card Termin
MehrKundenrichtlinien für die Ausgabe von BTV Servicekarten
Dezember 2014 Seite 1 von 7 Fassung Dezember 2014 Diese Kundenrichtlinien regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Inhaber eines Kontos (im Folgenden Kontoinhaber ), welcher BTV erhalten hat, sowie dem
MehrBedingungen für die Benutzung der ProfitCard und BonusCard sowie des Profit-Kontos und Bonus-Kontos bzw. Bedingungen für das Sparefroh Sparen / Karte
Bedingungen für die Benutzung der ProfitCard und BonusCard sowie des Profit-Kontos und Bonus-Kontos bzw. Bedingungen für das Sparefroh Sparen / Karte Fassung Jänner 2014 Fassung Juli 2015 1. Allgemeine
MehrBESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE S KREDITKARTE MOBIL
BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE Für den Inhaber einer s Kreditkarte Mobil gelten zusätzlich zu den "Geschäftsbedingungen für den Gebrauch einer s Kreditkarte", die vorliegenden besonderen Geschäftsbedingungen.
MehrBESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE S KREDITKARTE MOBIL Fassung Oktober 2017
Seite 3.470 BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE S KREDITKARTE MOBIL Fassung Oktober 2017 Für den Inhaber einer s Kreditkarte Mobil gelten zusätzlich zu den "Geschäftsbedingungen für den Gebrauch einer
MehrBESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE S KREDITKARTE MOBIL
BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE S KREDITKARTE MOBIL Für den Inhaber einer s Kreditkarte Mobil gelten zusätzlich zu den Geschäftsbedingungen für den Gebrauch einer s Kreditkarte, die vorliegenden
MehrAllgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft
BEDINGUNGEN FUER DAS S PRAEMIEN SPAREN / KARTE (vormals "Bedingungen für die Benützung der ProfitCard und BonusCard sowie des Profit- und Bonus-Kontos" (für das s Prämien Sparen)") Fassung Februar 2016
MehrBEDINGUNGEN FUER DAS S KOMFORT SPAREN, DAS SPAREFROH SPAREN
Seite 3.240 BEDINGUNGEN FUER DAS S KOMFORT SPAREN, DAS SPAREFROH SPAREN bzw. DAS TASCHENGELD SPAREN / KARTE (vormals "Bedingungen für die Benützung der ProfitCard und BonusCard sowie des Profit- und Bonus-Kontos")
MehrKundenrichtlinien für die Ausgabe von BTV Botenkarten
Fassung Jänner 2018 Seite 1 von 5 Diese Kundenrichtlinien regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Inhaber eines Kontos (im Folgenden Kontoinhaber ), welcher BTV erhalten hat, sowie dem jeweiligen berechtigten
MehrGESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN GEBRAUCH EINER S KREDITKARTE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN GEBRAUCH EINER S KREDITKARTE Fassung Jänner 2014 Fassung Juli 2015 7. Pflichten und Haftung des Karteninhabers 7.1. Der Karteninhaber hat bei der Nutzung und nach Erhalt der
MehrKUNDENRICHTLINIEN FUER DIE BANKCARD, DAS KARTEN- SERVICE UND DIE KONTAKTLOS-FUNKTION Fassung Jänner 2018
Sparkasse Kundenrichtlinien für die BankCard, das Karten-Service und die Kontaktlos-Funktion 1 KUNDENRICHTLINIEN FUER DIE BANKCARD, DAS KARTEN- SERVICE UND DIE KONTAKTLOS-FUNKTION Fassung Jänner 2018 Diese
MehrKUNDENRICHTLINIEN FÜR DIE BANKCARD, DAS KARTEN- SERVICE UND DIE KONTAKTLOS-FUNKTION Fassung Jänner 2018
Seite 3.410 KUNDENRICHTLINIEN FÜR DIE BANKCARD, DAS KARTEN- SERVICE UND DIE KONTAKTLOS-FUNKTION Fassung Jänner 2018 Diese Kundenrichtlinien regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Inhaber eines Kontos
MehrSonderbedingungen für die Oberbank Servicekarte
Sonderbedingungen für die Oberbank Servicekarte Diese Sonderbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Inhaber eines Kontos (im Folgenden "Kontoinhaber"), zu welchem Servicekarten ausgegeben sind
MehrBEDINGUNGEN FUER DAS S KOMFORT SPAREN ONLINE / KARTE
BEDINGUNGEN FUER DAS S KOMFORT SPAREN ONLINE / KARTE Fassung Jänner 2014 Fassung Juli 2015 1. Allgemeine Bestimmungen 1.3. Kontoinhaber Ein Kontoinhaber, der die Ausstellung einer Bezugskarte wünscht,
MehrBEDINGUNGEN FUER DAS S MAXIMAL SPAREN / KARTE
BEDINGUNGEN FUER DAS S MAXIMAL SPAREN / KARTE Fassung Jänner 2014 Fassung Juli 2015 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. s Maximal Sparen Eine Kreditinanspruchnahme auf dem Konto und Überweisungen vom Konto
MehrFassung Juli Allgemeine Bestimmungen
Bedingungen für das s Individual Sparen / Karte (vormals "Bedingungen für die Benützung der ProfitCard und BonusCard sowie des Profit- und Bonus-Kontos" (für das s Individual Sparen)") Fassung Juli 2018
MehrBankhaus Krentschker & Co. AG Seite 1
BEDINGUNGEN First Class Card Ausgabe Jänner 2014 Ausgabe Juli 2015 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. First Class Card Eine Kreditinanspruchnahme auf dem First Class Card-Konto und Überweisungen vom First
MehrBEDINGUNGEN FUER DIE BENUETZUNG DER KONTOCARD Fassung Juli 2015
Seite 3.230 BEDINGUNGEN FUER DIE BENUETZUNG DER KONTOCARD Fassung Juli 2015 Diese Bedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Inhaber eines Kontos (im Folgenden "Kontoinhaber"), zu welchem Bezugskarten
MehrAllgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktiengesellschaft
BEDINGUNGEN FUER DAS S KOMFORT SPAREN / KARTE bzw. BEDINGUNGEN FUER DAS SPAREFROH SPAREN / KARTE (vormals "Bedingungen für die Benützung der ProfitCard und BonusCard sowie des Profit- und Bonus-Kontos")
MehrBedingungen für die Benutzung der ProfitCard sowie des Profit-Kontos spark7. 1. Allgemeine Bestimmungen
Bedingungen für die Benutzung der ProfitCard sowie des Profit-Kontos spark7 Ausgabe Jänner 2016 Diese Bedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Inhaber eines Kontos (im Folgenden "Kontoinhaber"),
MehrAusgabe Jänner Allgemeine Bestimmungen
Bedingungen für das s Kapital Sparen / Karte (vormals "Bedingungen für die Benützung der ProfitCard und BonusCard sowie des Profitund Bonus-Kontos" (für das s Kapital Sparen)") Ausgabe Jänner 2016 Diese
MehrGegenüberstellung der Bedingungen der Salzburger Sparkasse Bank AG für die Benutzung der KontoCard
Gegenüberstellung der Bedingungen der Salzburger Sparkasse Bank AG für die Benutzung der KontoCard Stand Jänner 2014 Ausgabe August 2010 Ausgabe Jänner 2014 1.1. Persönlicher Code Der persönliche Code,
MehrBesondere Bedingungen für die digitale Bezugskarte
Besondere Bedingungen für die digitale Bezugskarte gültig ab 01.01.2016 I. Allgemeine Bestimmungen 1. Anwendungsbereich der Bedingungen Diese Bedingungen gelten für die Verwendung von digitalen Bezugskarten,
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen Gegenüberstellung der geänderten Bedingungen
Fassung 2015 ALLGEMEINER TEIL I Grundregeln für die Beziehung zwischen Kunde und Kreditinstitut A Geltungsbereich und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 2 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mehr1. Allgemeine Bestimmungen
BEDINGUNGEN FUER DAS S PLUS SPAREN / KARTE Fassung Juli 2018 Diese Bedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Inhaber eines Kontos (im Folgenden "Kontoinhaber"), zu welchem Bezugskarten ausgegeben
MehrBEDINGUNGEN FUER DAS S PLUS SPAREN / KARTE
Seite 3.250 BEDINGUNGEN FUER DAS S PLUS SPAREN / KARTE Diese Bedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Inhaber eines Kontos (im Folgenden "Kontoinhaber"), zu welchem Bezugskarten ausgegeben sind,
MehrSonderbedingungen für die Teilnahme am 3D Secure Verfahren
Sonderbedingungen für die Teilnahme am 3D Secure Verfahren Präambel Diese Sonderbedingungen für die Teilnahme am 3D Secure Verfahren (kurz Sonderbedingungen) ergänzen die Bedingungen der Oberbank Mastercard
MehrKundenrichtlinien für die Ausgabe von BTV Botenkarten
Fassung Jänner 2016 Seite 1 von 5 Diese Kundenrichtlinien regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Inhaber eines Kontos (im Folgenden Kontoinhaber ), welcher BTV erhalten hat, sowie dem jeweiligen berechtigten
MehrSonderbedingungen für die mobile Bankomatkarte
Sonderbedingungen für die mobile Bankomatkarte Diese Sonderbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Inhaber eines Kontos (im Folgenden Kontoinhaber ), zu welchem mobile Bankomatkarten ausgegeben
MehrKundenrichtlinien für die BankCard Mobil
Kundenrichtlinien für die BankCard Mobil (Ausgabe Mai 2016) Diese Kundenrichtlinien regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Inhaber eines Kontos (im folgenden Kontoinhaber ), zu welchem BankCards Mobil
MehrKUNDENRICHTLINIEN FÜR DIE DEBITKARTE (MAESTRO-SERVICE UND FÜR KLEINBETRAGS- ZAHLUNGEN OHNE EINGABE DES PERSÖNLICHEN CODES)
KUNDENRICHTLINIEN FÜR DIE DEBITKARTE (MAESTRO-SERVICE UND FÜR KLEINBETRAGS- ZAHLUNGEN OHNE EINGABE DES PERSÖNLICHEN CODES) Gegenüberstellung der geänderten Klauseln Fassung 2016 Fassung März und Oktober
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen Gegenüberstellung der geänderten Bedingungen
Fassung 2015 ALLGEMEINER TEIL I Grundregeln für die Beziehung zwischen Kunde und Kreditinstitut A Geltungsbereich und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 2 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
MehrKundenrichtlinien für die Debitkarte (Maestro-Service und für Kleinbetragszahlungen ohne Eingabe des persönlichen Codes) (Fassung Oktober 2018)
Kundenrichtlinien für die Debitkarte (Maestro-Service und für Kleinbetragszahlungen ohne Eingabe des persönlichen Codes) (Fassung Oktober 2018) V: 10/2018 Diese Kundenrichtlinien regeln die Rechtsbeziehung
MehrKUNDENRICHTLINIEN FÜR DAS MAESTRO-SERVICE, FÜR KLEINBETRAGSZAHLUNGEN OHNE EINGABE DES PERSÖNLICHEN CODES UND FÜR DAS QUICK-SERVICE
KUNDENRICHTLINIEN FÜR DAS MAESTRO-SERVICE, FÜR KLEINBETRAGSZAHLUNGEN OHNE EINGABE DES PERSÖNLICHEN CODES UND FÜR DAS QUICK-SERVICE Gegenüberstellung der geänderten Klausel Fassung Juli 2013 Fassung November
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Gegenüberstellung der geänderten Bedingungen Fassung 2015 ALLGEMEINER TEIL I Grundregeln für die Beziehung zwischen Kunde und Kreditinstitut A Geltungsbereich und Änderungen
MehrGeschäftsbedingungen für das Maestro-Service und für die Kontaktlos- Funktion
Geschäftsbedingungen für das Maestro-Service und für die Kontaktlos- Funktion Fassung 2018 Diese Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Inhaber eines Kontos (im folgenden Kontoinhaber
MehrBedingungen für die Benutzung der ProfitCard und BonusCard sowie des Profit-Kontos und Bonus-Kontos bzw. Bedingungen für das Sparefroh Sparen / Karte
Bedingungen für die Benutzung der ProfitCard und BonusCard sowie des Profit-Kontos und Bonus-Kontos bzw. Bedingungen für das Sparefroh Sparen / Karte Ausgabe Juli 2015 Diese Bedingungen regeln die Rechtsbeziehung
MehrBEDINGUNGEN FÜR DAS BONUS-KONTO / KARTE (vormals "Bedingungen für die Benützung der ProfitCard und BonusCard sowie des Profit- und Bonus-Kontos")
1 BEDINGUNGEN FÜR DAS BONUS-KONTO / KARTE (vormals "Bedingungen für die Benützung der ProfitCard und BonusCard sowie des Profit- und Bonus-Kontos") Diese Bedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen
MehrKUNDENRICHTLINIEN FÜR DIE DEBITKARTE (BANKCARD MOBIL, MEGACARD MOBIL) Fassung Mai 2018, gültig für Vertragsabschlüsse ab
Diese Kundenrichtlinien regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Inhaber eines Kontos (im folgenden Kontoinhaber ), zu welchem eine Debitkarte und zwar entweder eine BankCard Mobil bzw. eine MegaCard Mobil
MehrKUNDENRICHTLINIEN FUER DIE DEBITKARTE BANKCARD, FÜR DIE DEBITKARTE BANKCARD MOBIL UND BEDINGUNGEN KARTEN AIRBAG
KUNDENRICHTLINIEN FUER DIE DEBITKARTE BANKCARD, FÜR DIE DEBITKARTE BANKCARD MOBIL UND BEDINGUNGEN KARTEN AIRBAG Fassung Juli 2018 Um die Lesbarkeit dieser Geschäftsbedingungen zu erleichtern, wurde auf
Mehr1. Allgemeine Bestimmungen
BEDINGUNGEN FUER DAS BONUS-KONTO / KARTE (vormals "Bedingungen für die Benützung der ProfitCard und BonusCard sowie des Profit- und Bonus-Kontos") Fassung Juli 2015 Diese Bedingungen regeln die Rechtsbeziehung
MehrBesondere Bedingungen für bargeldlose Zahlungen im Internet im Rahmen des Zahlungskarten- Service Maestro SecureCode
Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Besondere Bedingungen für bargeldlose Zahlungen im Internet im Rahmen des Zahlungskarten- Service Maestro SecureCode Fassung 2017 Bedingungen Diese Besonderen
Mehr1. Allgemeine Bestimmungen
Seite 1 Fassung 01/2016 BEDINGUNGEN FUER DAS S PLUS SPAREN / KARTE (vormals "Bedingungen für die Benützung der ProfitCard und BonusCard sowie des Profit- und Bonus-Kontos" (für das s Plus Sparen)") Fassung
MehrSonderbedingungen für Bezugskarten
Sonderbedingungen für Bezugskarten Diese Sonderbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Inhaber eines Kontos (im Folgenden "Kontoinhaber"), zu welchem Bezugskarten ausgegeben sind sowie dem
Mehr1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Kundenrichtlinien für das Debitkarten-Service GEGENÜBERSTELLUNG der Kundenrichtlinien für das Debitkarten-Service und für das Quick- Service 01.01.2017 und der Kundenrichtlinien für das Debitkarten-Service
MehrBesondere Bedingungen für die Nutzung von Bezugskarten Debitkarten im Rahmen der Kartenfunktion ZOIN
SALZBURGER LANDES-HYPOTHEKENBANK AKTIENGESELLSCHAFT Besondere Bedingungen für die Nutzung von Bezugskarten Debitkarten im Rahmen der Kartenfunktion ZOIN In den gesamten Bedingungen wurde die Begriffsterminologie
MehrSonderbedingungen für die mobile Bankomatkarte
Sonderbedingungen für die mobile Bankomatkarte Diese Sonderbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Inhaber eines Kontos (im Folgenden Kontoinhaber ), zu welchem mobile Bankomatkarten ausgegeben
MehrKundenrichtlinien für die Debitkarte BANKCARD und Kundenrichtlinien für die Debitkarte BANKCARD MOBIL und Bedingungen KARTEN AIRBAG Fassung 07/2018
Kundenrichtlinien für die Debitkarte BANKCARD und Kundenrichtlinien für die Debitkarte BANKCARD MOBIL und Bedingungen KARTEN AIRBAG Fassung 07/2018 Um die Lesbarkeit dieser Geschäftsbedingungen zu erleichtern,
MehrDAS QUICK SERVICE Fassung Jänner 2014 Fassung Juli 2015
KUNDENRICHTLINIEN FUER KUNDENRICHTLINIEN FUER DAS MAESTRO-SERVICE, DIE BANKCARD, DAS KAR- DIE PAYPASS-FUNKTION TEN-SERVICE, DIE KON- UND DAS QUICK-SERVICE TAKTLOS-FUNKTION UND DAS QUICK SERVICE Fassung
MehrInformation über geänderte Kundenrichtlinien für die Ausgabe von BTV Servicekarten
September 2014 Seite 1 von 8 Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes ändert die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft ihre Kundenrichtlinien für die (nachfolgend Servicekarten-
MehrBESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (BGB) FÜR DIE NUTZUNG DER BEZUGSKARTE FÜR DIE ZOIN-FUNKTION
BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (BGB) FÜR DIE NUTZUNG DER BEZUGSKARTE FÜR DIE ZOIN-FUNKTION Das kontoführende Kreditinstitut bietet dem Inhaber eines Kontos (im Folgenden Kontoinhaber ), zu welchem eine
MehrKundenrichtlinien für die Ausgabe von BTV Botenkarten
Dezember 2014 Seite 1 von 5 Fassung Dezember 2014 Diese Kundenrichtlinien regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Inhaber eines Kontos (im Folgenden Kontoinhaber), welcher BTV erhalten hat, sowie dem jeweiligen
MehrBedingungen für die PRELOAD Card der Raiffeisen Bank International AG
Bedingungen für die PRELOAD Card der Raiffeisen Bank International AG Diese Bedingungen regeln gemeinsam mit dem Kartenantrag und der Preis- und Leistungsübersicht die Ausgabe und Verwendung der von Raiffeisen
MehrKUNDENRICHTLINIEN FÜR DIE BANKCARD MOBIL
Seite 3.450 KUNDENRICHTLINIEN FÜR DIE BANKCARD MOBIL Diese Kundenrichtlinien regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Inhaber eines Kontos (im folgenden "Kontoinhaber"), zu welchem BankCards Mobil ausgegeben
MehrGeschäftsbedingungen für den Gebrauch einer s Kreditkarte. Fassung Juli Fassung Oktober 2016
Geschäftsbedingungen für den Gebrauch einer s Kreditkarte Fassung Oktober 2016 1. Abschluss des Vertrages 1.1. Der Kartenvertrag kommt durch Annahme des Kartenantrages durch die Erste Bank der oesterreichischen
MehrAnhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Besondere Bedingungen für die digitale Bezugskarte
Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Besondere Bedingungen für die digitale Bezugskarte Fassung 2017 I. Allgemeine Bestimmungen I. Anwendungsbereich der Bedingungen Diese Bedingungen gelten für
MehrBEDINGUNGEN FUER DIE SPARBUCH-SELBSTBEDIENUNG
BEDINGUNGEN FUER DIE SPARBUCH-SELBSTBEDIENUNG (Ausgabe Juli 2015) 1. Freischaltung Jedes Sparbuch, welches am Selbstbedienungsautomaten verwendet werden kann, muss dafür vom Kreditinstitut freigeschaltet
MehrBesondere Bedingungen für die digitale Bezugskarte
I. Anwendungsbereich der Bedingungen II. Diese Bedingungen gelten für die Verwendung von digitalen Bezugskarten, die die Raiffeisenbank für Bargeldbezüge und/oder bargeldlose Zahlungen an gekennzeichneten
MehrBESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (BGB) FÜR DIE NUTZUNG DER BEZUGSKARTE FÜR DIE ZOIN-FUNKTION
BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (BGB) FÜR DIE NUTZUNG DER BEZUGSKARTE FÜR DIE ZOIN-FUNKTION Die HYPO NOE Landesbank für Niederösterreich und Wien AG (kurz: HYPO NOE ) bietet dem Inhaber eines Kontos bei
MehrFassung September 2014 Fassung Juni 2015, gültig ab 1. Dezember 2015
GEGENÜBERSTELLUNG KUNDENRICHTLINIEN FÜR DAS MAESTRO-SERVICE, DIE KONTAKTLOS-FUNKTION UND FÜR DAS QUICK-SERVICE Fassung September 2014 Fassung Juni 2015, gültig ab 1. Dezember 2015 1.7.2.2. PayPass-Zahlungen
MehrBESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (BGB) FÜR DIE NUTZUNG DER BEZUGSKARTE FÜR DIE ZOIN-FUNKTION Fassung August 2017, gültig ab
Die UniCredit Bank Austria AG (im Folgenden: Kreditinstitut ) bietet dem Inhaber eines Kontos (im folgenden Kontoinhaber ), zu welchem eine Bezugskarte ausgegeben ist, die Möglichkeit, mit dieser Bezugskarte
MehrI. Allgemeine Bestimmungen
Intesa Sanpaolo S.p.A. Niederlassung Innsbruck Wilhelm-Greil-Strasse 4, 6020 Innsbruck BLZ: 19280 DVR: 21121882 Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Besondere Bedingungen für Bezugskarten Fassung
MehrGeschäftsbedingungen für das Maestro- Service und für die Kontaktlos-Funktion
FASSUNG 2016 Geschäftsbedingungen für das Maestro- Service und für die Kontaktlos-Funktion Diese Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Inhaber eines Kontos (im folgenden Kontoinhaber
MehrKundenrichtlinien für das Debitkarten-Service
Fassung Jänner 2018 Seite 1 von 14 Diese Kundenrichtlinien regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Inhaber eines Kontos (im folgenden Kontoinhaber ), zu welchem Debitkarten ausgegeben sind sowie dem jeweiligen
MehrBEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG VON TELEBANKING PRO
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG VON TELEBANKING PRO 1. Leistungsumfang Die Leistungen umfassen im Wesentlichen folgende Bereiche (alle Details kann der Kunde den Informationen auf der Homepage des Kreditinstitutes
MehrKundenrichtlinien für die Nutzung der BKS Selbstbedienungsgeräte mit einer Bezugskarte
Kundenrichtlinien für die Nutzung der BKS Selbstbedienungsgeräte mit einer Bezugskarte Fassung Oktober 2016 Diese Kundenrichtlinien regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Inhaber eines Kontos (im folgenden
Mehr1.2. Der letzte ausgewiesene Guthabenstand im Sparbuch muss mit der tatsächlichen Höhe der Forderung aus dem Sparbuch nicht übereinstimmen.
Sparkasse Seite 1 BESTIMMUNGEN FUER DAS S KOMFORT SPAREN / SPARBUCH für Neueröffnungen von legitimierten Spareinlagen sowie Legitimierungen von bereits bestehenden Spareinlagen 1. Sparbuch 1.1. Spareinlagen
Mehr1.9.1. Geldausgabeautomaten (GAA)
Kundenrichtlinien für das Maestro-Service, die PayPass- Funktion und das Quick-Service, Fassung 1.10.2013 Kundenrichtlinien für das Maestro-Service Service, für Kleinbetragszahlungen ohne Eingabe des persönlichen
MehrKUNDENRICHTLINIEN FUER DAS MAESTRO- SERVICE, DIE PAYPASS-FUNKTION UND DAS QUICK-SERVICE
KUNDENRICHTLINIEN FUER DAS MAESTRO- SERVICE, DIE PAYPASS-FUNKTION UND DAS QUICK-SERVICE KUNDENRICHTLINIEN FUER DIE BANKCARD, DAS KARTEN-SERVICE, DIE KONTAKTLOS-FUNKTION UND DAS QUICK SERVICE ALT Fassung
MehrBESTIMMUNGEN FUER GEWINNSPARBUECHER
Sparkasse Seite 1 BESTIMMUNGEN FUER GEWINNSPARBUECHER 1. Sparbuch 1.1. Spareinlagen sind Geldeinlagen, die nicht dem Zahlungsverkehr, sondern der Anlage dienen. Der Sparer erhält bei der ersten Einzahlung
MehrBesondere Bedingungen für die digitale Debitkarte (Fassung 2018)
Besondere Bedingungen für die digitale Debitkarte (Fassung 2018) Bedingungen I. Anwendungsbereich der Bedingungen Diese Bedingungen gelten für die Verwendung von digitalen Debitkarten, die die HYPO Steiermark
MehrKUNDENRICHTLINIEN FUER DAS MAESTRO-SERVICE, FÜR DIE PAYPASS-FUNKTION UND FÜR DAS QUICK-SERVICE Fassung Jänner 2014
KUNDENRICHTLINIEN FUER DAS MAESTRO-SERVICE, FÜR DIE PAYPASS-FUNKTION UND FÜR DAS QUICK-SERVICE Fassung Jänner 2014 Diese Kundenrichtlinien regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Inhaber eines Kontos (im
MehrBesondere Geschäftsbedingungen für das Girokonto der ING-DiBa Austria
Besondere Geschäftsbedingungen für das Girokonto der ING-DiBa Austria Stand: Jänner 2018. D207/1017 1 Geltungsbereich 5 Kundenrichtlinien Diese Besonderen Geschäftsbedingungen (BGB) regeln die Rechtsbeziehung
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG
Für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden der "Die Zweite Wiener Vereins-Sparcasse" gelten sofern vereinbart vollinhaltlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Erste Bank der oesterreichischen
MehrKundenrichtlinien für das Maestro-Service und für das Quick-Service
Kundenrichtlinien für das Maestro-Service und für das Quick-Service Fassung November 2009 Diese Kundenrichtlinien regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Inhaber eines Kontos (im folgenden Kontoinhaber
MehrGegenüberstellung der Änderungen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Raiffeisenbankengruppe Vorarlberg
Gegenüberstellung der Änderungen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Raiffeisenbankengruppe Vorarlberg Fassung 2015 Fassung 2017 ALLGEMEINER TEIL I. Grundregeln für die Beziehung zwischen Kunde und Kreditinstitut
MehrKUNDENRICHTLINIEN FUER DIE BANKCARD, DAS KARTEN-- SERVICE, DIE KONTAKTLOS-FUNKTION UND DAS QUICK- SERVICE Fassung Jänner 2016
Funktion und das Quick-Service 1 KUNDENRICHTLINIEN FUER DIE BANKCARD, DAS KARTEN-- SERVICE, DIE KONTAKTLOS-FUNKTION UND DAS QUICK- SERVICE Fassung Jänner 2016 Diese Kundenrichtlinien regeln die Rechtsbeziehung
Mehr"Bestimmungen für Spareinlagen"
Seite 1 von 5 BESTIMMUNGEN FUER DAS S KOMFORT SPAREN BUCH 1. Sparbuch 1.1. Spareinlagen sind Geldeinlagen, die nicht dem Zahlungsverkehr, sondern der Anlage dienen. Der Sparer erhält bei der ersten Einzahlung
Mehr1 Kontoeröffnung. 1 Kontoeröffnung
1 Kontoeröffnung 1.1 Kontoeröffnungsantrag Personen (im Folgenden Kontoinhaber ), die die Eröffnung eines ErfolgsCard-Kontos bei der UniCredit Bank Austria AG (im Folgenden Kreditinstitut ) und die Ausstellung
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG. Fassung Juli Fassung Jänner 2018
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG Fassung Jänner 2018 Fassung Juli 2018 Gilt für Produkteröffnungen ab 03.07.2018 sowie für alle bestehenden Produkte ab
Mehr1. Allgemeine Bestimmungen
V:10/2016 Kundenrichtlinien für das Maestro-Service, für Kleinbetragszahlungen ohne Eingabe des persönlichen Codes und für das Quick-Service (Fassung Oktober 2016) Diese Kundenrichtlinien regeln die Rechtsbeziehung
MehrBEDINGUNGEN FÜR DAS BONUS-KONTO / KARTE (vormals "Bedingungen für die Benützung der ProfitCard und BonusCard sowie des Profit- und Bonus-Kontos")
1 BEDINGUNGEN FÜR DAS BONUS-KONTO / KARTE (vormals "Bedingungen für die Benützung der ProfitCard und BonusCard sowie des Profit- und Bonus-Kontos") Diese Bedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen
MehrBesondere Geschäftsbedingungen für das Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen der ING
Besondere Geschäftsbedingungen für das Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen der ING Stand: September 2018 1 Geltungsbereich Diese Besonderen Geschäftsbedingungen (BGB) regeln die Rechtsbeziehung
MehrBesondere Geschäftsbedingungen für das Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen der ING-DiBa Austria
Besondere Geschäftsbedingungen für das Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen der ING-DiBa Austria Stand: Jänner 2018. D207/1017 1 Geltungsbereich Diese Besonderen Geschäftsbedingungen (BGB) regeln
Mehr