9004 St.Gallen Woche (nicht öffentlich!)
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- Peter Gottlob Beutel
- vor 5 Jahren
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1 Stadt St.Gallen Hochbauamt Verfahrensart Einladungsverfahren (Art. 13c VÖB) Bauobjekt Bauherrschaft Stadt St.Gallen vertreten durch das Hochbauamt, Neugasse 1, 9004 St.Gallen Tel Architektur/Bauleitung Fachplanung Tel. Tel. Arbeitsgattung BKP Ausführungstermin Eingabeadresse Stadt St.Gallen Eingabetermin Direktion Planung und Bau (Poststempel) Amtshaus / Neugasse 1 Zeitpunkt der Angebotsöffnung: 9004 St.Gallen Woche (nicht öffentlich!) Angebot Nachprüfung: Bruttobetrag exkl. MWST CHF CHF Rabatt % CHF CHF Gebäudereinigung * 0.50 % CHF CHF Bauwesenversicherung * 0.40 % CHF CHF (* von Bruttobetrag) Vergütung netto exkl. MWST CHF CHF MWST 7.70 % CHF CHF Total Vergütung inkl. MWST CHF CHF Skonto % (Bei Zahlung innert 30 Tagen. Wird im Angebotsvergleich nicht berücksichtigt!) Dauer der Verbindlichkeit des Angebotes Sprache des Verfahrens 6 Monate nach Offerteingabe Deutsch Unternehmung Name / Firma: Adresse: Telefon / MWST Nr.: Sachbearbeiter/in: Unterschrift:
2 1 Ausschreibungsbedingungen Teilnahmeberechtigung und bedingung Eignungskriterien Zuschlagskriterien Varianten (Zutreffendes ist angekreuzt) Teilangebote (Zutreffendes ist angekreuzt) Verhandlungen (Zutreffendes ist angekreuzt) Lose Abzüge Baureklame Beilagen Einreichung des Angebotes Angebotsöffnung Angebotsbestandteile Termine Regieansätze (in Übereinstimmung mit Regieansätze in Devis) Rabatt und Skonto auf Regieansätze Überzeitzuschlag Personalbestand bei Angebotsabgabe (im Lokalen Betrieb) Zahlstelle Betriebshaftpflicht der Unternehmung Zusatzversicherung der Unternehmung Vergleichbare Referenzobjekte (nur abgeschlossene Objekte) Nachweise Schutz der Arbeitnehmenden Vertragsurkunde Werkvertrag für Einzelleistungen KBOB Auftragsbestätigung für Lieferungen Bedingungen für die Vergütung von Mehrleistungen Bestätigung... 9 Seite 2/9
3 1 Ausschreibungsbedingungen 1.1 Teilnahmeberechtigung und bedingung Die Auftraggeberin vergibt den Auftrag nur an Anbietende, die als Arbeitgebende gegenüber seinen Arbeitnehmenden die Arbeitsschutzbestimmungen und die Arbeitsbedingungen der allgemeingültigen Gesamt und Normalarbeitsverträge sowie die Gleichbehandlung von Mann und Frau gemäss Bundesgesetz gewährleisten. Bestehen keine allgemeingültigen Gesamt und Normalarbeitsverträge gelten die für den Beruf üblichen Bedingungen. Die Auftraggeberin behält sich zudem vor, bei Bedarf detaillierte Nachweise wie Betreibungsregister, Handelsregisterauszug etc. von Anbietenden nachzufordern. 1.2 Eignungskriterien Betriebshaftpflicht / Zusatzversicherung (siehe Kapitel 2.7 / 2.8) Vergleichbare Referenzobjekte (siehe Kapitel 2.9) Nachweise (siehe Kapitel 2.10) Schutz der Arbeitnehmenden (siehe Kapitel 2.11) 1.3 Zuschlagskriterien 1. Preis 2. Qualität (Auswertung aus dem Rücklauf der angegebenen Referenzen) Qualität der Ausführung Einhaltung der Termine Kostenmanagement Weiterempfehlung der Unternehmung 3. Regiestundenansatz 4. Ausbildung Lernende Bemerkung: Die Vergabe erfolgt aufgrund des wirtschaftlich günstigsten Angebotes unter Berücksichtigung der oben genannten Kriterien. 1.4 Varianten (Zutreffendes ist angekreuzt) sind zulässig sind nicht zulässig sind erwünscht Falls zulässig, sind Vorschläge für Änderungen oder Varianten in einem zusätzlichen Angebot mit allen Unterlagen, Beschreibung, Spezifikation und verbindlichen Preisen einzureichen. Seite 3/9
4 1.5 Teilangebote (Zutreffendes ist angekreuzt) sind zulässig sind nicht zulässig 1.6 Verhandlungen (Zutreffendes ist angekreuzt) Es werden keine Preisverhandlungen geführt Es können Preisverhandlungen geführt werden (nur im freihändigen Verfahren möglich) Es können technische / konstruktive Verhandlungen geführt werden 1.7 Lose Bauherrschaft und Bauleitung behalten sich vor, die Arbeiten in Losen zu vergeben, einzelne Positionen ganz oder teilweise wegzulassen oder anderweitig zu vergeben. Mehr oder Mindermasse berechtigen zu keinerlei Preiszuschlägen. 1.8 Abzüge Jeder Unternehmung werden vom Bruttobetrag exkl. MWST folgende Beträge abgezogen: 0.50 % für allgemeine Baureinigung, Schuttabfuhr usw. sowie für kleinere Schäden, bei welchen der Verursacher oder die Verursacherin nicht eruiert werden kann % für den Prämienanteil der Unternehmung an die Bauwesenversicherung 1.9 Baureklame Die Bauleitung entscheidet über eine gemeinsame Reklametafel, auf welcher die Unternehmungen nach Arbeitsgattung aufgeführt sind. Baureklamen seitens des Unternehmers oder der Unternehmerin sind nicht gestattet Beilagen Leistungsverzeichnis Pläne 1.11 Einreichung des Angebotes Siehe Eingabeadresse Auf dem Couvert ist folgendes zu vermerken: Seite 4/9
5 Objekt: BKP: Die abgegebenen Eingabeformulare müssen vollständig ausgefüllt sein. Digital erstellte Angebote sind den abgegebenen Unterlagen beizulegen. Zusätzliches Ausrüsten ist unerwünscht Angebotsöffnung Das Offertöffnungsprotokoll kann im Offenen und Selektiven Verfahren nach Angebotsöffnung unter folgender Adresse eingesehen werden: Danach erfolgen die rechnerische und inhaltliche Kontrolle und anschliessend der Vergabeantrag an die zuständigen Stellen. Während dieser Zeit werden keine Auskünfte erteilt. Seite 5/9
6 2 Angebotsbestandteile 2.1 Termine Zeitbedarf in Arbeitswochen Personaleinsatz Betriebsferien vom bis 2.2 Regieansätze (in Übereinstimmung mit Regieansätze in Devis) Polier / Chefmonteur / Werkmeister / Vorarbeiter Berufsarbeiter / Monteur Ungelernter Arbeiter / Hilfsmonteur pro Stunde CHF pro Stunde CHF pro Stunde CHF 2.3 Rabatt und Skonto auf Regieansätze Rabatt auf Regiearbeiten % Skonto auf Regiearbeiten % (Zahlung Skonto innert 30 Tagen. Wird im Angebotsvergleich nicht berücksichtigt!) 2.4 Überzeitzuschlag als normal Arbeitszeit gilt: von Uhr Überzeit normal von Uhr % Nachtarbeit von Uhr % Samstagarbeit und arbeitsfreie Tage von Uhr % Sonntagarbeit und Feiertage von Uhr % Zuschläge werden nur bezahlt, wenn die Leistungen von der Bauleitung ausdrücklich gefordert werden. Die Forderung nach Zuschlägen für aussergewöhnliche Arbeitszeiten, welche durch eigene Liefer oder Personalschwierigkeiten verursacht sind, wird nicht akzeptiert. 2.5 Personalbestand bei Angebotsabgabe (im Lokalen Betrieb) mit höherer Fachausbildung Anzahl Personen mit Fachausbildung (Berufslehre) Hilfskräfte Lernende 2.6 Zahlstelle Die Bauherrschaft überweist fällige Zahlungen an die Bank: in (Ort): IBAN: Konto Nr.: Seite 6/9
7 2.7 Betriebshaftpflicht der Unternehmung Die Unternehmung bzw. die Arbeitsgemeinschaft (einfache Gesellschaft im Sinne von Art. 530 ff OR) erklärt, für die Dauer des Auftrages folgende Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben, die Versicherung während der Dauer des Auftrages aufrecht zu erhalten und die entsprechenden, gültigen Versicherungsnachweise der Bauherrschaft auf Verlangen vorzulegen: Pauschal pro Person, Sach, und Vermögensschaden CHF Sonstige Schäden CHF Mio. Versicherungsgesellschaft Police Nr.: Mio. Selbstbehalt pro Schadenereignis CHF 2.8 Zusatzversicherung der Unternehmung Der oder die Beauftragte erklärt, folgende objektspezifische Risiken zusätzlich versichert zu haben: Aufräumungs und Schadensuchkosten CHF pro Einzelereignis Ermittlungs und Behebungskosten von Sachschäden CHF pro Einzelereignis 2.9 Vergleichbare Referenzobjekte (nur abgeschlossene Objekte) (3 Referenzen, max. 5 Jahre alt, separate Referenzlisten oder Hinweise werden nicht bewertet) Objektbezeichnung Art der ausgeführten Arbeiten Auftragssumme / Ausführungsjahr Fr. Jahr Kontaktperson Objektbezeichnung Art der ausgeführten Arbeiten Auftragssumme / Ausführungsjahr Fr. Jahr Kontaktperson Objektbezeichnung Art der ausgeführten Arbeiten Auftragssumme / Ausführungsjahr Fr. Jahr Kontaktperson Seite 7/9
8 Verfügt die Bauherrschaft, Architekt/in / Bauleitung oder die Fachplanung über eigene Erfahrungen mit der Anbieterin, so können diese in die Beurteilung einbezogen werden Nachweise (Zutreffendes ist angekreuzt und muss beigelegt werden, nicht älter als 12 Monate) Handelsregisterauszug Betreibungsregisterauszug Bestätigung der für Ihre Branche hauptsächlich zuständigen paritätischen Kommission über die Einhaltung der massgeblichen Gesamtarbeitsverträge. Nur für Maler, Gipser und Gerüstbauarbeiten: GAVBestätigung des Berufsregisters Nur für Malerbetriebe: Besitzt Ihre Unternehmung ein gültiges Zertifikat der Vollzugsorganisation Umweltschutz Malergewerbe (VUM) Ja Nein Region: 2.11 Schutz der Arbeitnehmenden Frage: Erfüllt Ihre Unternehmung die Bestimmungen der massgeblichen allgemeinverbindlichen Gesamt und Normalarbeitsverträge Ihrer Branche bzw. bei deren Fehlen die berufsüblichen Bedingungen? Ja Nein Bei vollständiger oder teilweiser Erbringung der angebotenen Leistung im Ausland: Gewährleisten Ihre Unternehmung und/oder von dieser beigezogene Subunternehmer/Lieferanten die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation ¹? Ja Nein Welchem Gesamtarbeitsvertrag untersteht Ihre Unternehmung zur Hauptsache? 1 Als Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation gelten: Nr. 29 vom 28. Juni 1930 über Zwangsoder Pflichtarbeit (SR ), Nr. 87 vom 9. Juli 1948 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes (SR ), Nr. 98 vom 1. Juli 1949 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen (SR ), Nr. 100 vom 29. Juni 1951 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (SR ), Nr. 105 vom 25. Juni 1957 über die Abschaffung der Zwangsarbeit (SR ), Nr. 111 vom 25. Juni 1958 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (SR ), Nr. 138 vom 26. Juni 1973 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (SR ), Nr. 182 vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Massnahmen zu Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (SR ). Seite 8/9
9 3 Vertragsurkunde Werkvertrag für Einzelleistungen KBOB Ab einer Auftragssumme über CHF wird nach Auftragsvergabe als Vertragsurkunde ein durch das Hochbauamt bereits definierter KBOB Werkvertrag ausgestellt. Dieser Vertrag sowie die ECO Bedingungen für Werkvertragsleistungen können eingesehen werden unter: 4 Auftragsbestätigung für Lieferungen Bei Lieferungen wird unabhängig der Auftragssumme eine Auftragsbestätigung ausgestellt. 5 Bedingungen für die Vergütung von Mehrleistungen Zusatzleistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, sind der Bauherrschaft direkt (mit Kopie an die Bauleitung) vor Arbeitsausführung unaufgefordert und schriftlich als Nachtrag zu den Bedingungen und Konditionen des Werkvertrags zu offerieren. Wird dies unterlassen, hat er oder sie keinen Anspruch auf Vergütung dieser Leistungen. Aufgrund der KBOB Nachtragsmeldung wird ein KBOB Nachtrag zum Hauptvertrag erstellt. Beide Dokumente können eingesehen und heruntergeladen werden unter: 6 Bestätigung Mit der Unterzeichnung bestätigt die Unternehmung ausdrücklich, dass die Angaben richtig und vollständig sind und dass sie von sämtlichen Beilagen Kenntnis genommen hat. Sie ermächtigt die Auftraggeberin und dessen Beauftragte, die notwendigen Auskünfte für die Überprüfung der Angaben bei Amtsstellen, Privaten usw. einzuholen und bestätigt mit ihrer Unterschrift, dass die angefragten Personen die Auskünfte unter Vorweisung dieses Eingabeformulars erteilen dürfen. Die Auftraggeberin behält sich ausdrücklich vor, weitere Nachweise zu verlangen. Es wird mit der Unterschrift ausdrücklich zur Kenntnis genommen und anerkannt, dass die Unternehmung bei falschen oder unvollständigen Angaben vom Verfahren ausgeschlossen werden kann. Ort und Datum: Unternehmung (Stempel und Unterschrift): Version Januar 2018 Seite 9/9
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