Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen in Einrichtungen der medizinisch-beruflichen Rehabilitation (Phase II)
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- Kristina Braun
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2 In der Bundesarbeitsgemeinschaft der medizinisch-beruflichen Rehabilitationseinrichtungen sind solche Einrichtungen zusammengeschlossen, die umfassende medizinische Leistungen zur Rehabilitation im Sinne des Reha-Ang1G und berufsfördernde Leistungen im Sinne des 11, Abs. 2, Nr. 2-4, ausgenommen Fortbildung, Ausbildung und Umschulung, wie sie in den Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken erfolgen, in einem nahtlos ineinandergreifenden Verfahren erbringen. Diese Einrichtungen sind dabei, ihre medizinischen und berufsfördernden Konzepte nach außen darzustellen. Der nachfolgend vorgelegte Text wurde von Fachleuten aus den verschiedenen Einrichtungen in Arbeitsgruppen vorbereitet. Ständige Gäste der Bundesarbeitsgemeinschaft sind Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger, der Bundesanstalt für Arbeit und der Berufsgenossenschaften. Die Texte werden vom Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft verantwortet und herausgegeben. Sie sollen die Möglichkeiten einer umfassenden medizinisch-beruflichen Rehabilitation und Planung darlegen. Bonn, März 1992 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen in Einrichtungen der medizinisch-beruflichen Rehabilitation (Phase II) Maßnahmen Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen und Förderungslehrgänge i.s.v. 19A Reha, Berufsvorbereitung i. S. v a Abs. 1, Nr. 2 RVO, 14 a, Nr. 2 AVG, 567 Abs. 1, Nr. 2 RVO Körperlich, seelisch oder geistige Behinderte, die auf ein in- tegriertes Angebot umfassender Berufs- und schulpädagogischer Hilfen mit therapeutischen und diagnostischen Leistungen innerhalb der Maßnahme angewiesen sind. Personenkreis und Indikation Diese Hilfen sind in Einrichtungen der medizinisch-beruflichen Rehabilitation angezeigt bei: - schweren Leistungseinschränkungen - Lernstörungen (einschließlich Lernentwöhnung) - besonderer Störanfälligkeit und Umfeldabhängigkeit - Störungen des Sozialverhaltens - Störungen des Arbeitsverhaltens Dies gilt besonders bei: - Mehrfachbehinderten - psychisch Behinderten
3 Voraussetzungen Der Rehabilitand ist unter Nutzung der besonderen Förderungsmöglichkeiten der Einrichtung der medizinisch-beruflichen Rehabilitation (Phase II) in der Lage, an der Erreichung seines Rehabilitationszieles aktiv mitzuarbeiten.
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5 Ziele Vorbereitung auf eine Ausbildung, Umschulung oder Aufnahme einer Beschäftigung Dabei vor allem - Schaffung grundlegender berufsorientierter Fähigkeiten (Kognitiv, emotional, handlungsbezogen) für die berufliche Eingliederung - zukunftsorientierte berufsfeldtypische Arbeitsmethoden, Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten - Schlüsselqualifikation wie: berufsadäquate Arbeitshaltung, Flexibilität, Kommunikationsfähigkeit, Gruppenfähigkeit, Eigeninitiative, alltagspraktische Fertigkeiten - bildungsmäßige Voraussetzungen für erfolgreiche Berufs- und Alltagsbewältigung - aktive Auseinandersetzung mit dem eigenen Lebens- und Berufskonzept; Lern- und Leistungsmotivation - sozial angemessene Verhaltensweisen in Beruf und Alltag - evtl. zusätzlich: Berufsfeldfindung Zeitdauer individuell, mindestens 6 Monate Vorgehensweise Die Vorgehensweise ist an den Möglichkeiten des einzelnen orientiert und richtet sich nach Art und Schwere der Behinderung. Das individuelle, handlungsorientierte Lernkonzept wird interdisziplinär von den Bereichen Pädagogik, Medizin und Psychologie entwickelt. Dies erlaubt: - Stufenweise Förderung: 1. Motivations- und Orientierungsphase 2. Lern- und Vertiefungsphase 3. Ablösung, Übergangsphase in Schule, Ausbildung oder Beruf - Integration der Lernorte: Arbeitsbereich (einschließlich Betriebs- Praktikum und Exkursionen), Freizeitbereich und Internatsbereich - Binnendifferenzierung in: Zielen, Lerntempo, Methoden und Sozialformen (Einzel- und Gruppen-
6 Arbeit), individuelles Lernen - flexible Anpassung der Rehabilitationskonzepte an die Entwicklung des einzelnen Abschluß Interdisziplinäre Abschlußberatung mit dem Rehabilitanden. Differenzierte Empfehlung zur weiteren Rehabilitation unter Berücksichtigung von u.a. - Niveau - Maßnahmeart - Lernort - Lernbedingungen Überarbeitung durch Arge II. Phase Berufliche Rehabilitation am 5./6. Juli 1990
1. Die Zielsetzungen:
In der Bundesarbeitsgemeinschaft der medizinisch-beruflichen Rehabilitationseinrichtungen sind solche Einrichtungen zusammengeschlossen, die umfassende medizinische Leistungen zur Rehabilitation im Sinne
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