Entgelttarifvertrag AWO Erziehungshilfe Halle (Saale) ggmbh vom 04. August 2017
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- Gerhardt Beutel
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1 ] Entgelttarifvertrag AWO Erziehungshilfe Halle (Saale) ggmbh vom 04. August 2017 Zwischen Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.v" Sitz Berlin, Geschäftsstelle: Auf den Häfen 30-32, Bremen, - vertreten durch den Vorstand - einerseits und I Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Landesverband Sachsen-Anhalt, Markgrafenstraße 6, Magdeburg - vertreten durch den Landesvorstand - andererseits wird Folgendes vereinbart: ] Entgelttarifvertrag AWO Erziehungshitfe Halle (Saale) ggmbh vom 04. August Seite 1 von 11
2 1 Geltungsbereich (1) Dieser Tarifvertrag gilt für die Beschäftigten der AWO Erziehungshilfe Halle ggmbh, sofern sie Mitglied der vertragschließenden Gewerkschaft sind. (2) Dieser Tarifvertrag gilt nicht für a. Arbeitnehmer als leitende Angestellte im Sinne des 5 Absatz 3 BetrVG, wenn ihre Arbeitsbedingungen einzelvertraglich besonders vereinbart sind, b. Personen, die zu ihrer Ausbildung beschäftigt sind so wie Praktikanten, c. Arbeitnehmer, für die Eingliederungszuschüsse nach den 88 ff. SGB 111 gewährt werden, d. Arbeitnehmer, die Arbeiten nach den 443 ff. SGB 111 verrichten, e. geringfügig Beschäftigte im Sinne von 8 Absatz 1 Nr. 2 SGB IV, f. Personen die im Rahmen des Gesetzes in Freiwilligendiensten beschäftigt werden. 2 Entgeltgruppen (1) Die Eingruppierung der Beschäftigten nach 1 erfolgt nach der Anlage 1 (Eingruppierungstabelle AWO EH Halle). (2) Soweit nicht in Anlage 1 oder abweichend in diesem Tarifvertrag geregelt, richtet sich die Eingruppierung ergänzend nach 2 des Paritätischen Entgelttarifvertrages (ETV-PTG) in Verbindung mit dessen Anlage 1 b - Eingruppierungsmerkmale für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe (J) und Anlage 1d - Eingruppierungsmerkmale für den Bereich Allgemeiner Dienst (A) in der jeweils geltenden Fassung. Entgelttarifvertrag AWO Erzieh ungshilfe Halle (Saale) ggmbh vom 04. Aug ust.2017, Seite 2 von 11
3 3 Entgeltstufen (Übergangsregelung) Übergangsweise gilt bis zum Abschluss eines Manteltarifvertrages die Anlage 2 zu diesem Tarifvertrag. 4 Entgelttabellen (1) Ab dem gelten die aktuellen Tabellenwerte gemäß der Anlagen 2b und 2d des Paritätischen Entgelttarifvertrages (ETV-PTG). (2) 'Die Entgelttabellen gemäß Absatz 1 werden diesem Tarifvertrag als Anlage 3 beigefügt. 'Änderungen der Entgelttabellen werden zu den jeweiligen Zeitpunkten des Inkrafttretens Bestandteil der Anlage 3. 5 Überleitung (1) Bis zum eingestellte Beschäftigte werden am in die Entgeltgruppe gemäß 2 übergeleitet. Protokollerklärung zu Absatz 1: a) Beschäftigte, die am als Teamleitungen in der heilpädagogischen Kinderwohngruppe KiwiE tätig sind, werden abweichend von Absatz 1 in die Entgeltgruppe J9 übergeleitet. Sie erhalten ab dem für die Dauer der Tätigkeit eine dynamische Zulage in Höhe von 50% der jeweiligen Differenz zwischen ihrem Tabellenentgelt nach Satz 1 und dem Tabellenentgelt ihrer individuellen Entgeltstufe der Entgeltgruppe J10. b) Erzieher*innen (J6) und Heilpädagog*innen (J7) mit entsprechender Tätigkeit, die am in der heilpädagogischen Kinderwohngruppe KiwiE tätig sind und eine bis zum abgeschlossene konzeptrelevante Zusatzausbildung nachweisen, erhalten ab dem für die Dauer der Tätigkeit eine dynamische Zulage in Höhe von Entgelttarifvertrag AWQ Erziehungshilfe Halle (Saale) ggmbh vom 04. August.2017, Seite 3 von 11
4 50% der jeweiligen Differenz zwischen ihrem Tabellenentgelt und dem Tabellenentgelt ihrer individuellen Entgeltstufe der Entgeltgruppe JB. (2) Zur Bestimmung der Stufe, der nach Absatz 1 bestimmten Entgeltgruppe (einschließlich zurückgelegter und angefangener Jahre der Stufen laufzeit), wird die ununterbrochene Beschäftigungszeit in der am ausgeübten Tätigkeit, zwischen dem Eintrittsdatum und dem zugrunde gelegt. Protokollerklärung zu Absatz 2: Beschäftigungszeiten sind die Zeiten, die ununterbrochen bei der A WO-Erziehungshilfe Halle ggmbh und ihren Rechtsvorgängern im Sinne des 613a BGB bis zum zurückgelegt wurden. (Eintrittsdatum) (3) Die Überleitung nach Absatz 2 darf nicht zu einer höheren Eingruppierung/Einstufung führen, als bei entsprechender Beschäftigung der übergeleiteten Beschäftigten im öffentlichen Dienst (Besserstellungsverbot). (4) Für Beschäftigte, denen vor dem eine höherwertige Tätigkeit übertragen wurde und die aufgrund der Überleitungsregelungen in der zugeordneten Stufe der Entgeltgruppe in der höherwertigen Tätigkeit weniger Entgelt erhalten würden als in der Entgeltgruppe, in die sie übergeleitet worden wären wenn ihnen die höherwertige Tätigkeit nicht übertragen worden wäre, gilt folgendes: Diese Beschäftigten werden der Stufe ihrer Entgeltgruppe zugeordnet, in der das Entgelt mindestens so hoch ist wie das, was sie bei einer Überleitung in eine Entgeltgruppe erhalten hätten, wenn ihnen die höherwertige Tätigkeit nicht übertragen worden wäre, mindestens in Stufe 2. Die Stufen laufzeit beginnt mit dem Tag der Zuordnung zu dieser Stufe neu. 6 Besitzstandsregelungen (1) Sollte das Tabellenentgelt der nach 4, 5 Absätze 1 und 2 bestimmten Entgeltgruppe und -stufe der Anlage 3 geringer sein als das bis zum erhaltene monatliche Entgelt (einschließlich aller bisherigen Entgeltbestandteile), erhalten diese Beschäftigten mindestens das bisherige Entgelt. Entge tttarifvertrag AWO Erziehungshilfe Halle (Saale) ggmbh vom 04. August.201 7, Seite 4 vo n 11
5 (2) Der Differenzbetrag zwischen dem Tabellenentgelt nach 4, 5 Absätze 1 und 2 und dem bisherigen höheren Entgelt wird mit den künftigen Entgelterhöhungen abgeschmolzen. (3) Sobald das Tabellenentgelt nach Anlage 3 oberhalb des bisherigen monatlichen Entgeltes (einschließlich aller Entgeltbestandteile) liegt, tritt das Tabellenentgelt nach Anlage 2 an die Stelle des bisherigen Entgeltes. 7 Mitgliedervorteilsregelung (1 ) ' Mitglieder der vertragschließenden Gewerkschaften erhalten ab dem bis zum Ende der Laufzeit dieses Tarifvertrages eine monatliche Zulage in Höhe von 25,00 Euro. 2Teilzeitzeitbeschäftigte erhalten diese Zulage entsprechend dem Anteil der mit ihnen vereinbarten Arbeitszeit. Protokol/erklärung zu Absatz 1: Die Zahlung der Zulage darf nicht dazu führen, dass das regelmäßige monatliche Entgelt das vergleichbarer Beschäftigter im öffentlichen Dienst (TVöD- VKA) übersteigt. (2) 'Die Beschäftigten haben dem Arbeitgeber bis spätestens zum Fünften des Monates, ab dem erstmalig ein Anspruch geltend gemacht wird, die Mitgliedschaft in geeigneter Weise (Mitgliedsbescheinigung) zu belegen. 2Die Beschäftigten sind verpflichtet, die Beendigung der Mitgliedschaft, das Datum sowie die Austrittsbescheinigung dem Arbeitgeber unverzüglich vorzulegen. 3Dieser Nachweis ist innerhalb der Laufzeit, spätestens zum 5. Januar eines Jahres, zu wiederholen. 8 Sprechklausel (1) Die Tarifvertragsparteien sind sich einig, Streitfragen, die sich aus der Umsetzung dieses Tarifvertrages ergeben und die insbesondere auch die Eingruppierung und Einstufung betreffen, möglichst einer einvernehmlichen Lösung zuzuführen. Entgelttarifvertrag AWO Erziehungshilfe Halle (Saale) ggmbh vom 04. August.201 7, Seite 5 von 11
6 (2) Die Sprechklausel ersetzt nicht das Mitbestimmungsverfahren zur Ersteingruppierung nach 99 BetrVG. 9 Laufzeit (1) Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom in Kraft. (2) Der Tarifvertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Auslaufens der ersten nach dem in Kraft tretenden Entgelttabelle des Paritätischen Entgelttarifvertrages (ETV-PTG). (3) Die Nachwirkung nach 4 Absatz 5 Tarifvertragsgesetz wird für 7 ausgeschlossen. Entgelttarifvertrag AWO Erziehungshilfe Halle (Saale) ggmbh vom 04. August.2017, Seite 6 von 11
7 Berlin, den '1 Magdeburg, den Ot. 10. Z011 Für den Arbeitgeberverband AWO Deutschland ev Für die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Rifat Fersahoglu-Weber Vorsitzender Eva Gerth Landesvorsitzende Gero Kettler Geschäftsführer Entgelttarifvertrag AWQ Erzieh ungshilfe Halle (S aale) ggmbh vom 04. Aug ust.2017, Seite 7 von 11
8 Anlage 1 zu 2 Eingruppierungstabelle AWO EH Halle I. Kinder- und Jugendhilfe (J) J12 Einrichtungsleiter*in, stationäre Erziehungshilfe J11 Einrichtungsleiter*in, ambulante Erziehungshilfe Einrichtungsleiter*in, Suchtberatung Psycholog*in mit sozialtherapeutischen Tätigkeiten J10 Einrichtungsleiter*in, Tagesgruppe Einrichtungsleiter*in, Erziehungsberatung Sozialarbeiter*in, ambulante Familientherapie J9 Sozialarbeiter*in, Erziehungshilfe Sozialarbeiter*in, Erziehungsberatung Sozialarbeiter*in, Suchtberatung Sozialarbeiter*in/Sozialpädagog*in' 'mit Qualifikation und arbeitsvertraglicher Vereinbarung Ja Teamleiter*in, Heilpädagogische Kinderwohngruppe KiwiE Teamleiter*in, stationäre Erziehungshilfe J7 Heilpädagog*in, Heilpädagogische Jugendwohngruppe KiwiE Entgelttarifvertrag AWO Erziehungshilfe Halle (Saale) ggmbh vom 04. August.2017, Seite 8 von 11
9 J6 1. Erzieher"in, stationäre Erziehungshilfe Erzieher"in, Tagesgruppe Erzieher"in, Flexibles Jugendwohnen Erzieher"in, Wake up! Erzieher"in, Heilpädagogische Jugendwohngruppe KiwiE 2. Beschäftigte in der Tätigkeit von Sozialarbeiter"in/Sozialpädagog"in' ' ohne Qualifikation J3 Erzieher"in (in Ausbildung)' ' Beschäftigte in der Tiltigkeit (ohne Qualifikation) J1 Pädagogische Hilfskräfte 11. Allgemeiner Dienst (A) A5 Verwaltungsmitarbeiter"in A4 Hausmeister"in Hauswirtschafter"in A2 Hauswirtschaftshelfer"in Entgelttarifvertrag AWO Erzieh ungshilfe Halle (Saale) ggmbh vom 04. August.2017, Seite 9 von 11
10 Anlage 2: Übergangsregelung zu den Entgeltstufen gemäß 3 (1) ' Die Entgeltgruppen J1 bis J14 und A1 bis A15 umfassen 6 Stufen. 2Bei Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. 3Verfügt der/die Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2; verfügt sie/er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens vier Jahren erfolgt in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3. (2) 'Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei NeueinsteIlungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist. (3) SB ei Einstellung von Beschäftigten in unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber der einen diesem Tarifvertrag vergleichbaren Tarifvertrag anwendet, kann die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigt werden; Satz 4 bleibt unberührt. (4) BOie Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe nach folgenden Zeiten der ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihren Arbeitgeber (Stufenlaufzeit) Stufe 1 Eingangsstufe Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1 Stufe 3 nach drei Jahren in Stufe 2 Stufe 4 nach vier Jahren in Stufe 3 Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5 7 Abweichend von Satz 1 erreichen Beschäftigte im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe (J), die in der Entgeltgruppe J6 Fg. 1 eingruppiert sind, die Stufe 5 nach sechs Jahren in der Stufe 4, die Stufe 6 nach acht Jahren in der Stufe 5. Protoko/lerk/ärung zu Absatz 1 Satz 3: Ein Anerkennungspraktikum im Rahmen der geltenden Ausbildungsregelungen für Erzieherinnen und Erzieher/Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger an Fachschulen gilt grundsätzlich als Erwerb einschlägiger Berufserfahrung. Entgelttarifvertrag AWO Erzieh ungshilfe Ha lle (Saale) ggmbh vom 04. August.201 7, Seite 10 von 11
11 (4.1.)8Soweit es zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften erforderlich ist, kann Beschäftigten im Einzelfall, abweichend von dem sich aus der nach den Absätzen 1 bis 4 ergebenden Stufe ihrer jeweiligen Entgeltgruppe zustehenden Entgelt, ein um bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweggewährt werden. 9Haben Beschäftigte bereits die Endstufe ihrer jeweiligen Entgeltgruppe erreicht, kann ihnen unter den Voraussetzungen des Satzes 8 ein bis zu 20 v.h. der Stufe 2 ihrer jeweiligen Entgeltgruppe höheres Entgelt gezahlt werden. 101m Übrigen bleiben die Absätze 1 bis 4 unberührt. EntgelHarifvertrag AWO Erziehungshilfe Halle (Saa le) ggmbh vom 04. August Seite 11 von 11
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