Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)"

Transkript

1 Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 2. Fachtagung der Obersten Baubehörde zum Bauproduktenrecht am Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) - Allgemeines und Teil A 1 Standsicherheit - Dr.-Ing. Andreas Hechtl

2 Vortragsinhalt 1. Umbau der Technischen Baubestimmungen 2. Bauwerksbezogene Anforderung notwendige Produktleistung 3. Ausblick OBB : 2. Fachtagung Bauproduktenrecht, Hechtl 2

3 Ausgangslage: Interessensüberlagerung durch BauPVO Zuständigkeit EU: Inverkehrbringen und Handel von Bauprodukten Grundanforderungen an Bauwerke Bauprodukt: Glasplatte Zuständigkeit MS: nationale Anforderungen an die Errichtung von Bauwerken Dilemma: untrennbarer Zusammenhang zwischen Bauprodukt und Bauwerk hen: Wesentliche Merkmale von Bauprodukten Bauart/Bauwerk: Treppe OBB : 2. Fachtagung Bauproduktenrecht, Hechtl 3

4 Umbau der Technischen Baubestimmungen Normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift MVV TB Oberste Baubehörde im OBB : 2. Fachtagung Bauproduktenrecht, Hechtl 4

5 Umbau der Technischen Baubestimmungen Überführung der Produktanforderungen in Bauwerksanforderungen Die Überführung der produktbezogenen Anforderungen der Bauregelliste B Teil 1 erfolgte durch: 1. Verzicht auf Anforderungen z.b. AKR bei Gesteinskörnungen für Mörtel 2. Festlegung von Anwendungsgrenzen und Verboten z.b. bei Behältern und Tanks keine Verwendung in Erdbebenund Überschwemmungsgebieten 3. Überführung von Produktanforderungen in bauwerksbezogene Anforderungen z.b. unbemerkt fortschreitendes Glimmen und/oder Schwelen OBB : 2. Fachtagung Bauproduktenrecht, Hechtl 5

6 Umbau der Technischen Baubestimmungen Aufbau und Inhalt der MVV TB Struktur Oberste Baubehörde im MVV Teil A ( 85a Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3) MVV Teil B ( 85a Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3) MVV Teil C ( 85a Abs. 2 Nr. 4 und 5) MVV Teil D ( 85a Abs. 4) Konkretisierung der Grundanforderungen 1 bis 6 nach Anhang I der BauPVO Ergänzung zu Teil A bezogen auf Sonderkonstruktionen und Bauteile Regelungen über die Leistungen von nicht harmonisierten Produkten Produkte, die keines Verwendbarkeitsnachweises bedürfen A1 A2 A3 A4 A5 A6 B1 B2 B3 B4 C1 C2 C3 C4 D1 D2 D3 Technische Regeln für Planung, Bemessung und Ausführung Angabe von Leistungsstufen und klassen Verweis bzgl. fehlender Merkmale Übereinstimmungserklärung Angaben für Bauprodukte und Bauarten mit abp Nicht abschließende Liste von Bauprodukten Regelungen zur technischen Dokumentation Überführung von Bauregellisten und Liste Technische Baubestimmungen BRL B Teil 1 sowie MLTB LTB II BRL B 2 LTB III BRL A Teil 1 bis 3 Liste C OBB : 2. Fachtagung Bauproduktenrecht, Hechtl 6

7 Umbau der Technischen Baubestimmungen Verwendbarkeitsnachweise Oberste Baubehörde im Was? Wofür? Wer? allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abz) Zustimmung im Einzelfall (ZiE) allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abp) allgemeine Bauartgenehmigung (BaG) Vorhabenbezogene Bauartgenehmigung Europäische Technische Bewertung (ETA) Wesentl. Abweichung von TB, keine aardt, s.o. bei konkretem Bauvorhaben Für Bauprodukt und Bauart nach allg. anerk. Prüfverfahren Wesentl. Abweichung von TB, keine aardt, s.o. bei konkretem Bauvorhaben Abweichung von hen DIBt Oberste Bauaufsichtsbehörden Anerkannte abp-stelle DIBt Oberste Bauaufsichtsbehörden DIBt oder andere TAB- Stelle OBB : 2. Fachtagung Bauproduktenrecht, Hechtl 7

8 Vortragsinhalt 1. Umbau der Technischen Baubestimmungen 2. Bauwerksbezogene Anforderung notwendige Produktleistung 3. Ausblick OBB : 2. Fachtagung Bauproduktenrecht, Hechtl 8

9 Beispiel MVV TB Teil A1: Stahlträger Wie gelangt man über die MVV TB von den bauwerksbezogenen Anforderungen zur notwendigen Produktleistung? A 1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit Lastannahmen nach Eurocode 1 DIN EN 1991 OBB : 2. Fachtagung Bauproduktenrecht, Hechtl 9

10 Beispiel MVV TB Teil A1: Stahlträger Oberste Baubehörde im A 1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit Über die maßgeblichen Lasten und das statische System zu den Schnittgrößen (Kraft- und Momenteinwirkungen) Einwirkungen Kombinationen OBB : 2. Fachtagung Bauproduktenrecht, Hechtl 10

11 Beispiel MVV TB Teil A1: Stahlträger A 1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit Oberste Baubehörde im Auf der Grundlage der Schnittgrößen erfolgt u.a. die Wahl des Querschnitts und der Material-/Produkteigenschaften nach DIN EN 1993 nebst NA Gewählt: Stahlträger IPE 200 erforderliche Stahlfestigkeit > 210 N/mm² OBB : 2. Fachtagung Bauproduktenrecht, Hechtl 11

12 Beispiel MVV TB Teil A1: Stahlträger Oberste Baubehörde im Harmonisierte Norm Produktnorm für Stahlträger EN Warmgewalzte Erzeugnisse aus Baustählen Teil 1: Allgemeine technische Lieferbedingungen; Wesentliches Merkmal u.a. Streckgrenze [N/mm²] Gewählt: IPE 200, Materialqualität S 235 JRG Stahlfestigkeit > 235 N/mm² 235 N/mm² > 210 N/mm² Grundanforderung an das Bauwerk (BWR 1) ist erfüllt OBB : 2. Fachtagung Bauproduktenrecht, Hechtl 12

13 Vortragsinhalt 1. Umbau der Technischen Baubestimmungen 2. Bauwerksbezogene Anforderung notwendige Produktleistung 3. Ausblick OBB : 2. Fachtagung Bauproduktenrecht, Hechtl 13

14 Defizitäre harmonisierte europäische Normen (hen) Ursprünglich allumfassende Normen werden in verschiedene Teilbereiche wie Produkt-, Ausführungs-, Bemessungsnormen etc. aufgeteilt. Dilema: untrennbarer Zusammenhang zwischen Bauprodukt und Bauwerk Inhalt von hen: Alle bauaufsichtlich relevanten Anforderungen sollten in Wesentlichen Merkmalen abgebildet sein Prüfverfahren Stufen und Klassen Keine Aussage über die Bauart (Verwendung/Ausführung = europarechtliche nicht zugänglicher Bauwerksbereich) OBB : 2. Fachtagung Bauproduktenrecht, Hechtl 14

15 Defizitäre harmonisierte europäische Normen (hen) Prioritätenliste Oberste Baubehörde im OBB : 2. Fachtagung Bauproduktenrecht, Hechtl 15

16 hen mit Defiziten, Fall 1 OBB : 2. Fachtagung Bauproduktenrecht, Hechtl 16

17 hen mit Defiziten, Fall 2 OBB : 2. Fachtagung Bauproduktenrecht, Hechtl 17

18 Kontakt: Dr.-Ing. Andreas Hechtl Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Franz-Josef-Strauß-Ring 4, München Tel.: +49(0)89/ OBB : 2. Fachtagung Bauproduktenrecht, Hechtl 18

Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)

Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Fachtagung der Obersten Baubehörde zum zukünftigen Vollzug des Bauproduktenrechts am 29.11.2016 Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen

Mehr

Aktuelle bauaufsichtliche Regelungen für Bauwerks- und Dachabdichtungen - Umgang mit dem Bestand und neuen Produkten

Aktuelle bauaufsichtliche Regelungen für Bauwerks- und Dachabdichtungen - Umgang mit dem Bestand und neuen Produkten 12. Leipziger Abdichtungsseminar Aktuelle bauaufsichtliche Regelungen für Bauwerks- und Dachabdichtungen - Umgang mit dem Bestand und neuen Produkten Bettina Hemme Bauaufsichtliche Regelungen l Vortrag

Mehr

Verwendbarkeit von Bauprodukten

Verwendbarkeit von Bauprodukten Hessischer Brandschutztag Verwendbarkeit von Bauprodukten Dipl.-Ing. (FH) M. Wagner Inhalt Hessischer Brandschutztag 1. Muster - Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2. Übergangsregelungen

Mehr

ifbau Bauproduktenrecht 2017

ifbau Bauproduktenrecht 2017 ifbau Bauproduktenrecht 2017 Änderung des bauaufsichtlichen Konzeptes in Bauordnung, LTB und Bauregelliste Friedrichshafen 19.07.2017 Freiburg 20.07.2017 Stuttgart 26.07.2017 Karlsruhe 27.07.2017 MR Dr.-Ing.

Mehr

Der Baurecht-Dschungel Stand der Umsetzung von MVV TB und Landesbauordnungen

Der Baurecht-Dschungel Stand der Umsetzung von MVV TB und Landesbauordnungen Verband für Dämmsysteme, Putz, Mörtel e. V. VDPM Branchentage 2018 Der Baurecht-Dschungel Stand der Umsetzung von MVV TB und Landesbauordnungen MR Dr.-Ing. Gerhard Scheuermann Leipzig, den 29.11.2018 Verband

Mehr

Erläuterungen zur MBO und zur Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) (Stand Dezember 2017) Dipl.-Ing. Thomas Krause-Czeranka

Erläuterungen zur MBO und zur Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) (Stand Dezember 2017) Dipl.-Ing. Thomas Krause-Czeranka Technische Baubestimmungen Technische Baubestimmungen 169 Erläuterungen zur MBO und zur Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) (Stand Dezember 2017) Dipl.-Ing. Thomas Krause-Czeranka

Mehr

Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung 2017 Aktuelles zur Regulierung der Bauprodukte in Deutschland Berlin,

Mehr

Arbeitstagung der Baurechtsbehörden und Prüfingenieure Leonberg Folgen des EuGH-Urteils zur Bauregelliste B. Leonberg, 16.

Arbeitstagung der Baurechtsbehörden und Prüfingenieure Leonberg Folgen des EuGH-Urteils zur Bauregelliste B. Leonberg, 16. Arbeitstagung der Baurechtsbehörden und Prüfingenieure Leonberg 2017 Folgen des EuGH-Urteils zur Bauregelliste B Leonberg, 16. November 2017 MR Dr.-Ing. Gerhard Scheuermann Arbeitstagung der Baurechtsbehörden

Mehr

Oktober 2016 und was dann?

Oktober 2016 und was dann? VPI Landesvereinigung Baden-Württemberg Arbeitstagung Baden-Baden 2016 Oktober 2016 und was dann? Gibt es noch zugelassene Bauprodukte? MR Dr. Gerhard Scheuermann Baden-Baden, den 24. Juni 2016 VPI Landesvereinigung

Mehr

Praxisgerechte und effiziente

Praxisgerechte und effiziente Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Praxisgerechte und effiziente Umsetzung der Bauprodukte- Verordnung, Zulassungen, Bauregelliste Dr.-Ing. Berthold Schäfer EuGH-Urteil C-100/13 Kernaussagen

Mehr

Hinweise der Obersten Bauaufsichtsbehörde

Hinweise der Obersten Bauaufsichtsbehörde Hinweise der Obersten Bauaufsichtsbehörde Dipl.-Ing. Andreas Plietz 1 26. Bautechnisches Seminar Ratingen 17.10.2017 Welche europäisch harmon. Normen (DIN EN..) sind unvollständig? Prioritätenliste unter

Mehr

DAfStbFachkolloquium

DAfStbFachkolloquium DAfStbFachkolloquium Bewehrungstechnik nationale und europäische Regelungen Dipl.-Ing. Andreas Kummerow Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin Bewehrungstechnik 2017 1 DIBt Deutsches Institut für Bautechnik

Mehr

MBO und MVV TB Neue Regeln für Bauprodukte und Bauarten

MBO und MVV TB Neue Regeln für Bauprodukte und Bauarten MBO und MVV TB Neue Regeln für Bauprodukte und Bauarten Mit der neuen MBO (Fassung 2002; zuletzt geändert durch den Beschluss der Bauministerkonferenz vom 13.05.2016) sowie der Veröffentlichung der MVV

Mehr

Hinweise der Obersten Bauaufsichtsbehörde Neue Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen

Hinweise der Obersten Bauaufsichtsbehörde Neue Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Hinweise der Obersten Bauaufsichtsbehörde Neue Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Dipl.-Ing. Andreas Plietz Ratingen, 25.10.2016 www.mbwsv.nrw.de - Bauen - Bautechnik 1 Die Themen: Technische

Mehr

Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011

Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Fachtagung der Obersten Baubehörde zum zukünftigen Vollzug des Bauproduktenrechts Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 seit 01.07.2013

Mehr

Novellierung MBO und MVV TB

Novellierung MBO und MVV TB Novellierung MBO und MVV TB Deutsches Institut für vorbeugenden Brandschutz e.v. Neue Regeln für Baupro dukte und Bauarten Mit der neuen MBO (Fassung 2002; zuletzt geändert durch den Beschluss der Bauministerkonferenz

Mehr

Bauprodukte und Europa quo vadis?

Bauprodukte und Europa quo vadis? Bauprodukte und Europa quo vadis? Besonderheiten im Bauproduktensektor Zuständigkeit der EU für das Inverkehrbringen und den Handel von Bauprodukten Im harmonisierten Bereich: EU legt Anforderungen an

Mehr

Verwendbarkeit von Bauprodukten mit ETA in Deutschland.

Verwendbarkeit von Bauprodukten mit ETA in Deutschland. Verwendbarkeit von Bauprodukten mit ETA in Deutschland European Technical Approval (ETA nach BPR) Europäische Technische Zulassung (ETZ) Für nicht geregelte Bauprodukte, die nicht in den Geltungsbereich

Mehr

Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung 2016 Die Novellierung des Landesbauordnungsrechts nach dem EuGH-Urteil

Mehr

3. Bauaufsichtliche Prüfungen

3. Bauaufsichtliche Prüfungen BAUORDNUNGSRECHTLICHE ABWEICHUNGEN / ERLEICHTERUNGEN ohne die Besonderheit europäischer Bauprodukte Gesetzlich geregelte Zulässigkeiten Materielle en von gesetzlichen Anforderungen en von Technischen Baubestimmungen

Mehr

2. Techniktag DÄMMSYSTEME

2. Techniktag DÄMMSYSTEME 2. Techniktag DÄMMSYSTEME Auswirkungen der neuen MBO und der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen auf die Planung und Ausführung von WDVS Berlin, den 3. November 2016 Neue Musterbauordnung

Mehr

VERWALTUNGS- VORSCHRIFT TECHNISCHE BAUBESTIMMUNGEN HAMBURG

VERWALTUNGS- VORSCHRIFT TECHNISCHE BAUBESTIMMUNGEN HAMBURG VERWALTUNGS- VORSCHRIFT TECHNISCHE BAUBESTIMMUNGEN HAMBURG Dipl.-Ing. K. Großmann Dipl.-Ing. Jann Binder 15.05.2018 Architekten- und Ingenieurkammer AGENDA 01 02 03 04 05 06 Einleitung Muster Verwaltungsvorschrift

Mehr

2. Fachtagung der Obersten Baubehörde zum Bauproduktenrecht. Musterbauordnung 2016 BayBO Hintergründe zur Änderung des Bauproduktenrechts

2. Fachtagung der Obersten Baubehörde zum Bauproduktenrecht. Musterbauordnung 2016 BayBO Hintergründe zur Änderung des Bauproduktenrechts 2. Fachtagung der Obersten Baubehörde zum Bauproduktenrecht Musterbauordnung 2016 BayBO 2018 Hintergründe zur Änderung des Bauproduktenrechts Überblick I. Bauprodukte und die bisherige Verwaltungspraxis

Mehr

Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BMK, FK Bautechnik

Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BMK, FK Bautechnik Dr. Gerhard Scheuermann Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BMK, FK Bautechnik Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung 2015 Zur Umsetzung des EuGH-Urteils C-100/13 in den Ländern Berlin,

Mehr

Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen - Wasserstraßen. Vorbemerkungen. Stand Allgemeines

Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen - Wasserstraßen. Vorbemerkungen. Stand Allgemeines Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen - Wasserstraßen (VV TB-W) Vorbemerkungen Stand 30.11.2018 1. Allgemeines Nach Artikel 89 des Grundgesetzes ist der Bund Eigentümer der früheren Reichswasserstraßen.

Mehr

EuGH-Urteil C - 100/13

EuGH-Urteil C - 100/13 EuGH-Urteil C - 100/13 Veränderungen im Hinblick auf bauaufsichtliche Anforderungen an Bauprodukte Dipl.-Ing. Andreas Plietz www.mbwsv.nrw.de - Bauen - Bautechnik 1 EuGH-Urteil Ratingen, 03.11.2015 1.

Mehr

Bauprodukte, Bauen und Prüfen 4.0

Bauprodukte, Bauen und Prüfen 4.0 VPI Landesvereinigung Baden-Württemberg Arbeitstagung Baden-Baden 2017 Bauprodukte, Bauen und Prüfen 4.0 MR Dr. Gerhard Scheuermann Baden-Baden, den 23. Juni 2017 Übersicht 1. Umgestaltung des bauaufsichtlichen

Mehr

Dr.-Ing. Wilhelm Hintzen Bauaufsichtliche Regelungen zur Instandhaltung von Betonbauteilen nach dem EuGH-Urteil C-100/13

Dr.-Ing. Wilhelm Hintzen Bauaufsichtliche Regelungen zur Instandhaltung von Betonbauteilen nach dem EuGH-Urteil C-100/13 Dr.-Ing. Wilhelm Hintzen 1 von 47 Inhalt 1. Ausgangssituation 2. EuGH-Urteil in der Rechtssache C-100/13 3. Neue Muster-Bauordnung, Entwurf 2016 4. Neue Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen

Mehr

Der Einfluss Europas auf das deutsche Bauordnungsrecht Eurocodes, Bauregellisten und Zulassungen

Der Einfluss Europas auf das deutsche Bauordnungsrecht Eurocodes, Bauregellisten und Zulassungen Der Einfluss Europas auf das deutsche Bauordnungsrecht Eurocodes, Bauregellisten und Zulassungen Deutscher Mauerwerkskongress 20. Januar 2016 in Darmstadt Gerhard Breitschaft Einfluss Europas auf d. Bauordnungsrecht

Mehr

Neckargemünder Seminare

Neckargemünder Seminare Neckargemünder Seminare Gesundheitsanforderungen an Bauprodukte in der neuen MBO Was ändert sich im Baurecht infolge des EuGH-Urteils vom 16.10.2014? Was ändert sich bei der Prüfung, Überwachung und Zertifizierung

Mehr

MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT

MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT Erläuterungen des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zu den aktuellen baurechtlichen Bestimmungen bei der Errichtung von PV-Anlagen

Mehr

Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen

Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Muster Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng. 2016 Folie 1 Abschlüsse Referent Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Master of

Mehr

Musterbauordnung 2016 Änderungen im Bauproduktenrecht

Musterbauordnung 2016 Änderungen im Bauproduktenrecht Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Fachtagung der Obersten Baubehörde zum zukünftigen Vollzug des Bauproduktenrechts am 29.11.2016 Musterbauordnung 2016 Änderungen im Bauproduktenrecht

Mehr

Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v.

Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Informationsbereitstellung der Produkthersteller Dr.-Ing. Berthold Schäfer EuGH-Urteil C-100/13

Mehr

Muster Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen

Muster Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Europäisches Institut für postgraduale Bildung GmbH Ein Unternehmen der TUDAG Technische Universität Dresden AG Muster Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng.

Mehr

EuGH-Urteil Bauregellisten

EuGH-Urteil Bauregellisten Umgang mit wassergefährdenden Stoffen EuGH-Urteil Bauregellisten Auswirkungen der Neuregelungen im Bau- und Wasserrecht Stand: 28.01.2018 Dipl.-Ing. (FH) Uta Zepf Tel. 0711/126-1536 Mail: uta.zepf@um.bwl.de

Mehr

Die neue Norm zum kontinuierlichen Schwelen

Die neue Norm zum kontinuierlichen Schwelen Die neue Norm zum kontinuierlichen Schwelen Roland Schreiner Stephan Guess Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.v. München Lochhamer Schlag 4 82166 Gräfelfing 1 Inhalt Kontinuierliches Schwelen von Bauprodukten

Mehr

Michael Halstenberg HFK Rechtsanwälte LLP

Michael Halstenberg HFK Rechtsanwälte LLP Michael Halstenberg HFK Rechtsanwälte LLP Freiwillige Herstellererklärungen vor dem Hintergrund der MVV-TB Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung Berlin, 30. November 2017 Rechtsanwalt Michael Halstenberg

Mehr

1 Vorbemerkungen. 2 Neuregelung im Bezug zu Bauarten

1 Vorbemerkungen. 2 Neuregelung im Bezug zu Bauarten Stellungnahme des Deutschen Instituts fu r vorbeugenden Brandschutz (DIvB e.v.) zum Anho rungsverfahren im Zuge der A nderung der Musterbauordnung (MBO) 1 Vorbemerkungen Mit Schreiben vom 15.10.2015 wurde

Mehr

Das neue Bauproduktenrecht in der Landesbauordnung Wesentliche Änderungen im Überblick

Das neue Bauproduktenrecht in der Landesbauordnung Wesentliche Änderungen im Überblick Das neue Bauproduktenrecht in der Landesbauordnung Wesentliche Änderungen im Überblick Dipl.-Ing. Andreas Plietz 1 26. Bautechnisches Seminar Ratingen 17.10.2017 Die Themen: Einleitung Bestimmungen zu

Mehr

Beton-Insta 2017 in München

Beton-Insta 2017 in München Beton-Insta 2017 in München Bauwerkssicherheit versus Verwendungssicherheit von Bauprodukten Dr.-Ing. Wilhelm Hintzen Bauwerkssicherheit vs. Verwendungssicherheit von Bauprodukten 14.03.2017 1 von 51 Inhalt

Mehr

Übersicht Brandschutz und VHF

Übersicht Brandschutz und VHF Übersicht Brandschutz und VHF Die folgende Aufstellung dient der Zusammenfassung der wichtigsten baurechtlichen Anforderungen und technischen Regeln nach Musterbauordnung und Muster- Verwaltungsvorschrift

Mehr

Technologie- und Wissenstransfer in der Schweiß- und Fügetechnik. Thema 3: Zukunft der EN 1090

Technologie- und Wissenstransfer in der Schweiß- und Fügetechnik. Thema 3: Zukunft der EN 1090 DVS BV Chiemgau Mehring-Hohenwart, 10. November 2017 Technologie- und Wissenstransfer in der Schweiß- und Fügetechnik Thema 3: Zukunft der EN 1090 Dipl.-Ing. Karsten Zimmer Bundesverband Metall 1 DVS BV

Mehr

Novellierung des Bauordnungsrechts: Was bleibt? Was ändert sich? Was ist neu? 6. November 2017

Novellierung des Bauordnungsrechts: Was bleibt? Was ändert sich? Was ist neu? 6. November 2017 Novellierung des Bauordnungsrechts: Was bleibt? Was ändert sich? Was ist neu? 6. November 2017 Die Inhalte auf diesen Folien spiegeln den Stand von November 2017 wider. Inzwischen haben sich Neuerungen

Mehr

1 Arbeitsgruppe. 2 Vorbemerkungen. 3 Neuregelung der Bauarten

1 Arbeitsgruppe. 2 Vorbemerkungen. 3 Neuregelung der Bauarten Stellungnahme des Deutschen Instituts fu r vorbeugenden Brandschutz e.v. (DIvB) zum Anho rungsverfahren im Zuge der A nderung der Musterbauordnung (MBO) 1 Arbeitsgruppe Im Zuge des Anhörungsverfahrens

Mehr

Aktuelles aus dem Hessischen Brandschutz und Baurecht EuGH Urteil vom (Rs. 100/13) und seine Folgen Neue Hessische Bauordnung 2018

Aktuelles aus dem Hessischen Brandschutz und Baurecht EuGH Urteil vom (Rs. 100/13) und seine Folgen Neue Hessische Bauordnung 2018 Aktuelles aus dem Hessischen Brandschutz und Baurecht EuGH Urteil vom 16.10.2014 (Rs. 100/13) und seine Folgen Neue Hessische Bauordnung 2018 Erich Allgeier, HMWEVL, Referat Baurecht, Oberste Bauaufsicht

Mehr

Fassung vom Seite 1 von 5

Fassung vom Seite 1 von 5 Drittes Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung Vom 27. Oktober 2017 Der Sächsische Landtag hat am 27. September 2017 das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Die Sächsische Bauordnung in der

Mehr

Arbeitstagung der Baurechtsbehörden und Prüfingenieure Leonberg EuGH-Urteil C-100/13

Arbeitstagung der Baurechtsbehörden und Prüfingenieure Leonberg EuGH-Urteil C-100/13 Arbeitstagung der Baurechtsbehörden und Prüfingenieure Leonberg 2015 EuGH-Urteil C-100/13 Bauaufsichtliche Anforderungen an Bauprodukte im Kontext von Bauproduktenverordnung und Musterbauordnung Leonberg,

Mehr

SACHSEN-ANHALT. An die Obere Bauaufsichtsbehörde und die unteren Bauaufsichtsbehörden in Sachsen-Anhalt

SACHSEN-ANHALT. An die Obere Bauaufsichtsbehörde und die unteren Bauaufsichtsbehörden in Sachsen-Anhalt SACHSEN-ANHALT Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt Postfach 36 53»39011 Magdeburg An die Obere Bauaufsichtsbehörde und

Mehr

Mein Aktenzeichen Ansprechpartner/-in / Telefon / Fax Bitte immer angeben!

Mein Aktenzeichen Ansprechpartner/-in /  Telefon / Fax Bitte immer angeben! Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Stresemannstraße 3-5 56068 Koblenz Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd Friedrich-Ebert-Straße 14 67433 Neustadt a. d. W. Kaiser-Friedrich-Straße 5 55116 Mainz

Mehr

Europa, Deutschland und das Bauproduktenrecht eine unendliche Geschichte? Die Umsetzung des EuGH-Urteils zu Handelshemmnissen in Deutschland

Europa, Deutschland und das Bauproduktenrecht eine unendliche Geschichte? Die Umsetzung des EuGH-Urteils zu Handelshemmnissen in Deutschland Europa, Deutschland und das Bauproduktenrecht eine unendliche Geschichte? Die Umsetzung des EuGH-Urteils zu Handelshemmnissen in Deutschland EINLEITUNG 1 Dr.-Ing. Thomas Richter, Informations- Zentrum

Mehr

Anwendung der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) bei Europäisch harmonisierten Bauprodukten

Anwendung der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) bei Europäisch harmonisierten Bauprodukten Anwendung der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) bei Europäisch harmonisierten Bauprodukten Aktueller Stand und Beispiele Dipl. Ing. Georg Feuchtgruber 1. EU-Binnenmarkt u. Systematik

Mehr

TÜV SÜD Industrie Service GmbH Bauprodukte / 2017/ 1

TÜV SÜD Industrie Service GmbH Bauprodukte / 2017/ 1 TÜV SÜD Industrie Service GmbH Bauprodukte / 2017/ 1 CE Kennzeichnung / Chronologie 21.12.1988: Einführung der BauproduktenRiLi (Hintergrund: Handelsrecht, freier Handel) 09.03.2011: Verabschiedung der

Mehr

Wichtige Regelungen der BayBO für Bauprodukte und Bauarten

Wichtige Regelungen der BayBO für Bauprodukte und Bauarten Merkblatt ZiE Nr. 1 - Allgemeine Hinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE) nach Art. 20 Bayerische Bauordnung (BayBO) und/oder einer vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung (vbg) nach Art.

Mehr

Qualitätsbeauftragter GDF

Qualitätsbeauftragter GDF Qualitätsbeauftragter GDF Rechtlicher Hintergrund der Gütesicherung Torsten Windmüller - GDF Inhalt - Technische Baubestimmungen MBO, LBO, LTB, BRL, MVV TB - Übersicht der Verwendbarkeit von Bauprodukten

Mehr

Brandschutzprüfungen und -klassifizierungen in Europa

Brandschutzprüfungen und -klassifizierungen in Europa Professor Gunter Hoppe Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin Brandschutzprüfungen und -klassifizierungen in Europa Einführung und Anwendung in Deutschland 1 Einleitung Bereits seit mehr als

Mehr

Qualitätsbeauftragter GDF

Qualitätsbeauftragter GDF Qualitätsbeauftragter GDF Rechtlicher Hintergrund der Gütesicherung Torsten Windmüller - GDF Inhalt - Technische Baubestimmungen MBO, LBO, LTB, BRL, MVV TB - Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen - Übersicht

Mehr

Auszug. VwV TB Relevante Normen zum barrierefreien Bauen. VwV-TB-Sachsen Vom 15. Dezember Sächs. ABI S. 52 -

Auszug. VwV TB Relevante Normen zum barrierefreien Bauen. VwV-TB-Sachsen Vom 15. Dezember Sächs. ABI S. 52 - Auszug VwV TB Relevante Normen zum barrierefreien Bauen VwV-TB-Sachsen Vom 15. Dezember 2017 - Sächs. ABI. 2018 S. 52 - Inhalt: DIN 18065 (Anlage 7/1): Gebäudetreppen; Begriffe, Messregeln, Hauptmaße;

Mehr

CE-Kennzeichnung und Leistungsnachweis Was mache ich damit auf der Baustelle?

CE-Kennzeichnung und Leistungsnachweis Was mache ich damit auf der Baustelle? CE-Kennzeichnung und Leistungsnachweis Was mache ich damit auf der Baustelle? Dipl.-Ing. Thomas Krause-Czeranka Dipl.-Ing. Guido Müller Agenda Einführung Gesetzliche Grundlagen CE-Kennzeichnung + Leistungserklärung

Mehr

Folgerungen aus dem EuGH- Urteil zu Bauprodukten auf das Wasserrecht

Folgerungen aus dem EuGH- Urteil zu Bauprodukten auf das Wasserrecht Folgerungen aus dem EuGH- Urteil zu Bauprodukten auf das Wasserrecht Martin Böhme Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Verbindung Wasserrecht und Baurecht 63 Absatz 3 WHG:

Mehr

Fachvereinigung Deutscher Betonfertigteilbau e.v. Bauministerkonferenz Fachkommission Bautechnik Herrn MR Dr.-Ing. Gerhard Scheuermann

Fachvereinigung Deutscher Betonfertigteilbau e.v. Bauministerkonferenz Fachkommission Bautechnik Herrn MR Dr.-Ing. Gerhard Scheuermann Fachvereinigung Deutscher Betonfertigteilbau e.v. FDB Postfach 21 02 67 D 53157 Bonn Bauministerkonferenz Fachkommission Bautechnik Herrn MR Dr.-Ing. Gerhard Scheuermann Per E-Mail an: vvtb-anhoerung@dibt.de

Mehr

Bundesrat Drucksache 167/17 (Beschluss) Stellungnahme des Bundesrates

Bundesrat Drucksache 167/17 (Beschluss) Stellungnahme des Bundesrates Bundesrat Drucksache 167/17 (Beschluss) 31.03.17 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer wasserrechtlichen Genehmigung für Behandlungsanlagen für Deponiesickerwasser und

Mehr

Die neue MBO und VV-TB

Die neue MBO und VV-TB Die neue MBO und VV-TB Wie geht es weiter im Baurecht-Dschungel? Mainz, 24. November 2016 Rechtsanwalt Michael Halstenberg Ministerialdirektor a. D. 1 Die neue MBO und VV-TB I. Novellierung des Bauproduktenrechts

Mehr

Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes im Entwurf der neuen Musterbauordnung

Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes im Entwurf der neuen Musterbauordnung Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes im Entwurf der neuen Musterbauordnung Wolfgang Misch Deutsches Institut für Bautechnik, DIBt Leiter des Referates Gesundheitsschutz,

Mehr

Umgang mit Abweichungen im Trockenbau

Umgang mit Abweichungen im Trockenbau MERKBLATT 04-2. überarbeitete Auflage Umgang mit en im Trockenbau TROCKENBAU? Warum dieses Merkblatt? Im Trockenbau ist der Umgang mit Verwendbarkeitsnachweisen Arbeitsalltag Zulassungen, Prüfzeugnisse,

Mehr

BFT Cognos Jahresfachtagung 2013

BFT Cognos Jahresfachtagung 2013 BFT Cognos Jahresfachtagung 2013 CE-Kennzeichnung von Brandschutzklappen - Bedeutung für die Praxis Thomas Krause-Czeranka CE-Kennzeichnung von Brandschutzklappen - Bedeutung für die Praxis BauPVO und

Mehr

Stellungnahme des GdW. zum Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Stand

Stellungnahme des GdW. zum Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Stand Stellungnahme des GdW zum Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) Stand 24.04.2016 31.05.2016 Entwurf der Verwaltungsvorschrift Technische Bestimmungen (VV TB) Der GdW Bundesverband

Mehr

VDB-Regionaltagung Nordrhein, 27.September 2016, Krefeld

VDB-Regionaltagung Nordrhein, 27.September 2016, Krefeld VDB-Regionaltagung Nordrhein, 27.September 2016, Krefeld Auswirkungen des EuGH-Urteils für Bauprodukte mit Ü-Kennzeichnung Erläuterung des Urteils, betroffene Regelwerke und zukünftige Ausrichtung Dipl.-Ing.

Mehr

TECHNISCHE INFORMATION. Neue DIBt-Abstandsregelungen

TECHNISCHE INFORMATION. Neue DIBt-Abstandsregelungen TECHNISCHE INFORMATION Neue DIBt-Abstandsregelungen Die statischen Anforderungen an Wände und Decken bei der geforderten Feuerwiderstandsdauer dürfen durch Öffnungen wie zum Beispiel für Rohrdurchführungen

Mehr

Dr. Bernhard Schneider Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Dr. Bernhard Schneider Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Dr. Bernhard Schneider Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Aktueller Überblick zur Bauproduktenverordnung Dr. Bernhard Schneider, BMVBS Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung 14. November

Mehr

TECHNISCHE INFORMATION

TECHNISCHE INFORMATION TECHNISCHE INFORMATION Die neue Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) Bild: istock Romolo Tavani Fachwissen für Profis Bedingt durch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen

Mehr

Leitfaden zur CE-Kennzeichnung

Leitfaden zur CE-Kennzeichnung Leitfaden zur CE-Kennzeichnung 1 Einleitung Ein wesentliches Ziel der Europäischen Gemeinschaft ist es, den freien Warenverkehr innerhalb Europas zu gewährleisten und technische Handelshemmnisse abzubauen.

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzesbeschluss. Drucksache 16 / Wahlperiode. des Landtags

Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzesbeschluss. Drucksache 16 / Wahlperiode. des Landtags Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2945 Gesetzesbeschluss des Landtags Gesetz zur Änderung der Landesbau - ordnung für Baden-Württemberg Der Landtag hat am 8. November 2017 das

Mehr

1 Baurechtlicher Bereich

1 Baurechtlicher Bereich Erläuterung zum Bauprodukt Beidseitig bekleidete oder beplankte nicht geklebte Wand-, Decken- und Dachelemente, z. B. Tafelelemente für Holzhäuser in Tafelbauart Vorbemerkungen Die Regelung von Bauprodukten

Mehr

Änderungen des Bauordnungsrechts und Folgen für die nationalen bauaufsichtlichen Regelungen

Änderungen des Bauordnungsrechts und Folgen für die nationalen bauaufsichtlichen Regelungen Änderungen des Bauordnungsrechts und Folgen für die nationalen bauaufsichtlichen Regelungen 1 Inkrafttreten der Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 (Bauproduktenrichtlinie) - Anpassung

Mehr

Anwendung des Eurocode-Programmes

Anwendung des Eurocode-Programmes VPI Landesvereinigung Baden-Württemberg Arbeitstagung Baden-Baden 28.Juni 2013 Erste Erfahrungen mit den Eurocodes aus Sicht der Bauaufsicht MR Dr. Gerhard Scheuermann Anwendung des Eurocode-Programmes

Mehr

Lehrgangsskript. Kapitel 3.3. Produktzulassungen, Wirtschaftlichkeit. zum. Bauen mit. nachwachsenden Rohstoffen

Lehrgangsskript. Kapitel 3.3. Produktzulassungen, Wirtschaftlichkeit. zum. Bauen mit. nachwachsenden Rohstoffen l Lehrgangsskript Kapitel 3.3 Produktzulassungen, Wirtschaftlichkeit zum Bauen mit nachwachsenden Autor Dr. Rolf Buschmann KATALYSE-Institut für angewandte Umweltforschung Kompetenzzentrum Bauen mit Nachwachsenden

Mehr

Was ist bei den neuen technischen Baubestimmungen für Gebäude zu beachten?

Was ist bei den neuen technischen Baubestimmungen für Gebäude zu beachten? Was ist bei den neuen technischen Baubestimmungen für Gebäude zu beachten? Das EuGH Urteil vom 16.10.2014 und seine Konsequenzen für die Baupraxis 23. Mitteldeutscher Immobilientag Leipzig, 2. September

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I Gesetze 29. Jahrgang Potsdam, den 15. Oktober 2018 Nummer 25 Gesetz zur Änderung bauordnungsrechtlicher, bauberufsrechtlicher und haushaltsrechtlicher

Mehr

CE-Kennzeichnung für Bauprodukte Wie geht s ohne harmonisierte Norm?

CE-Kennzeichnung für Bauprodukte Wie geht s ohne harmonisierte Norm? CE-Kennzeichnung für Bauprodukte Wie geht s ohne harmonisierte Norm? Andrea Sterling: Dipl. Bauingenieurin Deutsches Institut für Bautechnik 1 CE-Kennzeichnung: Eine für alles Fachtagung / Journée technique

Mehr

Baudenkmal mit effizientem Brandschutz

Baudenkmal mit effizientem Brandschutz Baudenkmal mit effizientem Brandschutz INGENIEURKAMMER SACHSEN - bauaufsichtliche Anerkennung von Ingenieurmethoden im Brandschutz Andreas Nietzold 1 Brandschutznachweis? Konzept! 2 Brandsimulation 3 Evakuierungsberechnung

Mehr

56. (61.) Jahrgang Hannover, den Nummer 16. D. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit

56. (61.) Jahrgang Hannover, den Nummer 16. D. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit 5324 56. (61.) Jahrgang Hannover, den 28. 4. 2006 Nummer 16 I N H A L T A. Staatskanzlei B. Ministerium für Inneres und Sport C. Finanzministerium D. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit

Mehr

zu Punkt der 956. Sitzung des Bundesrates am 31. März 2017

zu Punkt der 956. Sitzung des Bundesrates am 31. März 2017 Bundesrat Drucksache 167/1/17 21.03.17 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse U - Wi - Wo zu Punkt der 956. Sitzung des Bundesrates am 31. März 2017 Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer wasserrechtlichen

Mehr

1 Wichtige Regelungen der BayBO für Bauprodukte und Bauarten 1.1 Was sind Bauprodukte und Bauarten im Sinne der BayBO?

1 Wichtige Regelungen der BayBO für Bauprodukte und Bauarten 1.1 Was sind Bauprodukte und Bauarten im Sinne der BayBO? Merkblatt ZiE Nr. 1 Allgemeine Hinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE) gemäß Art. 18 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 1 Bayerische Bauordnung (BayBO) für die Verwendung/Anwendung von nicht geregelten

Mehr

Was müssen Dämmstoffe in WDVS erfüllen?

Was müssen Dämmstoffe in WDVS erfüllen? Was müssen Dämmstoffe in WDVS erfüllen? Stefan Sieber - FIW München Technische Anforderungen Funktion des WDVS Witterungsschutz Wärmeschutz Gestaltung Schallschutz Schutz gegen Vandalismus Brandschutz

Mehr

Hinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall bzw. einer vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung

Hinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall bzw. einer vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Amt für Bauordnung und Hochbau Merkblatt des Referats für Bautechnik ABH 31 Hinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall bzw.

Mehr

Wie sag ich s meiner Bauaufsicht?

Wie sag ich s meiner Bauaufsicht? Seite 1 von 8 ift Rosenheim Baurechtliche Umsetzung des HGV-Systems in Deutschland Die folgende Darstellung zeigt einen Weg, den das deutsche Baurecht beschreibt, um neue Systeme zur Marktreife zu bringen.

Mehr

Verzeichnis Technisches Regelwerk - Wasserstraßen (TR-W) einschließlich Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen - Wasserstraßen (VV TB-W)

Verzeichnis Technisches Regelwerk - Wasserstraßen (TR-W) einschließlich Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen - Wasserstraßen (VV TB-W) Verzeichnis Technisches Regelwerk - Wasserstraßen (TR-W) einschließlich Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen - Wasserstraßen (VV TB-W) Vorbemerkungen Stand 09.01.2019 0. Allgemeines Das Verzeichnis

Mehr

Die EU-BauPVO und die. Tücken der CE-Kennzeichnung am Fallbeispiel Fenster ETA. Dipl.-Ing. Dirk Bastert. TÜV SÜD Industrie Service GmbH Essen

Die EU-BauPVO und die. Tücken der CE-Kennzeichnung am Fallbeispiel Fenster ETA. Dipl.-Ing. Dirk Bastert. TÜV SÜD Industrie Service GmbH Essen ? ETA Die EU-BauPVO und die Tücken der CE-Kennzeichnung am Fallbeispiel: Fenster Dipl.-Ing. Dirk Bastert TÜV SÜD Industrie Service GmbH Essen Folie 1 CE-Kennzeichnung bedingt eine Leistungserklärung (Beispiel

Mehr

Zustimmung im Einzelfall für Bauprodukte und Bausätze. und vorhabenbezogene Bauartgenehmigung für Bauarten

Zustimmung im Einzelfall für Bauprodukte und Bausätze. und vorhabenbezogene Bauartgenehmigung für Bauarten Merkblatt der Landesstelle für Bautechnik Zustimmung im Einzelfall für Bauprodukte und Bausätze und vorhabenbezogene Bauartgenehmigung für Bauarten (Merkblatt ZiE/vBg - Fassung 11.12.2017) REGIERUNGSPRÄSIDIUM

Mehr

Brandschutzfachtag 19. April 2018

Brandschutzfachtag 19. April 2018 Neues im Brandschutz www.brandschutzfachtag.de / www.gruner-brandschutz.de 1 Das Wichtigste zuerst. Neue Standorte Gruner Brandschutz: > Berlin > München > und es geht weiter. 2 Landesbauordnung Baden-Württemberg

Mehr

Bauaufsichtliche Regelungen für Bauprodukte und Bauarten in LAU-Anlagen

Bauaufsichtliche Regelungen für Bauprodukte und Bauarten in LAU-Anlagen Bauaufsichtliche Regelungen für Bauprodukte und Bauarten in LAU-Anlagen 19.9.2011 1 Europäische und nationale Regelungen für Bauprodukte und Bauarten in LAU-Anlagen Dr. Angela Pawel VDMA-/FGMA-Infotag

Mehr

Entwurf. Änderung der MBO - Begründung -

Entwurf. Änderung der MBO - Begründung - Stand: 04.03.2016 mit red. Korr. 20.04.2016 Entwurf Änderung der MBO - Begründung - I. Allgemeiner Teil Grund der Novellierung der Musterbauordnung ist der aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen

Mehr

Herausforderungen und zukünftige Aufgaben für das Institut Dr. Roland Gellert Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.v. München

Herausforderungen und zukünftige Aufgaben für das Institut Dr. Roland Gellert Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.v. München Herausforderungen und zukünftige Aufgaben für das Institut Dr. Roland Gellert Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.v. München 1 FIW Wärmeschutztag 2012, 15. Juni 2012, München Aus der Satzung von 1921:

Mehr

Anforderungen an harmonisierte Bauprodukte in Deutschland zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher Vorschriften

Anforderungen an harmonisierte Bauprodukte in Deutschland zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher Vorschriften GEMEINSAME ERKLÄRUNG Anforderungen an harmonisierte Bauprodukte in Deutschland zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher Vorschriften Die Veränderungen durch das EuGH Urteil C 100/13 zu nationalen Zusatzanforderungen

Mehr

Zertifizierung und weiteres Vorgehen bei Dämmstoffen - nach der Umsetzung des EuGH-Urteils Claus Karrer

Zertifizierung und weiteres Vorgehen bei Dämmstoffen - nach der Umsetzung des EuGH-Urteils Claus Karrer Zertifizierung und weiteres Vorgehen bei Dämmstoffen - nach der Umsetzung des EuGH-Urteils Claus Karrer Europäische Regeln für Bauprodukte 1988 BPR Bauproduktenrichtlinie 1992 BauPG Bauproduktengesetz

Mehr