Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)
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- Nele Dittmar
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1 Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 2. Fachtagung der Obersten Baubehörde zum Bauproduktenrecht am Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) - Allgemeines und Teil A 1 Standsicherheit - Dr.-Ing. Andreas Hechtl
2 Vortragsinhalt 1. Umbau der Technischen Baubestimmungen 2. Bauwerksbezogene Anforderung notwendige Produktleistung 3. Ausblick OBB : 2. Fachtagung Bauproduktenrecht, Hechtl 2
3 Ausgangslage: Interessensüberlagerung durch BauPVO Zuständigkeit EU: Inverkehrbringen und Handel von Bauprodukten Grundanforderungen an Bauwerke Bauprodukt: Glasplatte Zuständigkeit MS: nationale Anforderungen an die Errichtung von Bauwerken Dilemma: untrennbarer Zusammenhang zwischen Bauprodukt und Bauwerk hen: Wesentliche Merkmale von Bauprodukten Bauart/Bauwerk: Treppe OBB : 2. Fachtagung Bauproduktenrecht, Hechtl 3
4 Umbau der Technischen Baubestimmungen Normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift MVV TB Oberste Baubehörde im OBB : 2. Fachtagung Bauproduktenrecht, Hechtl 4
5 Umbau der Technischen Baubestimmungen Überführung der Produktanforderungen in Bauwerksanforderungen Die Überführung der produktbezogenen Anforderungen der Bauregelliste B Teil 1 erfolgte durch: 1. Verzicht auf Anforderungen z.b. AKR bei Gesteinskörnungen für Mörtel 2. Festlegung von Anwendungsgrenzen und Verboten z.b. bei Behältern und Tanks keine Verwendung in Erdbebenund Überschwemmungsgebieten 3. Überführung von Produktanforderungen in bauwerksbezogene Anforderungen z.b. unbemerkt fortschreitendes Glimmen und/oder Schwelen OBB : 2. Fachtagung Bauproduktenrecht, Hechtl 5
6 Umbau der Technischen Baubestimmungen Aufbau und Inhalt der MVV TB Struktur Oberste Baubehörde im MVV Teil A ( 85a Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3) MVV Teil B ( 85a Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3) MVV Teil C ( 85a Abs. 2 Nr. 4 und 5) MVV Teil D ( 85a Abs. 4) Konkretisierung der Grundanforderungen 1 bis 6 nach Anhang I der BauPVO Ergänzung zu Teil A bezogen auf Sonderkonstruktionen und Bauteile Regelungen über die Leistungen von nicht harmonisierten Produkten Produkte, die keines Verwendbarkeitsnachweises bedürfen A1 A2 A3 A4 A5 A6 B1 B2 B3 B4 C1 C2 C3 C4 D1 D2 D3 Technische Regeln für Planung, Bemessung und Ausführung Angabe von Leistungsstufen und klassen Verweis bzgl. fehlender Merkmale Übereinstimmungserklärung Angaben für Bauprodukte und Bauarten mit abp Nicht abschließende Liste von Bauprodukten Regelungen zur technischen Dokumentation Überführung von Bauregellisten und Liste Technische Baubestimmungen BRL B Teil 1 sowie MLTB LTB II BRL B 2 LTB III BRL A Teil 1 bis 3 Liste C OBB : 2. Fachtagung Bauproduktenrecht, Hechtl 6
7 Umbau der Technischen Baubestimmungen Verwendbarkeitsnachweise Oberste Baubehörde im Was? Wofür? Wer? allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abz) Zustimmung im Einzelfall (ZiE) allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abp) allgemeine Bauartgenehmigung (BaG) Vorhabenbezogene Bauartgenehmigung Europäische Technische Bewertung (ETA) Wesentl. Abweichung von TB, keine aardt, s.o. bei konkretem Bauvorhaben Für Bauprodukt und Bauart nach allg. anerk. Prüfverfahren Wesentl. Abweichung von TB, keine aardt, s.o. bei konkretem Bauvorhaben Abweichung von hen DIBt Oberste Bauaufsichtsbehörden Anerkannte abp-stelle DIBt Oberste Bauaufsichtsbehörden DIBt oder andere TAB- Stelle OBB : 2. Fachtagung Bauproduktenrecht, Hechtl 7
8 Vortragsinhalt 1. Umbau der Technischen Baubestimmungen 2. Bauwerksbezogene Anforderung notwendige Produktleistung 3. Ausblick OBB : 2. Fachtagung Bauproduktenrecht, Hechtl 8
9 Beispiel MVV TB Teil A1: Stahlträger Wie gelangt man über die MVV TB von den bauwerksbezogenen Anforderungen zur notwendigen Produktleistung? A 1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit Lastannahmen nach Eurocode 1 DIN EN 1991 OBB : 2. Fachtagung Bauproduktenrecht, Hechtl 9
10 Beispiel MVV TB Teil A1: Stahlträger Oberste Baubehörde im A 1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit Über die maßgeblichen Lasten und das statische System zu den Schnittgrößen (Kraft- und Momenteinwirkungen) Einwirkungen Kombinationen OBB : 2. Fachtagung Bauproduktenrecht, Hechtl 10
11 Beispiel MVV TB Teil A1: Stahlträger A 1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit Oberste Baubehörde im Auf der Grundlage der Schnittgrößen erfolgt u.a. die Wahl des Querschnitts und der Material-/Produkteigenschaften nach DIN EN 1993 nebst NA Gewählt: Stahlträger IPE 200 erforderliche Stahlfestigkeit > 210 N/mm² OBB : 2. Fachtagung Bauproduktenrecht, Hechtl 11
12 Beispiel MVV TB Teil A1: Stahlträger Oberste Baubehörde im Harmonisierte Norm Produktnorm für Stahlträger EN Warmgewalzte Erzeugnisse aus Baustählen Teil 1: Allgemeine technische Lieferbedingungen; Wesentliches Merkmal u.a. Streckgrenze [N/mm²] Gewählt: IPE 200, Materialqualität S 235 JRG Stahlfestigkeit > 235 N/mm² 235 N/mm² > 210 N/mm² Grundanforderung an das Bauwerk (BWR 1) ist erfüllt OBB : 2. Fachtagung Bauproduktenrecht, Hechtl 12
13 Vortragsinhalt 1. Umbau der Technischen Baubestimmungen 2. Bauwerksbezogene Anforderung notwendige Produktleistung 3. Ausblick OBB : 2. Fachtagung Bauproduktenrecht, Hechtl 13
14 Defizitäre harmonisierte europäische Normen (hen) Ursprünglich allumfassende Normen werden in verschiedene Teilbereiche wie Produkt-, Ausführungs-, Bemessungsnormen etc. aufgeteilt. Dilema: untrennbarer Zusammenhang zwischen Bauprodukt und Bauwerk Inhalt von hen: Alle bauaufsichtlich relevanten Anforderungen sollten in Wesentlichen Merkmalen abgebildet sein Prüfverfahren Stufen und Klassen Keine Aussage über die Bauart (Verwendung/Ausführung = europarechtliche nicht zugänglicher Bauwerksbereich) OBB : 2. Fachtagung Bauproduktenrecht, Hechtl 14
15 Defizitäre harmonisierte europäische Normen (hen) Prioritätenliste Oberste Baubehörde im OBB : 2. Fachtagung Bauproduktenrecht, Hechtl 15
16 hen mit Defiziten, Fall 1 OBB : 2. Fachtagung Bauproduktenrecht, Hechtl 16
17 hen mit Defiziten, Fall 2 OBB : 2. Fachtagung Bauproduktenrecht, Hechtl 17
18 Kontakt: Dr.-Ing. Andreas Hechtl Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Franz-Josef-Strauß-Ring 4, München Tel.: +49(0)89/ OBB : 2. Fachtagung Bauproduktenrecht, Hechtl 18
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