1. Geltungsbereich 4 2. Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage 5

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1 Richtlinien und Erläuterungen der SWO Netz GmbH (Netzbetreiber) zu den technischen Anschlussbedingungen (TAB 2007) für den Anschluss an das Niederspannungsnetz SWO Netz GmbH Alte Poststraße Osnabrück Amtsgericht Osnabrück HRB Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Heinz-Werner Hölscher UST-ID Nr.: DE Sparkasse Osnabrück (BLZ ) Swift-BIC: NOLA DE 22 IBAN: DE SWO Netz GmbH Seite 1 von 9 Stand:

2 1. Geltungsbereich 4 2. Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte Anmeldevordrucke 4 3. Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage Mängel in der Installationsanlage 5 4. Plombenverschlüsse 5 5. Netzanschluss (Hausanschluss) Übergabestelle Mehrspartenhauseinführung Versorgung für Kleingärten, Wochenendhäusern, etc Versorgung über mehrere parallele Niederspannungskabel 5 6. Hauptstromversorgung Hauptleitungen Hauptleitungsabzweige Hauptleitungsverlängerungen 6 7. Mess- und Steuereinrichtung, Zählerplätze Ausführung der Zählerplätze und Zählerplatzflächen Zählerart Kennzeichnung der Zählerplätze Selektivität der Trennvorrichtung 6 8. Stromkreisverteiler 6 9. Steuerung und Datenübertragung Elektrische Verbrauchsgeräte Motoren Aufzüge Durchlauferhitzer Vorübergehend angeschlossene Anlagen Allgemeines Anmeldung Anschlussstellen Aufstellungsort Anschlussleitung Messeinrichtung 8 SWO Netz GmbH Seite 2 von 9 Stand:

3 11.7. Schaustelleranschlüsse und Anlagen Schutzmaßnahmen Erstprüfungen Potentialausgleich 9 SWO Netz GmbH Seite 3 von 9 Stand:

4 1. Geltungsbereich Diese Ergänzungen geben dem Planer und dem Elektroinstallateur Informationen zu den Technischen Anschlussbedingungen 2007 (nachstehend TAB 2007 genannt) für Tätigkeiten im Netzgebiet der SWO Netz GmbH (nachstehend VNB genannt). Die Ergänzungen gelten zusätzlich zur TAB Um die gemeinsame Benutzung zu erleichtern, haben die Erläuterungen die gleiche Hauptgliederung wie die TAB Die Aussagen beziehen sich auf die Errichtung, Erweiterung und den Betrieb von Anlagen soweit sie für eine zuverlässige und störungsfreie Versorgung erforderlich sind. Außerdem geben sie Hinweise auf Optimierungslösungen. Die Loseblattausgabe dieser Richtlinie wird bei erforderlichen Änderungen durch den VNB oder dessen Beauftragte ergänzt. 2. Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte 2.1. Anmeldevordrucke Die Anmeldung von Anlagen und Verbrauchsgeräten sowie die Herstellung, Erweiterung, Umverlegung und/ oder Verstärkung eines Netzanschlusses (Hausanschluss) hat mit dem Anmeldeformular des Netzbetreibers zu erfolgen. Es können nur vollständig ausgefüllte Anmeldevordrucke angenommen und bearbeitet werden. Der Elektroinstallateur muss vor der Antragsstellung, insbesondere für eine Gewerbeanlage, die Anschlussleistungen der Einzelgeräte (entsprechend TAB 2007, Ziffer 2) und die im Endausbau voraussichtlich benötigte Gesamtleistung genau ermitteln. Diese Werte sind die Grundlage für die technische Auslegung des Netzanschlusses und haben somit auch Einfluss auf die Netzanschlusskosten. Für eine zügige Bearbeitung sind mindestens folgende Angaben nötig: Wohnhaus Anzahl der Wohnungen, Anzahl und Leistung von Durchlauferhitzern Die vorherige Anmeldung bzw. Zustimmung des Netzbetreibers oder dessen Beauftragte ist für folgende Installationen, hinter einem bereits bestehenden Netzanschluss, erforderlich: - Zusätzliche Wohnungsausbauten z.b. in Dächern, Scheunen, Nebengebäuden etc. - Einbauten von Durchlauferhitzern - Einbauten von Elektroherden Gewerblicher Bedarf Anzahl der Anlagen (mit eigener Messeinrichtung), Leistungsbedarf (installierte Leistung, gleichzeitige Leistung, Reserveleistung). Über Verbrauchsgeräte, bei denen Rückwirkungen auf das Netz und somit Störungen Dritter zu erwarten sind, müssen nach TAB 2007, Ziffer 10 genaue Angaben, wie z.b. Anlaufströme, Schalthäufigkeiten, Oberwellen etc. der Anmeldung beigefügt werden. Für Aufzuganlagen sind die Angaben des Aufzug-Herstellers auf dem speziellen Datenblatt der VDEW/VDMA einzureichen. SWO Netz GmbH Seite 4 von 9 Stand:

5 3. Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage Die Fertigstellung/Inbetriebsetzung ist mittels Formular des Netzbetreibers anzumelden. Es werden nur vollständig ausgefüllte Fertigstellungs-/Inbetriebsetzungsanzeigen angenommen. Für jeden Anschlussnutzer (Wohnungs- oder Gewerbeanlage) ist je eine Fertigstellungsanzeige einzureichen Mängel in der Installationsanlage Sollte die Inbetriebnahme infolge von Mängeln in der Installationsanlage erst nach einer erneuten Anfahrt möglich sein, werden die Kosten für eine vergebliche Inbetriebsetzung gemäß Ergänzende Bedingungen der SWO Netz GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) berechnet. 4. Plombenverschlüsse Von dem Netzbetreiber werden keine Plombenzangen an eingetragene Installateure ausgegeben. Die Plombenzangen, die von benachbarten Verteilnetzbetreibern (VNB) an die Elektro-Installateure ausgegeben werden, dürfen nicht im Netzgebiet der SWO Netz GmbH benutzt werden. Plombierungen werden nach dem Verfahren des VNB oder dessen Beauftragte schriftlich beantragt. 5. Netzanschluss (Hausanschluss) 5.1. Übergabestelle Die Übergabestelle wird bzw. ist im Netzanschlussvertrag unter Punkt 7 definiert Mehrspartenhauseinführung Bei nichtunterkellerten Gebäuden ist nach Vorgabe des VNB oder dessen Beauftragte eine Mehrspartenhauseinführung in die Bodenplatte einzubringen Versorgung für Kleingärten, Wochenendhäusern, etc. Hausanschlüsse für Kleingärten, Wochenendhäuser etc. werden nur in Übergabeschränken installiert, die zum Verteilungsnetz günstig gelegen und jederzeit zugänglich sind. Art und Ausführung der Übergabeschränke sind im Voraus mit dem VNB oder dessen Beauftragte abzustimmen Versorgung über mehrere parallele Niederspannungskabel Bei der Versorgung über mehrere parallele Niederspannungskabel ist in Absprache mit dem VNB oder dessen Beauftragte vom Kunden ein Übergabeteil für den Netzanschluss bereitzustellen. Ein Aufbauplan ist vor der Ausführung dem VNB oder dessen Beauftragte zur Genehmigung vorzulegen. 6. Hauptstromversorgung 6.1. Hauptleitungen Ungezählte Hauptleitungen sind so kurz wie möglich zu halten. Müssen Hauptleitungen zu bestehenden dezentral angeordneten Zählerplätzen erneuert werden, so ist die Zähleranlage SWO Netz GmbH Seite 5 von 9 Stand:

6 von einer dezentralen Anordnung in eine zentrale Anordnung umzusetzen. Die Aufputzverlegung von Hauptleitungen in Treppenräumen von Mehrfamilienhäusern darf aufgrund von baurechtlichen Vorschriften nur nach Rücksprache mit dem Bauordnungsamt durchgeführt werden Hauptleitungsabzweige Hauptleitungsabzweigkästen sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Ist dieses nicht möglich, so ist die Ausführung des Hauptleitungsabzweiges vorab mit dem VNB oder dessen Beauftragte abzustimmen Hauptleitungsverlängerungen Der Spannungsfall gemäß Abschnitt der TAB 2007 ist einzuhalten. Die Verlängerung vorhandener Hauptleitungen erfolgt über Schrumpfverbindungsmuffen. 7. Mess- und Steuereinrichtung, Zählerplätze 7.1. Ausführung der Zählerplätze und Zählerplatzflächen Um diskriminierungsfrei für Netz- und Messstellenbetreiber den Einsatz der auf den Markt befindlichen Mess- und Steuereinrichtungen zu ermöglichen, sind nur Zählerplatzflächen gemäß Anlage A 3.1 der TAB 2007 mit Drei-Punkt-Befestigung im Netzgebiet der SWO Netz GmbH zulässig Zählerart Die Zählung der elektrischen Arbeit kann bis 100 A über direkt messende Zähler erfolgen. Ist zu erwarten, dass der Strombedarf der Einzelanlage über 60 A liegt, so muss der Zählerverdrahtungssatz auf mindestens 16 mm² Cu verstärkt werden. Über 100 A ist grundsätzlich eine Wandlermessung vorzusehen. Die Installation der Wandler erfolgt durch den Installateur. Wandler und Installationsschaltbilder werden vom VNB oder dessen Beauftragte auf Anforderung zur Verfügung gestellt Kennzeichnung der Zählerplätze Die Bestimmung der Lage einer Verbrauchsstelle im Gebäude wird grundsätzlich vom Haupteingang her gesehen vorgenommen Selektivität der Trennvorrichtung Selektive Haupt-Leitungsschutzschalter (SH-Schalter) der Charakteristik E erfüllen die in der TAB 2007 Abschnitt 7.4 genannten Selektivitätsanforderungen, ohne dass dafür weitere Betriebsmittel oder zusätzliche Betrachtungen notwendig sind. Andere Charakteristiken sind nach Absprache mit dem VNB oder dessen Beauftragte möglich. 8. Stromkreisverteiler Nach der Umsetzung von Zählern (zentrale Anordnung) dürfen Zählertafeln nicht als Stromkreisverteiler weiter genutzt werden, sondern müssen gegen Stromkreisverteiler nach DIN VDE 0603 ausgetauscht werden. SWO Netz GmbH Seite 6 von 9 Stand:

7 9. Steuerung und Datenübertragung Der nach den TAB 2007 bereitzustellende Telekommunikations-Endgeräteanschluss (TAE N) ist dem VNB oder dessen Beauftragte kostenlos zur Verfügung zu stellen. 10. Elektrische Verbrauchsgeräte Motoren Sollen Motoren angeschlossen werden, die einen größeren Anzugsstrom haben als unter der TAB 2007 genannt, so müssen die notwendigen Maßnahmen bereits während der Planungsphase mit dem Netzbetreiber oder dessen Beauftragte abgesprochen werden. Hierdurch sollen frühzeitig störende Einflüsse auf das Niederspannungsnetz oder andere Kundenanlagen verhindert werden. Um die Netzverträglichkeit beurteilen zu können, werden Angaben über folgende Daten benötigt: Nennstrom Anzugsstrom Anlassart Schalthäufigkeit der Motoren Aufzüge Speziell für Aufzugsanlagen hat der VDEW zusammen mit dem Verband Deutscher Maschinen und Anlagenbauer (VDMA) Richtlinien herausgegeben, die insbesondere den Herstellern von Aufzugsanlagen aber auch den Elektroinstallateuren Vorgaben an die Hand geben. Der VDEW/ VDMA-Richtlinie beigefügt ist das Blatt "Technische Daten zum Anschluss eines Aufzuges an das öffentliche Niederspannungsnetz". Dieses Datenblatt ist mit dem Anmeldeverfahren nach Ziffer 2 des VNB oder dessen Beauftragte einzureichen Durchlauferhitzer Durchlauferhitzer dürfen nur nach Zustimmung des VNB oder dessen Beauftragte betrieben werden. Des Weiteren ist vor dem Einbau durch Rücksprache zu klären, ob die jeweilig vorhandenen Sicherungen im Netzanschluss ausreichend bemessen sind, um einen störungsfreien Betrieb zu gewährleisten. Beim gemeinsamen Betrieb mit Nachtspeicherheizungen in einer Anlagen sind diese gegenseitig zu verriegeln. 11. Vorübergehend angeschlossene Anlagen Allgemeines Zu vorübergehend an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers angeschlossenen Anlagen zählen: Anschlüsse für Baustellen Schaustellerbetriebe Festbeleuchtungen Messen und Märkte Der vorübergehende Anschluss an das Niederspannungsnetz gilt nur für einen begrenzten Zeitraum bzw. bis zum Abschluss eines Bauvorhabens, längsten jedoch zwei Jahre nach Inbetriebsetzung. Die elektrische Ausrüstung der Anschluss- und Verteilerschränke sowie die SWO Netz GmbH Seite 7 von 9 Stand:

8 Anlagen müssen DIN VDE 0660, Teil 501 und DIN VDE 0100, Teil 704 und den gültigen Regeln der Berufsgenossenschaft entsprechen. Die Anschluss- und Verteilerschränke sind fest verankert aufzustellen. Die Anschlussstelle des Baustromanschlussschrankes und die Anschlussarbeiten an das Verteilnetz werden vom VNB oder dessen Beauftragte festgelegt bzw. vorgenommen, dabei wird versucht die Wünsche des Antragstellers zu berücksichtigen Anmeldung Für die Anmeldung zum Bauanschluss an das Versorgungsnetz werden vom Elektroinstallateur folgende Unterlagen benötigt: Inbetriebsetzungsantrag, mit Angabe der Anschlussstelle Gesamte elektrische Anschlussleistung Angaben über elektrische Verbrauchsgeräte bzw. Maschinen, wenn sie die nach den TAB 2007, Ziffer 10 festgelegten technischen Vorgaben überschreiten und somit Netzrückwirkungen verursachen können, wie z. B. Krananlagen Anschlussstellen Niederspannungsverteilung in einer Ortsnetz-Trafostation Kabelverteilerschrank (KVS) Freileitungsmast Über eine zeitlich befristete Netzanschlusssäule (Voraussetzung ist, dass ein Antrag für die Errichtung des Netzanschlusses gestellt wird) Im Ausnahmefall kann der Netzanschluss oder das Hauptstromsystem einer benachbarten Kundenanlage dienen (hierfür ist die Zustimmung des Anschlussnutzers und ein separater Sicherungsabgang an der Anschlussstelle erforderlich) Aufstellungsort Der Anschluss- bzw. Anschlussverteilerschrank ist unmittelbar neben der Anschlussstelle standsicher aufzubauen. Bei abgesicherter Anschlussleitung kann nach Abstimmung mit dem VNB oder dessen Beauftragte der Aufstellungsort bis max. 30 m von der Anschlussstelle entfernt liegen Anschlussleitung Als Anschlussleitung ist mindestens schwere Gummischlauchleitung z. B. Typ: H07RN-F (NSSHÖU) bzw. A07RRT-F zu verwenden. NYY und NYM sind nicht zulässig Messeinrichtung Ein Anschlusswert bis 100 A wird direkt gezählt, darüber hinaus ist Wandlermessung vorzusehen. Messeinrichtungen des Netz- bzw. Messstellenbetreibers dürfen nicht auf andere Baustellen umgesetzt werden Schaustelleranschlüsse und Anlagen Schaustelleranschlüsse und Anlagen sind nach DIN VDE 0100, Teil 722 zu erstellen. SWO Netz GmbH Seite 8 von 9 Stand:

9 12. Schutzmaßnahmen Das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers entspricht (mit zwei Ausnahmen) den Bedingungen des TT-Systems nach DIN VDE 0100, Teil 410 Abschnitt Erstprüfungen Jede neue, erweiterte oder geänderte elektrische Anlage muss nach DIN VDE 0100, Teil 610 vom Installateur während der Errichtung und/ oder bei Fertigstellung, bevor sie vom Benutzer in Betrieb genommen wird, besichtigt und erprobt werden. Außerdem müssen Messungen durchgeführt werden, um nachzuweisen, dass die Anforderungen der Normen der Reihe DIN VDE 0100 erfüllt sind. Die Mess- und Prüfergebnisse sind zu dokumentieren. Entsprechende Formulare werden vom ZVEH angeboten Potentialausgleich Die Wirksamkeit des Potentialausgleiches ist nach DIN VDE 0100, Teil 610 Abschnitt 612 zu prüfen. SWO Netz GmbH Seite 9 von 9 Stand:

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