Alles inklusiv?! Wie stehen die Verbände der Behindertenhilfe zur großen Lösung?
|
|
- Robert Gerber
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Alles inklusiv?! Wie stehen die Verbände der Behindertenhilfe zur großen Lösung? Dr. Bettina Leonhard, Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. 2. Thüringer Fachkräftekongress: Auf dem Weg in eine inklusive Zukunft?! Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 1
2 Übersicht - Was ist bisher in der Frage der inklusiven Lösung passiert? - Wo liegen die Schwierigkeiten der inklusiven Lösung? - Was sind die Vorstellungen der Verbände der Behindertenhilfe von der inklusiven Lösung? - Wie geht es weiter? Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 2
3 0. Worüber reden wir? Begriff der großen Lösung meint die Alleinzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen - mit und ohne Behinderung. Noch sind die Zuständigkeiten geteilt: Die Leistungen der Eingliederungshilfe bei Kindern und Jugendlichen mit geistiger oder körperlicher Behinderung liegen in der Verantwortung des SGB XII bzw. bald des SGB IX, während die Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen mit einer seelischen Behinderung zuständig ist. Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 3
4 I. Was ist bisher in der Frage der inklusiven Lösung passiert? - Schon bei der Schaffung des SGB VIII wurde die große Lösung diskutiert, ohne sich durchzusetzen; Lebenshilfe lehnt ab - Wiederaufnahme der Diskussion nach dem 13. Kinder- und Jugendbericht 2009; Lebenshilfe verhalten trotz Problemen mit der Trennung der Leistungssysteme Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 4
5 Koalitionsvertrag vom Die Kinder- und Jugendhilfe soll ( ) in einem sorgfältig strukturierten Prozess zu einem inklusiven, effizienten und dauerhaft tragfähigen und belastbaren Hilfesystem weiterentwickelt werden. - Im Interesse von Kindern mit Behinderungen und ihren Eltern sollen die Schnittstellen in den Leistungssystemen so überwunden werden, dass Leistungen möglichst aus einer Hand erfolgen können. Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 5
6 Gesetzgebungsvorhaben zur inklusiven Lösung im SGB VIII scheitert - Erst im Spätsommer 2015 erste Planungen zu inklusivem SGB VIII - Vielzahl von komplexen Fragestellungen, notwendige Abstimmung mit dem laufenden Gesetzgebungsvorhaben zum Bundesteilhabegesetz - Ab Mai 2016 Arbeitsentwürfe, die wegen der Konsequenz ihrer inklusiven Ausgestaltung und den Sparmaßnahmen bei der Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung auf massiven Widerstand der Kinder- und Jugendhilfe stoßen Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 6
7 Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) - Regelungen zum Kinderschutz und den Kinderrechten, Pflegekinderwesen - Teilhabe und Inklusion lediglich als programmatische Ziele benannt - Inkrafttreten höchst fraglich Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 7
8 II. Wo liegen die Schwierigkeiten einer inklusiven Lösung? Ziel Anspruchsinhaber und Anspruchsvoraussetzungen Eingliederungshilfe Förderung von Selbstbestimmung und gleichberechtigter Teilhabe am Leben in der Gesellschaft Kind (MmB) -körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung, die in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern -mehr als 6 Monate Hilfe zur Erziehung Förderung der Entwicklung und Erziehung durch Förderung der Erziehungsfähigkeit der Eltern Eltern -eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung ist nicht gewährleistet -Hilfe muss für die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen geeignet und notwendig sein Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 8
9 II. Wo liegen die Schwierigkeiten einer inklusiven Lösung? Eingliederungshilfe Hilfe zur Erziehung Struktur Personenbezogen Systemisch Rechtsfolgen Teilhabeleistungen - zur medizinischen Rehabilitation - zur Teilhabe am Arbeitsleben - Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen - zur Teilhabe an Bildung - zur sozialen Teilhabe Hilfe umfasst insbesondere (sozial)pädagogische und damit verbundene therapeutische Leistungen Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 9
10 II. Wo liegen die Schwierigkeiten einer inklusiven Lösung? Hilfeplanung Eingliederungshilfe Standardisierte, ICF-basierte Instumente, 13 SGB IX, die darauf abzielen, eine individuelle, nachprüfbare Bedarfsermittlung zu gewährleisten. Ermittelt wird: - Liegt eine (drohende) Behinderung vor? - Welche Auswirkungen hat die Behinderung auf die Teilhabe des Leistungsberechtigten? - Welche Ziele sollen mit den Teilhabeleistungen erreicht werden? - Welche Leistungen sind dafür voraussichtlich erforderlich? Hilfe zur Erziehung Sozialpädagogische Diagnose, Aushandlungsprozesse, bei den Eltern und Kind ihre Vorstellungen einbringen, 36 SGB VIII. Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 10
11 III. Welche Vorstellungen hat die Behindertenhilfe von einer inklusiven Lösung? Wer sind die Verbände der Behindertenhilfe? - Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen und ihrer Angehörigen im Deutschen Behindertenrat - Wohlfahrtsverbände - Fachverbände für Menschen mit Behinderungen - Fachgesellschaften Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 11
12 Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 12
13 Diskussionspapier der Fachverbände Vorstellungen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung zu einer inklusiven Lösung innerhalb der Reform des SGB VIII (Stand ) VorstellungenFV-Inklusive-Loesung-final.pdf Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 13
14 Ausgangspunkt: - Inklusives Leistungsgesetz für alle Kinder und Jugendlichen, weil damit eine verbesserte Leistungsgestaltung für junge Menschen und ihre Familien erreicht werden kann. Gleichzeitig wichtiger Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft. - Inklusive Lösung darf nicht zu Lasten der Hilfen zur Erziehung gehen. Reform kann nur gelingen, wenn sie Unterstützung von beiden Systemen erhält. Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 14
15 1. Einheitlicher Tatbestand - Gemeinsame Tür für alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig vom Bedarf; Differenzierung auf der Rechtsfolgenseite - Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe (EGH) und der Hilfen zur Erziehung (HzE) - Ausrichtung auf Erziehung, Entwicklung und Teilhabe - Verknüpfung der Leistungen, so dass behinderungsspezifische Aspekte gemeinsam mit den Belangen der Familien in die systemische Betrachtungsweise der Jugendhilfe einbezogen werden (Bsp. Frühförderung) Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 15
16 2. Anspruchsinhaber - Rechtsanspruch des Kindes bzw. Jugendlichen auf Leistungen des einheitlichen Tatbestands - Eigenständiger Rechtsanspruch der Eltern auf Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung - Keine Einschränkung des Personenkreises Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 16
17 3. Leistungskatalog des einheitlichen Tatbestands - Alle bisher existierenden Leistungen der EGH und der HzE müssen erhalten bleiben - Leistungen der EGH sind familienorientiert weiterzuentwickeln (Bundesteilhabegesetz hatte nur den Blick auf Erwachsene) - Leistungsangebote der HzE sind inklusiv auszugestalten (Bsp. Alltagshilfen) - Offener Leistungskatalog muss beibehalten werden Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 17
18 4. Inklusive Ausrichtung aller Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe - Alle Leistungen der Jugendhilfe (Jugend(sozial)arbeit, Beratungsangebote, Leistungen zur Förderung der Erziehung in der Familie) müssen für alle Kinder und Jugendlichen zugänglich sein - Inklusion umfasst Teilhabe aller jungen Menschen - Sicherstellung von Barrierefreiheit - Konzepte von Angeboten, Diensten und Einrichtungen müssen inklusions- und teilhabeorientiert ausgerichtet werden - Fachkräfte sind entsprechend zu qualifizieren - Beteiligung in Jugendhilfeausschüssen Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 18
19 5. Inklusives Hilfeplanverfahren - Beibehaltung der Terminologie des SGB VIII (Hilfeplan, Hilfeplanverfahren und Hilfeplankonferenz) - Jugendhilfeträger ist gemäß 6 SGB IX Rehabilitationsträger; Hilfeplan- und Gesamt- bzw. Teilhabeplanverfahren müssen verbundfähig sein - Zweischrittiges Verfahren mit einem Zwischenschritt, falls Behinderung vorliegt - Abschließende obligatorische Hilfeplankonferenz Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 19
20 Bedarfsermittlung und Hilfeplanung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe Zugang und Verlauf (außerhalb von Kinderschutz) Anzeigen eines Hilfe- oder Unterstützungsbedarfs durch die potentiell leistungsberechtigte Person oder seine sorgeberechtigten Personen gegenüber dem JA Beratung durch unabhängige Teilhabeberatung oder Beratungsangebote der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe Offene und niederschwellige Beratung der Frühförder- und Beratungsstelle löst Bedarfsermittlungsverfahren und eine Leistungsplanung aus Antrag auf Leistungen zur Entwicklung, Teilhabe und Erziehung (ggf. unspezifisch) Antrag auf eine oder mehrere konkrete Leistungen Unspezifischer Antrag löst umfassende Bedarfsermittlung aus Konkrete Antragstellung grenzt Bedarfsermittlung ein 1. Schritt Umfassende Erfassung aller Bedarfe im Bereich der Entwicklung, Erziehung und Teilhabe. Grenze: Beschränkung des Antrags Methode: Instrument, das - erzieherische Bedarfe - ggf. weitere Bedarfe - mögliche (drohende) Behinderung und damit (möglichen) Reha-Bedarf erkennt keine Behinderung und keine drohende Behinderung Feststellung einer Behinderung oder drohenden Behinderung Zwischenschritt Ermittlung des behinderungsspezifischen Bedarfs Instrument: ICF-CY-orientiert verbunden mit dem Teilhabeplanverfahren (SGB IX) bei Beteiligung anderer Rehabilitationsträger Leitet interdis. Diagnostik u. Förder- u. Behandlungsplanung ein 2. Schritt Hilfeplanung: weiteres Verfahren: Hilfekonferenz Beteiligte: Kind/Jugendlicher, Sorgeberechtigter, weitere Beteiligte (z.b. Leistungserbringer, Vertrauensperson) Hilfeplan, Leistungsbescheid Leistungserbringun g der Frühförder- Beratungsstelle im Rahmen ihrer Zuständigkeit Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 20
21 6. Beibehaltung der Standards der HzE - Niedrigschwellige sozialräumliche Angebote werden begrüsst, da sie Familien stärken und einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe leisten - Sozialräumliche Angebote dürfen aber keine individuellen Rechtsansprüche ersetzen - Ablehnung von Vergabeelementen in der HzE Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 21
22 7. Altersgrenzen und Übergänge - Zuständigkeit der Jugendhilfe grundsätzlich bis zum 21. Lebensjahr - Beginn einer qualifizierten Übergangsplanung 1 bis 2 Jahre vor dem geplanten Übergang - Klären, ob bestehende Leistungssettings fortgeführt werden können - In begründeten Ausnahmefällen Leistungen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 22
23 9. Erwartungen an die öffentliche und freie Kinderund Jugendhilfe - Verantwortung für die inklusive Weiterentwicklung der Jugendhilfe übernehmen, auch wenn Routinen in Frage gestellt werden und neue Leistungsberechtigte mit neuen Anforderungen ins System kommen - Inklusion im Alltag realisieren Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 23
24 III. Wie geht es weiter? 1. Fachlich BMFSFJ zieht Lehre aus gescheitertem Gesetzgebungsprozess und setzt umfassenden Diskussionsprozess in Gang - Dialogforum im Deutschen Verein - Dialogforum Bund trifft kommunale Praxis Inklusive Kinder und Jugendhilfe miteinander gestalten mit dem Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) (bis 2020) Expertengespräche Arbeitsgruppen Öffentliche Plattform Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 24
25 - Ziel: Brückenfunktion sowie Dialog - Beteiligt: Öffentliche und freie Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe, Gesundheitswesen, Sozialämter, Kommunale Spitzenverbände, Landesjugendämter, Wissenschaft - Erwartung: Austausch und Problemdiskussion, dadurch wichtige Hinweise aus der Praxis für die gesetzliche Gestaltung Breite Akzeptanz durch Partizipation Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 25
26 III. Wie geht es weiter? 2. Politisch - Papier des Deutschen Städtetags vom : Grundsatzfragen zur Weiterentwicklung des SGB VIII sollen in einer Enquete-Kommission diskutiert werden - Reaktion der CDU/CSU auf Wahlprüfsteine der Lebenshilfe: Inklusives SGB VIII als Prüfauftrag - Fazit: Inklusive Lösung braucht langen Atem! Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 26
27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! VorstellungenFV-Inklusive-Loesung-final.pdf Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, Berlin, Tel.: , Folie 27
Reform des SGB VIII und Inklusion am 08. November 2018 Das Rauhe Haus, Hamburg
Reform des SGB VIII und Inklusion am 08. November 2018 Das Rauhe Haus, Hamburg Eckpunkte für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe im Interesse junger Menschen mit Behinderung Norbert Müller-Fehling,
MehrVorstellungen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung zu einer Inklusiven Lösung
Vorstellungen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung zu einer Inklusiven Lösung 81. Deutscher Fürsorgetag, Stuttgart, 16.Mai 2018 Rechtsanwältin Ruth Coester Justiziarin BeB Gliederung I. Wer sind
MehrInklusion wohin? Schritte auf dem Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe?!
Inklusion wohin? Schritte auf dem Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe?! Bundestagung der Fachverbände für Erziehungshilfe 31.05.2017 in Frankfurt/Main Vorstellungen der Fachverbände für Menschen
MehrWas muss aus Sicht der Behindertenhilfe bei dem zukünftigen Verfahren der inklusiven Hilfeplanung berücksichtigt werden?
Was muss aus Sicht der Behindertenhilfe bei dem zukünftigen Verfahren der inklusiven Hilfeplanung berücksichtigt werden? Rechtslage und Diskussionsimpuls AFET-Expertengespräch Was müssen wir voneinander
MehrDrohende Teilhabebeeinträchtigungen im 35a SGB VIII. Bedarfsermittlung und dann? 06. März 2019
Drohende Teilhabebeeinträchtigungen im 35a SGB VIII Bedarfsermittlung und dann? 06. März 2019 Quelle: www.gemeinsam-einfach-machen.de eine Leistung verschiedene Leistungen eines Reha-Trägers Leistung(en)
MehrDas Bundesteilhabegesetz BTHG
Das Bundesteilhabegesetz BTHG Dezember 2016 Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen kurz Bundesteilhabegesetz BTHG wurde verabschiedet. Warum ein BTHG Zielsetzung
MehrReformprozess auf der Zielgeraden?
Vielfalt gestalten, Rechte für alle Kinder und Jugendliche stärken! Empfehlungen vom 25. Februar 2016 Angela Smessaert Öffentliches Fachgespräch Anforderungen an eine SGB VIII-Novelle, Die Linke im Bundestag,
MehrEinführende Rahmung zum BTHG, Struktur, Grundprinzipien
Einführende Rahmung zum BTHG, Struktur, Grundprinzipien AGJ-GESPRÄCH Alles neu und anders? Das BTHG und die Kinder- und Jugendhilfe 16. MAI 2018 Tagung der Erziehungshilfe-Fachverbände, Frankfurt a. M.
MehrBundesteilhabegesetz Die wichtigsten Änderungen im SGB IX
Rehabilitationswissenschaftliches Seminar an der Universität Würzburg am 24. 1. 2018 Bundesteilhabegesetz Die wichtigsten Änderungen im SGB IX und das Zusammenspiel mit dem SGB VII Karl-Heinz Schubert,
MehrKriterien für Regelungen zur Hilfeplanung in einem inklusiven SGB VIII: Bedarfsklärung und mögliche Anwendung der ICF-CY
Kriterien für Regelungen zur Hilfeplanung in einem inklusiven SGB VIII: Bedarfsklärung und mögliche Anwendung der ICF-CY Wo ist denn Eschweiler? Unser Interesse? Der ASD ist die zentrale Instanz (Basis-Sozialdienst)
MehrVom Kind aus denken!
Vom Kind aus denken! Kinder und Jugendliche stärken Bessere Angebote Wirkungsvoller Schutz Mehr Teilhabe Fachtagung AWO Saarland: Die Große Lösung? Jugendhilfe und Eingliederungshilfe vor einer großen
MehrInklusion und die Große Lösung: Partizipation oder Konfusion?
Inklusion und die Große Lösung: Partizipation oder Konfusion? AFET Fachtagung 19. und 20. September 2012 in Dortmund Folie 1 Hintergrund und Ausgangslage: Wo stehen wir? Was ist die große Lösung? Die Große
MehrGila Schindler, Fachanwältin für Sozialrecht, Heidelberg
Vortrag für die gemeinsame Tagung der Erziehungshilfeverbände Inklusion wohin? Schritte auf dem Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe?! am 31. Mai 2017 in Frankfurt Gila Schindler, Fachanwältin
MehrWas sind die Voraussetzungen für einen einheitlichen Tatbestand?
Was sind die Voraussetzungen für einen einheitlichen Tatbestand? - Welche Stolpersteine und fachlichen Herausforderungen gibt es? - Dialogforum Bund trifft kommunale Praxis, 2. Expertengespräch Berlin,
MehrLandkreis Emmendingen Sozialdezernat Bundesteilhabegesetz BTHG
Bundesteilhabegesetz BTHG wesentliche Änderungen ab 01.01.2020!1 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK 2006) Zentrale Prinzipien: Schutz vor Diskriminierung volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft
MehrMitgliederversammlung
Mitgliederversammlung 25.09.2018 Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG) vom 23. Dezember 2016 1 Ein Blick zurück Die Entwicklung
MehrZusammenarbeit der Reha-Träger nach dem Bundesteilhabegesetz. Berlin, 11. Oktober 2018
Zusammenarbeit der Reha-Träger nach dem Bundesteilhabegesetz Berlin, 11. Oktober 2018 BTHG: Gestuftes Inkrafttreten Das SGB IX (Teil 1) nach dem BTHG 7 SGB IX Vorbehalt abweichender Regelungen (1) Die
MehrDiskussionspapier. I. Die Ausgangslage
Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.v. Karlstraße 40 79104 Freiburg Telefon 0761 200-301 Telefax 0761 200-666 cbp@caritas.de Diskussionspapier Vorstellungen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung
MehrJürgen Termath, Jugendamt Eschweiler
Dialogforum Bund trifft kommunale Praxis Beteiligungsverfahren in der gemeinsamen Ausgestaltung von Leistungen für Kinder, Jugendliche und Familien difu Berlin, 26./27.11.2018 Jürgen Termath, Jugendamt
MehrBundesteilhabegesetz Grundsätze und Neuerungen unter besonderer Berücksichtigung der Orientierung an der ICF
Bundesteilhabegesetz Grundsätze und Neuerungen unter besonderer Berücksichtigung der Orientierung an der ICF 1 Themen Grundsätze BTHG ICF und biopsychosoziales Modell Regelungen im BTHG bezogen auf die
MehrDas Bundesteilhabegesetz Positionen der Fachverbände zu einem einheitlichen Verfahren zur Bedarfsfeststellung und der Bedeutung unabhängiger Beratung
Das Bundesteilhabegesetz Positionen der Fachverbände zu einem einheitlichen Verfahren zur Bedarfsfeststellung und der Bedeutung unabhängiger Beratung Was bringt das neue Bundesteilhabegesetz? Hannover,
MehrDas Bundesteilhabegesetz Kernforderungen der Lebenshilfe
Das Kernforderungen der Lebenshilfe Vorsitzenden und GF-Konferenz des LV NRW Gladbeck, 5. März 2016 Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust Bundesgeschäftsführerin Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v. Umsetzung der
MehrWas bringen das Flexirentengesetz und das Bundesteilhabegesetz für die Rehabilitation aus Sicht der gesetzlichen Rentenversicherung
Was bringen das Flexirentengesetz und das Bundesteilhabegesetz für die Rehabilitation aus Sicht der gesetzlichen Rentenversicherung DRV Nordbayern Reha-Abteilung Referent: Frank Hochrein Rehabilitationswissenschaftliches
MehrGesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen
Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen Bundesteilhabegesetz - BTHG - Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe Workshop BTHG 06.06.2018 Das Bundesteilhabegesetz
MehrBundesteilhabegesetz Was wird sich ändern? Informationsveranstaltung des Kreisbehindertenrates im Landkreis Oldenburg im Kreishaus in Wildeshausen
Bundesteilhabegesetz Was wird sich ändern? Informationsveranstaltung des Kreisbehindertenrates im Landkreis Oldenburg im Kreishaus in Wildeshausen Das Bundesteilhabegesetz und das SGB IX Das Bundesteilhabegesetz
MehrTeilhabeplan, Hilfeplan, Gesamtplan: Gemeinsamkeiten Unterschiede Anforderungen. Dr. Michael Schubert
Teilhabeplan, Hilfeplan, Gesamtplan: Gemeinsamkeiten Unterschiede Anforderungen Dr. Michael Schubert Fachtag Bundesteilhabegesetz Personenzentrierung in Hessen. Wie sieht die zukünftige Gesamt- und Teilhabeplanung
Mehr2. Fachgespräch Der Prozess vom Bedarf bis zur Leistungsgestaltung
Dialogforum Bund trifft kommunale Praxis Inklusive Kinder- und Jugendhilfe aktiv miteinander gestalten 2. Fachgespräch 26.10.2017 Der Prozess vom Bedarf bis zur Leistungsgestaltung Janina Bessenich, stellv.
MehrUmsetzung des Koalitionsvertrages im Hinblick auf Menschen mit Behinderungen Kerstin Tack, MdB
Umsetzung des Koalitionsvertrages im Hinblick auf Menschen mit Behinderungen Kerstin Tack, MdB 15.05.2014 Kerstin Tack, MdB Behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion UN-Behindertenrechtskonvention
MehrTeilhabe von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen. Was bleibt und was ändert sich durch das Bundesteilhabegesetz
Teilhabe von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen Was bleibt und was ändert sich durch das Bundesteilhabegesetz aus Sicht eines überörtlichen Sozialhilfeträgers? Referat bei der 5. Bethel-Fachtagung
MehrBundesteilhabegesetz - Eine Chance für die Netzwerke Netzwerke Eine Chance für das BTHG. Dr. Michael Konrad Dachverband Gemeindepsychiatrie
Bundesteilhabegesetz - Eine Chance für die Netzwerke Netzwerke Eine Chance für das BTHG Dr. Michael Konrad Dachverband Gemeindepsychiatrie Neugestaltung der Rehabilitationsleistungen in einem Leistungsgesetz
MehrDas BTHG in Bayern Fachtag zur landesrechtlichen Umsetzung in Bayern LAG CBP Bayern. Workshop: Kinder und Jugendliche
Das BTHG in Bayern Fachtag zur landesrechtlichen Umsetzung in Bayern LAG CBP Bayern Workshop: Kinder und Norbert Witt, Referat Behindertenhilfe 1 Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
MehrBundesteilhabegesetz Ein Überblick - Positive & negative Aspekte - Autorinnen: Julia Martini und Sonja Steinbach
Bundesteilhabegesetz Ein Überblick - Positive & negative Aspekte - Autorinnen: Julia Martini und Sonja Steinbach Historie 1994 Artikel 3 Absatz 3 GRUND GESETZ Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt
MehrDAS JUGENDAMT ALS TEILHABEAMT
DAS JUGENDAMT ALS TEILHABEAMT Umsetzung des BTHG Gemeinsame Sitzung der AG Hilfen, Fach-AG EGH, AG Struktur- und Zukunftssicherung RSD 16.01.2019 BTHG Auswirkungen auf die Kinder- und Jugendhilfe Allgemeine
MehrDas Hilfeplanverfahren im Rheinland im Lichte des Bundesteilhabegesetzes
Das Hilfeplanverfahren im Rheinland im Lichte des Bundesteilhabegesetzes Gabriele Lapp 15.11.2016 Köln Folie 1 Ziele des Gesetzes Weiterentwicklung zu einem modernen Teilhaberecht (personenzentrierte Leistungserbringung)
MehrZentrum Bayern Familie und Soziales
Zentrum Bayern Bayerisches Landesjugendamt 23.11.2016 Eingliederungshilfe nach 35a SGB VIII Wichtige Aspekte für die Gewährung von Hilfen - Vortrag im Rahmen des 7. Irsser Symposiums für Kinder- und Jugendpsychiatrie
MehrVom Kind aus denken! - Die Reform des SGB VIII - Bund trifft kommunale Praxis - am 28./ in Berlin
Vom Kind aus denken! - Die Reform des SGB VIII - Bund trifft kommunale Praxis - am 28./29.11.2016 in Berlin Anmerkungen aus Sicht der Behindertenhilfe Norbert Müller-Fehling, bvkm Familien mit einem Kind
Mehrzum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz KJSG)
23.03.2017 Stellungnahme der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz KJSG) des Bundesministeriums
Mehr26./ AG 4: Bedarfsermittlung und Hilfeplanung
Modernisierung des SGB VIII 26./27.11.2018 AG 4: Bedarfsermittlung und Hilfeplanung Janina Bessenich, stellv. Geschäftsführerin/Justiziarin Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.v. Berlin Quo vadis
MehrBundesteilhabegesetz ( 14-27) Koordination der Leistungen zur Teilhabe
Bundesteilhabegesetz ( 14-27) Koordination der Leistungen zur Teilhabe Carl-von-Ossietzky Universität Oldenburg 1.02.606 Seminar: Projekt Regionales Netzwerk Nachsorge und Teilhabe für Menschen mit erworbener
MehrKJSG und inklusives SGB VIII
KJSG und inklusives SGB VIII Prof. Dr. Jan Kepert, Tagung 20. November 2017, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. Quellen der Folien: Kunkel/Kepert/Pattar LPK-SGB VIII, 7. Auflage
MehrRechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München
Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Rechtsanwalt Reinhold Hohage Fachanwalt für Sozialrecht Fachanwalt für Medizinrecht Tel.: 040/414601-16 Fax: 040/414601-11 Mail: hohage@hohage-may.de Die Leistungen
MehrDie Planung von Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe & in der Behindertenhilfe im Vergleich. Prof. Dr. Albrecht Rohrmann
Die Planung von Hilfen in der Kinder- und Jugendhilfe & in der Behindertenhilfe im Vergleich Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Hilfe- bzw. Teilhabeplanung Hilfeplan Ökonomisierung Zielvereinbarung Hilfeplankonferenz
MehrPersonenzentrierung und Teilhabe in einem gegliederten System wie geht das?
Personenzentrierung und Teilhabe in einem gegliederten System wie geht das? Die BAR und ihre Mitglieder 11.05.2015 Bernd Giraud 2 Zuständigkeiten bei Leistungen zur Teilhabe Rehabilitationsträger Gesetzliche
MehrÜBERBLICK ÜBER DAS BTHG FÜR BETREUER
Prof. Dr. Axel Kokemoor Überblick über das BTHG für Betreuer 27. September 2018 1 ÜBERBLICK ÜBER DAS BTHG FÜR BETREUER 10. Betreuertag am 27. September 2018 im Forum Gelnhausen Prof. Dr. Axel Kokemoor
MehrBundesteilhabegesetz Die neuen Rechte der Schwerbehindertenvertretung
Landesbank Baden-Württemberg Rechte bleiben nur Papier, wenn sie nicht genutzt werden Bundesteilhabegesetz Die neuen Rechte der Schwerbehindertenvertretung Joachim Steck Gesamtschwerbehindertenvertretung
MehrProf. Dr. Jeanne Nicklas-Faust Wohnstättenleiterkonferenz NRW Die Wolfsburg/Mülheim 9. Mai 2011
Spannungsfeld Eingliederungshilfe und Pflege Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust Wohnstättenleiterkonferenz NRW Die Wolfsburg/Mülheim 9. Mai 2011 Gliederung Einleitung Reformvorstellungen zur Eingliederungshilfe
MehrEINFÜHRUNG: REHABILITATIONSBEDARF - TEILHABEPLANUNG GESAMTPLANUNG HILFEPLANUNG
EINFÜHRUNG: REHABILITATIONSBEDARF - TEILHABEPLANUNG GESAMTPLANUNG HILFEPLANUNG Alle Bestandteile dieses Dokuments sind urheberrechtlich geschützt. Dieses Dokument ist Teil der Präsentation und ohne die
MehrUmsetzung BTHG. Beteiligungsgespräche. Magdalena Garrecht
Umsetzung BTHG Beteiligungsgespräche Magdalena Garrecht 08.09.2014 Folie 1 GLIEDERUNG 1. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) a) Zeitschiene Inkrafttreten b) Inhalt 2. Umsetzung des BTHG 3. Träger der Eingliederungshilfe
MehrDRK Landesverband Brandenburg e.v. Wohlfahrts- und Sozialarbeit Teilhabe. Perspektive der freien Wohlfahrtspflege
Wohlfahrts- und Sozialarbeit Teilhabe Das Bundesteilhabegesetz Das Bundesteilhabegesetz Perspektive der freien Wohlfahrtspflege Agenda 1. Einführung 2. Ausgewählte Inhalte a) Leistungsberechtigter Personenkreis
MehrDas Persönliche Budget in der Jugendhilfe
Das Persönliche Budget in der Jugendhilfe Veränderte Leistungserwartungen an den ASD? Gesetzliche Grundlagen 01.07.2001: Einführung des SGB IX Nach 6 SGB IX gelten die Träger der öffentlichen Jugendhilfe
MehrDiskussionspapier. I. Die Ausgangslage
Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.v. Karlstraße 40 79104 Freiburg Telefon 0761 200-301 Telefax 0761 200-666 cbp@caritas.de Diskussionspapier Vorstellungen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung
MehrDas BTHG - Auswirkungen für Nutzer*innen an der Schnittstelle Wohnungsnotfall- und der Eingliederungshilfe
Das BTHG - Auswirkungen für Nutzer*innen an der Schnittstelle Wohnungsnotfall- und der Eingliederungshilfe Prof. Dr. Arne von Boetticher Fachtag des DWBO am 19.06.2017, Berlin Gliederung 1. Vorbemerkungen
MehrTrägerübergreifende Aspekte der Teilhabeplanung und Bedarfsermittlung
Trägerübergreifende Aspekte der Teilhabeplanung und Bedarfsermittlung Die BAR und ihre Mitglieder 2 Kooperation bei Menschen mit psych. Erkrankung Häufig verschiedene Leistungen in medizinischer, beruflicher
MehrWas regelt das BTHG neu?
Was regelt das BTHG neu? DAS BUNDESTEILHABEGESETZ Chancen und Risiken Fachtagung der Fachverbände Berlin, 11. Mai 2017 Jenny Axmann, Bundesvereinigung Lebenshilfe Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger
MehrDIE ZEITEN ÄNDERN SICH DAS SGB VIII AUCH! Herzlich Willkommen
DIE ZEITEN ÄNDERN SICH DAS SGB VIII AUCH! Herzlich Willkommen 20.-22.11.2017 Unsere Mitglieder Kommunale Spitzenverbände Freie Wohlfahrtspflege Unsere Mitglieder 16 Länder Landkreise Kreisfreie Städte
MehrBedarfsermittlung und Bedarfsfeststellung bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Dr. Michael Schubert
Bedarfsermittlung und Bedarfsfeststellung bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Dr. Michael Schubert Bedarfsermittlung und Bedarfsfeststellung im Kontext eines idealisierten Rehabilitationsprozesses
MehrStand: Inklusive Kinder- und Jugendhilfe
Stand: 27.11.2016 Inklusive Kinder- und Jugendhilfe Das Leitbild: Soziale Inklusion Inklusion ist die Abkehr von einem Denken, das Menschen kategorisiert und Abweichung von der Normalität als Defizit betrachtet.
Mehr13.Kinder- und Jugendhilfebericht der Bundesregierung Daten, Fakten und Konsequenzen für junge Menschen mit Behinderungen
13.Kinder- und Jugendhilfebericht der Bundesregierung Daten, Fakten und Konsequenzen für junge Menschen mit Behinderungen am 28. Januar 2010 in Berlin Perspektiven der Leistungserbringung für junge Menschen
MehrGEW Positionen zu Tageseinrichtungen für Kinder
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hauptvorstand GEW Positionen zu Tageseinrichtungen für Kinder Inklusion in Tageseinrichtungen Beschluss des GEW Gewerkschaftstages 2013 Inklusion in Tageseinrichtungen
MehrEmpfehlungen des Deutschen Vereins für eine praxisgerechte Unterstützung von Eltern mit Beeinträchtigungen und deren Kinder
Empfehlungen des Deutschen Vereins für eine praxisgerechte Unterstützung von Eltern mit Beeinträchtigungen und deren Kinder wissenschaftlicher Referent Gliederung 1. Datenlage Problemaufriss 2. Inhaltliche
MehrStand: Kinder- und Jugendhilfe in der 19. LP
Stand: 26.04.2018 Kinder- und Jugendhilfe in der 19. LP Koalitionsvertrag 19. LP: Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe INHALT Wirksames Hilfesystem: Unterstützung der elterlichen Erziehungsverantwortung
MehrUmsetzung des Teilhabeverfahrens TH 2015 Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG)
Umsetzung des Teilhabeverfahrens TH 2015 Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen Aktuelle Bedarfsermittlung & Hilfeplanung
MehrIFW Symposium Inklusion oder Illusion?!
Vortrag zum IFW Symposium oder Illusion?! Freitag, 21.03.2014 17:00 19:00 Uhr Annika Bohn Sozialwissenschaftlerin M.A. Annika Bohn 26 Jahre alt, verheiratet und Mutter einer Tochter Sozialwissenschaftlerin
MehrInklusive Lösung wenn nicht jetzt, wann dann?
Inklusive Lösung wenn nicht jetzt, wann dann? Diskussionsaspekte der Bund-Länder-AG Folie 1 Die nächsten 30 Minuten Zahlen, Daten, Fakten Von der Exklusion zur Inklusion UN- Behinderten- und Kinderrechtskonventionen
MehrBundesteilhabegesetz (BThG) Übersicht, Auswirkungen und Bewertung
Bundesteilhabegesetz (BThG) Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen Übersicht, Auswirkungen und Bewertung 1 03.04.2017 I Jour Fixe / LWL-Landesjugendamt Westfalen
MehrDas Bundesteilhabegesetz. Nichts über uns ohne uns!!
Das Bundesteilhabegesetz Nichts über uns ohne uns!! Vortrag beim Netzwerk behinderter Frauen Berlin e.v. am 14.10.2014 Manuela Krosta Was plant die Regierung, was wollen wir? Was steht im Koalitionsvertrag?
MehrEinschätzungen zu den gesetzlichen Eckpunkten einer Reform des SGB VIII Fachtag Vom Kind aus denken?! Inklusives SGB VIII am 14.
Einschätzungen zu den gesetzlichen Eckpunkten einer Reform des SGB VIII Fachtag Vom Kind aus denken?! Inklusives SGB VIII am 14. Juni 2016 Gila Schindler, Fachanwältin für Sozialrecht, Heidelberg Die Vorstellungen
MehrFachtag: Die heilpädagogische Dienstleistung zwischen Profession und Verwaltung
Fachtag: Die heilpädagogische Dienstleistung zwischen Profession und Verwaltung Augsburg 28. September 2015 Sozialrechtliche Grundlagen des SGB VIII, IX und XII Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen
MehrDie Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Die Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Bundesteilhabegesetz (BTHG) 13. Thüringer Betreuungstag am 13.09.2017 in Gotha Der Begriff der Inklusion Inklusion ist das Leitbild eines umfassenden
MehrReform SGB VIII: Rück- oder Weiterentwicklung?
Reform SGB VIII: Rück- oder Weiterentwicklung? - Auswirkungen auf ambulante Erziehungshilfen - Workshop 6 Claudia Zampolin, Martin Apitzsch (Diakonisches Werk Hamburg) Tagung AGFW/HAW 24.11.2014 Reform
MehrDas. Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit Frauen und Familie Bundesteilhabegesetz (BTHG) Aktueller Sachstand des BTHG sowie Überlegungen des MASGF zur Umsetzung im Land Brandenburg Vortrag bei der
MehrErfordernisse einer inklusiven Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe
Erfordernisse einer inklusiven Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe INKLUSIVE HILFEN Chancen und Anforderungen für die Praxis der Erziehungshilfe BVkE/EREV-Fachtagung, Frankfurt/Main Lydia Schönecker
MehrDAS BUNDESTEILHABEGSETZ (BTHG) UMSETZEN
DAS BUNDESTEILHABEGSETZ (BTHG) UMSETZEN Veranstaltung der Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbände e.v. am 16. Oktober 2017 in Stuttgart Folie 1 PROBLEME Eingliederungshilfe heute Anspruch
MehrDie Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Parlamentarische Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller, MdB
Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes Parlamentarische Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller, MdB 1 Struktur des BTHG BTHG ist als Artikelgesetz ausgestaltet Artikel 1: Neufassung des SGB IX in
MehrReform der Eingliederungshilfe
Reform der Eingliederungshilfe Auswirkung auf die Gemeindepsychiatrie Jubiläumstagung Dachverband 16.06.2016 Köln Lothar Flemming LVR-Dezernat Soziales Folie 1 Der LVR erfüllt für 13 kreisfreie Städte,
MehrAktuelle Entwicklungen in der Frühförderung
Aktuelle Entwicklungen in der Frühförderung Gitta Hüttmann Überregionale Arbeitsstelle Frühförderung Brandenburg SGB IX (seit 2001 in Kraft) Bundesgesetz bildet jedoch keine Finanzierungsgrundlage! Frühförderungsverordnung
MehrKommunaler Sozialverband Sachsen
20 Jahre Landesverband Gemeindepsychiatrie Sachsen e. V. 21.09.2017 - Bautzen Vortrag: Anforderungen durch das BTHG an den Leistungsträger Zuständigkeiten für die Eingliederungshilfe in Sachsen Stand:
MehrPersönliches Budget. Ein Angebot wie sauer Bier! Dr. Franz Fink, Deutscher. Dr. Franz Fink, Deutscher Caritasverband 1.
Persönliches Budget Ein Angebot wie sauer Bier! Caritasverband 1 Caritasverband 2 Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (SGB XII) Konferenz der obersten Landessozialbehörden
MehrFachliche Weisungen. Reha. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 7 SGB IX Vorbehalt abweichender Regelungen
Fachliche Weisungen Reha Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX 7 SGB IX Vorbehalt abweichender Regelungen Änderungshistorie Aktualisierung am 20.12.2017 Die Fachlichen Weisungen wurden an die Regelungen
MehrKomplexleistung Frühförderung Theorie und Praxis. Die Kita in der Frühförderung
Komplexleistung Frühförderung Theorie und Praxis Die Kita in der Frühförderung Chancen und Grenzen Bundesvereinigung Lebenshilfe e.v., Leipziger Platz 15, 10117 Berlin, Tel.: 0 30 20 64 11-0, www.lebenshilfe.de
MehrLandespsychiatrieplan NRW Ziele Perspektiven Visionen Bundesteilhabegesetz Stand und Perspektiven. Ulrich Krüger, Aktion Psychisch Kranke
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Landespsychiatrieplan NRW Ziele Perspektiven Visionen 25.2.2016 Bundesteilhabegesetz Stand und Perspektiven Ulrich
MehrAktuelle Entwicklungen in der Eingliederungshilfe Fachtagung Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge am 11. und 12. Mai 2015 in Berlin
Aktuelle Entwicklungen in der Eingliederungshilfe Fachtagung Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge am 11. und 12. Mai 2015 in Berlin Hilfebedarfsermittlung für erfolgreiche Teilhabe Norbert
MehrJugendhilfe auf dem richtigen Weg für alle Kinder?
Jugendhilfe auf dem richtigen Weg für alle Kinder? DIJuF-ZweiJahrestagung Bonn, 22. November 2016 Lydia Schönecker Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e.v. die letzten Monate der
MehrDas Bundesteilhabegesetz. Eine Chance für die Gemeindepsychiatrie?
Das Bundesteilhabegesetz Eine Chance für die Gemeindepsychiatrie? Gemeindepsychiatrie hat die Aufgabe Brücken zu bauen zwischen der sozialen und politischen Kultur der Gemeinden und dem psychiatrischen
MehrFachforum 2: Inklusion
Fachforum 2: Inklusion AGJ-Fachtagung 11./12.3.2015 Karin Böllert/Roland Fehrenbacher AGJ-Fachtagung Fachform 2 11.3.15 1 Gliederung Was heißt Inklusion? Ausgangssituation Forderungen Herausforderungen
MehrGesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen Arbeitsgemeinschaft Offene Behindertenarbeit Landkreis Aichach- Friedberg Warum gibt
MehrUnterschriftenaktion:
Unterschriftenaktion: Teilhabe statt Ausgrenzung! Keine Diskriminierung von Menschen mit geistiger Behinderung Kämpfen Sie mit den Menschen mit geistiger Behinderung für ein gutes Bundesteilhabegesetz
MehrFachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017 Allgemeine Einführung in das Bundesteilhabegesetz
Fachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017 Allgemeine Einführung in das Bundesteilhabegesetz Dr. Dietlinde Albrecht, Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Gliederung I. Ausgangspunkt
MehrRechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München
Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Rechtsanwalt Reinhold Hohage Fachanwalt für Sozialrecht Fachanwalt für Medizinrecht Tel.: 040/41460116 Fax: 040/414601-11 Mail: hohage@hohage-may.de Das Bundesteilhabegesetz
MehrRechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München
Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Thema: Neue Anforderungen an die Struktur gemeindepsychiatrischer Angebote aufgrund der neuen Sozialgesetzgebung (BTHG) - Handlungserfordernisse der nächsten Jahre -
MehrTEILHABE UND RECHT. DVSG-Bundeskongress 2017 Soziale Arbeit im Gesundheitswesen Teilhabe sozial denken und gestalten. Prof. Dr.
TEILHABE UND RECHT DVSG-Bundeskongress 2017 Soziale Arbeit im Gesundheitswesen Teilhabe sozial denken und gestalten Prof. Dr. Felix Welti 19. Oktober 2017, Kassel Gliederung I. Teilhabe und Bundesteilhabegesetz:
MehrDialogforum Bund trifft kommunale Praxis Inklusive Kinder- und Jugendhilfe aktiv miteinander gestalten
Dialogforum Bund trifft kommunale Praxis Inklusive Kinder- und Jugendhilfe aktiv miteinander gestalten Ist-Stand der Behindertenhilfe Berlin, 7. September 2017 Antje Welke Bundesvereinigung Lebenshilfe
MehrDas neue Teilhaberecht oder wo stehen wir und wie geht es weiter mit den Rechtsgrundlagen für behinderte Menschen?
Das neue Teilhaberecht oder wo stehen wir und wie geht es weiter mit den Rechtsgrundlagen für behinderte Menschen? Reform des SGB IX Dr. Harry Fuchs Düsseldorf Ziel der Reform: Reform des SGB IX Gestaltung
MehrDas Bundesteilhabegesetz Eine Einführung zu wichtigen Änderungen. Worauf Sie sich einstellen müssen und an wen Sie sich wenden können.
Hier.Leben.Menschen. Das Bundesteilhabegesetz Eine Einführung zu wichtigen Änderungen. Worauf Sie sich einstellen müssen und an wen Sie sich wenden können. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat zum Ziel,
MehrDas Bundesteilhabegesetz
Das Bundesteilhabegesetz Weiterentwicklung des Teilhaberechts - Reform der Eingliederungshilfe Dr. Rolf Schmachtenberg Leiter der Abteilung V Teilhabe, Belange behinderter Menschen, Soziale Entschädigung,
MehrAG 1: Zusammenführung der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfen im SGB VIII
AG 1: Zusammenführung der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfen im SGB VIII DIfU-Fachtagung Die Modernisierung des SGB VIII 26. November 2018, Berlin Tina Cappelmann Lebenshilfe Lydia Schönecker
MehrICF die Sprache der Inklusion? 27. September 2018 AG 3:
ICF die Sprache der Inklusion? 27. September 2018 AG 3: Sind die Jugendämter fit für 13 SGB IX?! Wichtiges von B.E.Ni - ein selbst entwickeltes ICF-basiertes Bedarfsermittlungsinstrument der Eingliederungshilfe
MehrVerfahrensbeschreibung zur Anwendung des Integrierten Teilhabeplan Sachsen (ITP Sachsen)
Verfahrensbeschreibung zur Anwendung des Integrierten Teilhabeplan Sachsen (ITP Sachsen) 1 1. Feststellung von Leistungsansprüchen der Eingliederungshilfe Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten
Mehr