Vorgang Tag Datum Zeit Information über Prüfungsfachwahl und 5.PK Mi Endgültige Festlegung des 3. Prüfungsfaches bis
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- Adolf Friedrich
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1 Abiturtermine
2 Vorgang Tag Datum Zeit Information über Prüfungsfachwahl und 5.PK Mi Endgültige Festlegung des 3. Prüfungsfaches bis Fr Uhr Vorl. Festlegung des 4. Prüfungsfaches und der 5.PK bis Themen und Exposé 5. PK (Präs.) an betr. Fachlehrer, Beratungsschluss Mitteilung des didakt. Schwerpunkts bei dezentralen Prüfungen Zeugnisausgabe des 1./3. Semesters und Beginn des 2./4. Sem. Abgabe der BLL bei Hz bis Fr Uhr Fr Uhr Dez Fr Di Uhr Angaben zur Abiturprüfung / Wahlsemester, vorläufige Angaben zur GQ Mo Uhr 5.PK Präs.Prüf.: letzte Möglichkeit zur Rücksprache mit betreuendem Fachlehrer Mo/Di 05./ n.v. Abgabe der schriftlichen Ausarbeitung 5.PK bei Hz bis Mo Uhr Möglichkeit zum Equipment-Check 5.PK Di/Mi 20./ Prüfungen in der 5. PK: BLL und Präsentation Do/Fr 22./ letzter Unterrichtstag für den 12. Jahrgang: Mo Bekanntgabe der Abschlussbewertung / Hinweise auf Prüfungstermine und Meldetermine (Aula) Di n.v Uhr
3 Vorgang Tag Datum Zeit Schriftliches Abitur: 1. Tag: 3. Prüfungsfach außer de, en, fr, ma Mi Uhr 2. Tag: Zentrale Prüfung LK PH Fr Uhr 3. Tag: Zentrale Prüfung LK CH Mi Uhr 4. Tag: Zentrale Prüfung LK EN, gk en Fr Uhr 5. Tag: Zentrale Prüfung LK GE, EK, PW, MU, KU Mo Uhr 6. Tag: Zentrale Prüfung LK FR, gk fr Mi Uhr 7. Tag: Zentrale Prüfung LK DE, gk de Fr Uhr 8. Tag: Zentrale Prüfung LK MA, gk ma Mi Uhr 9. Tag: Zentrale Prüfung LK BI Fr Uhr Zentrale Prüfung BI (Nachschreibtermin) Zentrale Prüfung EK, GE (Nachschreibtermin) Zentrale Prüfung 3. Prüf.fach außer de, en, fr, ma (Nachschreib) Zentrale Prüfung DE, de (Nachschreibtermin) Zentrale Prüfung EN, en (Nachschreibtermin) Zentrale Prüfung PH (Nachschreibtermn) Zentrale Prüfung MA, ma (Nachschreibtermin) Zentrale Prüfung CH (Nachschreibtermin) Zentrale Prüfung FR, fr (Nachschreibtermin) Fr Mi Fr Mo Mi Fr Mo Mi Fr Mündliche Prüfungen im 4. PF Do/Fr 17./ Uhr 9.00 Uhr 9.00 Uhr 9.00 Uhr 9.00 Uhr 9.00 Uhr 9.00 Uhr 9.00 Uhr 9.00 Uhr ab 8.00 Uhr Sportabitur (Termine folgen) Informationen der SchülerInnen über die Prüf.-Ergebnisse Do Uhr (Aula) Meldung zu weiteren Prüfungen bis Fr Uhr Aushängen des Prüfungsplans Do Uhr Weitere mündliche Prüfungen Mo/Di 18./ Aushändigung der Abiturzeugnisse Fr Uhr
4 Wahl des 3./4. Prüfungsfaches
5 Belegverpflichtung insgesamt für alle 4 Semester: 2 Leistungskursfächer in 4 Semestern = 8 Kurse + 8 Grundkursfächer in 4 Semestern = 32 Kurse (oder weitere zusätzliche Kurse) = mindestens 40 Kurse insgesamt B. Hölzner Pädagogische Koordinatorin 5
6 Beleg- und Einbringverpflichtungen in der gymnasialen Oberstufe jeweils Mindestangaben 1. Aufgabenfeld (1. AF): Deutsch Musik Kunst Darstellendes Spiel 1. Fremdsprache 2. Fremdsprache 3. Fremdsprache 4 Semester mind. 2 Semester in einem Fach (1. und 2. oder 3. und 4. Sem.) mind. 4 Semester in einem Fach B. Hölzner Pädagogische Koordinatorin 6
7 Beleg- und Einbringverpflichtungen in der gymnasialen Oberstufe 2. Aufgabenfeld (2. AF): jeweils Mindestangaben ein Fach 4 Semester lang Politikwissenschaft Erdkunde Sozialwissenschaft (nur Grundkurs) Philosophie (nur Grundkurs) Geschichte + zusätzliche verpflichtende Kurse mind. 2 Sem. Geschichte (Inhalt des Sem.) mind. 2 Sem. Geschichte (Inhalt des Sem.) mind. 2 Sem. Geschichte (Inhalt des Sem.) mind. 2 Sem. Geschichte (Inhalt des Sem.) mind. 2 Sem. Politikwissenschaft (s.o.) B. Hölzner Pädagogische Koordinatorin 7
8 Beleg- und Einbringverpflichtungen in der gymnasialen Oberstufe Sonderfälle im 2. Aufgabenfeld (2. AF): 4 Sem. Geschichte + 4 Sem. Erdkunde / Soz.wiss./ Philosophie kein pw-kurs notwendig! 4 Sem. Politikwiss. + 4 Sem. Erdkunde / Soz.wiss./ Philosophie (oder andere Kombination ) mind. 2 Sem. Geschichte notwendig! Jeder Schüler muss mindestens 2 Semester Geschichte belegen und in die Gesamtqualifikation einbringen! Jeder Schüler muss mindestens ein Fach aus dem 2. Aufgabenfeld in die Gesamtqualifikation einbringen! B. Hölzner Pädagogische Koordinatorin 8
9 Beleg- und Einbringverpflichtungen in der gymnasialen Oberstufe 3. Aufgabenfeld (3. AF): jeweils Mindestangaben Mathematik Physik Chemie Biologie 4 Semester mind. 4 Semester in einem Fach 4 Semester + mind. 2 Sem. Ph oder Ch Im 3. Aufgabenfeld müssen mind. 8 Kurse belegt und eingebracht werden, darunter mindestens das 1. und 2. oder das 3. und 4. Semester in Physik oder Chemie! B. Hölzner Pädagogische Koordinatorin 9
10 Beleg- und Einbringverpflichtungen in der gymnasialen Oberstufe jeweils Mindestangaben Außerhalb der Aufgabenfelder: Sport Belegung: 4 Semester aus mindestens zwei Themenfeldern Einbringverpflichtung: 0 4 Kurse falls 4. Prüfungsfach oder 5. Prüfungskomponente: 4 Sem. Praxis + 2 Sem. Theorie 4 5 Kurse B. Hölzner Pädagogische Koordinatorin 10
11 Belegverpflichtung insgesamt für alle 4 Semester: 2 Leistungskursfächer in 4 Semestern = 8 Kurse + 8 Grundkursfächer in 4 Semestern = 32 Kurse (oder weitere zusätzliche Kurse) Neben allen LK-Semestern müssen genau 24 Grundkurse (Pflichtkurse und weitere) in die Gesamtqualifikation eingebracht werden! B. Hölzner Pädagogische Koordinatorin 11
12 Gesamtqualifikation BLOCK I: KURSBLOCK 8 LK je max. 15 Pkt. in Sem.1 bis 4, zweifache Wertung = 240 Pkt. 24 GK * je max. 15 Pkt., einfache Wertung = 360 Pkt. max. Punktsumme in Block I = 600 Pkt. *24 GK = alle Pflichtgrundkurse + weitere Grundkurse (darunter höchstens zwei Zusatzgrundkurse) Mindestbedingungen: Höchstens 2 Ausfälle in den 8 LK, mind. 80 Pkt. Höchstens 4 Ausfälle in den 24 GK, mind. 120 Pkt. Punktsumme in Block I: mind. 200 Pkt. B. Hölzner Pädagogische Koordinatorin 12
13 Gesamtqualifikation BLOCK II: PRÜFUNGSBLOCK Prüfungsergebnisse der vier Prüfungsfächer: je max. 15 P., vierfache Wertung und 5. Prüfungskomponente: BLL / Wettbewerbsarbeit max. 15 P., dreifache Wertung Prüf.gespräch max. 15 P., einfache Wertung oder 5. Prüfungskomponente: Präsentation + Prüf.gespräch max. 15 P., dreifache Wertung schriftl. Ausarbeitung max. 15 P., einfache Wertung max. Punktsumme in Block II = 240 Pkt. = 45 Pkt. = 15 Pkt. = 60 Pkt. = 45 Pkt. = 15 Pkt. = 60 Pkt. = 300 Pkt. Mindestbedingungen: In zwei PF, davon einem LF, mind. 20 Pkt. in vierfacher Wertung. Punktsumme mind. 100 Pkt.. Mindestens in einer der schriftlichen Prüfungen mind. 5 Pkt. der einfachen Wertung! B. Hölzner Pädagogische Koordinatorin 13
14 Erreichte Punkte der Gesamtqualifikation und Gesamtnote des Abiturzeugnisses Punkte Note ab 823 1, , , , , , , , , ,9 Punkte Note , , , , , , , , , ,9 Punkte Note , , , , , , , , , , ,0 B. Hölzner Pädagogische Koordinatorin 14
15
16 Prüfungsfach: fächerübergreifender Aspekt: Referenzfach: 4-semestriges Grundkursfach, das nicht bereits 3. oder 4. Prüfungsfach ist Bezugsfach: 2- oder 4- semestriges Fach (auch ein Prüfungsfach ist möglich) Ist das Referenzfach Sport, müssen zwei Theoriekurse belegt werden (im 3. und im 4. Semester!). In die Gesamtqualifikation muss die Note des Referenzfaches im 4. Semester eingebracht werden.
17 Gruppenprüfung (2 maximal 4 Prüflinge) oder Einzelprüfung. Bei einer Gruppenprüfung können unterschiedliche Bezugsfächer gewählt werden. Die endgültige Festlegung des Faches und des Themas erfolgt im dritten Semester. Der vom Prüfling bzw. von der Prüfungsgruppe eingereichte Themenvorschlag muss von der betreuenden Lehrkraft und der/dem Prüfungsvorsitzenden genehmigt werden. Der vollständig ausgefüllte Antrag ist mit allen erforderlichen Anlagen termingerecht beim betreuenden Fachlehrer einzureichen:
18 Die Prüfung findet im vierten Semester direkt vor den Osterferien statt und besteht aus der schriftlichen Ausarbeitung (Abgabetermin: ) und der Präsentation mit dem anschließenden Prüfungsgespräch am 22. bzw Zusammensetzung der Gesamtbewertung: o schriftliche Ausarbeitung - einfache Wertung o Präsentation - zweifache Wertung o Prüfungsgespräch - einfache Wertung
19 - Insgesamt dauert eine Einzelprüfung 30 Minuten, bestehend aus 20 Minuten Präsentation und 10 Minuten Prüfungsgespräch. - Bei einer Gruppenprüfung verlängert sich die Präsentationsdauer je weiterem Prüfling in der Regel um 10 Minuten. An die Präsentation schließt sich ein Prüfungsgespräch an, in dessen Verlauf der Prüfling seine Ergebnisse verteidigt und fachspezifische, fachübergreifende und methodische Kenntnisse darstellt.
20 Als Präsentationsformen können z.b. der freie Vortrag, Software- Präsentationen, Plakate, Videoproduktionen, Experimente, szenische Präsentationen, künstlerische Eigenproduktionen und musikalische Darbietungen genehmigt werden. Kombinationen von verschiedenen Präsentationsformen sind sinnvoll. Achtung: Die verwendeten Präsentationsprogramme müssen auf den Smartboards und Rechnern der Schule funktionieren!
21 Das mit dem Themenvorschlag am abzugebende Exposé enthält: Thema, Forschungsfrage (Erkenntnis leitende Fragestellung) Kommentar zur Interessenlage, ausführliche Darstellung der Themenschwerpunkte Angabe und Einbindung des Bezugsfaches bzw. fächer Aussagefähige, übersichtliche Gliederung der geplanten Präsentation Bei Partner- / Gruppenprüfungen Angabe der spezifischen Anteile der einzelnen Schüler Ausführliche und formal korrekte Literaturliste alphabetisch geordnet nach den Nachnamen der Autoren (nicht nur Internetadressen!) Geplanter Medieneinsatz
22 Das Exposé ist die Grundlage für den betreuenden Lehrer und die Schulleitung in Hinblick auf die Genehmigung des Themenvorschlags. Angemessenheit und Realisierbarkeit müssen erkennbar sein. Die erforderlichen Angaben werden in Form eines fortlaufenden Textes eingereicht. Nach Genehmigung des Themas endet die Beratung!
23 Die schriftliche Ausarbeitung bei der Präsentationsprüfung besteht aus einer Darstellung der Planung, des Entwicklungsprozesses und der angestrebten Ergebnisse der vorgesehenen Präsentation. Es ist nicht die Präsentation selbst vorzulegen. Formale Anforderungen: Es sind ca. fünf Seiten maschinenschriftlich (Schriftgröße 11 pt, 1,5- zeilig) abzugeben, bei denen bei Gruppenarbeiten auch die individuellen Leistungen erkennbar sein müssen. Dazu sollte das Papier gemeinsame Anteile sowie von jedem Mitglied eine ausführliche individuelle Reflexion enthalten.
24 Schriftliche Ausarbeitung Inhaltliche Beurteilungsebene: Teil 1: Deckblatt incl. Gliederung mit Angabe von Einzelthemen der einzelnen Gruppenmitglieder 1. Einleitung 2. Hauptteil 2.1 Kapitel Unterkapitel 1a Unterkapitel 1b Unterkapitel 1c 2.2 Kapitel Kapitel Unterkapitel 3a Unterkapitel 3b 3. Schluss
25 Teil 2: Darstellung des Arbeitsprozesses: - nachvollziehbare Darstellung und Begründung der Themenfindung, der Themenwahl, der inhaltlichen Schwerpunkte - Einordnung in den fachwissenschaftlichen Zusammenhang - Begründung der geplanten Medien- und Methodenwahl Teil 3: Quellenverzeichnis mit Kurzkommentaren zur Nutzung, Einordnung bzw. Bewertung der jeweils fünf wichtigsten Quellen (Fließtext)
26 Teil 4: Arbeitsplan, der den Verlauf der Vorbereitung auf die Präsentation darstellt mit Angabe der Arbeitsaufteilung bei einer Gruppenprüfung (Tabelle) Teil 5: Individuelle Reflexion: Überprüfung der Tragfähigkeit der planerischen Schritte, Darstellung des eigenen Erkenntnisgewinns, Lernerfolg Diese Reflexion ist von jedem Gruppenmitglied individuell zu erstellen. Formale Beurteilungsebene: Vollständigkeit, leserfreundliche Form, sprachliche Korrektheit (!), formale Korrektheit des Quellenverzeichnisses
27 zum Nachlesen und Vertiefen: Die fünfte Prüfungskomponente im Abitur. Handreichung Broschüre der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung: besonders in Hinblick auf die im Exposé und in der schriftlichen Ausarbeitung geforderte Literaturliste wichtig alphabetische Anordnung (nach Nachnamen der Autoren) unbedingt beachten!
www.berlin.de/sen/bildung/schule.../handreichung_5pk.pdf Prüfungsfach: Referenzfach: 4-semestriges Grundkursfach, das nicht bereits 3. oder 4. Prüfungsfach ist fächerübergreifender Aspekt: Bezugsfach:
Mehrwww.berlin.de/imperia/md/content/sen-bildung/.../handreichung_5pk.pdf Prüfungsfach: Referenzfach: 4-semestriges Grundkursfach, das nicht bereits 3. oder 4. Prüfungsfach ist fächerübergreifender Aspekt:
Mehrwww.berlin.de/sen/bildung/schule.../handreichung_5pk.pdf Prüfungsfach: fächerübergreifender Aspekt: Referenzfach: 4-semestriges Grundkursfach, das nicht bereits 3. oder 4. Prüfungsfach ist Bezugsfach:
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