Zielvereinbarung zwischen Teilnehmerin (Praktikantin), Praktikumsstelle und Organisator
|
|
- Reinhold Heintze
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Zielvereinbarung zwischen Teilnehmerin (Praktikantin), Praktikumsstelle und Organisator 1. Rechtsgrundlagen Gesetzliche Grundlagen: Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) Verordnung zum Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIV) Kreisschreiben über die Arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) vom kantonale Anschlussgesetze / allgemeiner Teil des OR / Datenschutzgesetz 2. Organisator DFE-Nr.: Stellennummer.: Name: Kontaktperson: Stiftung Arbeitsgestaltung SOMS Aarbergergasse 5, 3011 Bern 3. Praktikumstelle / Betrieb Amt: Kontaktperson: 4. Versicherte / Teilnehmerin im Programm Name: Vorname: Geb. Datum: Nationalität: SV-Nr. Beruf: Rahmenfrist von: bis: Arbeitslosenkasse: Seite 1 von 6
2 5. Zuständiges RAV RAV: BeraterIn: 6. Dauer der Vereinbarung / Praktikumsdauer Beginn: Ende: Beschäftigungsgrad: 7. Arbeitsort Amt / Abteilung: Kontaktperson: 8. Strategisches Ziel der Massnahme Förderung der Integration bzw. Reintegration durch den Erwerb von Berufserfahrungen. Knüpfung beruflicher Kontakte in dem angestammten oder einem nahe verwandten Berufsfeld. Vertiefen von bestehenden und erwerben von neuen Kompetenzen. 9. Individuelle Ziele 9.1. Persönliche Ziele der Versicherten Seite 2 von 6
3 9.2. Konkrete Lernziele dieser Massnahme Nr. Zielbeschrieb Dazu gehörende Massnahme B1 B2 B3 B Zeitlicher Ablauf / Arbeitsprogramm Dauer Arbeitsort / Tel. Arbeit / Aktivitäten 1. Monat Verantwortl. Person 2. Monat dito 3. Monat dito 4. Monat dito 5. Monat dito 6. Monat dito Tabelle 1 Das Arbeitsprogramm kann nach Bedarf und den Umständen entsprechend angepasst werden. Seite 3 von 6
4 10. Allgemeine Regelungen Arbeitszeit Bei einem Beschäftigungsgrad von 100% beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 41.5 Stunden Die Praktikantin erhält innerhalb der normalen Arbeitszeit den notwendigen Freiraum für Stellensuche (Bewerbungen, Vorstellungsgespräche). Überzeit soll nur in dringenden Fällen und im ausdrücklichen Einverständnis der Praktikantin geleistet werden. Allfällige Überzeit muss durch entsprechende zusätzliche Freistunden oder Freitage kompensiert werden Ferien / Freitage / Entschuldigte Absenzen Nach je 60 Tagen kontrollierter Arbeitslosigkeit innerhalb der Rahmenfrist hat die versicherte Person Anspruch auf fünf aufeinander folgende kontrollfreie Tage (Art. 27 Abs. 1 AVIV). Nimmt der Versicherte an einer Arbeitsmarktlichen Massnahme teil, so kann er während dieser Zeit höchstens so viele kontrollfreie Tage beziehen, wie sich auf Grund der Gesamtdauer dieser Massnahme ergeben. Kontrollfreie Tage können nur in Absprache mit dem Programmverantwortlichen bezogen werden. (Art. 27 Abs. 5 AVIV). Öffentliche Feiertage gelten als zusätzliche Freitage. Entschuldigt sind Absenzen für Vorstellungsgespräche, Arztbesuche, besondere Familienereignisse usw. gemäss geltendem Arbeitsrecht und besonderen Bestimmungen des AVIV (Art. 25). Bei Absenzen infolge Krankheit oder Unfall sind die Bestimmungen von Art. 28 AVIG sinngemäss anwendbar. Bei mehr als drei Tagen Abwesenheit ist ein Arztzeugnis erforderlich, welches dem Organisator abzugeben ist Entschädigungen Die Praktikantin erhält von der Arbeitslosenkasse eine Entschädigung in der Höhe der normalen Taggelder. Es wird jedoch ein Minimum von Fr pro anrechenbaren Tag gewährleistet. Reisekosten vom Wohnort zum Arbeitsort, Entschädigungen für auswärtige Mahlzeiten und evtl. Unterkunftskosten werden gemäss geltenden Richtlinien durch die Arbeitslosenkasse vergütet, soweit diese in der Verfügung festgelegt und durch Belege ausgewiesen sind Praktikumsbestätigung Die Praktikumsstelle stellt dem Praktikanten nach Abschluss des Einsatzes eine Praktikumsbestätigung aus. Dieses gibt Auskunft über die, während des Praktikums erledigten Arbeiten. Der Organisator erhält eine Kopie der Bestätigung. Seite 4 von 6
5 10.5. Verantwortlichkeiten Die Praktikumsstelle übernimmt die Verantwortung in arbeitsrechtlicher Hinsicht und gewährleistet eine den Verhältnissen angepasste Betreuung und berufliche Förderung der Praktikantin entsprechend den Zielvereinbarungen. Der Organisator (Stiftung Arbeitsgestaltung - SOMS) ist verantwortlich für die administrative Betreuung, die Evaluation des Praktikums, die Berichterstattung zuhanden der Ausgleichsstelle und versucht bei evtl. Differenzen und Konflikten zu vermitteln. Für eventuelle Schäden oder Verluste, welche durch die Arbeit der Praktikantin verursacht wurden, übernimmt der Organisator, in finanzieller und rechtlicher Hinsicht, keine Verantwortung. Schadenersatzansprüche können, bei grobfahrlässigem Verhalten oder strafbaren Handlungen innerhalb der gesetzlichen Richtlinien, nur gegenüber der Praktikantin geltenden gemacht werden Datenschutz Für die Beschaffung, Aufbewahrung und Verwendung von Daten sind die Bestimmungen im Bundesgesetz über den Datenschutz massgebend und strikte zu befolgen. Sowohl die Praktikumsstelle als auch der Organisator dürfen keine persönlichen und sensiblen Daten über die Praktikantin ohne deren Wissen und Zustimmung an Dritte weitergeben. Die Praktikantin hat gegenüber der Praktikumsstelle die gleichen Pflichten betreffend Datenschutz und Behandlung von Informationen über den Arbeitsplatz wie normale Angestellte des Betriebes. Diese Verpflichtung gilt auch nach Ende des Praktikums Berichterstattung Der Organisator informiert sich regelmässig (im Normalfall monatlich) über den Verlauf des Praktikums und besucht periodisch die Praktikumsstelle. Am Ende des Einsatzes erstellen der Praktikant sowie die Praktikumsstelle je einen Schlussbericht, welchen sie dem Organisator zukommen lassen (Standardformulare online). Kopien werden durch den Organisator an das zuständige RAV weitergeleitet. 11. Abrechnung gegenüber Arbeitslosenkasse Der Beitrag des Praktikumsbetriebes an die Praktikumskosten beträgt 25% und wird vom Organisator (Stiftung Arbeitsgestaltung - SOMS) beglichen. Der Kostenbeitrag wird durch die Arbeitslosenkasse der Praktikumsstelle in Rechnung gestellt, welche die Rechnung signiert zur Zahlung an SOMS weiterleitet. 12. Allgemeine Rechte, Pflichten und Sanktionsmodalitäten Das Kreisschreiben vom , insbesondere Teil A), Kontrollfreie Tage, Unterbruch, Abbruch, Absenzen etc., und Teil I) ist integrierender Bestandteil dieser Zielvereinbarung. Seite 5 von 6
6 Die Praktikantin Ort / Datum: Unterschrift: Für die Praktikumsstelle Ort / Datum: Stempel / Unterschrift: Für den Organisator (SOMS) Ort / Datum: Unterschrift: Bern, Seite 6 von 6
Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung
Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsverordnung, AVIV) Änderung vom 24. November 1999 Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
MehrProjekt Wiedereingliederung Brücke von verunfallten arbeitslosen Personen im Beschäftigungsprogramm der Caritas Luzern
Projekt Wiedereingliederung Brücke von verunfallten arbeitslosen Personen im Beschäftigungsprogramm der Caritas Luzern Anforderungsprofil / Leistungsvereinbarung 1. Ausgangslage 2. Das Konzept 3. Erwartungen
MehrAnschlusstaggelder für arbeitslose Personen
Anschlusstaggelder für arbeitslose Personen Bezugsberechtigte Personen Arbeitslose Personen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen, deren Bezugsberechtigung bei der obligatorischen Arbeitslosenversicherung
MehrCarl-Orff-Realschule plus
An die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen Betriebspraktikum der 9. Klassen Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, die Carl-Orff-Realschule plus führt in der Zeit vom 18. Januar
MehrReglement. über das. Beschäftigungsprogramm RIAP
Reglement über das Beschäftigungsprogramm RIAP vom 14. Dezember 2005 Vorbemerkung 1 I ALLGEMEINES 1 Art. 1 Trägerschaft 1 Art. 2 Ziele 1 Art. 3 Teilnehmerkreis 1 II ORGANISATION UND VERWALTUNG 2 Art. 5
Mehr4.05 Leistungen der IV Vergütung der Reisekosten in der IV
4.05 Leistungen der IV Vergütung der Reisekosten in der IV Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Invalidenversicherung vergütet die Reisekosten, die sie für die Umsetzung der von ihr angeordneten
MehrErklärung zur Abrechnung
Amt für Arbeit Arbeitslosenkasse Erklärung zur Abrechnung Mai 2014 Version 4.0 zur Volkswirtschaftsdepartement Taggeldansatz durchschnittliche Arbeitstage Versicherter Verdienst Taggeld Wartetage kontrollierte
MehrArbeits- und Ruhezeiten
Arbeits- und Ruhezeiten Dieses Merkblatt richtet sich insbesondere an Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es gibt Auskunft über die wesentlichen Bestimmungen der Arbeits- und Ruhezeiten gemäss dem Arbeitsgesetz.
MehrBETRIEBSPRAKTIKUM Informationsbogen für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern und Erziehungsberechtigte
22926 U. Thiele Informationsbogen für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern und Erziehungsberechtigte Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, die Gemeinschaftsschule bietet für die Schülerinnen
MehrEmil-von-Behring-Gymnasium Spardorf Naturwissenschaftlich-technologisches und Sprachliches Gymnasium
Emil-von-Behring-Gymnasium Spardorf Naturwissenschaftlich-technologisches und Sprachliches Gymnasium Emil-von-Behring-Gymnasium, Buckenhofer Str. 5, 91080 Spardorf Tel.: 09131/ 53 69-0, Fax: 09131/53 69
MehrGönner der Junioren. Patenschaft für Tennistalente. im Freiamt
Gönner der Junioren Patenschaft für Tennistalente im Freiamt GÖNNER DER JUNIOREN Lieben Sie den Tennissport? Möchten Sie etwas Gutes für die Jugend tun oder sind Sie begeisterter Fan vom Spitzensport?
Mehr(NEUES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 1) zwischen. ... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber. und. Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn -
ARBEITSVERTRAG (NEUES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 1) zwischen... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber und Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn - wird Folgendes vereinbart: 1. Funktion/Tätigkeit
MehrAngaben zur Person für die erstmalige Schulaufnahme
Angaben zur Person für die erstmalige Schulaufnahme S c h u l j a h r 2 0 1 6 / 1 7 Die Anmeldung meines / unseres Kindes erfolgt an der Name der Schule 1. Unser / Mein Kind Familienname:... Vorname(n):...
MehrBetreuungsvertrag. zwischen Mini Meadows Kinderkrippe. Kirsty Matthews Künzi und
Betreuungsvertrag zwischen Mini Meadows Kinderkrippe Kirsty Matthews Künzi und Name, Vorname des Vaters Name, Vorname der Mutter Strasse Strasse PLZ, Ort PLZ, Ort Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit
Mehr1. Allgemeine Bestimmungen... 2. 2. Arbeitszeit... 2. 3. Schwankungen in der wöchentlichen Arbeitszeit... 3. 4. Überstunden... 3. 5. Überzeit...
1. Allgemeine Bestimmungen... 2 1.1. Geltungsbereich...2 1.2. Sprachregelung...2 2. Arbeitszeit... 2 2.1. Vertrauensarbeitszeit...2 2.2. Wöchentliche Arbeitszeit...2 2.3. Service Zeit...2 2.4. Individuelle
MehrVEREINBARUNG ZWISCHEN DER UNIVERSITÄT FLORENZ FAKULTÄT... UND
VEREINBARUNG ZWISCHEN DER UNIVERSITÄT FLORENZ FAKULTÄT.... UND (Name des Unternehmens oder der Institution).. Die Universität Florenz piazza San Marco, 4 - Florenz, Italien, in der Person des Rektors Prof.
MehrDie Unfallversicherung bei Arbeitslosigkeit. Informationen von A bis Z.
Die Unfallversicherung bei Arbeitslosigkeit. Informationen von A bis Z. Arbeitslose Personen mit Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung sind bei der Suva gegen Unfall versichert. Die Genesung von verunfallten
MehrKonzept Hausaufgabenbegleitung
Konzept Hausaufgabenbegleitung 1. Formelle Voraussetzungen 1.1 Umschreibung der Thematik Zum Schuljahresbeginn wurde seitens Lehrpersonen erneut der Wunsch nach einer Hausaufgabenbegleitung geäussert.
MehrUmschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung)
Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung) Zwischen der Zahnarztpraxis Umschulungsträger Praxisanschrift und Umzuschulende/r (Name, Vorname) Anschrift geboren am geboren in Telefonnummer wird nachstehender
MehrD i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s
M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine
MehrVERORDNUNG TAGESSCHULE AEFLIGEN
VERORDNUNG TAGESSCHULE AEFLIGEN vom 13. März 2015 Verordnung Tagesschule Aefligen 2 INHALTSVERZEICHNIS 1. Rechtsgrundlagen...3 2. Organisation...3 3. Leitung der Tagesschule...4 4. Betrieb...4 5. Personal...6
MehrMitarbeitergespräch. Gesprächsleitfaden. Mitarbeiter/Mitarbeiterin. Führungskraft: Datum: Name: Vorname: Abteilung, Bereich, Organisationseinheit:
Mitarbeitergespräch Datum: Mitarbeiter/Mitarbeiterin Name: Vorname: Funktion: seit: Abteilung, Bereich, Organisationseinheit: Führungskraft: Name: Vorname: Vorgesetzte/Vorgesetzter des Mitarbeiters 1 seit:
MehrVERTRAG ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER
VERTRAG ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER zwischen (Firma, Behörde, Einrichtung) - nachfolgend Praktikumsstelle genannt - (Anschrift, Telefon) und Herrn/Frau: Matrikel-Nr.: geboren am: in: wohnhaft in:
MehrHFSV-relevante Elemente in der Leistungsvereinbarung Höhere Fachschulen (Stand nach der Projektgruppensitzung vom 07.11.2013)
Logo des Berufsbildungsamtes HFSV-relevante Elemente in der Leistungsvereinbarung Höhere Fachschulen (Stand nach der Projektgruppensitzung vom 07.11.2013) zwischen Bildungsinstitution und dem Kanton XXX
MehrGesuch um finanzielle Unterstützung für
FINANZABTEILUNG Dorfstrasse 48 Postfach 135 3661 Uetendorf Gesuch um finanzielle Unterstützung für Nach den Richtlinien des Reglements über Gemeindebeiträge an Schulgelder von privaten Bildungsangeboten
MehrPatientenmobilität an der schweizerischen Grenze
Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Deutsch-französisch-schweizerische Konferenz, Baden-Baden, 17. 18. November 2014 Susanne Jeker Siggemann, stellvertretende Leiterin Sektion Rechtliche Aufsicht
MehrCheckliste Überwachung der Arbeitnehmenden
Checkliste Überwachung der Arbeitnehmenden am Arbeitsplatz Es gibt verschiedene Motive für das Betreiben eines technischen Überwachungssystems: Das Vermeiden von Diebstahl, Spionage, Sachbeschädigung,
MehrCheckliste zum Praktikum in der Klassenstufe 11 des Beruflichen Gymnasiums
Berufliches Gymnasium Checkliste zum Praktikum in der Klassenstufe 11 des Beruflichen Gymnasiums Vor Beginn des Praktikums: 1. Praktikumsbetrieb finden bis spätestens Mitte März 2015! Das Praktikum soll
MehrGesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern. Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479)
Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479) Frankfurt am Main, den 13. Mai 2015 1 Anwendungsbereich Dieses Gesetz regelt die Arbeitszeit von selbständigen
MehrA U S B I L D U N G S V E R T R A G
Zwischen (Einrichtung, Institution, Unternehmen) (Anschrift, Telefon-Nr.) - nachfolgend Ausbildungsstelle genannt - und Herrn/Frau (Vorname, Name) geb. am in wohnhaft in (PLZ) (Ort) (Anschrift) Student(in)
MehrMuster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber
Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber Anstellungsvertrag Zwischen Herrn/Frau (Praxisinhaber) Praxisanschrift und Herrn/Frau (Praxisarzt)
MehrMuster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher
Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn... wohnhaft
MehrSicherheit für eine unbeschwerte Zukunft: Jetzt gibt es 2 Versicherungen, die Sie doppelt entlasten!
Sicherheit für eine unbeschwerte Zukunft: Jetzt gibt es 2 Versicherungen, die Sie doppelt entlasten! Eine Versicherung offener Kreditkarten- Ausstände Eine Versicherung geplanter Kreditkarten- Ausgaben*
MehrAnschlusstaggelder für arbeitslose Personen
Anschlusstaggelder für arbeitslose Personen Wer kann Anschlusstaggelder beziehen? Arbeitslose Personen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen, deren Bezugsberechtigung bei der obligatorischen Arbeitslosenversicherung
MehrSTEUERBERATERKAMMER NÜRNBERG
STEUERBERATERKAMMER NÜRNBERG KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS KAROLINENSTRASSE 28-30 90402 NÜRNBERG TEL. 0911/94 62 6-19 UMSCHULUNGSVERTRAG zwischen (Ausbildender) Ort Straße und (Umzuschulender) Ort
MehrAnlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer
MehrWissenswertes zum Thema Umzug und Reisen
Informationsblatt Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen Wichtige Informationen zum Arbeitslosengeld Agentur für Arbeit Musterstadthausen Umzug Allgemeines Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist davon
MehrPflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege.
Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Finanzierung der Pflege. Seit dem 1. Januar 2011 gilt das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Zum einen wird die Situation
MehrArbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG)
Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Grundlagen Fortbildungsmaßnahmen Diese Maßnahmen dienen
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
Mehr10. Keine Annahme weiterer Arbeiten
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht
MehrOutlook 2010 Automatische Antworten einrichten
OU.002, Version 1.0 02.04.2013 Kurzanleitung Outlook 2010 Automatische Antworten einrichten Sind Sie während einer gewissen Zeit an Ihrem Arbeitsplatz nicht erreichbar, lässt sich Outlook so einrichten,
MehrAllgemeine Informationen zum Betriebspraktikum
Allgemeine Informationen zum Betriebspraktikum September 2015 T. Schöne und C. Schneider 1 Zeitraum des Praktikums Montag, 07.03.2016 bis Freitag, 18.03.2016 (zwei Wochen vor den Osterferien) Erkundige
Mehr1. Anmeldung Warteliste Anmeldeformular Warteliste ausfüllen und abgeben. Die Anmeldegebühr beträgt 20 Franken.
Anmeldeverfahren 1. Anmeldung Warteliste Anmeldeformular Warteliste ausfüllen und abgeben. Die Anmeldegebühr beträgt 20 Franken. 2. Terminvereinbarung und Einladung zum Erstgespräch Nach Erhalt der «Anmeldung
MehrGleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV
Gleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV Anleitung 23. Dezember 2014 www.vsaa.ch www.aost.ch www.ausl.ch info@vsaa.ch info@aost.ch info@ausl.ch Genfergasse 10 3011 Bern 031 310 0890 Inhalt 1 Einleitung...
MehrNeuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau
AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS THURGAU Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau Ausgleichskasse des Kantons Thurgau St. Gallerstrasse 13, Postfach, 8501 Frauenfeld T 052 724 71 71, F 052 724 72
MehrFreier Mitarbeiter Vertrag
Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:
MehrBetriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000
Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung
MehrTarife Espace d Enfance
Tarife Espace d Enfance Mit dem Espace d Enfance können Sie für ihr Kind seine individuelle und optimale Ausserschulische Betreuung schaffen. Das Espace d Enfance ist während 51 Wochen im Jahr geöffnet
MehrWährungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden
Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden 2 Überblick Mögliche Massnahmen im Personalbereich: Lohnkürzung
MehrAnhang A Service Abonnement
Anhang A Service Abonnement zum Dienstleistungs-Rahmenvertrag Nr.: 9999-151009 1 Gegenstand 1.1 Zweck und Inhalt Das Service Abonnement bietet dem Kunden die Möglichkeit, Dienstleistungen zu günstigeren
MehrNovember 2013 Richtlinien über die Protokollierungspflicht nach Art. 24 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG)
November 2013 Richtlinien über die Protokollierungspflicht nach Art. 24 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) Präambel Die übrigen den Bewilligungsträgern obliegenden gesetzlichen,
MehrModerne Personalpolitik Ausbildung nutzen I N F O R M A T I O N E N F Ü R A R B E I T G E B E R. Ausbildung in Teilzeit
Moderne Personalpolitik Ausbildung nutzen I N F O R M A T I O N E N F Ü R A R B E I T G E B E R Ausbildung in Teilzeit Wann ist die Teilzeitausbildung für Ihr Unternehmen attraktiv? Sie haben von einer
MehrAnlage Stellenbeschreibung (Nr. )
Anlage Stellenbeschreibung (Nr. ) Antragsteller/in Ausführende Stelle (Immer ausfüllen, auch wenn Antragsteller und ausführende Stelle identisch sind.) Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort Projektleitung
MehrInstrumente zur Förderung von Home-Office und Telearbeit in der Bundesverwaltung vorhanden
news.admin.ch Instrumente zur Förderung von Home-Office und Telearbeit in der Bundesverwaltung vorhanden Bern, 19.09.2014 - Die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen bestehen bereits, um Home-Office
MehrManagement Consulting-Vertrag
zwischen Vorname / Name - Auftraggeber - Strasse / Nr. PLZ / Ort Vorname / Name - Beauftragter - Strasse / Nr. PLZ / Ort A. Präambel 1. Der Beauftragte ist vom Auftraggeber für eine Beratung angefragt
MehrZahnmedizinische/r Fachangestellte/r
LANDESZAHNÄRZTEKAMMER HESSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Umschulungsvertrag Zwischen der Zahnärztin/dem Zahnarzt und dem/der Umzuschulenden geb.am in Eintragung erfolgt durch die LZKH Vorgemerkt
MehrVEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS
VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS zwischen (Firma / Behörde) Anschrift: Tel.: Email: Branche Beschäftigtenzahl: - nachfolgende Praxisstelle genannt - und Herrn / Frau geb.
MehrSchlichtungsgesuch betreffend Streitigkeiten aus Arbeitsvertrag
Einschreiben Schlichtungsbehörde Nidwalden Rathausplatz 9 Postfach 1244 6371 Stans Ort und Datum Schlichtungsgesuch betreffend Streitigkeiten aus Arbeitsvertrag Klagende Partei Name Vorname Geburtsdatum
MehrRahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit
Staatskanzlei Informationsdienst Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit Die Politische Gemeinde. (nachstehend Gemeinde genannt) und der Kanton Thurgau, vertreten durch die Staatskanzlei
MehrSchmatzplatz Die Tagesstruktur im Tannzapfenland. Reglement V1.2_2015_09_05. Christina Stillhart & Daniel Sigrist Sonnenhofstrasse 7 8374 Oberwangen
Reglement V1.2_2015_09_05 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1 Allgemeine Bestimmungen... 3 2 Zulassung... 3 3 Aufnahmeverfahren... 3 4 Kosten... 3 5 Betreuung... 4 6 Versicherung... 4 7 Kündigung...
MehrBetriebspraktikum. Praktikumsbericht von
Betriebspraktikum 2015 Praktikumsbericht von An die Personalabteilungen der deutschen Praktikumsfirmen 2015 Betriebspraktikum 22.06. 03.07.2015 Sehr geehrte Damen und Herren, die Deutsche Schule Lissabon
MehrInkonvenienzzulagen während Ferien und Krankheit
Inkonvenienzzulagen während Ferien und Krankheit Arbeitsrecht - Merkblatt Autor Hansueli Schürer, kaps Stäfa zuständig Fachbereich Alter Ausgabedatum Oktober 2009 CURAVIVA Schweiz Zieglerstrasse 53 3000
Mehr(2) Die Vorschriften des 1. Abschnittes finden keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse von:
2 (2) Die Vorschriften des 1. Abschnittes finden keine Anwendung auf Arbeitsverhältnisse von: 1. Beschäftigten, deren Arbeitszeit dienstplanmäßig oder betriebsüblich festgesetzt ist und 2. Beschäftigten,
MehrInformationen zu KoBV
Informationen zu KoBV KoBV ist eine Abkürzung. Das lange Wort dafür ist: Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. KoBV bereitet Menschen auf den Beruf vor. KoBV
MehrAnhang I zur Personalverordnung (PV) Weisungen über die gleitende Arbeitszeit
Anhang I zur Personalverordnung (PV) Weisungen über die gleitende Arbeitszeit Fassung vom 7. August 2014 Inhaltsverzeichnis Artikel Seite Grundsätzliches Art. 1 3 Arbeitszeit Art. 2 3 Überzeit Art. 3 4
MehrHinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages
Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Dieser Vertrag soll als Richtlinie für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages dienen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist im Einzelfall
MehrNiedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/1480. Beschlussempfehlung
Beschlussempfehlung Ausschuss für Hannover, den 10. März 2000 Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht Entwurf eines Gesetzes über im Dienstrecht Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 14/1250 Berichterstatter:
MehrAnmeldung zur flexiblen Nachmittagsbetreuung der Kinder-Stadtkirche e.v. für Schüler der Südendschule
Anmeldung zur flexiblen Nachmittagsbetreuung der Kinder-Stadtkirche e.v. für Schüler der Südendschule Hiermit melde ich meinen Sohn / meine Tochter (Stand: September 2015) Name, Vorname Geburtsdatum Strasse
MehrCo-Location Abteilung: Business Support Version: 1.0 Datum: 20.12.2013 Autor: Daniel Schwarz
Co-Location Abteilung: Business Support Version: 1.0 Datum: 20.12.2013 Autor: Daniel Schwarz Inhaltsverzeichnis 1 Allgemein... 3 1.1 Wie schnell erfolgt die Aufschaltung einer Rackeinheit im Colobereich?...
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrConsulting Cluster Bern, Anlass vom 27. Juni 2013
Consulting Cluster Bern, Anlass vom 27. Juni 2013 Hans Roth Fürsprecher Fachanwalt SAV Arbeitsrecht www.kglaw.ch Begriffserläuterungen / Abgrenzungen Rechtsgrundlagen Hinweise zu ausgewählten Vertragspunkten
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
MehrSchadenmeldung UVG 1. Arbeitgeber Name und Adresse mit Postleitzahl
Schadenmeldung UVG Kontaktperson (Name,, E-Mail) Arbeitszeit der verletzten : (Stunden je Woche) Vertraglicher Beschäftigungsgrad: Prozent Schaden- Tag Monat Jahr Zeit datum 5. Unfallort Ort (Name oder
MehrVorname Name Geburtsdatum. Telefon Privat Mobile Telefon Geschäft. Wo? Privat Mobile Geschäft
Unfallanzeige Grundversicherung (KVG) und Zusatzversicherungen (VVG) Dieses Formular ist durch die versicherte Person, beziehungsweise deren gesetzlichen Vertreter auszufüllen. Alle zutreffenden Fragen
MehrVertrag über eine Praxisphase
Vertrag über eine Praxisphase zwischen (Unternehmen) (Anschrift, Telefon) nachfolgend als Praxisstelle bezeichnet, und geboren am: in wohnhaft in: Student an der Hochschule Emden-Leer, Studienort Emden
MehrAnwendungsbeispiele Buchhaltung
Rechnungen erstellen mit Webling Webling ist ein Produkt der Firma: Inhaltsverzeichnis 1 Rechnungen erstellen mit Webling 1.1 Rechnung erstellen und ausdrucken 1.2 Rechnung mit Einzahlungsschein erstellen
Mehr1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses
MehrDekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt
ENTWURF Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 67 Absatz
Mehrüber die Entschädigung der obligatorischen Verpflegung am Arbeitsort
Verordnung vom 12. Dezember 2006 Inkrafttreten: 01.01.2007 über die Entschädigung der obligatorischen Verpflegung am Arbeitsort Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf den Artikel 101 des Gesetzes
MehrArbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift)
Arbeitsvertrag zwischen Frau/Herrn (Name des ärztlichen Arbeitgebers) in und Frau/Herrn in (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift) wird folgender Vertrag geschlossen: 1 (1)
MehrWas kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien
Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien Beiträge an die Tagesbetreuung Wer erhält einen Beitrag? Abhängig von Einkommen und Vermögen erhalten
MehrName Praktikumsbetreuer: Unterschrift für den Betrieb: Unterschrift Klassenlehrer:
1 Praktikumsmappe Dauer des Betriebspraktikums: vom _bis _ Name des Schülers: Straße: Postleitzahl/Wohnort: Telefon: Name der Lehrkraft:: Telefon: Schulstempel: Betrieb: Name Praktikumsbetreuer: Unterschrift
MehrInformationen zu den Buchungszeiten in den katholischen und evangelischen Kindertagesstätten
Informationen zu den Buchungszeiten in den katholischen und evangelischen Kindertagesstätten Kindertagesstätte Käthe-Luther Kath. Kindergarten Christkönig Katholische Kindertagesstätte Maria Schutz und
MehrWord und Excel ab Version 2003. 1. Schritt: PC vorbereiten. Abrechnungsprogramm für Rechnungsführer (max. 150 Schutzdienstpflichtige)
Abrechnungsprogramm für Rechnungsführer (max. 150 Schutzdienstpflichtige) Word und Excel ab Version 2003 Vorgehen beim Erstellen einer Abrechnung. Anleitung genau befolgen. 1. Schritt: PC vorbereiten Alle
MehrLeistungsansprüche für die Auslandschweizer und -schweizerinnen
Ausgabe 2011 Ergänzungsinformation zum Info-Service «Arbeitslosigkeit» Ein Leitfaden für Versicherte Leistungsansprüche für die Auslandschweizer und -schweizerinnen HINWEISE Das vorliegende Info-Service
MehrElternreglement der Kindertagestätte Grendolin
Elternreglement der Kindertagestätte Grendolin Aufnahmebedingung In der Kindertagesstätte Grendolin werden Kinder ab 3 Monaten bis zum Kindergartenaustritt betreut. Den Kindern wird Gelegenheit geboten,
MehrRichtlinien über die Zeiterfassung bei Teilzeitangestellten vom 29. August 2001 (in Kraft ab 1. Januar 2002) 3.1.12 W
Richtlinien über die Zeiterfassung bei Teilzeitangestellten vom 29. August 2001 (in Kraft ab 1. Januar 2002) G:\Verordnungen-Reglemente\Richtlinien\3_1_12_W_Zeiterfassung_bei_Teilzeitangestellten.doc Version:
MehrLeitfaden für ein Praktikum. Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg
Leitfaden für ein Praktikum Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg Allgemeines Dieser Praktikumsleitfaden gibt Orientierung und Empfehlungen über den Ablauf und den Inhalt eines Praktikums in der Kreisverwaltung.
MehrAnmeldeformular. Zertifikatslehrgang CAS Schulleitung 2015-2017. Ich melde mich zu den bezeichneten Ausbildungsmodulen an:
Ich melde mich zu den bezeichneten Ausbildungsmodulen an: Gesamter Lehrgang Dauer: AUG 2015 JUN 2017 Anmeldeschluss 31. MAI 2015 Grundmodul Dauer: AUG 2015 JUN 2016 Anmeldeschluss 31. MAI 2015 Zertifikatsmodul
MehrBeiträge an die Arbeitslosenversicherung
2.08 Beiträge Beiträge an die Arbeitslosenversicherung Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) eine obligatorische
MehrPraktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger
Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger zwischen den Träger des Praktikums und Name, Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: PLZ, Wohnort: Straße,
MehrStand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten:
Erziehungsberechtigte/r Vor- u. Zuname: Geb. am: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Ortsteil: Handy: Kinder und Betreuungszeiten: Vor- und Zuname Geb.-Datum Besonderheiten (z. B. Krankheiten, Allergien, besondere
MehrReglement zur Verordnung über das Übersetzungswesen
40.6 Reglement zur Verordnung über das Übersetzungswesen Vom 7. September 04 (Stand. Januar 05) Die Fachgruppe Übersetzungswesen (kurz: Fachgruppe), gestützt auf Absatz der Verordnung vom 7. Mai 0 ) über
MehrWir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG
Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG Was macht die JAV? Die JAV Jugend- und Auszubildendenvertretung ist eure Interessenvertretung: Wir kümmern uns um die Belange von jungen Beschäftigten und Auszubildenden.
MehrKunstgeschichte: Bereich I [120 ECTS]
Kunstgeschichte: Bereich I [120 ECTS] 1. Um im Fach Kunstgeschichte, Bereich I, das universitäre Diplom eines Bachelor of Arts (BA) zu erlangen, müssen die Studierenden 120 ETCS Punkte in vier Teilbereichen
MehrVerordnung betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAV): Anhörung
Bundesamt für Gesundheit Abteilung Kranken- und Unfallversicherung Abteilung Versicherungsaufsicht Hessstrasse 27E 3003 Bern corinne.erne@bag.admin.ch Bern, 8. Juli 2015 Verordnung betreffend die Aufsicht
Mehr3EB-Coaching und Konfliktmanagement Modul 7
3EB-Coaching und Konfliktmanagement Modul 7 Für Erlebnispädagogen, Sozialpädagogen, Trainer, Lehrpersonen, Coachs und Personen in Leitungsfunktionen 28. - 29. Mai und 11. 12. Juni 2016 in Bern Das 3EB-Coaching
MehrVerordnung über die Weiterbildung der Lehrpersonen an der Pädagogischen Hochschule und an der Kantonsschule
40.44 Verordnung über die der Lehrpersonen an der Pädagogischen Hochschule und an der Kantonsschule vom 9. Dezember 00 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. 64, 65, 67 und 88 des
Mehr