Dr. jur. Jörg Heberer Rechtsanwalt München. Rechtsprobleme in der (Septischen) Chirurgie. 3. Symposium Septische Unfallchirurgie und Orthopädie

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1 Dr. jur. Jörg Heberer Rechtsanwalt München Rechtsprobleme in der (Septischen) Chirurgie 3. Symposium Septische Unfallchirurgie und Orthopädie Alles was Recht ist Wege von der Aufklärung bis zur erfolgreichen Behandlung Freitag / Samstag, den 29. / 30. Januar 2010 Orthopädische Klinik München-Harlaching 1

2 Dr. jur. Jörg Heberer Rechtsanwalt München Strafrecht / Zivilrecht und der Alltag der Chirurgen Freitag,

3 Arzt und Recht Unterschiede zwischen zivilrechtlichem und strafrechtlichem Verfahren Unterschiedliche Beteiligte an diesen Verfahren 3

4 Arzt und Recht Zivilrechtliche Ansprüche Arzt-/Patientenvertrag Geschäftsführung ohne Auftrag unerlaubte Handlung 4

5 Arzt und Recht - Zivilrecht Arzt-/Patientenvertrag (Vertragsfreiheit) Vertragspartner Minderjährige Schuldrechtliches gegenseitiges Vertragsverhältnis 5

6 Arzt und Recht - Zivilrecht Hauptpflicht des Arztes Tätigwerden lege artis 6

7 Arzt und Recht - Zivilrecht Nebenpflichten des Arztes Untersuchung persönlich Diagnosestellung geeignete Therapie/erforderlicher Eingriff Aufklärung Einwilligung delegationsfähige Leistungen Überwachungspflicht Dokumentation Akteneinsichtsrecht 7

8 Arzt und Recht - Zivilrecht Geschäftsführung ohne Auftrag 677 ff. BGB 8

9 Arzt und Recht Zivilrecht unerlaubte Handlung 823 Abs. 1 BGB: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. 823 Abs. 2 BGB: Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. (...) 9

10 Arzt und Recht Zivilrecht Anspruchsvoraussetzungen Handlung oder Unterlassung Eintritt eines Schadens materielle immaterielle Kausalität 10

11 Arzt und Recht - Zivilrecht Beweislastregeln grober Behandlungsfehler Dokumentationspflichtverletzung 11

12 Arzt und Recht Zivilrecht Behandlungsfehler: Verstoß gegen den medizinischen Standard Nach Carstensen: Standard in der Medizin repräsentiert den jeweiligen Stand naturwissenschaftlicher Erkenntnis und ärztlicher Erfahrung, der zur Erreichung des ärztlichen Behandlungszieles erforderlich ist und sich in der Erprobung bewährt hat. 12

13 Arzt und Recht Strafrecht Zunächst hauptsächlich für den Chirurgen 222 StGB: Fahrlässige Tötung 13

14 Arzt und Recht - Strafrecht Erster Fall: Naropin (1200 mg statt maximal für Erwachsene 225 mg) Zweiter Fall: Fehltransfusion 14

15 Arzt und Recht - Strafrecht wichtigster weiterer Fall 229 StGB: Fahrlässige Körperverletzung 15

16 Arzt und Recht - Strafrecht Injektion Schulter / Intraartikulär 16

17 Arzt und Recht Strafrecht Bei diesen Delikten Erfolgsdelikte objektiver Tatbestand subjektiver Tatbestand Vorsatz und Fahrlässigkeit Fahrlässigkeit: Außerachtlassung der objektiv erforderlichen Sorgfaltsanforderung 17

18 Arzt und Recht - Strafrecht Neben objektivem und subjektivem Tatbestand Rechtswidrigkeit Einwilligung Aufklärung 18

19 Arzt und Recht - Strafrecht Ergänzende Strafrechtsnormen 323 c StGB: Unterlassene Hilfeleistung 278 StGB: Falsches Zeugnis 263 StGB: Betrug 331 StGB: Vorteilsannahme 332 StGB: Bestechlichkeit 19

20 Arzt und Recht Strafrecht Rechtsschutzversicherung des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen Strafrechtsversicherung (Arbeitsrechts-, Sozialrechts-, Verwaltungsrechtsversicherung) 20

21 Arzt und Recht Schlichtungsverfahren Gutachterkommission Disziplinarverfahren Berufsgerichtsverfahren Approbationsentzugsverfahren 21

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