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1 elektronsiche Kopie Neue Herausforderungen durch die Umsetzung der CSR-Richtlinie Umsetzung der CSR-Richtlinie aus ausgewählten Beispielen

2 Die CSR-Richtlinie und ihre Umsetzung in Deutschland - Neue Berichtspflichten für Ihr Unternehmen Dr. Karsten Heider, CMS 1 Umsetzung der CSR-Richtlinie 6. April 2017 CMS Deutschland

3 Übersicht Die gesetzliche Neuregelung: Historie, Ziele und Eckpunkte Die CSR-Berichtspflicht Berichterstattung über Diversitätskonzept Sanktionen 2 Umsetzung der CSR-Richtlinie 6. April 2017 CMS Deutschland

4 Die gesetzliche Neuregelung: Historie, Ziele und Eckpunkte 3 Umsetzung der CSR-Richtlinie 6. April 2017 CMS Deutschland

5 Die gesetzliche Neuregelung: Historie, Ziele und Eckpunkte Ausgangspunkt: "CSR-Richtlinie" 2014/95/EU mit dem Ziel eine nachhaltige globale Wirtschaft zu fördern Umsetzungsgesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung am 9. März 2017 vom Bundestag beschlossen, mit dem Ziel durch erhöhte Transparenz Vertrauen in die Unternehmen zu stärken und mittelbar das Handeln der Unternehmen zu beeinflussen, und gleichzeitig den Unternehmen größtmögliche Flexibilität zu gewähren Pflicht zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung ("CSR-Bericht") Pflicht zur Berichterstattung über Diversitätskonzept Anwendungszeitpunkt: erstmalig für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2016 beginnen 4 Umsetzung der CSR-Richtlinie 6. April 2017 CMS Deutschland

6 Die CSR-Berichtspflicht nach 289b ff. HGB ("nichtfinanzielle Erklärung") 5 Umsetzung der CSR-Richtlinie 6. April 2017 CMS Deutschland

7 Die CSR-Berichtspflicht: Adressaten Kapitalgesellschaften, kapitalistische Personenhandelsgesellschaften und Genossenschaften, die "groß" im Sinne von 267 Abs. 3 HGB und "kapitalmarktorientiert" im Sinne von 264d HGB sind und im Jahresdurchschnitt >500 Mitarbeiter beschäftigen ( 289b HGB) Mutterunternehmen im Sinne von 290 HGB, die auf konsolidierter Basis vergleichbare Voraussetzungen erfüllen ( 315b HGB) Befreiung: Tochterunternehmen grundsätzlich befreit, wenn in "nichtfinanzielle Konzernerklärung" der Mutter (auch aus Drittstaaten) einbezogen Abgewendet: Erstreckung auf nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen oder solche mit >250 Mitarbeitern 6 Umsetzung der CSR-Richtlinie 6. April 2017 CMS Deutschland

8 Die CSR-Berichtspflicht: Inhalt des Berichts (Grundlagen) Thematische Aspekte Inhaltliche Mindestangaben Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung Geschäftsmodell der Gesellschaft (kurz) Zu den thematischen Aspekten jeweils die verfolgten Konzepte, samt Due-Diligence-Prozessen, Ergebnisse der Konzepte, wesentlichen Risiken und bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren Zu beachtende Grundsätze Comply-or-Explain: Begründung, wenn kein Konzept verfolgt wird Wesentlichkeit: Angaben soweit zugleich für das Verständnis der Geschäftstätigkeit sowie der Auswirkungen auf die nichtfinanziellen Aspekte erforderlich 7 Umsetzung der CSR-Richtlinie 6. April 2017 CMS Deutschland

9 Die CSR-Berichtspflicht: Inhalt des Berichts ("Lieferkette") Adressaten, deren Geschäftsmodell wesentlich von einer "Lieferkette" abhängt, müssen über Risiken aus Geschäftsbeziehungen berichten Verletzung von CSR-Belangen häufig in Drittstaaten und durch Vertragspartner entlang der Lieferkette Hohe Bedeutung der "Due-Diligence-Prozesse" Mittelbare Berichtspflicht auch für KMUs in der Lieferkette Selektive vertragliche Weitergabe von Berichtspflichten entlang der Lieferkette CSR-Bericht: Darstellung, bis zu welcher Tiefe der Lieferkette nichtfinanzielle Themen adressiert werden 8 Umsetzung der CSR-Richtlinie 6. April 2017 CMS Deutschland

10 Die CSR-Berichtspflicht: Inhalt des Berichts (Vorlagen) Leitlinien der EU-Kommission zur Methode der Berichterstattung unverbindlich seit 6. Dezember 2016 überfällig Nutzung von Rahmenwerken für Erstellung ( 289d HGB) Nationale, europäische sowie internationale Rahmenwerke können als Vorlage genutzt werden (z.b. GRI Standards, Deutscher Nachhaltigkeitskodex) Angabe in der "nichtfinanziellen Erklärung" entweder a) welches Rahmenwerk genutzt wurde oder b) warum kein Rahmenwerk genutzt wurde (Apply-or-Explain) 9 Umsetzung der CSR-Richtlinie 6. April 2017 CMS Deutschland

11 Die CSR-Berichtspflicht: Inhalt des Berichts (Ausnahmen) Ausnahme "Weglassen nachteiliger Angaben" ( 289e HGB) Selbstbefreiung: Gesellschaft kann Angaben zu künftigen Entwicklungen oder laufenden Verhandlungen unterlassen, wenn a) Angaben geeignet sind, der Gesellschaft erheblichen Nachteil zuzufügen, und b) Weglassen der Angaben für das Verständnis der Geschäftstätigkeit unschädlich ist Nachholung: Entfallen die Gründe der Selbstbefreiung, sind Angaben in die nächste nichtfinanzielle Erklärung aufzunehmen 10 Umsetzung der CSR-Richtlinie 6. April 2017 CMS Deutschland

12 Die CSR-Berichtspflicht: Umsetzungsoptionen im Lagebericht Eigenständiger Abschnitt, der die Pflichtinhalte zusammenfasst Integrierter Bericht, der die Pflichtinhalte in bestehende Abschnitte einbettet gesonderter Bericht inhaltsgleich und öffentlich zugänglich durch Offenlegung mit Lagebericht oder Veröffentlichung auf Internetseite der Gesellschaft* * spätestens 4 Monate nach Abschlussstichtag und für 10 Jahre verfügbar 11 Umsetzung der CSR-Richtlinie 6. April 2017 CMS Deutschland

13 Die CSR-Berichtspflicht: Prüfung Abschlussprüfer Grundsatz: prüft zwingend nur, ob der CSR-Bericht vorgelegt wurde, nimmt aber keine inhaltliche Prüfung vor ( 317 Abs. 2 HGB) Aufsichtsrat Grundsatz: CSR-Bericht auch inhaltlich zu prüfen ( 171 AktG) Option: freiwillige inhaltliche Prüfung NEU: Aufsichtsrat kann "externe inhaltliche Prüfung" beauftragen ( 111 Abs. 2 Satz 4 AktG) Praxis: freiwillige Prüfung dürfte die Regel werden, um eigenständige Inhaltsprüfung des Aufsichtsrats zu vermeiden Prüferauswahl: keine Bindung an Abschlussprüfer Prüfungsurteil: in gleicher Weise wie CSR-Bericht zu veröffentlichen, aber erst für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2018 beginnen ( 289b Abs. 4 HGB) 12 Umsetzung der CSR-Richtlinie 6. April 2017 CMS Deutschland

14 Berichterstattung über "Diversitätskonzept" nach 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB neuer Fassung (bisher 289a HGB) 13 Umsetzung der CSR-Richtlinie 6. April 2017 CMS Deutschland

15 Berichterstattung über Diversitätskonzept Adressat: kapitalmarktorientierte Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien oder SE, die "groß" im Sinne von 267 Abs. 3 HGB ist (d.h. auch ab >250 Mitarbeiter) Inhalt: Beschreibung des "Diversitätskonzepts" zur Organbesetzung in Bezug auf Aspekte wie Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund, Ziele des Diversitätskonzepts, Art und Weise der Umsetzung sowie im Geschäftsjahr erreichte Ergebnisse Verortung: Erklärung zur Unternehmensführung Comply-or-Explain: Erläuterung, wenn kein Konzept verfolgt wird 14 Umsetzung der CSR-Richtlinie 6. April 2017 CMS Deutschland

16 Sanktionen CSR-Bericht und Berichterstattung über Diversitätskonzept 15 Umsetzung der CSR-Richtlinie 6. April 2017 CMS Deutschland

17 Folgen eines Verstoßes gegen Berichtspflichten Änderungen Erstreckung der bestehenden Straf- und Bußgeldtatbestände auf neue Berichtspflichten Anhebung der Bußgeldrahmen bei kapitalmarktorientierten Unternehmen Ziel: Vergleichbare Sanktionen bei inhaltlichen Verstößen wie bei Vorstößen gegen Vorschriften zur Bekanntmachung der Abschlüsse Bußgeldrahmen grundsätzlich bis zu EUR gegen Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat kapitalmarktorientierter Kapitalgesellschaften: bis zu EUR 2 Mio. oder das Zweifache des wirtschaftlichen Vorteils gegen kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften : bis zu EUR 10 Mio. oder 5% des (Konzern-)Jahres- Gesamtumsatzes oder das Zweifache des wirtschaftlichen Vorteils 16 Umsetzung der CSR-Richtlinie 6. April 2017 CMS Deutschland

18 Ihr Ansprechpartner Dr. Karsten Heider Partner Rechtsanwalt Tel Karsten Heider legt in seiner Praxis einen Schwerpunkt auf das Aktien- und Kapitalmarktrecht. Neben der laufenden Betreuung von börsennotierten Aktiengesellschaften etwa bei Hauptversammlungen, Organhaftungsfragen und insiderrechtlichen Fragestellungen zählen die Beratung solcher Unternehmen bei Strukturmaßnahmen wie Squeeze Outs, dem Abschluss von Unternehmensverträgen oder Umwandlungen nach dem UmwG zu seinen Spezialgebieten. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die Beratung von börsennotierten Aktiengesellschaften sowie von Investoren im Rahmen von Übernahmeverfahren nach dem WpÜG. Karsten Heider ist seit 1993 bei CMS, seit 1999 ist er Partner. 17 Umsetzung der CSR-Richtlinie 6. April 2017 CMS Deutschland

19

20 NEUE HERAUSFORDERUNGEN DURCH DIE UMSETZUNG DER CSR-RICHTLINIE UMSETZUNG DER CSR-RICHTLINIE AUS AUSGEWÄHLTEN BEISPIELEN Stuttgart, Sparkassenakademie 6. April 2017

21 DIE CSR-BERICHTSPFLICHT INHALT DES BERICHTS GRUNDLAGEN (1) Mindestbestandteile Erforderliche Angaben Geschäftsmodell Umweltbelange Arbeitnehmerbelange Sozialbelange Achtung von Menschenrechten Bekämpfung von Korruption und Bestechung Verfolgte Konzepte mit Due-Diligence-Prozessen Ergebnisse der Konzepte Wesentliche Risiken Bedeutsamste nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Hinweis auf im Jahresabschluss ausgewiesene Angaben Grundsätze Comply-or-Explain Wesentlichkeit und Verhältnismäßigkeit Soweit für Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage sowie die Auswirkungen ihrer Tätigkeit notwendig 2

22 DIE CSR-BERICHTSPFLICHT INHALT DES BERICHTS GRUNDLAGEN (2) Mindestbestandteile Verfolgte Konzepte mit Due Diligence-Prozessen Erforderliche Angaben Ergebnisse der Konzepte Wesentliche Risiken aus der eigenen Geschäftstätigkeit Wesentliche Risiken i. Z. m. der Geschäftsbeziehung sowie eigenen Produkten und Dienstleistungen Bedeutsamste nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Konzernunternehmen Geschäftstätigkeit Lieferanten Hinweis auf im Jahresabschluss ausgewiesene Beträge und zusätzliche Erläuterungen 3

23 DIE CSR-BERICHTSPFLICHT INHALT DES BERICHTS BEISPIEL UMWELTBELANGE (1) Umweltbelange Ziel: umweltverträgliche und energieeffiziente Gestaltung der Produktionsprozesse, Vermeidung von Umweltverschmutzung, Schonung von Energie und Ressourcen, Förderung des Klimaschutzes, Entwicklung von besonders umweltverträglichen und energieeffizienten Produkten, (Basis Umweltmanagementsystemnorm ISO und 5001 sowie EMAS Verordnung) Einbindung Unternehmensführung: Verantwortlich für den Umweltschutz ist der produktionsverantwortliche Vorstand Bestehende Konzepte mit Due-Diligence- Prozessen Maßnahmen/Prozesse: Konzernunternehmen Umwelt- und Energieleitlinien Trainings und regelmäßige Sensibilisierung der Mitarbeiter und Führungskräfte zu praxisbezogenen Themen des Umweltschutzes und Ressourcenmanagements Beachtung der lokalen Umweltstandards Strikte Umweltrisikoanalyse Wesentlichkeitsworkshops zur Identifizierung der relevanten Themen Implementierung eines Umweltmanagement- bzw. Energiemanagementsystems (Erfassung und Kontrolle der Abfallmengen und Materialbilanzen) 4

24 DIE CSR-BERICHTSPFLICHT INHALT DES BERICHTS BEISPIEL UMWELTBELANGE (2) Umweltbelange Maßnahmen/Prozesse: Konzernunternehmen (Fortsetzung) Bestehende Konzepte mit Due-Diligence- Prozessen Regelmäßige Umwelt-Reportings (direkte und indirekte Emissionen, Produkt- und Vorjahresvergleiche, Energieverbrauch) Umsetzung technischer (neues Klärwerk, LED-Lampen), produktionsbezogener (z. B. Solarzellen) und organisatorischer (Anreizsystem für Fahrgemeinschaften oder Fahrräder für Fahrten auf dem Betriebsgelände) sowie der Logistik Vorgaben bei Investitions- und Produktentwicklungsentscheidungen Mitgliedschaften in Umweltverbänden oder Beteiligung bei der Definition von Normen 5

25 DIE CSR-BERICHTSPFLICHT INHALT DES BERICHTS BEISPIEL UMWELTBELANGE (3) Umweltbelange Lieferkette Bestehende Konzepte mit Due-Diligence- Prozessen Darstellung bis zu welcher Tiefe in der Lieferkette Umweltbelange adressiert werden und für welche Lieferanten Aufnahme von neu zertifizierten Lieferanten Schulung von Lieferanten/Sensibilisierung insbesondere in Drittländern Definition der Erwartungen an die Lieferanten ( Leitlinien ) Vertragliche Verpflichtung der Zulieferer die Umweltbelange einzuhalten und Verpflichtung diese Anforderung auch an vorgelagerte Lieferanten weiterzugeben Hausinternes Zertifizierungsverfahren Mehrstufiges Überwachungsverfahren - Risikoeinstufung nach Länder und Warengruppen - Evtl. Prüfung der relevanten Lieferanten (im Rahmen von Audits, Fragebögen, Einkaufsverhandlungen) - Hinweisgeber-System Herkunftsnachweis für risikobehaftete Rohstoffe Unterstützung von Umweltprojekten Vergabe von Umweltpreisen (an Lieferanten) 6

26 DIE CSR-BERICHTSPFLICHT INHALT DES BERICHTS BEISPIEL UMWELTBELANGE (4) Umweltbelange Zertifizierung des Umweltmanagementsystems nach ISO Energiemanagementsysteme nach ISO 5001 Öko-Zertifizierung (Demeter, Bio-Siegel, Naturland) Die intern gesetzten Ziele in Bezug auf die identifizierten Themen, wie Wasserverbrauch und CO 2 -Austoß, konnten erreicht werden Die Prüfung ergab keinen Hinweis auf Verletzung von Umweltstandards bzw. -gesetzen Ergebnisse der Konzepte 7

27 DIE CSR-BERICHTSPFLICHT INHALT DES BERICHTS BEISPIEL UMWELTBELANGE (5) Umweltbelange Umweltverschmutzung (Bodenkontamination, Schadstoffbelastung, CO 2 -Belastung Luft) Tiersterben, Gesundheitsschädigung Menschen Wesentliche Risiken i. Z. m. der eigenen Geschäftstätigkeit Schädigung der Grundlage zukünftiger Generationen Ausbeutung der Energie-/Rohstoffressourcen Reputationsschaden mit einhergehenden Umsatzrückgängen Umweltauflagen Entzug einer Betriebserlaubnis Wesentliche Risiken i. Z. m. der Geschäftsbeziehung (außerhalb des Konzerns) sowie eigenen Produkten und Dienstleistungen Umweltschädigung (s. o.) durch Lieferanten Produkte verursachen zu hohe CO 2 -Belastung oder führen z. B. zu einem hohen Energieverbrauch Produkte führen zu Gesundheitsschädigung (Asbest) Umweltrechtliche Haftungsrisiken Wegfall von nicht-zertifizierten Lieferanten Verbot von Produkten Delisting als Lieferant 8

28 DIE CSR-BERICHTSPFLICHT INHALT DES BERICHTS BEISPIEL UMWELTBELANGE (6) Umweltbelange (Prozentuale) Veränderung der Emissionen (z. B. CO 2, Treibhausgase ) Entwicklung des Wasserverbrauchs Bedeutsame nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Abfallverwertungs-/Recyclingquote Energieeffizienz (eigene Produktion bzw. Produkte) Anzahl und Ergebnis der durchgeführten Audits Angabe der Höhe der Investitionen in den Umweltschutzmaßnahmen Hinweis auf im Jahresabschluss ausgewiesene Beträge und zusätzliche Erläuterung, soweit für Verständnis erforderlich Strafzahlungen/Rückstellungsbildung/Eventualverbindlichkeiten Einspareffekte bei den Energiekosten 9

29 DIE CSR-BERICHTSPFLICHT INHALT DES BERICHTS BEISPIEL MENSCHENRECHTE (1) Menschenrechte Ziel: Achtung und Wahrung der Menschenrechte, faire Arbeitsbedingungen und Arbeitnehmerrechte sowie Bekämpfung von Zwangs- und Kinderarbeit (Basis UN-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte ) Einbindung Unternehmensführung: Verantwortlich für Menschenrechte ist z. B. der Vorstandsvorsitzende Maßnahmen/DD-Prozesse: Bestehende Konzepte mit Due-Diligence- Prozessen Konzernunternehmen Unternehmenskodex Schulung aller Mitarbeiter und regelmäßige Sensibilisierung der Führungskräfte sowie Mitarbeiter von risikobehafteten Bereichen z. B. Einkauf oder Verkauf Implementierung eines Hinweisgebersystems ( Whistle-blower ) Integration ins Risikomanagementsystem Zweistufiges Überwachungsverfahren - Risikoeinstufung der Konzernunternehmen nach Länder und Geschäftsmodell - Prüfung der risikobehafteten Unternehmen hinsichtlich der identifizierten Risiken und der ergriffenen Maßnahmen (z. B. auf Basis eines Fragebogens oder Prüfungen der Internen Revision) 10

30 DIE CSR-BERICHTSPFLICHT INHALT DES BERICHTS BEISPIEL MENSCHENRECHTE (2) Menschenrechte Lieferkette Bestehende Konzepte mit Due-Diligence- Prozessen Darstellung bis zu welcher Tiefe in der Lieferkette Menschenrechte adressiert werden und für welchen Kreis an Lieferanten Definition der Erwartungen an die Lieferanten ( Leitlinien ) Vertragliche Verpflichtung der Zulieferer, die Menschenrechte einzuhalten und Verpflichtung diese Anforderung auch an vorgelagerte Lieferanten weiterzugeben Schulung von Lieferanten Mehrstufiges Überwachungsverfahren - Risikoeinstufung nach Länder und Warengruppen - Evtl. Prüfung der relevanten Lieferanten (im Rahmen von Lieferanten-Audits, Fragebögen, Einkaufsverhandlungen) - Hinweisgeber-System Herkunftsnachweis für risikobehaftete Rohstoffe 11

31 DIE CSR-BERICHTSPFLICHT INHALT DES BERICHTS BEISPIEL MENSCHENRECHTE (3) Menschenrechte Die Prüfungen ergaben z. B. keine Hinweise auf - Kinder- oder Zwangsarbeit Ergebnisse der Konzepte - Missachtung der Arbeitnehmerrechte - Diskriminierung - Verletzung der Mindeststandards an Arbeitsbedingungen Wesentliche Risiken i. Z. m. der eigenen Geschäftstätigkeit Reputationsschaden Delisting als Lieferant Wegfall eines Schlüssellieferanten Zivilrechtliche (völkerrechtliche) Haftungsrisiken Wesentliche Risiken i. Z. m. der Geschäftsbeziehung sowie eigenen Produkten und Dienstleistungen Kinder- oder Zwangsarbeit, Missachtung der Arbeitnehmerrechte und Verletzung der Mindeststandards an Arbeitsbedingungen in der Lieferkette Reputationsschaden Unverkäuflichkeit von Produkten 12

32 DIE CSR-BERICHTSPFLICHT INHALT DES BERICHTS BEISPIEL MENSCHENRECHTE (4) Menschenrechte Bedeutsame nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Prozentsatz der geschulten Mitarbeiter sowie derer, die den Verhaltenskodex unterschrieben haben Anzahl und Umfang (Stunden/Teilnehmer) an Schulungen Anzahl von in- und externen Audits Lieferkette: Höhe des abgedeckten Einkaufsvolumen Abdeckungsgrad der Lieferanten Prozentsatz der erreichten Ziele/umgesetzten Maßnahmen Rückstellungen aus Rechtsstreitigkeiten, Eventualverbindlichkeiten Hinweise auf im Jahresabschluss ausgewiesene Beträge und zusätzliche Erläuterung, soweit für Verständnis erforderlich In der Praxis gehen wir in der Regel von keinen Erläuterungspflichten aus 13

33 DIE CSR-BERICHTSPFLICHT LIEFERKETTE INSTRUMENTARIUM PRÄVENTION/REAKTION Mehrstufiges Konzept Regelmäßige Überprüfung aktiver Lieferanten Überprüfung neuer Lieferanten vor Vertragsaufnahme Eskalationsprozess Hinweisgebersystem (vgl. Whistle Blowing) Präventive Maßnahmen Erwartungsmanagement (Leitlinie, Vertragskomponenten) Risikoanalyse Schulungsmaßnahmen Self-Assessment Lieferanten-Audits Medien- und Datenbankrecherche Gemeinsame Zusammenarbeit in Verbänden/ Standardsetzern Reaktive Maßnahmen Prozess zur Verfolgung von Verdachts- und Beschwerdefällen Reaktion bei Verstößen Externe Audits 14

34 DIE CSR-BERICHTSPFLICHT ALTERNATIVEN BEI DER ERSTELLUNG UND OFFENLEGUNG (Konzern-) Lagebericht Gesonderter Bericht Gesonderter Bericht (Konzern-)Lagebericht wird um eine nichtfinanzielle Erklärung erweitert Gesonderter nichtfinanzieller Bericht außerhalb des (Konzern-)Lageberichts wird erstellt, Voraussetzungen: Mindestangaben nach 289c HGB und Offenlegung zusammen mit dem (Konzern-)Lage-bericht Gesonderter nichtfinanzieller Bericht außerhalb des (Konzern-)Lageberichts wird erstellt, Voraussetzungen: Mindestangaben nach 289c HGB und Offenlegung auf der Internetseite des Unternehmens spätestens vier Monate nach dem Bilanzstichtag für mindestens zehn Jahre 15

35 DIE CSR-BERICHTSPFLICHT UMFANG DER PRÜFUNGSPFLICHT (Konzern-) Lagebericht Gesonderter Bericht Gesonderter Bericht Abschlussprüfer prüft, ob nichtfinanzielle Erklärung vorgelegt wurde Abschlussprüfer prüft, ob gesonderter Bericht vorgelegt wurde keine inhaltliche Pflichtprüfung Abschlussprüfer prüft (spätestens) vier Monate nach dem Abschlussstichtag in einer ergänzenden Prüfung, ob der gesonderte Bericht vorgelegt wurde Ergänzung des Bestätigungsvermerks nur notwendig, wenn Vorlage nach mehr als vier Monaten Wahrscheinlich dann kritisch: Ereignisse nach dem Berichtszeitraum 16

36 DIE CSR-BERICHTSPFLICHT BERICHTERSTATTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS (Konzern-) Lagebericht Gesonderter Bericht Gesonderter Bericht IDW EPS 400 n.f. (Bestätigungsvermerk) Die Arbeiten zur Entwicklung von Anforderungen zum Umgang mit zusätzlich zum Abschluss und Lagebericht dargestellten Informationen, entsprechend ISA 700 (Revised).52 f., konnten vor der Verabschiedung des Standardentwurfs nicht abgeschlossen werden, da das in IDW EPS 350 n.f. niedergelegte Konzept der lageberichtsfremden Angaben aufgrund der noch ausstehenden nationalen Umsetzung der CSR-Richtlinie noch nicht endgültig verabschiedet ist. Dessen Finalisierung ist von der nationalen gesetzlichen Umsetzung der CSR-Richtlinie abhängig. Bestätigungsvermerk noch offen 17

37 DIE CSR-BERICHTSPFLICHT FREIWILLIGE PRÜFUNG SINNVOLL? (Konzern-) Lagebericht Gesonderter Bericht Gesonderter Bericht Pflicht des Aufsichtsrats Inhaltliche Prüfung der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung gemäß 171 Abs. 1 AktG Einbeziehung in das Corporate-Governance-System des Unternehmens Pflicht zur Offenlegung der Ergebnisse der Rolle des Abschlussprüfers freiwilligen Prüfung Übernahme der inhaltlichen Prüfung Unterstützung des Aufsichtsrats in seiner Kontrollfunktion Unterstützung Glaubwürdigkeit Kommunikation gegenüber Stakeholdern 18

38 IHRE ANSPRECHPARTNER CHRISTOPH BRAUCHLE UWE HARR Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partner Tel Mobil Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partner Tel Mobil Tätigkeitsschwerpunkte Branchenexpertise Tätigkeitsschwerpunkte Branchenexpertise Kapitalmarktorientierte Bauzulieferer Prüfung und Beratung Handel Unternehmen Prüfung und Beratung mittelständischer, international agierender Unternehmens- Maschinenbau Automotive Handel mittelständischer Unternehmensgruppen Internationale Rechnungslegung Maschinenbau Energie gruppen Transaktionen Familienunternehmen Börsennotierte Unternehmen 19

39 DISCLAIMER Trotz sorgfältiger Aufbereitung der Unterlagen übernehmen wir keine Gewähr und somit auch keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte und Darstellungen. Das Skript ist nicht zum Zwecke erstellt, abschließende Informationen über bestimmte Themen bereitzustellen oder eine Beratung im Einzelfall ganz oder teilweise zu ersetzen. Hierfür stehen wir auf Wunsch gerne zur Verfügung. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung der Sozietät Ebner Stolz Mönning Bachem Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbb, Kronenstraße 30, Stuttgart. Dies gilt auch für die Vervielfältigung auf fotomechanischem Wege. Rechtsstand April

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