Verwaltungsbehörde. Baureferat HA Ingenieurbau (Bau-JZ) bestimmt beauftragt erkennt an. Untersuchungsstelle(n)
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- Alfred Hochberg
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1 Baureferat HA Ingenieurbau (Bau-JZ) bestimmt beauftragt erkennt an (n) für den Unterhalt zuständige Fachabteilungen des Baureferats HA Ingenieurbau (Bau-J6), HA Tiefbau (Bau-T2, Bau-T3), HA Hochbau (Bau-H8), Münchner Stadtentwässerung (MSE-3) zu benennende Person Baureferat HA Ingenieurbau Abt. Ingenieurbauwerk und Gewässer (Bau-J6) ernennt zu benennende Person Baureferat HA Tiefbau Abt. Straßenbeleuchtung und Verkehrsleittechnik (Bau-T3)
2 Allgemeine Aufgaben - hat dafür zu sorgen, dass sämtliche die Sicherheit eines Tunnels betreffenden Anforderungen eingehalten werden und erlässt die hierfür erforderlichen Bestimmungen, um die Einhaltung der RABT sicherzustellen - hat zu prüfen, welche Organisation hinsichtlich Tunnelüberwachung, Steuerung, Störungsbeseitigung und Instandhaltung im Einzelfall die zweckmäßigste ist - Die führt in regelmäßigen Abständen Informationskampagnen zu Fragen der Sicherheit in Tunneln durch (u.a. Erstellung von Faltblättern und Broschüren, Veröffentlichungen im Internet). - Durchführung von Inspektionen, Bewertungen und Prüfungen - ist für das Tunnelmanagement in den Phasen Planung, Bau und Betrieb verantwortlich - koordiniert sämtliche Präventiv- und Sicherungsmaßnahmen, um die Sicherheit der Nutzer und des Betriebspersonals sicherzustellen
3 Aufgaben während der Planungsphase - kann gemäß RABT Ausnahmen von Regel-Anforderungen gewähren, um den Einbau und die Verwendung von innovativen Sicherheitseinrichtungen oder die Verwendung innovativer Sicherheitsverfahren zu ermöglichen - gibt bei Bedarf Risikoanalyse in Auftrag - erstellt Gesamtsicherheitskonzept und stimmt dieses ab - beantragt bei Bedarf Zulassung innovativer Sicherheitseinrichtungen und -verfahren - Mitwirken an der Ausgestaltung von Sicherheitsprogrammen und an der Festlegung von Spezifikationen für bauliche Einrichtungen, Ausstattung und Betrieb
4 Aufgaben während der Bau- und Inbetriebnahmephase - nimmt Tunnel durch Abnahme und Genehmigung in Betrieb - prüft Sicherheitsdokumentation - stellt Einführung organisatorischer und betriebliche Abläufe (einschl. der Pläne für den Einsatzfall) sicher - stellt sicher, dass Verfahren zur sofortigen Sperrung eines Tunnels im Ereignisfall festgelegt werden - stellt sicher, dass erforderliche risikomindernde Maßnahmen durchgeführt werden (z.b. Verkürzung von Abständen von Fluchtwegen) - erstellt schriftliche Stellungnahme zur Sicherheitsdokumentation - Erstellt Sicherheitsdokumentation für jeden Tunnel - Beantragt die Inbetriebnahme von Tunneln - stellt Koordinierung mit Einsatzdiensten sicher - Mitwirkung an der Ausarbeitung von Betriesabläufen - erteilt fachlichen Rat hinsichtlich der Abnahme baulicher Einrichtungen und der Ausstattung - erstellt schriftliche Stellungnahme zur Sicherheitsdokumentation
5 Aufgaben während der Betriebsphase - kann Tunnelbetrieb aussetzen oder einschränken, wenn die Sicherheitsanforderungen nicht erfüllt sind und legt dabei Bedingungen fest, unter denen der Betrieb wieder aufgenommen werden kann - prüft Berichte der - informiert bei Bedarf und Sicherheitsbeauftragten, dass Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit ergriffen werden müssen - stellt sicher, dass regelmäßige Inspektionen der Tunnelausstattung durchgeführt werden und erstellt diesbezügliche Sicherheitsanforderungen - fasst 1mal jährlich Berichte über Unfälle in Tunneln zusammen; macht Auswertungen über deren Häufigkeit und die Ursache - Erstellung von Berichten zu Inspektionen, Bewertungen und Prüfungen - führt Regelmäßige Inspektionen durch, um sicherzustellen, dass die Tunnels mit den RABT im Einklang stehen - beantragt die Inbetriebnahme von Tunneln nach dem Aussetzen des Tunnelbetriebs durch die - hält Sicherheitsdokumentation für jeden Tunnel auf aktuellem Stand - erstellt Berichte über alle erheblichen Störungen und Unfälle - informiert Sicherheitsbeauftragten über bauliche und betriebliche Änderungen - Durchführung der regelmäßigen Überprüfung und Übung der in den Alarm- und Gefahrenabwehrplänen festgelegten Handlungsabläufen zusammen mit den Einsatzdiensten und dem Sicherheitsbeauftragten - stellt Koordinierung mit Einsatzdiensten sicher - Mitwirkung an der Ausarbeitung von Betriesabläufen - Mitwirken an der Planung, Durchführung und Bewertung von Einsätzen im Ereignisfall - vergewissert sich, dass Betriebspersonal und Einsatzdienste geschult werden - wirkt an der Organisation von regelmäßigen Übungen mit - schriftliche Beurteilung von Übungen gemeinsam mit Einsatzdiensten und aufzeigen von evtl. Verbesserungsmaßnahmen - erteilt fachlichen Rat hinsichtlich des Tunnelbetriebes - vergewissert sich, dass bauliche Einrichtungen und die Ausstattung instandgehalten und repariert werden - Mitwirken bei der Auswertung erheblicher Störungen oder Unfälle
6 Aufgaben bei wesentlichen Änderungen - nimmt Tunnel durch Abnahme und Genehmigung wieder in Betrieb - prüft aktualisierte Sicherheitsdokumentation - gibt bei Bedarf Risikoanalysen in Auftrag - erstellt schriftliche Stellungnahme zur aktualisierten Sicherheitsdokumentation - Beantragt die Wiederinbetriebnahme von Tunneln - Aktualisierung der Sicherheitsdokumentation - informiert Sicherheitsbeauftragten über bauliche und betriebliche Änderungen - legt Sicherheitsbeauftragten detaillierte Dokumentation zu den Änderungsvorschlägen vor - Mitwirken an Ausgestaltung von Sicherheitsprogrammen und an der Festlegung von Spezifikationen für bauliche Einrichtungen, Ausstattung und Betrieb - erstellt schriftliche Stellungnahme zu den Auswirkungen die sich bei wesentlichen Änderungen ergeben (zur aktualisierten Sicherheitsdokumentation)
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