15. Brandenburger Energietag

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1 15. Brandenburger Energietag Möglichkeiten und Grenzen regionaler Bürgerbeteiligungsmodelle Dr. Ulrich Keunecke Cottbus, den 5. September 2013

2 Erneuerbare Energien 1

3 Bürgerbeteiligungsmodelle Umsetzbarkeit von Bürgerbeteiligungsmodellen Kriterien Bürger - Interesse an Teilhabe/Vertrauen - Erfahrungen/Vorkenntnisse - Umfang der Mitspracherechte - Gesellschafterstellung/nur Finanzier Örtliche Begebenheiten - Größe der Stadt/Gemeinde - vorhandene Fläche (Wind-/Solarparks, Gebäude) - Energieeinsparung in Gebäuden (Contracting) - zeitlicher Rahmen (z. B. Vorplanungen, Genehmigungen) - Eigenkapital (Bürgerbeteiligung) / Fremdkapital (z. B. Bankdarlehen) - KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard (Nr. 270/274) und öffentliche Fördermittel - RENplus Finanzierung - Einspeisevergütung (EEG) - Einbindung einer Bank (ggf. bei Sparbrief) Bürgerbeteiligung - Anzahl der sich möglicherweise beteiligenden Bürger - Energiemix/Fokussierung auf einzelne erneuerbaren Energien - Gründung neuer/rückgriff auf bestehende Projektgesellschaft - kommunalrechtliche Zulässigkeit - Kommunikation Umsetzung 2

4 Agenda Investieren in erneuerbare Energien Kommunale Bürgerbeteiligunsmodelle I Geschlossene Fonds II Genossenschaft III Darlehen/ Sparbrief IV Inhaberschuldverschreibungen/ Genussscheine V Aktiengesellschaft VI Joint Venture 3

5 I. Geschlossene Fonds

6 I. Geschlossene Fonds Modell Anleger/ Bürger/ Stadtwerke direkt indirekt Treuhand Kommanditist Gesellschafterstellung mit allen Rechten und Pflichten Projektgesellschaft KG Wirtschaftliche Gleichstellung mit Gesellschafter im Innenverhältnis 5

7 I. Geschlossene Fonds Vorteile & Nachteile Vorteile Hohe Gestaltungsflexibilität (auch für fortlaufende Projektergänzungen und neue Projekte) Im Markt anerkannt (Retail und institutionelle Investoren) Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten Mitentscheidungsrecht der Anleger (Kommanditisten) Weitgehende Flexibilität bei der Ausschüttung von Liquiditätsüberschüssen unabhängig vom erzielten Ergebnis Nachteile Ggf. reguliert durch Kapitalanlagegesetzbuch, falls keine operative Tätigkeit Eingeschränkte Fungibilität der Anteile (nicht börsenfähig) Durch Mitentscheidungsrechte der Anleger (Kommanditisten) u.u. erhöhter Verwaltungsaufwand Ggf. relativ hohe Vertriebsprovision 6

8 II. Genossenschaft

9 II. Genossenschaft Modell Genossen Anleger Bürger Stadtwerke Anteile Anteile Anteile Projektgesellschaft e.g. 8

10 II. Genossenschaft Vorteile & Nachteile Vorteile Kein Mindestkapital, Haftung des Gesellschaftsvermögens Mitspracherechte der Anleger als Genossen Mittelbares Mitspracherecht durch Aufsichtsrat Rendite für Anleger flexibel gestaltbar Ggf. keine Prospektpflicht (falls GenG) Nachteile Bindung an Selbsthilfezweck Nachschusspflicht (abdingbar) Laufende Verwaltungskosten Ausschüttungen sind gewinnabhängig Erhöhte Vertriebshaftung mangels Prospektierung Falls keine operative Tätigkeit: ggf. KAGB anwendbar mit folgenden Anforderungen Rechtsform Genossenschaft gemäß Genossenschaftsgesetz, selbstverwaltet Ausschluss Nachschusspflicht Vermögensgegenstände max. 100 Mio. Sichererstellung Mindestertrag (z. B. EEG- Vergütung 9

11 III. Darlehen/ Sparbrief

12 III. Darlehen/ Sparbrief Modell Anleger, Bürger Darlehensgeber Darlehensbetrag Sparbriefsumme Zinsen Rückzahlung Projektgesellschaft e.g. Darlehensnehmer ggf. Sicherheiten I. Grundschuld II. III. Verpfändung Geschäftsanteile Forderungsabtretung, u.a. Laufende Einnahmen (z.b. Miete) Versicherungsansprüche Schadenersatzansprüche 11

13 III. Darlehen/ Sparbrief Vorteile & Nachteile Vorteile Kein Kursrisiko, da Rückzahlung bei Fälligkeit zum Nennwert Keine Haftung seitens der Anleger Rendite für Anleger flexibel gestaltbar (feste/ variable Verzinsung; insbes. bei patriarischem Darlehen) Keine Mitentscheidungsrechte der Anleger Keine Prospektpflicht (bei Darlehen) Nachteile Erhöhte Vertriebshaftung mangels Prospektierung (bei Darlehen) Ggf. KWG-Relevanz: Erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft auf Seiten Darlehensgeber liegt vor, wenn Darlehen nicht mit qualifiziertem Rangrücktritt versehen sind Erlaubnispflichtiges Kreditgeschäft auf Seiten Darlehensgeber, wenn Gewerbsmäßigkeit, d.h. Gewinnerzielungsabsicht vorliegt 12

14 IV. Inhaberschuldverschreibungen/ Genussscheine

15 IV. Inhaberschuldverschreibungen/ Genussscheine Modell Stadtwerke Kaufpreis Schuldverschreibung Mittelverwendungstreuhänder Emittent Rückzahlung Zinsen Anleger, Bürger EK/ FK Monitoring SPV 14

16 IV. Inhaberschuldverschreibungen/ Genussscheine Vorteile & Nachteile Vorteile Kein Kursrisiko, da Rückzahlung bei Fälligkeit zum Nennwert Rendite für Anleger flexibel gestaltbar (feste/ variable Verzinsung) Keine Mitentscheidungsrechte der Anleger Börsenfähig Nachteile Ggf. relevant unter Kapitalanlagesetzbuch Ggf. Prospektpflicht 15

17 V. Aktiengesellschaft

18 V. Aktiengesellschaft Modell Aktionäre Anleger Bürger Stadtwerke Aktien Aktien Aktien Projektgesellschaft AG 17

19 V. Aktiengesellschaft Vorteile & Nachteile Vorteile Haftung des Gesellschaftsvermögens Mitspracherechte der Anleger als Aktionäre Bei Vorzugsaktien Rendite für Anleger flexibel gestaltbar Börsenfähig Nachteile Dividendenzahlung variiert Gründungsaufwand, laufende Verwaltungskosten Ausschüttungen sind gewinnabhängig Ggf. reguliert durch Kapitalanlagegesetzbuch, falls keine operative Tätigkeit 18

20 VI. Joint Venture

21 VI. Joint Venture Modell Investor EVU 49,9% 50,1% Joint Venture Gesellschaft Projektgesellschaften P 1 P 2 P 3 P 4 P 5 P 6 Note: EVU = Energieversorgungsunternehmen. 20

22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dr. Ulrich Keunecke Rechtsanwalt Diplom-Politologe Partner KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Tel die KPMG International Cooperative ("KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, eine Konzerngesellschaft der KPMG Europe LLP und Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative ( KPMG International ), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und cutting through complexity" sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

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