Ethische Fragen am Lebensende der ärztlich assistierte Suizid

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1 Ethische Fragen am Lebensende der ärztlich assistierte Suizid Dr. Frank Ulrich Montgomery Vize-Präsident der Bundesärztekammer Präsident der Ärztekammer Hamburg Katholische Akademie, 9. Mai 2011 Dr. Frank Ulrich Montgomery Katholische Akademie, Berlin, 9. Mai 2011, Seite 1

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3 Warum Überarbeitung der Grundsätze? Wie? Der Text Was wollen wir damit erreichen? Dr. Frank Ulrich Montgomery Katholische Akademie, Berlin, 9. Mai 2011, Seite 3

4 Warum? Vorbemerkung Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung, (früher Richtlinien ) gibt es seit 1979 Funktion der Grundsätze des Berufsrechts Dr. Frank Ulrich Montgomery Katholische Akademie, Berlin, 9. Mai 2011, Seite 4

5 Warum? I Änderung des Betreuungsrechts Patientenverfügungen Urteile des BGH Unzureichende Berücksichtigung der Situation von Kindern (junge Erwachsene?) Dignitas, SterbeHilfe Deutschland etc... Dr. Frank Ulrich Montgomery Katholische Akademie, Berlin, 9. Mai 2011, Seite 5

6 Warum? II Umfrage durch Allensbach im Auftrag der Bundesärztekammer Dr. Frank Ulrich Montgomery Katholische Akademie, Berlin, 9. Mai 2011, Seite 6

7 Dr. Frank Ulrich Montgomery Katholische Akademie, Berlin, 9. Mai 2011, Seite 7

8 Dr. Frank Ulrich Montgomery Katholische Akademie, Berlin, 9. Mai 2011, Seite 8

9 Dr. Frank Ulrich Montgomery Katholische Akademie, Berlin, 9. Mai 2011, Seite 9

10 Dr. Frank Ulrich Montgomery Katholische Akademie, Berlin, 9. Mai 2011, Seite 10

11 Dr. Frank Ulrich Montgomery Katholische Akademie, Berlin, 9. Mai 2011, Seite 11

12 Dr. Frank Ulrich Montgomery Katholische Akademie, Berlin, 9. Mai 2011, Seite 12

13 Dr. Frank Ulrich Montgomery Katholische Akademie, Berlin, 9. Mai 2011, Seite 13

14 Warum? III Im Ergebnis scheint die Formulierung...widerspricht dem ärztlichen Ethos und kann strafbar sein... nicht auf uneingeschränktes Verständnis zu stoßen... Dr. Frank Ulrich Montgomery Katholische Akademie, Berlin, 9. Mai 2011, Seite 14

15 Warum? IV Es hat in den letzten 40 Jahren mit Ausnahme der Causa Hackethal keinen einzigen berufsrechtlich verfolgten, geschweige denn abgeurteilten Fall gegeben. Dr. Frank Ulrich Montgomery Katholische Akademie, Berlin, 9. Mai 2011, Seite 15

16 SterbeHilfeDeutschland Dr. Roger Kusch Dr. Frank Ulrich Montgomery Katholische Akademie, Berlin, 9. Mai 2011, Seite 16

17 SterbeHilfeDeutschland Dr. Roger Kusch Dr. Frank Ulrich Montgomery Katholische Akademie, Berlin, 9. Mai 2011, Seite 17

18 Wo tritt in der Medizin die Frage nach äas auf? (nach Maschmeyer) Menschen, die gar nicht sterben, aber sich umbringen wollen Oft behandelbare Krankheit als Ursache. Menschen die noch die Kraft haben, den Suizid selbst auszuüben, die suchen Hilfe, nicht Sterben Suizidrate in dieser Gruppe geringer als in der Gesamtbevölkerung Menschen, die keine Therapieoption und keine Kraft mehr haben, die wollen, dass dieses Leben endet Tötung auf Verlangen = Verbot! Dr. Frank Ulrich Montgomery Katholische Akademie, Berlin, 9. Mai 2011, Seite 18

19 Wo tritt in der Medizin die Frage nach äas auf? (nach Maschmeyer) Es gibt also in der Medizin bei Ausschöpfung ihrer Möglichkeiten - gar keinen Raum für eine ärztliche Begleitung eines Suizids Dr. Frank Ulrich Montgomery Katholische Akademie, Berlin, 9. Mai 2011, Seite 19

20 Wo tritt in der Medizin die Frage nach äas auf? (nach Maschmeyer) und schon gar nicht kann es einen Anspruch eines Patienten auf ärztliche assistierten Suizid geben! Dr. Frank Ulrich Montgomery Katholische Akademie, Berlin, 9. Mai 2011, Seite 20

21 Wie? Ausschuss Medizinisch-Juristische Grundsatzfragen hat Text bearbeitet Präsidium BÄK Ärzte (Palliativmediziner, Onkologen) Ethiker Juristen Ausschuss Berufsordnung der BÄK Dr. Frank Ulrich Montgomery Katholische Akademie, Berlin, 9. Mai 2011, Seite 21

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23 Differenzierung in Aufgaben Dr. Frank Ulrich Montgomery Katholische Akademie, Berlin, 9. Mai 2011, Seite 23

24 Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung Alt: Aktive Sterbehilfe ist unzulässig und mit Strafe bedroht, auch dann, wenn sie auf Verlangen des Patienten geschieht. Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung widerspricht dem ärztlichen Ethos und kann strafbar sein. Dr. Frank Ulrich Montgomery Katholische Akademie, Berlin, 9. Mai 2011, Seite 24

25 Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung Alt: Aktive Sterbehilfe ist unzulässig und mit Strafe bedroht, auch dann, wenn sie auf Verlangen des Patienten geschieht. Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung widerspricht dem ärztlichen Ethos und kann strafbar sein. Neu: Die Tötung des Patienten hingegen ist strafbar, auch wenn sie auf Verlangen des Patienten erfolgt. Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe Dr. Frank Ulrich Montgomery Katholische Akademie, Berlin, 9. Mai 2011, Seite 25

26 16 Muster-Berufsordnung - Vorschlag Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung und Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen auch keine Hilfe zur Selbsttötung leisten Dr. Frank Ulrich Montgomery Katholische Akademie, Berlin, 9. Mai 2011, Seite 26

27 Abstimmung im Vorstand der BÄKB Mehrere Detaildiskussionen im Vorstand Klausurtagung mit Palliativmedizinern Dr. Frank Ulrich Montgomery Katholische Akademie, Berlin, 9. Mai 2011, Seite 27

28 Abstimmung im Vorstand der BÄKB Text des Med.-Jur. Ausschuss (Grundsätze) 1 Gegenstimme, 2 Enthaltungen Text des Berufsordnungsausschuss Einstimmig ohne Enthaltungen Dr. Frank Ulrich Montgomery Katholische Akademie, Berlin, 9. Mai 2011, Seite 28

29 Ergebnis Es war zu keinem Zeitpunkt Ziel des Vorstandes der BÄK den ärztlich assistierten Suizid zu erlauben, zu erleichtern oder zu ermöglichen. Dr. Frank Ulrich Montgomery Katholische Akademie, Berlin, 9. Mai 2011, Seite 29

30 Ethische Fragen am Lebensende der ärztlich assistierte Suizid Dr. Frank Ulrich Montgomery Vize-Präsident der Bundesärztekammer Präsident der Ärztekammer Hamburg Katholische Akademie, 9. Mai 2011 Dr. Frank Ulrich Montgomery Katholische Akademie, Berlin, 9. Mai 2011, Seite 30

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