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1 Ein Service des Bundesministeriums derjustiz und für VerbraucherschLftz in Zusammenarbeit mit derjuris GmbH - Ordnungswidrigkeiten 26 Ordnungswidrigkeiten (l) Ordnungswidrig im Sinne des 144 Absatz 2 Nummer 6 der Gewerbeordnung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig l entgegen 12 Absatz l eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht, entgegen 12a oder 13 Absatz l Satz l eine Information nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, entgegen 15 ein Informationsblatt nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, entgegen 16 Absatz l Satz l oder Absatz 2 Satz l eine Information nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig einholt, entgegen 16 Absatz l Satz 3 oder Satz 4 eine Finanzanlage empfiehlt, entgegen 16 Absatz 2 Satz 3 einen Hinweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt, entgegen 16 Absatz 2 Satz 4 eine Information nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, entgegen 17 Absatz l eine Zuwendung annimmt oder gewährt, entgegen 18 Absatz l Satz l, auch in Verbindung mit 19 Satz 2, ein Beratungsprotokoll nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig anfertigt oder nicht oder nicht richtig unterzeichnet, entgegen 18 Absatz l Satz 2 oder Absatz 3 Satz l eine Abschrift eines Beratungsprotokolls nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt oder nicht, nicht richtig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zusendet, entgegen 20 sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen eines Anlegers verschafft, entgegen 21 Satz l, auch in Verbindung mit Satz 2, eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, entgegen 22 Absatz l Satz l eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig macht, entgegen 23 Satz l eine Unterlage nicht, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht mindestens fünf Jahre aufbewahrt, entgegen 24 Absatz l Satz l oder Satz 5 einen Prüfungsbericht oder eine Erklärung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt, einer vollziehbaren Anordnung nach 24 Absatz 2 Satz l zuwiderhandelt, entgegen 25 Absatz l Satz l einem Prüfer eine Einsicht nicht gestattet oder 17. entgegen 25 Absatz l Satz 2 einem Prüfer eine Aufklärung oder einen Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gibt. (2) Ordnungswidrig im Sinne des 145 Absatz 2 Nummer 9 der Gewerbeordnung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine in Absatz l bezeichnete Handlung in Ausübung eines Reisegewerbes begeht. Anlage l (zu l Absatz 2) Inhaltliche Anforderungen an die Sachkundeprüfung (Fundstelle: BGBI. l 2012, ) l. Kundenberatung 1.1 Serviceerwartungen des Kunden 1.2 Besuchsvorbereitung/Kundenkontakte 1.3 Kundengespräch Kundensituation - Seite 14 von 20 -

2 Ein Service des Bundesministeriums derjustiz und für Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit derjuris GmbH Erstellung eines Kundenprofils Kundenbedarf und anlegergerechte Lösungen Gesprächsführung und Systematik 1.4 Kundenbetreuung 2. Kenntnisse für Beratung und Vertrieb von Fina nza n la gep rod u kten 2.1 Wirtschaftliche Grundlagen 2.2 Grundlagen über Finanzinstrumente und Kategorien von Finanzanlagen Geldanlageformen Nichtbörsennotierte Finanzanlageprodukte Börsennotierte Finanzanlageprodukte 2.3 Allgemeine rechtliche Grundlagen Vertragsrecht Geschäftsfähigkeit 2.4 Rechtliche Grundlagen für Finanzanlagenberatung und -Vermittlung sowie Honorar- Finanzanlagenberatung Wertpapierhandelsgesetz Finanzanlagenvermittlungsverordnung Statusbezogene Informationspflichten Einholung von Informationen über den Kunden Pflicht zur Empfehlung geeigneter Finanzanlagen Offenlegung von Zuwendungen Produktinformationsblatt Informationen über Risiken, Kosten, Nebenkosten und Interessenkonflikte Erstellung eines Beratungsprotokolls Kreditwesengesetz Geldwäschegesetz Finanzmarktrichtlinie 2.5 Vermittlerrecht Rechtsstellung Berufsvereinigungen/Berufsverbände Arbeitnehmerveri:retungen 2.6 Wettbewerbsrecht Allgemeine Wettbewerbsgrundsätze Unzulässige Werbung 2.7 Verbraucherschutz Grundlagen des Verbraucherschutzes Schlichtungsstellen Datenschutz 3. Offene I n vestm entvermöge n 3.1 Märkte für Finanzanlagen Geldmarkt - Seite 15 von 20 -

3 Ein Service des Bundesministeriums der Justiz undfürverbraucherschutz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH Rentenmarkt Aktienmarkt 3.2 Konzept offener Fonds Investmentidee, Funktionsweise und Struktur Fachbegriffe 3.3 Fondsarten Geldmarktfonds Rentenfonds Aktienfonds Gemischte Fonds Offene Immobilienfonds Dachfonds Hedgefonds Zertifikatefonds Garantiefonds No-Load-Fonds Ausschüttende und thesaurierende Fonds Länder-, Regionen- und Branchenfonds Laufzeitfonds ExchangeTraded Funds (FTFs) Publikumsinvestmentvermögen Spezial-AIF Anteilsklassen 3.4 Chancen, Risiken und Haftung 3.5 Kapitalanlagegesetzbuch 3.6 Steuerliche Behandlung Investmentsteuergesetz Einkommensteuer, Ertrags- und Gewinnsteuer Übertragung, Vererbung und Schenkung Freibeträge 3.7 Eröffnung, Gestaltung und Führung von Depotkonten 3.8 Staatliche Förderung von Investmentfonds Zielgruppen Vermögensbildungsgesetz Altersvermögensgesetz 3.9 Anlageprogramme 3.10 Rating und Ranking 4. Geschlossene I nvestm entve rm ögen 4.1 Vertragsbeziehungen, Funktionsweise und Struktur 4.2 Arten von geschlossenen Investmentvermögen Geschlossene Immobilienfonds und Projektentwicklungsfonds - Seite 16 von 20 -

4 Ein Service des Bundesm i nisten ums derjustiz und für Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH Medienfonds Schiffsfonds und Containerfonds Private Equity Fonds Flugzeugfonds Leasingfonds Lebensversicherungszweitmarktfonds und Policenfonds Umweltfonds Sonstige Fonds (insbes. Infrastrukturfonds, sog. Blind Pools, Zweitmarktfonds) 4.3 Chancen, Risiken und Haftung 4.4 Fachbegriffe 4.5 Rechtliche Grundlagen Kapitalanlagegesetzbuch Bürgerliches Gesetzbuch Handelsgesetzbuch Kommanditgesellschaft GmbH-Gesetz 4.6 Steuerliche Behandlung Einkommensteuer Doppelbesteuerungsabkommen Gewinnerzielungsabsicht Übertragung, Vererbung und Schenkung 4.7 Auflösung stiller Reserven 5. Vermogensanlagen im Sinne des l Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes 5.1 Anlageformen Genussrechte Stille Beteiligungen Namensschuldverschreibungen Genossenschaftsanteile Weitere Vermögensanlagen 5.2 Chancen, Risiken und Haftung 5.3 Fachbegriffe 5.4 Rechtliche Grundlagen Vermögensanlagengesetz Bürgerliches Gesetzbuch Handelsgesetzbuch GmbH-Gesetz Genossenschaftsgesetz 5.5 Steuerliche Behandlung Einkommensteuer Doppelbesteuerungsabkommen -Seite 17 von 20-

5 Ein Service des Bundesministeriums derjustiz und für Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit der Juris GmbH Gewinnerzielungsabsicht Übertragung, Vererbung und Schenkung Anlage 2 (zu 3 Absatz 8) Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung "Geprüfter Finanzanlagenfachmann/Geprüfte Finanzanlagenfachfrau IHK" nach 34f Absatz 2 Nummer 4, auch in Verbindung mit 34h Absatz l Satz 4, der Gewerbeordnung in Verbindung mit 34f Absatz l Satz l Nummer l der Gewerbeordnung (offene Investmentvermögen)/ 34f Absatz l Satz l Nummer 2 der Gewerbeordnung (geschlossene Investmentvermögen)/ 6 34f Absatz l Satz l Nummer 3 der Gewerbeordnung (Vermögensanlagen im Sinne des l Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes) (Fundstelle: BGBI. l 2012,1018) Herr/Frau (Name und Vorname) geboren am in wohnhaft in hat am vor der Industrie- und Handelskammer die Sachkundeprüfung für die Ausübung des Gewerbes als Finanzanlagenvermittler oder Honorar- Finanzanlagenberater nach 34f Absatz 2 Nummer 4, auch in Verbindung mit 34h Absatz l Satz 4 der Gewerbeordnung, erfolgreich abgelegt. Die Prüfung erstreckte sich insbesondere auf die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete: l. Kundenberatung (Erstellung von Kundenprofilen und Bedarfsermittlung, Lösungsmöglichkeiten, Produktdarstellung und Information), fachliche Grundlagen für die Vermittlung von Finanzanlageprodukten und die Beratung über diese, Kenntnisse auf dem Gebiet offene Investmentvermögen im Sinne des l Absatz 4 des Kapitalanlagegesetzbuchs, insbesondere in Bezug auf rechtliche Grundlagen und steuerliche Behandlung ( l Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b der Finanzanlagenvermittlungsverordnung), Kenntnisse auf dem Gebiet geschlossene Investmentvermögen im Sinne des S l Absatz 5 des Kapitalan[agegesetzbuchs, insbesondere in Bezug auf rechtliche Grundlagen und steuerliche Behandlung ( l Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c der Finanzanlagenvermittlungsverordnung), 5. Kenntnisse auf dem Gebiet Vermögensanlagen im Sinne des l Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes, insbesondere in Bezug auf rechtliche Grundlagen und steuerliche Behandlung ( l Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe d der Finanzanlagenvermittlungsverordnung). (In der Überschrift und bei den Nummern 3 bis 5 nur Zutreffendes ausdrucken.) -Seite 18 von 20-

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