Einsatz von Streitkräften gegen Piraten und Maßnahmen zur Vermeidung von Piraterie vor der Küste Somalias

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Norman Paech, Paul Schäfer (Köln), Monika Knoche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/11021 Einsatz von Streitkräften gegen Piraten und Maßnahmen zur Vermeidung von Piraterie vor der Küste Somalias Vorbemerkung der Fragesteller DerSicherheitsratderVereintenNationenhatmitinzwischendreiResolutionen (UNSRRes.1814vom15.Mai2008,1816vom2.Juni2008und1838vom 7.Oktober2008)dieStaatenmandatiert,dieSicherheitvorderKüsteSomalias auchmitmilitärischenmittelnzugewährleisten.zwarwirdindenresolutionen betont,dassdabeidiesouveränitätsomaliasgewahrtbleibenmuss,diestaaten vorallemdieübergangsregierungsomaliasunterstützenundnurinenger AbstimmungmitderÜbergangsregierungPiraterieunterbindensollen.Aber mangelsklarerumsetzungsbestimmungenbestehtdiegefahreinermilitarisierungderpirateriebekämpfungundderinstrumentalisierungderpirateriefür diebeanspruchungvonsonderrechteneinigerindustriestaatenbeiderkontrolleundüberwachungdesinternationalenseeverkehrs.bemerkenswertistin diesemzusammenhangderanstiegdermilitäroperationenindieserregion. EndedesJahreswerdenvoraussichtlichdreiunterschiedlicheMilitärmissionen KriegsschiffeamHornvonAfrikaimEinsatzhaben.NebendenKriegsschiffen dertaskforce150derus-geführtenoperationenduringfreedom (OEF)und derstandingnavalmaritimegroup2dernatosollauchdieeu-mission Atalanta imdezember2008ihrearbeitaufnehmen.letzterelöstdiebereits im September eingerichtete EU-Koordinierungszelle EU NAVCO ab. DerBeschlussdesEU-RatesüberdieGemeinsameAktion (GA)überdie MilitäroperationderEuropäischenUnion (EU)vom10.November2008wirft nebenfragenderpolitischensinnhaftigkeiteinersolchenmilitärischenoperationauchverfassungsrechtlicheundvölkerrechtlichefragenauf,z.b.überden UmgangmitgefangengenommenenPersonenunddierechtlichenGrundlagen für eine Beteiligung deutscher Streitkräfte. ZudemhabendiegleichenStaatenundMilitärbündnisse,diesichnunander militärischenbekämpfungderpirateriebeteiligenwollen,bislangweniginitiativegezeigt,sichmitdenstrukturellenursachenundpolitischenstrategienzur VermeidungundlangfristigenBearbeitungderPiraterievordersomalischen Küsteundweltweitzubefassen.AuchvordiesemHintergrundsinddaherNachfragen angebracht. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderVerteidigungvom16.Dezember 2008 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 1.WievielePiraterie-VorfällesindindenletztenfünfJahrenvordersomalischenKüstegemeldetwordenundwiehäufigwarenSchiffemitHilfslieferungenimAuftraginternationalerHilfsorganisationenunddeutschebzw. europäischeschiffebetroffen (bitteaufgeschlüsseltnachjahrenundzahl der Transportschiffe, Handelsschiffe, Fischfangflotten und Privatschiffe)? Für 2004 liegen keine Zahlen vor. AufGrundlagefreiwilligerMeldungenbetroffenerKapitäneundReedereien (tatsächlichezahlwirdweitaushöhergeschätzt)wurdenfolgendepiraterie-vorfälle (Überfälle und versuchte Überfälle) ab 2005 registriert: 2005:47Vorfälle,davonzweiaufSchiffemitHilfslieferungenundzweiauf Schiffe unter europäischer Flagge; 2006: 53 Vorfälle, davon einer auf ein Schiff mit Hilfslieferungen; 2007:100Vorfälle,davondreiaufSchiffemitHilfslieferungen,eineraufein SchiffunterdeutscherFlaggeundzweiaufSchiffeuntereuropäischer Flagge; 2008:213Vorfälle,davonzweiaufSchiffemitHilfslieferungen,eineraufein SchiffunterdeutscherFlaggeund31aufSchiffeuntereuropäischer Flagge. 2.WieentwickeltesichderSchiffsverkehrindennationalenundinternationalenGewässernvordersomalischenKüsteindenletztenfünfJahren (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)? WeltweitistimZeitraumvon2003bis2007einAnstiegderSeetransportleistungenum31,5Prozentzuverzeichnen.DavonwarenauchdieSeegebieteimGolf vonadenundvordersomalischenküstebetroffen.konkretezahlenüberdie EntwicklungdesSchiffsverkehrsvordersomalischenKüsteliegenderBundesregierung nicht vor. 3.WievieleSchiffe,inklusiveUnterstützungsschiffe,werdenimRahmenvon Atalanta eingesetzt,undinwelchenabständenwerdensieabgelöstwerden? BeiderTruppenstellerkonferenzam17.November2008inBrüsselwurdenfolgende Kräftebeiträge durch die Teilnehmerstaaten angezeigt: GriechenlandplantdenEinsatzeinerFregatteüberdiegesamteLängeder Operation,BordhubschraubernurwährenddererstenvierMonatederOperation; FrankreichplantdenEinsatzeinerFregattemitmobilemSchutz-Teamüber diegesamtelängederoperation.dereinsatzeinesseefernaufklärungs- Flugzeuges wird erwogen; BelgienplantdenEinsatzeinerFregattefürdieletztenvierMonate,vorbehaltlich der nationalen politischen Entscheidung; SchwedenplantdenEinsatzvonzweiKorvettenfüreinJahrundeinemVersorgungsschiff mit mobilem Schutz-Team für die zweiten vier Monate; SpanienplantdenEinsatzeinesSeefernaufklärungsflugzeugesfürdiegesamteDauerderOperation,einerFregattemitHubschrauberundmobilem Schutz-TeamabApril2009fürvierMonate,einesTankschiffsabApril2009 fürviermonateundbietetdiezusammenarbeitmitdemcartagenaoperational Center zum Datenaustausch an;

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/11453 GroßbritannienplantdenEinsatzeinerFregattewährenddererstenvier Monate; DieNiederlandeplanendenEinsatzeinerFregattealsFührungsplattformmit BordhubschrauberundmobilemSchutz-Teamswährendderletztenvier Monate der Operation; PortugalplantdenEinsatzeinesSeefernaufklärungsflugzeugesfüreinen nochzubestimmendenzeitrauminnerhalbdererstenviermonatederoperation; DeutschlandplantvorbehaltlichderkonstitutivenZustimmungdesDeutschenBundestagesdenEinsatzeinerFregattemitBordhubschrauberund mobilem Schutz-Team über die gesamte Länge der Operation. 4.NachwelchenKriterienwirddieBundesregierungevaluieren,obdieBeteiligungderBundeswehranderEU-Militäroperation Atalanta tatsächlich einen Beitrag zur Minimierung des Piraterierisikos leistet? DieweltweiteÜberwachungvonPirateriefällenführtdasInternationalMaritime Bureau (IMB)inKualaLumpurdurch.HierwerdenPirateriefälleweltweit erfasst,ausgewertetundzurinformationundwarnungandieschifffahrtveröffentlicht.fürdieoperationatalantawurdeimoperativenhauptquartier (OHQ) NorthwoodeinmaritimesSicherheitszentrumeingerichtet,dasderInformation, KoordinationundLeitungdesSchiffverkehrsinderRegionvorSomaliadient. Vergleiche vor und nach Beginn der Operation sind damit möglich. 5.WelcheFormenderZusammenarbeitmitderNATOStandingNavalMaritimeGroupundderOEFsindnebenderKoordination,wiesiebereitsim RahmenvonEUNAVCOerfolgt,geplant,undaufwelcheWeisewirddiese Zusammenarbeit umgesetzt werden? DieNATOhatmitTeilendesständigenNATOEingreifverbandes2 (Standing NATOMaritimeGroup2,SNMG2)dieOperationALLIEDPROVIDERzum SchutzvonFahrzeugendesWelternährungsprogramms (WEP)gegenPiraterie vorderküstesomaliasdurchgeführt.deutschlandhatsichnichtandieseroperation, die am 12. Dezember 2008 beendet wurde, beteiligt. ÜberdiebereitserwähntenEinheitenhinausbefindensichzurzeitEinheitender TASKFORCE150derUSA-geführtenOperationENDURINGFREEDOM (OEF)indiesemSeegebiet.DieEinheitenderTASKFORCE150bekämpfen aufgrundlagedesartikels51dersatzungdervereintennationenunddes Artikels5desNATO-VertragesdeninternationalenTerrorismusimRahmenund nachdenregelneinessystemsgegenseitigerkollektiversicherheit (Artikel24 Abs.2desGrundgesetzes).DieBekämpfungderPiraterieistimAuftragfür OEFnichtvorgesehen;imEinzelfallundnachEntscheidungderjeweiligen NationkönneneinzelneEinheitenallerdingsausdemVerbandherausgelöstund unternationalerführungmitanti-piraterie-maßnahmenbetrautwerden.der EinsatzdeutscherSchiffegegenPiraterieistimRahmenvonOEFaufNotwehr und Nothilfe beschränkt. DieKoordinationdergegenwärtigindiesemSeegebietoperierendenEinheiten dersnmg2mitdeneinheitenderoeferfolgtübereinverbindungselement desmaritimennato-hauptquartiersneapel (MCCNAPLES)beimHauptquartier der USA in Bahrein (US NAVCENT). DieOperationEUNAVFORAtalanta,alsBeitragzurAbschreckung,Verhütung undbekämpfungseeräuberischerhandlungenundbewaffneterraubüberfälle ineiner500seemeilentiefenzonevorderküstesomaliashatam8.dezember

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 2008formalbegonnenunddieanfänglicheEinsatzbereitschaftbereitshergestellt. DadieOperationALLIEDPROVIDERmittlerweilebeendetwurde,besteht lediglichdienotwendigkeitderkoordinationzwischenatalantaundeinheiten deroef,dieimgleichenseegebietaufo.a.grundlagegegenpirateneingesetzt werdenkönnen.hierzuistdieeinrichtungeinesverbindungselementsdereu NAVFORAtalantabeiderTASKFORCE150vorgesehen.Eserfolgtdazuderzeit die Abstimmung zwischen der EU und den USA. 6.WelcheAufgabenderEU-MilitäroperationwerdenalsgemeinsameAusgabennachdemATHENA-Mechanismusabgerechnet (bittejeweilsunter Angabe der geschätzten Gesamtkosten und des deutschen Anteils)? MitVerabschiedungderGemeinsamenAktionwurdealsReferenzsummefür diegeschätztengemeinsamenoperationskostenfürdiedauervon12monaten einbetragvon8,3mio.eurobeschlossen,dersichausdenkostenfürdie HauptquartieresowiedenKostenfüreinenmöglichenEinsatzvonMedizinischerEvakuierung (MEDEVAC)zusammensetzt.DieseElementewerden gemäßannexiii-adesathena-finanzierungsmechanismusstetsgemeinsam finanziert. Der deutsche Kostenanteil hieran beträgt ca. 20 Prozent. 7.AufwelcheWeisewirddieEUdieVorgabenderdreiUN-Sicherheitsratsresolutionen (1814,1816und1838)undderGemeinsamenAktionvom 10.November2008umsetzenundgewährleisten,dassdiesomalischeÜbergangsregierungeingebundenwirdindieEntscheidungsprozesse,dieInformationsauswertung und Kommunikation bei Einsätzen gegen Piraten? DiesergibtsichausderGemeinsamenAktion2008/851/GASPdesRatesvom 10.November2008 (Abl.EU2008L301/33),insbesonderederenArtikel9,der festlegt,dassdergeneralsekretär/hohevertreterinengerabstimmungmitdem VorsitzdieRolledeserstenAnsprechpartnersu.a.fürdieRegierungSomalias wahrnimmt. 8.AufwelcheWeisewirddieEUimRahmenvon Atalanta auchdienicht anerkannteninstitutionenundbehördenvonsomalilandundpuntlandin ihre Aktivitäten einbinden? SoweitAngelegenheitenSomaliasbetroffensind,istimRahmenderESVP- OperationAtalantadiesomalischeÜbergangsregierungAnsprechpartnerder Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten. 9.WiewirddieBeteiligungvonDrittstaatenanderGemeinsamenAktionder EUgeregelt,undmitwelchenStaatenwurdenbereitsGesprächehinsichtlich einer Beteiligung geführt bzw. sind in Vorbereitung? DieBeteiligungvonDrittstaatenanderESVP-OperationAtalantafolgtdem üblichenverfahrenderdrittstaatenbeteiligunganesvp-missionen.einebeteiligungvondrittstaatenbedeutet,dassderenanderoperationbeteiligtenstreitkräfteeinheitensichindiebefehls-undkommandokettederesvp-operation ein-undsichdamitallenindergemeinsamenaktion,demoperationsplanund deneinsatzregelnfestgelegtenregelnfürdieesvp-operationunterordnen.es habenverschiedeneweitereländerihrenwunschnachbeteiligunganderoperationatalantaunverbindlichangezeigt.gesprächemitdiesenländernsindin Vorbereitung.

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/ AufgrundwelchervölkerrechtlichenoderanderengesetzlichenGrundlagenkönnenbeteiligteDrittstaatenzurEinhaltungderPflichten,dieinder Gemeinsamen Aktion festgelegt sind, verpflichtet werden? Artikel10Abs.3derGemeinsamenAktion2008/851/GASPdesRatesvom 10.November2008siehtvor,dassdieEinzelheitenderBeteiligungvonDrittstaateninÜbereinkünftengeregeltwerden,diemitdiesenDrittstaatenabzuschließensind.DieseÜbereinkunftistdierechtlicheGrundlagefürdieRechte undpflichtendesjeweilsbeteiligtendrittstaatesimrahmenderesvp-operation Atalanta. 11.UnterwelchenUmständenundaufwelcherRechtsgrundlagedarfdieBundeswehr nach Auffassung der Bundesregierung DieBundeswehrwirdimRahmenderESVP-MissionAtalantaaufderGrundlagedesVölkerrechtshandeln,insbesonderederResolution1814 (2008),1816 (2008)bzw.derenNachfolgeresolution1846 (2008)sowiederResolution1838 (2008)undderArtikel100ff.desSeerechtsübereinkommensderVereintenNationen (SRÜ).BeiderErfüllungderAufgabenausderGemeinsamenAktion stehtderschutzcharakterderoperationgrundsätzlichimvordergrund.dementsprechendbasiertderoperationsplanaufdemherstelleneineslagebildesund derkooperationmitanderenakteurensowieeineraktiveninformationüberden AuftragEUNAVFORAtalanta.DaraufaufbauendistzunächstderSchutzvon FahrzeugendesWelternährungsprogrammsunddanndieVereitelungvonAkten derpirateriedurchgezieltepräsenzingebietenmitbekannterpiratenaktivität geplant.einzelnepatrouillenfahrtensindaufgrunddergrößedesseegebietes undderbegrenztenzahlderseestreitkräftenurinausnahmefällenvorgesehen. a)einpiratenschiffodereinvonpiratengekapertesschiffentern,und unter welchen Umständen darf dabei Gewalt angewendet werden? DerOperationsplangestattetesdeneingesetztenKräften,anBordvonSchiffen zu gehen, die der Beteiligung an Piraterieaktivitäten verdächtig sind. b) ein Piratenschiff beschießen und ggf. versenken? DerOperationsplangestattetdenEinsatzverhältnismäßigerGewaltgegen Schiffe, die der Beteiligung an Piraterieaktivitäten verdächtig sind. c)einpiratenschiffodereinvonpiratenentführtesschiffaußerhalbdes Einsatzgebietes verfolgen? AusdemMandaterwachsenkeineBefugnisseaußerhalbdesOperationsgebietes. Nein d) flüchtige Piraten auch an Land verfolgen? e) Piraten festsetzten oder festnehmen? DasMandatgestattetes,Personenfestzusetzen,dieimVerdachtstehen,Akte der Piraterie oder bewaffnete Raubüberfälle begangen zu haben.

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 12.WievereinbartdieBundesregierungdenEinsatzdeutscherStreitkräftezur Pirateriebekämpfung,obwohldasSeerechtsübereinkommen (SRÜ)der VereintenNationenvon1982PirateriealsKriminalitäteinstuft,fürderen Bekämpfung verfassungsrechtlich die Polizei zuständig ist? DieRegelungendesVN-Seerechtsübereinkommens (SRÜ)qualifizierenPirateriealsvölkerrechtlichesDelikt (Artikel100ff.SRÜ)underlaubendieVerfolgungvonPiratenaufHoherSeedurchalleStaaten,undzwarmitmilitärischen Mitteln.DiedeutscheBeteiligunganderESVP-OperationAtalantawirdim RahmenundnachdenRegelneinesSystemsgegenseitigerkollektiverSicherheiterfolgen;innerstaatlicheRechtsgrundlageistdamitArtikel24Abs.2des Grundgesetzes. 13.NachwelchenKriterienwirdimRahmenvon Atalanta entschieden,welcheschiffealsschutzbedürftigeingestuftwerdenundanspruchaufgeleitschutzhaben,undwelcheneinflusshabendieeigentümerderschiffeauf diesen Entscheidungsprozess? DerSchutzderzivilenSchiffeamHornvonAfrikaerfolgtmitersterPrioritätfür SchiffedesWelternährungsprogramms (WEP),mitzweiterPrioritätfürandere SchiffemitLadungfürhumanitäreZwecke,mitdritterPrioritätfürSchiffeunter EU-FlaggeundmitvierterPrioritätfürsonstigeSchiffe,diealsschutzbedürftig eingestuftwerden.dieschutzbedürftigkeitwirdzwischenohqnorthwood, denunitedkingdommaritimetradeorganisation (UKMTO)inDubai,IMBin KualaLumpurunddemMaritimenSicherheitszentrumamHornvonAfrika (MSC-HOA)bewertetundabgestimmt.DieLetztentscheidungliegtbeimOperativen Kommandeur (OpCdr). 14.SollenStreitkräftederBundeswehraufSchiffenmitHilfslieferungeninternationalerHilfsorganisationenoderanderenalsschutzbedürftigeingestuften Schiffen eingesetzt werden? Die Gemeinsame Aktion sieht diese Möglichkeit vor. a)wennja,aufwelcherverfassungsrechtlichenundvölkerrechtlichen Grundlage? AufdieAntwortenzudenFragen11und12wirdverwiesen.Zusätzlichistdas SelbstverteidigungsrechtsowiedasRechtzurbewaffnetenNothilfezunennen. GemäßArtikel2derGemeinsamenAktion2008/851/GASPdesRatesvom 10.November2008umfasstdasMandatvonAtalantaauchdieAbschreckung, VerhütungundBeendigungvonseeräuberischenHandlungenoderbewaffneten Raubüberfällen. b)wennja,welchewaffenoderwaffensystemesollenanborddieser Schiffegebrachtwerden,undfürwelcheMaßnahmensindsiejeweils vorgesehen? EinzuschiffendemobileSchutz-TeamsführendiefürSicherungssoldatenüblicheBewaffnungmitHandwaffenmitsich.AllemitgeführtenWaffendienen dazu,denschutzauftragfürdashandelsschiffzuerfüllenundeinenpiraterieübergriff abzuschrecken oder abzuwehren.

7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/11453 c)wennja,welchemrechtwärendiedeutschenstreitkräfte,dieaufdiesenschiffeneingesetztwerden,unterstellt,demdeutschenrecht,dem des jeweiligen Flaggenstaates oder Dritten (bitte mit Begründung)? GrundsätzlichgenießenimAuslandeingesetzteVerbändederBundeswehrund diemitgliederdertruppenachdemvölkergewohnheitsrechtimmunitätvorder GerichtsbarkeitdesAufenthaltsstaatesfürdienstlicheHandlungen.Diesgilt auchfürdeutschesoldaten,dieanbordeinesschiffeseingesetztsind,dasdie FlaggeeinesanderenStaatesführt.DieseSoldatenunterliegendamit,soweit dienstlicheshandelnbetroffenist,ausschließlichderdeutschengerichtsbarkeit. DaderSchutzauftragfürSchiffedesWelternährungsprogrammsgemäßeuropäischemMandatausdrücklichvorsieht,dieseSchiffenichtnurmitKriegsschiffenzubegleiten,sondernauchdurchdenEinsatzvonSicherungskräftenanBord derzivilenschiffezuschützen,istzurfreistellungdiesersicherungskräftevon etwaigenrechtsansprüchendesreedersbeabsichtigt,voranbordgehendieabgabeeinerentsprechendenerklärungeinzufordern.dieseerklärungwirdzurzeitzwischendenmitgliedsstaatenabgestimmtundsollfüralleanderoperation teilnehmenden Nationen Gültigkeit besitzen. 15.InwelchenFällenistDeutschlandfürdieStrafverfolgungvonPersonen zuständig,dieseeräuberischehandlungenoderbewaffneteraubüberfälle begangen haben oder unter Verdacht stehen, solche begangen zu haben? DasdeutscheStrafrechtgiltnach 6Nr.3desStrafgesetzbuchs (StGB)auchfür imauslandbegangeneangriffeaufdenseeverkehrnach 316cStGB.Für Raubdelikte ( 249ff.StGB),dienichtzugleichunter 316cStGBfallen,ist deutschesstrafrechtvorallemdannanwendbar,wenndietatgegeneinendeutschenbegangenwirdundsieauchamtatortmitstrafebedrohtistoderdertatortkeinerstrafgewaltunterliegt ( 7Abs.1StGB)oderwenndieTataufeinem unter deutscher Flagge fahrenden Schiff begangen wird ( 4 StGB). Nach 152Abs.2derStrafprozessordnung (StPO)sinddiedeutschenStaatsanwaltschaften,soweitnichtgesetzlicheinanderesbestimmtist (z.b.bei Auslandstaten),verpflichtet,wegenallerverfolgbarenStraftateneinzuschreiten, sofernzureichendetatsächlicheanhaltspunktevorliegen.dieörtlichezuständigkeitbestimmtsichhinsichtlichderstrafgerichtenachden 7ff.StPO.An diezuständigkeitdesgerichtsknüpftdieörtlichezuständigkeitderstaatsanwaltschaftnach 143desGerichtsverfassungsgesetzes (GVG)an.Fürdie DurchführungderStrafverfolgungbeiaufHoherSeebegangenenStraftatenhat dasamtsgerichthamburgeineauffangzuständigkeit ( 10aStPO),waszueiner entsprechenden (Auffang-)ZuständigkeitderStaatsanwaltschaftHamburgführt ( 143 GVG). 16.UnterwelchenBedingungenundaufwelcherrechtlichenGrundlageistes fürdiebundeswehrbzw.diebundesregierungmöglich,festgenommene PiratenanDrittstaatenzuüberstellen,undwiegewährleistetdieBundesregierung,dassanDrittstaatenüberstelltePersonenkeinerleiRisikodie MenschenrechtsnormenverletzenderBehandlunginklusivederTodesstrafe ausgesetzt werden? DieseBedingungensindinArtikel12Abs.2derGemeinsamenAktion2008/ 851/GASPdesRatesvom10.November2008festgelegt.Dortheißtes: Diein Absatz1genanntenPersonenkönnennurdannaneinenDrittstaatübergeben werden,wennmitdembetreffendendrittstaatdiebedingungenfürdieseübergabeimeinklangmitdemeinschlägigenvölkerrecht,insbesonderedeninternationalenmenschenrechtsnormen,festgelegtwurden,uminsbesonderesicher-

8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode zustellen,dassfürniemandemdasrisikodertodesstrafe,folteroderjeglicher anderengrausamen,unmenschlichenodererniedrigendenstrafeoderbehandlungbesteht. DieVerhandlungendazuführtdieEU,bi-nationaleAbkommen sind aber grundsätzlich ebenfalls möglich. 17.WelcheInformationenundDatenwerdenimRahmenderÜberwachung ermittelt, und an wen werden diese zu welchen Zwecken weitergegeben? 18.WelcheinternationalenFangflotten,insbesondereausderEU,habeninden letztenfünfjahrenvorderküstesomaliasinderexclusiveeconomic Zone (EEZ) gefischt? EingesetzteSeekriegsmittelderDeutschenMarinewerdenErkenntnisseüber verdächtigeschiffeundbootedurchbeobachtungdesschiffsverkehrsgewinnen.dabeiwerdendieoffiziellenschiffsdatenmitdenbeobachtetenundüber FunkabgefragtenAngabenderjeweiligenSchiffsführungabgeglichen.ImFalle desbetretenseinesschiffesoderbootes,werdeninformationenüberdenzustand,dieausrüstungunddieladungdesschiffesgewonnen.darüberhinaus erlangtdas Boardingteam imgesprächmitdemschiffsführererkenntnisse überdessenbeobachtungenimseegebiet.überalleungewöhnlichenbeobachtungenundvorkommnissewerdenberichteerstellt.alleimrahmenderoperationgewonnenenerkenntnissewerdendemeingeschifftenhauptquartierim Einsatzgebiet (ForceHeadquarters,FHQ)derEUgemeldet.DieErgebnisseder dortdurchgeführtenauswertungdesgesamtmeldeaufkommensderbeteiligten EinheitengehenindieweitereOperationsführungundinMeldungenandas OHQderEUinNorthwood,GBRein.ParalleldazuwerdendieErkenntnisse deutscherseekriegsmitteldemeinsatzführungskommandoderbundeswehrgemeldet. ZwischenSomaliaundderEuropäischenUnionbestehtkeinFischereiabkommen.DerBundesregierungliegendaherkeinegesichertenErkenntnisseüberdie Fischerei in somalischen Gewässern vor. 19.Wiewirdgewährleistetundkontrolliert,obdieseSchiffeübereinegültige Lizenz zum Fischen in der EEZ Somalias haben? Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen. 20.AufwievieleTonnenwirdderlegaleundderillegaleFischfangvorder EEZSomaliasgeschätzt,undwievieleTonnenwerdendavoninEuropa weiterverkauft und verarbeitet? Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen. 21.SiehtdieBundesregierungeinenZusammenhangzwischenderVerarmung dersomalischenfischer,insbesonderedurchdenfischfanginternationaler Flotten auf somalischem Territorium, und der Zunahme der Piraterie? VielePiratenüberfällerichtetensichgegenausländischeSchiffe,dieinden somalischengewässernfischfangbetrieben.derkampfgegendievorgeblich illegale FischereiwirdauchheutenochalsRechtfertigungsgrundfürdiePiraterieangegeben.EsliegenderBundesregierungkeineZahlenüberdenUmfang desfischfangsinternationalerflottenvorderküstesomaliasvor.dieseeräu-

9 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/11453 bereiandersomalischenküsteweiststarkeanzeichenderorganisiertenkriminalitätineinemweitgehendrechtlosenumfeldauf.somalische Unternehmer heuernfürjeweilseinenraubzugpersonenmitwaffenkenntnissenan.diese sindindemseitzwanzigjahrenvombürgerkrieggekennzeichnetenlandleicht zufinden.auchdiezumeistverwendeten,leichtenwaffensindproblemloszu erwerben. 22.WelcheMaßnahmenschlägtdieBundesregierungvor,umdensomalischen FischernwiederzuFischfangquotenzuverhelfen,dieihreökonomische Situation verbessern? DieSicherstellungderFischfangquotenobliegtdersomalischenÜbergangsregierung und entzieht sich der Regelungskompetenz der Bundesregierung. 23.SiehtdieBundesregierungeinenZusammenhangzwischenderZunahme vonpiraterie-vorfällenvordersomalischenküsteunddersichkontinuierlich verschlechternden Bürgerkriegssituation in Somalia? Ja.InderInstabilitätunddemMangelanstaatlichenStruktureninweitenTeilen SomaliasliegteineHauptursachedesPiraterieproblems.Seit1991herrschtin SomaliaBürgerkrieg.DerStaatistweitgehendzerfallen.DieBehördensindzu schwach,umnachhaltiggegendiepiratenvorzugehen,undfühlensichinweiten Bereichen eher den lokalen Clanstrukturen verpflichtet. 24.WelchenichtmilitärischenMaßnahmenzurVermeidungvonPiraterie habendieeuunddeutschlandindenletztenzehnjahrenamhornvon Afrika unternommen? DieMöglichkeiteneinesTätigwerdensinSomaliasindsehreingeschränkt.Für westlichehelferstelltjederaufenthaltinsomaliaeinunkalkulierbaresrisiko dar,daausländergezieltzumopfervonentführungenundmordanschlägengemachtwerden.dennochhatdieeu-kommissionzurstärkungvonrechtsstaatlichkeitundjustizbisende2007mitdementwicklungsprogrammdervereinten Nationen (UNDP)alsDurchführungsorganisationeinPolizeiunterstützungsprojektinSomaliadurchgeführt.ImRahmendiesesProjektssolltenbiszu6800 zivilesomalischesicherheitskräfteausgebildetundbezahltwerden;tatsächlich gelangesnur,knapp2800personeneinzubeziehen.dasprojektmusstebisauf weitereseingestelltwerden,nachdemundpnachermordungseinesbürochefs inmogadischudievor-ort-aktivitäteninsomaliaeinstellteunddamitals Durchführungsorganisation ausfiel. 25.WelcheÜberlegungengibtesinnerhalbderEUundaufSeitenderBundesregierungzurVerbesserungderFähigkeitendersomalischenBehördenzur Pirateriebekämpfung und in der Region insgesamt? SoferndieUmständeeineWiederaufnahmedesgeschildertenEU-Projektszur StärkungvonRechtsstaatlichkeitundJustizwiederzulassen,wäredaseinbedeutsamerundunterstützenswerterSchrittindierichtigeRichtung.ImÜbrigen wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen.

10 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 26.WelchenichtmilitärischenMaßnahmensindimRahmenderEUodervon SeitenderBundesregierunggeplant,umdiestrukturellenUrsachenvon Piraterie zu beseitigen? Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen. 27.WelchezivilenMaßnahmensindimRahmenderEUodervonSeitender Bundesregierunggeplant,umeineStabilisierungderpolitischen,wirtschaftlichenundhumanitärenSituationinSomaliazubefördernundzu unterstützen? DieZusammenarbeitDeutschlandsmitSomaliabeschränktsichderzeitaufhumanitäreHilfesowieNot-undÜbergangshilfe.DiehumanitäreSituationistäußertschwierigundverschlechtertsichweiterdurchsteigendeLebensmittelpreiseundanhaltendenDürreperioden.Etwa3,2MillionenMenschen (weitüber eindrittelderbevölkerung)sindhilfsbedürftig,darunteretwa1,1millionen Binnenvertriebene.Hilfsorganisationenwerdenmassivbehindert.Diedeutsche humanitärehilfebeläuftsichimjahr2008bislangauf3,6mio.euro,dienotundübergangshilfeaufweiteredreimioeuro (zuzüglichversorgungsomalischerflüchtlingeinnachbarländern).dieeu-mittelfürhumanitäreundnothilfemaßnahmen (ECHO)belaufensichfürdasJahr2008bislangauf27Mio. Euro.DieEUunterstütztentwicklungspolitischeAufbaumaßnahmen,welchean NothilfemaßnahmenanknüpfensollenundsichvorallemmitdemInstitutionenaufbau,derAussöhnung,demGesundheits-undBildungssektorbefassen.DarüberhinauswirdversuchtdieWirtschaftskraftdesLandeszufördern,u.a. beimexportvonbananen.dievoraussetzungenfüreinemittelzuweisungaus dem10.europäischenentwicklungsfonds (EEF)anSomaliasollenam10.Dezember2008vonEG-undAKP-Staatengeschaffenwerden.DerEG-Ministerrat hatdiemittelzuweisungbereitsbefürwortet.insgesamtwerdenabererstnacheinerbelastbareneinigungderkonfliktparteienaufeinendedesbürgerkriegs undeinerverbesserungdersicherheitslagevorortweitergehendepolitische und wirtschaftliche Maßnahmen zur Stabilisierung Somalias möglich.

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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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