Zusammentreffen von Tierschutzrecht und Straßenverkehrsrecht bei Tiertransportkontrollen im fließenden Verkehr
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- Klara Schwarz
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1 Zusammentreffen von Tierschutzrecht und Straßenverkehrsrecht bei Tiertransportkontrollen im fließenden Verkehr Effektive Durchführung der Kontrollen in der Praxis 4. Juni 2013 Pamela Simon(* 1 ) / Erik Brüning (* 2 )
2 (* 1 ) (* 2 ) Pamela Simon Amtliche Tierärztin Landkreis Gießen Die Landrätin FD Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Rodheimer Str Gießen Tel.: Fax: Mail: Pamela.Simon@lkgi.de Internet: Erik Brüning Polizeioberkommissar Polizeipräsidium Mittelhessen Polizeiautobahnstation Mittelhessen Schorbachstr Butzbach Tel.: Fax: Mail: Erik-Manuel.Bruening@polizei.hessen.de
3 Inhalt Grundlagen: Rechtsgrundlagen, Zuständigkeiten, erforderliche Dokumente Vorbereitung und Ausrüstung Durchführung der Kontrolle Häufig festgestellte Mängel (Tierschutz/ Verkehrsrecht) Dokumentation Maßnahmen Fallbeispiele
4 Wichtige Rechtsgrundlagen Fundstellen Tierschutzrecht VO (EG) Nr. 1/2005 Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 Tierschutztransportverordnung (TSchTrV) Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV) vom 11.Februar 2009 Tierschutzgesetz
5 Wichtige Rechtsgrundlagen Fundstellen Tierseuchenrecht Viehverkehrsverordnung (VVV) Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV) Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (Binnenmarkt- Tierseuchenschutzverordnung - BmTierSSchV) Tierseuchengesetz
6 Geltungsbereiche der Verordnungen VO (EG) Nr. 1/2005 (Art. 1) : Transport lebender Wirbeltiere Ausnahmen: Landwirte mit eigenen Fahrzeugen (nur Art gelten) - Wanderhaltung oder - eigene Tiere < 50 km Entfernung Transport nicht in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit Transport unter Anleitung eines Tierarztes in/aus Tierklinik/-praxis TierSchTrV: - zur Durchführung der VO (EG) Nr. 1/ teilweise Abweichungen oder strengere Anforderungen für innerstaatliche Beförderungen
7 Rechtsgrundlagen für Kontrollen im fließenden Verkehr VO (EG) Nr. 1/2005, Art. 27 (1): Die zuständige Behörde überprüft durch nicht diskriminierende Kontrollen von Tieren, Transportmitteln und Begleitpapieren, ob die Vorschriften dieser Verordnung eingehalten wurden. TierSchTrV 20 (1): Transporte können jederzeit angehalten und kontrolliert werden.
8 Transportverzögerungen Art. 22, VO (EG) Nr. 1/2005 Tiertransporte dürfen nicht aufgehalten werden, es sei denn, dies ist im Interesse des Wohlbefindens der Tiere oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit unerlässlich. Müssen Tiertransporte für länger als zwei Stunden aufgehalten werden, trägt die zuständige Behörde Sorge für Pflege, Versorgung, ggf. Unterbringung
9 Allgemeine Bedingungen für den Transport von Tieren (Art. 3., VO (EG) Nr. 1/2005) Grundsatz: Niemand darf eine Tierbeförderung durchführen oder veranlassen, wenn den Tieren dabei Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden könnten.
10 Allgemeine Bedingungen für den Transport von Tieren (Art. 3., VO (EG) Nr. 1/2005) Beförderungsdauer so kurz wie möglich Tiere sind transportfähig Transportmittel + Ver- und Entladevorrichtungen sind so konstruiert, gebaut, in Stand gehalten und werden so verwendet, dass den Tieren Verletzungen und Leiden erspart werden und ihre Sicherheit gewährleistet ist
11 Allgemeine Bedingungen für den Transport von Tieren (Art. 3., VO (EG) Nr. 1/2005) Transport zum Bestimmungsort erfolgt ohne Verzögerungen Das Wohlbefinden der Tiere wird regelmäßig kontrolliert und aufrechterhalten Ausreichend Bodenfläche und Standhöhe Versorgung (Wasser + Futter) Ruhepausen
12 Die wichtigsten erforderlichen Dokumente Zulassung Transportunternehmer (Typ1, Typ 2) Befähigungsnachweis Zulassung Straßentransportmittel für lange Beförderungen Tiertransport- und Desinfektionskontrollbuch Fahrtenbuch IGH-Bescheinigung (Veterinärbescheinigung für den innergemeinschaftlichen Handel/TRACES)
13 Zulassung Transportunternehmer [TU-Zulassung] Typ 1.doc Typ 2.doc
14 BN.doc Befähigungsnachweis [BN]
15 Zulassung Straßenfahrzeug für lange Beförderungen Zulassungsnachweis Straßentransportmittel.doc
16 Transport Datum Ladebeginn Abfahrtzeit Transportpapiere nach Art. 4, VO (EG) Nr. 1/2005 und 21, 22, VVV Voraussichtliche Dauer der Beförderung Stück, Tierart, Beschreibung der Tiere Amtliche Ohrmarken-Nr. Herkunft (Name und Anschrift/ Versandort (falls abweichend) Empfänger (Zeitpunkt der Übergabe, Name, Anschrift/ und Fahrtziel (falls abw.)) Desinfektion Transport- und Fahrzeugdesinfektions-Kontrollbuch Transportpapiere gemäß Artikel 4 der VO (EG) Nr. 1/2005 (Polizeiliches Kennzeichen des LKW / Anhängers)
17 Fahrtenbuch.pdf Fahrtenbuch
18 IGH-Bescheinigung IGH Bescheinigung.pdf
19 Begleitpapier Schaf /Ziege (Viehverkehrsverordnung) Begleitpapier Schf Zg VVV.jpg
20 Vorbereitung einer Routinekontrolle 1. Kontaktaufnahme und Absprache mit dem zuständigen Veterinäramt 2. Ggf. Telefonlisten bereit halten 3. Ausrüstung zusammenstellen und einpacken
21 Ausrüstung Leiter! Dako Höhenmessstab Maßband Kamera Fotokopierer Navi Händedesinfektionsmittel
22 Ablauf der Kontrolle 1. Geeigneten Kontrollort wählen 2. Dokumente kontrollieren 3. Fahrzeug, Fahrer + Tiere kontrollieren 4. Transportzeit 5. Beurteilung, Dokumentation, Maßnahmen
23 Ablauf der Kontrolle 2. Dokumente 2.1 Nach Straßenverkehrsrecht 2.2 Nach Veterinärrecht: Unterschiedliche Dokumente erforderlich, je nachdem um welche Art von Transport es sich handelt, also dies zunächst feststellen.
24 Ablauf der Kontrolle, Dokumente nach Veterinärrecht 1. Welche Art Transport liegt vor? Beförderung in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit? Landwirt mit eigenen Tieren im eigenen Fahrzeug < 50 km? Strecke /> 65 km? Kurze ( 8 Std.) oder lange (> 8 Std.) Beförderung? Innerstaatlich oder grenzüberschreitend? Schlachttiere oder Zucht-/Nutztiere?
25 Ablauf der Kontrolle, Dokumente nach Veterinärrecht 2.1 Private / sehr kurze Transporte Privater Transport: keine Papiere nach Tierschutzrecht erforderlich (aber ggf. nach Tierseuchenrecht, z.b. Bei Pferden: immer Equidenpass, evtl. Gesundheitsbescheinigung) Landwirt (eigene Tiere u Fahrzeuge, < 50 km): dito Gewerblicher Transport 65 km: keine Transportunternehmer-Zulassung + kein Befähigungsnachweis erforderlich, aber Transportpapiere (Transportkontrollbuch)
26 Ablauf der Kontrolle, Dokumente nach Veterinärrecht 2.2 Übersicht (gewerblich, > 65 km) Kurzer Transport ( 8 Stunden) Zulassung des Transportunternehmers (Typ 1) Transportpapiere (Transport- und Desinfektionskontrollbuch) Befähigungsnachweis(e) Individuelle Begleitpapiere Langer Transport (> 8 Stunden) Zulassung des Transportunternehmers (Typ 2) Transportpapiere (Transport- und Desinfektionskontrollbuch) Befähigungsnachweis(e) Individuelle Begleitpapiere Zulassungsnachweis für Straßentransportmittel für lange Beförderungen Temperaturüberwachung Notfallpläne Navigationssystem Grenzüberschreitender Transport: + IGH-Bescheinigung (TRACES) + IGH-Bescheinigung (TRACES) + Fahrtenbuch
27 Einträge fehlen Ablauf der Kontrolle, Dokumente nach Veterinärrecht 2.4 Häufige Fehler - Dokumente Transportpapiere Eintrag siehe Pässe (ist nicht zulässig) Voraussichtliche Beförderungsdauer nicht plausibel Uhrzeiten falsch (Gegenkontrolle mit Fahrerkarte!) Tierzahlen falsch (Tiere zählen!) Keine Aktualisierung nach Transportplanänderung Keine Zuordnung zu Fahrzeug (KFZ-Kennzeichen)
28 Ablauf der Kontrolle, Dokumente nach Veterinärrecht + Straßenverkehrsrecht 2.4 Häufige Fehler - Dokumente Zulassungsnachweise / Befähigungsnachweise Gültigkeit abgelaufen (zur Zeit sehr häufig!) Sachkundebescheinigung statt Befähigungsnachweis (Sachkundebescheinigungen sind nicht mehr gültig!!!) Fehlende Dokumente (z.b.: jeder Fahrer braucht Befähigungsnachweis) Transportunternehmer-Zulassung nur als unbeglaubigte Kopie Befähigungsnachweis nur als Kopie Achtung! Auf Beschränkungen achten (z.b. Tierarten) Straßenverkehrsrecht Fehlen der Genehmigung nach GüKG
29 Ablauf der Kontrolle 3. Fahrzeug, Fahrer und Tiere Nach Straßenverkehrsrecht Fahrtüchtigkeit Fahrer Abmessung der Fahrzeuge gem. 32 StVZO Gewichte Lenk- und Ruhezeiten Nach Veterinärrecht Fahrzeug: Zustand, allgemeine Anforderungen, spezielle Anforderungen (lange Transporte), Verwendung Tiere: Zustand, Anzahl, Gruppengröße, Platz, Abtrennung Ladungssicherung
30 Ablauf der Kontrolle 3.1 Fahrzeug Verfügbare Bodenfläche Schild Lebende Tiere Verletzungsgefahr? Straßentransportfahrzeuge für lange Beförderungen: besondere Anforderungen Tierische Abgänge ausfließend? Ggf. Einstreu vorhanden?
31 Verfügbare Bodenfläche wo findet man die Daten? 1)Auf dem Zulassungsnachweis für Fahrzeuge (lange Transporte) 2)Evtl. Angabe auf dem Fahrzeug (Schriftzug oder kleines Metallschild)
32 Transportmittel allg. Anforderungen Sicherheit, Vermeidung von Verletzungen u. Leiden Leicht zu reinigen u. desinfizieren Kein Entweichen / Herausfallen von Tieren Frischluftzufuhr Zugang (Kontrolle + Pflege der Tiere) Boden rutschfest + Beschränkung von Ausfließen tierischer Abgänge Lichtquelle
33 Transportmittel allg. Anforderungen Genügend Platz über den stehenden Tieren (Luftzirkulation, keine Einschränkung der natürlichen Bewegungsfreiheit) Trennwände (stabil, positionierbar) Einstreu für: - Ferkel < 10 kg - Lämmer < 20 kg - Kälber < 6 Mo - Fohlen < 4 Mo Wildtiere: Begleitdokumente (Hinweis auf wilde, scheue od. gefährliche Tiere. Schriftliche Versorgungs-Anweisungen)
34 Ablauf der Kontrolle 3.2 Tiere Anzahl, Tierart / -kategorie, Alter, Gewicht Zustand der Tiere (gesund?, transportfähig?, Ernährungs- und Pflegezustand?) Platzbedarf (Bodenfläche) Platz über stehenden Tieren ( Rückenhöhe ) Abtrennung (Gruppengröße) Euter prall gefüllt + Milch fließt? WICHTIG: Immer auch in oberen Etagen nachsehen!
35 Transportfähigkeit Transportfähigkeit in Hinblick auf die geplante Beförderung, Ersparung von unnötigen Verletzungen und Leiden Keine Verabreichung von Beruhigungsmitteln Laktierende Kühe, Schafe, Ziegen: alle 12 h melken!!!
36 Transportunfähigsind verletzte, schwache, kranke Tiere Insbesondere: Bewegung nicht schmerzfrei od. ohne Hilfe möglich Große offene Wunden, schwere Organvorfälle Hochträchtige Tiere (> 90%)*, oder vor < 7 Tg. niedergekommen Neugeborene Säugetiere (Nabelwunde nicht verheilt) Hirsche: Gehörn/Geweih mit Bast überzogen Transport nur < 100 km bei: - Ferkel < 3 Wo - Lämmer < 1 Wo - Kälber < 10 Tg - Hund / Katze < 8 Wo *Pferde > 300 Tage, Rinder > 255 Tage, Schafe > 135 Tage sowie Schweine > 102 Tage
37 Platzbedarf und Gruppengrößen Siehe Merkblätter (Handbuch Tiertransporte) Beachte nationale Vorgaben (Tierschutztransportverordnung)
38 Gruppenzusammensetzung Getrennter Transport von: a.tieren unterschiedlicher Arten b.tieren mit beträchtlichem Größen- oder Altersunterschied c.ausgewachsenen Zuchtebern oder Hengsten d.männlichen + weiblichen Tieren (geschlechtsreif) e.behornten + unbehornten Tieren f.rivalisierenden Tieren g.angebundenen + nicht angebundenen Tiere
39 Ablauf der Kontrolle 4. Transportdauer Überschreitung / voraussichtliche Überschreitung der erlaubten Beförderungsdauer? Einhaltung der Zeitabstände für das Füttern, Tränken, Ruhen?
40 Beförderungsdauer für Equiden, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine NICHT MEHR ALS 8 STUNDEN Ausnahmen: Zusätzliche Anforderungen nach Kapitel VI (Spezialfahrzeuge) erfüllt Innerstaatlich: bei Nutz- und Zuchttiertransporten bis zu 12 Std. brauchen nicht alle Anforderungen an die Fahrzeugausstattung erfüllt sein (s.u.*) und kein Zulassungsnachweis für das Fahrzeug ist erforderlich * Siehe Folie Anforderungen für langen Transport
41 Beförderungsdauer langer Transport für Equiden, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine Noch nicht abgesetzte Kälber, Lämmer, Zickel, Fohlen, Ferkel 9 Stunden mindestens 1 Stunde Pause zum Tränken / Füttern weitere 9 Stunden Rinder, Schafe, Ziegen 14 Stunden mindestens 1 Stunde Pause zum Tränken / Füttern weitere 14 Stunden Schweine 24 Stunden, dabei ständige Versorgung mit Wasser Pferde 24 Stunden, dabei alle 8 Stunden Tränken / Füttern Anmerkung: die Ladezeiten zählen als Beförderungszeit! Danach: Entladen + Füttern + Tränken + 24 Stunden Ruhepause (mindestens)
42 Beförderungsdauer bzw. Zeitabstände zum Füttern und Tränken andere Tierarten Geflügel, Hausvögel, Hauskaninchen: Futter + Wasser bei Beförderung > 12 Stunden* *Ladezeiten nicht mitgerechnet Küken (Beförderung innerhalb von 72 Stunden nach dem Schlupf) Futter + Wasser bei Beförderung > 24 Stunden Hunde / Katzen alle 8 Stunden tränken + alle 24 Stunden füttern (schriftliche Anweisungen) Andere Tierarten nach schriftlichen Anweisungen
43 Anforderungen für langen Transport Dach: hell + isoliert Einstreu Futter + Fütterungsvorrichtungen Trennwände (Equiden: Einzelstände!) Wasserversorgungssystem Belüftung (unabh. von Motor mind. 4 h) Temperaturüberwachungssystem* + Datenschreiber *+ Warnsystem Navigationssystem*(Transportweg, Ladebordwand) Equiden > 4 Monate und halfterführig Kälber > 14 Tage Schweine > 10 kg * Nicht erforderlich bei nationalem Nutztiertransport bis zu 12 Stunden
44 Ablauf der Kontrolle 5. Abschließend Beurteilung Ggf. Maßnahmen Dokumentation und Beweissicherung
45 Beurteilung Nach Straßenverkehrsrecht Zu hoch? Zu lang? Zu schwer? Lenk- und Ruhezeiten wurden nicht eingehalten / können bei geplantem Transport voraussichtlich nicht eingehalten werden? Weiterfahrt möglich? Nach Veterinärrecht Dokumente unvollständig oder fehlerhaft? Tierschutzrelevante Mängel an Fahrzeug oder Tieren? Transportzeitüberschreitung? Tierseuchenrelevante Mängel? Maßnahmen nötig? Weiterfahrt möglich?
46 Häufig festgestellte Verstöße Transportzeitüberschreitung / fehlerhafte Planung hier müssen Straßenverkehrsrecht und Veterinärrecht im Zusammenhang beurteilt werden!!!
47 Häufig festgestellte verkehrsrechtliche Verstöße Kurz: zu hoch zu lang zu schwer bei doppelstöckiger (Rinder) oder dreistöckiger (Kälber) Beladung oft eine Überschreitung der zulässigen Höhe von 4,00 m durch Ausfahren des Hubdaches (meist in Verbindung mit unzureichender Rückenhöhe) Überladung je nach Fahrzeugtyp
48 Häufig festgestellte Veterinärrechtliche Verstöße Unzureichende Rückenhöhe (!), oft stoßen Tiere mit dem Rücken gegen den Zwischenboden / das Dach Zu wenig Platz, zu große Gruppen, falsche Gruppenzusammensetzung Einstreu fehlt (junge Tiere, lange Transporte) Wasser fehlt, Tränkesystem defekt Milchfluss aus Euter Tierische Abgänge austretend Tiere mit überlangen Klauen Transportunfähige Tiere Unzulässige Gruppenzusammensetzung (behornt + unbehornt, männlich + weiblich, )
49 Maßnahmen Dringlichkeitsmaßnahmen Anordnung zur sofortigen Mängelbehebung, wenn möglich Amtshilfeersuchen an Schlachthof-Veterinär Verwarngeld Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren Ggf. Einbehalten einer Sicherheitsleistung (internationale Transporte) Zuständige Behörden informieren (bei internationalen Transporten über Kontaktstelle)
50 Dringlichkeitsmaßnahmen Fahrer(Betreuer-) wechsel Vorläufige Reparatur d. Transportmittels Umladen Entladen und Unterbringen (Pflege gewährleisten!) Weiterfahrt unter Auflagen Weiterer Transport oder Rücksendung auf kürzestem Weg Tierschutzgerecht töten / euthanasieren
51 Bei Maßnahmen ACHTUNG!!! Folgendes beachten, falls längeres Stehen notwendig ist: Dach ausfahren, um Rückenhöhe und Belüftung zu verbessern Für Lüftung sorgen (ggf. Ventilatoren anstellen lassen) Wenn nötig für Wasser sorgen Standzeiten so kurz wie möglich Ggf. für Unterbringung und Versorgung der Tiere sorgen
52 5. Dokumentation 1. Routinemäßige Datenerhebung 2. Dokumentation der festgestellten Mängel
53 Routinemäßige Datenerhebung Ort, Zeit, Kontrolleure/Zeugen KFZ-Kennzeichen Personaldaten beide Fahrer (+ BN vorhanden) TU-Zulassung: Typ (1/2), Zulassungs-Nr. Tiere: Art, Alter, Anzahl, Gruppenaufteilung (Fahrzeugbeladung), Transportzweck Verfügbare Bodenfläche Aus Transportkontrollbuch : Ladebeginn (*), Abfahrtzeit (*), voraussichtliche Beförderungsdauer, Transport von nach (*) abgleichen mit Fahrerkarte/Tachoscheibe Bescheinigungs-Nr. (INTRA ) der IGH-Bescheinigung
54 Dokumentation der Gruppenaufteilung 5 Kühe 4 Kühe 6 Kühe 5 Bullen 6 Bullen 5 Bullen 6 Bullen
55 Bei Verstößen zusätzliche Dokumentation 1. Weitere Daten erfragen 2. Kopien anfertigen 3. Foto- und/oder Videodokumentation
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