Arbeitsmedizinische Vorsorge in Kindertagesstätten

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1 Arbeitsmedizinische Vorsorge in Kindertagesstätten Dr. Claudia Groneberg Fachärztin für Arbeitsmedizin 1

2 Gliederung 1. Pflichtuntersuchung (Was heißt Pflicht? Warum? Wie?) 2. Immunschutz (Was heißt ausreichender Immunschutz? Wann Impfung? Wann Titer?) 3. Hepatitis-Impfung für ErzieherInnen? 4. Was ist, wenn eine akute Erkrankung in der KITA auftritt? 5. Mutterschutz 2

3 Pflichtuntersuchung Was heißt Pflicht? AG darf Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn die Pflichtuntersuchung zuvor durchgeführt wurde. (Tätigkeitsvoraussetzung!) Warum ist Pflicht? Weil impfpräventabel. 3

4 ArbMedVV Pflichtuntersuchungen bei: 1. gezielten Tätigkeiten mit den in nachfolgender Tabelle, Spalte 1, genannten biologischen Arbeitsstoffen sowie 2. nicht gezielten Tätigkeiten der Schutzstufe 4 der Biostoffverordnung oder mit den in nachfolgender Tabelle genannten biologischen Arbeitsstoffen in den in Spalte 2 bezeichneten Bereichen unter den Expositionsbedingungen der Spalte 3. Biologischer Arbeitsstoff Bereich nicht gezielter Tätigkeiten Expositionsbedingungen 4

5 Wie erfolgt die Pflichtuntersuchung? LAGeTSi: zwingend Beratung zu den genannten Krankheitserregern incl. Impfanamnese und Impfangebot Anamnese, Untersuchung sinnvoll; Blutentnahme, Urinstatus möglich Generelle Ablehnung der Untersuchung nicht möglich Ablehnung der Impfung und Titerbestimmung (Blutentnahme) möglich; dennoch: keine gesundheitliche Bedenken, NU in 3 Jahren NU entfällt, wenn der/die Beschäftigte bereits über einen ausreichenden Immunschutz gegen diese biologische Arbeitsstoffe verfügt In Anlehnung an den DGUV G42? (Keine Rechtsverbindlichkeit! Anwendung und Umfang abh. vom Zweck) 5

6 Was heißt ausreichender Immunschutz? Impfanamnese: MMR: 2 Impfungen als Kind 1 Impfung als Erwachsener (Röteln : 2) (Masern-Impfung seit 1972) Pertussis: Impfung innerhalb der letzten 10 Jahre Varizellen: positive Varizellenanamnese zuverlässig (Ausnahme!) (Impfung erst seit 2004 von STIKO für Kinder und Jugendliche empfohlen) 6

7 STIKO Empfehlung 2012 (B) Masern: Nach 1970 Geborene mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit, die im Gesundheitsdienst oder bei der Betreuung von Immundefizienten oder in Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind. Einmalige Impfung, vorzugsweise mit einem MMR-Impfstoff 7

8 STIKO Empfehlung 2012 (B) Mumps: Nach 1970 Geborene mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit, die in Gesundheitsdienstberufen in der unmittelbaren Patientenversorgung, in Gemeinschaftseinrichtungen oder in Ausbildungseinrichtungen für junge Erwachsene tätig sind Einmalige Impfung. 8

9 STIKO Empfehlung 2012 (B) Röteln: Ungeimpfte Personen oder Personen mit unklarem Impfstatus in Einrichtungen der Pädiatrie der Geburtshilfe und der Schwangerenbetreuung oder in Gemeinschaftseinrichtungen Einmalige Impfung. (Zweimalige Impfung, wenn ungeimpfte Frauen oder Frauen mit unklarem Impfstatus im gebärfähigen Alter.) 9

10 STIKO Empfehlung 2012 (B) Pertussis Sofern in den letzten 10 Jahren keine Pertussis-Impfung stattgefunden hat, sollte Personal im Gesundheitsdienst sowie in Gemeinschaftseinrichtungen eine Dosis Pertussis-Impfstoff erhalten. 10

11 Besonderheit Pertussis-Impfung Kein monovalenter Impfstoff verfügbar. Nur als Kombination mit Tetanus/Diphtherie Pragmatische Lösung: Empfehlung: Impfung über Hausarzt, da Standardimpfung (Auch möglich, wenn in einem Zeitraum von weniger als 5 Jahren zuvor Td-haltiger Impfstoff verimpft worden ist.) 11

12 STIKO Empfehlung 2012 (B) Varizellen Seronegatives Personal im Gesundheitsdienst, insbesondere in den Bereichen Pädiatrie, Onkologie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Intensivmedizin und im Bereich der Betreuung von Immundefizienten sowie bei Neueinstellungen in Gemeinschaftseinrichtungen für das Vorschulalter Zweimalige Impfung. 12

13 Was tun bei fehlendem Impfausweis bzw. unklarem Immunstatus? Empfehlungen des ABAS 2006, (zurückgezogen), nunmehr zuständige AfaMed bisher keine Empfehlung :? einmalige Immunisierung der Beschäftigten ohne vorhergehende Titerkontrolle (wenn keine Kontraindikation) Für Röteln ist Erfolgskontrolle im Nachgang für Frauen nötig Seit 8/2011 keine Röteln-Titerkontrolle nötig, wenn zwei erfolgte Rötelnimpfungen vorliegen; Änderung der Mutterschaftsrichtlinie 13

14 Titerbestimmung??? nur in Ausnahmefällen hilfreich schwierige Interpretation am ehesten sinnvoll für MMR, Varizellen nicht sinnvoll für Pertussis! 14

15 Hepatitis-Impfung für Erzieherinnen? Hepatitis A: Laut ArbMedVV Pflicht, wenn Tätigkeiten mit regelmäßigem Kontakt mit Stuhl im Rahmen - der Pflege von Kleinkindern, - der Betreuung von behinderten Menschen in Einrichtungen für behinderte Menschen, Kinderstationen Hepatitis B (und C) Laut ArbMedVV Pflicht, wenn regelmäßig und in größerem Umfang Kontakt zu Körperflüssigkeiten/-ausscheidungen bei Umgang mit behinderten Menschen 15

16 LASI 23, Leitlinien zur Biostoffverordnung, Stand 9/2008: Wann sind Impfungen notwendig und anzubieten? Nach 15a BioStoffV sind die relevanten Tätigkeiten mit impfpräventablen biologischen Arbeitsstoffen in Anhang IV BioStoffV gelistet und unterliegen somit einer Pflichtuntersuchung, die vorrangig auf das Impfangebot ausgerichtet ist. Hierdurch wird das Impfangebot aufgewertet und eine Klarstellung erreicht. Nach dem Konzept der BioStoffV werden Impfungen im Rahmen der Angebotsuntersuchungen nur im Einzelfall erforderlich sein, wenn sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eine besondere Gefährdung identifizieren lässt. Antwort: abhängig von GBU 16

17 Was ist, wenn eine akute Erkrankung in der KITA auftritt? ArbMedVV: Angebotsuntersuchung, wenn als Folge einer Exposition gegenüber biologischen Arbeitsstoffen mit einer schweren Infektion oder Erkrankung gerechnet werden muss und Maßnahmen der postexpositionellen Prophylaxe möglich sind Betrifft: Masern, Mumps (Impfung möglichst innerhalb von 3 d) Pertussis (Makrolid bei engem Kontakt) Varizellen (Impfung innerhalb von 5 d) Hepatitis A (Riegelungsimpfung) Hepatitis B (Immunprophylaxe) Rücksprache mit zuständigem Gesundheitsamt 17

18 Was ist zu tun bei einer schwangeren Erzieherin? MuSchG: Aufgabe des AG: Gefährdungsbeurteilung! Meldung an Aufsichtsbehörde! Aufgabe des Betriebsarztes: Überprüfen des Immunstatus, davon abh. Empfehlung für AG Masern, Mumps, Röteln, Varizellen,Pertussis UND CMV (Titer!), RINGELRÖTELN (Titer!, SCHARLACH, HEPATITIS A (Titer!), INFLUENZA WICHTIG: befristetes Beschäftigungsverbot, so lange Immunitätslage unklar 18

19 Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber Jeweilige Landesbehörde zuständig: Berlin: LAGetSI content/lagetsi/merblaetter/kinder.pdf? start&ts= &file=kinder.pdf 19

20 Fragen zu Impfungen? Impfhotline RKI Telefon: 030 / Montags: Donnerstags: 9:30 bis 11:30 Uhr 12:00 bis 14:00 Uhr Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 20

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