Informationsveranstaltungen. Entwicklung in den Stadtteilen

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1 Informationsveranstaltungen Entwicklung in den Stadtteilen 10./ 11./ 19. November 2015

2 Entwicklung in den Stadtteilen Informationsveranstaltung für private Eigentümer Agenda Worum geht es heute? Begrüßung Vorgehen Abbruch und Sanierung Unterstützungsmöglichkeiten Befragung Rückfragen 2

3 Vorgehen 3

4 Vorgehen 1. Begehung der Stadtteile und Gespräche mit den Ortsvorstehern 2. Informationsveranstaltungen für die Eigentümer 10./11./ Bürgerbefragung zur Mitwirkungsbereitschaft Auswertung und Analyse der Befragungsbögen 5. Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für die einzelnen Stadtteile 6. Präsentation der Auswertungen und Handlungsempfehlungen im Gemeinderat 7. Festlegung des weiteren Vorgehens in den Stadtteilen 4

5 Abbruch und Sanierung für private Eigentümer 5

6 Abbruch von Gebäuden Private Ordnungsmaßnahmen Freilegung von Grundstücken unter der Voraussetzung einer anschließenden Neubebauung (Gebäudeabbrüche/Rückbau) 6

7 Baumaßnahmen - Modernisierung Wohnungstechnische Verbesserungen Veränderungen der Raumnutzung, der Größe und der Orientierung von Räumen Verbesserung der Belichtung und Belüftung. Schaffung von Wohnungsabschlüssen Verbesserung im Sanitärbereich (WC, Bäder), altenbzw. behindertengerechter Ausbau 7

8 Baumaßnahmen - Modernisierung Bautechnische Verbesserungen Erhöhung der Wärmedämmung an Wänden, Decken und Fußböden, Fenstern und Türen Verbesserung des Schallschutzes an Wänden, Decken und Fußböden, Fenstern und Türen 8

9 Baumaßnahmen - Modernisierung Haustechnische Verbesserungen Einbau von Bädern und WC nach modernen Bedürfnissen Erneuerung der Heizungsanlage mit einem zeitgemäßen Standard Verbesserungen an der Elektroinstallation 9

10 Sanierung Mindestausbaustandards Bauliche Mängel müssen beseitigt werden. Ausreichende Wärmedämmung. Umweltfreundliches und energiesparendes Heizsystem. Für jede Wohnung ein eigener Abschluss. Moderne Nasszelle in jeder Wohnung. WC innerhalb der Wohnung. sämtliche Installationen nach heutigen Anforderungen. Ggf. ist ein Architekt hinzuzuziehen. Gestalterische Abstimmung mit der Gemeinde 10

11 Beispiele für private Erneuerungsmaßnahmen Sanierung - Vorher nachher 11

12 Beispiele für private Erneuerungsmaßnahmen Sanierung - Vorher nachher 12

13 Beispiele für private Erneuerungsmaßnahmen Sanierung - Vorher nachher 13

14 Beispiele für private Erneuerungsmaßnahmen Sanierung - Vorher nachher 14

15 15

16 Übersicht Solidaritätsfonds Sulz a.n. Außen fördert Innen Steuerliche Vergünstigungen für Gebäude in Sanierungsgebieten ELR - Entwicklungsprogramm ländlicher Raum Wohnen KfW-Programme Fördermittelgeber bzw. Ansprechpartner von wem? Förderziel und -gegenstand was? Fördervoraussetzungen Antragstellung wie? 16

17 Solidaritätsfonds Sulz a. N. Außen fördert Innen Fördermittelgeber Stadt Sulz am Neckar Finanzverwaltung Marktplatz Sulz a. N. Ab Weitere Informationen 17

18 Solidaritätsfonds Sulz a. N. Außen fördert Innen Ziel und Gegenstand Innenentwicklung vor Außenentwicklung Aktivierung der Ortsmitte Beseitigung von Leerständen Rückbau überalterter Gebäudesubstanz Schaffung von neuem zeitgemäßen Wohnraum nicht: Erhalt von Bestand / Umbau von Gebäuden Schaffung von neuen lebens- und wohnenswerten Bauwerken in der Ortsmitte bzw. Innerortslage 18

19 Solidaritätsfonds Sulz a. N. Außen fördert Innen Art und Höhe der Förderung Förderung von 100 % der tatsächlich entstandenen Kosten Förderrahmen bis max je Vorhaben Eigenleistungen nicht förderfähig Freiwilliges Programm der Stadt kein Rechtsanspruch auf Förderung 19

20 Solidaritätsfonds Sulz a. N. Außen fördert Innen Voraussetzungen Förderung von Vorhaben nur im Innenbereich nach 34 BauGB Förderung bei Geschäftswohngebäuden nur bei einem Anteil der gewerblichen Nutzung unter 50 % abzubrechende Gebäude älter als Baujahr 1970 Beratung der Fördernehmer durch einen geeigneten Planer über die Anschlussnutzung muss vorliegen 20

21 Solidaritätsfonds Sulz a. N. Außen fördert Innen Voraussetzungen Förderung des Abbruchs von Gebäuden für anschließende Schaffung von Gebäuden mit mind. 1-5 Wohneinheiten Neubau muss innerhalb von 3 Jahren begonnen und innerhalb von 5 Jahren abgeschlossen werden 21

22 Solidaritätsfonds Sulz a. N. Außen fördert Innen Schritte für Eigentümer 1. Erstellung eine Lageplans und Fotos des Abbruchgebäudes Planerische Gestaltung des Neubaus (ggf. mit Architekt) Kostenschätzung 2. Antragstellung bei Finanzverwaltung Antragsformulare ab : 3. Bearbeitung durch Bauamt und Finanzverwaltung Bewilligung der Mittel 4. Auszahlung der Mittel nach Durchführungs- und Rechnungsnachweis 22

23 Steuerliche Vergünstigungen für Gebäude in Sanierungsgebieten Gesamtvoraussetzung ist die Ausweisung eines Sanierungsgebietes 142 BauGB Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes durch Beschluss Sanierungsgebiet ist zu begrenzen Zeitliche Befristung des Sanierungsgebiets 23

24 Steuerliche Vergünstigungen für Gebäude in Sanierungsgebieten Ansprechpartner Zuständiges Finanzamt Steuerberater 24

25 Steuerliche Vergünstigungen für Gebäude in Sanierungsgebieten Ziel und Gegenstand Förderung von Baumaßnahmen an Gebäuden in Sanierungsgebieten Förderung über erhöhte Absetzungen für Abnutzung (AfA) bei Mietwohngebäuden 25

26 Steuerliche Vergünstigungen für Gebäude in Sanierungsgebieten Art und Höhe der Förderung Das Einkommensteuergesetz bietet Ihnen für die Herstellungskosten eine jährliche erhöhte Steuerabschreibung. vermietete Gebäude und Gewerbeeinheiten ( 7h EStG) jährlich bis zu 9% über 8 Jahre, danach 7% über 4 Jahre. vermietete Baudenkmale ( 7i EStG) jährlich bis zu 9% über 8 Jahre, danach 7% über 4 Jahre. selbstgenutzte Wohngebäude oder Baudenkmale ( 10f EStG) jährliche Abschreibung zu 9% über 10 Jahre. 26

27 Steuerliche Vergünstigungen für Gebäude in Sanierungsgebieten Art und Höhe der Förderung Bescheinigungsfähigkeit abzustimmen bzw. nur im Einzelfall möglich (z.b. bei Denkmalschutz, Bescheinigung nach 7i EStG) Umnutzung Anbauten, Ausbauten (z.b. Dachgeschossausbau) Errichtung neuer Stellplätze Außenanlagen 27

28 Steuerliche Vergünstigungen für Gebäude in Sanierungsgebieten Voraussetzungen Gebäude im Sanierungsgebiet Umfassende Sanierung des Gebäudes Maßnahme wirtschaftlich vertretbar Maßnahme entspricht Zielen der Stadt Gültige Bauvorschriften sind einzuhalten, u.a. Energieeinsparverordnung und EWärmeGesetz BW Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung mit der Stadt vor Auftragsvergabe bzw. Baubeginn. 28

29 Steuerliche Vergünstigungen in Sanierungsgebieten Schritte für Eigentümer 1. Prüfung, ob im Sanierungsgebiet 2. Festlegung der Modernisierungsmaßnahmen mit Architekt/Bautechniker/ Klärung der steuerlichen Absetzbarkeit mit dem Steuerberater/Finanzamt 3. Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung mit Stadt 4. Durchführung der Erneuerungsmaßnahmen 5. Einreichen der Originalrechnungen für Erstellung der Steuerbescheinigung 6. Klärung der steuerlichen Absetzung mit dem Steuerberater/Finanzamt 29

30 Steuerliche Vergünstigungen in Sanierungsgebieten Beispielrechnung Quelle: Büro Hubert L. Deubert, Sachverständiger und Fachgutachter BDSF, Besonderes Städtebaurecht Kleine Wust 16, Quirnheim; Tel.: 06359/919554; Fax: 06359/919556; 30

31 Steuerliche Vergünstigungen in Sanierungsgebieten Beispielrechnung Quelle: Büro Hubert L. Deubert, Sachverständiger und Fachgutachter BDSF, Besonderes Städtebaurecht Kleine Wust 16, Quirnheim; Tel.: 06359/919554; Fax: 06359/919556; 31

32 Entwicklungsprogramm ländlicher Raum - Förderschwerpunkt Wohnen Fördermittelgeber und Ansprechpartner Stadt Sulz am Neckar Wirtschaftsförderer Hartmut Walter hartmut.walter@sulz.de Regierungspräsidium Freiburg Referat 32 Markus Weißer markus.weisser@rpf.bwl.de Ministerium für ländlichen Raum Weitere Informationen ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx 32

33 Entwicklungsprogramm ländlicher Raum - Förderschwerpunkt Wohnen Ziel und Gegenstand Schaffung von Wohnraum innerhalb der historischen Ortslage durch Umnutzung vorhandener Gebäude Schließung von Baulücken mit ortsbildgerechten Neubauten von Wohngebäuden zur Eigennutzung Wohnumfeldverbesserung einschließlich Grunderwerb und vorbereitende Maßnahmen wie Baureifmachung von Grundstücken 33

34 Entwicklungsprogramm ländlicher Raum - Förderschwerpunkt Wohnen Art und Höhe der Förderung Maßnahme Regelfördersatz Höchstbetrag Umnutzung leer stehender Gebäude zu eigenständigen Wohnungen (Eigennutzung oder Vermietung) Modernisierung von bestehenden Wohngebäuden mit umfassendem Sanierungsbedarf (Eigennutzung) Ortsbildgerechte Baulückenschließung (ebenso Abriss und anschließender Neubau) (ausschließlich Eigennutzung) Neuordnung mit Baureifmachung 30 % der zuwendungsfähigen Aufwendungen 30 % der zuwendungsfähigen Aufwendungen 30 % der zuwendungsfähigen Aufwendungen 30 % der zuwendungsfähigen Aufwendungen Max / Wohneinheit (insg. 100T ) Max / Wohneinheit (insg. 100T ) Max / Wohneinheit Max

35 Entwicklungsprogramm ländlicher Raum - Förderschwerpunkt Wohnen Voraussetzungen Das Gebäude befindet sich im Ortskern. In der Regel ist eine umfassende Modernisierung erforderlich. Es müssen zeitgemäße Wohnverhältnisse erreicht werden. Die Maßnahme ist wirtschaftlich vertretbar und entspricht den Zielen der Gemeinde. Vorhaben und Gestaltung sind mit der Stadt abzustimmen. Der Förderantrag muss über die Stadt gestellt werden. Gültige Bauvorschriften sind einzuhalten, u.a. EnEV, EWärmegesetz BW 35

36 Entwicklungsprogramm ländlicher Raum Schritte für Eigentümer 1. Erstellung eines Konzepts (Planungsunterlagen, Bilder, Beschreibung) und Kostenschätzung 2. Antragstellung über Stadt Sulz Programmausschreibung: Juli / Antragsfrist: Oktober 3. Priorisierung der Anträge bei Landratsamt 4. Prüfung und Programmerstellung bei Regierungspräsidium Einplanung der Anträge beim Ministerium 5. Einplanung der Anträge beim Ministerium Bewilligung durch Regierungspräsidium 6. Auftragsvergabe und Beginn der Maßnahme 7. Beantragung der Fördergelder bei L-Bank Auszahlung der Mittel nach Verwendungsnachweis 36

37 KfW-Programme Kredite und Zuschüsse Energieeffizient Sanieren 151, 167, 430, 431 Altersgerecht Umbauen 159, 455 Erneuerbare Energien 274, 275 Energieeffizient Bauen 153 KfW-Wohneigentumsprogramm 124, 134 Weitere Informationen n/bestandsimmobilie/förderprodukte/förderprodukt e-für-bestandsimmobilien.html 37

38 KfW-Programme Kredite und Zuschüsse Ziel und Gegenstand Energieeffizient Sanieren KfW-Effizienzhaus Einzelmaßnahmen wie Wärmedämmung oder Heizungsanlage Altersgerecht Umbauen Maßnahmen zur Barrierereduzierung in bestehenden Wohngebäuden Einzelmaßnahmen wie Wege zu Gebäuden, Treppenlifte, Schwellenabbau oder Modernisierung von Sanitärobjekten Erneuerbare Energien Standard Photovoltaik: Anlagen zur Stromerzeugung aus Sonnenenergie Speicher: Neuinstallation von stationären Batteriespeichersystemen in Kombination mit Photovoltaik-Anlagen 38

39 KfW-Programme Kredite und Zuschüsse Ziel und Gegenstand Energieeffizient Bauen Neubau oder Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses KfW-Wohneigentumsprogramm Kauf oder Bau von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen 39

40 KfW-Programme Kredite und Zuschüsse Art und Höhe der Förderung Energieeffizient Sanieren zinsgünstiges Darlehen (0,75%, bis Kreditbetrag/Wohneinheit oder Kreditbetrag/Einzelmaßnahme, bis Tilgungszuschuss ) ODER Zuschuss (bis /pro Wohneinheit) ODER Zuschuss für Baubegleitung (50 % der Kosten: bis /Vorhaben) Altersgerecht Umbauen zinsgünstiges Darlehen (0,75%, bis Kreditbetrag/Wohneinheit) ODER Zuschuss (bis /Wohneinheit) 40

41 KfW-Programme Kredite und Zuschüsse Art und Höhe der Förderung Erneuerbare Energien Standard Photovoltaik zinsgünstiges Darlehen (ab 1,21%, bis 25 Millionen Kreditbetrag/Vorhaben) ODER Speicher zinsgünstiges Darlehen (ab 1,21%, bis 100% der Investitionskosten)+ Energieeffizient Bauen zinsgünstiges Darlehen (0,75%, bis Kreditbetrag/Wohneinheit, bis Tilgungszuschuss ) 41

42 KfW-Programme Kredite und Zuschüsse Art und Höhe der Förderung KfW-Wohneigentumsprogramm zinsgünstiges Darlehen (ab 1,11 %, bis Kreditbetrag/Vorhaben) 42

43 KfW-Programme Kredite und Zuschüsse Voraussetzungen einzelfallabhängig programmabhängig 43

44 KfW-Programme Kredite Schritte für Eigentümer 1. Planung der Maßnahme / Sanierungskonzept Beratung mit Fachmann (Energieberater, Architekt, Bauingenieur) 2. Wahl der Förderung ggf. Kombination der Programme 3. Beantragung über Hausbank 4. Bewilligung durch KfW 5. Beginn und Durchführung der Maßnahme/Sanierung 6. Nachweis der Mittelverwendung ggf. Bestätigung von Energieberater 7. Rückzahlung über Laufzeit 44

45 KfW-Programme Zuschuss Schritte für Eigentümer 1. Planung der Maßnahme / Sanierungskonzept Beratung mit Fachmann (Energieberater, Architekt, Bauingenieur) 2. Wahl der Förderung ggf. Kombination der Programme 3. Beantragung bei KfW 4. Bewilligung durch KfW 5. Beginn und Durchführung der Maßnahme/Sanierung 6. Nachweis der Mittelverwendung ggf. Bestätigung von Energieberater 7. Abrechnung 45

46 Befragung 46

47 Befragung Allgemeines Vorgehen Ziel der Befragung Schaffung eines Stimmungsbildes für die privaten Vorhaben Basis für das weitere Vorgehen innerhalb des Stadtteils Versand ab dem Befragungszeitraum Abgabe bei der Stadt an die STEG Stadtentwicklung GmbH Olgastraße 54, Stuttgart 47

48 Befragung 48

49 Befragung Fragen

50 Befragung Fragen

51 Befragung Fragen

52 Befragung Fragen

53 Vorgehen 1. Begehung der Stadtteile und Gespräche mit den Ortsvorstehern 2. Informationsveranstaltungen für die Eigentümer 10./11./ Bürgerbefragung zur Mitwirkungsbereitschaft Auswertung und Analyse der Befragungsbögen 5. Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für die einzelnen Stadtteile 6. Präsentation der Auswertungen und Handlungsempfehlungen im Gemeinderat 7. Festlegung des weiteren Vorgehens in den Stadtteilen 53

54 Rückfragen 54

55 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit die STEG Stadtentwicklung GmbH Olgastraße Stuttgart Ihr Ansprechpartner Bernd Kujacinski Tel / Fax 0711 / Ihre Ansprechpartnerin Irina A. Stotz Irina.stotz@steg.de Tel / Fax 0711 /

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