Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

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1 Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Empfehlungen der KS-Industrie Im Rahmen des nationalen Klimaschutzprogramms der Bundesregierung fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Investitionen zur Errichtung von Energiesparhäusern. Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren und max. fünf tilgungsfreien Anlaufjahren gewährt und ist für private Investoren über die Hausbank oder Sparkasse erhältlich. Die Förderbedingungen für Energiesparhäuser 60, Energiesparhäuser 40 und Passivhäuser wurden finden sich im KfW-Programm. Der Barwert dieser Förderung liegt bei ca Für die Errichtung und den Ersterwerb von Energiesparhäusern werden gestaffelt nach dem rechnerischen Primärenergieverbrauch zinsgünstige Darlehen in Höhe von ,- (Energiesparhaus 60) bzw ,- (Energiesparhaus 40 und Passivhaus) gewährt. Es muss nachgewiesen werden, dass unter den Randbedingungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) der rechnerische Jahres-Primärenergiebedarf der Energiesparhäuser vorh. Q p = 60 bzw. 40 kwh/(m²a) nicht übersteigt. Zusätzlich ist nachzuweisen, das die Anforderungen der EnEV an den baulichen Wärmeschutz (Anforderungsgröße: spezifischer Transmissionswärmeverlust H T ) gegenüber der Energieeinsparverordnung verschärfte Grenzen nicht überschreitet (vgl. Tabelle). Diese Nachweise sind von einem Bauvorlageberechtigtem oder einem für den Gebäudebereich als Energieberater zugelassenem Ingenieur zu führen und können mit dem KS-EnEV- Nachweisprogramm ( erfolgen. Passivhäuser werden als Energiesparhaus 40 gefördert, wenn zusätzlich nachgewiesen wird, dass der rechnerische Jahres-Heizwärmebedarf nicht mehr als Q h = 15 kwh/(m²a) beträgt. Für Passivhäuser kann dieser Nachweis mit dem Passivhaus Projektierungspaket (PHPP) geführt werden ( Die KfW stellt Merkblätter zur Erläuterung der entsprechenden Förderprogramme zur Verfügung. Diese sind auf den Internetseiten der KfW erhältlich: Kurzübersicht über die Förderbedingungen der KfW: Energiesparhaus 60 KfW Programm Programm-Nr. 145 Energiesparhaus 40 KfW-Programm Programm-Nr. 144 Passivhaus KfW-Programm Programm-Nr. 144 Voraussetzungen vorh. Q p 60 kwh/(m²a) und: vorh. H T 0,70*zul. H T (nach EnEV) vorh. Q p 40 kwh/(m²a) und: vorh. H T 0,55*zul. H T (nach EnEV) vorh. Q p 40 kwh/(m²a) vorh. Q h 15 kwh/(m²a) Kreditsumme max ,- max ,- max ,- Seite 1 von 5

2 Wichtig ist die Antragstellung vor Beginn des Bauvorhabens. Weitere Informationen zur KfW- Förderung sowie anderen Förderprogrammen (Bundesländer, Baufinanzierer, Energieversorger etc.) sind unter folgenden Internetadressen erhältlich: Grundvoraussetzung zur Einhaltung der Fördergrenzen ist ein lückenloser baulicher Wärmeschutz, der sich sowohl mit einschaligen als auch mit zweischaligen KS-Konstruktionen bei moderaten Wanddicken wirtschaftlich ausführen lässt. Durch die außenliegende Dämmschicht lassen sich Wärmebrücken in der Gebäudehülle sicher vermeiden. Die Verwirklichung eines minimalen Energieverbrauchs setzt sorgfältige Planung und Ausführung voraus. In den Berechnungen berücksichtigt ist die Minimierung der Wärmebrückenverluste und deren detaillierter Nachweis mit dem Wärmebrückenkatalog Kalksandstein. Berücksichtigt wurde ein Korrekturwert von U WB 0,015 W/(m²K). Für die Ermittlung der Lüftungswärmeverluste ist eine Luftwechselrate von n = 0,6 h -1 angesetzt worden. Dies setzt den Nachweis einer ausreichenden Luftdichtheit des Gebäudes mittels Blower-Door-Messung voraus. Wichtiger Einflussfaktor auf den Energieverbrauch von Gebäuden ist deren Kompaktheit, ausgedrückt im A/V e -Verhältnis. Dies ist abhängig von Gebäudetyp, Gebäudegröße und Gliederung (z.b. Erker, Gauben, Versprünge). Grundsätzlich gilt: Je kompakter das Gebäude, desto leichter lassen sich die Fördergrenzen erreichen. Die nachfolgende Aufstellung gibt einen Überblick, wie sich in Abhängigkeit vom A/V e -Verhältnis die jeweiligen Fördergrenzen einhalten lassen. Die aufgeführten Konstruktionsbeispiele verstehen sich als Richtwerte und sind von weiteren individuellen Gegebenheiten des Gebäudes abhängig (flächenanteil, Ausrichtung der flächen, Verschattung, leichte oder schwere Bauart etc.). Soweit möglich wurde bei den Beispielen auf die Berücksichtigung aufwendiger Anlagentechnik verzichtet. Die Qualität des baulichen Wärmeschutzes wurde unter diesen Gesichtspunkten optimiert. Durch verstärkte Nutzung von regenerativen Energien oder Lüftungsanlagen zur Wärmerückgewinnung kann der Jahres-Primärenergiebedarfs im Einzelfall weiter reduziert werden. Dies kann unter anderem durch den Einsatz von sog. Holzpelletheizungen erfolgen. Durch den extrem niedrigen Primärenergiebewertungsfaktor von f p = 0,2 für diesen Brennstoff (Vergleich Gas und Öl: f p = 1,1) kann der Jahres-Primärenergiebedarf deutlich reduziert werden. Allerdings sind für diesen Anlagentyp noch nicht alle erforderlichen Kennwerte (Aufwandszahlen) verfügbar, so dass die Berechnung des Primärenergiebedarf für Holzpelletheizungen derzeit noch nicht möglich ist. Der bauliche Wärmeschutz aller dargestellten Gebäudevarianten einschließlich der für das Energiesparhaus 60 vorgestellten Konstruktionen erfüllen die Anforderung vorh. H T 0,55 * zul. H T und wären dem baulichen Kriterium nach als Energiesparhaus 40 einzustufen. Seite 2 von 5

3 Energiesparhaus 60: Beispiele freistehendes Einfamilienhaus, nicht unterkellert (A/V e 0,80) - KS-Thermohaut: KS mit WDVS, d = 20 cm, WLG zweischalige KS-Konstruktion, Kerndämmung, d= 14 cm, WLG 025 U = 0,18 W/(m²K) - Untersparrendämmung, d = 4 cm, WLG Dämmung Estrich, d = 16 cm, WLG 035 Anlagentechnik - Brennwertkessel 45/55 C - solar unterstützte Trinkwassererwärmung (Solardeckung mind. 60 %) - zentraler Zu/Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung (α = 80 %) freistehendes Einfamilienhaus, vollbeheizter Keller (A/V e 0,70) - KS-Thermohaut: KS mit WDVS, d = 16 cm, WLG zweischalige KS-Konstruktion, Kerndämmung, d = 16 cm, WLG 035 Anlagentechnik - Brennwertkessel 45/55 C - solar unterstützte Trinkwassererwärmung (Solardeckung mind. 60 %) oder - Wärmepumpe 28/35 C - Flächenheizung - Trinkwassererwärmung mit Wärmepumpe Seite 3 von 5

4 Energiesparhaus 60: Beispiele freistehendes Einfamilienhaus kompakt, oder Doppelhaus (A/V e 0,60) - KS-Thermohaut: KS mit WDVS, d = 16cm, WLG zweischalige KS-Konstruktion, Kerndämmung, d = 16 cm, WLG 035 U F = 1,4 W/(m²K) - Aufstellung, Verteilung innerhalb thermischer Hülle - solar unterstützte Trinkwassererwärmung (Solardeckung mind. 60%) oder - Wärmepumpe 28/35 C - Flächenheizung - Trinkwassererwärmung mit Wärmepumpe großes Mehrfamilienwohnhaus (A/V e 0,50) - KS-Thermohaut: KS mit WDVS, d = 16 cm, WLG zweischalige KS-Konstruktion, Kerndämmung, d = 14cm, WLG Thermostatventile 1 K - zentrale Trinkwasserbereitung Seite 4 von 5

5 Energiesparhaus 40: Beispiele freistehendes Einfamilienhaus kompakt, oder Doppelhaushälfte (A/V e 0,60) U = 0,14 W/(m²K) - KS-Thermohaut: KS mit WDVS, d = 24 cm, WLG zweischalige KS-Konstruktion, Kerndämmung, d = 16 cm, WLG 025 U F = 1,0 W/(m²K) - Untersparrendämmung, d = 6 cm, WLG Dämmung unter Estrich, d = 16 cm, WLG 035 U = 0,23 W/(m²K) - Perimeterdämmung, d = 14 cm, WLG 035 Aufstellung und Verteilung innerhalb thermischer Hülle, - solar unterstützte Trinkwassererwärmung (Solardeckung mind. 60 %), ohne Zirkulation - zentrale Zu/Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung (α = 80 %) großes Mehrfamilienwohnhaus (A/V e 0,50) U = 0,14 W/(m²K) - KS-Thermohaut: KS mit WDVS, d = 24 cm, WLG zweischalige KS-Konstruktion, Kerndämmung, d = 16 cm, WLG 025 U F = 1,0 W/(m²K) - Vollsparrendämmung d = 20 cm, WLG Untersparrendämmung, d = 6 cm, WLG Dämmung unter Estrich, d = 16 cm, WLG 035 U = 0,23 W/(m²K) - Perimeterdämmung, d = 14 cm, WLG 035 Anlagentechnik erf. e p 1,0 - detaillierte Planung der Anlagentechnik für den Einzelfall unter Einbeziehung regenerativer Energien erforderlich Seite 5 von 5

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