Versteigerung von Emissionszertifikaten ab 2013 Berlin, 8. November 2010
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- Regina Schubert
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1 Versteigerung von Emissionszertifikaten ab 2013 Berlin, 8. November 2010 Michael Chlistalla, Meta Zähres
2 Marktüberblick bli k Der globale Zertifikatemarkt Ausgenommen projektbasierte Transaktionen Mt CO 2 e / Mrd USD Volume (left) Value (right) 2 Quelle: Weltbank (CO 2 e: Tonne Kohlendioxidäquivalent) Trotz der globalen Finanzkrise wuchs der Markt für Treibhausgasemissionszertifikate selbst im Jahr Der Gesamtwert des Marktes stieg bis Jahresende um 21% auf EUR 92 Mrd. mit 7,4 Mrd. gehandelten tco 2 e. Das EU ETS war hierbei treibende Kraft mit einem Volumen von EUR 89 Mrd. an CO 2 -Zertifikaten und Derivaten. M. Chlistalla, M. Zähres, Seite 2
3 Agenda 1 Das europäische Emissionsrechtehandelssystem (EU ETS) 2 Auktionen von Treibhausgasemissionszertifikaten 3 Auktionsdesign in Phase III des EU ETS 4 Bewertung und Schlussfolgerung M. Chlistalla, M. Zähres, Seite 3
4 1 Das europäische Emissionsrechtehandelssystem Struktur des EU ETS Phase I: 2005 bis 2007, Probelauf. Phase II: 2008 bis 2012, 1. Verpflichtungsperiode. Phase III: 2013 bis 2020, 2. Verpflichtungsperiode. Okt. 2003: Inkrafttreten t der Richtlinie 2003/87/EG Nov. 2008: 2008/101/EG bindet zivilen Luftverkehr mit ein Apr. 2009: 2009/29/EG Auktionen als Allokationsmechanismus Dez. 2010: UN-Klimakonferenz Mexico Jan. 2005: ETS wird in den EU-15 in Betrieb genommen Dez. 2009: UN-Klima- konferenz Kopenhagen Jul. 2010: Kommission veröffentlicht Entwurf zur Regulierung von Auktionen M. Chlistalla, M. Zähres, Seite 4
5 1 Das europäische Emissionsrechtehandelssystem Unterschiede zwischen den drei Phasen des EU ETS Phasen I und II Anfängliche Zuteilung der EUAs durch Grandfathering G i im Rahmen Nationaler Allokationspläne (NAPs), d.h. basierend auf bisherigen Emissionsdaten oder Treibstoffverbrauch. Optionale Versteigerung g oder Verkauf durch Mitgliedsstaaten von bis zu 5% in Phase I und 10% in Phase II. Nur Ungarn, Irland und Litauen nutzten diese Möglichkeit in Phase I; Österreich, Deutschland, die Niederlande d & UK in Phase II. M. Chlistalla, M. Zähres, Seite 5 Änderungen in Phase III Entsprechend der Richtlinie 2009/29/EC Abschaffung der NAP; Einführung von Auktionen als Standardmethode für anfängliche Zuteilung. Ab 2013, anfänglicher Auktionsanteil von 100% im Energiesektor, 20% in allen anderen Sektoren Anteil wird bis 2020 linear auf 70% erhöht. Vollständige Auktionierung für alle Anlagen in allen enthaltenen Sektoren soll bis 2027 erreicht sein. Ausnahmen für energieintensive Sektoren in der Diskussion.
6 1 Das europäische Emissionsrechtehandelssystem Auktionen vs. kostenlose Vergabe ab 2013 In 2013 beträgt die Gesamtmenge an Zertifikaten EU-weit Stück Reduktion um 1,74% p.a., dies entspricht -21% in 2020 gegenüber beträgt der anfängliche Auktionsanteil im Energiesektor 100%, in allen anderen Sektoren zunächst 20%. Zertifikate, die nicht versteigert werden, werden auf der Grundlage von ambitionierten Benchmarks verteilt: Ausgangspunkt beim Festsetzen der ex-ante-benchmarks in den individuellen (Sub-) Sektoren soll die durchschnittliche Effizienz der 10% effizientesten Anlagen in diesem (Sub-) Sektor in der Gemeinschaft in den Jahren 2007 bis 2008 sein. Die Benchmarks für jeden (Sub-) Sektor werden produktbezogen berechnet (nicht inputbezogen). Berücksichtigung von: effizientesten technischen Verfahren, Substituten, alternativen Produktionsprozessen, Kraft-Wärme-Kopplung, energetischer Verwertung von Abgasen, Verwendung von Biomasse und Erfassung und Speicherung von CO 2. M. Chlistalla, M. Zähres, Seite 6
7 Agenda 1 Das europäische Emissionsrechtehandelssystem (EU ETS) 2 Auktionen von Treibhausgasemissionszertifikaten 3 Auktionsdesign in Phase III des EU ETS 4 Bewertung und Schlussfolgerung M. Chlistalla, M. Zähres, Seite 7
8 2 Auktionen von Treibhausgasemissionszertifikaten Auktionen vs. Grandfathering Warum Auktionen ökonomisch besser sind als Grandfathering Vorteile des Grandfathering Konzeptionell leicht zu verstehen, einfach umzusetzen. Keine spezielle Infrastruktur nötig. Ermöglicht politische Einflussnahme auf die Distributionseffekte der Regulierung. Keine direkten Kosten für Unternehmen, da häufig in Kombination mit kostenfreier Allokation. Geringere politische Widerstände. Nachteile des Grandfathering Inkompatibel mit dem Verursacherprinzip. Gefahr von Über-Allokation und von windfall profits (Einnahmen ohne Gegenleistung) für Anlagen. Kostenfreie Allokation verringert Anreize der Industrie zu technologischer Innovation. Gesamte Knappheitsrenten gehen an die Anlagenbetreiber. M. Chlistalla, M. Zähres, Seite 8
9 2 Auktionen von Treibhausgasemissionszertifikaten Vorteile des Allokationsmechanismus i Auktion Umsetzung des Verursacherprinzips. Verbesserung der allokativen Effizienz. Auktionen generieren Einnahmen für die öffentliche Hand, d.h. der Staat (und damit letztlich der Steuerzahler) erhält die Knappheitsrenten. Höhere Kosten für Anlagenbetreiber aus der Versteigerung stellen höheren Innovationsanreiz dar. Wichtig: Sorgfältige Umsetzung des Auktionsdesigns ist kritisch für den Erfolg einer Auktion im Hinblick auf die spezifizierten i Ziele. M. Chlistalla, M. Zähres, Seite 9
10 2 Auktionen von Treibhausgasemissionszertifikaten Design und Organisation eines Auktionsmechanismus i für Treibhausgasemissionszertifikate Dreistufiger Ansatz: 1. Zu versteigernde Produkte Spots Futures Forwards 2. Auktionsmechanismus offen vs. verdeckt auf- vs. absteigend Erstpreis vs. Zweitpreis 3. Auktionsorganisation Häufigkeit Überwachung Transparenz Auktionator Teilnehmer Mindestpreis Gebotsschritt Clearing und Settlement M. Chlistalla, M. Zähres, Seite 10
11 2 Auktionen von Treibhausgasemissionszertifikaten Zu versteigernde Produkte und Auktionsmechanismus i 1EUAb berechtigt tzur Emission i einer Tonne Kohlendioxid idbzw. einer vergleichbaren Menge Treibhausgase mit demselben Treibhauspotenzial (Kohlendioxidäquivalent). Auktionsgrundformen: Verdeckte Auktionen Eine Bietrunde Ein Gebot Erstpreisauktion Zweitpreisauktion Mehrere Gebote Aufsteigende Auktionen Mehrere Bietrunden Englische Auktion English clock Auktion Holländische Auktion Diskriminatorischer Preis Einheitspreis M. Chlistalla, M. Zähres, Seite 11
12 2 Auktionen von Treibhausgasemissionszertifikaten Auktionsorganisation i Zielsetzungen der einzelnen Aspekte Häufigkeit Überwachung Balance zwischen regelmäßiger Bereitstellung von Liquidität und dem Risiko von Marktmanipulation oder Störungen. Erkennung von Marktmanipulation. Transparenz Abwägung von a-priori- und ex-post-transparenz. Auktionator Sicherstellung technischer Fähigkeiten und professioneller Integrität. Teilnehmer Zulassung von Teilnehmern mit Verpflichtung zur Abgabe von CO 2 - Zertifikaten oder aller interessierten Parteien, inkl. Kreditinstitute. Mindestpreis; max. / min. Gebotsschritte Erkennung von Fehlern im Auktionsverfahren. Beschränkung von Marktmanipulation bzw. Partizipation. M. Chlistalla, M. Zähres, Seite 12
13 2 Auktionen von Treibhausgasemissionszertifikaten Lessons Learned aus Auktionen der Phasen I und II Erfahrungen aus früheren Auktionen helfen bei der Vorbereitung des regulatorischen Rahmens für Phase III Allgemeine Erfahrungen: Deutliche Unterschiede hinsichtlich der Einhaltung der Obergrenzen (caps). Planungsunsicherheit für Handelsteilnehmer aufgrund zu kurzer Handelsperioden. Keine Überwachung und Kontrolle der Auktionsprozesse während der ersten Handelsphase. Stärken/Schwächen der Auktionsorganisation in Phase I und II: Phase I: Offenlegung des Mindestpreises führte zu einem deutlichen Wertverlust von Forwards (um 0,90 EUR). Phase II: Verwendung einer single-round, sealed-bid, uniform-price Auktion ohne Offenlegung des Mindestpreises. Losgröße von 500 EUAs erwies sich als zu gering und wurde auf EUAs angehoben. M. Chlistalla, M. Zähres, Seite 13
14 2 Auktionen von Treibhausgasemissionszertifikaten Unsere Empfehlung Auktionsdesign Wir empfehlen eine single-round, sealed-bid, uniform-price format. Auktionsorganisation Auktionen sollten mindestens quartalsweise stattfinden. Zentrale Überwachung. Offenlegung der Anzahl der Auktionsgewinner, der Gesamtnachfrage nach EUAs, der niedrigsten bzw. höchsten Gebote. Keine Offenlegung bestimmter Gebote einzelner Teilnehmer. Teilnahme von Unternehmen, die Verpflichtungen haben, und Kreditinstituten. Teilnahme vorbehaltlich vorheriger Registrierung & Einzahlung einer Kaution. Mindestpreis und Beschränkung der Gebotsmenge sind nicht nötig; Losgröße von EUAs entspricht gängiger Marktusance im Sekundärmarkt. M. Chlistalla, M. Zähres, Seite 14
15 Agenda 1 Das europäische Emissionsrechtehandelssystem (EU ETS) 2 Auktionen von Treibhausgasemissionszertifikaten 3 Auktionsdesign in Phase III des EU ETS 4 Bewertung und Schlussfolgerung M. Chlistalla, M. Zähres, Seite 15
16 3 Auktionsdesign in Phase III des EU ETS Auktionsplattform(en) ttf und Auswahlverfahren h Koordinierter Ansatz als Kompromisslösung Eine gemeinsame, zentrale EU-weite Plattform, auf der Auktionatoren im Auftrag der einzelnen Mitgliedsstaaten handeln. Kompetitives Ausschreibungsverfahren. Anfängliche Beauftragung nur für fünf Jahre. Aber: Mitgliedsstaaten haben die Möglichkeit aus der zentralen Plattform auszusteigen und eine eigene Auktionsplattform bereitzustellen. Kommission muss innerhalb von drei Monaten nach der Verabschiedung der Regulierung in Kenntnis gesetzt werden. Beobachterstatus auf gemeinsamer Plattform möglich. Keine geographischen g oder standortspezifischen Restriktionen beim Zugang g zu der Plattform und den Auktionen. Plattform wird Form eines Regulierten Marktes (gemäß MiFID) haben. M. Chlistalla, M. Zähres, Seite 16
17 3 Auktionsdesign in Phase III des EU ETS Auktionsdesign i Single-round, sealed-bid, uniform price Auktion Zugang Kalender Teilnahme Häufigkeit Gebote Versteigerte Produkte Auktions- fenster Auktionsannulierung Clearing Sicherer und verlässlicher Zugang via Internet. Auktionskalender legt Häufigkeit und Daten fest, an denen Auktionen statt finden. Offen für alle mit gültigem Account im EU ETS registry. EUAs: mindestens wöchentlich, EUAAs: mindestens einmal in zwei Monaten. Mindestgebotsschritte entsprechen 500 EUAs / 1000 EUAAs. Jedes Auktionsfenster muss für mindestens zwei Stunden geöffnet sein. Entweder Zwei-Tage-Spot oder Fünf-Tage-Future. In Ausnahmefällen möglich. Zugang zu mindestens einem Clearing- und Settlement-System. M. Chlistalla, M. Zähres, Seite 17
18 Agenda 1 Das europäische Emissionsrechtehandelssystem (EU ETS) 2 Auktionen von Treibhausgasemissionszertifikaten 3 Auktionsdesign in Phase III des EU ETS 4 Bewertung und Schlussfolgerung M. Chlistalla, M. Zähres, Seite 18
19 4 Bewertung und Schlussfolgerung Beurteilung des Regulierungsentwurfs Sinnvoll Auktionen sind ökonomisch und ökologisch gesehen ein effizientes Mittel Zertifikate zuzuteilen. Einführung einer europaweiten Auktionsplattform grundsätzlich sinnvoll, um eine Harmonisierung der Prozesse zu erreichen und Liquidität anzuziehen. Entscheidung für regulierten Markt als Betreiber der Plattform ermöglicht Nutzung bestehender Infrastrukturen und Erfahrungen. aber Koordinierter Ansatz erschwert Harmonisierung auf europäischer Ebene und widerspricht langfristigem Ziel eines weltweiten Treibhausgasemissionshandelssystems. Langfristige Planungsunsicherheit für Teilnehmer bleibt. Verzögerungen im Rechtsetzungsverfahren gefährden Start von frühzeitigen Auktionen ( early auctions ) ab EU ETS umfasst nicht alle Treibhausgase des Kyoto-Protokolls. M. Chlistalla, M. Zähres, Seite 19
20 Copyright Deutsche Bank AG, DB Research, D Frankfurt am Main, Deutschland. Alle Rechte vorbehalten. Bei Zitaten wird um Quellenangabe Deutsche Bank Research gebeten. Die vorstehenden Angaben stellen keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Alle Meinungsaussagen geben die aktuelle Einschätzung des Verfassers wieder, die nicht notwendigerweise der Meinung der Deutsche Bank AG oder ihrer assoziierten Unternehmen entspricht. Alle Meinungen können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Die Meinungen können von Einschätzungen abweichen, die in anderen von der Deutsche Bank veröffentlichten Dokumenten, einschließlich Research-Veröffentlichungen, vertreten werden. Die vorstehenden Angaben werden nur zu Informationszwecken und ohne vertragliche oder sonstige Verpflichtung zur Verfügung gestellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Angemessenheit der vorstehenden Angaben oder Einschätzungen wird keine Gewähr übernommen. In Deutschland wird dieser Bericht von Deutsche Bank AG Frankfurt genehmigt und/oder verbreitet, die über eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verfügt. Im Vereinigten Königreich wird dieser Bericht durch Deutsche Bank AG London, Mitglied der London Stock Exchange, genehmigt und/oder verbreitet, die in Bezug auf Anlagegeschäfte im Vereinigten Königreich der Aufsicht der Financial Services Authority unterliegt. In Hongkong wird dieser Bericht durch Deutsche Bank AG, Hong Kong Branch, in Korea durch Deutsche Securities Korea Co. und in Singapur durch Deutsche Bank AG, Singapore Branch, verbreitet. In Japan wird dieser Bericht durch Deutsche Securities Limited, Tokyo Branch, genehmigt und/oder verbreitet. In Australien sollten Privatkunden eine Kopie der betreffenden Produktinformation (Product Disclosure Statement oder PDS) zu jeglichem in diesem Bericht erwähnten Finanzinstrument beziehen und dieses PDS berücksichtigen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen. M. Chlistalla, M. Zähres, Seite 20
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