im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren

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1 Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Für Zahlungen des Ken an Zahlungsempfänger mittels SEPA- Basis-Lastschrift über sein Konto bei der Deutschen Kreditbank AG (nachfolgend DKB AG genannt) gelten folgende Bedingungen. 1. Allgemein 1.1 Begriffsbestimmung Eine Lastschrift ist ein vom Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvorgang zu Lasten des Kontos des Ken, bei dem die Höhe des jeweiligen Zahlungsbetrages vom Zahlungsempfänger angegeben wird. 1.2 Entgelte Entgelte für Verbraucher Die Entgelte im Lastschriftverkehr ergeben sich aus dem Preis Leistungsverzeichnis. Änderungen der Entgelte werden dem Ken spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Ke mit der DKB AG im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Die Zustimmung des Ken gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die DKB AG in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Ken Änderungen der Entgelte angeboten, kann er diese Geschäftsbeziehung vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die DKB AG in ihrem Angebot besonders hinweisen Entgelte für Ken, die keine Verbraucher sind Für Entgelte deren Änderung für Zahlungen von Ken, die keine Verbraucher sind, sind die Regelungen in Nummer 17 Absätze 1 bis 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DKB AG maßgeblich. 1.3 Außergerichtliche Streitschlichtung sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der DKB AG besteht die Möglichkeit, den Ombudsmann der öffentlichen Banken anzurufen. Näheres regelt die Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kenbeschwerden im Bereich des Besverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird im Internet unter ueber_uns/ombudsmann/ abrufbar ist. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kenbeschwerdestelle beim Besverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, Postfach , Berlin, zu richten. Ferner besteht für den Ken die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich zur dortigen Niederschrift bei der Besanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn, über Verstöße der DKB AG gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), die 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) zu beschweren. 2. SEPA-Basis-Lastschrift 2.1 Allgemein Wesentliche Merkmale des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Mit dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren kann der Ke über die DKB AG an den Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb des Gebiets des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums ( Single Euro Payments Area, SEPA) bewirken. Zur SEPA gehören die im Anhang genannten Staaten Gebiete. Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Basis-Lastschriften muss --der Zahlungsempfänger dessen Zahlungsdienstleister das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren nutzen --der Ke vor dem Zahlungsvorgang dem Zahlungsempfänger das SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem er über seinen Zahlungsdienstleister der DKB AG die Lastschriften vorlegt. 1 von 6 Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift 1 von 6

2 Der Ke kann bei einer autorisierten Zahlung aufgr einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der DKB AG die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen Kenkennungen Für das Verfahren hat der Ke die ihm mitgeteilte IBAN 1 bei grenzüberschreitenden Zahlungen (innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes 2 bis 31. Januar 2016) zusätzlich den BIC 3 der DKB AG als seine Kenkennung gegenüber dem Zahlungsempfänger zu verwenden, da die DKB AG berechtigt ist, die Zahlung aufgr der SEPA-Basis-Lastschrift ausschließlich auf Grlage der ihr übermittelten Kenkennung auszuführen. Die DKB AG die weiteren beteiligten Stellen führen die Zahlung an den Zahlungsempfänger an Hand der im Lastschriftdatensatz vom Zahlungsempfänger als dessen Kenkennung angegebenen IBAN bei grenzüberschreitenden Zahlungen zusätzlich angegebenen BIC aus Übermittlung von Lastschriftdaten Bei SEPA-Basis-Lastschriften können die Lastschriftdaten über das Nachrichtenübermittlungssystem der Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz in Belgien Rechenzentren in der Europäischen Union, in der Schweiz in den USA von dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers an die DKB AG weitergeleitet werden. 2.2 SEPA-Lastschriftmandat Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate) Der Ke erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat. Damit autorisiert er gegenüber der DKB AG die Einlösung von SEPA-Basis-Lastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist schriftlich in der mit der DKB AG vereinbarten Art Weise zu erteilen. In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen die folgenden Erklärungen des Ken enthalten sein: --Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Ken mittels SEPA-Basis-Lastschrift einzuziehen --Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPA-Basis-Lastschriften einzulösen. Das SEPA-Lastschriftmandat muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: --Bezeichnung des Zahlungsempfängers, --eine Gläubigeridentifikationsnummer, --Kennzeichnung als einmalige wiederkehrende Zahlung, --Name des Ken (sofern verfügbar), --Bezeichnung der Bank des Ken --seine Kenkennung (siehe Nummer 2.1.2). Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Ke dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die DKB AG an, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Ke gegenüber der DKB AG die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Ken vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen erteilte Einzugsermächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: --Bezeichnung des Zahlungsempfängers, --Name des Ken, --Kenkennung nach Nummer Kontonummer Bankleitzahl des Ken. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats Das SEPA-Lastschriftmandat kann vom Ken durch Erklärung gegenüber dem Zahlungsempfänger der DKB AG mit der Folge widerrufen werden, dass nachfolgende Zahlungsvorgänge nicht mehr autorisiert sind. Der Widerruf muss der DKB AG schriftlich in der mit der DKB AG anderweitig vereinbarten Art Weise (zum Beispiel per Onlinebanking) zugehen. Erfolgt der Widerruf gegenüber der DKB AG, wird dieser ab dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß Preis- Leistungsverzeichnis wirksam. Der Widerruf muss zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden, damit dieser keine weiteren Lastschriften einzieht Begrenzung Nichtzulassung von SEPA-Basis-Lastschriften Der Ke kann der DKB AG gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus SEPA-Basis-Lastschriften zu begrenzen zuzulassen. Diese Weisung muss der DKB AG bis spätestens zum Ende des Geschäftstages gemäß Preis- Leistungsverzeichnis vor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag schriftlich, wenn im Rahmen der Geschäftsbeziehung der elektronische Kommunikationsweg vereinbart wurde (z. B. Onlinebanking), auf diesem Wege zugehen. Diese Weisung muss zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden. 1 International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer). 2 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien Nordirland sowie Zypern. 3 Bank Identifier Code (Bank-Identifizierungs-Code). 2 von 6 Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift 2 von 6

3 2.3 Einzug der SEPA-Basis-Lastschrift auf Grlage des SEPA-Lastschriftmandats durch den Zahlungsempfänger (1) Das vom Ken erteilte SEPA-Lastschriftmandat verbleibt beim Zahlungsempfänger. Dieser übernimmt die Autorisierungsdaten setzt etwaige zusätzliche Angaben in den Datensatz zur Einziehung von SEPA-Basis-Lastschriften. Der jeweilige Lastschriftbetrag wird vom Zahlungsempfänger angegeben. (2) Der Zahlungsempfänger übermittelt elektronisch den Datensatz zur Einziehung der SEPA-Basis-Lastschrift unter Einschaltung seines Zahlungsdienstleisters an die DKB AG als Zahlstelle. Dieser Datensatz verkörpert auch die Weisung des Ken an die DKB AG zur Einlösung der jeweiligen SEPA-Basis-Lastschrift (siehe Nummer Sätze 2 4 beziehungsweise Nummer Satz 2). Für den Zugang dieser Weisung verzichtet die DKB AG auf die für die Erteilung des Mandats vereinbarte Form (siehe Nummer Satz 3). 2.4 Zahlungsvorgang aufgr der SEPA-Basis-Lastschrift Belastung des Kontos des Ken mit dem Lastschriftbetrag (1) Eingehende SEPA-Basis-Lastschriften des Zahlungsempfängers werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zahlungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Ken belastet. Fällt der Fälligkeitstag nicht auf einen im Preis- Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Geschäftstag der DKB AG, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag. (2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht wird spätestens am zweiten Bankarbeitstag 4 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht (siehe Nummer 2.4.2), wenn --der DKB AG ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gemäß Nummer zugegangen ist, --der Ke über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Guthaben auf seinem Konto über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlende Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt die DKB AG nicht vor, --die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflichtigen keinem Konto des Ken bei der DKB AG zuzuordnen ist, --die Lastschrift nicht von der DKB AG verarbeitbar ist, da im Lastschriftdatensatz --eine Gläubiger-Identifikationsnummer fehlt für die DKB AG erkennbar fehlerhaft ist, --eine Mandatsreferenz fehlt, --ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt --kein Fälligkeitstag angegeben ist. 4 Bankarbeitstage sind alle Werktage außer: Sonnabende, Dezember (3) Darüber hinaus erfolgt eine Kontobelastung nicht wird spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht (siehe Nummer 2.4.2), wenn dieser SEPA-Basis-Lastschrift eine gesonderte Weisung des Ken nach Nummer entgegensteht Einlösung von SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung auf dem Konto des Ken nicht spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird Unterrichtung über die Nichtausführung Rückgängigmachung der Belastungsbuchung Ablehnung der Einlösung Über die Nichtausführung Rückgängigmachung der Belastungsbuchung (siehe Nummer Absatz 2) die Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift (siehe Nummer 2.4.2) wird die DKB AG den Ken unverzüglich, spätestens bis zu der gemäß Nummer vereinbarten Frist unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die DKB AG, soweit möglich, die Gründe sowie die Möglichkeiten angeben, wie Fehler, die zur Nichtausführung, Rückgängigmachung Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können. Für die Unterrichtung über eine berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA-Basis-Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung (siehe Nummer Absatz 2 zweiter Spiegelstrich) berechnet die DKB AG das im Preis- Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt Ausführung der Zahlung (1) Die DKB AG ist verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Ken aufgr der SEPA-Basis-Lastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im Preis- Leistungsverzeichnis angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. (2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß Preis- Leistungsverzeichnis der DKB AG, so beginnt die Ausführungsfrist am darauf folgenden Geschäftstag. (3) Die DKB AG unterrichtet den Ken über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg in der vereinbarten Häufigkeit. 2.5 Erstattungsanspruch des Ken bei einer autorisierten Zahlung (1) Der Ke kann bei einer autorisierten Zahlung aufgr einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der DKB AG ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich 3 von 6 Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift 3 von 6

4 ohne die Belastung durch die Zahlung befen hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungsempfängers gegen den Ken bleiben hiervon unberührt. (2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine ausdrückliche Genehmigung des Ken unmittelbar gegenüber der DKB AG autorisiert worden ist. (3) Erstattungsansprüche des Ken bei einer nicht erfolgten fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Nummer Erstattungs- Schadensersatzansprüche des Ken Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung Im Falle einer vom Ken nicht autorisierten Zahlung hat die DKB AG gegen den Ken keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Ken den von seinem Konto abgebuchten Lastschriftbetrag unverzüglich zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befen hätte Erstattung bei nicht erfolgter fehlerhafter Ausführung von autorisierten Zahlungen (1) Im Falle einer nicht erfolgten fehlerhaften Ausführung einer autorisierten Zahlung kann der Ke von der DKB AG die unverzügliche ungekürzte Erstattung des Lastschriftbetrages insoweit verlangen, als die Zahlung nicht erfolgt fehlerhaft war. Wurde der Betrag dem Konto des Ken belastet, bringt die DKB AG dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne den nicht erfolgten fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang befen hätte. (2) Der Ke kann über den Anspruch nach Absatz 1 hinaus von der DKB AG die Erstattung derjenigen Entgelte Zinsen verlangen, die die DKB AG ihm im Zusammenhang mit der nicht erfolgten fehlerhaften Ausführung der Zahlung in Rechnung gestellt mit denen sie das Konto des Ken belastet hat. (3) Liegt die fehlerhafte Ausführung darin, dass der Zahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers nach Ablauf der Ausführungsfrist gemäß Nummer eingegangen ist (Verspätung), sind die Ansprüche nach Absätzen 1 2 ausgeschlossen. Ist dem Ken durch die Verspätung ein Schaden entstanden, haftet die DKB AG nach Nummer 2.6.3, bei Ken, die keine Verbraucher sind, nach Nummer (4) Wurde ein Zahlungsvorgang nicht fehlerhaft ausgeführt, wird die DKB AG auf Verlangen des Ken den Zahlungsvorgang nachvollziehen den Ken über das Ergebnis unterrichten Schadensersatz (1) Bei nicht erfolgter fehlerhafter Ausführung einer autorisierten Zahlung bei einer nicht autorisierten Zahlung kann der Ke von der DKB AG einen Schaden, der nicht bereits von Nummern erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die DKB AG die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die DKB AG hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten. Hat der Ke durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang DKB AG Ke den Schaden zu tragen haben. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht --für nicht autorisierte Zahlungen, --bei Vorsatz grober Fahrlässigkeit der DKB AG, --für Gefahren, die die DKB AG besonders übernommen hat --für den dem Ken entstandenen Zinsschaden, wenn der Ke Verbraucher ist Schadensersatzansprüche von Ken, die keine Verbraucher sind, bei einer nicht erfolgten autorisierten Zahlung, fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung bei nicht autorisierten Zahlung Abweichend von den Erstattungsansprüchen in Nummer Schadensersatzansprüchen in Nummer haben Ken, die keine Verbraucher sind, neben etwaigen Herausgabeansprüchen nach 667 BGB 812 ff. BGB lediglich Schadensersatzansprüche nach Maßgabe folgender Regelungen: -- Bei einer nicht erfolgten autorisierten Zahlung, fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung nicht autorisierten Zahlung kann der Ke, der kein Verbraucher ist, von der DKB AG den Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn die DKB AG die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Hat der Ke durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang DKB AG Ke den Schaden zu tragen haben. --Ein Schadensersatzspruch des Ken ist der Höhe nach auf den Lastschriftbetrag zuzüglich der von der DKB AG in Rechnung gestellten Entgelte Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um die Geltendmachung von Folgeschäden handelt, ist der Anspruch auf höchstens Euro je Zahlung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz grobe Fahrlässigkeit der DKB AG für Gefahren, die die DKB AG besonders übernommen hat Haftungs- Einwendungsausschluss (1) Eine Haftung der DKB AG nach den Nummern bis ist ausgeschlossen, --wenn die DKB AG gegenüber dem Ken nachweist, dass der Zahlungsbetrag rechtzeitig ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist 4 von 6 Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift 4 von 6

5 --soweit die Zahlung in Übereinstimmung mit der vom Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt wurde. In diesem Fall kann der Ke von der DKB AG jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. (2) Ansprüche des Ken nach Nummern bis Einwendungen des Ken gegen die DKB AG aufgr nicht fehlerhaft ausgeführter Zahlungen aufgr nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Ke die DKB AG nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten fehlerhaft ausgeführten Zahlung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die DKB AG den Ken über die Belastungsbuchung der Zahlung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nummer kann der Ke auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. (3) Ansprüche des Ken sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände --auf einem ungewöhnlichen unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die DKB AG keinen Einfluss hat, dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können --von der DKB AG aufgr einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden. 5 von 6 Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift 5 von 6

6 Anhang: Liste der zu SEPA gehörenden Staaten Gebiete 1. Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 1.1 Mitgliedstaaten der Europäischen Union Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien Nordirland sowie Zypern. 1.2 Weitere Staaten Island, Liechtenstein Norwegen. 2. Sonstige Staaten Gebiete Mayotte, Monaco, Schweiz sowie Saint-Pierre Miquelon. 6 von 6 Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift 6 von 6

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