Betriebsvereinbarung Interessenausgleich Standortverlagerung. Betriebsvereinbarung: Interessenausgleich - Betriebsänderung Standortverlagerung
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- Christina Schreiber
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1 Betriebsvereinbarung Interessenausgleich Standortverlagerung Zwischen dem Hessischer Turnverband e.v. Huizener Str , Bad Vilbel sowie dem Betriebsrat des Hessischer Turnverband e.v. Huizener Str , Bad Vilbel wird die nachfolgende - nachfolgend HTV" - - nachfolgend Betriebsrat - Betriebsvereinbarung: Interessenausgleich - Betriebsänderung Standortverlagerung getroffen. Mai Präambel: Grundsätze und Ziele Der Vorstand des HTV hat im Rahmen seiner Zuständigkeiten die Verlagerung der Verwaltung des HTV von Bad Vilbel nach Frankfurt beschlossen. Im Rahmen dieser Standortverlagerung sollen vorhandene Gestaltungsmöglichkeiten genutzt werden, um den differenzierten Interessen der von dieser Maßnahme betroffenen Mitarbeiter gerecht zu werden. Dabei geht es besonders um die Sicherstellung der Grundsätze der Vereinbarkeit von beruflichen und privaten Lebensinteressen und wie dieses Arrangement durch konkrete betriebliche Gestaltungsmodelle sichergestellt werden kann. Die HTV-Geschäftsführung und der Betriebsrat sind sich darüber einig, dass die Erreichung dieses Ziels den Gestaltungswillen beider Seiten voraussetzt und von allen Beteiligten ein hohes Maß an Kompromissfähigkeit verlangt.
2 2 Geltungsbereich Dieser Interessenausgleich gilt für alle Mitarbeiter des HTV, die Arbeitnehmer i.s. des 5 BetrVG sind und von den geplanten Maßnahmen der Betriebsänderung betroffen sind. 3 Die Betriebsänderung - Umfang der Verlagerung Die Verlagerung betrifft die komplette Verwaltung des HTV in Bad Vilbel, Huizener Str , mit ihrer aktuellen Organisationsstruktur. Der bisherige Standort Bad Vilbel wird mit Wirkung des Zeitpunktes des Umzuges spätestens aber zum komplett aufgelöst und nach Frankfurt am Main, Otto Fleck-Schneise 8 verlagert. Der HTV wird weiter als eigenständige Organisationseinheit geführt. Eine organisatorische Zusammenlegung mit Verwaltungseinheiten des Deutschen Turnerbundes findet aufgrund des Umzugs nicht statt. 4 Zeitpunkt der Verlagerung Die Geschäftsleitung wird den Betriebsrat spätestens 2 Monate vor dem geplanten Umzugstermin über den beabsichtigten Umzugsplan umfassend informieren. Anregungen des Betriebsrates über die einzelnen Maßnahmen und Schritte des Umzuges wird die Geschäftsleitung angemessen berücksichtigen. Die von der Betriebsänderung betroffenen Mitarbeiter sind spätestens 2 Monate vor Beginn der Umzugsmaßnahmen über den konkreten zeitlichen Ablauf des Umzugs durch die Geschäftsleitung zu informieren. 5 Organisation des Umzugs Der Umzug wird nach Möglichkeit innerhalb der normalen Arbeitszeit (Mo Fr) durchgeführt. Die Betriebspartner sind sich aber darüber einig, dass eine derartige Maßnahme unter Berücksichtigung der damit verbundenen Unwägbarkeiten auch außerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeit, insbesondere abends und/oder an Wochenenden durchgeführt werden muss. Die Verwaltungsstelle wird an diesen Tagen den normalen Geschäftsbetrieb einstellen und die Geschäftsstelle wird geschlossen. Eine entsprechende frühzeitige Ankündigung gegenüber Verbandsmitgliedern und Geschäftspartnern erfolgt rechtzeitig und unter Beachtung der durch die Schließung der Geschäftsstelle entstehenden Probleme. Die HTV-Mitarbeiter haben lediglich ihre persönlichen Unterlagen und Arbeitsakten in die bereitgestellten Umzugskartons einzupacken und am neuen Standort wieder auszupacken. Sollten Mitarbeiter freiwillig den Umzug abwickeln, gilt dies als Arbeitszeit. Die komplette Umzugsorganisation wird durch eine vom Arbeitgeber beauftragte Möbelspedition, mit Ausnahme der im vorherigen Absatz beschriebenen Aufgaben der HTV Mitarbeiter, durchgeführt.
3 6 Arbeitsvertragliche Änderungsangebote betriebsbedingte Kündigungen Der HTV bietet jedem von der Betriebsänderung betroffenen Mitarbeiter einen Arbeitsplatz in der neuen HTV-Geschäftsstelle in Frankfurt an. Das Änderungsangebot enthält mit Ausnahme des Arbeitsortes ansonsten unveränderte Vertragsbedingungen. Der Mitarbeiter erhält das Änderungsangebot spätestens 2 Monate vor der geplanten personellen Maßnahme und hat mit Zeitpunkt des Zugangs eine Bedenkzeit von 4 Wochen zur Prüfung bzw. Annahme des Angebotes. Im Zuge der Standortverlagerung wird es keine betriebsbedingten Kündigungen geben, mit Ausnahme der in Namensliste 1 genannten Mitarbeiter. Betriebsbedingte Änderungskündigungen sind hiervon nicht betroffen und zulässig. 7 Weitere Arbeitnehmerrechte Jeder Mitarbeiter hat das Recht, vom HTV ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu verlangen. Das Arbeitszeugnis wird zeitnah, spätestens aber 2 Wochen nach Anforderung durch den Mitarbeiter entsprechend den inhaltlichen und formellen Vorgaben der hierzu gültigen Rechtsprechung dem Mitarbeiter ausgehändigt. Mitarbeiter, die das arbeitsvertragliche Änderungsangebot aus persönlichen Gründen nicht annehmen können, können zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem HTV den Abschluss eines Aufhebungsvertrages aus betriebsbedingten Gründen verlangen. Sollte vor Ablauf der individuellen Kündigungsfrist der einzelnen Mitarbeiter der Umzug nach Frankfurt erfolgen, so sind diese Mitarbeiter mit Zeitpunkt des Umzugs von den arbeitsvertraglichen Verpflichtungen freizustellen. Diese Regelung gilt auch für die Mitarbeiter, die eine Änderungskündigung erhalten und diese nicht annehmen. Für die Bewerbung auf andere Arbeitsstellen haben die Mitarbeiter Anspruch auf bezahlte Freistellungen. Der Arbeitgeber kann einen Nachweis über das Bewerbungsgespräch verlangen. 8 Transfermaßnahmen - Outplacement Den Mitarbeitern der Namensliste 1, die eine betriebsbedingte Kündigung, einen Änderungsvertrag ablehnen und eine Änderungskündigung erhalten, unterbreitet der HTV auf Wunsch das Angebot der aktiven Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung. Ziele dieser Beratung zur beruflichen Neuorientierung sind die folgenden: 1. allgemeines Coaching zur Klärung individueller Perspektiven 2. Klärung von Möglichkeiten Potentialanalyse
4 3. Aktive Unterstützung bei der Suche nach einem neuen Arbeitsverhältnis Die Betriebspartner sind sich einig, dass die Qualität dieser Transferberatungen nur von einem externen Dienstleister sichergestellt werden kann. Die Auswahl einer qualifizierten Agentur nehmen Geschäftsführung und Betriebsrat gemeinsam und einvernehmlich vor und regeln die Einzelheiten der Leistungserbringung des ausgewählten Dienstleisters. Die Kosten trägt der HTV. 9 Variable Arbeitszeitmodelle Mitarbeiter, die zukünftig in Frankfurt arbeiten, haben zur besseren Gestaltung der Vereinbarkeit von Leben und Beruf die Möglichkeit, im Rahmen eines erweiterten Arbeitszeitrahmens den Beginn der Arbeit und das Ende der Arbeitzeit selbstständig festzulegen. Der Beginn der Arbeitszeit ist in Frankfurt ab 6.00 Uhr möglich, das Ende ist spätestens um Uhr Die Veränderungen des möglichen täglichen Arbeitszeitbeginns sowie des möglichen Arbeitszeitendes werden bis zum Zeitpunkt des Umzugs im Rahmen einer Änderungsvereinbarung i.s. dieser Regelungen in der aktuellen Betriebsvereinbarung Arbeitszeit im Rahmen einer Änderungsvereinbarung aufgenommen. Weiter haben die von der Betriebsänderung betroffenen Mitarbeiter das Recht, ihre Arbeitszeiten zu reduzieren und von einem Vollzeit- in ein Teilzeitarbeitsverhältnis zu wechseln. Diese Vereinbarung kann befristet abgeschlossen werden. Die weitere Reduzierung der Arbeitszeiten gilt auch für die Mitarbeiter, die aktuell ein Teilzeitarbeitsbeschäftigungsverhältnis haben. 10 Gestaltung der Arbeitsbedingungen Großraumbüro Zur Vermeidung von Belastungen durch die Arbeit im Großraumbüro, sind bei der Gestaltung der Arbeitsplätze aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. 11 Datentransfer Maßnahmen zur Sicherung Zur Sicherstellung des Datentransfers bei der Verlagerung der HTV Verwaltungsstelle i. S. des Bundesdatenschutzgesetzes, beauftragt der HTV zur Kontrolle einen Datenschutzbeauftragen i. S. 4 BDSG. Die Bestellung des Datenschutzbeauftragten bedarf der Zustimmung des Betriebsrates 12 Klärung von Konflikten In Streitfällen über die Auslegung und/oder Ergänzung dieser Betriebsvereinbarung entscheidet die Einigungsstelle. 13 Schlussbestimmungen Auf die Anfechtung und die Kündigung dieser Vereinbarung wird soweit rechtlich zulässig verzichtet.
5 Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung lässt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Unwirksame oder nichtige Bestandteile dieser Vereinbarung sollen durch wirksame Bestimmungen, die inhaltlich den bisherigen Bestimmungen möglichst nahe kommen, von den Parteien vereinbart und ersetzt werden. Der Interessenausgleich tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Bad Vilbel, den Hessischer Turnverband e.v. Geschäftsführung Betriebsrat
6 Namensliste 1 Christian Nadler, Giovanna Corrado
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