Perspektiven des EU-Asylsystems

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1 Informatorische Übersetzung 17. November 2010 Perspektiven des EU-Asylsystems I. Hintergrund Die Gewährleistung von Schutz und Hilfe für verfolgte Personen nach der Genfer Flüchtlingskonvention und anderer einschlägiger Verträge ist eine der fundamentalen Grundüberzeugungen der Europäischen Union als Wertegemeinschaft. Der UNHCR verzeichnet derzeit weltweit 10 Millionen Flüchtlinge, Asylsuchende und 15 Millionen Binnenflüchtlinge. In den Industriestaaten wurden laut UNHCR im Jahr Asylanträge gestellt, davon allein in den EU- Mitgliedstaaten Im Verlauf der Jahre wiesen einige Mitgliedstaaten regelmäßig die höchsten Asylantragszahlen in der EU auf. Die Gegenüberstellung der Antragszahlen und der jeweiligen Einwohnerzahl der Mitgliedstaaten zeigte aber auch, dass einige kleinere Mitgliedstaaten zwar in absoluten Zahlen einen vergleichsweise geringen Zugang von Asylsuchenden aufwiesen, dieser aber auf die Bevölkerungszahl umgerechnet weit über dem EU-Durchschnitt lag. Aber nicht jeder, der in Europa Schutz begehrt, ist auch tatsächlich schutzbedürftig. Es gibt viele Push- und Pull-Faktoren, die Menschen zum Verlassen ihrer Heimat in Richtung Europa bewegen. Von besonderer Bedeutung sind Kriegs- und Bürgerkriegssituationen sowie undemokratische Strukturen in vielen Herkunftsländern. Eine große Rolle spielt zudem das Wohlstands- und Entwicklungsgefälle zwischen den verschiedenen Regionen der Welt. Die entscheidende Herausforderung liegt darin, in gemischten Migrationsströmen die wirklich Schutzbedürftigen zu identifizieren, um ihnen schnell und effektiv zu helfen. Hiervon sind einige EU-Mitgliedstaaten aufgrund ihrer geographischen Lage, ihrer Größe und demografischen Situation in besonderer Weise betroffen. Ein modernes europäisches Asylsystem muss all diese Aspekte berücksichtigen und schnelle, gerechte und klare Entscheidungen ermöglichen. Dabei muss es 1

2 sich eindeutig auf Schutzbedürftige konzentrieren und darf keinen anderen Zweck verfolgen, da sonst die Integrität des Asylsystems und dessen Akzeptanz in der Bevölkerung gefährdet sind. II. Leitgedanken Vor diesem Hintergrund sollten für die weitere Entwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems folgende Grundsätze gelten: 1. Ein hohes Schutzniveau für Asylbewerber und Flüchtlinge fair und effizient gewährleisten Alle Mitgliedstaaten müssen gewährleisten, dass das im geltenden EU- Asylrecht bereits vorgesehene hohe Schutzniveau auch umgesetzt wird. Hierzu ist eine bessere und kohärentere Anwendung des Asylrecht in den Mitgliedstaaten erforderlich, so vor allem bei der Entscheidungspraxis und den Aufnahmebedingungen für Asylsuchende. Die besondere Situation von Frauen und Kindern sollte hierbei angemessen berücksichtigt werden. Dafür sind vor allem die Mitgliedstaaten verantwortlich. Als Hüterin der Verträge sollte die Kommission allerdings auch eine größere Rolle als bisher übernehmen. Des Weiteren sind in der praktischen Zusammenarbeit weitere Anstrengungen erforderlich, die vom Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen zu koordinieren sind. Es wäre nicht hilfreich, wenn Garantien für Schutzbedürftige einseitig und umfassend verbessert würden. Massenlegalisierungen oder Einbürgerungen würden das Problem ebenfalls nicht lösen. Asylverfahren müssen fair und effizient ablaufen. Echte Schutzbedürftige sollten diesen Schutz und einen sicheren Status schnell erhalten. Wenn Personen internationaler Schutz verwehrt wird, sollten sie umgehend in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden. In diesem Zusammenhang sollte die Rolle von Frontex gestärkt werden. Zudem muss der Missbrauch von Asylsystemen verhindert werden. Zu diesem Zweck müssen bewährte Verfahrenskonzepte, wie Flughafenverfahren und beschleunigte Verfahren, weiterhin zur Anwendung kommen. Es muss ein angemessenes Verhältnis zwischen den 2

3 Verfahrensrechten des Antragstellers und seiner/ihrer Kooperationspflicht bestehen. Sollte ein Antragsteller die Kooperation verweigern, muss dies angemessene Konsequenzen haben, wie z.b. die Einleitung beschleunigter Verfahren. 2. Bestehende Unterschiede bei rechtlichen Regelungen verringern Unbestimmten Rechtsbegriffe und unklare Definitionen sollten konkretisiert werden, falls sie zu weite Auslegungsspielräume bieten. Überregulierungen sind allerdings im Sinne einer besseren Rechtssetzung und des Subsidiaritätsgrundsatzes zu vermeiden. Beim Asylverfahren sollte vor allem auf ein einheitliches, schnelles und faires Verfahren hingewirkt werden, ohne dass aber jeder Verfahrensaspekt bis ins Detail geregelt werden muss. Es ist darauf zu achten, dass die Anreize für Primär- und Sekundärmigration nicht verstärkt werden, insbesondere beim Recht auf Sozialleistungen. Außerdem muss es möglich sein, eine angemessene Unterscheidung zwischen Flüchtlingen und Personen, die subsidiären Schutz genießen, beizubehalten. 3. Solidarität mit Mitgliedstaaten zeigen, die einem unverhältnismäßig hohen Zugang von Asylbewerbern ausgesetzt sind Aufgrund des wechselnden Verlaufs der Flüchtlingsströme wird es auch in einem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem Schwankungen bei den Asylbewerberzahlen der einzelnen Mitgliedstaaten geben. Jeder Mitgliedstaat ist zwar verpflichtet, ausreichende Kapazitäten in den nationalen Asylsystemen zu schaffen, aber zuweilen kann es dennoch vorkommen, dass einzelne Mitgliedstaaten aufgrund ihrer geographischen Lage und ihrer demografischen Situation eine unverhältnismäßig hohe Zahl von Asylbewerbern erhalten und die Asylsysteme trotz der Anstrengungen zum Kapazitätsaufbau unter besonderer Belastung stehen. In einer solchen Situation kann es notwendig sein, Solidarität mit den betroffenen Mitgliedstaaten zu zeigen und sie auf der Grundlage einer Bedarfsanalyse zu unterstützen. 3

4 Wesentlich dabei ist, dass das Europäische Asylunterstützungsbüro (EASO) so schnell wie möglich einsatzfähig wird. EASO leistet organisatorische und logistische Unterstützung entweder mit eigenen Mitteln oder koordinierend mit Hilfe der anderen Mitgliedstaaten. Insbesondere sollten die Kapazitäten für EU- Asylunterstützungsteams aufgebaut werden. Daneben sollten auch weiterhin effektive freiwillige Unterstützungsmaßnahmen auf bilateraler Basis erfolgen. Bei der finanziellen Hilfe ist eine verbesserte Strukturierung der Fördermöglichkeiten aus den einschlägigen EU-Fonds, ggf. in Kooperation mit anderen Mitgliedstaaten, in Betracht zu ziehen. Wenn die Inanspruchnahme sonstiger Hilfe und Unterstützungsmaßnahmen der EU keine ausreichende Wirkung erzielt und der betreffende Mitgliedstaat die zumutbaren Anstrengungen zur Einhaltung des EU-Rechts unternommen hat, sollte bei einem anhaltenden und unverhältnismäßig hohen Zugang von Asylbewerbern auch eine freiwillige EU-interne Umverteilung von anerkannten Flüchtlingen erfolgen können, sofern dieses Vorhaben mit der notwendigen Intensität verfolgt wird, um effektive Solidarität zu gewährleisten. 4. Die Zusammenarbeit der EU mit Herkunftsregionen und Transitstaaten ausbauen Die Asylpolitik der EU hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn die Aktivitäten innerhalb der EU durch eine aktive und kohärente Politik gegenüber Transitstaaten und Herkunftsländern von Asylbewerbern begleitet werden. Hierfür bietet der Gesamtansatz Migrationspolitik mit der Steuerung legaler Migration, dem Kampf gegen illegale Migration und der Förderung von Synergien zwischen Migration und Entwicklung den richtigen Rahmen. Rückübernahmeabkommen spielen in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Die im Gesamtansatz Migrationspolitik vorgesehenen Instrumente, wie Mobilitätspartnerschaften und Migrationsmissionen, stellen neue, vielversprechende Möglichkeiten zur Intensivierung der Kooperation dar und sollten daher weiterentwickelt werden. 4

5 Darüber hinaus sollten potentielle Migranten besser über legale Migrationsmöglichkeiten und Gefahren illegaler Migration, z.b. Schlepperbanden, informiert werden. Dies könnte beispielsweise durch die Auslandsvertretungen oder den EAD erfolgen. Der Kapazitätsaufbau in Drittstaaten, insbesondere im Rahmen regionaler Schutzprogramme und in Zusammenarbeit mit dem UNHCR, muss intensiviert werden. Möglichkeiten zur Verbesserung der Unterstützung von UNHCR- Aktivitäten in Herkunfts- und Transitländern und Regionen sollten geprüft werden. Mit freiwilligen Neuansiedlungsmaßnahmen und der Schaffung von Schutzräumen in den Herkunftsregionen können wir unserer humanitären Verantwortung noch mehr gerecht werden. Wir fordern die Mitgliedstaaten auf, sich an diesen Maßnahmen stärker zu beteiligen. III. Weiteres Vorgehen Die Rechtsaktvorschläge der Kommission der letzten zwei Jahre weichen von den oben genannten Vorschlägen stark ab. Das gilt insbesondere für die vorgeschlagene Asylverfahrensrichtlinie und die Richtlinie Aufnahmebedingungen. Wir fordern daher die Kommission auf, insbesondere diese beiden Richtlinienvorschläge zu überarbeiten und einen neuen Ansatz zu finden, der sich auf die oben genannten Leitgedanken stützt. 5

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