Schutz von adaptierter Mode

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1 1 Schutz von adaptierter Mode Juristischer Schutz für die Kleinen Kreativen - Forscher, Designer, Hersteller im Textil- und Bekleidungsbereich für adaptierte Mode im Rahmen des Vortragstags des Innovationsforums Adapted Fashion in Elxleben am

2 Sinn und Zweck von Innovationsschutz 2 Innovationen sind ein wichtiger Wettbewerbsfaktor und tragen zur Lösung der anstehenden gesellschaftlichen Herausforderungen bei. Viele Unternehmen sind nur dann bereit sind, in Innovationen zu investieren, wenn es ihnen gelingt, sich in einem ausreichenden Maß Erträge daraus zu sichern. Daher stehen diese Unternehmen vor der Schwierigkeit, ihre Innovationsergebnisse vor einer unberechtigten Nutzung durch Dritte zu schützen. Diesen Innovationsschutz erreicht man durch Gewerbliche Schutzrechten und die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.

3 Schutz von adaptierter Mode (Übersicht) 3 Aussehen, Design (Form, Farbzusammensetzung, Schnitt, etc.) Urheberrecht (geistige Schöpfung) Geschmacksmuster ( eingetragenes Design ) Wettbewerbsrecht (Leistungsschutz) Technische Elemente (z. B. Verschlüsse, Textilfasern, etc.) Patent (neue technische Erfindung, Herstellungsverfahren) Gebrauchsmuster ( kleines Patent, keine Verfahren) (Unternehmens-)Name, Label, besondere Formen und Farben Marke (Wortmarken, Wort-Bildkombinationen, Dreidimensionale Marken) Firmen- und Namensrecht (nach HGB bzw. BGB)

4 Urheberrecht an adaptierter Mode 4 Persönliche geistige Schöpfungen ( 2 Abs. 2 UrhG) Produktgestaltungen können als Werke der angewandten Kunst ausnahmsweise persönliche geistige Schöpfungen sein, wenn sie in ihrer Formgebung das Alltägliche und Hergebrachte deutlich überragen und von dem individuellen Geist ihres Schöpfers geprägt sind Entstehung: Sobald Werke eine gewisse schöpferische Höhe erreicht haben, wird daran ein Urheberrecht begründet, ohne dass eine Eintragung erforderlich ist. Nachteile: Nachweisbarkeit, Doppelschöpfungen

5 eingetragene Geschmacksmuster 5 Geschmacksmuster Durch ein Geschmacksmuster werden Designleistungen geschützt, sofern diese neu sind und Eigenart besitzen (Form, Farbzusammensetzung, Schnitt, etc.). Eintragung deutschlandweit beim Deutschen Patent- und Markenamt (ab eingetragenes Design ) für die Europäische Union (Gemeinschaftsgeschmacksmuster) beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante für die Dauer von max. 25 Jahren mittels einer internationalen Registrierung kann das Geschmacksmusters auch auf sonstige Staaten erweitert werden (WIPO - World Intellectual Property Organization)

6 Nicht-eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster 6 insbesondere für die schnelllebige Modebranche eingeführt Designschutz für die gesamte Europäischen Union entsteht durch Offenbarung, ohne Eintragungsverfahren für die Dauer von 3 Jahre (keine Verlängerung möglich) praktisch schwer recherchierbar Beweisschwierigkeiten, da Nachweis der erstmaligen Offenbarung erbracht werden muss

7 Patente und Gebrauchsmuster 7 Technische Innovationen sind gegen Nachahmung durch Patente oder Gebrauchsmuster schützbar (z. B. Verschlüsse, Textilfasern, Herstellungsverfahren, etc.). Den Schutz erlangt man durch Eintragung; beim Patent für die maximale Dauer von 20 Jahren beim Gebrauchsmuster für höchstens 10 Jahre. Beim Gebrauchsmuster prüft das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) im Gegensatz zum Patent nicht die Voraussetzungen der Neuheit und des technischen Schritts. Deshalb ist ein Gebrauchsmuster einfacher, schneller und kostengünstiger zu erlangen als ein Patent. Herstellungsverfahren sind nur patentierbar.

8 Marken 8 möglich für alle mit dem Unternehmen in Verbindung stehenden Zeichen (z. B. Produkt- oder Firmennamen, Abbildungen, dreidimensionale Gestaltungen wie die Form eines Produkts, Farben und Farbzusammenstellungen). entsteht durch Eintragung in das Markenregister für nationale Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) für Europäische Gemeinschaftsmarken beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM). Auf Basis einer bereits eingetragenen Marke gibt es auch die Möglichkeit, diese international registrieren zu lassen (WIPO - World Intellectual Property Organization). Schutzdauer bei Verlängerungen unbegrenzt.

9 ergänzender Leistungsschutz 9 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) schützt ein Unternehmen insbesondere davor, dass dessen Waren oder Dienstleitungen durch einen Mitbewerber nachgeahmt werden. So kann das unerwünschte Kopieren von Produkten, welche nicht durch ein eingetragenes Schutzrecht gesichert wurden, verboten werden. Ohne ein eingetragenes Schutzrecht ist es jedoch schwierig, den Nachweis einer Nachahmung zu erbringen. Aus diesem Grund ist das Wettbewerbsrecht zur Verhinderung von Produktpiraterie eher als Ergänzung zu eingetragenen Schutzrechten geeignet.

10 Schutz von Software 10 durch Urheberrecht Automatischer Schutz für jegliche Ausdrucksform eines Computerprogramms (Code) Entsteht beim Erstellen des Programmcodes Untersagt: Kopieren (außer Backup), nicht triviale Erweiterungen, Anpassungen, Übersetzungen, Reverse Engineering aber: KEIN Schutz für generelle Konzepte/Algorithmen! durch Patent Technische Detailbeschreibung der Erfindung Patentansprüche schützen alle äquivalenten Implementierungen des technischen erfinderischen Konzepts (neu & nicht naheliegend) z. B. Verfahren (Algorithmus), System/Vorrichtung (Computer Systems), Computerprogrammprodukt, Datenstrukturprodukt, etc.

11 Geheimhaltungsvereinbarungen 11 neben gewerblichen Schutzrechten kommt dem betrieblichen Erfahrungswissen eines Unternehmens große wirtschaftliche Bedeutung zu (Know-how-Schutz). Da in der Regel dieses Wissen nicht durch ein eintragbares Schutzrecht gesichert werden kann, sind vertragliche Regelungen zur Geheimhaltung die Alternative. Verträge im Arbeitsverhältnis; bei Joint-Ventures; FuE- Kooperationen; etc.

12 12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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