Ausschreibung außerörtlicher Freizeiten. für den Stadtkreis

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1 FACHBEREICH BILDUNG UND SOZIALES Stand: Ausschreibung außerörtlicher Freizeiten 2014 für den Stadtkreis Gesamtplatzzahl für den Stadtkreis Baden-Baden Insgesamt werden im Jahr 2014 bis zu 90 Ferienfreizeitenplätze gefördert. Förderbare Freizeiten 2013 Freizeit für Kinder im Alter von 8-12 Jahren in den Sommerferien Dauer der Freizeit 7 Tage, Festbetragszuschuss 250, Teilnehmerzuschuss für Kinder aus Baden-Baden 1,50 pro Tag und Kind. Freizeit für Kinder im Alter von Jahren in den Sommerferien Dauer der Freizeit 14 Tage, Festbetragszuschuss 500, Teilnehmerzuschuss für Kinder aus Baden-Baden 1,50 pro Tag und Kind. Sommerfreizeit für Jugendliche im Alter von Jahren Dauer der Freizeit 14 Tage, Festbetragszuschuss 750, Teilnehmerzuschuss für Jugendliche aus Baden-Baden 1,50 pro Tag und Kind. Die Kinderfreizeiten sollen nach Möglichkeit in der Region stattfinden, die Freizeit für Jugendliche an einem attraktiven Ferienziel im Ausland. 1

2 FACHBEREICH BILDUNG UND SOZIALES Stand: Richtlinien zur Ausschreibung außerörtlicher Freizeiten für den Stadtkreis 1. Welche Maßnahmen werden gefördert? Städtische Zuschüsse werden nach Ausschreibung Anbietern gewährt, die Freizeiten für Kinder und Jugendliche aus dem Stadtgebiet Baden-Baden durchführen. Freizeiten sind mehrtägige Maßnahmen mit Übernachtung für Kinder und Jugendliche, die unter pädagogischer Anleitung und Aufsicht haupt- oder ehrenamtlicher MitarbeiterInnen durchgeführt werden. Sie sollen durch die Dauer und Gestaltung Kinder und Jugendliche zu verantwortlichen und hilfsbereiten Verhaltensweisen innerhalb und außerhalb der Gruppe, zur Auseinandersetzung mit der Umwelt und zur aktiven Mitarbeit in der Gesellschaft anregen. Die TeilnehmerInnen sollen an der Zielsetzung und Programmgestaltung beteiligt werden. Förderwürdigkeit Gefördert werden können nur Freizeiten, die folgende Bedingungen erfüllen: Die Maßnahmen müssen den Grundsätzen des SGB VIII entsprechen Mindestens 10 TeilnehmerInnen im Alter von 6 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Mindestdauer 6 Tage und 5 Übernachtungen Mindestens 60% der TeilnehmerInnen müssen mit erstem Wohnsitz in Baden-Baden gemeldet sein Eine Förderung ist nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel möglich. 2

3 2. TeilnehmerInnen Altersgruppen Maßnahmen für TeilnehmerInnen von 6 17 Jahren unter besonderer Berücksichtigung folgender Altersgruppen (Überschneidungen möglich): 6-10 Jahre Jahre Jahre Gesamtplatzzahl für den Stadtkreis Baden-Baden Nach einer Auswertung der Maßnahmen wird der Bedarf jedes Jahr neu festgeschrieben. 3. Höhe der Förderung Der städtische Zuschuss wird aufgeteilt in einen Festbetrag und in einen zusätzlichen Betrag pro Baden-Badener TeilnehmerIn. Die Höhe des Festbetrags ist von der Art der Freizeit abhängig. 4. Ausschluss der Förderung Nicht gefördert werden: Maßnahmen, die überwiegend schulischen, religiösen, gewerkschaftlichen oder parteipolitischen Charakter haben (z.b. Projektwochen in Schulen) Maßnahmen, in deren Mittelpunkt sportliche Aktivitäten oder sonstige Vereinsaktivitäten stehen (z.b. Fahrten zu Wettkämpfen, Turnieren etc.) Angebote von Jugendreisediensten oder Reisebüros Maßnahmen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung (z.b. Angebote nach 27 ff KJHG) 5. Bewerbungsverfahren Nach der Ausschreibung können sich Träger von Freizeiten beim Fachbereich Bildung und Soziales bewerben. Die Bewerbung muss folgendes enthalten: Verantwortliche Person/en Beschreibung Dauer / Termin Kalkulation Mindest- und Höchstteilnehmerzahl Teilnehmerpreis Leistungen Ziel- und Altersgruppen 3

4 Der Fachbereich Bildung und Soziales wählt aus den Bewerbungen die entsprechenden Angebote aus. Ein Anspruch auf eine Förderung besteht nicht. Folgende Kriterien sind im Auswahlverfahren ausschlaggebend: Konzept Pädagogische Standards Ausbildung der BetreuerInnen Erfahrung in der Freizeitorganisation Höhe des TeilnehmerInnenbeitrages Bei gleichwertigen Angeboten werden Maßnahmen von Trägern aus Baden-Baden bevorzugt. 6. Abrechnung Als Ausgaben werden anerkannt: Fahrtkosten, Nutzung zusätzlicher Fahrzeuge Unterkunft und Verpflegung Raum-Mieten Entschädigung für ehrenamtliche MitarbeiterInnen Schulung der MitarbeiterInnen Sonstige Ausgaben (Porto, Telefon, Werbematerial für Freizeit, Arbeitsmaterial) Versicherung Verbrauchsmaterial Spätestens zwei Monate nach Beendigung der Maßnahme legt der Träger eine Abschlussrechnung vor. Der Festbetrag wird vor Beginn der Maßnahme ausbezahlt, die Beträge pro TeilnehmerIn nach der Maßnahme. In begründeten Ausnahmefällen kann auch vor Beginn der Maßnahme ein Abschlag des teilnehmerbezogenen Zuschusses gezahlt werden. 7. Ausschöpfung von Zuschussmitteln Dritter Der Antragsteller ist verpflichtet, mögliche Zuschüsse anderer Stellen in Anspruch zu nehmen. 8. Zusätzliche Förderung Eine zusätzliche Förderung nach den Richtlinien des Fachbereich Bildung und Soziales der Stadt Baden-Baden für die Gewährung von Zuschüssen für Kinder- und Jugendfreizeiten ist möglich. 4

5 9. Verpflichtung zur Rückzahlung des Zuschusses Die Träger der Maßnahme sind verpflichtet, den Zuschuss zurückzuzahlen, wenn die Durchführung der Maßnahme aufgegeben oder länger als drei Monate zurückgestellt wird unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht wurden Findet die Maßnahme nicht statt, muss der Festbetragszuschuss zurückerstattet werden. Ausfallgebühren für Unterkunft und Fahrtkosten, die dem Träger der Maßnahme im Vorfeld entstanden sind, können von dem städtischen Festbetragszuschuss gedeckt werden. Diese Kosten sind nachzuweisen. 10. Informationspflicht Jeder geförderte Träger ist verpflichtet, die städtischen Leistungen den TeilnehmerInnen und deren Erziehungsberechtigten zur Kenntnis zu bringen. Entsprechende Informationen müssen auch in Ausschreibungen, Sachberichten und Katalogen erscheinen. 11. Versicherungen / Reisevertragsrecht Die notwendigen Versicherungen müssen abgeschlossen und das Reisevertragsrecht muss beachtet werden. 12. Qualitätssicherung Eine TeilnehmerInnen-Befragung muss zum Ende der Maßnahme durchgeführt werden. Die Ergebnisse und ein Bericht sind dem Fachbereich Bildung und Soziales mit der Abschlussrechnung vorzulegen. 13. Qualifizierte Leitung / Einbindung von Ehrenamtlichen Alle GruppenleiterInnen müssen als Vorbereitung auf die Maßnahme eine mindestens dreitägige Schulung erhalten oder eine entsprechende berufliche Qualifikation besitzen. Idealerweise durchlaufen sie die Ausbildung zur Erlangung der Jugendleiter-Card. Mindestens ein/e verantwortliche/r BegleiterIn der Maßnahme muss zu Beginn der Veranstaltung eine gültige Jugendleiter-Card besitzen oder einen anderen gleichwertigen Nachweis über praktische Erfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit. Die Einbindung Jugendlicher und junger Erwachsener als qualifizierte ehrenamtliche GruppenleiterInnen ist ausdrücklich erwünscht. Der Betreuungsschlüssel muss mindestens 1:10 betragen. 14. Integrative Maßnahmen Die Maßnahmen sollten nach Möglichkeit als integrative Maßnahmen ausgestaltet werden. 5

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