Satzung. der. MEDIA-MICRO-CENSUS GmbH

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Satzung. der. MEDIA-MICRO-CENSUS GmbH"

Transkript

1 Satzung der MEDIA-MICRO-CENSUS GmbH Stand: 15. Januar 2015

2 Inhaltsverzeichnis 1. Firma, Sitz Gegenstand des Unternehmens Dauer, Auflösung, Kündigung, Geschäftsjahr Stammkapital Geschäftsführung und Vertretung Gesellschafterbeschlüsse Gesellschafterversammlung Jahresabschluss und Gewinnverwendung Aufsichtsrat / Aufsichtsratsmitglieder Vorsitzender des Aufsichtsrats und dessen Stellvertreter Aufgaben des Aufsichtsrats Willenserklärungen des Aufsichtsrates Einberufung des Aufsichtsrats, Beschlussfassung Einziehung, Zwangsveräußerung an Dritte Abfindung Schlussbestimmungen... 9 Seite 2 von 9

3 1. Firma, Sitz 1.1 Die Firma der Gesellschaft lautet: MEDIA-MICRO-CENSUS GmbH 1.2 Sitz der Gesellschaft ist Frankfurt am Main. 2. Gegenstand des Unternehmens 2.1 Gegenstand des Unternehmens sind die organisatorische und kaufmännische Abwicklung von Forschungsaufträgen auf dem Gebiet der Massenkommunikation und der Verlag von Veröffentlichungen zu diesem Thema sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. 2.2 Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienen. 2.3 Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen oder verwandten Geschäftsbetrieben beteiligen. Sie ist zur Gründung von Beteiligungsunternehmen und zur Errichtung von Zweigniederlassungen befugt. 3. Dauer, Auflösung, Kündigung, Geschäftsjahr 3.1 Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit errichtet. 3.2 Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. 4. Stammkapital Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR ,00 (in Worten: EURO neun hundert tausend). 5. Geschäftsführung und Vertretung 5.1 Die Gesellschaft hat einen oder mehrere, höchstens aber drei Geschäftsführer. 5.2 Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft von zwei Geschäftsführern gemeinsam oder einem Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss oder den Vorsitzenden des Aufsichtsrats mit Zustimmung des Aufsichtsrats kann Alleinvertretungsbefugnis und die Befreiung von den Beschränkungen des 181 BGB erteilt werden. 5.3 Folgende Handlungen nimmt der Vorsitzende des Aufsichtsrates mit Zustimmung des Aufsichtsrates vor, wobei die Zustimmung auch nachträglich durch Genehmigung erteilt werden kann: Seite 3 von 9

4 (i) (iv) Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer; Festlegung der Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer; Vereinbarung des Inhalts der Dienstverträge der Geschäftsführer sowie Abschluss und Beendigung der Dienstverträge; Zustimmung zur Bestellung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten durch Geschäftsführer und den Abschluss der entsprechenden Dienstverträge. 6. Gesellschafterbeschlüsse 6.1 Die Angelegenheiten der Gesellschaft werden von den Gesellschaftern durch Beschlussfassung geregelt. Der Beschlussfassung durch die Gesellschafter unterliegen insbesondere: (i) (iv) die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresergebnisses; die Festlegung der Zahl der Geschäftsführer unter Berücksichtigung von 5 Abs. 5.1 sowie ihre Entlastung; die Prüfung und Überwachung der Geschäftsführung sowie den Erlass einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung; Änderungen des Gesellschaftsvertrages. 6.2 Soweit das Gesetz oder dieser Gesellschaftsvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, werden die Beschlüsse der Gesellschafter mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Enthaltungen werden nicht mitgezählt. 6.3 Je EUR 1,00 eines Geschäftsanteils gewährt eine Stimme. 7. Gesellschafterversammlung 7.1 Die Gesellschafterbeschlüsse werden in der Regel in Gesellschafterversammlungen gefasst. Die Geschäftsführer können Beschlüsse der Gesellschafter in Schriftform ( 126 BGB), in Textform einschließlich ( 126 b BGB) oder mündlich per Telefon oder per Videokonferenz herbeiführen, wenn sämtliche Gesellschafter an der Beschlussfassung teilnehmen. 7.2 Die Gesellschafterversammlung wird durch den oder die Geschäftsführer in Textform einschließlich ( 126 b BGB) unter gleichzeitiger Mitteilung der Tagesordnung und unter Wahrung einer Ladungsfrist von mindestens zwei Wochen ab dem Zeitpunkt des regelmäßig zu erwartenden Zugangs einberufen. Auf die Einhaltung von Form- und Fristerfordernissen nach den gesetzlichen Vorschriften oder dieser Satzung kann verzichtet werden, wenn alle Gesellschafter dem zustimmen. 7.3 Die ordentliche Gesellschafterversammlung findet jährlich mindestens einmal innerhalb von drei Monaten nach Aufstellung des Jahresabschlusses statt und beschließt über die Feststellung des Seite 4 von 9

5 Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung sowie die Entlastung der Geschäftsführer. Mit der Einberufung der ordentlichen Gesellschafterversammlung sind der Jahresabschluss und, sofern gesetzlich erforderlich, der Lagebericht des vorangegangenen Geschäftsjahres den Gesellschaftern zu übersenden. 7.4 Jeder Gesellschafter kann sich in einer Gesellschafterversammlung aufgrund schriftlicher Vollmacht durch einen anderen Gesellschafter oder einen angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe vertreten lassen. 7.5 Über jede Gesellschafterversammlung ist unverzüglich eine Niederschrift anzufertigen und jedem Gesellschafter abschriftlich unverzüglich in Textform einschließlich ( 126 b BGB) zu übersenden. 7.6 Die Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen ist nur innerhalb zweier Monate zulässig, gerechnet vom Tage der Versendung der Niederschrift nach Absatz 7.5 bei dem Gesellschafter. 7.7 Für Ladungen und sonstigen Schriftwechsel mit einem Gesellschafter ist seine letzte der Gesellschaft bekannte Anschrift und/oder anschrift maßgebend. 8. Jahresabschluss und Gewinnverwendung 8.1 Die Geschäftsführer haben nach Beendigung eines jeden Geschäftsjahres unter Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Vorschriften einen Jahresabschluss und, sofern gesetzlich erforderlich, einen Lagebericht für das vorangegangene Geschäftsjahr auf-zustellen. 8.2 Die Gesellschafter haben Anspruch auf den Jahresüberschuss zuzüglich eines etwaigen Gewinnvortrages, soweit sie ihn nicht durch Gesellschafterbeschluss vortragen oder einer Rücklage zugeführt haben. 9. Aufsichtsrat / Aufsichtsratsmitglieder 9.1 Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat bestehend aus 17 Mitgliedern. 9.2 Für den Aufsichtsrat gelten ausschließlich die Bestimmungen dieser Satzung. Die Vorschriften des Aktiengesetzes über den Aufsichtsrat sowie 52 GmbHG gelten für den Aufsichtsrat nicht. 9.3 Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen: (i) sämtliche Mitglieder des Vorstands der Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse e.v. ( agma ); jeweils ein Vertreter nach Artikel 3 Abs. 2 der Satzung agma - der Vertreter der Gruppe der Werbeagenturen im Arbeitsausschuss; - der Vertreter der Gruppe der Werbungtreibenden im Arbeitsausschuss; Seite 5 von 9

6 - jeder Mediengattung, somit Fernsehen, Hörfunk, Online, Plakat, Publikumszeitschriften und Tageszeitungen (nachfolgend gemeinsam die Werbeträger agma ); Die Gruppe der Werbeagenturen und die Gruppe der Werbungtreibenden im Arbeitsausschuss sowie die Mediengattungen haben jeweils einzeln das Recht, ihren jeweiligen Vertreter im Aufsichtsrat zu bestimmen. Sie üben ihr Bestimmungsrecht durch Mitteilung ihres Vertreters an den Vorstand der agma in Textform einschließlich ( 126 b BGB) aus. Die Bestimmung des jeweiligen Vertreters erfolgt, nachdem sich der Arbeitsausschuss aufgrund einer Mitgliederversammlung der agma neu konstituiert hat. dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats. 9.4 Der Aufsichtsrat wird durch Beschluss der Gesellschafterversammlung nach Maßgabe von 9.3 bestellt, nachdem sich der Arbeitsausschuss aufgrund einer Mitgliederversammlung der agma neu konstituiert hat. Die Aufsichtsratsmitglieder einschließlich des Vorsitzenden des Aufsichtsrats können nicht für längere Zeit als bis zur Beendigung der Gesellschafterversammlung bestellt werden, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Eine Wiederwahl von Aufsichtsratsmitgliedern sowie dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats ist möglich. 9.5 Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind ehrenamtlich tätig. 10. Vorsitzender des Aufsichtsrats und dessen Stellvertreter 10.1 Der Arbeitsausschuss wählt den Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Wählbar sind die Vertreter der Werbeträger agma im Arbeitsausschuss oder eine von diesen Vertretern mit einfacher Mehrheit benannte Person. Scheidet der Vorsitzende des Aufsichtsrats vor Ablauf der Amtszeit aus seinem Amt aus, nimmt der Arbeitsausschuss unverzüglich eine Neuwahl vor Stellvertreter für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats ist stets der Vorsitzende des Vorstands der agma. Eine Wahl erfolgt nicht Mit der Wahl eines neuen Vorsitzenden endet das Amt seines Vorgängers Jedes Mitglied des Aufsichtsrats ist bezüglich sämtlicher Angelegenheiten und Vorgänge der Gesellschaft, der mit ihr verbundenen Unternehmen - auch nach seinem Ausscheiden als Mitglied des Aufsichtsrats - zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das Aufsichtsratsmitglied ist auch nicht berechtigt, die der Verschwiegenheitspflicht unterliegenden Kenntnisse zu verwerten. 11. Aufgaben des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat hat alle Aufgaben und Rechte, die ihm durch den Gesellschaftsvertrag, eine Geschäftsordnung, Beschlüsse der Gesellschafterversammlung oder in sonstiger Weise zugewiesen werden. Der Aufsichtsrat hat insbesondere, aber nicht ausschließlich die folgenden Aufgaben: (i) Überwachung der Geschäftsführung der Gesellschaft einschließlich der Einhaltung der Seite 6 von 9

7 Vorgaben des Arbeitsausschusses der agma, insbesondere bezüglich der Budgetplanung und Kostenkontrolle; Wahl des Abschlussprüfers auf Vorschlag des Vorstands der agma; Erteilung der Zustimmung zu den in der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung geregelten zustimmungsbedürftigen Geschäften. 12. Willenserklärungen des Aufsichtsrates Ständiger Vertreter des Aufsichtsrats gegenüber den Geschäftsführern oder gegenüber Dritten ist der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder im Falle seiner Verhinderung dessen Stellvertreter. 13. Einberufung des Aufsichtsrats, Beschlussfassung 13.1 Die Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in der Regel in Sitzungen gefasst. Außerhalb von Sitzungen kann der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder sein Stellvertreter eine Beschlussfassung des Aufsichtsrats in Schriftform ( 126 BGB), in Textform einschließlich ( 126 b BGB), im schriftlichen Umlaufverfahren sowie mündlich per Telefon oder per Videokonferenz anordnen, wenn sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats nach Abs zur Stimmabgabe aufgefordert wurden und ihr kein Mitglied widerspricht Eine Sitzung wird durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats in Textform einschließlich ( 126 b BGB) unter gleichzeitiger Mitteilung der Tagesordnung und unter Wahrung einer Ladungsfrist von mindestens zwei Wochen ab dem Zeitpunkt des regelmäßig zu erwartenden Zugangs einberufen. Auf gleiche Weise können die Mitglieder des Aufsichtsrats zur Stimmabgabe aufgefordert werden. In dringenden Fällen kann der Vorsitzende des Aufsichtsrats die Einladungsfrist für die Sitzung oder die Frist zur Stimmabgabe abkürzen Einzelne Mitglieder des Aufsichtsrats, die bei einer Sitzung des Aufsichtsrats oder Beschlussfassung nicht anwesend sind, können per Telefon oder Videokonferenz teilnehmen oder ihre Stimme schriftlich, per Telefax oder abgeben. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann sich in einer Sitzung des Aufsichtsrats aufgrund einer schriftlichen Vollmacht durch ein anderes Aufsichtsratsmitglied vertreten lassen Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn kumulativ (i) alle Mitglieder unter der zuletzt bekannt gegebenen Anschrift eingeladen sind; mindestens ein Vertreter der Gruppe der Werbeagenturen oder der Werbungtreibenden im Arbeitsausschuss ( 9 Abs. 9.3 ) an der Beschlussfassung teilnimmt; mindestens jeweils ein Vertreter jeder Mediengattung ( 9 Abs. 9.3 ) an der Beschlussfassung teilnimmt. Ein Mitglied nimmt auch dann an der Beschlussfassung teil, wenn es sich der Stimme enthält. Ist der Aufsichtsrat nicht beschlussfähig, ist unverzüglich eine weitere Aufsichtsratssitzung unter Be- Seite 7 von 9

8 achtung sämtlicher Form- und Fristvorschriften einzuberufen. Diese zweite Aufsichtsratssitzung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen oder teilnehmenden Beiratsmitglieder beschlussfähig, wenn die Aufsichtsratsmitglieder hierauf bei der Einberufung hingewiesen worden sind. Die Beschlussfassung über einen Gegenstand der Tagesordnung, der in der Einladung nicht enthalten war, ist nur zulässig, wenn kein anwesendes Mitglied des Aufsichtsrats der Beschlussfassung widerspricht und entweder alle Mitglieder anwesend sind oder abwesenden Mitgliedern Gelegenheit gegeben wird, binnen einer von dem Vorsitzenden festzulegenden angemessenen Frist von mindestens einer Woche zu widersprechen oder ihre Stimme nachträglich abzugeben Den Vorsitz führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder im Falle seiner Verhinderung dessen Stellvertreter. Der Vorsitzende bestimmt die Reihenfolge, in der die Gegenstände der Tagesordnung verhandelt werden, sowie die Art und Reihenfolge der Abstimmungen Beschlüsse des Aufsichtsrats werden mit einfacher Stimmenmehrheit und mit Zustimmung der Vertreter der Gruppen der Werbeagenturen und der Werbungtreibenden im Aufsichtsrat ( 9 Abs. 9.3 ) gefasst Ergibt eine Abstimmung Stimmengleichheit, so findet eine neue Aussprache und Beschlussfassung statt. Bei erneuter Stimmengleichheit gibt die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden den Ausschlag. Enthält sich der Aufsichtsratsvorsitzende in der neuen Beschlussfassung der Stimme ist der betreffende Gegenstand der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen Über die Beschlüsse und Sitzungen des Aufsichtsrats ist ein Ergebnisprotokoll zu fertigen, die vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder dessen Stellvertreter zu unterzeichnen ist. Jedem Aufsichtsratsmitglied und jedem Geschäftsführer ist eine Abschrift des Ergebnisprotokolls zu übersenden Jedes Aufsichtsratsmitglied und jeder Geschäftsführer ist berechtigt, die Unwirksamkeit eines Aufsichtsratsbeschlusses durch Rüge bei der Gesellschafterversammlung geltend zu machen. Die Rüge ist innerhalb von einem Monat nach Zugang der Niederschrift im Sinne des Absatzes 13.8 schriftlich zu erheben. Die Gesellschafterversammlung entscheidet abschließend über die Unwirksamkeit des gerügten Aufsichtsratsbeschlusses. 14. Einziehung, Zwangsveräußerung an Dritte 14.1 Die Gesellschafterversammlung kann die Einziehung eines Geschäftsanteils beschließen, wenn der betroffene Gesellschafter zustimmt Die Gesellschafterversammlung kann nach ihrer Wahl die Einziehung eines Geschäftsanteils o- der von Teilen hiervon oder den Erwerb durch die Gesellschaft oder durch erwerbsbereite Dritte beschließen (jeweils Einziehungsbeschluss ), ohne dass es der Zustimmung des betroffenen Gesellschafters bedarf, a) wenn über das Vermögen des Gesellschafters ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist; Seite 8 von 9

9 b) wenn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in den Geschäftsanteil des Gesellschafters begonnen worden sind und nicht innerhalb eines Monats wieder beseitigt werden; c) wenn der Gesellschafter den übrigen Gesellschaftern Anlass gegeben hat, aus wichtigem Grund die Auflösung der Gesellschaft zu verlangen oder ihn aus wichtigem Grund auszuschließen; oder d) wenn der Gesellschafter stirbt und der oder die Rechtsnachfolger nicht bereits vorhandene Gesellschafter sind. Steht ein Geschäftsanteil mehreren Inhabern zu, kann er eingezogen werden, wenn die vorstehenden Voraussetzungen auch nur in der Person eines Mitberechtigten vorliegen. Bei der Beschlussfassung wirkt der jeweils betroffene Gesellschafter nicht mit Die Einziehung erfolgt durch die Geschäftsführung aufgrund des Einziehungsbeschlusses. Die Einziehung wird wirksam zwei Tage nach Absendung der Beschlussmitteilung durch die Geschäftsführung an die letzte der Gesellschaft bekannte Anschrift des betroffenen Gesellschafters. Dies gilt unabhängig von der Feststellung und Auszahlung einer etwaigen Abfindung. 15. Abfindung Wird ein Geschäftsanteil eingezogen oder erworben, steht dem betroffenen Gesellschafter eine Abfindung in Geld zu. Das Abfindungsguthaben bestimmt sich nach dem diesem Geschäftsanteil entsprechenden, anteiligen Verkehrswert der Gesellschaft. Der Verkehrswert der Gesellschaft ist auf der Grundlage der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen Standards (Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen, IDW S 1 vom 28. Juni 2000), in ihrer jeweils geltenden Fassung, auf den letzten vor dem Ausscheiden liegenden oder mit ihm zusammenfallenden 31. Dezember zu ermitteln. 16. Schlussbestimmungen 16.1 Die gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen erfolgen ausschließlich im Deutschen Bundesanzeiger Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags nichtig sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, so soll er gültig bleiben. Die Gesellschafter sind in einem solchen Fall verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, die dem wirtschaftlich möglichst nahe kommen, was die Gesellschafter gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten Sämtliche Kosten von Kapitalerhöhungen trägt die Gesellschaft einschließlich der Kosten der Übernahmeerklärungen der Gesellschafter. Seite 9 von 9

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Stadtklinik Frankenthal Service GmbH. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft

Gesellschaftsvertrag der Stadtklinik Frankenthal Service GmbH. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft (Nachfolgender Text entspricht der beglaubigten Abschrift Urkunde Nr. B-599/2004 vom 23.04.2004, Notar Helmut Barth, FT) Gesellschaftsvertrag der Stadtklinik Frankenthal Service GmbH 1 Firma und Sitz der

Mehr

S A T Z U N G. VSA GmbH Tomannweg 6 81673 München. (gültig ab März 2016)

S A T Z U N G. VSA GmbH Tomannweg 6 81673 München. (gültig ab März 2016) S A T Z U N G VSA GmbH Tomannweg 6 81673 München (gültig ab März 2016) Satzung VSA GmbH, ab März 2016 2 Inhalt 1 Firma, Sitz und Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr... 3 2 Gegenstand des Unternehmens...

Mehr

Satzung der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr. Stand: 28. Oktober 2015. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr. Stand: 28. Oktober 2015. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr 1 Satzung der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr Stand: 28. Oktober 2015 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft. (2) Die Aktiengesellschaft führt die Firma,,Aktiengesellschaft

Mehr

2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ingolstadt. Die Dauer der Gesellschaft ist auf eine bestimmte Zeit nicht beschränkt.

2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ingolstadt. Die Dauer der Gesellschaft ist auf eine bestimmte Zeit nicht beschränkt. I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz der Gesellschaft 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: AUDI Aktiengesellschaft. 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ingolstadt. Die Dauer der Gesellschaft

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: 1 Firma

Mehr

RWE Pensionsfonds AG

RWE Pensionsfonds AG - Genehmigt durch Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 18.10.2007 Gesch.Z: VA 14-PF 2007/9 - RWE Pensionsfonds AG I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz, Geschäftsgebiet

Mehr

Satzung. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr. (1) Die Gesellschaft führt die Firma FCR Immobilien Aktiengesellschaft. 2 Gegenstand des Unternehmens

Satzung. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr. (1) Die Gesellschaft führt die Firma FCR Immobilien Aktiengesellschaft. 2 Gegenstand des Unternehmens Anlage Satzung 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma FCR Immobilien Aktiengesellschaft. (2) Sie hat ihren Sitz in München. (3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Gegenstand

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe der Gemeinde Ritterhude Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe der Gemeinde Ritterhude Gesellschaft mit beschränkter Haftung OS 5.06 Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe der Gemeinde Ritterhude Gesellschaft mit beschränkter Haftung 1 Rechtsform und Firma 1. Das Unternehmen ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Mehr

Satzung der Handball4all AG

Satzung der Handball4all AG Satzung der Handball4all AG I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma Handball4all AG (2) Sie hat ihren Sitz in Dortmund. (3) Geschäftsjahr ist das

Mehr

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz Seite 1 von 5 G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR Die Gesellschafter Michael Wichterich, wohnhaft Wupperstr. 5, 53175 Bonn Hansjörg Tamoj, wohnhaft

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Partnerschaft im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes.

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH

Gesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH Gesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen 1 Rechtsform, Firma und Sitz der Gesellschaft 2 Gegenstand des Unternehmens 3 Stammkapital 4 Dauer der Gesellschaft,

Mehr

GESELLSCHAFTERVERTRAG

GESELLSCHAFTERVERTRAG GESELLSCHAFTERVERTRAG der Entwicklungsgesellschaft Meckenheim-Merl mit beschränkter Haftung in der Fassung vom 12.09.1984 1 Firma, Sitz und Dauer der Gesellschaft (1) Die Firma der Gesellschaft lautet:

Mehr

M U S T E R. einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG. Firma und Sitz

M U S T E R. einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG. Firma und Sitz M U S T E R einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet:...aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung 1 Firma und Sitz (1)

Mehr

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen»Gesellschaft zur Förderung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung (Freunde des ifo

Mehr

Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat der KfW und seine Ausschüsse

Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat der KfW und seine Ausschüsse Geschäftsordnung für den Der Verwaltungsrat der KfW gibt sich mit Wirkung zum 1. August 2014 die folgende Geschäftsordnung: Inhaltsübersicht 1 Sitzungen des Verwaltungsrats 3 2 Beschlussfassung des Verwaltungsrats

Mehr

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Präambel Im Jahre 1861 ist in Nürnberg der Anwaltverein für Bayern als erster überregionaler deutscher Anwaltverein gegründet worden, dessen Epoche zwar 1883

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Firma Student GmbH

Gesellschaftsvertrag der Firma Student GmbH Muster Gesellschaftsvertrag der Firma Student GmbH 1 Firma, Sitz 1. Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma Student GmbH. 2. Der Sitz der Gesellschaft ist Köln.

Mehr

Satzung. der. NATURSTROM Aktiengesellschaft

Satzung. der. NATURSTROM Aktiengesellschaft Satzung der NATURSTROM Aktiengesellschaft I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz 1. Die Aktiengesellschaft führt die Firma NATURSTROM Aktiengesellschaft. 2. Der Sitz der Gesellschaft ist Düsseldorf.

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Hattingen Netz GmbH. zugestimmt durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2006

Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Hattingen Netz GmbH. zugestimmt durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2006 Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Hattingen Netz GmbH zugestimmt durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2006 1 Rechtsform, Firma und Sitz (1) Die Gesellschaft führt die Firma "Stadtwerke

Mehr

S A T Z U N G. I. Allgemeine Bestimmungen. NEVAG neue energie verbund AG.

S A T Z U N G. I. Allgemeine Bestimmungen. NEVAG neue energie verbund AG. S A T Z U N G I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr 1. Die Aktiengesellschaft führt die Firma NEVAG neue energie verbund AG. 2. Der Sitz der Gesellschaft ist Hückelhoven. 3. Geschäftsjahr

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Rechtsanwaltsgesellschaft in der

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Rechtsanwaltsgesellschaft in der M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Rechtsanwaltsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung 1 Firma und Sitz

Mehr

S a t z u n g. der. Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v.

S a t z u n g. der. Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v. S a t z u n g der Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v. (In der Online-Fassung sind alle Angaben und Inhalte ohne Gewähr auf Richtigkeit) ursprüngliche Satzung vom 17.11.1988 geänderte

Mehr

Satzung. Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v.

Satzung. Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v. Satzung Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Banglakids Zukunft für Bangladesch. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung

Mehr

S A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz

S A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz S A T Z U N G des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen CityO.-Management e.v.. Sitz des Vereins ist Oberhausen. 2 Zweck des Vereins Zweck des Vereins

Mehr

SATZUNG der Bayerischen Raiffeisen- Beteiligungs-Aktiengesellschaft Beilngries. Stand: 13. Juni 2014

SATZUNG der Bayerischen Raiffeisen- Beteiligungs-Aktiengesellschaft Beilngries. Stand: 13. Juni 2014 SATZUNG der Bayerischen Raiffeisen- Beteiligungs-Aktiengesellschaft Beilngries Stand: 13. Juni 2014 1 Firma und Sitz der Gesellschaft Geschäftsjahr (1) Die Firma lautet: Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-Aktiengesellschaft.

Mehr

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung Vereinssatzung in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung - 1-1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort, im Folgenden Schifferbörse.

Mehr

Muster eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. 1 Name und Sitz

Muster eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. 1 Name und Sitz Muster eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Partnerschaft im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes. Der

Mehr

S A T Z U N G. der. RATIONAL Aktiengesellschaft. Landsberg am Lech

S A T Z U N G. der. RATIONAL Aktiengesellschaft. Landsberg am Lech S A T Z U N G der RATIONAL Aktiengesellschaft Landsberg am Lech H:\AR\Satzung\2015\Satzung-RationalAG Stand 29 04 2015.docx - 2 - Gliederung I. Allgemeine Bestimmungen 3 1 Firma, Sitz 3 2 Gegenstand des

Mehr

Referendarkurs Dr. Mailänder - Beispiel für Satzung einer AG- (nur für Ausbildungszwecke) S A T Z U N G der NewCO Aktiengesellschaft

Referendarkurs Dr. Mailänder - Beispiel für Satzung einer AG- (nur für Ausbildungszwecke) S A T Z U N G der NewCO Aktiengesellschaft Referendarkurs Dr. Mailänder - Beispiel für Satzung einer AG- (nur für Ausbildungszwecke) S A T Z U N G der NewCO Aktiengesellschaft - 2 - I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr 1. Die

Mehr

Steuerberaterkammern NRW Stand: Juni 2008 M U S T E R

Steuerberaterkammern NRW Stand: Juni 2008 M U S T E R Steuerberaterkammern NRW Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft 1 Firma und Sitz (1)

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der GmbH & Co. KG.

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der GmbH & Co. KG. M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: mbh & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Gesellschaftsvertrag der. Haus und Grund Lübeck GmbH (Arbeitstitel) 1 Firma, Sitz. 2 Geschäftsjahr

Gesellschaftsvertrag der. Haus und Grund Lübeck GmbH (Arbeitstitel) 1 Firma, Sitz. 2 Geschäftsjahr Gesellschaftsvertrag der Haus und Grund Lübeck GmbH (Arbeitstitel) 1 Firma, Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: Haus und Grund Lübeck GmbH (Arbeitstitel) (2) Sitz der Gesellschaft ist Lübeck. 2

Mehr

Satzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates

Satzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates Satzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates Stand Präambel Der Deutsche Kulturrat e.v. ist der Spitzenverband der Bundeskulturverbände. Seine Mitglieder sind acht Zusammenschlüsse von Bundeskulturverbänden.

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Stadtbau Emmendingen GmbH

Gesellschaftsvertrag der Stadtbau Emmendingen GmbH Gesellschaftsvertrag der Stadtbau Emmendingen GmbH 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: Stadtbau Emmendingen GmbH. 2. Sitz der Gesellschaft ist Emmendingen. 1 Firma und Sitz 2 Gegenstand des Unternehmens

Mehr

Satzung. der. Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V.

Satzung. der. Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V. Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V. Buschhöhe 8, 28357 Bremen Telefon 0421 17367-0 - Telefax 0421 17367-15 info@berufsbildung-see.de www.berufsbildung-see.de Satzung der Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt

Mehr

VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v.

VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. 1 SATZUNG VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein trägt den Namen 1 VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell

Mehr

Freundeskreis Horns Erben e.v.

Freundeskreis Horns Erben e.v. Freundeskreis Horns Erben e.v. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 2 Zweck des Vereins 3 Mitgliedschaft 4 Beendigung der Mitgliedschaft 5 Mitgliedsbeiträge 6 Organe des Vereins 7 Vorstand 8 Zuständigkeit

Mehr

Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V.

Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V. Seite 1/6 der Satzung Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V. Präambel Der Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater

Mehr

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf 1 Name und Sitz Der Sportverein Eintracht Hiddestorf von 1924 e.v., im folgenden kurz Verein genannt, ist der Zusammenschluss von Sportlern. Der Verein hat

Mehr

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,

Mehr

Satzung TWF Treuhandgesellschaft Werbefilm mbh

Satzung TWF Treuhandgesellschaft Werbefilm mbh Satzung TWF Treuhandgesellschaft Werbefilm mbh 1 - Firma, Sitz, Geschäftsjahr Die Firma der Gesellschaft lautet: TWF Treuhandgesellschaft Werbefilm mbh Der Sitz der Gesellschaft ist München. Das Geschäftsjahr

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Woche der Mediation GmbH

Gesellschaftsvertrag der Woche der Mediation GmbH Gesellschaftsvertrag der Woche der Mediation GmbH 1 Firma und Sitz 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: Woche der Mediation GmbH. 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Berlin. 2 Gegenstand des Unternehmens

Mehr

Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume

Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein Freie Schule LernZeitRäume. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung 1 Name und Sitz (1) Der Name

Mehr

1 Name, Sitz (1) Der Name der Genossenschaft lautet Waldhessische Energiegenossenschaft eg. (2) Die Genossenschaft hat ihren Sitz in Wildeck.

1 Name, Sitz (1) Der Name der Genossenschaft lautet Waldhessische Energiegenossenschaft eg. (2) Die Genossenschaft hat ihren Sitz in Wildeck. Waldhessische Energiegenossenschaft (WEG) SATZUNG 1 Name, Sitz (1) Der Name der Genossenschaft lautet Waldhessische Energiegenossenschaft eg. (2) Die Genossenschaft hat ihren Sitz in Wildeck. 2 Zweck und

Mehr

Satzung. Verein zur Förderung des Brandschutzes. Kaarst e.v.

Satzung. Verein zur Förderung des Brandschutzes. Kaarst e.v. Satzung Verein zur Förderung des Brandschutzes Kaarst e.v. Inhalt 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Mitgliedschaft 4 Beginn und Beendigung der Mitgliedschaft 5 Vorstand 6 Mitgliederversammlung 7 Beiträge und Spenden

Mehr

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der Partnerschaftsgesellschaft

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der Partnerschaftsgesellschaft M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Der Name der Partnerschaft lautet:...steuerberatungsgesellschaft

Mehr

1 Name und Sitz. 2 Zweck

1 Name und Sitz. 2 Zweck 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist

Mehr

2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche

2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche SATZUNG DES GEMEINNÜTZIGEN VEREINES ORANGERIE E.V. Gründungsdatum 10.12.2010 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Orangerie e.v. 2. Er hat den Sitz in Augsburg. 3. Er soll

Mehr

G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G

G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G über die Errichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Sinne des Gesetzes vom 6. März 1906, Reichsgesetzblatt Nr. 58 in der heute geltenden Fassung.

Mehr

Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v.

Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein für Dortmund und die Grafschaft Mark. Er hat seinen

Mehr

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz

Mehr

SATZUNG. Stand: 15.06.2011. Technischer Überwachungs-Verein Saarland e.v. Hauptverwaltung: Am TÜV 1, 66280 Sulzbach

SATZUNG. Stand: 15.06.2011. Technischer Überwachungs-Verein Saarland e.v. Hauptverwaltung: Am TÜV 1, 66280 Sulzbach Seite 1 von 7 SATZUNG Stand: 15.06.2011 Technischer Überwachungs-Verein Saarland e.v. Hauptverwaltung: Am TÜV 1, 66280 Sulzbach 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Mitgliedschaft 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Mehr

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 1. Zusammensetzung des Beirats (1) Mitglieder Der Beirat des Frankfurter Volleyball Verein e.v. (FVV) setzt sich gemäß 11 der Vereinssatzung

Mehr

S a t z u n g der SolarWorld Aktiengesellschaft

S a t z u n g der SolarWorld Aktiengesellschaft S a t z u n g der SolarWorld Aktiengesellschaft I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma: SolarWorld Aktiengesellschaft. (2) Sie hat ihren Sitz in

Mehr

G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G DER IMPREGLON OBERFLÄCHENTECHNIK GMBH

G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G DER IMPREGLON OBERFLÄCHENTECHNIK GMBH G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G DER IMPREGLON OBERFLÄCHENTECHNIK GMBH - 2 - INHALTSVERZEICHNIS 1. Firma, Sitz... 3 2. Gegenstand des Unternehmens... 3 3. Stammkapital, Stammeinlagen... 3 4. Dauer,

Mehr

1 Firma, Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet GmbH. (2) Sitz der Gesellschaft ist.

1 Firma, Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet GmbH. (2) Sitz der Gesellschaft ist. Gesellschaftsvertrag einer GmbH (Form: notarielle Beurkundung, 2 Abs. 1 GmbHG) 1 Firma, Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet GmbH. (2) Sitz der Gesellschaft ist. 2 Gegenstand des Unternehmens (1)

Mehr

M U S T E R. 1 Name und Sitz. (1) Der Name der Partnerschaft lautet:...steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 1

M U S T E R. 1 Name und Sitz. (1) Der Name der Partnerschaft lautet:...steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 1 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Der

Mehr

SATZUNG der in der Fassung vom 14.03.2013

SATZUNG der in der Fassung vom 14.03.2013 SATZUNG der in der Fassung vom 14.03.2013 Seite 1 von 9 Abschnitt I: Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz (1) Die Gesellschaft führt die Firma (2) Sie hat ihren Sitz in Kulmbach. Kulmbacher Brauerei Aktien-Gesellschaft.

Mehr

Satzung BHGL-Förderverein Fortbildung e.v.

Satzung BHGL-Förderverein Fortbildung e.v. FÖRDERVEREIN FORTBILDUNG e.v. Gemeinnütziger Verein in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Hochschulabsolventen/Ingenieuren Gartenbau und Landschaftsarchitektur e.v. BHGL 17. März 1994 geändert am

Mehr

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung SATZUNG DER MITTELDEUTSCHEN FACHAKADEMIE DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT E.V. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz des Vereins Mitteldeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft e.v. Er hat seinen Sitz

Mehr

Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf

Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Bekanntmachung der Neufassung der Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Aufgrund 6 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes (NSpG) vom 16. Dezember 2004 (Nds. GVBl. Nr.

Mehr

SATZUNG 1. Verband der DAIHATSU-Vertragspartner Deutschland e. V.

SATZUNG 1. Verband der DAIHATSU-Vertragspartner Deutschland e. V. Verband der DAIHATSU-Vertragspartner Deutschland e. V. SATZUNG 1 Altrheinstraße 20 77866 Rheinau Tel: 07844 / 991394 Fax: 07844 / 991396 Email: info@daihatsu-partnerverband.de Internet: www.daihatsu-partnerverband.de

Mehr

Satzung der vertretenden Studierendenschaft des Fachbereichs 6 der Universität Bremen

Satzung der vertretenden Studierendenschaft des Fachbereichs 6 der Universität Bremen Satzung der vertretenden Studierendenschaft des Fachbereichs 6 der Universität Bremen I. StugA 1 Mitgliedschaft Mitglied des Studiengangausschusses (im Folgenden StugA) kann jede*r immatrikulierte Student*in

Mehr

Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen

Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen 1 Name, Sitz, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Pferdezuchtverein Uelzen, hat seinen Sitz in Uelzen und erstreckt sich über den Kreis Uelzen.

Mehr

S A T Z U N G. 1 Sitz und Firma der Gesellschaft. (Name) GmbH. 2 Gegenstand der Gesellschaft

S A T Z U N G. 1 Sitz und Firma der Gesellschaft. (Name) GmbH. 2 Gegenstand der Gesellschaft S A T Z U N G 1 Sitz und Firma der Gesellschaft Die Firma der Gesellschaft lautet: (Name) GmbH Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Berlin. 2 Gegenstand der Gesellschaft Der Gegenstand der Gesellschaft ist

Mehr

Satzung. der. Landesbank Berlin Holding AG. I Allgemeine Bestimmungen. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr und Bekanntmachungen

Satzung. der. Landesbank Berlin Holding AG. I Allgemeine Bestimmungen. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr und Bekanntmachungen Satzung der Landesbank Berlin Holding AG Stand: 3. August 2015 I Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr und Bekanntmachungen (1) Die Gesellschaft führt die Firma Landesbank Berlin Holding

Mehr

Gesellschaftsvertrag Abfallbehandlungszentrum Hannover GmbH. 1 Firma und Sitz

Gesellschaftsvertrag Abfallbehandlungszentrum Hannover GmbH. 1 Firma und Sitz Seite 1 - Gesellschaftsvertrag 1 Firma und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie führt die Firma: ". (2) Sitz der Gesellschaft ist Hannover. 2 Gegenstand des Unternehmens

Mehr

Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015)

Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) berücksichtigte Änderungen: 3 Absatz 2 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 12.02.2007 (Amtsblatt

Mehr

Gesellschaftsvertrag der UNIKATUM Kindermuseum gemeinnützige Gesellschaft mbh

Gesellschaftsvertrag der UNIKATUM Kindermuseum gemeinnützige Gesellschaft mbh Satzung der UNIKATUM Kindermuseum gemeinnützige Gesellschaft mbh / Seite 1 Gesellschaftsvertrag der UNIKATUM Kindermuseum gemeinnützige Gesellschaft mbh 1. Firma / Sitz 1.1 Die Firma der Gesellschaft lautet

Mehr

Auszug aus Gesellschaftsvertrag

Auszug aus Gesellschaftsvertrag Auszug aus Gesellschaftsvertrag (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: 1 Firma, Sitz Ethos gemeinnützige GmbH. (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Werne. 2 Zweck der Gesellschaft (1) Zweck der Gesellschaft

Mehr

SATZUNG Deutsch-Russischer TourismusVerband

SATZUNG Deutsch-Russischer TourismusVerband SATZUNG Deutsch-Russischer TourismusVerband Frankfurt am Main 2010 SATZUNG 1 Name und Sitz des Vereins Der Name des Vereins lautet Deutsch-Russischer TourismusVerband. Der Verein ist im Vereinsregister

Mehr

Satzung des Fanclubs Red Devils e.v.

Satzung des Fanclubs Red Devils e.v. Satzung des Fanclubs Red Devils e.v. 1 Name, Zweck, Sitz, Geschäftsjahr 1) Der Verein Red Devils e.v. von 1995 hat sich zum Ziel gesetzt, die Handball-Profimannschaft des TuS Nettelstedt e.v. (derzeit

Mehr

Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen

Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft

Mehr

Aktualisierungsdienst Bundesrecht

Aktualisierungsdienst Bundesrecht Aktualisierungsdienst Bundesrecht 4123-1 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) 3. Aktualisierung 2009 (1. September 2009) Das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter

Mehr

Vereinssatzung KUNST & CO

Vereinssatzung KUNST & CO Vereinssatzung KUNST & CO - in der Fassung vom 20.02.97 - eingetragen in das Vereinsregister beim Amtsgericht Flensburg als gemeinnütziger Verein unter der Nummer VR 1498 SATZUNG 1 Name und Sitz Der Verein

Mehr

G E S C H Ä F T S O R D N U N G

G E S C H Ä F T S O R D N U N G Referendarkurs Dr. Mailänder - Beispiel für Geschäftsordnung einer GmbH - (nur für Ausbildungszwecke) G E S C H Ä F T S O R D N U N G für die GESCHÄFTSFÜHRUNG der [ ] GmbH - 2 - Die Geschäftsführung der

Mehr

Gesellschaftsvertrag G S W. Gemeinschaftsstadtwerke Kamen - Bönen - Bergkamen. Neufassung vom 07.03.2001

Gesellschaftsvertrag G S W. Gemeinschaftsstadtwerke Kamen - Bönen - Bergkamen. Neufassung vom 07.03.2001 Gesellschaftsvertrag G S W Gemeinschaftsstadtwerke Kamen - Bönen - Bergkamen Neufassung vom 07.03.2001 1 Rechtsform, Firma und Sitz der Gesellschaft 1. Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter

Mehr

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26. November 1994 in Bonn. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den

Mehr

SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau

SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule Johann Wolfgang von Goethe Heidenau 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau (1) Der Verein führt den Namen " Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule

Mehr

SATZUNG. der Turbon Aktiengesellschaft. I. Allgemeine Bestimmungen. 1 Firma, Sitz. Turbon AG. 2 Geschäftsjahr. 3 Gegenstand des Unternehmens

SATZUNG. der Turbon Aktiengesellschaft. I. Allgemeine Bestimmungen. 1 Firma, Sitz. Turbon AG. 2 Geschäftsjahr. 3 Gegenstand des Unternehmens SATZUNG der Turbon Aktiengesellschaft I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz 1. Die Aktiengesellschaft führt die Firma Turbon AG. 2. Der Sitz der Gesellschaft ist Hattingen. 2 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr

Mehr

Satzung für die Sparkasse Aurich-Norden in Ostfriesland Ostfriesische Sparkasse

Satzung für die Sparkasse Aurich-Norden in Ostfriesland Ostfriesische Sparkasse Satzung für die Sparkasse Aurich-Norden in Ostfriesland Ostfriesische Sparkasse Inhaltsverzeichnis 1 Name, Sitz, Träger 2 Aufgaben 3 Allgemeine Grundsätze für die Geschäftspolitik der Sparkasse 4 Organe

Mehr

Kommunalunternehmen B E R G W a s s e r - A b w a s s e r Unternehmenssatzung

Kommunalunternehmen B E R G W a s s e r - A b w a s s e r Unternehmenssatzung Kommunalunternehmen B E R G W a s s e r - A b w a s s e r Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Berg Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Berg Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Bäderland Hamburg GmbH. Inhaltsverzeichnis

Gesellschaftsvertrag der Bäderland Hamburg GmbH. Inhaltsverzeichnis Teil: GA Nr.: 03 Gültig ab: 1 /6 12. Mai 2005 GESCHÄFTSANWEISUNG Ersetzt: GA 03 vom 15.November 1995 Titel: Gesellschaftsvertrag der Bäderland Hamburg GmbH Inhaltsverzeichnis Seite 1 Firma, Sitz 2 2 Gegenstand

Mehr

S A T Z U N G. des Vereins Freunde fördern Schritt für Schritt Frankenberg e.v.

S A T Z U N G. des Vereins Freunde fördern Schritt für Schritt Frankenberg e.v. S A T Z U N G des Vereins Freunde fördern Schritt für Schritt Frankenberg e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Freunde und Förderer bilden einen Verein mit dem Namen Freunde fördern Schritt für Schritt

Mehr

Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München. 1 Name, Sitz

Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München. 1 Name, Sitz Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München 1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen Freunde GS Klenze 48 e. V. Nach Eintragung im Vereinsregister

Mehr

11.4 1. Produktbereich 011. 11.4 Gesellschaftsvertrag der Abfallbeseitigungs-GmbH Lemgo. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft

11.4 1. Produktbereich 011. 11.4 Gesellschaftsvertrag der Abfallbeseitigungs-GmbH Lemgo. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft 11.4 1 Produktbereich 011 11.4 Gesellschaftsvertrag der Abfallbeseitigungs-GmbH Lemgo 1 Firma und Sitz der Gesellschaft (1) Die Gesellschaft führt die Firma Abfallbeseitigungs-GmbH Lemgo (2) Der Sitz der

Mehr

S A T Z U N G. Arbeitsgemeinschaft Futtersaaten, Futterbau und Futterkonservierung e.v. AG FUKO. der

S A T Z U N G. Arbeitsgemeinschaft Futtersaaten, Futterbau und Futterkonservierung e.v. AG FUKO. der S A T Z U N G der Arbeitsgemeinschaft Futtersaaten, Futterbau und Futterkonservierung e.v. AG FUKO 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Arbeitsgemeinschaft Futtersaaten, Futterbau

Mehr

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung: 1 Firma und Sitz der Gesellschaft

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung: 1 Firma und Sitz der Gesellschaft 1 G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung: 1 Firma und Sitz der Gesellschaft Die Firma der Gesellschaft lautet:. Die Gesellschaft hat ihren Sitz

Mehr

Name und Sitz. 2 Zweck der Stiftung

Name und Sitz. 2 Zweck der Stiftung In Verbindung mit der Bundesärztekammer / Kassenärztlichen Bundesvereinigung / Verband der leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e. V. / Marburger Bund, Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen

Mehr

Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005

Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005 Satzung BinG! Barbershop in Germany Seite 1 Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand 01.04.2005 1 Name und Sitz des Verbandes Der Verband trägt den Namen: "BinG! Barbershop in Germany". Sein Sitz ist

Mehr

(1) Der Verein führt den Namen Médaille Charlemagne pour les Médias Européens e. V. (nachfolgend Medaille genannt).

(1) Der Verein führt den Namen Médaille Charlemagne pour les Médias Européens e. V. (nachfolgend Medaille genannt). 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Médaille Charlemagne pour les Médias Européens e. V. (nachfolgend Medaille genannt). (2) Der Verein hat seinen Sitz in Aachen. 2 Zweck des Vereins (1) Zweck

Mehr

. 2 Gegenstand des Unternehmens

. 2 Gegenstand des Unternehmens Satzung der 3U Holding AG 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: "3U Holding AG". (2) Der Sitz der Gesellschaft ist Marburg.. 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand des Unternehmens

Mehr

Vereinssatzung. NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins. 3 Gemeinnützigkeit

Vereinssatzung. NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins. 3 Gemeinnützigkeit Vereinssatzung NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht 1 Name und Sitz des Vereins 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins 3 Gemeinnützigkeit 4 Finanzierung des Vereins 5 Mitgliedschaft 6 Organe des Vereins 7 Mitgliederversammlung

Mehr

Satzung der Kita-Zwergnase e.v.

Satzung der Kita-Zwergnase e.v. Satzung der Kita-Zwergnase e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Kinderkrippe-Zwergnase e.v..er hat seinen Sitz in Brake und ist im Vereinsregister eingetragen. Kinderbetreuung 2 Zweck Zweck

Mehr

Satzung FALKENSTEIN Nebenwerte AG

Satzung FALKENSTEIN Nebenwerte AG Satzung FALKENSTEIN Nebenwerte AG (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Dauer Falkenstein Nebenwerte AG (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg. (3)

Mehr