Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 2. Teil: Buchführung
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- Ilse Geisler
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1 Buchhaltung und Rechnungswesen Erfordernis, Vorschriften und Aussagekraft 2. Teil: Buchführung Ralf Stahl 1
2 Teil 2 Buchführung GOB Aufbewahrungspflichten EÜ-Rechnung / Bilanz Steuerliche Umsatzgrenzen. Anlagevermögen 2
3 GOB Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung Die GOB umfasst mehrere Gesetze aus dem HGB, der Abgabenordnung AO EStR und EStH Eine Buchführung ist ordnungsgemäß, wenn: die für die kaufmännische Buchführung erforderlichen Bücher geführt werden, die Bücher förmlich in Ordnung sind und der Inhalt sachlich richtig ist. 3
4 Geschäftsvorfälle müssen richtig, vollständig und zeitgerecht erfasst sein (Beleg- und Journalfunktion) Geschäftsvorfälle sind geordnet darzustellen (Kontenfunktion) Buchungen müssen einzeln und geordnet nach Konten dargestellt und jederzeit lesbar gemacht werden können ein sachverständiger Dritter muss sich in angemessener Zeit zurechtfinden und sich einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens verschaffen können 4
5 Aufbewahrungspflichten sind in 257 HGB und 147 AO geregelt Buchführungsbelege, Arbeitsanweisungen und sonstige Organisationsunterlagen sind 10 Jahre aufzubewahren. Schriftverkehr und sonstige besteuerungsrelevante Dokumente sind 6 Jahre aufzubewahren. Frist beginnt mit Ende des Jahres, in dem die letzten Eintragungen vorgenommen wurden. 5
6 EÜ-Rechner / Bilanzieren Buchführungspflichtig sind alle Kaufleute nach 238 Abs.1 Satz 1 HGB Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn dass Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordern. 6
7 Ein Gewerbebetrieb liegt vor, wenn folgende Merkmale erfüllt sind: Selbständigkeit Nachhaltigkeit Gewinnerzielungsabsicht Beteiligung am allg. wirtschaftlichen Verkehr keine Land- u. Forstwirtschaft, keine freie Berufstätigkeit und keine andere selbständige Arbeit 7
8 Gewerbliche Unternehmen, deren Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordern (Kleingewerbetreibende), sind keine Kaufleute. Anhaltspunkte für eine kaufmännische Organisation: hoher Umsatz, hohe Mitarbeiterzahl, umfangreiches Warenangebot, vielfältige Geschäftskontakte. 8
9 Für Kleingewerbetreibende besteht die Möglichkeit sich freiwillig ins Handelsregister eintragen zu lassen. Mit dem Eintrag wird der Kleingewerbe-treibende buchführungspflichtig. Bsp.: teilauto Mössingen e.k. Buchführungspflichtig heißt, es muss der Betriebsvermögensvergleich durchgeführt werden. : Vorteil: Buchführung hat eine bessere Aussagekraft Nachteil: Buchführung ist deutlich aufwendiger. 9
10 Nichtkaufleute müssen keine Bücher führen, aber ihren Gewinn nach 4 Abs. 3 per Einnahme- Überschuss Rechnung ermitteln. Von den Erlösen wird der Aufwand abgezogen; was übrig bleibt, ist der Gewinn, der versteuert werden muss. Seit 2005 muss für die Ermittlung des Gewinns das amtliche Formular Anlage EÜR verwendet werden. Die Verwendung wurde gelockert für Betriebe, deren Betriebseinnahmen Euro nicht übersteigen. 10
11 Steuerliche Umsatzgrenzen Bilanzierungspflichtig nach 140 AO wird wer: Umsätze von mehr als Euro hat einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als Euro hat 11
12 Die Einnahme-Überschuss Überschuss- Rechnung Aufbau_EÜ-Rechnung.pdf Vorteile der EÜ-Rechnung keine Jahresabgrenzung von Einnahmen oder Ausgaben durch Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer Vorteil bei der Liquidität 12
13 Die Bilanz / Der Betriebs- vermögensvergleich Aufbau der Bilanz Durch klare Abgrenzung der Einnahmen und Ausgaben bessere Aussagekraft der Buchhaltung. Deutlich größerer Aufwand beim Jahresabschluss. 13
14 Anlagevermögen Das Anlagevermögen umfasst die Wirtschaftsgüter, mit deren Hilfe der Geschäftsbetrieb auf Dauer aufrechterhalten wird. Anlagegüter müssen nicht nur in einer Bilanz geführt werden. Regeln, die für die Bilanzierung gelten, sind auch vom 4/3- Rechner anzuwenden. 14
15 Begriff Anlagevermögen Ob ein Wirtschaftsgut zum Anlage- oder Umlaufvermögen gehört, ergibt sich aus seiner Zweckbestimmung Anlagevermögen sind regelmäßig wesentliche Betriebsgrundlagen. Anlagevermögen kann abnutzbar sein nicht abnutzbar sein 15
16 Zu unterscheiden sind Immaterielle Anlagegüter Sachanlagen Immaterielle Anlagegüter sind alle unkörperlichen Wirtschaftsgüter Software Patente Nutzungsrechte Geschäfts- oder Firmenwerte keine immateriellen Anlagegüter sind Finanzanlagen 16
17 Immaterielle Anlagegüter können sich wirtschaftlich abnutzen und können dann abgeschrieben werden. Sachanlagen Unbewegliche Anlagegüter sind nicht abnutzbar Bewegliche Anlagegüter sind abnutzbar und können abgeschrieben werden. Abgeschrieben wird über die betriebsgewönliche Nutzungsdauer, mindestens aber wie nach amtlichen Afa- Listen vorgeschrieben. 17
18 Geringwertige Wirtschaftsgüter Eine Vereinfachung soll die Regelung über geringwertige Wirtschaftsgüter bringen. Bis 410 Euro können Anlagegüter direkt als Ausgabe gebucht werden. Ab 2008 sind es 150 Euro bis Euro, die in einem Pool auf 5 Jahre abgeschrieben werden. 18
19 Weitere Informationen (Abo 27,-Euro) Haufe Verlag Buchhaltungs Office. (CD-ROM 79,- Euro) 19
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