Begriffe der Informationsverwaltung
|
|
- Clemens Holtzer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Staatsarchiv Begriffe der Informationsverwaltung Stand: /br Ablageplan Ablieferung Ablieferungsvereinbarung Aktenplan, Ordnungssystem, Übergabe der als archivwürdig bewerteten Unterlagen ans Staatsarchiv zur dauerhaften Archivierung. Die Ablieferung erfolgt durch die öffentlichen Organe. Die übergebenen Unterlagen werden ebenfalls als Ablieferung bezeichnet und im Staatsarchiv provisorisch mit Laufnummern signiert. Hält die Bewertungsentscheide des Staatsarchivs zum Aktenangebot fest und legitimiert das öffentliche Organ zur Vernichtung der als nicht archivwürdig bewerteten Unterlagen. Akten 1 Unterlagen Akten sind schriftliche, elektronische und andere Aufzeichnungen der öffentlichen Organe sowie ergänzende Unterlagen. Akten entstehen aus einem Verwaltungsakt bzw. Geschäftsvorgang und besitzen Geschäftsrelevanz. Aktenangebot Aktenführung Informationsverwaltung, Records Management, Auflistung aller Akten, deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist und die das öffentliche Organ deshalb vor der Vernichtung dem Staatsarchiv zur Übernahme anbietet. Es enthält als minimale Angaben eine Liste der Aktengruppen/Serien, deren Laufzeit (von-bis) und Umfang. 1 3 Archivgesetz und 2 Archivverordnung
2 Seite 2/5 Aktenplan Altablage Amtsarchiv Anbietepflicht 2 Ablageplan, Ordnungssystem, Ruhende Ablage, Amtsarchiv Ruhende Ablage, Altablage Systematische Einteilung der anfallenden Unterlagen nach Organisation/Aufgaben/Prozessen eines öffentlichen Organs. Der Aktenplan steuert die Ablage der einzelnen Dossiers. Kann verwendet werden für die Festlegung von Verantwortlichkeiten, Zugriffsrechten, Aufbewahrungsfristen, Standorten etc. siehe Ruhende Ablage siehe Ruhende Ablage Gesetzliche Pflicht der öffentlichen Organe, nicht mehr benötigte Akten vor der Vernichtung dem Staatsarchiv anzubieten. Nicht mehr benötigt bedeutet, dass die amtsinterne oder gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Archiv 3 Endarchiv Einrichtung zur dauerhaften Bewahrung, Erschliessung und Vermittlung von archivwürdigen Unterlagen. Das Staatsarchiv ist das Endarchiv des Kantons und seiner Rechtsvorgänger. Archivwürdigkeit 4 Kriterium für die Übernahme von Unterlagen ins Staatsarchiv zur dauernden Aufbewahrung. Archivwürdige Unterlagen sind für die Dokumentation des staatlichen Handelns besonders aussagekräftig und eignen sich als historische Quellen. Das Staatsarchiv entscheidet gemein Archivverordnung 3 4 und 5 Archivgesetz 4 6 Archivverordnung
3 Seite 3/5 sam mit den öffentlichen Organen über die Archivwürdigkeit von Akten. Aufbewahrungsfrist Bewertung Dossier 5 Einsicht in Archivgut 6 Frist, während der abgeschlossene Geschäfte im öffentlichen Organ aufbewahrt werden müssen, weil sie für die Aufgabenerfüllung noch benötigt werden. Bestehen keine gesetzlichen oder verwaltungsinternen Vorgaben, muss die Aufbewahrungsfrist pro Aktengruppe amtsintern definiert werden. Analyse der Unterlagen bezüglich ihrer Archivwürdigkeit. Führt zur Auswahl der dauernd aufzubewahrenden Teile eines Aktenangebots. Die Bewertung ist Aufgabe des Staatsarchivs. Das Fachwissen der öffentlichen Organe wird dabei mit einbezogen. Als Dossier gilt die Gesamtheit der Akten (Unterlagen) zu einem Geschäft. Grundsätzlich entsteht pro Geschäft ein Dossier. Einsicht in Archivgut richtet sich nach dem Gesetz über die Information und den Datenschutz und nach dem Archivgesetz. Endarchiv Archiv siehe Archiv Fachanwendung Fachapplikation Software, die im öffentlichen Organ der Verwaltung geschäftsrelevanter Daten dient (z. B. Stammdatenverwaltung) und über fachspezifische Funktionen verfügt. Geschäftskontrolle (GeKo) Software zur kontrollierten Bearbeitung und Verwaltung der Geschäfte 5 Art. 3 Weisung über die Aktenführung in der Bundesverwaltung 6 10 Archivgesetz
4 Seite 4/5 und/oder Fälle eines öffentlichen Organs. Die Funktionalitäten umfassen normalerweise Fristenkontrolle, Workflow-Überwachung sowie statistische Auswertungen. Früher übernahmen Register oder Karteien diese Funktionen. Geschäftsrelevanz Geschäftsverwaltungssystem (GEVER) Informationsverwaltung 7 Laufende Ablage Ordnungssystem Records Management Records Management System RMS Records Management System RMS Aktenführung, Records Management, Ablageplan, Aktenplan, Aktenführung, Informationsverwaltung, GEVER Geschäftsrelevant sind jene Dokumente und Informationen aus einem Geschäftsvorgang/Verwaltungsakt, die zur Nachvollziehbarkeit des Geschäftsverlaufs unverzichtbar sind. siehe RMS Gesteuertes und geordnetes Erstellen, Bearbeiten, Ablegen, Archivieren, Vernichten, Suchen und Finden von Informationen, die im Laufe einer Amtsoder Geschäftstätigkeit entstehen. Das öffentliche Organ verwaltet seine Information so, dass das Verwaltungshandeln nachvollziehbar und die Rechenschaftsfähigkeit gewährleistet ist. Ablage (physisch oder digital), in der die laufenden, noch nicht abgeschlossenen Geschäfte aufbewahrt werden. Software, die neben den Funktionalitäten einer Geschäftskontrolle auch die digitale Dokumenten- bzw. Dossierver- 7 5 Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG)
5 Seite 5/5 waltung ermöglicht. Die elektronische Geschäftsverwaltung umfasst somit drei Elemente: Dokumenten- bzw. dossierbezogene Aktenführung, Ablaufsteuerung und Geschäftskontrolle. Ein RMS ist Voraussetzung für die rechtskonforme digitale Aktenführung. Ruhende Ablage Aktenplan, Ablageplan, Ordnungssystem Altablage, Amtsarchiv Aktenführung, Informationsverwaltung, Records Management Ablage (physisch oder digital), in der die abgeschlossenen Geschäfte während einer bestimmten Aufbewahrungsfrist aufbewahrt werden. Unterlagen Akten siehe Akten
Begriffe der Informationsverwaltung
Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Staatsarchiv Begriffe der Informationsverwaltung Stand: April 2016 Ablieferung Übergabe der als archivwürdig bewerteten Unterlagen ans Staatsarchiv zur
MehrMerkblatt für die Übergabe analoger Unterlagen ans Staatsarchiv des Kantons Zürich
Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Staatsarchiv Merkblatt für die Übergabe analoger Unterlagen ans Staatsarchiv des Kantons Zürich Inhalt Zweck 2 Anbietepflicht und Aufbewahrungsfristen
MehrBegriffe der Informationsverwaltung
Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Staatsarchiv Begriffe der Informationsverwaltung Stand: Oktober 2018 Übergabe der als archivwürdig bewerteten Unterlagen ans Archiv. Die Ablieferung erfolgt
MehrKanton Zug 152.42. gestützt auf 5 Abs. 1 des Archivgesetzes vom 29. Januar 2004 1),
Kanton Zug 5. Verordnung über die Aktenführung Vom 0. März 0 (Stand. Juni 0) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf 5 Abs. des Archivgesetzes vom 9. Januar 00 ), beschliesst: Gegenstand Die Aktenführung
MehrMerkblatt für die Übergabe digitaler Unterlagen ans Staatsarchiv des Kantons Zürich
Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Staatsarchiv Merkblatt für die Übergabe digitaler Unterlagen ans Staatsarchiv des Kantons Zürich Inhalt Zweck 2 Anbietepflicht und Aufbewahrungsfristen
MehrAnleitung zum Erstellen einer Weisung bzgl. Informationsverwaltung inkl. Aktenplan
Anleitung zum Erstellen einer Weisung bzgl. Informationsverwaltung inkl. Aktenplan Juli 2010 Staatsarchiv des Kantons Zürich Winterthurerstrasse 170 8057 Zürich Anleitung Erstellen einer Weisung Informationsverwaltung
MehrMerkblatt Schriftgutverwaltung
Merkblatt Schriftgutverwaltung August 2003 Staatsarchiv des Kantons Zürich Winterthurerstrasse 170 8057 Zürich Merkblatt Schriftgutverwaltung Definition Unter Schriftgutverwaltung wird das Ordnen, Aufbewahren,
MehrWissenswertes über die Bewertung. Arbeitshilfe
Wissenswertes über die Bewertung Arbeitshilfe Grundlagen 02 Der Zweck der Archivierung ist es, Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten, eine kontinuierliche und rationelle Aktenführung
MehrMerkblatt elektronische Informationsverwaltung und Archivierung
Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Staatsarchiv Merkblatt elektronische Informationsverwaltung und Archivierung Inhalt 1. Zweck 2. Definitionen und Begriffsklärungen 3. Beschaffung von Systemen
MehrMerkblatt Überlieferungsbildung und Bewertung
Merkblatt Überlieferungsbildung und Bewertung August 2003 Staatsarchiv des Kantons Zürich Winterthurerstrasse 170 8057 Zürich Merkblatt Überlieferungsbildung und Bewertung Definition Unter Überlieferungsbildung
MehrMerkblatt Aktenführung
Universität Zürich Rämistrasse 71 8006 Zürich Schweiz Telefon +41 44 634 23 26 www.archiv.uzh.ch Merkblatt Aktenführung Unter Aktenführung (auch Schriftgutverwaltung, Informationsverwaltung, Records Management)
MehrDieses Gesetz regelt die Aktenführung, die Archivierung und die Benutzung der Unterlagen
Anhang 5. ENTWURF Gesetz über die Archivierung (Archivierungsgesetz) Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst: A Allgemeine Bestimmungen Zweck Dieses Gesetz dient der Nachvollziehbarkeit
MehrMuster- Reglement über Records Management und Archivierung
Muster- Reglement über Records Management und Archivierung Gestützt auf Art. (...) Gemeindegesetz vom (...) erlässt der Gemeinderat folgendes Reglement. Art. 1 Zweck Dieses Reglement regelt das Records
MehrGesetz über die Archivierung Auswirkungen für soziale Institutionen
Gesetz über die Archivierung Auswirkungen für soziale Institutionen Vinzenz Bartlome Wiss. Mitarbeiter, Staatsarchiv des Kantons Bern Dok.-Nr. 432878 / Aktenzeichen 0.6/006-01 Staatskanzlei_Veranstaltung
MehrVon der Pergamenturkunde zum elektronischen Record Archivierung im Stadtarchiv Winterthur
Von der Pergamenturkunde zum elektronischen Record Archivierung im Stadtarchiv Winterthur Kundenveranstaltung ruf: Gever in den Kantonen Thurgau und Zürich Winterthur, 6.6.2012 Marlis Betschart, Stadtarchivarin
MehrGEVER Kanton Luzern: Strategie, Organisation und überdepartementale Prozesse. Gregor Egloff, Staatsarchiv Luzern
GEVER Kanton Luzern: Strategie, Organisation und überdepartementale Prozesse Gregor Egloff, Staatsarchiv Luzern 30.10.2014 Inhalt 1. GEVER Strategie 2020 Vision und Ziele Grundsätze 2. GEVER Organisation
MehrVerordnung über das Staatsarchiv und die Archivierung der Verwaltungsakten (Archivverordnung)
7.0 Verordnung über das Staatsarchiv und die Archivierung der Verwaltungsakten (Archivverordnung) vom 8. Februar 99 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. Abs. des Organisationsgesetzes
MehrMerkblatt digitale Informationsverwaltung und Archivierung
Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Staatsarchiv Merkblatt digitale Informationsverwaltung und Archivierung Inhalt 1. Zweck 2. Definitionen und Begriffsklärungen 3. Beschaffung von Systemen
MehrŸ Reglement über die Archivführung der erstund
Ÿ Reglement über die Archivführung der erstund oberinstanzlichen Zivil- und Strafgerichte des Kantons Bern (ArchR ZS) 9. November 00 Reglement über die Archivführung der erst- und oberinstanzlichen Zivil-
MehrLehrgang Records Management. Grundlagen / Begriffe
Lehrgang Records Management Grundlagen / Begriffe Gerichtsentscheid Betreff; [INFLOW-L] OVG Lüneburg: Beweiswert von E-Mails OVG Lüneburg vom 17.01.2005, Az. 2 PA 108/05 E-Mail ist nur mit Signatur beweiskräftig
Mehrgestützt auf 24 Abs. 3 des Archivgesetzes (ArchG) vom 18. November 2015, 2
Archivverordnung (ArchV) (Vom 8. März 06) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf 4 Abs. des Archivgesetzes (ArchG) vom 8. November 05, beschliesst: I. Grundsätze der Archivierung Nachvollziehbarkeit
MehrRalph Ruch Kirchenpflege-Forum 2015 08. Juni 2015 1 / 32
1 / 32 Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Ralph Ruch Staatsarchiv 3 / 32 Ablauf Vorstellungsrunde Stichworte aus den Fragebögen und Zielsetzungen Zuordnen von Dossiers im Aktenplan Abschluss
MehrLehrgang Records Management Grundlagen / Begriffe
Lehrgang Records Management Grundlagen / Begriffe e-comtrust International AG Lehrgang RM I I I I I I I II IIII III IIII IIIIII III IIIII IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII Lukas Fässler
MehrHinweise zur Langzeitspeicherung und Aussonderung
Hinweise zur Langzeitspeicherung und Aussonderung 03.12.2010 1 Inhalt SenInnSport Organisations- und Umsetzungshandbuch: 1 Zweck und Einordnung 3 2 Aufbewahrung (Langzeitspeicherung) 4 2.1 Allgemein 4
MehrMUSTERWEISUNGEN ÜBER DIE REGISTRATUR UND DIE ARCHIVIERUNG VON DOKUMENTEN DER GEMEINDE ANDRÉ GABRIEL, GEMEINDESCHREIBER ST. ANTONI
MUSTERWEISUNGEN ÜBER DIE REGISTRATUR UND DIE ARCHIVIERUNG VON DOKUMENTEN DER GEMEINDE ANDRÉ GABRIEL, GEMEINDESCHREIBER ST. ANTONI FOLGENDE THEMEN WERDEN BEHANDELT: Einführung Archivierungsprozess Kategorien
MehrErgänzung zur Weisung des Gemeindeschreiberverbandes über die Aktenführung und Archivierung in der Gemeindeverwaltung
Gemeindeschreiberverband des Kantons Luzern Verband Luzerner Gemeinden Ergänzung zur Weisung des Gemeindeschreiberverbandes über die Aktenführung und Archivierung in der Gemeindeverwaltung Weisung des
MehrDer Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf 41 Bst. b der Kantonsverfassung 1) beschliesst:
Kanton Zug Vorlage Nr. 08. (Laufnummer 066) Antrag des Regierungsrates vom. Januar 00 Archivgesetz vom... Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Bst. b der Kantonsverfassung ) beschliesst:. Abschnitt
MehrVerwaltungsvorschrift
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Aufbewahrung und Aussonderung schulischer Unterlagen (VwV AusSchul) AZ: 36-0500.40/43 Vom 7. Oktober 2004 1 Im Einvernehmen mit
MehrManagement und Langzeitaufbewahrung von digitalen Informationen im Gemeindeumfeld
Verein Schweizerische Städte- & Gemeinde-Informatik Management und Langzeitaufbewahrung von digitalen Informationen im Gemeindeumfeld 20. November 2009, Swisscom-Center Olten Von den Grundlagen, Anforderungen
MehrReglement. über. das Archivieren und das Stadtarchiv. vom. 1. Juli 2015. (Archivreglement)
Reglement über das Archivieren und das Stadtarchiv vom. Juli 05 (Archivreglement) - - Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines und Begriffe... Gegenstand... Geltungsbereich... Organe der Stadt Grenchen... 4 Akten...
MehrWir führen Akten Wer beim Kanton Luzern arbeitet, hat vom Beginn bis zum Ende seiner Tätigkeit Akten zu führen.
GEVER Grundlagen 1 Wir führen Akten Wer beim Kanton Luzern arbeitet, hat vom Beginn bis zum Ende seiner Tätigkeit Akten zu führen. 9. Juli 2010 2 GEVER Geschäftsverwaltung (GEVER) als System 9. Juli 2010
Mehr323.1 Gesetz über die Aktenführung und die Archivierung (Archivierungsgesetz)
323.1 Gesetz über die Aktenführung und die Archivierung (Archivierungsgesetz) vom 17. Dezember 2008 1 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 23, 24 und 60 der Kantonsverfassung, beschliesst: I. ALLGEMEINE
MehrRichtlinie Records Management (Aktenführung) in der Verwaltung
Records Management in der kantonalen Verwaltung Staatsarchiv Graubünden Karlihofplatz 7001 Chur Tel. 081 257 28 13 recman@sag.gr.ch Richtlinie Records Management (Aktenführung) in der Verwaltung 1 Einleitung
MehrDie Mittelstandsoffensive erklärt IT
Die Mittelstandsoffensive erklärt IT Jan Bischoff Bremer Software & Beratungs GmbH Fahrenheitstraße 10 28359 Bremen Web: www.bsb.net Email: info@bsb.net Die Mittelstandsoffensive erklärt IT Inhalt: - Allgemeine
MehrArchivsatzung der Gemeinde Wadgassen
Archivsatzung der Gemeinde Wadgassen Inhaltsverzeichnis 1 Aufgaben und Stellung des Gemeindearchivs... 2 Beteiligung des Archivs... 3 Aussonderung von Unterlagen... 4 Vernichtung... 5 Benutzung des Archivs...
MehrEmpfehlungen und Hinweise zum Umgang mit Aufbewahrungsfristen
S e i t e 1 Bausteine für nachhaltiges Informationsmanagement in der Landesverwaltung NRW (II) Empfehlungen und Hinweise zum Umgang mit Aufbewahrungsfristen (Juni 2012 Version 1.0) Inhalt: I. Rechtsgrundlagen
MehrDie Aktive Mieter- und Bauakte. Registratur- und Archivlösungen für die Immobilienwirtschaft
Die Aktive Mieter- und Bauakte Registratur- und Archivlösungen für die Immobilienwirtschaft Ihre Vorteile Übernahme der kompletten Mieter- und Bauaktenführung Anbindung an ERP-Systeme und elektronische
MehrNeue Anforderungen an die Geschäftsverwaltung
Neue Anforderungen an die Geschäftsverwaltung Öffentlichkeitsprinzip: Worum geht es? Freier Zugang zu behördlichen Informationen Weg vom Grundsatz der Geheimhaltung, hin zum Grundsatz der Informationsfreiheit
MehrDie Aktive Projektakte. Archiv- und Digitalisierungslösungen für den Anlagenbau
Die Aktive Projektakte Archiv- und Digitalisierungslösungen für den Anlagenbau DIE AKTIVE PROJEKTAKTE Meterweise Ordner im Büro und Archive, die sich über mehrere Büroetagen verteilen: Bei der Realisierung
MehrDiplomarbeit. Konzept zur Einführung eines elektronischen Archivsystems für die Kraftwerke Oberhasli AG. Inhalt
Diplomarbeit Konzept zur Einführung eines elektronischen Archivsystems für die Kraftwerke Oberhasli AG ISI 2004 - Gerhard Lustig Preis - Diplomarbeit Pia Wittmann - 1 Inhalt Ausgangslage und Aufgabenstellung
MehrProduktbeschreibung utilitas Ticketsystem
Produktbeschreibung utilitas Ticketsystem Inhalt Zusammenfassung... 2 Vorteile... 3 Berechtigungen... 3 Ticketadministrator... 3 Ticketbearbeiter... 3 Tickets... 4 Ticketerstellung... 4 Ticketbearbeitung...
MehrAufgaben und Informationsbestände des Zürcher Verkehrsverbundes ZVV
Aufgaben und Informationsbestände des Zürcher Verkehrsverbundes ZVV August 2010. Überarbeitet: 10.2013 Aufgaben und Organisation Der Zürcher Verkehrsverbund ZVV nimmt als Management-Holding die strategische
MehrElektronische Unterlagen in der Verwaltung und das Beratungsangebot der Archive
Elektronische Unterlagen in der Verwaltung und das Beratungsangebot der Archive Dr. Beate Dorfey 09. Februar 2009 Folie 1 IT-Anwendungen in der Verwaltung Dokumentenmanagementsysteme (DMS)/Vorgangsbearbeitungssysteme
MehrVerfahrensanweisung Lenkung Aufzeichnungen ISO 9001
Verfahrensanweisung Lenkung Zweck Aufzeichnungen dienen als Nachweis dafür, dass die (Qualitäts-)Anforderungen erfüllt worden sind. Ihre Lenkung und Archivierung, die eine Grundvoraussetzung für die Wirksamkeit
MehrRechtliche Aspekte betreffend die Archivierung von Patientenakten. 08.Mai 2014 mag. iur. Maria Winkler IT & Law Consulting GmbH
Rechtliche Aspekte betreffend die Archivierung von Patientenakten 08.Mai 2014 mag. iur. Maria Winkler IT & Law Consulting GmbH Agenda Rechtsgrundlagen und Archivierungsgrundsätze Arten der Daten Aufbewahrungsform
MehrNeue Rechtslage zur digitalen Archivierung Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU vom 16.07.
Neue Rechtslage zur digitalen Archivierung Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU vom 16.07.2001 ELO Digital Office GmbH - Leitzstraße 54-70469 Stuttgart 1 Ziel der
MehrGEVER. elektronische Geschäfts- und Dokumentenverwaltung. Kultur- und Kongresshaus Aarau, 24.04.2014
GEVER elektronische Geschäfts- und Dokumentenverwaltung Kultur- und Kongresshaus Aarau, 24.04.2014 GEVER elektronische Geschäfts- und Dokumentenverwaltung Agenda E-Government & GEVER Trends & Marktanforderungen
MehrBundeskanzlei BK Programm GEVER Bund. als Basis für GEVER. 29. November 2012
Bundeskanzlei BK Programm GEVER Bund Geschäftsprozesse als Basis für GEVER 29. November 2012 Zielsetzung der Präsentation Sie erhalten einen Überblick über den Stand der Entwicklung von GEVER als Geschäftsverwaltungssystem
Mehrüber die Archivierung und das Staatsarchiv (ArchG)
7.6 Gesetz vom 0. September 05 über die Archivierung und das Staatsarchiv (ArchG) Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf die Artikel 9 Abs., Abs. und 7 Abs. der Verfassung des Kantons Freiburg
MehrRechtssicherheit in der Benutzung von Archiven
Rechtssicherheit in der Benutzung von Archiven Datenschutzrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Archivierung von personenbezogenen Daten Jakob Geyer, willheim l müller Rechtsanwälte Linz, 11. Juni
MehrDienstanweisung zur Aufbewahrung, Aussonderung, Archivierung und Vernichtung von Schriftgut der Technischen Universität Clausthal Vom 3.
Verwaltungshandbuch Dienstanweisung zur Aufbewahrung, Aussonderung, Archivierung und Vernichtung von Schriftgut der Technischen Universität Clausthal Vom 3. Dezember 2013 (Mitt. TUC 2014, Seite 20) 1.Allgemeines
MehrSichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der
Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang
MehrMusterarchivordnung. Musterarchivordnung. Anlass
Anlass Keine einheitliche Regelung Keine verbindliche Regelung Nur vereinzelte Regelungen Digitalisierung der Akten 1Bearb.: Ziel / Zweck Festlegung eines verbindlichen Ordnungsrahmen für die Archivierung
MehrE-Government-Projekt «GEVER Luzern; Erstellen einer Vorstudie zur Erarbeitung eines Vorgehensplans» Workshop Auswertung vom 21.3.
E-Government-Projekt «GEVER Luzern; Erstellen einer Vorstudie zur Erarbeitung eines Vorgehensplans» Workshop Auswertung vom 21.3.2012 Inhalt 1. Auftrag und Ausgangslage 2. Ergebnisse Workshop vom 21.3.2012
MehrOrdnungssysteme können noch viel mehr: von der Übersicht für jeden bis zum Führungsinstrument!
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Schweizerisches Bundesarchiv BAR Ressort Innovation und Erhaltung Ordnungssysteme können noch viel mehr: von der Übersicht für jeden bis zum Führungsinstrument!
MehrLöschung oder Archivierung? Rechtliche Aspekte bei der Übernahme personenbezogener Daten
Landesfachstelle für Archive und öffentliche Bibliotheken im Brandenburgischen Landeshauptarchiv Löschung oder Archivierung? Rechtliche Aspekte bei der Übernahme personenbezogener Daten Dr. Michael Scholz
MehrSchriftgut- und Informationsverwaltung. Anleitung BürgerTOP
Schriftgut- und Informationsverwaltung Anleitung BürgerTOP 1. Systemvoraussetzung 2 2. Software starten 2 3. Funktionen 3 3.1 Datei 3 3.2 Hilfe 3 3.3 Admin 3 Indivikar AG sekretariat@indivikar.ch www.indivikar.ch
MehrRechnungshöfe des Bundes und der Länder. Positionspapier zum Thema Aktenführung
Rechnungshöfe des Bundes und der Länder Positionspapier zum Thema Aktenführung Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Seite 1 Vorgeschichte 2 2 Ausgangssituation 3 3 Grundsätze der Aktenführung 4 4 Hinweise
Mehr1 Allgemeine Bestimmungen
08. Verordnung über die Archivierung (ArchV) vom 04..009 (Stand 0.06.04) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 9 Absatz,, 5 Absatz und 7 des Gesetzes vom. März 009 über die Archivierung
Mehr10.15 Frühstückspause
9:00 Begrüßung und Vorstellung der Agenda 9:15 10.15 Datenschutz, Compliance und Informationssicherheit: Wie halten Sie es mit Ihren Daten? Aktuelle Herausforderungen für mittelständische Unternehmen Thomas
MehrDer Masterstudiengang Records Management. K.Uhde
Der Masterstudiengang Records Management K.Uhde Karen Anderson 2000: Deutschland hat eine überaus gute, systematische und in jeder Hinsicht vorbildliche Schriftgutverwaltung.? 11.03.2012 K. Uhde 2 www.archivschule.de
MehrElektronische Verwaltungsarbeit
Elektronische Verwaltungsarbeit Zitat 6 EGovG Elektronische Aktenführung : Die Behörden des Bundes sollen ihre Akten elektronisch führen. Satz 1 gilt nicht für solche Behörden, bei denen das Führen elektronischer
MehrInformationen organisieren, aber richtig! Marc Hofer: GEVER@OeV, Bern 26. Juni 2014
Informationen organisieren, aber richtig! Marc Hofer: GEVER@OeV, Bern 26. Juni 2014 Vorstellung: Dr. Marc Hofer Information Manager Stadtarchivar von Olten Inhaber ArchiVentis www.archiventis.ch Was ist
Mehr«Hose abelaa!» Datenschutz im Einbürgerungsverfahren
«Hose abelaa!» Datenschutz im Einbürgerungsverfahren Erfahrungsaustausch Bürgerrecht vom 29. Oktober 2015 1 Öffentlichkeits- und Datenschutzbeauftragter Rechtsgrundlage Gesetz über die Öffentlichkeit der
MehrAnleitung zur Bearbeitung von Prüferkommentaren in der Nachreichung
Anleitung zur Bearbeitung von Prüferkommentaren in der Nachreichung Inhalt 1. Schritt Prüferkommentare... 1 2. Schritt Prüferkommentar kommentieren... 4 3. Schritt Nachweisdokumente hochladen... 6 4. Schritt
MehrDokumentenarchivierung
1. Einführung Im Folgenden werden die Archivierungsmöglichkeiten und mechanismen erläutert, die in den SelectLine- Produkten integriert sind. Archivieren heißt dauerhaftes, elektronisches Speichern von
MehrAuktionen erstellen und verwalten mit dem GV Büro System und der Justiz Auktion
Auktionen erstellen und verwalten mit dem GV Büro System und der Justiz Auktion Workshop Software GmbH Siemensstr. 21 47533 Kleve 02821 / 731 20 02821 / 731 299 www.workshop-software.de Verfasser: SK info@workshop-software.de
MehrAmtliches Mitteilungsblatt 29/2014
Amtliches Mitteilungsblatt 29/2014 Richtlinie zu Aufbewahrungsen von Prüfungsunterlagen und prüfungsbezogenen Dokumenten Vechta, 10.12.2014 (Tag der Veröffentlichung) Herausgeberin: Die Präsidentin der
MehrPositionspapier zum Thema Aktenführung
Rechnungshöfe des Bundes und der Länder Positionspapier zum Thema Aktenführung 8. bis 10. Juni 2015 Entwurf des Arbeitskreises Organisation und Informationstechnik Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2
MehrAmtliche Bekanntmachung Jahrgang 2014/Nr. 025 Tag der Veröffentlichung: 30. Mai 2014
Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2014/Nr. 025 Tag der Veröffentlichung: 30. Mai 2014 Archivordnung der Universität Bayreuth Vom 20. Mai 2014 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes
Mehrschiller software PLUS vollkomm vdms Vollstreckungs-DokumentenManagement Effektives Vollstreckungsmanagement!
schiller software vollkomm vdms Vollstreckungs-DokumentenManagement Über uns Software soll das Arbeitsleben leichter machen nicht komplizierter! Mit unserem Programm vollkomm unterstützen wir jeden Tag
MehrLenkung der QM-Dokumentation
Datum des LAV-Beschlusses: 08.05.2007 Seite1 von 5 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Begriffe, Definitionen... 1 4 Beschreibung... 2 4.1 Struktur der QM-Dokumentation... 2 4.2 Aufbau der
MehrInhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINES... 2. 1.1. Posteingang... 2 1.2 Tägliche Kontrolle... 2 1.3 Postausgang... 2 2. AKTEN... 3
Inhaltsverzeichnis Seite 1. ALLGEMEINES... 2 1.1. Posteingang... 2 1.2 Tägliche Kontrolle... 2 1.3 Postausgang... 2 2. AKTEN... 3 2.1. Aktenführung... 3 2.2. Status des Dokumentes... 3 2.3 Dokument einfügen,
MehrRegelung zur Dokumentation
Regelung zur Dokumentation Zweck Die Dokumentation ist Nachweis und Maßstab für die Leistungsfähigkeit Ihres Managementsystems. Sie legt Ursachen und Ergebnisse betrieblichen Handelns offen. Genauigkeit,
MehrÜbernahme von Daten aus Fachanwendungen. Schnittstellen, Erhaltungsformen, Nutzung
Übernahme von Daten aus Fachanwendungen Schnittstellen, Erhaltungsformen, Nutzung 13. Tagung des AK Archivierung von Unterlagen aus digitalen Systemen Dr. Kai Naumann 1. Bisherige Übernahmen 2. Ablauf
MehrIhr Patientendossier. Ihre Rechte
Ihr Patientendossier Ihre Rechte Im Spital bestimmen Sie, wie Sie über Ihre Krankheit und deren Behandlung informiert werden wollen und wer auch informiert werden darf Auskunftsrecht und Informationsweitergabe
MehrGEVER in der Bundesverwaltung Stand und Ausblick
Delegierte des BR für Programm GEVER Bund GEVER in der Bundesverwaltung Stand und Ausblick Kontext 1. Strategie des Bundesrates für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz (1998, Anpassung 2006) 2.
MehrReglement über Records Management und Archivierung
Reglement über Records Management und Archivierung Gestützt auf 131 Gemeindegesetz (GG) vom 16. Februar 1992 und 12 und 13 Informations- und Datenschutzgesetz vom 21. Februar 2001 (InfoDG) erlässt der
MehrPraxistipps für eine effektive Büro - Organisation von Gisela Krahnke
Welche Vorschriften und Bestimmungen müssen Sie bei der E-Mail-Archivierung beachten? Mein Gastautor, Herr Dirk R. Neumann von Firma weichwerk.de, www.weichwerk.de hat Ihnen im Dezember detailliert eine
MehrArchivierungsmodell für die Personalverwaltung im Bischöflichen Generalvikariat Essen Kurzdarstellung
Bistumsarchiv Essen Az. 81.33.04/1 Archivierungsmodell für die Personalverwaltung im Bischöflichen Generalvikariat Essen Kurzdarstellung Einleitung Die zentrale Aufgabe von Archiven ist die Umformung aktueller
MehrAufbewahrung und Archivierung von Akten der nach dem SEG anerkannten sozialen Einrichtungen des Kantons Luzern
von Akten der nach dem SEG anerkannten sozialen Einrichtungen des Kantons Luzern 2. überarbeitete Version Von der Kommission für Soziale Einrichtungen (KOSEG) per 1. Juni 2011 verabschiedet. Luzern, 25.
MehrHerstellung eines SIP Einsatz Package Handler
Herstellung eines SIP Einsatz Package Handler Marguérite Bos VSA Zyklus 2014 3/10/2014 Digitale Archivierung und Regelwerke zum Umgang mit digitalen Dokumenten Übersicht Grundlagen Wie sieht das SIP aus?
MehrLenkung von Dokumenten
Beispiel Verfahrensanweisung Dok.-Nr. 1.8.2 Lenkung von Dokumenten Revision 0 erstellt am 11.02.2010 Seite 1 von 5 Ziel und Zweck: In den betrieblichen Vorgabedokumenten werden Handlungs- oder Verhaltensweisen
MehrAnleitung für IQES-Verantwortliche Persönliche Konten verwalten
Anleitung für IQES-Verantwortliche Persönliche Konten verwalten Tellstrasse 18 8400 Winterthur Schweiz Telefon +41 52 202 41 25 info@iqesonline.net www.iqesonline.net Anleitung Konto verwalten Seite 2
MehrPCC Outlook Integration Installationsleitfaden
PCC Outlook Integration Installationsleitfaden Kjell Guntermann, bdf solutions gmbh PCC Outlook Integration... 3 1. Einführung... 3 2. Installationsvorraussetzung... 3 3. Outlook Integration... 3 3.1.
MehrHerzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen?
Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen? Grundsätze des Datenzugriffs und der Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU
MehrPraxistag für die Öffentliche Verwaltung 2010 Records Management im Kanton Graubünden Aktenführung mit OXBA
Praxistag für die Öffentliche Verwaltung 2010 Records Management im Kanton Graubünden Aktenführung mit OXBA Agenda Informationen und Erfahrungswerte für Sie aus der Praxis Einführung / Projektanstoss Projektvorgehen
MehrISMed -MDSi Strukturdaten
Inhalt: www.savedata.ch Mit den Vorgaben der SGI werden auf einer zentralen Datenbank die Strukturdaten aller anerkannten Intensivpflegestationen IPS der Schweiz mit einem Datensatz pro Jahr verwaltet.
MehrDatenschutz im Alters- und Pflegeheim
Urs Belser, Fürsprecher Safe+Legal, AG für Datenschutz und Management-Consulting Schwarztorstrasse 87, 3007 Bern Tel. 031 382 74 74 E-Mail urs.belser@safelegal.ch Datenschutz im Alters- und Pflegeheim
MehrZentrum. Zentrum Ideenmanagement. Zentrum Ideenmanagement. Umfrage zur Nutzung von mobilen Endgeräten im Ideenmanagement
Zentrum Zentrum Ideenmanagement Zentrum Ideenmanagement Expertenkreis Technologie & Software Umfrage zur Nutzung von mobilen Endgeräten im Ideenmanagement Auswertung Fragebogen 2013 In 2011 hat der Expertenkreis
Mehr2. Konfiguration der Adobe Software für die Überprüfung von digitalen Unterschriften
1. Digital signierte Rechnungen Nach 11 Abs. 2 zweiter Unterabsatz UStG 1994 gilt eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung nur dann als Rechnung im Sinne des 11 UStG 1994, wenn die Echtheit der
MehrDas Gütesiegel für öffentliche Naturfreibäder. seal of quality for public natural pools
IQN Das Gütesiegel / seal of quality Das Gütesiegel für öffentliche Naturfreibäder seal of quality for public natural pools Qualitätssicherung im Betrieb operative quality control Der IQN ist als Marke
MehrWholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern
Ausgabedatum 005.2015 Ersetzt Version 2-0 Gültig ab 005.2015 Gültig ab 005.2015 1/5 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Rechnungsstellung... 3 3 Rechnungen... 3 4 Zahlungen... 4 5 Widerspruch gegen
MehrDie neuen Grundlagen und Auswirkungen auf Ihre Arbeitsprozesse. Die neuen GoBD Grundlagen und Auswirkungen auf Ihre Arbeitsprozesse
Die neuen Grundlagen und Auswirkungen auf Ihre Arbeitsprozesse Die neuen GoBD Grundlagen und Auswirkungen auf Ihre Arbeitsprozesse Wesentliche Änderungen und Schwerpunkte der GoBD Die Regelungen gelten
MehrDokumentenlenkung - Pflicht oder Kür-
Dokumentenlenkung - Pflicht oder Kür- - QM-Sprengel Württemberg - Sunhild Klöss Stabsabteilung Projekt- und Qualitätsmanagement Klinikum Heidenheim Themenübersicht Forderungen der DIN EN ISO 9001 Was muss
MehrVerlagerung der Buchführung ins Ausland. 146 Abs. 2a AO
Verlagerung der Buchführung ins Ausland 146 Abs. 2a AO Neufassung i.r. des JStG 2010 vereinfachende, entschlackende Regelungen praktikabel bei Nachweispflichten und Überprüfungsmöglichkeiten Stand der
MehrAktenaufbewahrung/Archivierung
Vorabendveranstaltung 21. April 2015 Aktenaufbewahrung/Archivierung Hans-Ulrich Zürcher, Dr. iur., Rechtsanwalt Helvetiastrasse 7, 3005 Bern www.advokatur-zuercher.ch H.-U. Zürcher, 21.4.2015 1 Ausgangslage
MehrÜberblick. Zugriffskontrolle. Protokollierung. Archivierung. Löschung
Archivierung & Löschung von Unternehmensdaten 1 Überblick Zugriffskontrolle Protokollierung Archivierung Löschung 2 Zugriffskontrolle 14 Z 5 DSG verlangt:..die Zugriffsberechtigung auf Daten und Programme
MehrGründungszuschuss (GZ) von der Agentur für Arbeit nach 93 SGB III und 94 SGB III
Gründungszuschuss (GZ) von der Agentur für Arbeit nach 93 SGB III und 94 SGB III Handwerkskammer Flensburg Sönke Wellhausen Betriebswirtschaftliche Beratungsstelle Ziel des Gründungszuschusses ist: die
MehrWeisung zur Videoüberwachung an der Pädagogischen Hochschule Zürich
Weisung zur Videoüberwachung an der Pädagogischen Hochschule Zürich PH-Nr. 4.2 (vom 19. Dezember 2012) Gestützt auf 24 Abs. 2 des Fachhochschulgesetzes (FaHG) vom 2. April 2007 sowie 29 Abs. 1 und 30 der
Mehr