FÖRDERMÖGLICHKEITEN BUNDESLÄNDER Bundesland Höhe der Finanzierung Voraussetzungen Quelle Baden-Württemberg

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1 FÖRDERMÖGLICHKEIT BUNDESWEIT Die Bildungsprämie - Instrument der öffentlichen Förderung von Weiterbildung - wurde von der deutschen Bundesregierung eingeführt, um die Bereitschaft der Bürger zur individuellen beruflichen Weiterbildung zu unterstützen. - Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union finanziert. - Zunächst bis 2011 begrenzt, wurde das Programm bis zum 30. Juni 2014 verlängert. Im Anschluss ist eine dritte Förderphase geplant. Sie besteht aus zwei Komponenten: 1. Einen Bildungsprämiengutschein in Höhe von 50 % der Kosten einer Weiterbildung jedoch maximal 500 Euro (seit 1. Januar 2010, vorher 154 Euro) jährlich können alle Erwerbstätigen erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen Euro ( Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Die verbleibenden Kosten für die Weiterbildung sind selbst aufzubringen, beispielsweise auch über das Weiterbildungssparen. Der Prämiengutschein kann für Lehrgänge, Prüfungen oder Zertifikate und alle sonstigen Weiterbildungen, die der beruflichen Fortbildung dienen, genutzt werden. Voraussetzung für Nutzung dieser Förderung ist eine persönliche, kostenlose Beratung durch eine staatlich anerkannte Beratungsstelle. 2. Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) zur Finanzierung von Weiterbildung eine vorzeitige Entnahme aus den angesparten Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist 4 Abs.4 Nr.4 Vermögensbildungsgesetz). Die Nutzung des Weiterbildungssparens setzt ein mit Arbeitnehmer-Sparzulage gefördertes Ansparguthaben voraus und ist unabhängig vom derzeitigen Einkommen. Das Weiterbildungssparen kann unabhängig vom Prämiengutschein genutzt werden. So kann der Eigenanteil für den Prämiengutschein durch eine Entnahme aus dem Guthaben erbracht werden. Voraussetzung für die Nutzung dieser Förderwege ist, dass die Bildungseinrichtung der eigenen Wahl bereit ist, Bildungsprämiengutscheine anzunehmen. Voraussetzungen: - Vom Prämiengutschein profitieren alle Selbständigen und Angestellten, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind - Das jährlich zu versteuerndes Einkommen beträgt maximal Euro - Bei gemeinsam Veranlagten liegt die Grenze bei Euro - Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge berücksichtigt 1

2 Baden-Württemberg Bayern Berlin 2

3 Brandenburg Bildungsscheck 70 Prozent der anfallenden Weiterbildungskosten (min. 30 Prozent Eigenanteil) Förderung ab einem Zuschuss von mindestens 500 Euro Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg Nicht gefördert werden: unbefristet Beschäftigte der Bundes-, Landes-, und Kommunalverwaltung, Auszubildende und Studierende (Ausnahme: berufsbegleitend Studierende, die nicht unter das AFBG fallen); Personen, die Leistungen nach SGB II(außer sog. Aufstocker) oder SGB III erhalten und Selbständige Antragstellung mind. sechs Wochen vor Kursbeginn Zweimal pro Kalenderjahr ist eine Förderung möglich Die Bildungsmaßnahme muss spätestens am beendet sein Vor Erhalt des Zuwendungsbescheides darf weder eine verbindliche Kursanmeldung noch eine Bezahlung der Qualifizierung erfolgen Brandenburg KMU Mindestförderhöhe je Antrag: 500 Euro Bis zu Euro Förderung pro Person Max. 70 Prozent Förderung (min. 30 Prozent Eigenanteil) Kleine und mittlere Unternehmen im Land Brandenburg, die ihre sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie das Management qualifizieren möchten oder von ihnen beauftragte Dritte Antragstellung mind. sechs Wochen vor Kursbeginn Zweimal pro Kalenderjahr ist eine Förderung möglich Vor Erhalt des Zuwendungsbescheides darf weder eine verbindliche Kursanmeldung noch eine Bezahlung der Qualifizierung erfolgen Brandenburg Bremen Weiterbildungsscheck 50%, bis zu 500,00 Personen, die keine abgeschlossene Berufsausbildung haben oder beruflich eine ungelernte / angelernte Tätigkeit ausüben, können bis zu der Obergrenze von 500 einen Zuschuss von 70% erhalten Erwerbspersonen (beschäftigt/unbeschäftigt): die im Land Bremen wohnen oder arbeiten und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht über (steuerlich einzeln veranlagte Personen) bzw (steuerlich gemeinsam veranlagte Paare) liegt und die im laufenden Kalenderjahr noch keinen Bremer Weiterbildungsscheck erhalten haben. Kleinunternehmen mit Sitz im Land Bremen und nicht mehr als 50 Mitarbeitenden (bezogen auf Vollzeitvolumen) Bremen 3

4 Hamburg Weiterbildungsbonus 50 % % der Weiterbildungskosten, bis maximal 1.500,- Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer (die mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeiten und mehr als 450,- monatlich verdienen) in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU bis 249 Mitarbeiter/innen) Gültig bis Hamburg Hessen Qualifizierungsscheck 50%, bis zu 500,00 (pro Person und Kalenderjahr). Förderungsfähig sind nur die direkten Kosten (d.h. die Teilnahme und eventuell anfallende Prüfungsgebühren). Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Die Förderung zur Weiterbildung wendet sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Hessen aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit höchstens 250 Beschäftigten. Gefördert werden auch hauptamtlich Beschäftigte gemeinnütziger Organisationen (Non-Profit-Organisationen), sofern diese das KMU-Kriterium erfüllen. Gefördert werden die Beschäftigten aus den genannten Unternehmen, wenn Sie über keinen anerkannten beruflichen Abschluss in der ausgeübten Tätigkeit verfügen oder älter als 45 Jahre sind oder in Teilzeit mit bis zu 30 Wochenstunden beschäftigt sind, unabhängig von Ihrem Alter und Ihrer Qualifikation oder als Ausbilderin oder Ausbilder tätig sind. Gefördert werden Weiterbildungen, die in direktem Zusammenhang mit ihrer Ausbildungstätigkeit stehen, unabhängig von Alter und Qualifikation. Bitte beachten Sie, dass Sie im Kalenderjahr der Antragsstellung bisher nicht an einer Weiterbildungsmaßnahme im Rahmen dieser Richtlinie teilgenommen haben dürfen und dass Weiterbildungsmaßnahmen, die länger als ein Jahr dauern, nur einmalig (mit max. 500 EUR) gefördert werden. Hessen 4

5 Mecklenburg-Vorpommern Bildungsscheck (für KMU) Max. 75% bis zu 500,- Gefördert wird die Teilnahme von Beschäftigten aus Unternehmen in Mecklenburg- Vorpommern an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die dem Erwerb, dem Erhalt oder der Erweiterung von beruflichen Qualifikationen und Kompetenzen dienen. Mecklenburg- Vorpommern KMU Projektförderung der berufsbegleitenden Weiterbildung Bis zu 75% Gefördert werden Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die insbesondere im Zusammenhang mit Ansiedlungs- und Erweiterungsvorhaben von Wirtschaftsunternehmen bzw. mit Umstrukturierungen oder Veränderungen der Arbeitsorganisation in Unternehmen stehen oder Maßnahmen, die zur Entwicklung einzelner Branchen oder Regionen einen besonderen Beitrag leisten bzw. im Zusammenhang mit der Optimierung Ressourcen schonender Verfahren sowie der Erhöhung der Energieeffizienz stehen.. Mecklenburg- Vorpommern 5

6 Niedersachsen IWiN Die Förderung wird in Form eines Zuschusses zu den Kosten der Weiterbildung gewährt. Es erfolgt eine anteilige Förderung der getätigten Weiterbildungsausgaben. Dabei werden nur Ausgaben pro Stunde und Teilnehmer/in bis zu einer Höhe von 20,00 EUR berücksichtigt. Über die Höhe der Förderung entscheidet die Regionale Anlaufstelle auf der Grundlage des Antrags und der Richtlinienbestimmungen. Bis Ende 2014 fördert das Land Niedersachsen mit dem Programm IWiN die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Sitz in Niedersachsen oder Betriebsinhaber eines Kleinunternehmens mit maximal 50 Mitarbeitern Die Betriebsstätte befindet sich in Niedersachsen Die Gesamtdauer der Qualifizierung sollte im Regelfall 30 (Zeit-)Stunden nicht unterschreiten. Die Maßnahme sollte mit einem am Arbeitsmarkt anerkannten Zertifikat über die erworbenen Qualifikationen und die Dauer abschließen. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die entsprechende Qualifizierungsmaßnahme (der Kurs) bereits mit ESF Mitteln anderer Bundesund Landesprogramme bezuschusst wird. Niedersachsen 6

7 Nordrhein-Westfalen Bildungsscheck 50%, bis zu 2000,00 Den Bildungsscheck können sowohl Beschäftigte individuell für ihre berufliche Weiterentwicklung nutzen als auch kleinere und mittlere Betriebe einsetzen, um geeignete Qualifizierungen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf den Weg zu bringen. Un- und Angelernte können mit Hilfe eines Bildungsschecks einen Berufsabschluss nachholen, Zugewanderte Qualifizierungslücken schließen und so die Chance auf Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen erhöhen. Berufsrückkehrende machen sich mit dem Bildungsscheck fit für den Wiedereinstieg in das Berufsleben. Nordrhein- Westfalen Im individuellen Zugang können Beschäftigte jährlich einen Bildungsscheck erhalten. Im betrieblichen Zugang können kleinere und mittlere Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten jährlich bis zu 20 Bildungsschecks in Anspruch nehmen. Existenzgründerinnen und Existenzgründer in den ersten fünf Jahren ihrer Selbständigkeit und Berufsrückkehrende haben die Möglichkeit, einmal im Jahr einen Bildungsscheck zu empfangen. Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Zuwandererinnen und Zuwanderer, die eine Nachqualifizierung anstreben, sind besonders angesprochen. 7

8 Rheinland-Pfalz Qualifizierungsscheck 50%, bis zu 500,00 Pro Jahr und Person kann ein QualiScheck beantragt werden. Gefördert werden nur die direkten Weiterbildungskosten (Lehrgangs -und Prüfungsgebühren). Sonstige Kosten, wie zum Beispiel Lehr- und Lernmittel, Fahrtkosten, Unterbringungs-oder Verpflegungskosten sind nicht förderfähig. Kosten werden nur für durchgeführte Weiterbildungen erstattet. Damit Sie einen QualiScheck beantragen können, müssen Sie einer der folgenden Personengruppen angehören: Abhängig Beschäftigte Geringfügig Beschäftigte ( Mini-Jobs ) Berufsrückkehrer/innen Existenzgründer/innen (Selbständige oder Freiberuflerinnen und Freiberufler, die nicht in die Gruppe der mitarbeitenden Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber fallen, in den ersten fünf Jahren nach Betriebsgründung oder in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme ihrer freiberuflichen oder selbständigen Tätigkeit). Darüber hinaus müssen Sie folgende weitere Voraussetzungen erfüllen: Rheinland- Pfalz Als abhängig oder geringfügig Beschäftigte/r oder Berufsrückkehrer/in müssen Sie in Rheinland-Pfalz wohnen oder arbeiten. Sind Sie selbständig beschäftigt, muss der Sitz der Hauptniederlassung in Rheinland-Pfalz sein. Saarland Bitte beachten Sie, dass der QualiScheck nur für Weiterbildungen beantragt werden kann, zu denen Sie sich noch nicht angemeldet haben und die noch nicht begonnen haben. Die Anträge müssen bis spätestens zwei Monate vor dem Beginn der Weiterbildung bei der zwischengeschalteten Stelle vorliegen. Weiterbildungsmaßnahmen müssen aus fördertechnischen Gründen bis spätestens am abgeschlossen sein. 8

9 Sachsen Weiterbildungsscheck Es gibt keine Obergrenze der Zuschusshöhe. Zwischen 60 und 80% werden gefördert Antragsberechtigt sind Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem Arbeitsverhältnis stehen und nicht arbeitslos gemeldet sind. Überschreitet das durchschnittliche monatliche Bruttoeinkommen EUR 2.500, sind nur Arbeitnehmer antragsberechtigt, die: ein Einkommen von maximal EUR erzielen und älter als 50 Jahre sind oder in Teilzeit arbeiten oder in einem befristeten Arbeitsverhältnis tätig sind oder Leiharbeitnehmer sind oder mit der Weiterbildung den ersten akademischen Abschluss anstreben. Weiterbildungsschecks können grundsätzlich nur für Vorhaben beantragt werden, die spätestens zum enden. Ausnahmen sind nur in begründeten Einzelfällen möglich. Sachsen Förderung betrieblicher und beruflicher Weiterbildung (Einzelbetriebliches Förderverfahren) KMU: kleine Unternehmen (KMU) bis zu 80 % mittlere Unternehmen (KMU): 70 % Großunternehmen bis zu 60 % der Kosten werden durch Mittel des Europäischen Sozialfonds erstattet Antragsberechtigt sind vorrangig Kleinstunternehmen oder kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern, die folgende Voraussetzungen erfüllen: der Firmensitz oder eine Niederlassung ist im Freistaat Sachsen die Weiterbildung wird durch einen externen Dienstleister durchgeführt die Teilnehmer haben ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsort im Freistaat Sachsen Grundsätzlich sind drei Angebote verschiedener nationaler oder internationaler Dienstleister einzureichen, wobei eine begründete Auswahlentscheidung zum wirtschaftlichsten Angebot zu treffen ist. Wird lediglich ein Angebot vorgelegt, ist dies zu begründen. In der Regel ist das der Fall, wenn die Gesamtkosten der Weiterbildung maximal bei 410 liegen oder eine wettbewerbliche Preisermittlung nicht möglich ist (nur ein Anbieter am Markt). Weiterbildungsmaßnahmen können grundsätzlich nur für Vorhaben beantragt werden, die spätestens zum enden Sachsen 9

10 Sachsen-Anhalt Zuschuss in Höhe von 50 bis 70 % für allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen Zuschuss in Höhe von 25 bis 35 % für spezielle Qualifizierungsmaßnahmen Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Größe des Unternehmens Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts werden gefördert Mindestumfang: 16 Qualifizierungsstunden zuwendungsfähige Gesamtausgaben: min Euro Antragstellung min. 8 Wochen vor Beginn des Vorhabens Sachsen- Anhalt Schleswig Holstein Thüringen 10

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