Wie der Staat die Arbeitskosten senken kann

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1 Erschienen im Handelsblatt Nr. 17 vom , S. 53 Die Akteure im Bündnis für Arbeit sollten sich auf eine staatliche Gewinnbeteiligung einigen Wie der Staat die Arbeitskosten senken kann Durch eine staatliche Gewinnbeteiligung ließen sich die hohen Arbeitskosten in Deutschland senken. Die Nettolohnposition der Arbeitnehmer würde dabei jedoch nicht gefährdet. von Ronnie Schöb Auch in diesem Jahr wird die Arbeitslosenrate wohl wieder bei über 10% Prozent liegen. Nach wie vor halten die hohen Arbeitskosten deutsche Unternehmen davon ab, in größerem Umfang neue Arbeitskräfte einzustellen. Zu groß ist der internationale Wettbewerbsdruck in den letzten Jahrzehnten geworden. Dabei sitzt die Billiglohnkonkurrenz mittlerweile auch unmittelbar vor der Haustür. Seit dem Zusammenbruch des Ostblocks stehen unzählige gut ausgebildete Arbeitskräfte östlich des früher undurchlässigen Eisernen Vorhangs bereit, entweder direkt in den goldenen Westen zu wandern oder aber vor Ort zu Löhnen, die gerade einmal ein Zehntel der westdeutschen Löhne betragen für die westlichen Märkte zu produzieren. Globalisierung und technischer Fortschritt haben in allen Industrieländern dazu beigetragen, daß die Nachfrage nach Arbeitskräften relativ zum Arbeitsangebot immer weiter zurückgefallen ist. Solange die Löhne entsprechend flexibel reagieren, führt dies nicht zwangsläufig zu mehr Arbeitslosigkeit. Die durchschnittlichen Reallöhne in den USA sind in den letzten zwanzig Jahren kaum gestiegen. Die Reallöhne der gering qualifizierten i:\forschung\vorschlag\vorschlag_1

2 2 Arbeitskräfte sind sogar gefallen. So meldeten die USA immer neue Beschäftigungsrekorde vermeldete, während in Deutschland, wo die Löhne im gleichen Zeitraum stetig angestiegen sind, die Arbeitslosenzahlen seit langem auf hohem Niveau verharren. Besonders stark war der Lohnanstieg bei den gering qualifizierten Arbeitskräften, von denen überproportional viele arbeitslos sind. In Westdeutschland ist jeder vierte Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Ausbildung arbeitslos, in Ostdeutschland gar jeder zweite. Die Arbeitskosten müssen sinken, wenn man auch in Deutschland auf einen Weg in Richtung Vollbeschäftigung zurückkehren will. Doch wie soll dies geschehen? Die Löhne bringen in Deutschland Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt schon lange nicht mehr zum Ausgleich. Vielmehr dienen sie den Tarifparteien in den Lohnverhandlungen als Verteilungsschlüssel, nach dem sie das Sozialprodukt unter sich aufteilen. Je höher der Lohn, desto größer der Anteil der Arbeitnehmer am zu verteilenden Kuchen. Es ist deshalb nicht weiter verwunderlich, daß sich die Gewerkschaften hartnäckig weigern, die Löhne zum Gegenstand eines Bündnisses für Arbeit zu machen. Akzeptierten die Gewerkschaften moderate Lohnabschlüsse, so müßten sie damit einen Teil dessen aufgeben, was sie in den letzten Jahrzehnten mühsam für ihre Mitglieder erkämpft haben. Darauf können und wollen sie sich nicht einlassen. Das haben die jüngsten Lohnforderungen der IG Metall nachdrücklich gezeigt. Es gibt einen Ausweg aus diesem Dilemma. Er besteht in einer Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer. Dabei werden die Löhne gesenkt, ohne daß gleichzeitig die Einkommen der Arbeitnehmer geschmälert würden. Die Grundidee solcher Gewinnbeteiligungsmodelle besteht darin, daß Unternehmen den Arbeitnehmern nur noch einen Teil des bisherigen Einkommens als festen Grundlohn auszubezahlen. Diese erhalten im Gegenzug eine Beteiligung an den Unternehmensgewinnen, die so bemessen ist, daß die Arbeitnehmer bei gleicher Beschäftigung für ihren Lohnverzicht vollständig kompensiert werden. Dadurch sinken die Arbeitskosten, und es entstehen neue Arbeitsplätze. Freilich sind solche Gewinnbeteiligungsmodelle in Deutschland kaum realisiert. Bei den Unternehmen, die Gewinnbeteiligungsmodelle für ihre Mitarbeiter eingeführt haben,

3 3 beträgt der Gewinnanteil am Einkommen der Arbeitnehmer durchschnittlich gerade einmal 6,8 %. Auf die Lohnsumme aller Unternehmen hochgerechnet, ist dies nicht einmal ein halbes Prozent. Da diese Gewinnanteile in aller Regel nur eine Form übertariflicher Bezahlung darstellen und nicht an Lohnsenkungen geknüpft sind, ist der damit verbundene Beschäftigungseffekt zu vernachlässigen. Dennoch: Die Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer ist unstrittig geeignet, einen maßgeblichen Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit zu leisten. Da die Tarifparteien jedoch nicht willens oder in der Lage sind, solche Entlohnungssysteme zu übernehmen, sollte der Staat an Stelle der Arbeitnehmer über eine Gewinnbeteiligung mit den Unternehmen verhandeln. Schließlich eignet sich der Staat zwei Drittel von dem in Lohnverhandlungen zur Verteilung anstehenden Volkseinkommen durch die Erhebung von Steuern und Sozialbeiträgen an. So könnten die Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung von derzeit 6,5 Prozent abgeschafft werden, wenn die Unternehmen der Bundesanstalt für Arbeit dafür im gleichen Umfang Gewinnbeteiligungsrechte einräumen. Dies kann wie bei einer privaten Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer dadurch geschehen, daß Aktiengesellschaften Vorzugsaktien, Kapitalgesellschaften Eigenkapitalanteile und Personengesellschaften verzinsliche Forderungstitel an die Bundesanstalt für Arbeit übergeben. Die Leistungsansprüche der Arbeitnehmer, die sie durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit erwerben Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, bleiben von der Umstellung der Finanzierung der Arbeitslosenversicherung unberührt. Sie hängen von der Höhe des Nettolohns und der Dauer einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ab, nicht von der individuellen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Zunächst ändert sich durch diese Umstellung nichts an den Zahlungen, die ein Unternehmen leisten muß. Es zahlt die gleichen Nettolöhne wie bisher und führt im gleichen Umfang Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge ab. Nur bezahlt es die Beiträge an die gesetzliche Arbeitslosenversicherung nun in Form von Gewinnanteilen. Durch diese

4 4 Umstellung entfällt die Pflicht des Unternehmens, für einen neu eingestellten Arbeitnehmer Beiträge in Höhe von 6,5% des Arbeitslohns zu entrichten. Damit sinken die Lohnkosten einschließlich aller Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung um 5,4%. Zusätzliche Zahlungen an die Bundesanstalt für Arbeit werden nur fällig, wenn mit der Neueinstellung die Unternehmensgewinne ansteigen. Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer kostet seinen Arbeitgeber nach den derzeit geltenden Regelungen 5000 DM im Monat einschließlich aller Sozialversicherungsbeiträge. Sofern dieser Arbeitnehmer dem Unternehmen mindestens so viel an zusätzlichem Ertrag erwirtschaftet, wie er das Unternehmen kostet, lohnt es sich für das Unternehmen, ihn einzustellen. Erwirtschaftet er weniger, so würde das Unternehmen durch seine Einstellung Verluste erzielen. Ein zusätzlicher Arbeiter, der nur 4800 DM monatlich erwirtschaftet, wird daher im bisherigen System nicht eingestellt werden. Wenn nun aber die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung entfallen, so sinken die festen Lohnkosten auf 4730 DM je Monat. Damit lohnt es sich, auch den Arbeitnehmer einzustellen, der nur 4800 DM monatlich erwirtschaftet. Solange sich durch weitere Einstellungen die Gewinne erhöhen lassen, werden die Unternehmen die Beschäftigung ausdehnen. Mit den Gewinnen steigen auch die Einnahmen der Bundesanstalt für Arbeit, während die Ausgaben sinken: Nürnberg spart die Arbeitslosenunterstützung für die neu eingestellten Arbeitnehmer ein. Zwar werden nun die Zahlungen einzelner Unternehmen unsicherer, doch kann die Bundesanstalt für Arbeit diese Einnahmerisiken wie bei einer Versicherung problemlos konsolidieren. So können Einnahmeausfälle bei Krisenunternehmen durch höhere Einnahmen aus boomenden Branchen ausgeglichen werden. Konjunkturell bedingte Einnahme- und Ausgabeschwankungen lassen sich im Zeitablauf durch Bildung von Rücklagen bzw. die Aufnahme kurzfristiger Kreditaufnahme ausgleichen. Entscheidend ist: Die Beschäftigung wäre im Durchschnitt höher ist als im jetzigen System. Damit fielen auch die Einnahmen höher aus, während die Ausgaben niedriger wären. Mit den daraus resultierenden Überschüssen könnte die Bundesanstalt den Bundeszuschuß verringern, sehr zur Freude des Finanzministers, der gleich doppelt von der staatlichen

5 5 Gewinnbeteiligung profitiert, denn mit der Beschäftigung steigt auch das Lohnsteueraufkommen. Auch die Einnahmen der anderen Gesetzlichen Sozialversicherungsträger steigen mit zunehmender Beschäftigung. Werden diese Mehreinnahmen zu Beitragssatz- bzw. Steuersenkungen verwendet, so können die Lohnkosten über die ursprünglichen 5,4% hinaus weiter fallen. Dies verstärkt den Anreiz, neue Arbeitskräfte einzustellen. Die eindeutigen Gewinner einer staatlichen Gewinnbeteiligung sind die Arbeitslosen, die wieder Arbeit finden. Aber auch die heute bereits Beschäftigten die Insider profitieren selbst dann, wenn ihre Nettolöhne nicht ansteigen. Je höher der volkswirtschaftliche Beschäftigungsgrad ist, desto sicherer werden ihre Arbeitsplätze, bzw. desto leichter wird es, im Falle der Entlassung wieder Arbeit zu finden. Da die Gewinne steigen, stellen sich auch die Anteilseigner deutscher Unternehmen besser. Es gibt also bei diesem Vorschlag keine Verlierer. Dies ist eine entscheidende Voraussetzung für eine allgemeine Zustimmung zu diesem Vorschlag. Allerdings ist zu befürchten, daß die Gewerkschaften versuchen werden, den Spielraum auszunutzen, der sich durch die Abschaffung der Beiträge zu Arbeitslosenversicherung ergibt. Forderungen nach Nettolohnsteigerungen wären wahrscheinlich. Höhere Nettolöhne treiben aber die Arbeitskosten wieder in die Höhe. Je stärker die Nettolöhne im Zuge einer staatlichen Gewinnbeteiligung ansteigen, desto weniger neue Arbeitsplätze werden tatsächlich geschaffen. Dafür haben die Nettolohnerhöhungen aber gravierende Auswirkungen auf die Verteilung des Volkseinkommens: Die Arbeitslosenversicherung wird nun nicht mehr aus dem Lohneinkommen, sondern aus dem Gewinneinkommen finanziert. Gewinnen würden in diesem Fall die Arbeitnehmer, die einen Teil der bisherigen Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung nun in Form höherer Nettolöhne ausbezahlt bekommen. Verlieren würden die Anteilseigner, die nun einen Teil ihrer Gewinne an die Bundesanstalt für Arbeit abführen müßten, der den mit der Einführung der staatlichen Gewinnbeteiligung zu erwartenden Gewinnzuwachs übersteigt. Unternehmenseigner, die diese Entwicklung voraussehen, werden einer Umstellung der Arbeitslosenversicherung auf

6 6 durch Gewinnanteile finanzierte Arbeitslosenabsicherung nur zustimmen, wenn sie sicher sein können, daß sie sich dadurch nicht schlechter stellen. Das Bündnis für Arbeit bietet eine Möglichkeit, die Gewinne der Unternehmen im Zuge einer staatlichen Gewinnbeteiligung vertraglich abzusichern. Allerdings ist es hierzu notwendig, die Tarifpolitik zum Thema des Bündnisses zu machen. Davon würden gerade die Gewerkschaften profitieren. Denn ein Verzicht auf die staatliche Gewinnbeteiligung kann nicht in ihrem Interesse liegen. Selbst wenn die Nettolöhne nicht steigen, profitieren die Gewerkschaftsmitglieder ja gegenüber dem Status quo von einer Zunahme der Beschäftigung. Natürlich könnten die Gewerkschaften über höhere Nettolöhne noch mehr für ihre Mitglieder herausholen, wenn die staatliche Gewinnbeteiligung erst einmal eingeführt worden ist. Solange die Unternehmenseigner indes damit rechnen müssen, mit höheren Lohnforderungen konfrontiert zu werden, werden sie der Gewinnbeteiligung nicht zustimmen. Es liegt deshalb im ureigensten Interesse der Gewerkschaften, sich dazu zu verpflichten, die staatliche Gewinnbeteiligung nicht für die Durchsetzung höherer Nettolöhne auszunutzen. Nur durch diese Verpflichtung können sie die Zustimmung der Unternehmenseigner für eine staatliche Gewinnbeteiligung erlangen. Das Bündnis für Arbeit bietet den geeigneten Rahmen für eine solche Verpflichtung. Konkret könnte dies folgendermaßen aussehen: In einem ersten Schritt vereinbaren die Gewerkschaften mit den Arbeitgebern Lohnleitlinien, die die jährliche Nettolohnerhöhung auf den Inflationsausgleich plus den jährlichen Produktivitätszuwachs beschränken. Die Laufzeit wird auf mindestens fünf Jahre festgelegt. Diese Lohnleitlinien sind de facto nicht mehr als ein verteilungspolitisches Stillhalteabkommen, das die Nettolohnposition der Arbeitnehmer festschreibt und ausschließlich sicherstellt, daß die Einführung der staatlichen Gewinnbeteiligung nicht zu einem neuen Verteilungskampf führt. Wichtig ist, daß sich die bisherigen Tarifpartner verpflichten, das Niveau der Nettolöhne und nicht wie bisher üblich das Niveau der Bruttolöhne vertraglich festzulegen. Die Tarifparteien haben bei den Tarifverhandlungen unterschiedliche Zielgrößen im Auge. Für die Unternehmen bestimmen die Bruttolöhne einschließlich aller Sozial-

7 7 versicherungsbeiträge die von den Unternehmen zu tragenden Arbeitskosten und damit die Entscheidung, wie viele Beschäftigte ein Unternehmen einstellt oder entläßt. Für die Arbeitnehmer ist hingegen der Nettolohn die entscheidende Größe bei den Lohnverhandlungen. Welcher Nettolohn bei einem vertraglich festgelegten Bruttolohn aber herauskommt und welche Beschäftigungseffekte ein bestimmter Nettolohn hat, bestimmt letztlich der Staat durch seine Steuer- und Sozialversicherungspolitik. Wird in den Tarifverhandlungen der Nettolohn festgelegt, so schmälert eine Senkung der Beitragssätze zur gesetzlichen Sozialversicherung in vollem Umfang die für die Beschäftigung entscheidenden Arbeitskosten. Die Bundesanstalt für Arbeit müßte im Gegenzug jeder Branche eine branchenspezifische Umstellung der beitragsfinanzierten Arbeitslosenversicherung in eine durch Gewinnanteile finanzierte Arbeitslosenabsicherung anbieten. Unterschiedliche Gewinnanteile in den einzelnen Branchen haben gegenüber einer für alle Branchen einheitlichen Regelung den Vorteil, daß kapitalintensivere Sektoren nicht zu Gunsten arbeitsintensiverer Sektoren belastet werden. Die mit der Umstellung verbundenen Einsparungen bei der Gesetzlichen Arbeitslosenversicherung und die zu erwartenden Steuermehreinnahmen werden in einem dritten Schritt schließlich zu einem Abbau der Lohnund Einkommenssteuer verwendet. Dazu verpflichtet sich die Bundesregierung im Rahmen des Bündnisses für Arbeit. Eine vorsichtige Überschlagsrechnung zeigt, daß durch die Einführung einer staatlichen Gewinnbeteiligung langfristig ein jährlicher Budgetüberschuß bei den öffentlichen Haushalten von über 50 Milliarden DM entsteht, die zur Senkung der Lohnsteuer um etwa vier Prozentpunkte ausreichen. Damit könnten die Lohnkosten insgesamt um knapp neun Prozent und die Arbeitslosenrate langfristig um drei bis vier Prozentpunkte verringert werden. Dieser Vorschlag setzt auf die Kooperation von Staat und Tarifparteien innerhalb des bestehenden korporatistischen Systems nach dem Vorbild der Niederlanden oder Dänemarks. Das gewachsene Machtgefüge auf dem Arbeitsmarkt soll nicht wie in Großbritannien

8 8 zerschlagen werden, was den sozialen Konsens aufs Spiel zu setzen würde. Es gibt Wege, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, ohne zugleich den Sozialstaat zu demontieren. Sozialstaat und Vollbeschäftigungsstaat schließen sich nicht aus, sie verlangen aber nach Institutionen, die beide Ziele in Einklang bringen. Die Einführung einer staatlichen Gewinnbeteiligung verlangt nicht nur den Mut aller beteiligten Parteien, sich von alten Standpunkten zu verabschieden. Sie verlangt vor allem Geduld. Die Reform des niederländischen Sozialstaats wurde mit dem Abkommen von Wassenaar, in dem sich Unternehmer und Gewerkschaften auf eine gemeinsame Linie im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit verständigten, bereits im Jahr 1982 auf den Weg gebracht. Es dauerte aber mehrere Jahre, bis erste Erfolge sichtbar wurden und mehr als ein Jahrzehnt, bevor man in den Nachbarländern vom holländischen Arbeitsmarktwunder zu sprechen begann. Auch in Deutschland wird es ein langer Weg zurück zur Vollbeschäftigung sein. Entscheidend ist es, heute die richtigen Reformen auf den Weg zu bringen und dann einen langen Atem zu bewahren. Adresse des Autors Dr. Ronnie Schöb CES Center for Economic Studies Ludwig-Maximilians-Universität München Schackstraße 4, München

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