Sonderkonditionen Vermögensschaden-Haftpflicht BDÜ e.v.

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1 Überblick Zielgruppen Dolmetscher und Übersetzer, Übersetzungsbüros, Übersetzungsdienstleister, Sprachlehrer Hinweise Anfragepflichtige Risiken Erweiterte Auslandsdeckung Personengesellschaften Kapitalgesellschaften Technischer Redakteur Fragebogen für Sonderrisiken (F1) Dolmetscher und Übersetzer Versichert werden Mitglieder im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.v. Im Regelfall sind dies Interessenten mit abgeschlossener und staatlich anerkannter Ausbildung als Dolmetscher, Übersetzer, Sprachlehrer. Soweit der BDÜ e.v. allerdings Mitglieder aufnimmt, deren Qualifikationen nicht den vorstehenden Voraussetzungen entsprechen, können diese ebenfalls versichert werden. Die Mitglieds-Nr. ist bei Beantragung anzugeben. Mitglieder des BDÜ, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt außerhalb Deutschlands liegt, können grundsätzlich nicht versichert werden. Ausnahme: Wohnsitz in den Benelux-Staaten und Österreich. Absicherung weiterer Haftpflichtrisiken D&O-Versicherung Leitungs- und Aufsichtsorgane von Kapitalgesellschaften (GmbH, Genossenschaft, Aktiengesellschaft) sowie von Vereinen, Verbänden, Kammern, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts können sich gegen Haftpflichtansprüche aus ihrer organschaftlichen Tätigkeit im Rahmen einer D&O-Versicherung absichern.

2 Beiträge Versicherungssumme EUR Jahresumsatz Beitrag bis EUR 108,00 EUR bis EUR 157,00 EUR bis EUR 189,00 EUR bis EUR 216,00 EUR bis EUR 234,00 EUR bis EUR 249,00 EUR bis EUR 299,00 EUR bis EUR 417,50 EUR über EUR Anfrage Existenzgründung Nachlässe Existenzgründungsnachlass, sofern innerhalb eines Jahres nach Existenzgründung eine Vermögensschaden-Haftpflicht abgeschlossen wird und der Jahresumsatz EUR ,- nicht übersteigt. 50 % für ein Jahr Erhöhung der Versicherungssumme Zuschläge Höhere Versicherungssummen auf Anfrage Versicherungsumfang Erläuterungen Dolmetscher und Übersetzer Versicherungsschutz besteht für die Tätigkeit des Versicherungsnehmers als Dolmetscher und Übersetzer, Übersetzungsbüro, Übersetzungsdienstleister, Sprachlehrer. Die Beitragsberechnung ist gültig bis zu einer Unternehmensgröße von bis zu insgesamt 100 Arbeitnehmern / freien Mitarbeitern. Selbstbehalt Keine Selbstbeteiligung. Versicherungsbedingungen Maklerklausel Besonderheit Soweit die Schadenaufwendungen (Zahlungen und Reserven) aller Verträge, die über die Konditionen dieses Rahmenvertrages zustande gekommen sind, nicht 30 % der von den Versicherungsnehmern insgesamt gezahlten Nettobeiträgen übersteigen (Schadenquote kleiner-gleich 30 % [Meldejahrbetrachtung]), wird zwischen den Rahmenvertragsparteien vereinbart, dass der Versicherer auf sein Recht zur schadenfallbedingten Kündigung gem. 6 II 3a) AVB im Einzelfall verzichtet. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (AVB) Besondere Vereinbarungen und Risikobeschreibung für Dolmetscher und Übersetzer (Mitglieder im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.v.) (DOLM BDÜ) Besondere Vereinbarungen für Existenzgründer Seite 2 von 6

3 Schadenbeispiele Dolmetscher, Übersetzer Fehler bei der Übersetzung, der zur Folge hat, dass ein Werk (Broschüre, Buch etc.) neu gedruckt werden muss Verlust der zu übersetzenden Schriftstücke oder Tonträger Fehler bei der Simultanübersetzung in Vertragsverhandlungen, der dazu führt, dass ein erneuter Termin mit Folgekosten stattfinden muss. Seite 3 von 6

4 Versicherungsbedingungen Besondere Vereinbarungen und Risikobeschreibung für Dolmetscher und Übersetzer (Mitglieder im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.v.) DOLM BDÜ - Ausgabe August 2010 I. Risikobeschreibung und versicherte Tätigkeiten Der Versicherungsschutz erstreckt sich soweit aus dem Versicherungsschein und seinen Nachträgen ersichtlich auf nachfolgend genannte Tätigkeiten (siehe Wagnisbeschreibung): 1. Dolmetscher und Übersetzer / Übersetzungsbüro / Übersetzungsdienstleister / Sprachlehrer Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Fehlern aus der freiberuflich ausgeübten Tätigkeit als Dolmetscher und Übersetzer, Übersetzungsbüro, Übersetzungsdienstleister, Sprachlehrer. Der Versicherungsschutz umfasst Übersetzungs- und Übertragungsfehler. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz im Rahmen der folgenden Tätigkeiten: a) Erledigung von Schreib- und Rechenarbeiten sowie Führung der Korrespondenz; b) Weiterleitung von Informationen im Rahmen von Telefonkontakten und Publikumsverkehr sowie Post-, Fax- und -Service; c) Terminplanung und Überwachung; d) Datenerfassung und Verwaltung; e) Organisation von Besprechungen, Konferenzen, Tagungen und Dienstreisen; f) Angebots- und Rechnungserstellung sowie Zahlungsverkehrskontrolle und Mahnwesen. 2. Lektor Versicherungsschutz besteht für die freiberuflich ausgeübte Tätigkeit als Lektor. Mitversichert ist die Veröffentlichung in audiovisuellen und elektronischen Medien einschließlich des Internets. Der Versicherungsschutz umfasst a) Haftpflichtansprüche auf Ersatz eines immateriellen Schadens wegen Verletzung eines Persönlichkeitsrechts sind mitversichert. Die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Organe und Angestellten des Versicherungsnehmers gegenüber Dritten ist in gleichem Umfang mitversichert. b) In Erweiterung des 3 III Ziffer 1 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden - Haftpflichtversicherung (AVB) ersetzt der Versicherer aa) Gerichts- und Anwaltskosten eines Verfahrens, mit dem der Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Versicherungsnehmer begehrt wird, auch wenn es sich um Ansprüche auf Unterlassung handelt. Voraussetzung für die Gewährung des Versicherungsschutzes ist, dass der Versicherer von dem Beginn des Verfahrens unverzüglich, spätestens zwei Tage nach Zustellung der Antragsschrift oder eines Gerichtsbeschlusses, vollständig unterrichtet wird; bb) Gerichts- und Anwaltskosten eines Verfahrens, mit dem eine Unterlassungsklage gegen den Versicherungsnehmer geltend gemacht wird, mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Haftpflichtanspruchs gemäß 3 III 1a) und b) AVB der Streitwert tritt. c) Soweit ein Widerrufsverlangen oder ein Anspruch auf Unterlassen gegen den Versicherungsnehmer geltend gemacht wird, ersetzt der Versicherer außergerichtliche Anwaltskosten, die dem Versicherungsnehmer entstehen. Voraussetzung für die Gewährung des Versicherungsschutzes ist, dass ein schriftlich begründetes Widerrufsverlangen oder Unterlassungsbegehren unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang des Widerrufsverlangens oder des Unterlassungsbegehrens, schriftlich angezeigt wird. II. Versicherungsumfang Mitversichert ist im Rahmen dieses Vertrages die persönliche gesetzliche Haftpflicht a) der gesetzlichen Vertreter des Versicherungsnehmers und solcher Personen, die er zur Leitung oder Beaufsichtigung des versicherten Betriebes oder eines Teiles desselben angestellt hat; b) sämtlicher übriger Betriebsangehörigen und durch Vertrag in den Betrieb des Versicherungsnehmers eingegliederten Arbeitnehmer fremder Unternehmen sowie freien Mitarbeiter für Schäden, die sie in Ausführung versicherter Tätigkeiten für den Betrieb des Versicherungsnehmers verursachen. Seite 4 von 6

5 Eine eventuell anderweitig bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung geht dieser Versicherung vor (Subsidiarität). III. Erweiterung des Versicherungsschutzes In teilweiser Ergänzung zu 1 I AVB sind mitversichert a) Aufwendungen Dritter für die Wiederbeschaffung gelöschter / blockierter Daten (Kosten der Erarbeitung, Wiedererfassung auf Datenträger und maschinellen Aufarbeitung der Daten) durch Programmfehler, Fehlbedienung oder fehlerhafte Anleitung / Einweisung seitens des Versicherungsnehmers. e.v. Falls diese Mitgliedschaft endet, hat der Versicherungsnehmer dies dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Nach Ablauf des Versicherungsjahres, in welchem die Mitgliedschaft endet, hat der Versicherer das Recht, durch schriftliche Aufforderung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt anstelle des vereinbarten Versicherungsbeitrages den zu diesem Zeitpunkt geltenden Tarifbeitrag zu erheben. Der Versicherungsnehmer hat das Recht, zu dem Zeitpunkt der Beitragsanhebung ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass der Versicherungsnehmer nachweist, dass vor Beginn der Arbeiten eine dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung (z. B. "Back-up", "RAID" etc.) durchgeführt wurde. Soweit nicht besonders vereinbart, ist die Entschädigungsleistung des Versicherers im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt auf EURO (Sublimit). b) Ansprüche wegen Schäden, die durch "Software- Viren", "Trojanische Pferde" und dergleichen sowie dadurch entstanden sind, dass Dritte von Außen auf Daten oder deren Übertragung in Datennetzen Einfluss nehmen, Datenmanipulationen durchführen oder unbefugt Einsicht in den Datenbestand nehmen (z. B. "Computer- Hacker"). Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist jedoch, dass der Versicherungsnehmer nachweist, dass weitergegebene Software sowie das eigene System standardmäßig nach dem neuesten Stand der Technik (z. B. durch "Firewalls", "Virenscanner" etc.) auf Viren und ähnliche Sabotageprogramme hin überprüft, bzw. mittels solcher Techniken Vorkehrungen gegen unberechtigte Eingriffe Dritter getroffen werden. Soweit nicht besonders vereinbart, ist die Entschädigungsleistung des Versicherers im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt auf EURO (Sublimit). IV. Vertragslaufzeit / Fälligkeit / Kündigung 1. Der Vertrag verlängert sich jeweils stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine schriftliche Kündigung zugegangen ist II. Ziff. 4 AVB findet für die Staaten der EU keine Anwendung. V. Betreuung und Ausscheiden aus dem BDÜ Der vereinbarte Versicherungsbeitrag gilt für die Zeit der Mitgliedschaft des Versicherungsnehmers im BDÜ Seite 5 von 6

6 Versicherungsbedingungen Besondere Vereinbarungen für Existenzgründer Der im Versicherungsschein ausgewiesene Nachlass in Höhe von 50 % wird ab Vertragsbeginn für die Dauer von einem Versicherungsjahr gewährt. Eine Existenzgründung liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer a) die berufliche Tätigkeit erstmalig aufgenommen hat und b) binnen Jahresfrist erstmalig Versicherungsschutz beantragt wurde und c) sein Jahresumsatz EUR ,- nicht übersteigt. Kopplung der Sonderkonditionen mit dem Maklermandat Die Besonderen Vereinbarungen und Risikobeschreibung für Dolmetscher und Übersetzer (Mitglieder im Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.v.) werden diesem Vertrag nur zugrunde gelegt, sofern und solange die BOSS-Assekuranz das Maklermandat innehat. Die Mandatsbeendigung mit der BOSS-Assekuranz hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Nach Ablauf des Versicherungsjahres, in welchem diese endet, hat der Versicherer das Recht, durch schriftliche Aufforderung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt anstelle der vereinbarten Sonderkonditionen den zu diesem Zeitpunkt geltenden Tarifbeitrag zu erheben. Der Versicherungsnehmer hat das Recht, zu dem Zeitpunkt der Beitragsanhebung ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Seite 6 von 6

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