Merkblatt. Kosten der Unterkunft und Heizung beim Bezug von Arbeitslosengeld II
|
|
- Gert Kästner
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Merkblatt Kosten der Unterkunft und Heizung beim Bezug von Arbeitslosengeld II Stand
2 Vorwort Dieses Merkblatt dient der allgemeinen Information über die Kosten der Unterkunft und Heizung beim Bezug von Arbeitslosengeld II im Landkreis Börde. Nicht alle Bestimmungen zur Thematik können hier dargestellt werden, es wird jedoch versucht, oft gestellte Fragen zu beantworten, damit von Anfang an Klarheit herrscht. Bitte lesen Sie das Merkblatt daher aufmerksam durch und bewahren Sie es bitte bei Ihren Unterlagen auf. Für Rückfragen steht Ihnen das Team Leistung gern zur Verfügung. Wählen Sie bitte dazu die am Schluss beigefügte Servicenummer. Lassen Sie sich in jedem Fall beraten und vereinbaren Sie einen Termin mit dem zuständigen Team. Wer ist für die Kosten der Unterkunft und Heizung zuständig? Gemäß der gesetzlichen Vorschrift des SGB II trägt der kommunale Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Kosten für die Unterkunft und Heizung. Als kommunaler Träger tritt für Sie in dieser Region der Landkreis Börde als Gebietskörperschaft auf. Er bestimmt in einer allgemeinverbindlichen Richtlinie die Grenzen der Kostenübernahme. Die Richtlinie des Landkreises Börde zu den Kosten der Unterkunft können Sie unter einsehen. Was versteht man unter Kosten der Unterkunft und Heizung? Die Kosten der Unterkunft und Heizung setzen sich aus der ortsüblichen monatlichen Grundmiete, den Betriebskosten, den Heizkosten und den Kosten der zentralen oder dezentralen Warmwassererzeugung zusammen. Die Betriebskosten untergliedern sich in Bestandteile wie z.b. die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, Wasser, Abwasser, der Betrieb einer Heizungsanlage, die Kosten der Hauswartung etc. Bei Eigentumswohnungen oder Eigenheimen tritt an die Stelle der Grundmiete die monatliche Schuldzinsbelastung. Nach dem SGB II haben Sie einen Anspruch auf die Übernahme der tatsächlichen Kosten soweit sie angemessenen sind. Angemessen sind die Kosten, wenn sie nicht von den Durchschnittskosten vergleichbarer Wohnungen oder vergleichbaren Eigentums im unteren marktüblichen Bereich abweichen. Wohnflächenhöchstgrenzen Anzahl der Personen in der Bedarfsgemeinschaft angemessene Wohnfläche in m² 1 Person bis maximal 50 m² 2 Personen bis maximal 60 m² 3 Personen bis maximal 75 m² 4 Personen bis maximal 85 m² für jede weitere Person zzgl. 10 m², maximale Wohnfläche 115 m² 2
3 Wie viel Kosten der Unterkunft und Heizung können beansprucht werden? Kosten der Unterkunft Höchstwerte für Produkttheorie (angemessene Wohnfläche, Grundmiete pro m², kalte Betriebskosten pro m²) Wohnungsmarkt I (Barleben, Hohe Börde, Niedere Börde, Sülzetal, Wolmirstedt) 1 Person bis maximal 50 m² Produkt = 275,50 EUR 2 Personen bis maximal 60 m² Produkt = 329,40 EUR 3 Personen bis maximal 75 m² Produkt = 385,50 EUR 4 Personen bis maximal 85 m² Produkt = 464,10 EUR 5 Personen bis maximal 95 m² Produkt = 547,20 EUR 6 Personen bis maximal 105 m² Produkt = 604,80 EUR 7 Personen bis maximal 115 m² Produkt = 662,40 EUR Wohnungsmarkt II (Haldensleben, Oschersleben (Bode)) 1 Person bis maximal 50 m² Produkt = 278,00 EUR 2 Personen bis maximal 60 m² Produkt = 332,40 EUR 3 Personen bis maximal 75 m² Produkt = 414,00 EUR 4 Personen bis maximal 85 m² Produkt = 451,35 EUR 5 Personen bis maximal 95 m² Produkt = 508,25 EUR 6 Personen bis maximal 105 m² Produkt = 561,75 EUR 7 Personen bis maximal 115 m² Produkt = 615,25 EUR Wohnungsmarkt III (Elbe-Heide, Flechtingen, Obere Aller, Oebisfelde-Weferlingen, Wanzleben-Börde, Westliche Börde) 1 Person bis maximal 50 m² Produkt = 266,00 EUR 2 Personen bis maximal 60 m² Produkt = 328,80 EUR 3 Personen bis maximal 75 m² Produkt = 403,50 EUR 4 Personen bis maximal 85 m² Produkt = 452,20 EUR 5 Personen bis maximal 95 m² Produkt = 481,65 EUR 6 Personen bis maximal 105 m² Produkt = 532,35 EUR 7 Personen bis maximal 115 m² Produkt = 583,05 EUR Der Höchstwert für den Verbrauch von zentraler Warmwassererzeugung beträgt monatlich pro angemessenen m² Wohnfläche 0,17 EUR. In Fällen dezentraler Warmwassererzeugung wird ein Mehrbedarf gem. 21 Abs. 7 SGB II gewährt. Rechtsgrundlage 21 Absatz 7 SGB II Höhe des Regelbedarfs Anteil in % Höhe des Mehrbedarfs Satz 2 Nr ,00 Euro 2,3 % 9,18 Euro Satz 2 Nr ,00 Euro 2,3 % 8,28 Euro Satz 2 Nr ,00 Euro 2,3 % 7,36 Euro Satz 2 Nr ,00 Euro 1,4 % 4,23 Euro Satz 2 Nr ,00 Euro 1,2 % 3,20 Euro Satz 2 Nr ,00 Euro 0,8 % 1,87 Euro 3
4 Höchstwerte für angemessene Heizkosten Wohnungsmarkt I, II und III Personen Gebäudefläche in m² Heizöl Heizöl Erdgas Fernwärme zentrale gesamt Erdgas zentrale gesamt Fernwärme zentrale gesamt Warm- Warm- Warm- wasser- wasser- wasser- erzeu- erzeu- erzeu- gung gung gung ,00 8,00 82,00 71,00 8,00 79,00 85,00 8,00 93, ,00 79,00 66,50 74,50 81,00 89, ,50 76,50 63,50 71,50 78,50 86,50 über ,00 75,00 61,00 69,00 76,00 84, ,80 9,60 98,40 85,20 9,60 94,80 102,00 9,60 111, ,20 94,80 79,80 89,40 97,20 106, ,20 91,80 76,20 85,80 94,20 103,80 über ,40 90,00 73,20 82,80 91,20 100, ,00 12,00 123,00 106,50 12,00 118,50 127,50 12,00 139, ,50 118,50 99,75 111,75 121,50 133, ,75 114,75 95,25 107,25 117,75 129,75 über ,50 112,50 91,50 103,50 114,00 126, ,80 13,60 139,40 120,70 13,60 134,30 144,50 13,60 158, ,70 134,30 113,05 126,65 137,70 151, ,45 130,05 107,95 121,55 133,45 147,05 über ,90 127,50 103,70 117,30 129,20 142, ,60 15,20 155,80 134,90 15,20 150,10 161,50 15,20 176, ,90 150,10 126,35 141,55 153,90 169, ,15 145,35 120,65 135,85 149,15 164,35 über ,30 142,50 115,90 131,10 144,40 159, ,40 16,80 172,20 149,10 16,80 165,90 178,50 16,80 195, ,10 165,90 139,65 156,45 170,10 186, ,85 160,65 133,35 150,15 164,85 181,65 über ,70 157,50 128,10 144,90 159,60 176, ,20 18,40 188,60 163,30 18,40 181,70 195,50 18,40 213, ,30 181,70 152,95 171,35 186,30 204, ,55 175,95 146,05 164,45 180,55 198,95 über ,10 172,50 140,30 158,70 174,80 193,20 Für nicht genannte Brennstoffe wird der Erdgaswert angewendet. 4
5 Betriebskostenabrechnungen Betriebskostenabrechnungen sind unverzüglich nach Erhalt im Jobcenter Börde einzureichen. Wann und wie werden die Kosten für Brennstoffe gezahlt? Die Kosten für Brennstoffe erhalten Sie auf Antrag vor Beginn der Heizperiode (Oktober bis April). Das Jobcenter wird Ihnen mitteilen, in welcher Höhe Sie Brennstoffe erhalten können. Der Rechnungsbetrag wird Ihnen von dem Jobcenter Börde in der bewilligten Höhe erstattet oder der Rechnungsbetrag wird in der bewilligten Höhe direkt an den Lieferanten überweisen. (Bitte die Lagerkapazitäten beachten) Was passiert, wenn die tatsächlichen Kosten die Höchstgrenze überschreiten? Nach dem SGB II werden Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Wenn die Aufwendungen für die Unterkunft den nach der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. Was, wenn ein Wohnungswechsel nötig ist? Sollte ein Wohnungswechsel in Frage kommen, haben Sie alle Möglichkeiten des örtlichen Wohnungsmarktes auszuschöpfen. Bei der Suche nach einer preislich günstigeren Wohnung weiten Sie Ihre Bemühungen bitte grundsätzlich auf den gesamten örtlichen Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Börde aus. Nutzen Sie bitte die örtliche Presse unter der Rubrik Wohnungsmarkt - In aller Regel erscheinen diese Anzeigen in der Samstagsausgabe. Wenden Sie sich ferner an ortsansässige Wohnungsbauunternehmen. Sie finden auch Hilfe im Internet, indem Sie die einschlägigen Seiten der Suchmaschinen benutzen und dort unter dem örtlichen Wohnungsmarkt Ihrer Region suchen. Sollte eine andere bedarfsgerechte und kostengünstigere Wohnung auf dem örtlichen Wohnungsmarkt nicht vorhanden sein, so ist der Stand Ihrer Bemühungen unaufgefordert schriftlich ab Leistungsbeginn und monatlich nachzuweisen. Die gesetzliche sechsmonatige Übergangsfrist ist eine Regelhöchstfrist, keine strikte Such- und Überlegungsfrist, die nach freiem Belieben ausgeschöpft werden kann. Die Frist enthebt Sie nicht von der Obliegenheit zum umgehenden Kostensenkungsbemühen. Was ist vor dem Abschluss eines neuen Mietvertrages zu tun? Bevor Sie einen Vertrag über eine andere Wohnung schließen, vereinbaren Sie bitte mit dem zuständigen Leistungsteam des Jobcenters Börde einen Termin. Sie benötigen in jedem Fall eine vorherige Zusicherung durch das Jobcenter Börde. Ohne Zusicherung entstehen Finanzierungsprobleme, denn ein Umzug muss nach dem Gesetz erforderlich sein und die Kosten für die neue Unterkunft müssen angemessen sein. Daran sind strenge Maßstäbe geknüpft, um willkürliche Umzüge zu vermeiden. Ziehen Sie ohne Notwendigkeit innerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Jobcenters Börde um, erhalten sie höchstens die Kosten, die Sie vor dem Umzug erhalten haben. Bitte beachten Sie auch die Kündigungsfristen Ihres derzeitigen Mietvertrages. Vermeiden Sie zusätzliche Kosten, die durch den vorzeitigen Abschluss von Anschlussverträgen entstehen können. 5
6 Wie werden Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten bezuschusst? Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger übernommen werden. Eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger übernommen werden. Mietkautionen sind Ermessensleistungen, die nach der Besonderheit des Einzelfalles erbracht werden können. Eine Mietkaution wird vor allem nur dann übernommen, wenn vorher alle Möglichkeiten der Anmietung einer Wohnung ohne Kaution ausgeschöpft wurden. Eine Mietkaution wird als Darlehen erbracht. Werden auch Maklergebühren übernommen? Maklergebühren werden durch das Jobcenter nur im Ausnahmefall übernommen. Es gibt keinen Anspruch darauf. Setzen Sie sich auf jeden Fall mit dem Jobcenter Börde in Verbindung. Werden auch Umzugskosten übernommen? Umzugskosten werden nur bei vorheriger Zustimmung zum Umzug gewährt. Die Umzugskosten sind schriftlich zu beantragen. Grundsätzlich hat der Umzug in Eigenleistung und unter Berücksichtigung der Selbsthilfemöglichkeiten zu erfolgen. Umzugskosten werden pauschal gewährt, jedoch nicht pro Person Personenhaushalt 150 Euro - ab 3 Personen 200 Euro - ab 4 Personen 250 Euro Ein Umzugsunternehmen ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Renovierungskosten Dient eine Einzugsrenovierung der Bewohnbarkeit und ist sie angemessen, können die Kosten unter Berücksichtigung der Selbsthilfemöglichkeiten übernommen werden. Kosten für die Auszugsrenovierung sind nur zu übernehmen, wenn sie mietvertraglich vereinbart und angemessen sind. Die Servicenummer des Jobcenters Börde lautet: 03904/ Bestätigung: Ich/ wir habe/n dieses Merkblatt erhalten und bestätige/n dies mit meiner/ unserer Unterschrift. Eine Ausfertigung dieses Merkblatts geht zu den Unterlagen beim Jobcenter Börde. Unterschrift aller volljährigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft: Datum, Unterschrift Tragen Sie bitte hier die Nummer Ihrer Bedarfsgemeinschaft ein: 6
Merkblatt. Kosten der Unterkunft und Heizung beim Bezug von Arbeitslosengeld II
Merkblatt Kosten der Unterkunft und Heizung beim Bezug von Arbeitslosengeld II Stand 01.01.2015 Vorwort Dieses Merkblatt dient der allgemeinen Information über die Kosten der Unterkunft und Heizung beim
MehrMerkblatt. Zu den. Kosten der Unterkunft und Heizung beim Bezug von Arbeitslosengeld II
Merkblatt Zu den Kosten der Unterkunft und Heizung beim Bezug von Arbeitslosengeld II Stand 01.01.2018 Vorwort Dieses Merkblatt dient der allgemeinen Information über die Kosten der Unterkunft und Heizung
MehrMerkblatt Wohnungswechsel
Merkblatt Wohnungswechsel Sollte bei Ihnen ein konkreter Umzugswunsch vorliegen, lesen Sie dieses Merkblatt bitte aufmerksam durch. Füllen Sie dann den beiliegenden Antrag vollständig und gut leserlich
MehrMerkblatt Wohnungswechsel
Merkblatt Wohnungswechsel Sollte bei Ihnen ein konkreter Umzugswunsch vorliegen, lesen Sie dieses Merkblatt bitte aufmerksam durch. Füllen Sie dann den beiliegenden Antrag vollständig und gut leserlich
MehrRichtlinie. zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II und SGB XII Stadt Gera. - Unterkunftsrichtlinie -
Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II und SGB XII Stadt Gera - Unterkunftsrichtlinie - 1. Allgemeines 1.1 Für die Kosten der Unterkunft und der Heizung, sowie
MehrVermietung von Wohnraum an Empfänger/innen von Leistungen nach dem SGB II in Köln
Vermietung von Wohnraum an Empfänger/innen von Leistungen nach dem SGB II in Köln Hinweisblatt für Vermieter 1 Bei der Begründung von Mietverhältnissen mit Empfängern von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch
MehrMERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)
MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrWissenswertes zum Thema Umzug und Reisen
Informationsblatt Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen Wichtige Informationen zum Arbeitslosengeld Agentur für Arbeit Musterstadthausen Umzug Allgemeines Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist davon
MehrWerra-Meißner-Kreis. Merkblatt für die Anmietung von Wohnraum
Merkblatt für die Anmietung von Wohnraum Inhaltsverzeichnis Allgemeines 3 Was sind tatsächliche Aufwendungen? 3 Welche Kosten der Unterkunft gelten als angemessen? 4 Was passiert, wenn die Wohnung zu teuer
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrGrundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Durchschnittliche Geldleistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) pro Monat, in Euro, 2012 Durchschnittliche Geldleistungen je Bedarfsgemeinschaft (BG) pro Monat,
MehrLEISTUNGEN FÜR SCHWANGERE
LEISTUNGEN FÜR SCHWANGERE NACH DEM SOZIALGESETZBUCH II (SGB II) GUT ZU WISSEN! KOMPLIZIERTES EINFACH AUSGEDRÜCKT Was kann ich tun, wenn ich schwanger bin und mein Einkommen zu gering ist? Sie können bei
MehrWiderrufsbelehrung der redcoon GmbH
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung
MehrAgentur für Arbeit Bad Homburg. Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit
Agentur für Arbeit Bad Homburg Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit Gründungszuschuss Mit einem Gründungszuschuss kann Ihnen der Start in die Selbständigkeit erleichtert werden. Außerdem
Mehrder infoservice für kunden des Jobcenters dortmund ihre BetrieBskostenaBreChnung
argumente der infoservice für kunden des Jobcenters dortmund ihre BetrieBskostenaBreChnung Was gehört zu den Betriebskosten? 1x im Jahr ist es soweit. Ihr Vermieter erstellt eine Jahresabrechnung für die
MehrWechsel des Stromoder Gaslieferanten: Worauf Sie achten sollten
Wechsel des Stromoder Gaslieferanten: Worauf Sie achten sollten Stand: Juni 2015 Wechsel des Stromoder Gaslieferanten: Worauf Sie achten sollten Als Verbraucherin und Verbraucher profitieren Sie vom Wettbewerb
MehrWiderrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem
MehrEine Sorge weniger. Einkäufe, Ausgaben, Rechnungen: Das Leben wird immer teurer. Moneyfix hilft: Holen Sie sich jetzt Ihre Mietkaution zurück!
Eine Sorge weniger. Einkäufe, Ausgaben, Rechnungen: Das Leben wird immer teurer. Moneyfix hilft: Holen Sie sich jetzt Ihre Mietkaution zurück! Gut, dass es Moneyfix gibt. Einfach, günstig, fair. So kennt
MehrMeet the Germans. Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens. Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten
Meet the Germans Lerntipp zur Schulung der Fertigkeit des Sprechens Lerntipp und Redemittel zur Präsentation oder einen Vortrag halten Handreichungen für die Kursleitung Seite 2, Meet the Germans 2. Lerntipp
MehrWohngeld für Studierende als Mieterin/Mieter oder als Eigentümerin/Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum in Düsseldorf
Wohngeld für Studierende als Mieterin/Mieter oder als Eigentümerin/Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum in Düsseldorf Was ist Wohngeld? Wohnen kostet Geld oft zuviel für den, der ein geringes Einkommen
MehrWiderrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein
MehrRichtlinie zur Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung vom 19. März 2010
Richtlinie zur Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung vom 19. März 2010 1. Mietwohnung 1. 1 Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung Nach SGB II und SGB XII bestimmen sich die
MehrINFORMATIONSBLATT. Wohnsitzwechsel. Vorwort
INFORMATIONSBLATT Wohnsitzwechsel Vorwort 1 Der Wechsel Ihres Hauptwohnsitzes - egal ob er mit dem Neuerwerb eines Hauses bzw. einer Wohnung verbunden ist oder nicht - erfordert eine Reihe von Schritten,
MehrMaklerauftrag für Vermieter
1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.
MehrDeutsches Forschungsnetz
Deutsches Forschungsnetz In fünf Schritten in die DFN-Cloud Jochem Pattloch 68. Mitgliederversammlung 3. Juni 2014, Berlin Schritt 1: Rahmenvertrag n Zunächst ist es erforderlich, dass Sie einen Rahmenvertrag
MehrDER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT
DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN
MehrLeistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.
SGBII 52 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN Arbeitslosengeld II und Renten Logo Die Auswirkungen von Renten auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
MehrEnde von Vertragsbeziehungen
Ende von Vertragsbeziehungen Ende von Vertragsbeziehungen oder Alles hat (hoffentlich!) mal ein Ende! 170 Ende von Vertragsbeziehungen Vertragsbeziehungen enden: regulär durch vollständig erbrachten Leistungsaustausch
Mehr40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.
40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass
MehrBildung und Teilhabe. Allgemeine Informationen
Bildung und Teilhabe Allgemeine Informationen Bildung und Teilhabe Zum Bildungs- und Teilhabepaket gehören: Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf Erforderliche Fahrtkosten der Schülerbeförderung Angemessene
MehrDas Bildungspaket: Mitmachen möglich machen
Anita Schäfer Mitglied des Deutschen Bundestages Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert über die Einzelheiten: Ab 2011 haben bedürftige Kinder
MehrAnlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.
1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege
MehrMietkaution? NEIN DANKE! Die Kautionsbürgschaft von EuroKaution macht aus Ihrer Mietkaution bares Geld.
Mietkaution? NEIN DANKE! Die Kautionsbürgschaft von EuroKaution macht aus Ihrer Mietkaution bares Geld. Wenn nur alles so einfach wäre! easykaution die Kautionsbürgschaft für Wohnräume. easykaution statt
MehrBeihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind
Merkblatt Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind Stand:05/2012 Dieses Merkblatt soll Ihnen die Beantragung von Beihilfen zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind, erleichtern und
Mehra) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?
Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober
MehrDas neue Widerrufsrecht
Das neue Widerrufsrecht Gestaltungshinweise für die Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Dienstleistungen nach dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur
MehrBildungs- und Teilhabepaket. Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Bildungs- und Teilhabepaket Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen 1 Allgemeines Sicherlich haben Sie auch schon von dem neuen Bildungsund
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015
Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrKosten der Unterkunft aus Sicht der Betroffenen
Kosten der Unterkunft aus Sicht der Betroffenen von Harald Thomé / Tacheles e.v. Referent für Arbeitslosen- und Sozialrecht www.tacheles-sozialhilfe.de www.harald-thome.de »Angemessene Unterkunftskosten«nach
MehrDie Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor
Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Deutschland ist ein demokratisches Land. Das heißt: Die Menschen in Deutschland können
MehrUmziehen kann teuer sein,
Die Mietkaution für mehr Freiheit Umziehen kann teuer sein, sparen Sie sich die Mietkaution! www.eurokaution.de der starke Mietpartner Die Kautionsbürgschaft von EuroKaution bietet Ihnen als Mieter und
MehrDer elektronische Stromzähler EDL 21. Bedienungsanleitung. Service
Der elektronische Stromzähler EDL 21 Bedienungsanleitung Service Mit dem elektronischen Stromzähler EDL 21* verfügen Sie über einen Zähler der neuen Generation. In dieser Broschüre erklären wir Ihnen,
MehrDrägerware.ZMS/FLORIX Hessen
Erneuerung des ZMS Nutzungs-Zertifikats Lübeck, 11.03.2010 Zum Ende des Monats März 2010 werden die Zugriffszertifikate von Drägerware.ZMS/FLORIX Hessen ungültig. Damit die Anwendung weiter genutzt werden
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
MehrAntrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe
Stadt Ulm Fachbereich Bildung und Soziales Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe Ich/Wir beziehen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrWiderrufsbelehrung für die Lieferung von Waren. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
Ihr Widerrufsrecht als Verbraucher Übersicht 1. Wann gilt welche Widerrufsbelehrung? 2. Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Waren 3. Widerrufsbelehrung für den Erwerb von digitalen Inhalten, die nicht
MehrMustermann Vorname. Mustermann. Florian-Siegfried. Jennifer Geburtsdatum 08.03.1979. Energie W armwasser 18,51 7,75 7,75 3,01 750,00
Seite 1 von 6 22022BG0000001 B e r e c h n u n g s b o g e n Dieser Berechnungsbogen ist Bestandteil des Bescheides vom 30.07.2012. Die Berechnung der Leistung ist im Merkblatt "SGB II - Grundsicherung
MehrAlle gehören dazu. Vorwort
Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrPartnerportal Installateure Registrierung
Partnerportal Installateure Registrierung Ein Tochterunternehmen der Süwag Energie AG Allgemeine Hinweise Diese Anleitung zeigt Ihnen, wie Sie sich als Nutzer für das Partnerportal Installateure registrieren
Mehrvom Bürgen vom Mieter
BEWERBUNGSUNTERLAGEN CHECKLISTE zur Überprüfung Ihrer einzureichenden Unterlagen auf Vollständigkeit Einzureichende Unterlagen Bitte beachten Selbstauskunft für Mietinteressenten ausgefüllt und unterzeichnet
MehrVerbraucherrechte - Richtlinie. Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel
+ Verbraucherrechte - Richtlinie Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel + Verbraucherrechterichtlinie - Umsetzung ins BGB Kernstück der neuen Regelungen ist die Widerrufsbelehrung. Neu: Muster für die Widerrufserklärung
MehrAnleitung über den Umgang mit Schildern
Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder
Mehr219 Millionen. für das Familienzentrum Goldach
Spendenaktion Superpunkte für das 219 Millionen für das Es müssen ja nicht gleich Millionen sein - obwohl diese tatsächlich auf den Konten der Supercard-Besitzer liegen, wie Sie dem unten abgedruckten
MehrFERNLEHRGANG FACHBERATERKURS FÜR INTERNATIONALES STEUERRECHT 2014
ANMELDUNG FERNLEHRGANG FACHBERATERKURS FÜR INTERNATIONALES STEUERRECHT 2014 Vorname Nachname Straße / Hausnummer PLZ Ort Telefon Mobil E-Mail Rechnungsadresse (falls abweichend) Firma Straße / Hausnummer
MehrVerbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung
Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung 7. Auflage Von Wolfgang Schrankenmüller, Stuttgart Kassel, im Juni 2014 1 Inhalt Teil 1 Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens 3 1. Außergerichtliche
MehrWAS finde ich WO im Beipackzettel
WAS finde ich WO im Beipackzettel Sie haben eine Frage zu Ihrem? Meist finden Sie die Antwort im Beipackzettel (offiziell "Gebrauchsinformation" genannt). Der Aufbau der Beipackzettel ist von den Behörden
MehrWiderrufsbelehrung für die Zeitungs-App/PDF der Berliner Verlag GmbH
Widerrufsbelehrung für die Zeitungs-App/PDF der Berliner Verlag GmbH Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn
MehrTurboaktion 2014 FAQ-Liste
Turboaktion 2014 FAQ-Liste Inhaltsverzeichnis 1. Wie viele Verträge darf ein Kunde im Rahmen der Aktion abschließen?... 3 2. Was ändert sich zur Turboaktion 2013?... 3 3. Wann nehme ich den Turboantrag
MehrAufruf der Buchungssystems über die Homepage des TC-Bamberg
Aufruf der Buchungssystems über die Homepage des TC-Bamberg Das Online-Buchungssystem erreichen Sie einfach über die Homepage des TC-Bamberg (www.tennis-club-bamberg.de).über den Link (siehe Bild 1) gelangen
MehrInformation zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier
Information zum Projekt Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr Wir führen ein Projekt durch zur Mitwirkung von Menschen mit Demenz in
MehrChristof Stock / Vera Goetzkes. SGB II / XII Teil 6 SGB II Anspruchsgrundlagen
Verwaltungswissenschaften Christof Stock / Vera Goetzkes SGB II / XII Teil 6 SGB II Anspruchsgrundlagen Gegenstand dieser Lerneinheit in Stichworten 1. Wie finde ich das richtige Gesetz? 2. Wie finde ich
MehrWiderrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen
MehrInformationen. über kommunale Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Informationen über kommunale Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) 1 2 Informationen über Leistungen des Jobcenters Dortmund zu den Wohnkosten für Mieter Wann sind die Wohnungskosten
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrAb 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.
Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich
MehrIhre Fragen unsere Antworten
Ihre Fragen unsere Antworten Wie werde ich WOGEDO-Mitglied? Und was sind Geschäftsanteile? Hier finden Sie die Antworten auf die meist gestellten Fragen. I. WOGEDO ALLGEMEIN 1. Wie funktioniert die WOGEDO
Mehr30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die
30 Mehrbedarf (1) Für Personen, die 1. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 erreicht haben oder 2. die Altersgrenze nach 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch
MehrDWS BasisRente Premium Anbieterwechsel
Haben Sie noch Fragen? Telefon 0 20 64 / 770 45-1 Mail anfrage@fondsportal24.de DWS BasisRente Premium Anbieterwechsel Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent, anbei erhalten Sie die Formulare
MehrAbschrift. Zur Optionspflicht, welche für Sie am eingetreten ist, weisen wir Sie auf folgendes hin:
Abschrift Absender: Stadt - Einwohneramt Adresse: Mit Postzustellungsurkunde Herr Betr.: Staatsangehörigkeit; Optionspflicht aufgrund Eintritt der Volljährigkeit Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Optionserklärung
MehrEinzureichende Unterlagen für eine Mietwohnung
Einzureichende Unterlagen für eine Mietwohnung ausgefüllte Mieterselbstauskunft Bürgschaft (bei Studium oder Ausbildungsverhältnis) Unterschrift zur Schufakontrolle/- einsicht (wenn Bürge vorhanden, ist
MehrFragen und Antworten zum Thema. Lieferanspruch
Fragen und Antworten zum Thema Lieferanspruch Was ist der Lieferanspruch und warum tritt er in Kraft? Der Lieferanspruch ist in den Satzungen der Nordzucker Holding AG und der Union-Zucker Südhannover
MehrHinweise zum Datenschutz, Einwilligungs-Erklärung
Hinweise zum Datenschutz, Einwilligungs-Erklärung Bitte lesen Sie dieses Schreiben aufmerksam durch. Darum geht es in diesem Schreiben: Welche Daten das Land Hessen von Ihnen braucht Warum Sie der Einwilligungs-Erklärung
MehrBei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.
Widerrufsbelehrung Aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU besteht in allen Mitgliedsstaaten der EU ein Widerrufsrecht für Endverbraucher bei Internetgeschäften. Die EU-Richtlinie gilt nur für
MehrNoch Fragen? Möchten Sie die über Sie für das Kindergeld gespeicherten Daten einsehen oder verbessern?
Antrag auf Adoptionsbeihilfe Kontakt Telefon Fax E-Mail Aktenzeichen Mit diesem Formular können Sie die Adoptionsbeihilfe beantragen als: - Arbeitnehmer (oder Beamter) - Selbständiger - Arbeitsloser -
MehrStellvertretenden Genehmiger verwalten. Tipps & Tricks
Tipps & Tricks INHALT SEITE 1. Grundlegende Informationen 3 2.1 Aktivieren eines Stellvertretenden Genehmigers 4 2.2 Deaktivieren eines Stellvertretenden Genehmigers 11 2 1. Grundlegende Informationen
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrSonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen
Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de
MehrMerkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines
Merkblatt zur Gewährung von Umzugskostenvergütung Anlage 13 I. Allgemeines Die Gewährung von Umzugskostenvergütung richtet sich nach dem Sächsischen Umzugskostengesetz (SächsUKG) vom 23. November 1993
MehrBefragung zum Migrationshintergrund
Befragung zum Migrationshintergrund Ziel der Befragung ist es, Statistiken zum Arbeitsmarkt und zur Grundsicherung für Personen mit und ohne Migrationshintergrund darzustellen. Hierfür bitten wir um Ihre
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
Mehr1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?
Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die
MehrMandanten-Fragebogen
Mandanten-Fragebogen Kontaktdaten: Nachname Vorname Straße PLZ und Ort Telefon/Handy Email Informationen zur Abmahnung: Abmahnende Kanzlei Forderungshöhe Frist Unterlassungserklärung Vergleich: Wünschen
MehrInformationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache
Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen - Wittgenstein/ Olpe 1 Diese Information hat geschrieben: Arbeiterwohlfahrt Stephanie Schür Koblenzer
MehrMietkaution hinterlegen war gestern. Heute gibt es Moneyfix.
Eine Sorge weniger. Mietkaution hinterlegen war gestern. Heute gibt es Moneyfix. Gut, dass es Moneyfix gibt. Einfach, günstig, fair. Umziehen ist teuer. Neben den Kosten für den Transport muss man oft
MehrInformationen für: Partner Vereine Schulen Kitas. Das Bildungspaket. Mitmachen möglich machen
Informationen für: Partner Vereine Schulen Kitas Das Bildungspaket Mitmachen möglich machen So informieren Sie Eltern, Kinder und Jugendliche Helfen Sie mit, dass bedürftige Kinder die Leistungen auch
MehrTestbogen 1. zur Ermittlung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Regelbedarf gültig ab 01.01.2014)
Caritasverband für das Bistum Aachen e. V. Testbogen 1 zur Ermittlung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Regelbedarf gültig ab 01.01.2014) Leistungsberechtigung: - Erreichen der Regelaltersgrenze
MehrDas Leitbild vom Verein WIR
Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich
MehrAntrag für ein Schlichtungs-Verfahren
Eingangsstempel Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren Dieser Antrag ist in Leichter Sprache geschrieben. Das sieht man auch am gelben, runden Zeichen. Im Text finden Sie immer wieder unterstrichene Wörter.
MehrAnlage Portierung. Darstellung Ihrer heutigen Versorgungssituation Antrag zur Rufnummern-Mitnahme Mitteilung zur diesbezüglichen Situation
G e s e l l s c h a f t f ü r T e l e k o m m u n i k a t i o n s l ö s u n g e n Anlage Portierung Darstellung Ihrer heutigen Versorgungssituation Antrag zur Rufnummern-Mitnahme Mitteilung zur diesbezüglichen
MehrErläuterungen zum Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII
Erläuterungen zum Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII 1. Häusliche Verhältnisse (Seite 1 des Antrages) Hier sind die Angaben des Antragsstellers einzutragen. Lebt darüber hinaus der Ehegatte oder Lebenspartner
MehrHiermit melde ich mich verbindlich für die oben genannte Veranstaltung an.
Anmeldeformular Zertifikat zum CRM in der Gesundheitswirtschaft Bitte füllen Sie die nachfolgenden Felder aus und senden oder faxen Sie die Anmeldung unterschrieben an uns zurück und legen einen kurzen
MehrCatherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1
Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld
MehrHandbuch zur Anlage von Turnieren auf der NÖEV-Homepage
Handbuch zur Anlage von Turnieren auf der NÖEV-Homepage Inhaltsverzeichnis 1. Anmeldung... 2 1.1 Startbildschirm... 3 2. Die PDF-Dateien hochladen... 4 2.1 Neue PDF-Datei erstellen... 5 3. Obelix-Datei
Mehr