Berufsinformationen einfach finden. Beamt(er/in) - Eisenbahn-Unfallkasse (geh. techn. Dienst)
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- Irma Friedrich
- vor 8 Jahren
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1 Beamt(er/in) - (geh. techn. Dienst) Die Ausbildung im Überblick Bei diesem Beruf handelt es sich um eine ehemalige Beamtenausbildung. Seit dem bieten die einzelnen Unfallversicherungsträger gemäß der Musterprüfungsordnung des Spitzenverbandes DGUV eine Ausbildung zur Aufsichtsperson in der Unfallversicherung an. Die Ausbildung Beamter/Beamtin im gehobenen wird an Schulungszentren des Bundesverbandes der Unfallkassen und bei der durchgeführt. Der 2-jährige Vorbereitungsdienst wird vom Bund angeboten. Mindestvoraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist in der Regel ein abgeschlossenes Bachelorstudium. Hinweis: Bis auf Weiteres werden Beamte und Beamtinnen nicht auf Grundlage der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen ausgebildet. Ausbildungsinhalte Während der theoretischen Ausbildung erwirbt man beispielsweise Kenntnisse in den folgenden Bereichen: Aufgaben, Organisation und Geschäftsablauf beim Unfallversicherungsträger Einarbeitung in die Tätigkeit als Aufsichtsperson Arbeits- und Gesundheitsschutz als Aufgabe im Unternehmen bzw. als öffentliche Aufgabe die Unfallversicherungsträger nach dem Sozialgesetzbuch VII Gesetze und Verordnungen im Bereich des Arbeitsschutzes Stellung der Aufsichtsperson innerhalb und außerhalb des Unfallversicherungsträgers Unterweisung bei anderen Unfallversicherungsträgern und bei außenstehenden Institutionen, z.b. bei Berufsgenossenschaften, Technischen Überwachungsvereinen, Gewerbeaufsichtsämtern Daneben stehen Lehrgänge und Seminare zu folgenden Themen auf dem Stundenplan: Technik Arbeitsmedizin Wirtschaft/Organisation Verhaltensprävention Moderation und Präsentation Während der praktischen Ausbildung lernt man beispielsweise bei der Vorbereitung und Durchführung von Präventionsmaßnahmen (z.b. Betriebsbesichtigungen, Messungen, Arbeitsplatzanalysen, Rechtswesen, Aus- und Weiterbildung) mitzuwirken die Verwaltungsvorgänge (z.b. PC-Anwendung, statistische Auswertungen, Ablauf von Arbeitsvorgängen) kennen Rechtsgrundlage: Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen vom (BGBl. I S. 1066), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 25 der Verordnung vom (BGBl. I S. 320) Seite 1 von 7
2 Internet: Lernorte Die Beamtenanwärter/innen werden an den Schulungszentren des Bundesverbandes der Unfallkassen und in der Hauptverwaltung sowie den Außenbüros der ausgebildet. Der theoretische Unterricht findet in schulischen Unterrichtsräumen statt. Die praktische Ausbildung erfolgt vorwiegend in den Büroräumen der n, in denen die Beamtenanwärter/innen eingesetzt sind. Ausbildungsbedingungen Worauf man sich einstellen sollte Wer eine Ausbildung zum Beamten/zur Beamtin im gehobenen absolviert, lernt überwiegend an Schulungszentren des Bundesverbandes der Unfallkassen und erwirbt in der Hauptverwaltung bzw. den Außenbüros der fachpraktische Kenntnisse. Während des Vorbereitungsdienstes muss man damit rechnen, dass Wohnort und Dienstort nicht identisch sind und eine auswärtige Unterbringung in Kauf nehmen. Unterschiedliche Lernorte für Theorie und Praxis An den Schulungszentren des Bundesverbandes der Unfallkassen erarbeiten sich die Beamtenanwärter/innen den umfangreichen theoretischen Hintergrund, den sie für die erfolgreiche Ausübung ihres Berufs benötigen. Um bei den regelmäßigen Leistungsnachweisen, z.b. in Form von schriftlichen Aufsichtsarbeiten (Klausuren), Referaten und Vorträgen, gute Leistungen erzielen zu können und die Prüfungen zu bestehen, arbeiten sie die Inhalte des theoretischen Unterrichts in der unterrichtsfreien Zeit auf. Beim praktischen Teil der Ausbildung in der Hauptverwaltung sowie den Außenbüros der sind die angehenden technischen Verwaltungsoberinspektoren und -inspektorinnen vor allem in Büroräumen tätig. In den Ausbildungsbehörden werden sie Ausbildungsbeamten und -beamtinnen zugewiesen. Aufgrund des hohen Praxisanteils der Ausbildung erhalten die Beamtenwärter/innen einen umfassenden Einblick in die Arbeitsabläufe. Durch zunehmend selbstständige Mitarbeit bereiten sie sich auf ihre späteren Fach- und Führungsaufgaben vor. Ausbildungsvergütung Die Beamtenanwärter/innen erhalten als Beamte und Beamtinnen auf Widerruf Anwärterbezüge. Diese Bezüge umfassen den Anwärtergrundbetrag, den Familienzuschlag und die vermögenswirksamen Leistungen. Gegebenenfalls werden sie durch Zulagen, Vergütungen und Anwärtersonderzuschläge ergänzt. Der monatliche Anwärtergrundbetrag beträgt in Laufbahnen des gehobenen Dienstes 981. Quellen: Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) vom (BGBl. l S. 993), Neufassung durch Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 1434), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1552) Internet: Seite 2 von 7
3 Ausbildungskosten Es können Fahrtkosten oder Kosten für Lernmittel anfallen. Erfolgt die Unterbringung an Ausbildungseinrichtungen, können ebenfalls Kosten entstehen. Lehrgangsgebühren fallen nicht an. Ausbildungsdauer Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 2 Jahre. Verkürzungen/Verlängerungen Verkürzung der Ausbildungszeit Auf den Vorbereitungsdienst kann eine berufliche Tätigkeit, die für die Ausbildung förderlich ist, zeitlich angerechnet werden. Verlängerung der Ausbildungszeit Die Ausbildungszeit kann im Einzelfall verlängert werden, wenn die Ausbildung aus zwingenden Gründen für längere Zeit unterbrochen wurde (z.b. wegen Elternzeit, Zeiten des Mutterschutzes oder längerer Krankheit). Ausbildungsform Die Ausbildung zum Beamten/zur Beamtin im gehobenen erfolgt als Vorbereitungsdienst und umfasst fachbezogene und praktische Ausbildungsabschnitte. Die fachbezogene Ausbildung findet in Form von Ausbildungslehrgängen und überregionalen Seminaren an Schulungszentren des Bundesverbandes der Unfallkassen statt, die praktische Ausbildung erfolgt in der Hauptverwaltung und den Außenbüros der. Ausbildungsaufbau Gliederung des Vorbereitungsdienstes - Ausbildung zum Beamten/zur Beamtin im gehobenen Theoretische und praktische Ausbildung im Wechsel Grundausbildung Ausbildung beim Unfallversicherungsträger BAGUV (Bundesarbeitsgemeinschaft der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand)-Seminare Lehrgänge Aufgaben der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, Geschäftsablauf, Organisation der Unternehmen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Fachthemen Zeitrichtwerte 7 Wochen 10 Wochen 6 Wochen Seite 3 von 7
4 Fachbezogene Ausbildung Ausbildung bei außenstehenden Instituten Seminare Abordnungen Fachbezogene Lehrgänge Praxisausbildung Präventionsmaßnahmen Verwaltungstätigkeiten Prüfungsarbeit Ausbildungsdauer insgesamt (einschließlich 12 Wochen Urlaubsanspruch) Berufsgenossenschaften, TÜV, Gewerbeaufsicht Technik, Arbeitsmedizin, Verhaltensprävention, Moderation/Präsentation, Wirtschaft/Organisation zu Mitgliedern des Unfallversicherungsträgers 6 Wochen 10 Wochen 4 Wochen 3 Wochen Betriebsbesichtigungen, Messungen, 30 Wochen Arbeitsplatzanalysen, Rechtswesen PC-Unterstützung, statistische 10 Wochen Auswertungen, Standardisierung von Arbeitsvorgängen 6 Wochen 24 Monate Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die Ausbildung wird nach erfolgreichem Vorbereitungsdienst mit der Laufbahnprüfung beendet, die auf folgender Grundlage durchgeführt wird: Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen vom (BGBl. I S. 1066), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 25 der Verordnung vom (BGBl. I S. 320) Internet: Zulassung zur Prüfung In der Regel werden während des gesamten Vorbereitungsdienstes Beurteilungen vorgenommen. Voraussetzung für die Zulassung zur Laufbahn- bzw. Anstellungsprüfung ist, dass alle erforderlichen Leistungsnachweise erbracht wurden (z.b. schriftliche Aufsichtsarbeiten wie Klausuren, Referate und Vorträge sowie andere Leistungstests). Prüfungsinhalte Laufbahnprüfung Die Laufbahnprüfung besteht aus einer schriftlichen Hausarbeit (Prüfungsarbeit), einer Betriebsbesichtigung, einem freien Vortrag und einem Prüfungsgespräch. Die Prüfungsarbeit erstreckt sich auf den Bereich Prävention. Dabei können Themen des staatlichen Arbeitsschutzes oder der Gesundheitsförderung einbezogen werden. Die Prüfungsarbeit ist innerhalb von 6 Wochen anzufertigen. Bei der Betriebsbesichtigung sollen die Bewerber/innen eine begründete Aussage treffen, welche Präventivmaßnahmen bei den im Betrieb festgestellten Umständen in Betracht kommen. Die wesentlichen Seite 4 von 7
5 Ergebnisse, Vorschläge und Gründe dafür sind schriftlich stichwortmäßig festzuhalten und zu Beginn des Prüfungsgespräches zu erläutern. In einem freien Vortrag sollen die Bewerber/innen sich zu einem Thema der gesetzlichen Unfallversicherung äußern. Mögliche Themen sind eine Anordnung, ein Entschädigungsfall, ein Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz oder eine Regressstreitigkeit. Das Prüfungsgespräch bezieht sich auf Inhalte des Musterausbildungsplans, insbesondere Geschichte, Aufgabe und Aufbau des Systems der Sozialen Sicherheit und dessen Einrichtungen des Verfassungs- und Verwaltungsrechts, auch des Polizei- und Ordnungsrechts das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung technische, medizinische, organisatorische Grundlagen der Prävention Prüfungswiederholung Eine nicht bestandene Laufbahnprüfung kann in der Regel einmal wiederholt werden. Prüfende Stelle Die Prüfung wird bei dem zuständigen Prüfungsausschuss abgelegt. Abschluss-/Berufsbezeichnungen Abschlussbezeichnung Technischer Verwaltungsoberinspektor/Technische Verwaltungsoberinspektorin Laufbahnbezeichnung Beamter/Beamtin - (gehobener technischer Dienst) Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Vorausgesetzt werden in der Regel ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium oder ein als gleichwertig anerkannter Hochschulabschluss in einem technischen oder naturwissenschaftlichen Fachgebiet und eine mehrjährige Berufserfahrung. Darüber hinaus müssen die Bewerber/innen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ein Auswahlverfahren absolvieren. Auswahlverfahren Die Bewerber/innen müssen sich einem persönlichen Vorstellungsgespräch unterziehen. Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Grundvoraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst (beamtenrechtliche Voraussetzungen): deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Art. 116 Grundgesetz oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union Seite 5 von 7
6 Gewähr für das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, das heißt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, guter Leumund, nicht entmündigt und nicht vorbestraft Eignung für die Laufbahn (aufgrund der charakterlichen, geistigen und körperlichen Anlagen), die gegebenenfalls durch unterschiedliche Auswahlverfahren festgestellt wird; obligatorisch: ärztliche Einstellungsuntersuchung Wichtige Schulfächer Gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen des Vorbereitungsdienstes bilden vertiefte Kenntnisse in Management/Organisation Erfahrungen auf den Gebieten Organisation und Management sind wichtig, um in den Unterrichtsbereichen Wirtschaft/Organisation gute Ergebnisse zu erzielen. Im Berufsleben benötigen die Beamten und Beamtinnen sehr gute Kenntnisse in diesen Bereichen, um ihr Aufgabengebiet effizient organisieren zu können. Perspektiven nach der Ausbildung Ein Beruf - viele Möglichkeiten Beschäftigung finden Beamte und Beamtinnen im gehobenen in den Dienststellen der. Nach ihrer Ausbildung müssen sie sich meist entscheiden, worauf sie sich spezialisieren möchten. Das Spektrum reicht von der Bearbeitung organisatorisch-planender Aufgaben oder aber technischer Problemstellungen über vorwiegend beratende Tätigkeit bis hin zur Leitung eines Außenbüros. Am Ball bleiben durch lebenslanges Lernen Um den Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, müssen Beamte und Beamtinnen im gehobenen ihr Fachwissen stets aktuell halten und ihre Fachkenntnisse erweitern. Die Behörden bieten ein breit gefächertes internes Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten an, aber auch der Besuch von Lehrgängen externer Bildungsträger kann entsprechende Qualifikationen vermitteln. Informationen über mögliche Weiterbildungen externer Bildungsträger bietet die Datenbank BERUFENET in der Rubrik "Weiterbildung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit". Auf der Karriereleiter nach oben? Wenn Beamte und Beamtinnen die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, haben sie die Möglichkeit, nach erfolgreichem Aufstiegsverfahren in die nächsthöhere Laufbahn zu wechseln. Gegebenenfalls kann man auch ein weiterführendes Studium in Betracht ziehen. Informationen zu konkreten weiterführenden Studiengängen bietet die Datenbank BERUFENET in der Rubrik "Weiterbildung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit". Selbstständigkeit Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich: Beamte und Beamtinnen im gehobenen technischen Dienst bei der können sich z.b. mit einem Ingenieurbüro, als Gutachter/in oder Sachverständige/r eine Existenz aufbauen. Seite 6 von 7
7 Ausbildungsalternativen Zu diesem Beruf gibt es Alternativen im folgenden Bereich: Öffentliche Verwaltung / Öffentlicher Dienst Beamter/Beamtin in der Gewerbeaufsichtsverwaltung (gehobener technischer Dienst) Beamter/Beamtin im Bahnwesen (gehobener technischer Dienst) Beamter/Beamtin in der Wehrverwaltung des Bundes (gehobener technischer Dienst) Vergleichbare Ausbildungs- bzw. Tätigkeitsinhalte: qualifizierte Fach- und Verwaltungsaufgaben sowie gehobene Leitungsfunktionen wahrnehmen, im jeweiligen Aufgabenbereich einen geordneten und reibungslosen Arbeits- und Verwaltungsablauf sicherstellen, die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen überwachen. Seite 7 von 7
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