Bundesagentur für Arbeit. Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit. ANBA Nr. 12 / Herausgeber und Verlag: Bundesagentur für Arbeit

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1 Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit ANBA Nr. 12 / 5 5. J A H R G A N G, N U M M E R 12 Herausgeber und Verlag: Bundesagentur für Arbeit Regensburger Straße Nürnberg ISSN Bundesagentur für Arbeit ANBA Dezember Bundesagentur für Arbeit

2 Impressum Herausgeber und Verlag Erscheinungsweise Bundesagentur für Arbeit Nürnberg monatlich Bezugspreise Jahresabonnement: 99,70 (12 Monatshefte und alle Sondernummern) einzelne Monatshefte: 6,14 zuzüglich 2,50 Versandkostenpauschale Sondernummer zuzüglich 2,50 Versandkostenpauschale - Arbeitsstatistik-Jahreszahlen : 12,27 - Arbeitsmarkt : 9,71 Bestellungen/ Bundesagentur für Arbeit Abbestellungen/ Geschäftsstelle für Veröffentlichungen Anschriftenänderung/ BA-Service-Haus Reklamationen Regensburgerstr Nürnberg Bestellservice@arbeitsagentur.de Hotline: / (3,9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, bei Anrufen aus den Mobilfunknetzen gelten davon abweichende Preise). Fax: / Druck DruckVerlag Kettler GmbH Robert-Bosch-Straße Bönen/Westfalen Rechte Nachdruck - auch auszugsweise nur mit Quellenangabe gestattet. Versand Zustellung erfolgt durch die Post. Abkürzungen und Zeichenerklärung i M F MD ME MS MM MA a.n.g. dar. dav. u.z. H k p insgesamt Männer Frauen Monatsdurchschnitt Monatsende Monatssumme Monatsmitte Monatsanfang anderweitig nicht genannt darunter davon und zwar Hochrechnung kumulierte Zahl vorläufige Zahl r berichtigte Zahl s geschätzte Zahl - nichts vorhanden 0 mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der kleinsten Einheit, die in der Tabelle zur Darstellung gebracht werden kann. kein Nachweis vorhanden x Angaben fallen später an Nachweis ist nicht sinnvoll * Zahlenwerte kleiner 3 und korrespondierende Zellen sind aus Datenschutzgründen nicht ausgewiesen Abweichungen in den Summen ergeben sich durch Runden der Zahlen

3 Inhaltsverzeichnis 4 Evaluationsordnung für Forschung, Lehre und Weiterbildung der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit Fachhochschule für Arbeitsmarktmanagement vom Die Entwicklung des Arbeits- und Ausbildungsmarktes 5 November Arbeitsmarkt Eckdaten Ausgewählte Eckdaten für Agenturbezirke November 48 Deutschland Beschäftigung Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Merkmalen - zeitliche Entwicklung 54 Deutschland 55 Westdeutschland 56 Ostdeutschland Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Ländern und Geschlecht 57 - zeitliche Entwicklung Deutschland Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Wirtschaftsabschnitten und -abteilungen (WZ 2003) - zeitliche Entwicklung 58 Deutschland 59 Westdeutschland 60 Ostdeutschland Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach dem ausgeübten Beruf - zeitliche Entwicklung 61 Deutschland 62 Westdeutschland 63 Ostdeutschland Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Wirtschaftsabschnitten und -abteilungen (WZ 2003) nach Personengruppen 64 Deutschland 66 Westdeutschland 68 Ostdeutschland Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach dem ausgeübten Beruf und Merkmalen 70 Deutschland 72 Westdeutschland 74 Ostdeutschland Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Ländern und Wirtschaftsabschnitten und - abteilungen (WZ 2003) 76 Deutschland Geringfügig entlohnte Beschäftigte nach Merkmalen - zeitliche Entwicklung 78 Deutschland 79 Westdeutschland 80 Ostdeutschland 81 Geringfügig entlohnte Beschäftigte nach Ländern - zeitliche Entwicklung Deutschland 1

4 Geringfügig entlohnte Beschäftigte nach Wirtschaftsabschnitten (WZ 2003) - zeitliche Entwicklung 82 Deutschland 83 Westdeutschland 84 Ostdeutschland Geringfügig entlohnte Beschäftigte nach Berufsabschnitten - zeitliche Entwicklung 85 Deutschland 85 Westdeutschland 86 Ostdeutschland Geringfügig entlohnte Beschäftigte nach Wirtschaftsabschnitten (WZ 2003) und Merkmalen 87 Deutschland 88 Westdeutschland 89 Ostdeutschland Geringfügig entlohnte Beschäftigte nach Berufsbereichen und Merkmalen 90 Deutschland 90 Westdeutschland 91 Ostdeutschland 92 Geringfügig entlohnte Beschäftigte nach Wirtschaftsabschnitten (WZ 2003) und Ländern - zeitliche Entwicklung Deutschland Arbeitslose, gemeldete Stellen Eckwerte für Arbeitslose nach Rechtskreisen und ausgewählten Merkmalen 96 Deutschland 97 Westdeutschland 98 Ostdeutschland 99 Arbeitslose insgesamt nach Ländern und Rechtskreisen - zeitliche Entwicklung Deutschland 100 Arbeitslose Männer nach Ländern und Rechtskreisen - zeitliche Entwicklung Deutschland 101 Arbeitslose Frauen nach Ländern und Rechtskreisen - zeitliche Entwicklung Deutschland 102 Arbeitslosenquoten bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen insgesamt nach Ländern und Rechtskreisen - zeitliche Entwicklung Deutschland 103 Arbeitslosenquoten bezogen auf abhängige zivile Erwerbspersonen insgesamt nach Ländern und Rechtskreisen- zeitliche Entwicklung Deutschland 104 Arbeitslosenquoten bezogen auf abhängige zivile Erwerbspersonen Männer nach Ländern und Rechtskreisen -zeitliche Entwicklung Deutschland 105 Arbeitslosenquoten bezogen auf abhängige zivile Erwerbspersonen Frauen nach Ländern und Rechtskreisen -zeitliche Entwicklung Deutschland Gemeldete Stellen 108 Eckwerte gemeldete Stellen nach ausgewählten Merkmalen Deutschland 109 Zugang an gemeldeten Stellen nach Ländern - zeitliche Entwicklung Deutschland Zugang an gemeldeten Stellen nach Berufen - zeitliche Entwicklung 110 Deutschland 111 Westdeutschland 112 Ostdeutschland 2

5 Zugang an gemeldeten Stellen nach Wirtschaftszweigen - zeitliche Entwicklung 113 Deutschland 114 Westdeutschland 115 Ostdeutschland 116 Bestand an gemeldeten Stellen nach Ländern - zeitliche Entwicklung Deutschland Bestand an gemeldeten Stellen nach Berufen - zeitliche Entwicklung 117 Deutschland 118 Westdeutschland 119 Ostdeutschland Bestand an gemeldete Stellen nach Wirtschaftszweigen - zeitliche Entwicklung 120 Deutschland 121 Westdeutschland 122 Ostdeutschland Arbeitsmarktpolitik 124 Zugang an Teilnehmern in ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - zeitliche Entwicklung Deutschland ohne Förderinformationen der zkt 125 Zugang an Teilnehmern in ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - zeitliche Entwicklung Rechtskreis SGB III Deutschland 126 Zugang an Teilnehmern in ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - zeitliche Entwicklung Rechtskreis SGB II Deutschland ohne Förderinformationen der zkt 127 Bestand an Teilnehmern in ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - zeitliche Entwicklung Deutschland ohne Förderinformationen der zkt 128 Bestand an Teilnehmern in ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - zeitliche Entwicklung Rechtskreis SGB III Deutschland 129 Bestand an Teilnehmern in ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - zeitliche Entwicklung Rechtskreis SGB II ohne Förderinformationen der zkt Zugang an Teilnehmern in Kategorien der Arbeitsmarktpolitik ohne Förderinformationen der zkt 130 Deutschland 131 Westdeutschland 132 Ostdeutschland Bestand an Teilnehmern in Kategorien der Arbeitsmarktpolitik ohne Förderinformationen der zkt 133 Deutschland 134 Westdeutschland 135 Ostdeutschland 136 Zugang von Teilnehmern in Kategorien der Arbeitsmarktpolitik insgesamt ohne Förderinformationen der zkt 137 Zugang von Teilnehmern in Kategorien der Arbeitsmarktpolitik Rechtskreis SGB III 138 Zugang von Teilnehmern in Kategorien der Arbeitsmarktpolitik Rechtskreis SGB II ohne Förderinformationen der zkt 139 Bestand an Teilnehmern in Kategorien der Arbeitsmarktpolitik ohne Förderinformationen der zkt 140 Bestand an Teilnehmern in Kategorien der Arbeitsmarktpolitik Rechtskreis SGB III Deutschland 141 Bestand an Teilnehmern in Kategorien der Arbeitsmarktpolitik Rechtskreis SGB II ohne Förderinformationen der zkt 3

6 Bestand Empfänger von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld bei Weiterbildung nach ausgewählten Strukturmerkmalen 144 Deutschland 144 Westdeutschland 145 Ostdeutschland 146 Bestand an Leistungsempfängern von Arbeitslosengeld nach Ländern Deutschland Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II - Strukturdaten als zeitliche Entwicklung 149 Deutschland 150 Westdeutschland 151 Ostdeutschland 152 Eckwerte der Leistungsempfänger nach Ländern Deutschland Arbeitslosengeld Abrechnungsergebnisse 154 Die Einnahmen und Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit 165 Einnahmen und Ausgaben für Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen Kapitel 1112 des Bundeshaushalts 168 Ausgaben für Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch Kapitel 1112 des Bundeshaushalts 176 Sonstige Auftragsangelegenheiten 178 Glossar 4

7 Die Entwicklung des Arbeits- und Ausbildungsmarktes Zusammenfassung...5 I. Arbeitsmarkt: Anhaltende Besserung Realisierte Arbeitskräftenachfrage Entwicklung der Erwerbstätigkeit Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach Ländern und Branchen Arbeitslosigkeit Entwicklung Bund Entwicklung in West- und Ostdeutschland Entwicklung nach Rechtskreisen und Langzeitarbeitslosigkeit Arbeitslosigkeit Zu- und Abgänge Arbeitslosenquoten Erwerbslosigkeit nach ILO Leistungsempfänger Arbeitslosengeld Arbeitslosengeld II Kurzarbeitergeld Nicht realisierte Arbeitskräftenachfrage Gemeldete Stellen BA-bekannte Stellen und BA-X...11 II. Ausbildungsmarkt: Zahl der noch unversorgten Bewerber vom September um mehr als 40 % verringert Ergebnisse der Nachvermittlung Unversorgte Bewerber Neue Bewerber, neue Stellen Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge Einstiegsqualifizierung...12 III. Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente: Intensivierung der Förderung Förderung Rechtskreis SGB III Förderung der Integration in den ersten Arbeitsmarkt Marktersatz durch Beschäftigung schafende Maßnahmen Förderung Rechtskreis SGB II Förderung der Integration in den ersten Arbeitsmarkt Marktersatz durch Beschäftigung schaffende Maßnahmen...16 IV. Wichtige statistische Hinweise zur Interpretation...17 V. Tabellenanhang Zusammenfassung Zum Arbeitsmarkt Die Aufwärtsentwicklung der deutschen Wirtschaft hat sich dritten Quartal fortgesetzt. Nach neuesten Angaben des Statistischen Bundesamtes ist das reale Bruttoinlandsprodukt saison- und kalenderbereinigt um 0,7 Prozent gestiegen, nach +0,3 Prozent zweiten Quartal. Im Vorjahresvergleich errechnet sich eine Wachstumsrate von 2,4 Prozent. Die günstigen konjunkturellen Rahmenbedingungen zeigen weiterhin deutliche Wirkungen auf dem Arbeitsmarkt. Nach den aktuellen saisonbereinigten Daten nehmen die Erwerbstätigkeit und die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu, während sich die Arbeitslosigkeit verringert. Im Vergleich zum Vorjahr steht einem kräftigen Plus bei der Beschäftigung ein deutliches Minus bei der Arbeitslosigkeit gegenüber. Hauptgrund für die Abnahme der Arbeitslosenzahl ist das positive konjunkturelle Umfeld, außerdem spielt der Rückgang des Arbeitskräfteangebots eine Rolle. Zum Ausbildungsmarkt Die Nachvermittlungsaktionen der Ausbildungsvermittlung zusammen mit den Kammern Rahmen des Ausbildungspaktes werden so genannten fünften Quartal mit großem Einsatz betrieben. Oberstes Paktziel ist es, jedem ausbildungswilligen und -fähigen Jugendlichen ein Angebot für eine Ausbildung oder Qualifizierung zu machen. Bis Mitte November konnte die Zahl der bis Ende September noch unversorgten Bewerber bereits um über 40% reduziert werden. Für die übrigen jungen Menschen stehen neben noch unbesetzten Ausbildungsstellen ausreichend viele Plätze in Einstiegsqualifizierungen (EQ) zur Verfügung. Diese werden von der Wirtschaft angeboten und sollen Jugendlichen mit eingeschränkter Vermittlungsperspektive einen praxisnahen Einstieg ins Berufsleben ermöglichen. Zur Arbeitsmarktpolitik Aufgrund der stark rückläufigen Zahl der Arbeitslosen und der damit verbundenen Abnahme potentieller Maßnahmeteilnehmer ging erwartungsgemäß auch der Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente zurück. Die Intensität der Förderung, bezogen auf die Gesamtheit der förderungswürdigen Personen, hat gleichen Zeitraum zugenommen. Darüber hinaus hat die Strategie der BA, auf schneller wirkende und betriebsnähere Maßnahmen zu setzen, zu kürzeren Laufzeiten geführt. Beide Effekte haben bei der Nutzung der aktiven Arbeitsmarktpolitik Bereich des SGB III zu tendenziell sinkenden Bestandszahlen geführt. Im Bereich der Beschäftigung schaffenden Maßnahmen verringerten sich die Bestände an Teilnehmern - vor allem durch das Auslaufen der Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) - Vergleich zum November 2006 um 30 Prozent. Bei den beschäftigungsbegleitenden Leistungen sanken die Teilnehmerzahlen, bedingt durch das Auslaufen des Überbrückungsgeldes und des Existenzgründungszuschusses, um 21 Prozent. Gleichzeitig wurden SGB-II-Bereich Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik stärker eingesetzt. Die Bestände an Teilnehmern in Maßnahmen der beschäftigungsbegleitenden Leistungen stiegen binnen Jahresfrist um 11 Prozent, allerdings sanken die Bestände an Teilnehmern in Beschäftigung schaffenden Maßnahmen um 7 Prozent. 5

8 ANBA Nr. 12/ I. Arbeitsmarkt: Anhaltende Besserung Die Aufwärtsentwicklung der deutschen Wirtschaft hat sich dritten Quartal fortgesetzt. Nach neuesten Angaben des Statistischen Bundesamtes ist das reale Bruttoinlandsprodukt saison- und kalenderbereinigt um 0,7 Prozent gestiegen, nach +0,3 Prozent zweiten Quartal. Im Vorjahresvergleich errechnet sich eine Wachstumsrate von 2,4 Prozent. Die günstigen konjunkturellen Rahmenbedingungen zeigen weiterhin deutliche Wirkungen auf dem Arbeitsmarkt. Nach den aktuellen saisonbereinigten Daten nehmen die Erwerbstätigkeit und die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu, während sich die Arbeitslosigkeit verringert. Im Vergleich zum Vorjahr steht einem kräftigen Plus bei der Beschäftigung ein deutliches Minus bei der Arbeitslosigkeit gegenüber. Hauptgrund für die Abnahme der Arbeitslosenzahl ist das positive konjunkturelle Umfeld, außerdem spielt der Rückgang des Arbeitskräfteangebots eine Rolle. 1. Realisierte Arbeitskräftenachfrage Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nehmen saisonbereinigt weiter zu. Im Vergleich zum Vorjahr errechnen sich kräftige Zuwächse. Dabei ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in allen Bundesländern gestiegen, am stärksten in den Stadtstaaten Hamburg und Berlin. Nach Branchen zeigen sich fast überall Beschäftigungszuwächse, vor allem bei unternehmensnahen Dienstleistern. Beschäftigungsverluste gab es Kredit- und Versicherungsgewerbe und in der öffentlichen Verwaltung. 41,0 40,0 39,0 38,0 Erwerbstätige und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Deutschland - in M illio nen - Saisonbereinigte Werte Ursprungswerte Erwerbst ät ige (linke A chse) 31,0 30,0 29,0 28,0 1.1 Entwicklung der Erwerbstätigkeit Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) 1 Oktober saisonbereinigt um gestiegen, nach September und August. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 2 hat nach Daten der Bundesagentur für Arbeit, die bis September reichen, saisonbereinigt um zugenommen, nach August. Nicht saisonbereinigt ist die Erwerbstätigkeit nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes von September auf Oktober um auf 40,36 Mio gestiegen. Gegenüber dem Vorjahr hat die Erwerbstätigkeit um oder 1,7 Prozent zugenommen, nach oder +1,7 Prozent September. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung lag September nach der Hochrechnung der Bundesagentur für Arbeit bei 27,45 Mio, gegenüber dem Vorjahr war das ein Zuwachs von oder 2,1 Prozent. Dabei entfällt etwa die Hälfte des Beschäftigungsplus auf sozialversicherungspflichtige Vollzeitstellen. Außerdem gab es Anstiege bei den Selbständigen (einschließlich mithelfender Familienangehöriger), deren Zahl nach Angaben des Statistischen Bundesamtes dritten Quartal gegenüber dem Vorjahr um Zum Unterschied zwischen Inlands- und Inländerkonzept vgl. Wichtige statistische Hinweise in Teil IV am Ende des Berichts. 2 Zur Hochrechnung vgl. Wichtige Statistische Hinweise in Teil IV am Ende des Berichts. 37,0 36,0 soz. B eschäft igt e (rechte A chse) 35, Quelle Erwerbstätigenzahlen: Statistisches Bundesamt (Inlandskonzept ) 3 Einschließlich Daten zugelassener kommunaler Träger. 27,0 26,0 auf 4,46 Mio zugenommen hat. In Arbeitsgelegenheiten (in der Mehraufwandsvariante) waren Oktober Arbeitslosengeld II-Empfänger beschäftigt, weniger als vor einem Jahr. 3 Die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigten hat nach ersten Hochrechnungen der Bundesagentur für Arbeit September 4,79 Mio betragen, mehr als vor einem Jahr. Darüber hinaus übten 2,09 Mio sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zusätzlich einen geringfügig entlohnten Nebenjob aus, gegenüber dem Vorjahr mehr. Dabei gehen in die Erwerbstätigenstatistik allein die ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigten ein, da die Nebenjobber schon mit ihrer Hauptbeschäftigung gezählt werden. 25,0 1.2 Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach Ländern und Branchen Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat Vorjahresvergleich in Ostdeutschland um 2,2 Prozent und in Westdeutschland um 2,1 Prozent zugenommen. Die Beschäftigung ist in allen Bundesländern gestiegen, am stärksten in den Stadtstaaten Hamburg (+2,9 Prozent), und Berlin (+2,9 Prozent). Die Betrachtung nach 6

9 Branchen zeigt fast überall Beschäftigungszuwächse. Vor allem bei unternehmensnahen Dienstleistungen gab es einen kräftigen Anstieg (+6,9 Prozent bzw ), der wiederum zum größten Teil von Arbeitnehmerüberlassung getragen wird. Darüber hinaus waren deutliche Zuwächse vor allem Gastgewerbe (+4,1 Prozent bzw ) und bei Verkehr und Nachrichtenübermittlung (+3,5 Prozent bzw ) zu verzeichnen. Ein großer Wachstumsbeitrag kommt auch vom Verarbeitenden Gewerbe (+1,8 Prozent bzw ). Im Baugewerbe zeigt sich praktisch keine. Merkliche Beschäftigungsverluste gab es weiterhin Kredit- und Versicherungsgewerbe und in der öffentlichen Verwaltung (-2,4 Prozent bzw und -0,7 Prozent bzw ). 2. Arbeitslosigkeit Der deutliche saisonbereinigte Rückgang der Arbeitslosigkeit hat sich November fortgesetzt. Der Vorjahreswert wird weiterhin erheblich unterschritten, Westen stärker als Osten. Der Rückgang der Arbeitslosigkeit Rechtskreis SGB III war relativ betrachtet wesentliche stärker als Rechtskreis SGB II; die positive Arbeitsmarktentwicklung erfasst aber auch die Arbeitslosen Rechtskreis SGB II. 2.1 Entwicklung Bund Arbeitslose in Deutschland - in Tausend - von Januar bis September. Der Trend kräftiger saisonbereinigter Abnahmen hat sich damit fortgesetzt. Gegenüber dem Vorjahr wurden November oder 15 Prozent weniger Arbeitslose gezählt, nach oder -16 Prozent Oktober. Die günstige Entwicklung der Arbeitslosigkeit erklärt sich vor allem mit dem konjunkturell bedingten Aufbau sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Außerdem wird der Arbeitsmarkt durch ein rückläufiges Arbeitskräfteangebot entlastet, das nach Einschätzungen des Instituts für Arbeitsmarktund Berufsforschung jahresdurchschnittlich um abnmt. 4 Darüber hinaus dürfte die intensivere Betreuung von Arbeitslosen sowie die systematische Überprüfung des Arbeitslosenstatus für den Vorjahresvergleich noch von Einfluss gewesen sein, allerdings mit abnehmender Tendenz. 2.2 Entwicklung in West- und Ostdeutschland In Westdeutschland hat sich die registrierte Arbeitslosigkeit November um auf verringert. Saisonbereinigt nahm sie um ab. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Arbeitslosigkeit um oder 17 Prozent. In Ostdeutschland nahm sie gegenüber dem Vormonat um auf ab. Saisonbereinigt errechnet sich ein Minus von Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um oder 13 Prozent reduziert. 2.3 Entwicklung nach Rechtskreisen und Langzeitarbeitslosigkeit ANBA Nr. 12/ Saisonbereinigte Werte Ursprungswerte Deutschland Von den Arbeitslosen November wurden oder 30 Prozent Rechtskreis SGB III von ei- Arbeitslose nach SGB III und SGB II in Deutschland - in Tausend SGB II Westdeutschland Ostdeutschland SGB III Die Arbeitslosigkeit hat sich von Oktober auf November um auf verringert. Der Rückgang war deutlich stärker als Durchschnitt der Jahre zuvor (2004 bis 2006 monatsdurchschnittlich: ), aber schwächer als November 2006 ( ). Saisonbereinigt errechnet sich ein Minus von , nach Oktober und monatsdurchschnittlich Vgl. IAB-Kurzbericht Nr. 15 vom

10 ANBA Nr. 12/ Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosigkeit belief sich in Deutschland für den Oktober auf 3,33 Mio und die Erwerbslosenquote auf 7,6 Prozent. 6 Die registrierte Arner Agentur für Arbeit und oder 70 Prozent Rechtskreis SGB II von einem Träger der Grundsicherung betreut. Die Arbeitslosigkeit ist Vormonatsvergleich Rechtskreis SGB III um oder 2 Prozent und Rechtskreis SGB II um oder 1 Prozent gesunken. Gegenüber dem Vorjahr hat die Arbeitslosigkeit Rechtskreis SGB III um oder 27 Prozent und Rechtskreis SGB II um oder 9 Prozent abgenommen. Der Rückgang Rechtskreis SGB III war damit zwar wesentlich stärker, die positive Arbeitsmarktentwicklung erfasst aber auch die Arbeitslosen Rechtskreis SGB II. Von der positiven Arbeitsmarktentwicklung profitieren auch die Arbeitslosen, die länger als 12 Monate arbeitslos sind, und zwar in beiden Rechtskreisen. So hat die Langzeitarbeitslosigkeit Vorjahresvergleich sogar stärker abgenommen als die Arbeitslosigkeit insgesamt, und zwar um oder 23 Prozent auf Entsprechend hat sich ihr Anteil an allen Arbeitslosen von 42,7 Prozent auf 39,3 Prozent reduziert (nur Daten aus dem IT-System der BA, ohne zugelassene kommunale Träger). Im Rechtskreis SGB II verringerte sich der Langzeitarbeitslosenanteil von 52,0 Prozent auf 47,2 Prozent und Rechtskreis SGB III von 27,6 Prozent auf 23,3 Prozent. Bei Langzeitarbeitslosen Rechtskreis SGB III handelt es sich zum größeren Teil um Nicht-Leistungsempfänger, die entweder nie einen Anspruch hatten (z.b. Berufsrückkehrer oder Berufseinsteiger) oder die nach dem Auslaufen des Arbeitslosengeld-Anspruchs wegen mangelnder Bedürftigkeit kein Arbeitslosengeld II erhalten. Außerdem sind hier ältere Arbeitslosengeld-Empfänger enthalten, die Leistungsansprüche von mehr als 12 Monaten haben. 2.4 Arbeitslosigkeit Zu- und Abgänge Arbeitslosigkeit ist kein fester Block, vielmehr gibt es viel Bewegung. So meldeten sich hochgerechnet November Menschen bei einer Arbeitsagentur oder einem Träger der Grundsicherung arbeitslos, während gleichzeitig Personen ihre Arbeitslosigkeit beendeten. Dabei gab es Vorjahresvergleich 6 Prozent mehr Zugänge und praktisch genau so viele Abgänge aus Arbeitslosigkeit. Bezogen auf den Bestand des Vormonats konnten mehr Menschen ihre Arbeitslosigkeit beenden; die so berechnete Abgangsquote hat sich Vorjahresvergleich deutlich erhöht, und zwar um 3,5 Prozentpunkte auf 21,4 Prozent. 5 Diese Quote ist in beiden Rechtskreisen gestiegen, Rechtskreis SGB II unterstützt durch Einmündungen in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. Insgesamt zeigt sich Rechtskreis SGB III ein erheblich größerer Umschlag der Arbeitslosigkeit als Rechtskreis SGB II. Eine genauere Differenzierung nach Zugangs- und Abgangsgründen ist aufgrund der 5 Abgangs- und Zugangsquoten beziehen den Abgang bzw. den Zugang des laufenden Monats auf den Bestand des Vormonats und ermöglichen damit Aussagen zur relativen Bedeutung von Abgängen bzw. Zugängen u.a. Zeitvergleich bei abnehmenden oder zunehmenden Beständen. Zugang in und Abgang aus Arbeitslosigkeit Deutschland Umstellung auf VerBIS zurzeit nicht möglich (vgl. Wichtige statistische Hinweise Teil IV des Berichts). 2.5 Arbeitslosenquoten Die Arbeitslosenquote, auf Basis aller zivilen Erwerbspersonen, belief sich November auf 8,1 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr nahm sie um 1,5 Prozentpunkte ab. Die saisonbereinigte Arbeitslosenquote verringerte sich gegenüber Vormonat um 0,1 Prozentpunkte auf 8,6 Prozent. In Ostdeutschland war die Quote mit 13,4 Prozent doppelt so groß wie Westen mit 6,7 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr verkleinerte sie sich in West- und Ostdeutschland um 1,3 bzw. 2,1 Prozentpunkte. 2.6 Erwerbslosigkeit nach ILO gegenüber dem Vorjahreszeitraum absolut in % Rechtskreis SGB III und SGB II 1) Zugang ,7 Zugangsquote 2) 19,7 +4,0 x Abgang ,5 Abgangsquote 2) 21,4 +3,5 x Rechtskreis SGB III 3)4) Zugang ,5 Zugangsquote 2) 30,8 +8,0 x Abgang ,8 Abgangsquote 2) 30,8 +7,9 x Rechtskreis SGB II 1)4) Zugang ,0 Zugangsquote 2) 15,0 +3,1 x Abgang ,3 Abgangsquote 2) 17,3 +2,1 x 1) auf 439 Kreise hochgeschätzte Daten 2) Zugang bzw. Abgang bezogen auf den Bestand des Vormonats 3) Auswertung auf Basis von 439 Kreisen 4) Zugang bzw. Abgang jeweils ohne Rechtskreiswechsler. ILO-Erwerbslose November SGB-Arbeitslose 6 Nach einer viermonatigen Übergangsphase mit eingeschränktem Veröffentlichungsprogramm wurde die Zeitreihe zur Erwerbslosigkeit mit dem September umgestellt. Als Quelle der Erwerbslosendaten wurde die Telefonstichprobe durch die Arbeitskräfteerhebung (Mikrozensus) abgelöst. Originalergebnisse stehen ab Januar zur Verfügung, die saisonbereinigte Zeitreihe wird unter Nutzung der monatlichen saisonbereinigten registrierten Arbeitslosendaten geschätzt. Nach der Umstellung weist die Reihe der Erwerbslosigkeit Durchschnitt annähernd Erwerbslose mehr aus als die Reihe vor der Revision. Ausführliche Informationen finden sich auf der Internete des Statistischen Bundesamtes unter Content/Statistiken/Arbeitsmarkt/ILOArbeitsmarktstatistik/Hinweise_ILO,ver sion=1.psml. 8

11 beitslosigkeit nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III) betrug gleichen Monat und die Arbeitslosenquote 8,2 Prozent. Die saisonbereinigte Erwerbslosenquote lag bei 8,1 Prozent, die ebenfalls saisonbereinigte Arbeitslosenquote bei 8,7 Prozent. Die Erwerbslosen nach dem ILO-Konzept sind nicht einfach eine Teilmenge der Arbeitslosen nach den Begriffsbestmungen des SGB. Nur eine Teilgruppe ist sowohl erwerbs- als auch arbeitslos. Jedes Konzept erfasst in erheblichem Maße auch Personen, die vom anderen Konzept nicht berücksichtigt werden. Die Unterschiede folgen aus verschiedenen Erhebungsmethoden (Stichprobenbefragung der Bevölkerung versus Meldung bei einer Agentur oder einem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende) und unterschiedlichen Konkretisierungen von Begriffsmerkmalen der Arbeitslosigkeit (z. B. liegt nach dem SGB Arbeitslosigkeit auch dann vor, wenn eine Beschäftigung von weniger als 15 Wochenstunden ausgeübt wird, während nach dem ILO-Konzept schon eine Wochenstunde Arbeit Erwerbslosigkeit beendet; Einzelnen vergleiche Wichtige statistische Hinweise in Teil IV am Ende des Berichts). 3. Leistungsempfänger Leistungsem pfänger in Deutschland - in Tausend - SGB II SGB III ANBA Nr. 12/ Leistungsempfänger nach SGB III und SGB II 1) Deutschland Im November bekamen erwerbsfähige Menschen Lohnersatzleistungen nach dem SGB III oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, oder 6 Prozent weniger als vor einem Jahr oder 49 Prozent dieser Leistungsempfänger waren arbeitslos. Von allen Arbeitslosen erhielten 87 Prozent Leistungen Arbeitslosengeld September Oktober November SGB III Arbeitslosengeldempfänger darunter arbeitslose Arbeitslosengeldempfänger SGB II Arbeitslosengeld II Empfänger darunter arbeitslose Arbeitslosengeld II Empfänger Sozialgeld - Empfänger Bedarfsgemeinschaften ) hochgeschätzte und hochgerechnete vorläufige Werte Nach einer vorläufigen Hochrechnung erhielten November Personen Arbeitslosengeld nach dem SGB III (ohne Arbeitslosengeld für Weiterbildung). Von Oktober auf November gab es praktisch keine (+1.000), gegenüber dem Vorjahr wurden oder 22 Prozent weniger Arbeitslosengeld-Empfänger gezählt. Ausschlaggebend für die günstige Entwicklung sind deutlich weniger Zugänge in den Leistungsbezug. Im gleitenden Jahreszeitraum von Oktober 2006 bis September aktuellere Daten liegen hier nicht vor bezogen Personen neu Arbeitslosengeld, oder 19 Prozent weniger als gleichen Zeitraum des Vorjahres. Den rückläufigen Bestands- und Zugangszahlen folgend reduzierten sich auch die Abgänge aus dem Leistungsbezug, und zwar um oder 18 Prozent auf Dabei gelang es Arbeitslosengeldbeziehern, ihren Leistungsbezug durch Aufnahme einer Beschäftigung zu beenden; der Rückgang betrug dort nur 15 Prozent, so dass sich der Anteil der Arbeitsaufnahmen an allen Abgängen von 49 Prozent auf 51 Prozent erhöhte. Gleichzeitig nahm die Zahl der Leistungsbezieher, die ihren Anspruch ausschöpften, Vorjahresvergleich überdurchschnittlich ab, und zwar um 23 Prozent auf ; entsprechend verringerte sich ihr Anteil an allen Abgängen von 28 Prozent auf 26 Prozent. Von den Arbeitslosengeld-Empfängern November waren oder 70 Prozent arbeitslos gemeldet Arbeitslosengeld-Empfänger wurden nicht als arbeitslos geführt, weil sie die vorruhestandsähnliche Regelung des 428 SGB III in Anspruch nahmen, arbeitsunfähig erkrankt waren oder sich in einer Trainingsmaßnahme befanden. 3.2 Arbeitslosengeld II Die hochgerechnete Zahl der Arbeitslosengeld II-Empfänger nach dem SGB II 8 hat sich von Oktober auf November um auf Empfänger verringert. Im Ver- 7 Bereinigt um die Zahl der Personen, die zusätzlich zum Arbeitslosengeld auch Arbeitslosengeld II erhalten ( Aufstocker ). Diese Personen werden dem Rechtskreis SGB II zugeordnet. 8 Zur Hochrechnung und zur Erhebung der Arbeitslosenzahlen nach Rechtskreisen vgl. Wichtige statistische Hinweise in Teil IV am Ende des Berichts. 9

12 ANBA Nr. 12/ gleich zum Vorjahr gab es oder 3 Prozent weniger Leistungsempfänger. Im November waren oder 46 Prozent der Arbeitslosengeld II-Empfänger arbeitslos gemeldet. Dieser Anteil hat sich deutlich verringert, vor einem Jahr waren es noch 49 Prozent. Ein Grund dafür ist die systematische Überprüfung des Arbeitslosenstatus von Arbeitslosengeld II-Empfängern. Darüber hinaus spielt aber auch eine Rolle, dass die Zahl der Erwerbstätigen, die ihr Erwerbseinkommen durch Arbeitslosengeld II aufstocken, deutlich zugenommen hat. Nach den letzten Daten, die hierzu vorliegen, erzielten Juli rund Arbeitslosengeld II-Bezieher Erwerbseinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro und waren nicht arbeitslos gemeldet. 9 Insgesamt erhielten erwerbsfähige Hilfebedürftige Arbeitslosengeld II, ohne arbeitslos zu sein. Neben der oben genannten Erwerbstätigkeit, die in der Regel mindestens 15 Wochenstunden umfassen dürfte, können Gründe dafür sein der Schulbesuch, die Beschäftigung in einer Arbeitsgelegenheit, die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme oder die Betreuung kleiner Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger. 3.3 Kurzarbeitergeld Kurzarbeitergeld 10 wurde September jüngere Daten liegen noch nicht vor von Arbeitnehmern in Anspruch genommen. Der durchschnittliche Arbeitszeitausfall betrug 55 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr wurden oder 27 Prozent weniger Kurzarbeiter gezählt. Abnahmen wurden in West- und Ostdeutschland registriert (gegenüber Vorjahr Westdeutschland: oder -27 Prozent auf ; Ostdeutschland: oder -26 Prozent auf 6.000). 4. Nicht realisierte Arbeitskräftenachfrage Nach den kräftigen Zuwächsen des vergangenen Jahres hält sich der gemeldete Stellenbestand auf hohem Niveau. Saisonbereinigt errechnen sich Durchschnitt der letzten Monate nur geringfügige en, der Vorjahreswert wird noch bei den ungeförderten normalen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen überschritten. Darüber hinaus sind der BA vor allem aus ihrer Job-Börse und dem Job-Roboter deutlich mehr Stellen bekannt als vor einem Jahr. Der dazugehörige Index (BA-X) nmt weiter zu. 4.1 Gemeldete Stellen Gemeldetes Stellenangebot in Deutschland - in Tausend - Saisonbereinigte Werte Ursprungswerte Stellen insgesamt ungeförderte Stellen ungeförderte sozialversicherungspflichtige Stellen Das gemeldete Stellenangebot (einschließlich geförderter Stellen) 11 ist November saisonbereinigt um gestiegen. Dabei haben sich die ungeförderten Stellenangebote 12 zwar insgesamt nicht verändert, aber die Teilgröße der ungeförderten Stellen für normale sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse 13, die besser die Marktentwicklung widerspiegeln, hat um zugelegt. Nicht saisonbereinigt gab es November insgesamt Stellen, von denen 90 Prozent sofort zu besetzen waren. Im Vergleich zum Vorjahr hat ihre Zahl um oder 5 Prozent abgenommen. Von allen gemeldeten Stellen waren 62 Prozent oder ungeförderte Stellen für normale sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, das waren oder 3 Prozent mehr als vor einem Jahr. In Westdeutschland hat der gesamte Stellenbestand gegenüber dem Vorjahr insgesamt um auf und in Ostdeutschland um auf abgenommen. Die ungeförderten Stellen für normale sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse haben sich Westen um auf erhöht und Osten um auf abgenommen. Dabei ist der Anteil der geförderten Stellen an allen Stellen Osten mit 50 Prozent erheblich größer als Westen mit 26 Prozent. 9 Vorläufige, hochgerechnete Daten. Datenbasis sind Kreise mit vollständigen Daten Fachverfahren A2LL. Seit Januar stehen aus A2LL wieder Daten zu berücksichtigungsfähigem und anrechenbarem Einkommen aus Erwerbstätigkeit zur Verfügung. Insgesamt erzielten Juli rund 1,25 Mio Arbeitslosengeld II-Empfänger Brutto- Einkommen aus Erwerbstätigkeit, Vergleich zu 0,95 Mio September 2005, dem letzten zuvor auswertbaren Monat in A2LL. Ausführlich hierzu mit Auswertungen für den Januar vgl. Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherung für Arbeitsuchende: Anrechenbare Einkommen und Erwerbstätigkeit, Nürnberg August. 10 Angaben zur Kurzarbeit werden verfahrensbedingt jeweils zwei Monate nach Quartalsende für die Monate des Quartals ausgewiesen. 11 Geförderte Stellen umfassen Stellen für PSA, ABM, BSI und Arbeitsgelegenheiten. 12 Ab werden Stellenangebote für Saisonbeschäftigungen nur noch dann erfasst, wenn sie über die durch die Eckpunkteregelung zur Zulassung von Saisonkräften garantierten Zusagen (Kontingente) hinausgehen und eine Arbeitsmarktprüfung erforderlich ist bzw. Vermittlungsbemühungen eingeleitet werden. Innerhalb der Zusagen werden in der Regel nur noch solche Stellenangebote erfasst, die auf einer nicht-namentlichen Anforderung des Arbeitgebers beruhen. 13 Normale sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse enthalten zum einen keine geringfügig entlohnte Beschäftigung und zum andern keine Job-, Saison-, Tele-, Gastarbeiter-, Altersteilzeit- und PSA-Stellen sowie besondere Stellen für Haushaltshilfen für Pflegebedürftige und Daueraufträge. 10

13 Gemeldetes Stellenangebot Deutschland November absolut gegenüber Anteil dem Vorjahr in % absolut in% Bestand alle Stellen ,2 darunter: Vakanzen ,0 ungeförderte Stellen ,9 darunter: Vakanzen ,6 ungeförderte sozialversicherungspflichtige Stellen 1) ,0 darunter: Vakanzen ,0 Zugang alle Stellen ,6 darunter: Vakanzen ,0 ungeförderte Stellen ,3 darunter: Vakanzen ,7 ungeförderte sozialversicherungspflichtige Stellen 1) ,2 darunter: Vakanzen ,6 Abgang alle Stellen ,4 ungeförderte Stellen ,7 ungeförderte sozialversicherungspflichtige Stellen 1) ,5 darunter: ohne Vakanzzeit ,2 über drei Monate ,9 durchschnittliche Vakanzzeit 2) ,8 1) Ohne Job-, Saison-, Telearbeit-, Gastarbeiter- und PSA-Stellen sowie Daueraufträge. 2) Zeitspanne vom Besetzungstermin bis zu Abgang der Stelle aus dem Bestand in Tagen. Der Stellenbestand schlägt sich relativ schnell um. Dabei waren die Zugänge November etwas stärker als vor einem Jahr. So gingen November Stellenmeldungen ein, oder 1 Prozent mehr. Von diesen Stellen waren 50 Prozent sofort zu besetzen. Die Stellenabgänge haben Vorjahresvergleich zugenommen; Angebote wurden abgemeldet, oder 4 Prozent mehr. Die Bewegungen sind von geförderten Stellen, also insbesondere von Arbeitsgelegenheiten, und von Saisonstellen beeinflusst (vgl. oben). Die konjunkturelle Belebung kann besser an den ungeförderten Stellen für normale sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse abgelesen werden: So wurden No- vember derartige Stellen neu gemeldet, oder 3 Prozent mehr als vor einem Jahr. Gleichzeitig wurden Stellen abgemeldet, oder 12 Prozent mehr. Die neu gemeldeten Stellen für ungeförderte normale sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse waren zu 49 Prozent sofort zu besetzen. 8 Prozent dieser Stellen wurden abgemeldet, bevor sie vakant wurden, 26 Prozent waren länger als drei Monate vakant. Die durchschnittliche Vakanzzeit 14 der November abgemeldeten Stellen, also die Zeit, in der der Arbeitsplatz zu besetzen war, belief sich auf 72 Tage, Vergleich zu 62 Tagen vor einem Jahr. Die langjährige Entwicklung zeigt, dass die Vakanzzeit sich prozyklisch mit der Konjunktur verändert, und der aktuelle Anstieg insofern typisch und zunächst als Ergebnis einer steigenden Arbeitskräftenachfrage zu werten ist. 4.2 BA-bekannte Stellen und BA-X Neben den gemeldeten offenen Stellen kennt die Bundesagentur noch zusätzliche Stellen, unter anderem gemeldet aus der privaten Arbeitsvermittlung sowie aus ihrer Job-Börse und dem Job-Roboter. Alles in allem waren das November Stellen, oder 17 Prozent mehr als vor einem Jahr. 15 Nach Untersuchungen des IAB kennt die Bundesagentur für Arbeit damit deutlich mehr als die Hälfte des gesamtwirtschaftlichen Stellenangebots 16 und kann darauf Bewerber vermitteln - teilweise aber erst nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber. 17 Auf Basis der BA-bekannten Stellen des ersten Arbeitsmarktes berechnet die BA einen saisonbereinigten Stellenindex, den BA-X. Um damit ausschließlich die tatsächliche Marktentwicklung abzubilden, werden be BA-X neben den geförderten Stellen auch die Saisonstellen nicht berücksichtigt. Im November stieg der BA-X um 4 auf 233 Punkte, was einem Plus zum Vorjahr von 57 Punkten entspricht. 18 Damit verstetigt sich die hohe Nachfrage nach Mitarbeitern in Unternehmen. ANBA Nr. 12/ 14 Vakanzzeit misst die Zeitspanne vom gewünschten Besetzungstermin bis zur Abmeldung der Stelle. 15 Vgl. Das Stellenangebot in Deutschland - BA-bekannte Stellen, dex. shtml 16 Nach Angaben des IAB lag das gesamtwirtschaftliche Stellenangebot dritten Quartal bei 1,25 Mio. Vgl. Presseinformation des IAB vom Vgl. IAB Kurzbericht Nr. 11 vom 23. Mai. 18 Vgl. BA-X: Der Stellenindex der BA, dex.shtml 11

14 ANBA Nr. 12/ II. Ausbildungsmarkt: Zahl der noch unversorgten Bewerber vom September um mehr als 40 % verringert Die Nachvermittlungsaktionen der Ausbildungsvermittlung zusammen mit den Kammern Rahmen des Ausbildungspaktes werden so genannten fünften Quartal mit großem Einsatz betrieben. Oberstes Paktziel ist es, jedem ausbildungswilligen und -fähigen Jugendlichen ein Angebot für eine Ausbildung oder Qualifizierung zu machen. Bis Mitte November konnte die Zahl der bis Ende September noch unversorgten Bewerber bereits um über 40 Prozent reduziert werden. Für die übrigen jungen Menschen stehen neben noch unbesetzten Ausbildungsstellen ausreichend viele Plätze in Einstiegsqualifizierungen (EQ) zur Verfügung. Diese werden von der Wirtschaft angeboten und sollen Jugendlichen mit eingeschränkter Vermittlungsperspektive einen praxisnahen Einstieg ins Berufsleben ermöglichen. 1. Ergebnisse der Nachvermittlung Bis zum 20. November wurden 86 Prozent der am unversorgten Bewerber zu den gemeinsamen Nachvermittlungen von Kammern und Ausbildungsvermittlung eingeladen. Von den eingeladenen Jugendlichen erschien etwa die Hälfte (51 Prozent), 12 Prozent hatten sich entschuldigt. Über ein Drittel der Jugendlichen (37 Prozent) erschienen ohne Angabe von Gründen nicht, auch weil sie wohl bereits selbst eine Ausbildung oder eine Alternative gefunden hatten. Von den zur Nachvermittlung erschienen Jugendlichen haben bereits 86 Prozent ein Angebot auf Ausbildung und/oder eine Einstiegsqualifizierung erhalten Unversorgte Bewerber Aufgrund der vielfältigen Aktivitäten der BA und der Kammern Rahmen der Nachvermittlungsaktion hat sich die Zahl der Ende September noch unvermittelten Bewerber bis Mitte November um auf verringert. Die Zahl der Ende September noch unversorgten Bewerber konnte somit bisher um 43 Prozent abgebaut werden. Zum gleichen Zeitpunkt gelang dies Vorjahr zu 46 Prozent. Allerdings lag damals die Zahl der unversorgten Bewerber September um über der Zahl von. Von den nicht mehr als unversorgt gemeldeten Jugendlichen mündeten bzw. 58 Prozent in betriebliche Ausbildung, EQ, Schule, Studium oder ein anderes Qualifizierungsangebot ein. Für weitere 11 Prozent gab es begründete Alternativen wie etwa eine Arbeitsstelle, Bundeswehr, Zivildienst bzw. ein Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr. Von 31 Prozent der Jugendlichen lag keine Rückmeldung über ihren Verbleib vor, da sie kein Interesse bzw. keine Reaktion auf die Einladung bzw. Nachfragen der Arbeitsagenturen zeigten. 3. Neue Bewerber, neue Stellen Der Ausbildungsmarkt ist in den ersten Monaten des neuen Ausbildungsjahres noch in Bewegung. So gab es sogenannten 5. Quartal Ende September auch neue Bewerber- und Stellenmeldungen für das bereits angelaufene Ausbildungsjahr. Bis Mitte November meldeten 19 Quelle: Fachliche Anschreibung der Bundesagentur für Arbeit. sich bei den Agenturen für Arbeit weitere Jugendliche, die sofort in eine Ausbildungsstelle vermittelt werden wollten, vor allem weil sie ihre Ausbildung nicht angetreten oder abgebrochen hatten oder keinen Studienplatz bekommen haben. Von ihnen haben bereits wieder ein Angebot angenommen, gelten noch als unversorgt. Gleichzeitig gingen Lehrstellen zur sofortigen Besetzung ein, besonders deshalb, weil Lehrlinge ihre Ausbildung gar nicht begonnen hatten oder Ausbildungsverträge während der Probezeit aufgelöst wurden. Hiervon waren Mitte November noch frei. 4. Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge Die bei den Kammern eingetragenen Ausbildungsverträge signalisieren weiter einen sehr positiven Trend: Bis Ende Oktober wurden bei den Industrie- und Handelskammern knapp Ausbildungsverträge registriert, das ist ein Zuwachs von (+10,0 Prozent) gegenüber Bei den Handwerkskammern wurden gleichen Zeitraum Neueintragungen gemeldet, dies entspricht einem Zuwachs von (+8,2 Prozent) gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt stieg die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge in diesen Kammerbereichen um (+9,4 Prozent) auf an. 5. Einstiegsqualifizierung Das Sonderprogramm des Bundes zur Förderung der Einstiegsqualifizierung Jugendlicher wurde mit dem Vierten SGB III-Änderungsgesetz ab als Arbeitgeberleistung in das Arbeitsförderungsrecht übernommen ( 235b SGB III). Auch in diesem Jahr werden von der Wirtschaft Rahmen des Ausbildungspaktes wieder bis zu betriebliche Einstiegsqualifizierungen angeboten. Bis Mitte November sind der BA bereits Stellen gemeldet worden (5 Prozent weniger als Vorjahr). Davon waren zum Stichtag November noch unbesetzt, etwa gleich viele wie Vorjahr. Seit August sind insgesamt etwa junge Menschen in eine betriebliche Einstiegsqualifizierung eingemündet, ebenso viele Vorjahr. Die Zahl an Einmündungen dürfte wegen Verzögerungen be Inkrafttreten des Gesetzes nun noch schneller steigen. Nach wie vor erfreut sich das Instrument bei Arbeitgebern und Jugendlichen großer Beliebtheit. 12

15 III. Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente: Intensivierung der Förderung ANBA Nr. 12/ Seit der Einführung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) zum 2005 sind die Zuständigkeit und Verantwortung für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen auf unterschiedliche Träger verteilt. Die Agenturen für Arbeit sind Wesentlichen für die Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zuständig, die dem Rechtskreis des SGB III zugeordnet werden. Im Rahmen des SGB II nehmen Arbeitsgemeinschaften (ARGEn), Agenturen für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung und zugelassene kommunale Träger die Aufgaben der Grundsicherung wahr und entscheiden über den Einsatz arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen. Weit überwiegend sind dies Arbeitsgemeinschaften aus Kommunen und Arbeitsagenturen. In 69 Fällen sind zugelassene kommunale Träger zuständig für die arbeitsmarktpolitischen Leistungen nach dem SGB II, in 21 Städten und Kreisen nmt die örtliche Agentur für Arbeit diese Aufgabe allein wahr (Agenturen für Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung). Der überwiegende Teil der arbeitsmarktpolitischen Instrumente des SGB III kann gemäß 16 Abs. 1 SGB II auch für Arbeitslosengeld-II-Empfänger genutzt werden. Eine Ausnahme ist zum Beispiel die Förderung der Selbständigkeit durch den Gründungszuschuss und das auslaufende Instrument des Existenzgründungszuschusses, die nur Rechtskreis SGB III zum Einsatz kommen. Anderers sind das Einstiegsgeld sowie die Arbeitsgelegenheiten ausschließlich Leistungen des SGB II. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen verfolgen das Ziel, Arbeitslose nachhaltig in den Arbeits- bzw. Ausbildungsmarkt zu integrieren. Wegen der Besonderheiten der jeweils zu betreuenden Personenkreise werden in den unterschiedlichen Rechtskreisen bestmte arbeitsmarktpolitische Instrumente schwerpunktmäßig eingesetzt. Während bei Arbeitslosen Rechtskreis SGB II eine Beschäftigung in der Regel schon länger zurückliegt oder zum Teil noch nie ausgeübt wurde, verfügen Arbeitslose Rechtskreis SGB III überwiegend über aktuellere Erfahrungen Berufsleben. Für sie kommen daher eher arbeitsmarktpolitische Instrumente in Frage, die auf eine Verbesserung bereits vorhandener Qualifikationen bzw. eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt abzielen. Aufgrund der stark rückläufigen Zahl der Arbeitslosen und der damit verbundenen Abnahme potentieller Maßnahmeteilnehmer ging erwartungsgemäß auch der Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente zurück. Die Intensität der Förderung, bezogen auf die Gesamtheit der förderungswürdigen Personen, hat gleichen Zeitraum zugenommen. Darüber hinaus hat die Strategie der BA, auf schneller wirkende und betriebsnähere Maßnahmen zu setzen, zu kürzeren Laufzeiten geführt. Beide Effekte haben bei der Nutzung der aktiven Arbeitsmarktpolitik Bereich des SGB III zu tendenziell sinkenden Bestandszahlen geführt. Im Bereich der Beschäftigung schaffenden Maßnahmen verringerten sich die Bestände an Teilnehmern - vor allem durch das Auslaufen der Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) - Vergleich zum November 2006 um 30 Prozent. Bei den beschäftigungsbegleitenden Leistungen sanken die Teilnehmerzahlen, bedingt durch das Auslaufen des Überbrückungsgeldes und des Existenzgründungszuschusses, um 21 Prozent. Gleichzeitig wurden SGB-II-Bereich Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik stärker eingesetzt. Die Bestände an Teilnehmern in Maßnahmen der beschäftigungsbegleitenden Leistungen stiegen binnen Jahresfrist um 11 Prozent, allerdings sanken die Bestände an Teilnehmern in Beschäftigung schaffenden Maßnahmen um 7 Prozent. Die Daten zu den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten sind vorläufig, endgültige Daten stehen erst mit dreonatiger Wartezeit zur Verfügung. Am aktuellen Rand werden die Daten hochgerechnet, um eine erste Einschätzung zum Einsatz von Arbeitsmarktpolitik zu ermöglichen. Das Hochrechnungsverfahren beruht auf Erfahrungswerten der Vergangenheit und gleicht Differenzen zwischen den statistisch übermittelten Teilnehmerzahlen und Nacherfassungen aus, die erst mit zeitlicher Verzögerung in die Statistik einfließen. 1. Förderung Rechtskreis SGB III Die Bundesagentur für Arbeit hat aus dem Sozialgesetzbuch III (SGB III) den gesetzlichen Auftrag, zu einem möglichst hohen Beschäftigungsstand in Deutschland beizutragen und die Beschäftigungsstruktur ständig zu verbessern. Das Entstehen von Arbeitslosigkeit soll vermieden und die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzt werden. Zur Verwirklichung dieser Ziele steht den Agenturen für Arbeit eine Vielzahl von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten zur Verfügung. Sie erlauben es, sowohl auf unterschiedliche Arbeitsmarktgegebenheiten als auch auf die individuellen Voraussetzungen und Bedürfnisse der Arbeit suchenden Menschen zu reagieren. Dabei wird der bereits in den Vorjahren eingeschlagene Weg des konsequenten effizienten und effektiven Einsatzes der finanziellen Mittel weiter beschritten. Mit den verfügbaren Ressourcen soll ein Maxum an arbeitsmarktlicher Wirkung erreicht werden. Der Einsatz von beschäftigungsbegleitenden Leistungen und Maßnahmen zur Verbesserung von Integrationschancen steht dabei eindeutig Vordergrund. Beschäftigung schaffende Maßnahmen treten demgegenüber zurück. 13

16 ANBA Nr. 12/ 1.1 Förderung der Integration in den ersten Arbeitsmarkt Berufliche Weiterbildung kommt als arbeitsmarktpolitisches Instrument vor allem dann zum Einsatz, wenn es gilt, die Diskrepanz zwischen qualifikatorischen Anforderungen der Nachfrage nach Arbeitskräften und den bei arbeitslosen Arbeitnehmern vorhandenen Qualifikationen auszugleichen. Ziel ist es, durch berufliche Weiterbildungsförderung die Dauer der Arbeitslosigkeit zu verkürzen. Arbeitslose erhalten einen Bildungsgutschein, wenn die Weiterbildung für sie eine nachhaltige Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt erwarten lässt und das effizienteste Instrument darstellt. Sofern die Weiterbildungsmaßnahme von einer fachkundigen Stelle zugelassen wurde, können die Kunden den Bildungsgutschein bei einem geeigneten Träger ihrer Wahl einlösen. Im November nahmen SGB-III-Bereich Personen an einer Weiterbildungsmaßnahme teil. Gegenüber dem Vorjahresmonat war dies eine Abnahme um 10 Prozent. Eine neue Weiterbildung haben November Personen begonnen. Seit haben Personen eine Weiterbildungsmaßnahme begonnen, 36 Prozent mehr als entsprechenden Vorjahreszeitraum. Damit hat die BA auch auf den steigen Fachkräftebedarf in Deutschland reagiert Förderung der Selbständigkeit (Bestände) insgesamt Exist enzgründungszuschuss Üb erb rückungsg eld Restabwicklung 0 Jan 06 Jan 07 Gründungszuschuss SGB II: Einstiegsgeld - Variante Selbständig keit Zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten und zum Ausgleich von geringeren Quali fizierungsdefiziten werden die vergleichsweise kürzeren und damit günstigeren Maßnahmen der Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahmen eingesetzt. An solchen Maßnahmen haben November insgesamt Personen teilgenommen. Der Bestand liegt damit unter dem des Vorjahresmonats und zwar um 23 Prozent Personen haben November eine solche Maßnahme begonnen. Seit sind Personen in eine Trainingsmaßnahme eingetreten. Dies waren gut 1 Prozent weniger als entsprechenden Vorjahreszeitraum. Im November wurde Rechtskreis SGB III die Beschäftigung von Arbeitnehmern mit Vermittlungshemmnissen durch Eingliederungszuschüsse gefördert. Im Vergleich zum Vorjahresmonat bedeutet dies eine Abnahme von 8 Prozent. Neu bewilligt worden sind November Eingliederungszuschüsse. In den ersten elf Monaten des Jahres sind damit Personen neu mit einem Eingliederungszuschuss gefördert worden, 13 Prozent mehr als Vorjahreszeitraum. Im November waren für Bewerber Dritte mit deren Vermittlung beauftragt Bewerber wurden Laufe des Monats November Beauftragten zugewiesen, insgesamt und damit 23 Prozent weniger als Jahr zuvor. Für Teilnehmer 20 Bei dem Instrument der Beauftragung Dritter mit der Vermittlung werden für den Monat November SGB III Ursprungswerte, also keine hochgerechneten Werte referiert. Ausgesprochen starke Zugänge und damit verbundene Bestandszuwächse innerhalb der letzten Monate bei diesem Instrument haben dazu geführt, dass das Hochrechnungsverfahren die Entwicklung nicht adäquat antizipieren konnte. Entsprechend ist ein Vorjahresvergleich nicht möglich, da der Vergleich von vorläufigen mit endgültigen Werten nicht sinnvoll ist. waren Träger mit Eingliederungsmaßnahmen beauftragt. Im Vergleich zum Vorjahresmonat stellt dies eine Steigerung des Bestandes um 175 Prozent dar. Im November wurden Neueintritte gezählt. Seit wurden Personen Trägern zugewiesen, 230 Prozent mehr als Jahr zuvor. Die Förderung der Selbständigkeit wurde Sommer 2006 grundlegend reformiert. Seit dem 1. August 2006 sind die beiden Instrumente Überbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss zu einem einheitlichen Instrument der Existenzgründungs förderung, dem Gründungszuschuss, SGB III zusammen gefasst worden. Eine neue Förderung mit dem Existenzgründungs zuschuss war letztmalig zum 30. Juni 2006 möglich, die letztmalige Förderung mit dem Überbrückungsgeld war nach einer Übergangsfrist bis zum 1. November 2006 möglich. Aufgrund der bis zu dreijährigen Laufzeit des Existenzgründungszuschusses werden noch bis Juli 2009 Personen mit diesem Instrument gefördert werden. Im November wurden Existenzgründer mit einem Existenzgründungszuschuss oder dem Gründungszuschuss gefördert, 19 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Dieser Rückgang liegt vor allem in dem Wegfall des Überbrückungsgeldes begründet. Werden jedoch nur Gründungszuschuss und Existenzgründungszuschuss betrachtet, beträgt der Vorjahresrückgang nur 2 Prozent. Von den geförderten Existenzgründern erhielten einen Existenzgründungszuschuss und Personen einen Gründungszuschuss. Im November wurden Personen mit dem Gründungszuschuss erstmalig gefördert. Seit wurden Personen neu in die Förderung mit einem Gründungszuschuss aufgenommen. 14

17 1.2 Marktersatz durch Beschäftigung schafende Maßnahmen Marktersatzmaßnahmen werden mit Einführung des SGB II zu 2005 überwiegend für Arbeitslose eingesetzt, die diesem Rechtskreis zugeordnet sind. Entsprechend dieser Schwerpunktverteilung zwischen Arbeits agenturen und Trägern der Grundsicherung haben die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen Rechtskreis SGB III an Bedeutung verloren. Darüber hinaus haben Beschäftigung schaffende Maßnahmen insgesamt durch die Abschaffung der Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) an Gewicht verloren. Im November waren Personen in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) beschäftigt, 9 Prozent weniger als vor einem Jahr. Der Bestand an Teilnehmern SGB III entspricht etwa einem knappen Drittel der Teilnehmer Rechtskreis SGB II Personen waren in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme in Westdeutschland beschäftigt, in Ostdeutschland befanden sich Personen in einer ABM. ABM werden damit in Ostdeutschland häufiger eingesetzt. Eine neue ABM haben November 900 Personen begonnen. Verglichen mit den Zugängen der ersten elf Monate des Vorjahres wurden ABM bis November weniger stark eingesetzt. In den ersten elf Monaten haben zwar Personen eine ABM begonnen, dies stellt jedoch einen Rückgang zum Vorjahreszeitraum um 4 Prozent dar. 2. Förderung Rechtskreis SGB II 21 Als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) sind die Arbeitsagenturen und Kommunen - entweder in Arbeitsgemeinschaften, in getrennter Aufgabenwahrnehmung oder als zugelassene kommunale Träger - für die aktive Arbeitsförderung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuständig. Sie sind verantwortlich für die Einrichtung und Durchführung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Empfänger des Arbeitslosengeldes II. Für diesen Personenkreis können die klassischen arbeitsmarktpolitischen Instrumente des SGB III mit Ausnahme der Instrumente zur Selbständigenförderung eingesetzt werden. Hinzu kommen das Einstiegsgeld, die Arbeitsgelegenheiten sowie sonstige weitere Leistungen, soweit sie für die individuelle Eingliederung in das Erwerbsleben erforderlich sind. Außerdem stehen für diese Personen sozialintegrative Leistungen zur Verfügung. 21 Seit Juni können Bereich des SGB II auch Förderinformationen der zugelassenen kommunalen Träger statistisch ausgewertet werden. Die Förderinformationen liegen rückwirkend bis Januar 2006 vor, so dass auch Vorjahresvergleiche möglich sind. Niveaubrüche mit früheren Veröffentlichungen sind somit möglich, da gut 10 Prozent aller Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik Bereich des SGB II von zugelassenen kommunalen Trägern betreut worden sind. Für Vorjahresvergleiche ist zu beachten, dass die Förderinformationen der zugelassenen kommunalen Träger nicht hochgerechnet werden können und somit tendenziell Vorjahresvergleiche verzerrt sein können. Aufgabe aller Akteure am Arbeitsmarkt ist es, tragfähige Konzepte zu entwickeln, die es den Arbeitslosengeld-II- Empfängern ermöglichen, entsprechende Fortschritte hin zur beruflichen (Wieder-) Eingliederung zu erzielen. Im Unterschied zum SGB-III-Bereich, bei dem vor allem die direkte Integration in den Arbeitsmarkt Vordergrund steht, soll die Arbeitsmarktpolitik Rahmen des SGB II neben der direkten Integration in den Arbeits- bzw. Ausbildungsmarkt auch dazu beitragen, die Erwerbsfähigkeit des Hilfebedürftigen zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen. Einen Schwerpunkt bilden nach wie vor Beschäftigung schaffende Maßnahmen, zu denen auch die Arbeitsgelegenheiten gehören. Im Laufe des aktuellen Jahres wurden allerdings auch andere Instrumente stärker genutzt. 2.1 Förderung der Integration in den ersten Arbeitsmarkt An Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung haben November Personen aus dem Rechtskreis SGB II teilgenommen, dies waren 19 Prozent mehr als Vorjahresmonat Personen haben November eine solche Maßnahme begonnen. Seit haben Personen eine Maßnahme der beruflichen Weiterbildung begonnen, 38 Prozent mehr als Jahr zuvor. In einer Trainingsmaßnahme bzw. einer Maßnahme zur Eignungsfeststellung waren November Personen. Insgesamt entsprach dies fast der Zahl der geförderten Personen November Personen haben eine solche Maßnahme November begonnen, waren es die eine Trainingsmaßnahme begannen, was einem Anstieg um 14 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Beschäftigung von Hilfebedürftigen mit Eingliederungszuschüssen wurde November in Fällen gefördert. Im Vergleich zum Vorjahresmonat bedeutet dies bundesweit ein Anstieg um 22 Prozent. Für Personen sind diese Zuschüsse November erstmals bewilligt worden. In den ersten elf Monaten des Jahres haben Personen und somit 21 Prozent mehr als vor einem Jahr eine Maßnahme dieser Art begonnen. Das Einstiegsgeld, das ausschließlich SGB-II-Bereich zum Einsatz kommt und als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II gezahlt wird, kann sowohl für die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung als auch einer selbständigen Tätigkeit erbracht werden. Im November wurde es an Personen ausbezahlt, davon in Fällen zur Unterstützung einer Existenzgründung. Damit dient das Einstiegsgeld in 66 Prozent aller Fälle der Förderung der Existenzgründung. Im Vergleich zum November des Vorjahres wurde das Einstiegsgeld zur Unterstützung einer Existenzgründung in 8 Prozent weniger Fällen gezahlt. Im November wurden Personen in die Förderung durch das Einstiegsgeld aufgenommen. Seit haben Personen die Förderung durch das Einstiegsgeld neu erhalten. ANBA Nr. 12/ 15

18 ANBA Nr. 12/ Im November waren für Bewerber Dritte mit deren Vermittlung beauftragt. Dies waren 39 Prozent weniger als Jahr zuvor Bewerber wurden Laufe des Monats November Beauf tragten zugewiesen. In den ersten elf Monaten des Jahres sind Personen und damit 31 Prozent weniger als Vorjahreszeitraum einem zur Vermittlung beauftragten Dritten zugewiesen worden. Darüber hinaus befanden sich November Teilnehmer 29 Prozent mehr als Jahr zuvor - in Beauftragungen von Trägern mit Eingliede - rungsmaßnahmen. Im November gab es Neueintritte. Seit sind Personen, was einer Zunahme von 38 Prozent entspricht, mit der Eingliederung beauftragten Trägern zugewiesen worden. 2.2 Marktersatz durch Beschäftigung schaffende Maßnahmen Beschäftigung schaffende Maßnahmen (Bestände) A rbeit sgelegenheit en nach 16 A bs. 3 SGB II 0 Jan 06 Jan 07 ABM SGB II ABM SGB III Marktersatzmaßnahmen, die überwiegend SGB II-Bereich eingesetzt werden, dienen dazu, erwerbsfähigen Hilfebedürftigen durch eine Beschäftigung den Erhalt oder die Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit zu ermöglichen. Als wichtigstes Instrument SGB II können die Arbeitsgelegenheiten darüber hinaus eingesetzt werden, um die Arbeitsfähigkeit und -bereitschaft der Arbeitslosen zu überprüfen. Im Rechtskreis SGB II stellen Arbeitsgelegenheiten das quantitativ weitaus bedeutendste Instrument unter den Beschäftigung schaffenden Maßnahmen dar. Arbeitsgelegenheiten gibt es in zwei unterschiedlichen Formen: der so genannten Mehraufwandsvariante und der Entgeltvariante. Arbeitsgelegenheiten der Mehraufwandsvariante sind gemeinnützige Beschäftigungen, bei denen erwerbsfähige Hilfebedürftige neben der SGB II Regelleistung eine Mehraufwandsentschädigung in Höhe von 1 2 je geleisteter Arbeitsstunde erhalten. Arbeitsgelegenheiten sollen die Beschäf tigungsfähigkeit sichern, durch eine sinnvolle Tätigkeit zur sozialen Integration in die Gesellschaft beitragen und Brücken in reguläre Beschäftigung sein. Sie müssen öffentlichen Interesse (gemeinnützig) und zusätzlich sein, das heißt, sie dürfen keine bestehenden Arbeitsplätze verdrängen oder die Entstehung neuer Arbeitsplätze verhindern. Bei den Arbeitsgelegenheiten der Entgeltvariante handelt es sich um vom Träger geschaffene, vermittelte oder akquirierte sozialver sicherungspflichtige Beschäftigungen bei Unternehmen oder sonstigen Arbeitgebern, bei denen der Hilfebedürftige das übliche Arbeitsentgelt an Stelle des Arbeitslosengeldes II erhält. Im November befanden sich Personen in Arbeitsgelegenheiten nach 16 Absatz 3 SGB II, davon 93 Prozent in Arbeitsgelegenheiten der Mehraufwandsvariante und 7 Prozent in der Entgeltvariante. Binnen Jahresfrist ist die Zahl der Geförderten um 5 Prozent gesunken Personen haben November eine Arbeitsgelegenheit angetreten. Im Laufe des Jahres haben damit Personen eine Arbeitsgelegenheit neu begonnen, ein 1 Prozent weniger als Vergleichszeitraum des Vorjahres. Zur gleichen Zeit waren Rechtskreis SGB II Personen (West 5.600, Ost: ) in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM). Dies waren 21 Prozent weniger als Vorjahr Personen haben November eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme begonnen. Seit Anfang des Jahres haben Personen eine ABM begonnen, mehr als vier Fünftel davon in Ostdeutschland. Verglichen mit dem entsprechenden Vorjahreszeitraum ist damit in Deutschland die Zahl der Neueintritte in ABM um 20 Prozent gesunken. 16

19 IV. Wichtige statistische Hinweise zur Interpretation ANBA Nr. 12/ 1. Allgemeine statistische Hinweise Erhebungsstichtag Der Erhebungsstichtag der Statistiken der Bundesagentur für Arbeit wurde ab 2005 auf die Monatsmitte gelegt, bisher wurden statistische Erhebungen jeweils am Monatsende durchgeführt. Damit kann in der Regel schon am Ende des s über den Arbeitsmarkt berichtet werden, zudem passen Monatsmittezahlen besser zu den Monatsdurchschnittswerten der ILO-Erwerbsstatistik. Der Vergleich mit den Jahren davor ist wegen unterschiedlicher Stichtage etwas verzerrt. Bei der Interpretation von Zu- und Abgängen ist darüber hinaus zu beachten, dass der Erfassungszeitraum jeweils die Hälften zweier benachbarter Monate umfasst, also z. B. die Arbeitslosmeldungen von Mitte Januar bis Mitte Februar. In den Berichten wird gleichwohl verkürzend von den Zu- und Abgängen des jeweiligen s gesprochen. Einführung neuer Informationstechnologie Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre in den Geschäftsprozessen anfallenden Daten zu Arbeitslosen, Leistungsempfängern, gemeldeten Stellen, arbeitsmarkpolitische Maßnahmen und zum Ausbildungsstellenmarkt Januar 2004 Zug um Zug mit einer neuen Informationstechnologie aufbereitet. Aufgrund laufend verbesserter Abfragemöglichkeiten und konzeptioneller Änderungen ist es zu zum Teil deutlichen Datenrevisionen gekommen. Deshalb können sich Abweichungen zu früher veröffentlichten Daten ergeben. Übergang zu dem neuen operativen Verfahren VerBIS Die bisherigen operativen Verfahren coarb (= computerunterstützte Arbeitsvermittlung) und COMPAS (= computerunterstützte Ausbildungsstellenvermittlung) wurden 2006 sukzessive durch VerBIS ersetzt. VerBIS ist das künftige operative Vermittlungs-, Beratungs- und Informations-System der BA. Die dort enthaltenen Daten bilden auch die Grundlage für die Statistik über den Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt. Ab Juni 2006 arbeiten alle Agenturen mit dem neuen System. Bestmte Daten liegen nicht mehr in der bisher bekannten Form vor und können deshalb zum Teil nicht oder nur eingeschränkt mit dem Vorjahr verglichen werden. Einzelne Auswertungen weisen Verzerrungen auf, die bei der Interpretation zu beachten sind. Auswertungen zur Arbeitslosigkeit nach Qualifikationen sind zurzeit nicht sinnvoll, zum Teil auch Auswertungen nach Berufen. Auswertungen zu den Strukturen der Zu- und Abgänge in und aus Arbeitslosigkeit sind mit dem Vorjahr nur eingeschränkt vergleichbar. Grund dafür ist, dass in Ver- BIS die Zuordnung zu einzelnen Abgangs- und Zugangsgründen anders erfolgt als in CoArb und deshalb die Kategorien keine Angabe (Zugänge) oder sonstige Gründe (Abgänge) stärker besetzt sind als Altsystem. Bei der Aufbereitung der Abgangsdaten ist ein Fehler aufgetreten. Die Zahl der Abgänge an Arbeitslosen wurde zwar korrekt ermittelt, aber die Teilgröße Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag der Abgänge in Erwerbstätigkeit war erheblich überhöht. Die meisten dieser Abgänge hätten als selbst gesucht gezählt werden müssen. Ursache war ein Fehler in der Software, die für den Übergang von coarb zu VerBIS als Basis für die Statistiken konzipiert wurde. Der Fehler entstand Herbst 2006 bei einer Datenrevision auch für die vorangegangenen Monate Jahr 2006, wobei das Ausmaß entsprechend der zunehmenden VerBIS-Einführung erst langsam anstieg. Es wurden bestmte Fälle, bei denen ein Abgang aus Arbeitslosigkeit verbunden ist mit einem Eintritt in EGZ, EZN, EGS oder SWL (über 15 Stunden), fälschlicherweise einbezogen. Für die Statistiken ab Januar ist der Fehler korrigiert. Eine rückwirkende Korrektur konnte bislang noch nicht vorgenommen werden. Insoweit sind Veröffentlichungen der Zahlen für vergangene Monate und Vergleiche mit Daten aus diesen Monaten zurzeit verzerrt. 17

20 ANBA Nr. 12/ 2. Statistische Hinweise zum Arbeitsmarkt Beschäftigtenstatistik Der Bestand an sozialversicherungspflichtigen und geringfügig entlohnt Beschäftigten wird auf Basis der Mel dungen von Arbeitgebern zur Sozialversicherung ermittelt. Aufgrund der Abgabefristen und des Meldeflusses sind stabile statistische Ergebnisse erst nach 6 Monaten zu erwarten. Um jedoch dem Bedürfnis nach zeitnäheren Ergebnissen gerecht zu werden, wird monatlich zusätzlich der Bestand an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit 2 und 3 Monaten Wartezeit ermittelt und auf 6-Monatswerte hochgerechnet. Diese Hochrechnung ist notwendig mit Unsicherheiten verbunden. Der Fehler der Hochrechnung liegt bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung deutlich unter einem Prozent, bei der geringfügig entlohnten Beschäftigung bei über 2 Prozent. Trotz dieser geringen Abweichung ist zu beachten, dass die mit den hochgerechneten Beständen errechneten sraten mit höheren Unsicherheiten verbunden sind als die Bestände selbst. In der Arbeitsmarktberichterstattung der Bundesagentur für Arbeit steht die Erwerbstätigkeit und die Beschäftigung nach dem Inlandskonzept Vordergrund, insbesondere weil sie eine engere Anbindung an die Konjunktur und Arbeitskräftenachfrage Inland aufweist als die Erwerbstätigkeit bzw. Beschäftigung nach dem alternativen Inländerkonzept. Im Inlandskonzept gehören Einpendler, die in Deutschland arbeiten, ihren Wohnsitz aber Ausland haben, zu den Erwerbstätigen bzw. Beschäftigten, während Auspendler, die zwar Inland wohnen, aber Ausland arbeiten, nicht mitgezählt werden. Im Inländerkonzept ist es genau umgekehrt. Entsprechend erklären Höhe und des Saldos zwischen Ein- und Auspendlern den Unterschied in Niveau und der Erwerbstätigkeit bzw. Beschäftigung nach Inlands- und Inländerkonzept Änderungen in der Arbeitsmarktstatistik durch die Einführung des SGB II Mit der Einführung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) änderten sich die Grundlagen der Arbeitsmarktstatistik in Deutschland. Bis Ende 2004 basierten die Statistiken allein auf den Geschäftsdaten der Agenturen für Arbeit. Nach der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe sind die Agenturen nur noch für einen Teil der Arbeitslosen zuständig. Als Träger der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II traten mit den Arbeitsgemeinschaften von Arbeitsagenturen und Kommunen und den zugelassenen kommunalen Trägern (optierende Kommunen) weitere Akteure auf den Arbeitsmarkt. Zur Sicherung der Vergleichbarkeit und Qualität der Statistik wurde die Bundesagentur für Arbeit SGB II beauftragt, die bisherige Arbeitsmarktstatistik unter Einbeziehung der Grundsicherung für Arbeitsuchende weiter zu führen. Dabei wurde die Definition der Arbeitslosigkeit aus dem SGB III beibehalten. Mit den zugelassenen kommunalen Trägern wurden Datenlieferungen und Datenstandards (XSozial-BA- SGB II) vereinbart, um deren Daten in die Datenstruktur der BA Statistik einbinden zu können. Die Daten zur Arbeitslosigkeit speisen sich ab Januar 2005 aus dem IT-Fachverfahren der Bundesagentur für Arbeit, aus Datenlieferungen zugelassener kommunaler Träger und sofern keine verwertbaren bzw. plausiblen Daten geliefert wurden aus ergänzenden Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit. Die vollständige Arbeitslosenzahl kann für den Bestand bis auf Kreis- und Agenturebene auch nach Alter, Geschlecht und Nationalität ausgewiesen werden. Zu- und Abgänge in und aus Arbeitslosigkeit werden bis auf Länderebene in den Eckwerten (also insbesondere ohne Abgangs- und Zugangsgründe) geschätzt. Weitere Differenzierungen sind zurzeit noch nicht möglich. Parallel zu der Gesamtarbeitslosenzahl werden deshalb ergänzend differenzierte Auswertungen zu Bestand und Bewegung der Arbeitslosigkeit vorgenommen, die allein aus dem IT-Verfahren der BA gewonnen werden. Für weitergehende Analysen u.a. zu soziodemografischen und berufsfachlichen en sowie zum Zusammenhang von Bestand und Bewegung sind diese Daten nach wie vor unentbehrlich. Die Arbeitslosigkeit wird bei diesen Auswertungen allerdings nicht mehr vollständig abgebildet, weil die Arbeitslosen der zugelassenen kommunalen Träger Rechtskreis SGB II nicht enthalten sind. Bei der Interpretation ist deshalb zu beachten, dass bei den so gewonnenen Daten die Strukturen etwas verzerrt sein dürften, da der Rechtskreis SGB III dort etwas stärker vertreten ist als in der Grundgesamtheit (mit zugelassenen kommunalen Trägern). Die Verzerrung dürfte sich aber in sehr engen Grenzen halten. Schätzmodelle der Arbeitslosigkeit Alle 69 zugelassenen kommunalen Träger liefen mittlerweile ihre Einzeldaten zur Arbeitslosigkeit. Datenlücken in der Vergangenheit wurden mit Schätzwerten auf Basis eines linearen Regressionsmodells gefüllt. Für kurzfristige Datenausfälle wird Februar 2006 ein Fortschreibungsmodell verwendet, das neben den letzten validen gemeldeten Werten auch die durchschnittliche Entwicklung von Kreisen mit ähnlicher Arbeitsmarktstruktur nutzt. Das Schätzmodell auf Basis einer linearen Regression stützt sich auf Informationen aus 218 nicht optierenden Kommunen mit vollständiger Erfassung in dem IT-Vermittlungssystem (coarb) und in dem Leistungsverfahren für Arbeitslosengeld II (A2LL). In dem Modell wird die Anzahl der Arbeitslosen Rechtskreis SGB II des jeweils aktuellen s durch zwei Komponenten erklärt: (1) die Anzahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die ohne Einführung von SGB II Sozialhilfe empfangen würden (2) die Anzahl der Arbeitslosen, die ohne Einführung von SGB II Arbeitslosenhilfe bekommen würden Beide Größen liegen in dieser Form nicht vor. Sie müssen näherungsweise bestmt werden. Größe (1) ergibt sich näherungsweise aus der Differenz zwischen Anzahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen des aktuellen Monats und der Anzahl der Arbeitslosenhilfe-Bezieher aus dem Dezember 2004, Größe (2) aus der Differenz zwischen der Anzahl der Arbeitslosen ohne SGB-II Einführung und der Anzahl der SGB-III-Arbeitslosen des aktuellen s. Zur Ermittlung der Anzahl der Arbeitslosen ohne SGB-II-Einführung wird der Arbeitslosenbestand vom November 2004 fortgeschrieben. Die beiden Variablen haben sich als äußerst erklärungskräftig erwiesen. Insgesamt besitzt das Modell ein Varianzaufklärungspotential von ca. 98 Prozent. Das Fortschreibungsmodell basiert auf der Annahme, dass sich die Arbeitslosigkeit in SGB II-Trägerbezirken mit vergleichbarer Arbeitsmarktstruktur in ähnlicher Weise entwickelt. Fehlen nun für bestmte Träger aktuelle Arbeitslosenzahlen, lässt sich die Entwicklung Vergleich zum Vormonat anhand der Entwicklung in vergleichbaren Bezirken abschätzen. Voraussetzung für dieses Vorgehen ist ein Klassifizierungsmodell, das alle SGB II-Trägerbezirke entsprechend ihrer Strukturen am Arbeitsmarkt klar definierten Typen zuordnen kann. Eine solche Typ-Zuordnung hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) Rahmen einer umfangreichen Studie 2006 vorgenommen. Insgesamt wurden dabei 12 Cluster identifiziert. Im Fall von Datenausfällen in einzelnen en bei einem zugelassenen kommunalen Träger wird nun die durchschnittliche Entwicklung der Arbeitslosigkeit in der Vergleichsgruppe unterstellt. Ausgangspunkt für die Fortschreibung ist der Vormonatswert - unabhängig davon, ob es sich dabei um einen Schätzwert oder einen gemeldeten Wert handelt. Die Daten aus Kreisen zugelassener kommunaler Träger werden bei der Berechnung der durchschnittlichen nicht einbezogen, da es hier zum Teil noch zu Schwankungen kommt, die allein auf das Erfassungsverhalten der Kommune zurückzuführen sind. 18

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