L E R N Z I E L. - darüber hinaus die Grundzüge des Sachenrechts aufzeigen und typische Problemstellungen des Familienrechts beurteilen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "L E R N Z I E L. - darüber hinaus die Grundzüge des Sachenrechts aufzeigen und typische Problemstellungen des Familienrechts beurteilen"

Transkript

1 Fachbereiche: Kommunaler Verwaltungsdienst Staatlicher Verwaltungsdienst Fach: Bürgerliches Recht (BGB) Gesamtstunden: ( Repetitorium wahlweise) L E R N Z I E L - die Systematik im Bürgerlichen Recht darstellen und die wesentlichen Rechtsinstitute, insbesondere die vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnisse, die in der Verwaltungspraxis von Bedeutung sind, in ihren Voraussetzungen und Rechtsfolgen erklären - darüber hinaus die Grundzüge des Sachenrechts aufzeigen und typische Problemstellungen des Familienrechts beurteilen - überschaubare Fälle aus der Verwaltungspraxis methodisch folgerichtig und inhaltlich vertretbar lösen - die Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der kommunalen und staatlichen Verwaltung in den privatrechtlichen Bereichen aufzeigen.

2 Lehrthemen 1. Einführung, Gliederung des BGB, Rechtssubjekte und Rechtsobjekte. Lehre vom Rechtsgeschäft (Arten der Rechtsgeschäfte, Geschäftsfähigkeit, Willenserklärung). Zustandekommen von Verträgen am Beispiel des Kaufvertrages (Überblick: Vertragsschluss unter Einbeziehung von AGB, Hinweis auf VOL und VOB) 4. Fehlerhafte Rechtsgeschäfte im Überblick (Nichtigkeit, Anfechtbarkeit, Formverstöße) 5. Stellvertretung 6. Bedingte Rechtsgeschäfte, Fristen 7. Verjährung 8. Recht der Schuldverhältnisse 8.1 Vertragliche, rechtsgeschäftsähnliche ( 11 II und III BGB), gesetzliche Schuldverhältnisse 8. Rechte und Pflichten im Schuldverhältnis 8. Beendigung von Schuldverhältnissen (Hinweis auf Rücktritt und Widerruf und Rückgabe) 8.4 Forderungsabtretung 9. Haftung für Dritte ( 78, 89, 1 BGB) 10. Leistungsstörungen und deren Rechtsfolgen 10.1 Unmöglichkeit - Ausschluss der Leistungspflicht bei anfänglicher und nachträglicher Unmöglichkeit ( 75 BGB) - Auswirkungen bei gegenseitigen Verträgen ( 6 BGB) - Schadensersatz -- anfängliche Unmöglichkeit ( 11a II BGB) -- nachträgliche Unmöglichkeit ( 80, 8 BGB) Empfohlene Stunden Studienabschnitt/ Stunden S 1

3 10. Verzug - Schadensersatz für Verzögerung ( 80 I, II, 86 BGB) - Schadensersatz statt der (ganzen) Leistung ( 80 I, III, 81 BGB) 10. Schlechtleistung - Schadensersatz statt der (ganzen) Leistung ( 80 I, III, 81 BGB) 10.4 Schadensersatz wegen Verletzung nichtleistungsbezoger Pflichten - 80 I i.v.m. 41 II BGB - Schadensersatz statt der Leistung ( 80 I, III, 8 BGB) 10.5 Schadensersatz bei culpa in contrahendo (c.i.c) - 80 I, 11 II, 41 II BGB (c.i.c.) - 80 I, 11 III, 41 II BGB (Eigenhaftung des Sachwalters/Vertreters) 10.6 Rücktritt bei gegenseitigen Verträgen - 6 V i.v.m. BGB (bei Unmöglichkeit) - BGB (bei Verzug und Schlechtleistung) - 4 BGB (bei Verletzung nicht leistungsbezogener Pflichten) 10.7 Annahmeverzug (Gläubigerverzug) 10.8 Gewährleistung - Haftung für Mängel bei Kauf- und Werkverträgen - Haftung für Mängel bei Mietverträgen 11. Einzelne Schuldverhältnisse kraft Gesetzes 11.1 Ungerechtfertigte Bereicherung ( 81 I S. 1, 818, 819, 8 BGB) 11. Unerlaubte Handlungen ( 8 I, 81 BGB, Gefährdungshaftung) 1. Schadensrecht (Begriff, Arten, Umfang) S Klausurwoche

4 1. Sachenrecht 1.1 Besitz 1. Eigentum - Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen (Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung) - Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an Grundstücken 1. Bereicherungsrechtlicher Ausgleich ( 816 BGB) 1.4 Grundbuch 1.5 Grundpfandrechte und Grunddienstbarkeiten im Überblick 14. Familienrecht im Überblick 14.1 Ehe, Verwandtschaft, Schwägerschaft 14. Unterhaltspflichten 14. Elterliche Sorge 14.4 Vormundschaft und Betreuung 14.5 Beistandschaft und Pflegschaft 15. Erbrecht im Überblick Klausuranteil S. 6 Repetitorium (wahlweise) 0 0

5 Studienfach: Bürgerliches Recht Studienabschnitt: S 1 Stunden: 60 Groblernziele die historische, philosophische und rechtspolitische Herkunft des BGB erläutern 1 1. Einführung, Begriff und Quellen des Privatrechts, Geschichte und System des BGB 4 die rechtserheblichen Eigenschaften der Rechtssubjekte erläutern 1 Allgemeine Lehren Rechtssubjekte Natürliche Personen Juristische Personen Rechtsfähige Personengesellschaften ( 14 Abs. BGB) Juristische Personen des öffentlichen Rechts den Begriff der Rechtsobjekte kennen und Beispiele nennen 1 Rechtsobjekte die verschiedenen Arten der Rechtsgeschäfte nennen und erläutern. Lehre vom Rechtsgeschäft 6 AVR - der öffentlich rechtliche Vertrag - sonstige Arten des Verwaltungshandels

6 Studienfach: Bürgerliches Recht Studienabschnitt: S 1 Stunden: 60 Groblernziele das Abstraktionsprinzip in den Zusammenhang schuldrechtlicher und dinglicher Fragestellung bringen die Bedeutung der Geschäftsfähigkeit für die Handlungsfähigkeit und Prozessfähigkeit nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG u. VwGO) durch Bildung von Fällen nachweisen die Bezüge zwischen Privatautonomie, Rechtsgeschäftslehre und Theorie der Willenserklärung aufzeigen die Aufspaltung in einen objektiven und einen subjektiven Erklärungstatbestand als einen Ausfluss des privaten Vertrauensprinzips beschreiben Arten der Rechtsgeschäfte einseitige/mehrseitige Verpflichtungs- u. Verfügungsgeschäfte (Abstraktionsprinzip) Geschäftsfähigkeit Willenserklärung

7 Studienfach: Bürgerliches Recht Studienabschnitt: S 1 Stunden: 60 Groblernziele

8 durch Lösung einfacher Fälle zeigen, dass sie die Grundregeln der 145 ff. BGB beherrschen. Zustandekommen von Verträgen, u. a. Auftragsbestätigung, Bestätigungsschreiben, Einbeziehung von AGB, Hinweis auf VOL und VOB 8 die im Wirtschaftsleben herausgebildeten Rechtsfiguren (Auftragsbestätigung kaufmännisches Bestätigungsschreiben, Verweis auf AGB, Hinweis auf VOL und VOB) bei der Fallbeurteilung berücksichtigen die verschiedenen Arten der Nichtigkeit erkennen 4. Fehlerhafte Rechtsgeschäfte Nichtigkeit, 15, 14, 18 BGB 4 Der fehlerhafte Verwaltungsakt und seine Folgen die Anfechtungsgründe des allgemeinen Teils des BGB voneinander trennen Anfechtbarkeit die wirtschaftlichen Folgen einer Anfechtung beurteilen Studienfach: Bürgerliches Recht Studienabschnitt: S 1 Stunden: 60

9 Groblernziele die Arten der Stellvertretung in Falllösungen anwenden und die Bedeutung der rechtsgeschäftlichen und gesetzlichen Vertretungsmacht für die Verwaltungspraxis (Dienstanweisung, Geschäftsverteilungsplan) in Falllösungen nachweisen bedingt wirksame Rechtsgeschäfte erläutern die Fristen nach dem BGB in praktischen Fällen berechnen und die Folgen für die Widerspruchsfrist ( 70 VwGO) und andere öffentlich-rechtliche Fristen ziehen 5. Abschluss von Rechtsgeschäften durch Dritte (Stellvertretung) 6. Bedingte Rechtsgeschäfte, Fristen Fristen und Termine, Berechnung verschiedener Fristen, auch außerhalb des BGB 5 1 Behörden, Ämter, Amtswalter als Subjekte öffentlicher Verwaltung Wirkung des Verwaltungsaktes (Einführung in Grundbegriffe, wie Wirksamkeit, Bindungswirkung, Bestandskraft) die praktische Bedeutung der Verjährungsvorschriften des BGB anhand von Beispielen erläutern 7. Verjährung Sozialrecht: Anspruch auf Hilfe Studienfach: Bürgerliches Recht Studienabschnitt: S 1 Stunden: 60

10 Groblernziele Sufe 8. Recht der Schuldverhältnisse 8 den Unterschied zwischen vertraglichen, rechtsgeschäftsähnlichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen erfassen Haupt- und Nebenpflichten in Fallbeispielen aufzeigen und den Unterschied von Stück und Gattungsschulden darlegen die Beendigungsgründe kennen Vertragliche, rechtsgeschäftsähnliche ( 11 II, III BGB) und gesetzliche Schuldverhältnisse 8. Rechte und Pflichten im Schuldverhältnis Haupt- und Nebenpflichten Stück- und Gattungsschuld 8. Beendigung des Schuldverhältnisses durch Erfüllung, Aufrechnung, Hinweis auf Rücktritt, Widerruf und Rückgabe ÖDR: Begründung des Arbeitsverhältnisses ÖDR: Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten ÖDR: Beendigung des Arbeitsverhältnisses wichtige Fälle der Forderungsabtretung in der Praxis aufzählen Forderungsabtretung Sozialrecht: Anspruch auf Hilfe Inanspruchnahme Dritter Studienfach: Bürgerliches Recht

11 Studienabschnitt: S 1 Stunden: 60 Groblernziele die Haftung für Dritte im Rahmen von vertraglichen Schuldverhältnissen beurteilen und an praktischen Fällen aufzeigen das System der Leistungsstörungen im Schuldverhältnis in eine sinnvolle Fallbearbeitung umsetzen 9. Haftung für Dritte ( 78, 89, 1 BGB) 10. Leistungsstörungen und deren Rechtsfolgen 10.1 Unmöglichkeit - Ausschluss der Leistungspflicht bei anfänglicher und nachträglicher Unmöglichkeit ( 75 BGB) - Auswirkungen bei gegenseitigen Verträgen ( 6 BGB) - Schadensersatz -- anfängliche Unmöglichkeit ( 11a II BGB) -- nachträgliche Unmöglichkeit ( 80, 8 BGB) 10. Verzug - Schadensersatz für Verzögerung ( 80 I, II, 86 BGB) - Schadensersatz statt der (ganzen) Leistung ( 80 I, III, 81 BGB) 10. Schlechtleistung - Schadensersatz statt der (ganzen) Leistung ( 80 I, III, 81 BGB) 10.4 Schadensersatz wegen Verletzung nichtleistungsbezoger Pflichten - 80 I i.v.m. 41 II BGB - Schadensersatz statt der Leistung ( 80 I, III, 8 BGB) 10.5 Schadensersatz bei culpa in contrahendo (c.i.c) - 80 I, 11 II, 41 II BGB (c.i.c.) - 80 I, 11 III, 41 II BGB (Eigenhaftung des Sachwalters/Vertreters) 18 Die verschiedenen Haftungsarten, Amtshaftung ÖDR: Leistungsstörungen

12 Studienfach: Bürgerliches Recht Studienabschnitt: S 1 Stunden: 60 Groblernziele den Rücktritt bei gegenseitigen Verträgen beherrschen den Gläubigerverzug kennen 10.6 Rücktritt bei gegenseitigen Verträgen - 6 V i.v..m. BGB (bei Unmöglichkeit) - BGB (bei Verzug und Schlechtleistung) - 4 BGB (bei Verletzung nicht leistungsbezogener Pflichten) 10.7 Annahmeverzug (Gläubigerverzug)

13 Studienfach: Bürgerliches Recht Studienabschnitt: S Stunden: Groblernziele die Hauptprobleme der Gewährleistung bei Kauf-, Werkund Mietverträgen in übersehbaren Fällen lösen 10.8 Gewährleistung Haftung für Mängel bei Kauf- und Werkverträgen, Haftung für Mängel bei Mietverträgen 16 Grundtatbestände der 81, 816 sowie den Umfang des Bereicherungsanspruchs verstehen und anwenden, über die verschärfte Haftung des Bereicherungsschuldners informiert sein den Grundtatbestand der unerlaubten Handlung bei Lösung übersehbarer Fälle aufbaumäßig und inhaltlich beherrschen die verschiedenen Arten des Schadens und der Schadensberechnung an lebensnahen Fällen anwenden 11. Einzelne Schuldverhältnisse kraft Gesetzes 11.1 Ungerechtfertigte Bereicherung ( 81, 816, 818, 819, 8 BGB) 11. Unerlaubte Handlung Grundtatbestand des 8 I, Haftung für den Verrichtungsgehilfen, Gefährdungshaftung 1. Begriff und Arten des Schadens Umfang des Schadensersatzes Klausurwoche 1 Die öffentlich-rechtlichen Ausgleichs- und Wiederherstellungspflichten Sozialrecht: Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen Amtshaftung, ÖDR: Der Beamtenbegriff im haftungsrechtlichen Sinne, Folgen von Pflichtverletzungen Die öffentlich-rechtlichen Ausgleichs- und Wiederherstellungspflichten

14 Studienfach: Bürgerliches Recht Studienabschnitt: S. Stunden: 6 Groblernziele das Wesen des Besitzes sowie seine verschiedenen Erscheinungsformen mit Hilfe von Beispielsfällen erläutern 1. Sachenrecht 1. 1 Besitz 16 STVR: Grundrechte, Art. 14 GG die Tatbestände des rechtsgeschäftlichen Erwerbs des Eigentums an beweglichen Sachen vom Berechtigten und Nichtberechtigten beherrschen 1. Eigentum Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen, einschließlich Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübereignung die Voraussetzungen des Eigentumserwerbs verstehen ( 87, 95) Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an Grundstücken STVR: Grundrechte, Art. 14 GG die Ausgleichsansprüche des Berechtigten in übersehbaren Fällen anwenden 1. Bereicherungsrechtlicher Ausgleich ( 816 BGB) über Funktion und Führung des Grundbuchs informiert sein Grundbuch über die Begriffe Hypothek, Grundschuld und Grunddienstbarkeit informiert sein 1.5 Überblick über beschränkt dingliche Rechte Hypothek, Grundschuld, Grunddienstbarkeit

15 Studienfach: Bürgerliches Recht Studienabschnitt: S. Stunden: 6 Groblernziele

16 die Hauptregeln über Ehe, Verwandtschaft und Eingetragene Lebenspartnerschaft in einfachen Fällen anwenden 14.Familienrecht 14.1 Ehe, Verwandtschaft, Schwägerschaft, Eingetragene Lebenspartnerschaft 10 Begriff und Arten der Grundrechte die Bestimmungen über die Unterhaltspflicht und ihre Bedeutung für das Sozialhilfeverfahren in übersehbaren Fällen anwenden die Vorschriften über die elterliche Sorge in übersehbaren Fällen anwenden die wichtigsten Vorschriften über die Vormundschaft und Betreuung in einfachen Fällen anwenden die Regeln über die Beistandschaft und Pflegschaft kennen Inhalt und rechtspolitische Zielsetzung der wichtigsten Rechtsinstitute des Erbrechts erläutern 14. Unterhaltspflichten 14. Elterliche Sorge 14.4 Vormundschaft und Betreuung 14.5 Beistandschaft und Pflegschaft 15. Erbrecht im Überblick Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge, rechtliche Stellung der Erben, Annahme und Ausschlagung, Haftung für Nachlassverbindlichkeiten Klausurwochen Repetitorium (wahlweise) Sozialrecht: Inanspruchnahme Dritter Sozialrecht: Maßnahmen und Einrichtungen der öffentlichen Jugendhilfe Sozialrecht: Vormundschaft und Betreuung

Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 Rechtsgeschäfte Allgemeiner Teil

Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 Rechtsgeschäfte Allgemeiner Teil Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung............................................................. 1 1.1 Begriffsbestimmung................................................ 2 1.2 Juristische Arbeitsweise.............................................

Mehr

BGB- Allgemeiner TM1. C.F.Müller Verlag Heidelberg. von Dr. Haimo Schack o. Professor an der Universität Kiel Richter am Oberlandesgericht

BGB- Allgemeiner TM1. C.F.Müller Verlag Heidelberg. von Dr. Haimo Schack o. Professor an der Universität Kiel Richter am Oberlandesgericht BGB- Allgemeiner TM1 von Dr. Haimo Schack o. Professor an der Universität Kiel Richter am Oberlandesgericht 9., neu bearbeitete Auflage C.F.Müller Verlag Heidelberg Vorwort Aus dem Vorwort zur 6. Auflage

Mehr

Privat- und Wirtschaftsrecht

Privat- und Wirtschaftsrecht Privat- und Wirtschaftsrecht Lehrbrief Version 04-2015 Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen des Privatrechts 6 1.1. Bürgerliches Recht und seine Grundprinzipien 6 1.2. Das Rechtsgeschäft 7 1.3. Die Willenserklärung

Mehr

Vorwort 15. Bürgerliches Recht 17

Vorwort 15. Bürgerliches Recht 17 Vorwort 15 Bürgerliches Recht 17 1 Rechtsgeschäfte 19 Orientierungsfragen......................... 19 1.1 Einführung.......................... 19 1.2 Der Grundsatz der Privatautonomie.............. 20

Mehr

Überblick 3: Der Aufbau des BGB

Überblick 3: Der Aufbau des BGB Einführung in das Zivilrecht I Vorlesung am 30.10.2007 Überblick 3: Der Aufbau des BGB Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=15943 Fälle 1. M und

Mehr

1.6 Gerichtsbarkeit... 19 1.7 Auslegung... 19. 2 Fallbearbeitung... 22 2.1 Anspruchsprüfung... 22 2.2 Subsumtion... 25

1.6 Gerichtsbarkeit... 19 1.7 Auslegung... 19. 2 Fallbearbeitung... 22 2.1 Anspruchsprüfung... 22 2.2 Subsumtion... 25 Inhalt A Einführung... 13 1 Grundlagen und Begriffe... 14 1.1 Entstehungsgeschichte des BGB und HGB... 14 1.2 Überblick über das Rechtssystem... 14 1.3 Systematik des BGB... 15 1.4 Systematik des HGB.............................................

Mehr

Prüfungsschemata Allgemeines Schuldrecht 1

Prüfungsschemata Allgemeines Schuldrecht 1 Prüfungsschemata Allgemeines Schuldrecht 1 A. Leistungsbefreiung ohne Ausübung eines Gestaltungsrechts I. Befreiung von der Leistungspflicht ( 275) 2 1. Leistung ist unmöglich, 275 Abs. 1 2. Leistung darf

Mehr

Einführung in die Juristischen Entdeckungen. 1. Kapitel: Die erste Berührung mit dem BGB 1

Einführung in die Juristischen Entdeckungen. 1. Kapitel: Die erste Berührung mit dem BGB 1 Inhaltsverzeichnis Vorwort Einführung in die Juristischen Entdeckungen I-V 1. Kapitel: Die erste Berührung mit dem BGB 1 1.1. Ein Überblick über das BGB 1 1.1.1. Der allgemeine Teil 5 1.1.2. Das Schuldrecht

Mehr

8 Staatshaftungsrecht V

8 Staatshaftungsrecht V 8 Staatshaftungsrecht V A. Grundlagen und normative Ausgestaltung öffentlich-rechtlicher Sonderverbindungen I. Begriff und rechtliche Konstruktion Ö.-r. Schuldverhältnis liegt vor, wenn # besonders enges

Mehr

Prinzip des Fallrepetitoriums 5. 1 Einführungsfall Gemälde Ostpreußen" 13

Prinzip des Fallrepetitoriums 5. 1 Einführungsfall Gemälde Ostpreußen 13 Prinzip des Fallrepetitoriums 5 ERSTER TEIL- MOBILIARSACHENRECHT 1 Einführungsfall Gemälde Ostpreußen" 13 Abgrenzung Besitzdiener und Besitzmittler; possessorischer und petitorischer Besitzschutz; sachenrechtliche

Mehr

Grundkurs Familienrecht für die Soziale Arbeit

Grundkurs Familienrecht für die Soziale Arbeit Reinhard Joachim Wabnitz Grundkurs Familienrecht für die Soziale Arbeit Mit 8 Tabellen, 67 Übersichten, 14 Fallbeispielen und Musterlösungen Ernst Reinhardt Verlag München Basel Inhalt Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Fachbereiche: Kommunaler Verwaltungsdienst Staatlicher Verwaltungsdienst. Gesamtstunden: externes Rechnungswesen 61 L E R N Z I E L

Fachbereiche: Kommunaler Verwaltungsdienst Staatlicher Verwaltungsdienst. Gesamtstunden: externes Rechnungswesen 61 L E R N Z I E L Fachbereiche: Kommunaler Verwaltungsdienst Staatlicher Verwaltungsdienst Fach: Gesamtstunden: externes Rechnungswesen 61 Die Studierenden sollen L E R N Z I E L - die Aufgaben und Gliederung des Rechnungswesens

Mehr

Die Gleichbehandlung der Gesellschafter

Die Gleichbehandlung der Gesellschafter Die Gleichbehandlung der Gesellschafter Aus vielen Vorschriften des Gesellschaftsrechts folgt, dass die Gesellschafter gleich zu behandeln sind, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorgesehen

Mehr

Einzelne gesetzlich geregelte Verträge (Nominatverträge) und Anwendungsbeispiele

Einzelne gesetzlich geregelte Verträge (Nominatverträge) und Anwendungsbeispiele Einzelne gesetzlich geregelte Verträge (Nominatverträge) und Anwendungsbeispiele - Uebereignungsverträge (Kauf; Schenkung) - Gebrauchsüberlassungsverträge (Miete; Pacht; Leihe; Darlehen) - Dienstleistungsverträge

Mehr

BGB I - Allgemeine Lehren. Vorlesungsgliederung WS 2014/2015

BGB I - Allgemeine Lehren. Vorlesungsgliederung WS 2014/2015 1 BGB I - Allgemeine Lehren Vorlesungsgliederung WS 2014/2015 1. Kapitel: Grundlagen A. Recht 1. Bedeutung und Aufgabe des Rechts 2. Die Entstehung von Rechtsquellen: Gesetztes Recht und Gewohnheitsrecht

Mehr

Andrea Schröder (Autor) Einführung in das bürgerliche Recht für Betriebswirte Grundzüge des BGB - Systematische Darstellung in Übersichten

Andrea Schröder (Autor) Einführung in das bürgerliche Recht für Betriebswirte Grundzüge des BGB - Systematische Darstellung in Übersichten Andrea Schröder (Autor) Einführung in das bürgerliche Recht für Betriebswirte Grundzüge des BGB - Systematische Darstellung in Übersichten https://cuvillier.de/de/shop/publications/7217 Copyright: Cuvillier

Mehr

1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts

1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts 1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts 1.1 Einleitung Gesetzliche Grundlagen des Rücktrittsrechts: 321 Abs. 2 Satz 2 BGB Rücktritt bei Unsicherheitseinrede

Mehr

Verbraucherkreditrecht einschl. Hypothekenkreditrecht

Verbraucherkreditrecht einschl. Hypothekenkreditrecht Verbraucherkreditrecht einschl. Hypothekenkreditrecht 5. Doppelstunde: Zivilrechtliche Prüfungsreihenfolge, Kreditvertrag, Verbraucherschutzvorschriften im Kreditrecht Mittwoch, 18.11.2009, 8:00h 10:00h

Mehr

Inhalt. 1. Grundlagen des Firmenkredits... 13. 2. Definition des Firmenkredits... 17. 3. Zustandekommen des Firmenkreditvertrags... 35. Vorwort...

Inhalt. 1. Grundlagen des Firmenkredits... 13. 2. Definition des Firmenkredits... 17. 3. Zustandekommen des Firmenkreditvertrags... 35. Vorwort... Inhalt Vorwort........................................................... 11 1. Grundlagen des Firmenkredits................................. 13 1.1 Wirtschaftliche Bedeutung...................................

Mehr

Beleihung u. Belastung von Immobilien, TU Dresden Beleihung und Belastung von Immobilien

Beleihung u. Belastung von Immobilien, TU Dresden Beleihung und Belastung von Immobilien Beleihung und Belastung von Immobilien 1/16 Die Besicherung von Krediten an Grundstücken im Rahmen der Immobilienfinanzierung erfolgt in der Regel durch die Verpfändung des Grundstücks im Wege der Eintragung

Mehr

(Ihre Anspruchsprüfung beginnt stets mit dem Obersatz: Wer will was von wem woraus? )

(Ihre Anspruchsprüfung beginnt stets mit dem Obersatz: Wer will was von wem woraus? ) A. Gutachtenstil Der Gutachtenstil ist eine besondere Argumentationsstruktur, die in juristischen Gutachten angewendet wird. Er soll ermöglichen, Gedankengänge des Verfassers zu verdeutlichen und logisch

Mehr

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7 Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen

Mehr

Wirtschaft und Recht 1. Schuljahr 1

Wirtschaft und Recht 1. Schuljahr 1 Wirtschaft und Recht 1 Berufskolleg für Ernährung und Erziehung Wirtschaft und Recht Schuljahr 1 2 Wirtschaft und Recht Vorbemerkungen Das Fach Wirtschaft und Recht vermittelt den Schülerinnen und Schülern

Mehr

Workload: 300 h ECTS Punkte: 10

Workload: 300 h ECTS Punkte: 10 Modulbezeichnung: Modulnummer: DLRWPR Einführung in das Wirtschaftsprivatrecht Semester: -- Dauer: Minimaldauer 1 Semester Modultyp: Pflicht Regulär angeboten im: WS, SS Workload: 300 h ECTS Punkte: 10

Mehr

Inhaltsverzeichnis. I. Kapitel Prüfungsschwerpunkte des Bürgerlichen Rechts

Inhaltsverzeichnis. I. Kapitel Prüfungsschwerpunkte des Bürgerlichen Rechts Vorwort... 5 I. Kapitel Prüfungsschwerpunkte des Bürgerlichen Rechts 1. Aufbau des BGB... 15 1.1 Allgemeines... 15 1.2 Zusammenfassende Übungsaufgaben... 18 2. Die Person... 19 2.1 Definition der Person...

Mehr

Bürgerliches Recht I Prof. Dr. Dr. Burkhard Boemke Boemke. Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013. 2.

Bürgerliches Recht I Prof. Dr. Dr. Burkhard Boemke Boemke. Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013. 2. Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013 2. Klausur Lösung Frage 1: Ansprüche von V gegen M auf Zahlung von 1.800 aus 535 II BGB für den Zeitraum Oktober 2011 bis September

Mehr

Dienstbegleitende Unterweisung durch das Referat IV 7 Ausbildung Köln (Stand: )

Dienstbegleitende Unterweisung durch das Referat IV 7 Ausbildung Köln (Stand: ) Dienstbegleitende Unterweisung durch das Referat IV 7 Ausbildung Köln (Stand: 07.01.2013) Ausbildungsberuf: Polizeivollzugsbeamte Lehrgang: Unterweisungszeit Gesamte Stundenzahl: 28 Doppelstunden (entspricht

Mehr

Die zivilrechtlichen Möglichkeiten der Namensänderung

Die zivilrechtlichen Möglichkeiten der Namensänderung Benedikt von Schorlemer Die zivilrechtlichen Möglichkeiten der Namensänderung PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften IX Inhaltsverzeichnis Verzeichnis der zitierten Literatur XIV A Einleitung

Mehr

Anspruch des A auf Übergabe und Übereignung des Oldtimers aus 433 I 1 BGB?

Anspruch des A auf Übergabe und Übereignung des Oldtimers aus 433 I 1 BGB? Juristische Fakultät Konversatorium zum Grundkurs BGB IIa Sommersemester 2016 Materialien von Prof. Dr. Florian Bien Woche 3: Einführungsfälle zum Leistungsstörungsrecht - Gliederung A. Einführungsfall

Mehr

Sachmangel gemäß 434 BGB

Sachmangel gemäß 434 BGB Sachmangel gemäß 434 I. 434 I S. 1 Ausgangspunkt: Die Kaufsache ist mangelhaft, wenn sie bei Gefahrübergang nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Bsp: - Ein als echt verkauftes Bild erweist sich als

Mehr

Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen:

Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen: Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen: rechtliche Grundlagen: Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom

Mehr

Rücktrittsrechte bei Nicht- oder Schlechtleistung einschließlich Rücktritt und Minderung im Kauf-, Miet- und Werkvertragsrecht Prof. Dr.

Rücktrittsrechte bei Nicht- oder Schlechtleistung einschließlich Rücktritt und Minderung im Kauf-, Miet- und Werkvertragsrecht Prof. Dr. Repetitorium Vertragliches Schuldrecht am 07./08.01.2010: Rücktrittsrechte bei Nicht- oder Schlechtleistung einschließlich Rücktritt und Minderung im Kauf-, Miet- und Werkvertragsrecht Prof. Dr. Thomas

Mehr

Der Geschäftsleitervertrag

Der Geschäftsleitervertrag Der Geschäftsleitervertrag Begründung, Inhalt und Beendigung der Rechtsstellung der Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer in den Kapitalgesellschaften und Genossenschaften Dr. Theodor Baums Universitätsprofessor

Mehr

Priv.-Doz. Dr. Sebastian Kubis, LL.M. SoS 2006. Vorlesung Schuldrecht Allgemeiner Teil

Priv.-Doz. Dr. Sebastian Kubis, LL.M. SoS 2006. Vorlesung Schuldrecht Allgemeiner Teil Priv.-Doz. Dr. Sebastian Kubis, LL.M. SoS 2006 Vorlesung Schuldrecht Allgemeiner Teil Teil 1: Materialien und Literatur A. Materialien Gesetzestext Schönfelder, Deutsche Gesetze, Loseblatt, Stand 127.

Mehr

Inhaltsverzeichnis. a. Standorte...3 1. Vertragsrecht... 4. A. Softwareentwicklungsverträge...4. B. Vertragsrecht... 8

Inhaltsverzeichnis. a. Standorte...3 1. Vertragsrecht... 4. A. Softwareentwicklungsverträge...4. B. Vertragsrecht... 8 2 Inhaltsverzeichnis a. Standorte...3 1. Vertragsrecht... 4 A. Softwareentwicklungsverträge...4 i. Verträge in der IT...4 ii. Verträge in der IT... 6 B. Vertragsrecht... 8 i. Die rechtlichen Besonderheiten

Mehr

Die unechte GoA / Fälle zur Wiederholung und Vertiefung. Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Die unechte GoA / Fälle zur Wiederholung und Vertiefung. Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet: Gesetzliche Schuldverhältnisse Vorlesung am 27.04.201 Die unechte GoA / Fälle zur Wiederholung und Vertiefung Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=39651

Mehr

Erbrecht. Grundzüge mit Fällen und Kontrollfragen. Dr. Dr.h.c. DIETER LEIPOLD. o. Professor an der Universität Freiburg i. Br.

Erbrecht. Grundzüge mit Fällen und Kontrollfragen. Dr. Dr.h.c. DIETER LEIPOLD. o. Professor an der Universität Freiburg i. Br. Erbrecht Grundzüge mit Fällen und Kontrollfragen Dr. Dr.h.c. DIETER LEIPOLD o. Professor an der Universität Freiburg i. Br. 16., neubearbeitete Auflage ULB Darmstadt 16351474 2006 MOHR SIEBECK l.teil Einführung

Mehr

BGH (+) da es erforderlich und zweckmäßig war einen Detektiv einzusetzen.

BGH (+) da es erforderlich und zweckmäßig war einen Detektiv einzusetzen. Fall 1: Vorüberlegung: I. Detektivkosten als Schadensersatz gem. 280 I: 1.Vertragsschluss schon mit dem Betanken. 2.Vertretbar, wenn man eine Pflicht des Kunden annimmt, sich nach dem Tanken an der Kasse

Mehr

Gelddarlehensvertrag, 488 490 BGB

Gelddarlehensvertrag, 488 490 BGB - AGB Universität Karlsruhe (TU) Institut für Informationsrecht Prof. Dr. iur. Peter Sester 1 des Zustandekommen des : 1. Notwendiger Regelungsinhalt: - DG ist zur Übereignung des Geldes verpflichtet -

Mehr

Das Bürgerliche Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch Das Bürgerliche Gesetzbuch 1. Kapitel: Bedeutung und Gliederung Das Bürgerliche Gesetzbuch kurz BGB genannt stellt praktisch das Fundament des Rechtes dar. In ihm werden die wesentlichen Normen des Privatrechtes

Mehr

Sachbereich: Schuldverhältnisse

Sachbereich: Schuldverhältnisse Sachbereich: Schuldverhältnisse Wesen, Begriff und Entstehung von Schuldverhältnissen darlegen Inhalt eines Schuldverhältnisses ( 241 BGB) Unterscheidung von rechtsgeschäftlichen bzw. rechtsgeschäftsähnlichen

Mehr

Wirtschaftsrecht für Betriebswirte

Wirtschaftsrecht für Betriebswirte Betriebswirtschaft in Studium und Praxis Wirtschaftsrecht für Betriebswirte Grandzüge des BGB Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts Mit Fällen und Lösungen Von Prof. Dr. iur. Norbert Ullrich 4.,

Mehr

Semester: -- Workload: 300 h ECTS Punkte: 10

Semester: -- Workload: 300 h ECTS Punkte: 10 Modulbezeichnung: Modulnummer: DLRSCR Schuldrecht Semester: -- Dauer: Minimaldauer 1 Semester Modultyp: Pflicht Regulär angeboten im: WS, SS Workload: 300 h ECTS Punkte: 10 Zugangsvoraussetzungen: keine

Mehr

Erbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB

Erbrecht. Buch V BGB. Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB Bewertung 10.11.2008 Gesamtrechtnachfolge 1922 BGB: Erbrecht Buch V BGB Der Gesamtrechtsnachfolger erbt das Vermögen des Erblassers (positives & negatives Vermögen) 1967 BGB auf eine Person auf mehrere

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 28 Mietvertrag: Besonderheiten bei Wohnraummiete

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 28 Mietvertrag: Besonderheiten bei Wohnraummiete Schuldrecht I (sschuldverhältnisse) 28 Mietvertrag: Besonderheiten bei Wohnraummiete Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) Was

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis...XV. A. Einleitung...1. B. Charakteristik der Vorkaufsrechte...3

Inhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis...XV. A. Einleitung...1. B. Charakteristik der Vorkaufsrechte...3 Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis...XV A. Einleitung...1 B. Charakteristik der Vorkaufsrechte...3 I. Zweck...3 1. Rechtspolitischer Hintergrund...3 a. Ausgleich beteiligter Interessen...3 b. Die

Mehr

Das neue Werkvertragsrecht des BGB ab dem 01.01.2002

Das neue Werkvertragsrecht des BGB ab dem 01.01.2002 Das neue Werkvertragsrecht des BGB ab dem 01.01.2002 Teil A: Rückschau auf das alte Gewährleistungsrecht Die Gewährleistungsansprüche waren vollständig im Werkvertragsrecht ( 631 ff. BGB) geregelt; die

Mehr

Modulsignatur/Modulnummer... (Stand: Sommersemester 2012)

Modulsignatur/Modulnummer... (Stand: Sommersemester 2012) Modulsignatur/Modulnummer... (Stand: Sommersemester 2012) 1. Modultitel Recht 2. Modulgruppe/n D (Wahlfach oder Sprachmodul) 3. Fachgebiet Recht 4. Modulbeauftragte/r Dr. Matthias Kober, Juristische Fakultät;

Mehr

Literaturverzeichnis

Literaturverzeichnis Literaturverzeichnis Beitzke, Familienrecht (Kurzlehrbuch), 25. Auflage 1988 Brox, Erbrecht, 12. Auflage 1990 Münchener Kommentar zum BGB, Band IV, Familienrecht (1977 - mit Ergänzungslieferungen) Gemhuber,

Mehr

Teil I Recht übersichtlich: Die Grundlagen 25

Teil I Recht übersichtlich: Die Grundlagen 25 Inhaltsverzeichnis Einführung 19 Über dieses Buch 20 Begriffe, die in diesem Buch verwendet werden 21 Konventionen in diesem Buch 21 Was Sie nicht lesen müssen 21 Törichte Annahmen über den Leser 22 Wie

Mehr

5 Die Erfüllung des Kaufvertrags. I. Erfüllung des Verpflichtungsgeschäfts durch Verfügungsgeschäfte/Abstraktions- und Trennungsprinzip

5 Die Erfüllung des Kaufvertrags. I. Erfüllung des Verpflichtungsgeschäfts durch Verfügungsgeschäfte/Abstraktions- und Trennungsprinzip 5 Die Erfüllung des Kaufvertrags I. Erfüllung des Verpflichtungsgeschäfts durch Verfügungsgeschäfte/Abstraktions- und Trennungsprinzip (1) Die aus einem Kaufvertrag resultierenden Verpflichtungen bilden

Mehr

Repetitorium Vertragliches Schuldrecht am 15.01.2010: Die Kündigung von. Prof. Dr. Thomas Rüfner

Repetitorium Vertragliches Schuldrecht am 15.01.2010: Die Kündigung von. Prof. Dr. Thomas Rüfner Repetitorium Vertragliches Schuldrecht am 15.01.2010: Die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=30914 Übersicht:

Mehr

ARBEITSRECHT I.DEFINITION. Das Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und

ARBEITSRECHT I.DEFINITION. Das Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und ARBEITSRECHT I.DEFINITION Das Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geltende Recht. Sein Grundtatbestand ist die abhängige Arbeit. PRIVATRECHT > grundsätzlich

Mehr

Einführung in das Bürgerliche Recht

Einführung in das Bürgerliche Recht Einführung in das Bürgerliche Recht von Jan Schapp 4. Auflage bearbeitet von Dr. Jan Schapp o. Professor an der Universität Gießen und Dr. Wolfgang Schur Privatdozent an der Universität Gießen Verlag Franz

Mehr

Lernziel. Fachbereich Polizeivollzugsdienst. Die Studierenden sollen

Lernziel. Fachbereich Polizeivollzugsdienst. Die Studierenden sollen FHöV NRW Verkehrsrecht Fachbereich Polizeivollzugsdienst 1 Gesamtstunden (PF) Lernziel 1. Verkehrsrechtsnormen und ihre Bedeutung für die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Straßenverkehrs kennenlernen

Mehr

Bürgerliches Gesetzbuch

Bürgerliches Gesetzbuch BGB: 13, 14, 312, 312a, 312f; 355-359 Bürgerliches Gesetzbuch Bekanntmachung der Neufassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr.2, Seite 42 vom 8.01.2002) 13 ) Verbraucher

Mehr

Erlöschen von Schuldverhältnissen

Erlöschen von Schuldverhältnissen Erlöschen von Schuldverhältnissen Erfüllung 362 BGB Hinterlegung 372 BGB Weitere Erlöschensgründe z. B. Unmöglichkeit 275 BGB z. B. Erlass 397 BGB z. B. Fristablauf bei Dauerschuldverhältnissen (z. B.

Mehr

Erbrecht Vorlesung 5. Erbrecht

Erbrecht Vorlesung 5. Erbrecht Erbrecht Vorlesung 5 Gewillkürte Erbfolge 21. Mai 2015 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Der Widerruf der Verfügung Fall: E hatte 2000 ein notarielles Testament errichtet, in dem er die Kirche zum Erben eingesetzt

Mehr

Familienrecht. Lehrbuch. Neuwied, Kriftel: Luchterhand, 2006

Familienrecht. Lehrbuch. Neuwied, Kriftel: Luchterhand, 2006 Familienrecht. Lehrbuch. Neuwied, Kriftel: Luchterhand, 2006 Inhalt A. Allgemeiner Teil des Familienrechts 1 1 Begriff des Familienrechts 1 2 Rechtsnatur und systematische Stellung des Familienrechts 3

Mehr

Lehrplan. Wirtschaftslehre / Rechnungswesen. Handelsschule

Lehrplan. Wirtschaftslehre / Rechnungswesen. Handelsschule Lehrplan Wirtschaftslehre / Rechnungswesen Handelsschule Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft Hohenzollernstraße 60, 66117 Saarbrücken Postfach 10 24 52, 66024 Saarbrücken Telefon (0681) 501-00,

Mehr

cc. Verfassungswidrigkeit des Eheverbots der Geschlechtsgemeinschaft...42 c. Rechtsfolgen der nichtigen Ehe...43 aa. Die Regelung des 26 EheG 1946

cc. Verfassungswidrigkeit des Eheverbots der Geschlechtsgemeinschaft...42 c. Rechtsfolgen der nichtigen Ehe...43 aa. Die Regelung des 26 EheG 1946 Inhaltsverzeichnis Einleitung...17 1. Teil: Die Geschichte des Eheschließungsrechts Namensrechtliche Entwicklungen bei Eheauflösungen...21 A. Das BGB von 1896...21 I. Das Eheschließungsrecht als Teil des

Mehr

Das Rücktrittsrecht I

Das Rücktrittsrecht I Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am 07.05.2008 Das Rücktrittsrecht I Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=20783 Überblick zum Thema Rücktrittsrecht

Mehr

Die rechtlichen Grundlagen der Übertragung virtueller Güter

Die rechtlichen Grundlagen der Übertragung virtueller Güter Thomas Büchner Die rechtlichen Grundlagen der Übertragung virtueller Güter Nomos Inhaltsverzeichnis Erstes Kapitel. Einführung 17 1. Problemstellung 17 2. Untersuchungsgegenstand und Gang der Darstellung

Mehr

Kauf- und Werkvertragsrecht am Bau

Kauf- und Werkvertragsrecht am Bau Kauf- und Werkvertragsrecht am Bau Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Vertragsbeziehungen 3. Vertragsrecht 4. Abgrenzung Kaufvertragsrecht und Werkvertragsrecht 5. Kaufvertragsrecht 6. Werkvertragsrecht

Mehr

Kanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Internetrecht. Rechtsgrundlagen im Internet, ecommerce & Internetpräsenz. Dr.

Kanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Internetrecht. Rechtsgrundlagen im Internet, ecommerce & Internetpräsenz. Dr. Seminar Internetrecht Rechtsgrundlagen im Internet, ecommerce & Internetpräsenz Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. ECommerce-Modelle 3. Vertragsschluss im Internet 4. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mehr

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen? Fall 7: Scheingeschäft beim Notar Sachverhalt V und K sind sich über den Verkauf eines dem V gehörenden Baugrundstücks am Bodensee zum Preis von 300.000 EUR einig. Um Steuern und Notarkosten zu sparen,

Mehr

Einführung in das bürgerliche Recht

Einführung in das bürgerliche Recht Vahlen Studienreihe Jura Einführung in das bürgerliche Recht von Prof. Dr. Jan Schapp, Dr. Wolfgang Schur 3. Auflage Einführung in das bürgerliche Recht Schapp / Schur schnell und portofrei erhältlich

Mehr

Fach: Bürgerliches Recht Gesamtstunden: 99 L E R N Z I E L

Fach: Bürgerliches Recht Gesamtstunden: 99 L E R N Z I E L Fachbereich: Kommunaler Verwaltungsdienst Studiengang: Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre Fach: Bürgerliches Recht Gesamtstunden: 99 L E R N Z I E L Die Studierenden können - die grundlegenden Begriffe

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Repetitorium Sachenrecht 7. Typische Klausurkonstellationen im Immobiliarsachenrecht (Donnerstag, 16.04.2015)

Repetitorium Sachenrecht 7. Typische Klausurkonstellationen im Immobiliarsachenrecht (Donnerstag, 16.04.2015) Repetitorium Sachenrecht 7. Typische Klausurkonstellationen im Immobiliarsachenrecht (Donnerstag, 16.04.2015) Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Chicago), LL.M. (Gew. Rechtsschutz), Attorney at Law (New

Mehr

Einführung in das deutsche Recht

Einführung in das deutsche Recht Prof. Dr. Gerhard Robbers Einführung in das deutsche Recht 4. Auflage Nomos waa^r Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 I. Allgemeine Strukturen 19 A. Rechtstradition, Rechtsgebiete und Rechtsquellen

Mehr

Übersicht Repetitorium Zivilrecht

Übersicht Repetitorium Zivilrecht Übersicht Repetitorium Zivilrecht BGB Allgemeiner Teil I. Rechtsgeschäft und Willenserklärung II. Willensmängel und Anfechtung III. Rechts- und Geschäftsfähigkeit IV. Stellvertretung V. Formerfordernisse

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

WPI - Wirtschaft Klasse 9

WPI - Wirtschaft Klasse 9 WPI - Wirtschaft Klasse 9 Kaufen und Verkaufen u.a. Markt - Vertragsrecht - Kaufvertrag Wie mache ich mich selbstständig? u.a. Ziele - Rechtsformen - Finanzierung - Kosten - Marketing Rechnungswesen -

Mehr

Die Homepage von Kommunen Rechtliche Einordnung und Anforderungen unter besonderer Berücksichtigung von Linklisten

Die Homepage von Kommunen Rechtliche Einordnung und Anforderungen unter besonderer Berücksichtigung von Linklisten Die Homepage von Kommunen Rechtliche Einordnung und Anforderungen unter besonderer Berücksichtigung von Linklisten Prof. Dr. jur. Martin Müller Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel Fachbereich Recht

Mehr

Wirtschaftsrecht I. Modultitel. Wirtschaftsrecht I. Modul-Nr./ Code 7.1. ECTS-Credits 5. Gewichtung der Note in der Gesamtnote 5 / 165

Wirtschaftsrecht I. Modultitel. Wirtschaftsrecht I. Modul-Nr./ Code 7.1. ECTS-Credits 5. Gewichtung der Note in der Gesamtnote 5 / 165 Wirtschaftsrecht I Modultitel Wirtschaftsrecht I Modul-Nr./ Code 7.1 ECTS-Credits 5 Gewichtung der Note in der Gesamtnote 5 / 165 Modulverantwortlicher Semester Qualifikationsziele des Moduls Inhalt des

Mehr

DieAnerkennung der privaten Ersatzschule und ihre Auswirkungen auf das Privatschulverhâltnis

DieAnerkennung der privaten Ersatzschule und ihre Auswirkungen auf das Privatschulverhâltnis René Seidel DieAnerkennung der privaten Ersatzschule und ihre Auswirkungen auf das Privatschulverhâltnis PETER LANG EuropSIscher Vetioq der Wissenschaften Vil Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis XVII

Mehr

Der Verein Haftungsfragen

Der Verein Haftungsfragen Der Verein Haftungsfragen Dr. Frank Weller Rechtsanwalt - Mediator Haftung auf Schadensersatz (Grundzüge) Haftung grundsätzlich nur bei Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) Allein das Vorliegen eines

Mehr

L E R N Z I E L. - mit Hilfe dieser Grundlagen die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns im Einzelfall beurteilen

L E R N Z I E L. - mit Hilfe dieser Grundlagen die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns im Einzelfall beurteilen Fachbereiche: Kommunaler Verwaltungsdienst Staatlicher Verwaltungsdienst Fach: Gesamtstunden: Allgemeines Verwaltungsrecht (AVR) 195 Die Studierenden sollen L E R N Z I E L - die allgemein für das Veraltungshandeln

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozeßrecht Vorlesungsübersicht

Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozeßrecht Vorlesungsübersicht 1 Grundkurs Verwaltungsrecht I SS 2005 Prof. Dr. Jochen Rozek Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozeßrecht Vorlesungsübersicht 1. Teil: Allgemeines Verwaltungsrecht 1. Abschnitt: Einführung

Mehr

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen.

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen. AGB Zahlungsweise: Neukunden Vorauskasse (Rechnung kommt per E-Mail) Kreditkarte (Mastercard oder Visa) Bitte beachten Sie, dass bei der Zahlungsweise mit Kreditkarte eine Gebührenpauschale von 4,00 auf

Mehr

Inhalt. Vorwort zur sechsten Auflage 7. Abkürzungsverzeichnis 15. A. Allgemeine Strukturen 21. B. Öffentliches Recht 37

Inhalt. Vorwort zur sechsten Auflage 7. Abkürzungsverzeichnis 15. A. Allgemeine Strukturen 21. B. Öffentliches Recht 37 Inhalt Vorwort zur sechsten Auflage 7 Abkürzungsverzeichnis 15 A. Allgemeine Strukturen 21 I. Rechtstradition, Rechtsgebiete und Rechtsquellen 21 1. Rechtstradition 21 2. Rechtsgebiete 22 a) Privatrecht-öffentliches

Mehr

Tipp: meist sind die ersten Paragraphen die jeweiligen Titel die gesuchte Anspruchsgrundlage

Tipp: meist sind die ersten Paragraphen die jeweiligen Titel die gesuchte Anspruchsgrundlage Übersicht Wichtigste Anspruchsgrundlagen 1) Ansprüche auf Erfüllung vertraglicher Pflichten: a) aus typisierten Verträgen (im BGB ausdrücklich geregelte Vertragstypen, (vgl. Inhaltsverzeichnissen zum BGB,

Mehr

Abkürzungsverzeichnis...XIII

Abkürzungsverzeichnis...XIII Abkürzungsverzeichnis...XIII 1. Teil: Grundlagen... 1 I. Wesen des Rechts... 1 II. Verhältnis des Rechts zu anderen Normensystemen... 2 III. Recht im objektiven und im subjektiven Sinn... 3 IV. Die Rechtsordnung

Mehr

(Fiktiver) Grobplan des Studenten B (zu Kapitel 1, S. 15)

(Fiktiver) Grobplan des Studenten B (zu Kapitel 1, S. 15) (Fiktiver) Grobplan des Studenten B (zu Kapitel 1, S. 15) Vorbemerkung: Nachfolgend finden Sie den (fiktiven) Grobplan des Studenten B, dessen Studium und Ziele in Kapitel 1, S. 8 ff. beschrieben werden.

Mehr

Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013 4. Besprechungsfall Lösungsskizze Ein Sturz mit Folgen

Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013 4. Besprechungsfall Lösungsskizze Ein Sturz mit Folgen Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013 4. Besprechungsfall Lösungsskizze Ein Sturz mit Folgen 1 Frage 1: Anspruch auf Räumung der Wohnung R - C I. Vertraglicher Anspruch nach

Mehr

Inhalt. Einführung in das Familienrecht. Lektion 1: Überblick über das Familienrecht 7

Inhalt. Einführung in das Familienrecht. Lektion 1: Überblick über das Familienrecht 7 Inhalt Einführung in das Familienrecht Lektion 1: Überblick über das Familienrecht 7 Lektion 2: Das Kindschaftsrecht 9 A. Die Verwandtschaft 9 B. Die Mutterschaft 11 C. Die Vaterschaft 12 D. Die Unterhaltspflicht

Mehr

Einführung in das deutsche Recht

Einführung in das deutsche Recht Prof. Dr. Gerhard Robbers Einführung in das deutsche Recht Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 I. Allgemeine Strukturen A. Rechtstradition, Rechtsgebiete und

Mehr

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften

Mehr

Der Rückerwerb des Eigentums vom nichtberechtigten Veräußerer

Der Rückerwerb des Eigentums vom nichtberechtigten Veräußerer Der Rückerwerb des Eigentums vom nichtberechtigten Veräußerer, LL.M. (Duke) I. Einleitung - Funktion des gutgläubigen Eigentumserwerbs: Interessenausgleich: Rechtsgüterschutz vs. Verkehrsschutz - numerus

Mehr

Inhalt. Hinweise Literaturverzeichnis Stichwortverzeichnis

Inhalt. Hinweise Literaturverzeichnis Stichwortverzeichnis Inhalt Hinweise Literaturverzeichnis Stichwortverzeichnis Abiturprüfungsaufgaben 1998 Wirtschaftskreislauf Geldpolitik Maßnahmen restriktiver Geldpolitik Grenzen der Geldpolitik Maßnahmen restriktiver

Mehr

Grundkurs BGB II. Einheit 1 Einführung, System und Struktur

Grundkurs BGB II. Einheit 1 Einführung, System und Struktur Universität Göttingen Wintersemester 2009/2010 Grundkurs BGB II Einheit 1 Einführung, System und Struktur Prof. Dr. Andreas Wiebe, LL.M. Übersicht Teil A. Schuldrecht AT I. Recht der Leistungsstörungen

Mehr

WORKBOOK BGB Band 3: Besonderes Schuldrecht

WORKBOOK BGB Band 3: Besonderes Schuldrecht Bachelor Basics WORKBOOK BGB Band 3: Besonderes Schuldrecht Von Prof. (i. R.) Dr. iur. Werner Unger HS Kehl - Hochschule für öffentliche Verwaltung und Prof. Dr. iur. Marc Eckebrecht HWR Berlin - Hochschule

Mehr

Klagen aus Stipulation

Klagen aus Stipulation Vorlesung am 23. Januar 2013 Klagen aus Stipulation Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=45953 Der Verbalvertrag = Stipulation Bei Einhaltung der Stipulationsform

Mehr

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Vorlesung Fachhochschule Düsseldorf WS 2014/15 Vorlesung: 20. Oktober 2014

Vorlesung Fachhochschule Düsseldorf WS 2014/15 Vorlesung: 20. Oktober 2014 Vorlesung Fachhochschule Düsseldorf WS 2014/15 Vorlesung: 20. Oktober 2014 Also: Worin besteht der Unterschied hinsichtlich der Anspruchsgrundlage in den beiden Beispielsfällen aus der Vorlesung am 7.

Mehr

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an:

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: UNLIMITED License EXCLUSIVE License o EXCLUSIVE limited License o EXCLUSIVE unlimited

Mehr