L E R N Z I E L. - darüber hinaus die Grundzüge des Sachenrechts aufzeigen und typische Problemstellungen des Familienrechts beurteilen
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- Matilde Frei
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1 Fachbereiche: Kommunaler Verwaltungsdienst Staatlicher Verwaltungsdienst Fach: Bürgerliches Recht (BGB) Gesamtstunden: ( Repetitorium wahlweise) L E R N Z I E L - die Systematik im Bürgerlichen Recht darstellen und die wesentlichen Rechtsinstitute, insbesondere die vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnisse, die in der Verwaltungspraxis von Bedeutung sind, in ihren Voraussetzungen und Rechtsfolgen erklären - darüber hinaus die Grundzüge des Sachenrechts aufzeigen und typische Problemstellungen des Familienrechts beurteilen - überschaubare Fälle aus der Verwaltungspraxis methodisch folgerichtig und inhaltlich vertretbar lösen - die Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der kommunalen und staatlichen Verwaltung in den privatrechtlichen Bereichen aufzeigen.
2 Lehrthemen 1. Einführung, Gliederung des BGB, Rechtssubjekte und Rechtsobjekte. Lehre vom Rechtsgeschäft (Arten der Rechtsgeschäfte, Geschäftsfähigkeit, Willenserklärung). Zustandekommen von Verträgen am Beispiel des Kaufvertrages (Überblick: Vertragsschluss unter Einbeziehung von AGB, Hinweis auf VOL und VOB) 4. Fehlerhafte Rechtsgeschäfte im Überblick (Nichtigkeit, Anfechtbarkeit, Formverstöße) 5. Stellvertretung 6. Bedingte Rechtsgeschäfte, Fristen 7. Verjährung 8. Recht der Schuldverhältnisse 8.1 Vertragliche, rechtsgeschäftsähnliche ( 11 II und III BGB), gesetzliche Schuldverhältnisse 8. Rechte und Pflichten im Schuldverhältnis 8. Beendigung von Schuldverhältnissen (Hinweis auf Rücktritt und Widerruf und Rückgabe) 8.4 Forderungsabtretung 9. Haftung für Dritte ( 78, 89, 1 BGB) 10. Leistungsstörungen und deren Rechtsfolgen 10.1 Unmöglichkeit - Ausschluss der Leistungspflicht bei anfänglicher und nachträglicher Unmöglichkeit ( 75 BGB) - Auswirkungen bei gegenseitigen Verträgen ( 6 BGB) - Schadensersatz -- anfängliche Unmöglichkeit ( 11a II BGB) -- nachträgliche Unmöglichkeit ( 80, 8 BGB) Empfohlene Stunden Studienabschnitt/ Stunden S 1
3 10. Verzug - Schadensersatz für Verzögerung ( 80 I, II, 86 BGB) - Schadensersatz statt der (ganzen) Leistung ( 80 I, III, 81 BGB) 10. Schlechtleistung - Schadensersatz statt der (ganzen) Leistung ( 80 I, III, 81 BGB) 10.4 Schadensersatz wegen Verletzung nichtleistungsbezoger Pflichten - 80 I i.v.m. 41 II BGB - Schadensersatz statt der Leistung ( 80 I, III, 8 BGB) 10.5 Schadensersatz bei culpa in contrahendo (c.i.c) - 80 I, 11 II, 41 II BGB (c.i.c.) - 80 I, 11 III, 41 II BGB (Eigenhaftung des Sachwalters/Vertreters) 10.6 Rücktritt bei gegenseitigen Verträgen - 6 V i.v.m. BGB (bei Unmöglichkeit) - BGB (bei Verzug und Schlechtleistung) - 4 BGB (bei Verletzung nicht leistungsbezogener Pflichten) 10.7 Annahmeverzug (Gläubigerverzug) 10.8 Gewährleistung - Haftung für Mängel bei Kauf- und Werkverträgen - Haftung für Mängel bei Mietverträgen 11. Einzelne Schuldverhältnisse kraft Gesetzes 11.1 Ungerechtfertigte Bereicherung ( 81 I S. 1, 818, 819, 8 BGB) 11. Unerlaubte Handlungen ( 8 I, 81 BGB, Gefährdungshaftung) 1. Schadensrecht (Begriff, Arten, Umfang) S Klausurwoche
4 1. Sachenrecht 1.1 Besitz 1. Eigentum - Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen (Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung) - Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an Grundstücken 1. Bereicherungsrechtlicher Ausgleich ( 816 BGB) 1.4 Grundbuch 1.5 Grundpfandrechte und Grunddienstbarkeiten im Überblick 14. Familienrecht im Überblick 14.1 Ehe, Verwandtschaft, Schwägerschaft 14. Unterhaltspflichten 14. Elterliche Sorge 14.4 Vormundschaft und Betreuung 14.5 Beistandschaft und Pflegschaft 15. Erbrecht im Überblick Klausuranteil S. 6 Repetitorium (wahlweise) 0 0
5 Studienfach: Bürgerliches Recht Studienabschnitt: S 1 Stunden: 60 Groblernziele die historische, philosophische und rechtspolitische Herkunft des BGB erläutern 1 1. Einführung, Begriff und Quellen des Privatrechts, Geschichte und System des BGB 4 die rechtserheblichen Eigenschaften der Rechtssubjekte erläutern 1 Allgemeine Lehren Rechtssubjekte Natürliche Personen Juristische Personen Rechtsfähige Personengesellschaften ( 14 Abs. BGB) Juristische Personen des öffentlichen Rechts den Begriff der Rechtsobjekte kennen und Beispiele nennen 1 Rechtsobjekte die verschiedenen Arten der Rechtsgeschäfte nennen und erläutern. Lehre vom Rechtsgeschäft 6 AVR - der öffentlich rechtliche Vertrag - sonstige Arten des Verwaltungshandels
6 Studienfach: Bürgerliches Recht Studienabschnitt: S 1 Stunden: 60 Groblernziele das Abstraktionsprinzip in den Zusammenhang schuldrechtlicher und dinglicher Fragestellung bringen die Bedeutung der Geschäftsfähigkeit für die Handlungsfähigkeit und Prozessfähigkeit nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG u. VwGO) durch Bildung von Fällen nachweisen die Bezüge zwischen Privatautonomie, Rechtsgeschäftslehre und Theorie der Willenserklärung aufzeigen die Aufspaltung in einen objektiven und einen subjektiven Erklärungstatbestand als einen Ausfluss des privaten Vertrauensprinzips beschreiben Arten der Rechtsgeschäfte einseitige/mehrseitige Verpflichtungs- u. Verfügungsgeschäfte (Abstraktionsprinzip) Geschäftsfähigkeit Willenserklärung
7 Studienfach: Bürgerliches Recht Studienabschnitt: S 1 Stunden: 60 Groblernziele
8 durch Lösung einfacher Fälle zeigen, dass sie die Grundregeln der 145 ff. BGB beherrschen. Zustandekommen von Verträgen, u. a. Auftragsbestätigung, Bestätigungsschreiben, Einbeziehung von AGB, Hinweis auf VOL und VOB 8 die im Wirtschaftsleben herausgebildeten Rechtsfiguren (Auftragsbestätigung kaufmännisches Bestätigungsschreiben, Verweis auf AGB, Hinweis auf VOL und VOB) bei der Fallbeurteilung berücksichtigen die verschiedenen Arten der Nichtigkeit erkennen 4. Fehlerhafte Rechtsgeschäfte Nichtigkeit, 15, 14, 18 BGB 4 Der fehlerhafte Verwaltungsakt und seine Folgen die Anfechtungsgründe des allgemeinen Teils des BGB voneinander trennen Anfechtbarkeit die wirtschaftlichen Folgen einer Anfechtung beurteilen Studienfach: Bürgerliches Recht Studienabschnitt: S 1 Stunden: 60
9 Groblernziele die Arten der Stellvertretung in Falllösungen anwenden und die Bedeutung der rechtsgeschäftlichen und gesetzlichen Vertretungsmacht für die Verwaltungspraxis (Dienstanweisung, Geschäftsverteilungsplan) in Falllösungen nachweisen bedingt wirksame Rechtsgeschäfte erläutern die Fristen nach dem BGB in praktischen Fällen berechnen und die Folgen für die Widerspruchsfrist ( 70 VwGO) und andere öffentlich-rechtliche Fristen ziehen 5. Abschluss von Rechtsgeschäften durch Dritte (Stellvertretung) 6. Bedingte Rechtsgeschäfte, Fristen Fristen und Termine, Berechnung verschiedener Fristen, auch außerhalb des BGB 5 1 Behörden, Ämter, Amtswalter als Subjekte öffentlicher Verwaltung Wirkung des Verwaltungsaktes (Einführung in Grundbegriffe, wie Wirksamkeit, Bindungswirkung, Bestandskraft) die praktische Bedeutung der Verjährungsvorschriften des BGB anhand von Beispielen erläutern 7. Verjährung Sozialrecht: Anspruch auf Hilfe Studienfach: Bürgerliches Recht Studienabschnitt: S 1 Stunden: 60
10 Groblernziele Sufe 8. Recht der Schuldverhältnisse 8 den Unterschied zwischen vertraglichen, rechtsgeschäftsähnlichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen erfassen Haupt- und Nebenpflichten in Fallbeispielen aufzeigen und den Unterschied von Stück und Gattungsschulden darlegen die Beendigungsgründe kennen Vertragliche, rechtsgeschäftsähnliche ( 11 II, III BGB) und gesetzliche Schuldverhältnisse 8. Rechte und Pflichten im Schuldverhältnis Haupt- und Nebenpflichten Stück- und Gattungsschuld 8. Beendigung des Schuldverhältnisses durch Erfüllung, Aufrechnung, Hinweis auf Rücktritt, Widerruf und Rückgabe ÖDR: Begründung des Arbeitsverhältnisses ÖDR: Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten ÖDR: Beendigung des Arbeitsverhältnisses wichtige Fälle der Forderungsabtretung in der Praxis aufzählen Forderungsabtretung Sozialrecht: Anspruch auf Hilfe Inanspruchnahme Dritter Studienfach: Bürgerliches Recht
11 Studienabschnitt: S 1 Stunden: 60 Groblernziele die Haftung für Dritte im Rahmen von vertraglichen Schuldverhältnissen beurteilen und an praktischen Fällen aufzeigen das System der Leistungsstörungen im Schuldverhältnis in eine sinnvolle Fallbearbeitung umsetzen 9. Haftung für Dritte ( 78, 89, 1 BGB) 10. Leistungsstörungen und deren Rechtsfolgen 10.1 Unmöglichkeit - Ausschluss der Leistungspflicht bei anfänglicher und nachträglicher Unmöglichkeit ( 75 BGB) - Auswirkungen bei gegenseitigen Verträgen ( 6 BGB) - Schadensersatz -- anfängliche Unmöglichkeit ( 11a II BGB) -- nachträgliche Unmöglichkeit ( 80, 8 BGB) 10. Verzug - Schadensersatz für Verzögerung ( 80 I, II, 86 BGB) - Schadensersatz statt der (ganzen) Leistung ( 80 I, III, 81 BGB) 10. Schlechtleistung - Schadensersatz statt der (ganzen) Leistung ( 80 I, III, 81 BGB) 10.4 Schadensersatz wegen Verletzung nichtleistungsbezoger Pflichten - 80 I i.v.m. 41 II BGB - Schadensersatz statt der Leistung ( 80 I, III, 8 BGB) 10.5 Schadensersatz bei culpa in contrahendo (c.i.c) - 80 I, 11 II, 41 II BGB (c.i.c.) - 80 I, 11 III, 41 II BGB (Eigenhaftung des Sachwalters/Vertreters) 18 Die verschiedenen Haftungsarten, Amtshaftung ÖDR: Leistungsstörungen
12 Studienfach: Bürgerliches Recht Studienabschnitt: S 1 Stunden: 60 Groblernziele den Rücktritt bei gegenseitigen Verträgen beherrschen den Gläubigerverzug kennen 10.6 Rücktritt bei gegenseitigen Verträgen - 6 V i.v..m. BGB (bei Unmöglichkeit) - BGB (bei Verzug und Schlechtleistung) - 4 BGB (bei Verletzung nicht leistungsbezogener Pflichten) 10.7 Annahmeverzug (Gläubigerverzug)
13 Studienfach: Bürgerliches Recht Studienabschnitt: S Stunden: Groblernziele die Hauptprobleme der Gewährleistung bei Kauf-, Werkund Mietverträgen in übersehbaren Fällen lösen 10.8 Gewährleistung Haftung für Mängel bei Kauf- und Werkverträgen, Haftung für Mängel bei Mietverträgen 16 Grundtatbestände der 81, 816 sowie den Umfang des Bereicherungsanspruchs verstehen und anwenden, über die verschärfte Haftung des Bereicherungsschuldners informiert sein den Grundtatbestand der unerlaubten Handlung bei Lösung übersehbarer Fälle aufbaumäßig und inhaltlich beherrschen die verschiedenen Arten des Schadens und der Schadensberechnung an lebensnahen Fällen anwenden 11. Einzelne Schuldverhältnisse kraft Gesetzes 11.1 Ungerechtfertigte Bereicherung ( 81, 816, 818, 819, 8 BGB) 11. Unerlaubte Handlung Grundtatbestand des 8 I, Haftung für den Verrichtungsgehilfen, Gefährdungshaftung 1. Begriff und Arten des Schadens Umfang des Schadensersatzes Klausurwoche 1 Die öffentlich-rechtlichen Ausgleichs- und Wiederherstellungspflichten Sozialrecht: Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen Amtshaftung, ÖDR: Der Beamtenbegriff im haftungsrechtlichen Sinne, Folgen von Pflichtverletzungen Die öffentlich-rechtlichen Ausgleichs- und Wiederherstellungspflichten
14 Studienfach: Bürgerliches Recht Studienabschnitt: S. Stunden: 6 Groblernziele das Wesen des Besitzes sowie seine verschiedenen Erscheinungsformen mit Hilfe von Beispielsfällen erläutern 1. Sachenrecht 1. 1 Besitz 16 STVR: Grundrechte, Art. 14 GG die Tatbestände des rechtsgeschäftlichen Erwerbs des Eigentums an beweglichen Sachen vom Berechtigten und Nichtberechtigten beherrschen 1. Eigentum Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen, einschließlich Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübereignung die Voraussetzungen des Eigentumserwerbs verstehen ( 87, 95) Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an Grundstücken STVR: Grundrechte, Art. 14 GG die Ausgleichsansprüche des Berechtigten in übersehbaren Fällen anwenden 1. Bereicherungsrechtlicher Ausgleich ( 816 BGB) über Funktion und Führung des Grundbuchs informiert sein Grundbuch über die Begriffe Hypothek, Grundschuld und Grunddienstbarkeit informiert sein 1.5 Überblick über beschränkt dingliche Rechte Hypothek, Grundschuld, Grunddienstbarkeit
15 Studienfach: Bürgerliches Recht Studienabschnitt: S. Stunden: 6 Groblernziele
16 die Hauptregeln über Ehe, Verwandtschaft und Eingetragene Lebenspartnerschaft in einfachen Fällen anwenden 14.Familienrecht 14.1 Ehe, Verwandtschaft, Schwägerschaft, Eingetragene Lebenspartnerschaft 10 Begriff und Arten der Grundrechte die Bestimmungen über die Unterhaltspflicht und ihre Bedeutung für das Sozialhilfeverfahren in übersehbaren Fällen anwenden die Vorschriften über die elterliche Sorge in übersehbaren Fällen anwenden die wichtigsten Vorschriften über die Vormundschaft und Betreuung in einfachen Fällen anwenden die Regeln über die Beistandschaft und Pflegschaft kennen Inhalt und rechtspolitische Zielsetzung der wichtigsten Rechtsinstitute des Erbrechts erläutern 14. Unterhaltspflichten 14. Elterliche Sorge 14.4 Vormundschaft und Betreuung 14.5 Beistandschaft und Pflegschaft 15. Erbrecht im Überblick Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge, rechtliche Stellung der Erben, Annahme und Ausschlagung, Haftung für Nachlassverbindlichkeiten Klausurwochen Repetitorium (wahlweise) Sozialrecht: Inanspruchnahme Dritter Sozialrecht: Maßnahmen und Einrichtungen der öffentlichen Jugendhilfe Sozialrecht: Vormundschaft und Betreuung
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