Steuern sparen. mittels. sungen
|
|
- Kai Schmidt
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Steuern sparen mittels Vorsorge-Lösungen sungen
2 Steuern?????? unangenehm ungünstiger Zeitpunkt der Bezahlung schlechtes Gewissen verständnisloser Kostenblock des Haushaltsbudgets Optimierung?
3 Soziale Wohlfahrt 3 Säulen Prinzip Bedarfsgerechte Vorsorge 1. Säule 2. Säule 3. Säule Existenz- Fortsetzung der Individuelle sicherung gewohnten Lebenshaltung Ergänzung Staatliche Berufliche Selbst- Vorsorge Vorsorge vorsorge Ergän- Obliga- Über- AHV / IV zungs- torisch obliga- Gebundene Freie leistun- BVG / torische Vorsorge * Vorsorge gen UVG Vorsorge Staatlich Obligatorisch z.t. Staatlich Obligatorisch Staatlich freiwillig gefördert * mit zus. Steuervergünstigung
4 Soziale Wohlfahrt 3 Säulen Prinzip Bedarfsgerechte Vorsorge (eigene Vorstellung) Das Gesetz (AHV / BVG) Vorschläge der Versicherungen Und was die Steuerbehörde daraus macht
5 Soziale Wohlfahrt - Finanzielle Absicherung Taggeld Invalidität Tod Alter Unfall Krankheit Unfall Krankheit Unfall Krankheit Ruhestand UVG KVG Zusatzvers. Zusatzvers. Zusatzvers. UVG Basisvers. BVG UVG Basisvers. BVG Basisvers. BVG IV IV AHV AHV AHV
6 Soziale Wohlfahrt - Versicherung Mit zu berücksichtigen ist die demografische Entwicklung der Schweizer Bevölkerung Gestern Heute Morgen Rentner Rentner Rentner Erwerbstätige Erwerbstätige Erwerbstätige Nichterwerbstätige Nichterwerbstätige Nichterwerbstätige
7 Berufliche Vorsorge (2. Säule) Das Ziel der beruflichen Vorsorge für den Ruhestand ist: zusammen mit den Leistungen der eidgenössischen Versicherung (AHV/IV) die gewohnte Lebenshaltung in angemessener Weise zu ermöglichen. zusammen mit der AHV/IV bei vollen Beitragsjahren ca. 60% des bisherigen Einkommens sicher zu stellen.
8 Berufliche Vorsorge Im Rahmen des BVG-Obligatoriums ist zu berücksichtigen: Als Basis das Gesetz über die berufliche Vorsoge (BVG) und für den Teil der Altersvorsorge: Jeder Arbeitnehmer in der Schweiz mit einem Jahreslohn über CHF (Koordinationsabzug) bis max. CHF muss obligatorisch versichert sein. Somit max. versicherter Lohn im BVG-Obligatorium CHF
9 Berufliche Vorsorge (2. Säule) Einlagen Beiträge voll von den Einkommenssteuern abziehbar Angeäuffnetes Sparkapital wird nicht mit der Vermögenssteuer belastet Anfallende Zinserträge werden nicht mit der Einkommensteuer belastet Auf den Vermögenserträgen wird nicht Verrechnungssteuer erhoben Gründe für die Auszahlung Aufgabe Erwerbstätigkeit Bis 5 Jahre vor oder nach Erreichen des AHV-Alters Erwerb oder Amortisation von zur Hauptsache selbst genutztem Wohneigentum Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit Wohnsitzverlegung ins Ausland
10 Auszahlungen Berufliche Vorsorge (2. Säule) Auszahlung bei Pensionierung in Form der Rente ist bei der Einkommenssteuer zu Unterscheiden, und zwar: a) zu 60% steuerbar, - wenn die Rente vor dem 01. Januar 1987 bereits ausgerichtet wird - oder vor dem 01. Januar 2002 ausgerichtet wird und auf einem Vorsorge-Verhältnis vor dem 31. Dezember 1986 beruhen - und der Rentenempfänger die Leistungen ausschliesslich selber finanziert hat. b) zu 80% steuerbar, - wenn die Rente vor dem 01. Januar 1987 bereits ausgerichtet wird - oder vor dem 01. Januar 2002 ausgerichtet wird und auf einem Vorsorge-Verhältnis vor dem 31. Dezember 1986 beruht - und der Rentenempfänger die Leistungen nur zum Teil, jedoch zu mind. 20% selber finanziert hat. c) zu 100% steuerbar, - in allen übrigen Fällen
11 Auszahlungen Berufliche Vorsorge (2. Säule) Auszahlung bei Pensionierung in Form einer Kapitalzahlung wird bei der Einkommenssteuer wie folgt erfasst: als Sonderveranlagung nach dem Tarif (Steuersatz) der Einkommenssteuer echter Rabatt auf Steuerbetrag (z.b. Bund 80% Steuerrabatt)
12 Berufliche Vorsorge (2. Säule) Im Rahmen des BVG-Obligatoriums kann durch den Arbeitgeber freiwillig eine Erweiterung der BVG-Leistungen abgeschlossen werden (BVG-Kaderversicherung). Sinn und Zweck kann sein: Erweiterung im Rahmen des BVG für Tod, Invalidität und Alterskapital Versicherungsmöglichkeit des überobligatorischen Gehaltsanteiles mit folgenden Verbesserungsmöglichkeiten: Kein Lohnmaximum Effektiver Lohn versichern lohnabhängige Risikoleistungen Höhere Altersgutschrift Zusätzliches Todesfallkapital
13 Berufliche Vorsorge Steuerliche Anerkennung nur, wenn Ausschliesslichkeit der Versicherung Kollektivität der Vorsorge Planmässigkeit der Vorsorge Angemessenheit der Leistungen Gleichbehandlung der Gruppierung Steuerlich gleiche Regelung wie BVG-Minimum Möglichkeit zum Einkauf von Beitragsjahren auf der Basis der Kader-Versicherung sind voll beim steuerbaren Einkommen abziehbar, jedoch nicht als Negativ-Einkommen auf die nächste Steuerperiode übertragbar. Beträge zum Einkauf von Beitragsjahren sind auf dem Lohnausweis zu bescheinigen.
14 Berufliche Vorsorge (2. Säule) Quellenhinweis Amtliches Dokument: Kurzanleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises Eidg. Steuerverwaltung, 3000 Bern; d
15 Selbstvorsorge Im Bereiche der Selbstvorsorge gibt es die Möglichkeit der gebundenen Vorsorge (sog. Säule 3a) Für Selbständigerwerbende und für Unselbständigerwerbende eine Möglichkeit, auf privater und freiwilliger Basis die Vorsorge zu erweitern. Voraussetzung dazu ist eine Erwerbstätigkeit, welche bis max. 5 Jahre über das AHV- Rentenalter hinaus gehen kann. Steuerliche Entlastung bei der Einkommenssteuer für Selbständigerwerbende oder Unselbständigerwerbende ohne 2. Säule: bis zu 20% des Jahresgewinnes/Jahreseinkommens jedoch zurzeit im Maximum CHF (2009) Gilt analog dem BVG für Unselbständigerwerbende (2. Säule) Keine Belastung mit Vermögenssteuer Keine Belastung mit Einkommenssteuer auf angesparten Vermögenserträgen Keine Verrechnungssteuer auf den Vermögenserträgen
16 Selbstvorsorge Steuerliche Entlastung bei der Einkommenssteuer für Unselbständigerwerbende mit 2. Säule: zurzeit max. CHF pro Jahr (2009) Keine Belastung mit Vermögenssteuer Keine Belastung mit Einkommenssteuer auf angesparten Vermögenserträgen Keine Verrechnungssteuer auf den Vermögenserträgen Gründe für eine Auszahlung Frühestens 5 Jahres vor AHV-Alter möglich Erwerb oder Amortisation von selbst genutztem Wohneigentum Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit Wohnsitzverlegung ins Ausland Kapitalauszahlungen unterliegen einer Sondersteuerveranlagung (d.h. reduzierter Einkommenssteuer-Satz) analog Kapitalauszahlung der der 2. Säule
17 Selbstvorsorge Berechnungsbeispiel einer Steuereinsparnis bei einer jährlichen Einlage in die Säule 3a Ausgangslage Ehepaar verheiratet Kantonshauptort Jahresbeitrag CHF Kanton AG LU Steuerbares Einkommen CHF ,82 19,16 CHF ,78 26,82 CHF ,54 34,30 Steuereinsparung in Prozenten des Jahresbeitrages von CHF NW OW 16,12 18,48 22,02 23,08 29,48 30,06 SZ 12,88 19,00 27,20 Berechnungsgrundlage UR 19,58 28,92 36,92 Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern für Verheiratete im Kantonshauptort, Stand Die Kirchensteuer ist nicht berücksichtigt. ZG ZH 11,32 14,74 17,52 23,28 26,50 32,98
18 340' Grenzsteuerbelastung 2008 GRENZSTEUERBELASTUNG 2008 Verheirateter in der Stadt Luzern 60'000 70'000 80'000 90' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' ' '000 steuerbares Einkommen in CHF Total Stadt Luzern Steuersatz Bund 50'000 40'000 30'000 20'000 10'000 0 prozentuale Belastung
19 Selbstvorsorge Steuergesamtbelastung bei der gebundenen Vorsorge Säule 3a bei Kapital-Auszahlung nach Ablauf Kapitalbetrag Kanton CHF CHF CHF CHF AG LU NW OW Berechnungsgrundlage SZ Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern für Verheiratete (Alter 65) im Kantonshauptort, Stand UR ZG Die Kirchensteuer ist nicht berücksichtigt. ZH
20 Selbstvorsorge Prämien-Situation von Lebensversicherungen bei der freien Vorsorge (Säule 3b) Periodisch finanziert Rückkaufsfähige Versicherungen Einmaleinlage Nicht rückkaufsfähige Versicherungen Der Vorsorge dienend Nicht der Vorsorge dienend Steuerlich im Rahmen des allgemeinen Versicherungsabzuges bei der Einkommenssteuer abziehbar Bei der Einkommenssteuer nicht abziehbar Bei der Einkommenssteuer nicht abziehbar Steuerlich im Rahmen des allgemeinen Versicherungsabzuges bei der Einkommenssteuer abziehbar Erträge während der Laufzeit nicht steuerbar Erträge während der Laufzeit nicht steuerbar Erträge während der Laufzeit nicht steuerbar Erträge fallen keine an Verrechnungssteuer auf Erträgen nicht erhoben Verrechnungssteuer auf Erträgen nicht erhoben Verrechnungssteuer auf Erträgen nicht erhoben Keine Verrechnungssteuer Rückkaufswert beim Bund nicht steuerbar (keine Vermögenssteuer) Rückkaufswert beim Bund nicht steuerbar (keine Vermögenssteuer) Rückkaufswert beim Bund nicht steuerbar (keine Vermögenssteuer) Rückkaufswert besteht nicht
21 Selbstvorsorge Beispiel der Prämien-Deklaration bei der Einkommenssteuer
22 Selbstvorsorge
23 Selbstvorsorge Kapitalauszahlungs-Situation bei der freien Vorsorge (Säule 3b) Periodisch finanziert Rückkaufsfähige Versicherungen Einmaleinlage Nicht rückkaufsfähige Versicherungen Der Vorsorge dienend Nicht der Vorsorge dienend Steuerfrei Steuerfrei Steuerbar Steuerbar sofern mind. 10-jährige Laufzeit sofern 60. Altersjahr erreicht, mind. 5-jährige Laufzeit und vor 66. Altersjahr begründet Erträge werden als Zinseinkommen nachbesteuert
24 Selbstvorsorge Rentenzahlungs-Situation bei der freien Vorsorge (Säule 3b) Ausschliessliche Finanzierung durch Steuerpflichtigen Angehörige Dritte Steuerpflichtiger erhält Anspruch durch Erbgang, Vermächtnis oder Schenkung Übrige Fälle Einkommenssteuerpflichtig zu 40% Einkommenssteuer pflichtig zu 100%
25 Berufliche Vorsorge / Selbstvorsorge Vorzeitiger Kapitalbezug nach Wohneigentumsförderungs-Gesetz (WEF) Voraussetzungen Zur Hauptsache selbst bewohnte Eigentumswohnung (Stockwerkeigentum) Einfamilienhaus (Liegenschaft oder selbständiges und dauerndes Baurecht) der dem Wohnen dienende Teil an anderen Gebäuden (Miteigentum mit Nutzungs- und Verwaltungsordnung) der versicherten Person
26 Berufliche Vorsorge / Selbstvorsorge Kapitalbezug oder Verpfändung bis 3 Jahre vor Schlussalter möglich Einverständnis des Ehepartners Kapitalbezug hat folgende Konsequenzen Besteuerung Leistungsreduktion Rückzahlungspflicht Eintrag im Grundbuch Mindestbetrag CHF alle 5 Jahre möglich
27 Berufliche Vorsorge / Selbstvorsorge Die wesentlichen Unterschiede zwischen einem Vorbezug und Verpfändung sind die folgenden: Bedeutung Besteuerung Rückzahlung Vorbezug Gilt als Eigenkapital. Ein Vorbezug wird von Bund und Kantonen als Einkommen besteuert (Sondersteuerveranlagung) Obligatorisch beim Verkauf des Wohneigentums (Ausnahme: Vorbezug wird innert zweier Jahre wieder in Wohneigentum investiert). Freiwillige Rückzahlung jederzeit möglich bis drei Jahre vor der Pensionierung (Ausnahme: Vorsorgefall). Verpfändung Wird als Eigenkapital angerechnet. Banken gewähren bei Verpfändung der entsprechenden Freizügigkeitsansprüche höhere Hypotheken. Keine Besteuerung. Ausnahme: Bei einer Betreibung erfolgt dieselbe Besteuerung wie beim Vorbezug. Keine; aber Aufhebung der Verpfändung
28 Abschliessende Gedanken zum Sparen Steuerlich privilegiertes Sparen setzt voraus, heute über genügend Liquidität zu verfügen. minimiert die heutige Steuerbelastung. heisst, heute Verzicht auf Konsum und als Gegenleistung in Zukunft finanzielle Unabhängigkeit. führt zu einem Aufschub der heutigen Steuer auf dem Sparbetrag, stellt aber nie eine vollständige Befreiung der Steuerlast dar.
BVG - Die berufliche Vorsorge in der Schweiz
BVG - Die berufliche Vorsorge in der Schweiz Seite Zürich 1I 04.09.2015 Berufliche Vorsorge Das Dreisäulenkonzept Vorsorge in der Schweiz Staatliche Vorsorge AHV IV 1. Säule Berufliche Vorsorge BVG UVG
Mehr3. Säule. Thomas Lustenberger. BVG Obligatorisch und Überobligatorisch. AHV / IV Sicherung der Existenz. Vorsorge. Vorsorge. Ergänzungs- Leistungen
3. Säule Thomas Lustenberger AHV / IV Sicherung der Existenz BVG Obligatorisch und Überobligatorisch Ergänzungs- Leistungen Staatliche Vorsorge Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung Berufliche Vorsorge
MehrSparen 3. Wir begleiten Sie beim sicheren und flexiblen Vorsorgesparen.
Sparen 3 Wir begleiten Sie beim sicheren und flexiblen Vorsorgesparen. Wählen Sie Ihren individuellen Weg zum Sparziel. Sparen 3 mit der Zuger Kantonalbank ist die individuelle Sparmöglichkeit, die nicht
MehrDie Vorsorge in der Schweiz
Die Vorsorge in der Schweiz 27 1. Säule Für die AHV/IV-Renten lauten die Grundbeträge 2010 Volle einfache Altersrente Minimalbetrag pro Jahr pro Monat Maximalbetrag pro Jahr pro Monat 13 680 1 140 27 360
MehrBesteuerung der 1., 2. und 3. Säule St. Gallen
0BPrämienabzüge 1. Säule Beiträge der 1. Säule können vollumfänglich vom Einkommen abgezogen werden. 2. Säule Beiträge der 2. Säule können vollumfänglich vom Einkommen abgezogen werden. 6BSäule 3b Von
MehrBesteuerung der 1., 2. und 3. Säule Graubünden
Prämienabzüge 1. Säule Beiträge der 1. Säule können vollumfänglich vom Einkommen abgezogen werden. 2. Säule Beiträge der 2. Säule können vollumfänglich vom Einkommen abgezogen werden. Von den Einkünften
MehrSäule 3a Gültig ab 1. Januar 2015
Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2015 Vorsorgefrei Ein gutes Vorsorgebetragen führt zu besseren Vorsorge- Am besten steuern Sie direkt auf uns zu. Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Doch wer verschenkt
MehrBesteuerung der 1., 2. und 3. Säule Luzern
Prämienabzüge 1. Säule Beiträge der 1. Säule können vollumfänglich vom Einkommen abgezogen werden. 2. Säule Beiträge der 2. Säule können vollumfänglich vom Einkommen abgezogen werden. Von den Einkünften
MehrArt und Form der Leistungen Kantonssteuer Direkte Bundessteuer. (Art. 23, Abs. 1 DStG) Steuerbar zu 100% (Art. 23, Abs. 1 DStG)
Service cantonal des contributions SCC Kantonale Steuerverwaltung KSTV Rue Joseph-Piller 13, Postfach, 1701 Freiburg www.fr.ch/kstv Besteuerung von und (Stand per 1. Januar 2013) Zusammenstellung der Praxis
MehrWohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge
Pensionskasse PANVICA PANVICAplus Vorsorgestiftung Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Wohneigentum ist eine
MehrWohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge. Ausgabe 2013 Tipps und Hinweise
Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge Ausgabe 2013 Tipps und Hinweise 2 Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge Allgemeine Informationen Allgemeine Informationen Zu welchem Zweck kann ich
MehrSteuerverordnung Nr. 12: Berufliche Vorsorge
Steuerverordnung Nr. : Berufliche Vorsorge 64.59. Vom 5. Juli 986 (Stand. Januar 00) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf 0, Buchstabe c, 4 Absatz Buchstabe c, 4 Absatz Buchstabe h, 46,
MehrSteueroptimierung bei der Betriebsaufgabe und -übergabe
Steueroptimierung bei der Betriebsaufgabe und -übergabe GVBF Wintertagung 19. Januar 2012 in Ins Markus Stauffer, Ing agr HTL, Treuhänder mit eidg. FA Stefan Christen, Ing agr HTL 3232 Ins 3232 INS 3250
MehrSäule 3a Gültig ab 1. Januar 2016
Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2016 Vorsorgefrei Ein gutes Vorsorgebetragen führt zu besseren Vorsorge- Am besten steuern Sie direkt auf uns zu. Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Doch wer verschenkt
MehrSozialversicherungen: 2015
? BV Frage Eine arbeitslose Person, die ein Taggeld von CHF 120.00 der Arbeitslosenkasse erhält, wird bei der Auffangeinrichtung BVG-versichert. Welche Risiken werden in der 2. Säule versichert? Sozialversicherungen:
MehrVorsorge für Private. Rendita 3a Freizügigkeit Rendita Lebensversicherungen. Unsere Region. Unsere Bank.
Rendita 3a Freizügigkeit Rendita Lebensversicherungen Unsere Region. Unsere Bank. Rendita 3a Ihre Ansprüche Sie möchten Ihre finanzielle Zukunft sichern, Steuern sparen und im Ruhestand den geplanten Lebensstandard
MehrSteueroptimierte Vorsorge gewusst wie
Kurzreferat vom 11. März 2010 Steueroptimierte Vorsorge gewusst wie Fritz Fischer lic. iur. HSG, Advokat / dipl. Steuerexperte Fischer + Partner AG, Rechtsanwälte und Steuerexperten + Dornacherstrasse
MehrDas III-Säulen System. Herzlich willkommen
Das III-Säulen System Herzlich willkommen Das III-Säulen System Übersicht der Sozialversicherungen AHV IV EL AVI EO MV FL FamZG MSE UVG KVG BVG Alters- und Hinterlassenenversicherung Invalidenversicherung
MehrWohneigentumsförderung
Geschäftsstelle: RUEPP & Partner AG Lerzenstrasse 16, Postfach 316, 8953 Dietikon 1, Telefon 044 744 91 29, Fax 044 744 91 00 Wohneigentumsförderung... 1. Grundsatz (Art. 30a, b, c BVG ) Die versicherte
MehrPrivate Finanzplanung Subthema: Vorsorge
Musterlösungen KMU-Finanzeperte Modul 10 Private Finanzplanung Subthema: Vorsorge Prüfungseperte: Paul Biffiger 1. Juli 2008 Prüfungsmodus Prüfungsdauer Punktemaimum: Erlaubte Hilfsmittel: schriftliche
MehrMeine Pensionskasse 2015
Meine Pensionskasse 2015 GastroSocial Ihre Pensionskasse Der Betrieb, in dem Sie arbeiten, ist bei der GastroSocial Pensionskasse versichert. Sie deckt die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche
MehrAlters- und Hinterlassenenleistungen in der 1. und 2. Säule
Alters- und Hinterlassenenleistungen in der 1. und 2. Säule Markus Aeschbacher Kassenleiter Einige Fakten zur Altersrente der AHV: Renten ab 2009: Einfache Altersrente: zwischen Fr. 1 140 und 2 280 Für
MehrWohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge
Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge Ausgabe Tipps und Hinweise Wir machen Sie sicherer. Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge Allgemeine Informationen Welche Vorsorgegelder stehen Ihnen
MehrKuriositäten zum Vorsorgebegriff im Steuerrecht
Kuriositäten zum Vorsorgebegriff im Steuerrecht Franziska Bur Bürgin Ludwig + Partner AG, Advokaten, Basel 31.10.2011 Informationsveranstaltung der UGZ 1 Steuern sparen mit dem BVG: Grundlagen Waadtländer
MehrDie 1. BVG Revision im Überblick
Die 1. BVG Revision im Überblick Die 1. BVG-Revision tritt am 01.01.2005 in Kraft. Einzelne Bestimmungen werden zwischen dem 01.04.2004 und dem 01.01.2006 eingeführt. VTL Versicherungs-Treuhand Leuthold
MehrSparen-3-Konto. Sichern Sie Ihre Zukunft mit individueller Vorsorge
Sparen-3-Konto Sichern Sie Ihre Zukunft mit individueller Vorsorge Sparen-3-Konto Wie sichern Sie sich Ihre finanzielle Stabilität in Zukunft und treffen die richtige Entscheidung für Ihre Altersvorsorge?
MehrBesteuerung der 1., 2. und 3. Säule Basel-Stadt
Prämienabzüge 1. Säule Beiträge der 1. Säule können vollumfänglich vom Einkommen abgezogen werden. 2. Säule Beiträge der 2. Säule können vollumfänglich vom Einkommen abgezogen werden. Von den Einkünften
MehrKontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung
Berufliche Vorsorge: Seite 1a Was ist der Unterschied zwischen "Altersgutschrift" und "Altersguthaben" Unterschied zwischen "BVG-Mindestzinssatz" und Umwandlungssatz? Welche Personen sind von der Versicherungspflicht
MehrBesteuerung der 1., 2. und 3. Säule Zürich
0BPrämienabzüge 1. Säule Beiträge der 1. Säule können vollumfänglich vom Einkommen abgezogen werden. 2. Säule Beiträge der 2. Säule können vollumfänglich vom Einkommen abgezogen werden. 6BSäule 3b Von
MehrSteueroptimierungsmöglichkeiten im Rahmen der 2. Säule und der Säule 3a Feierabendseminar Vermögenssicherung im Alter Referentin: Franziska Spreiter
Steueroptimierungsmöglichkeiten im Rahmen der 2. Säule und der Säule 3a Feierabendseminar Vermögenssicherung im Alter Referentin: Franziska Spreiter 8. September 2015 BEST WESTERN HOTELBERN Zeughausgasse
MehrBrutto-Jahreslohn CHF 78'000.00. Versicherter Jahreslohn CHF 53'325.00
nest Vorsorgeausweis per 15.01.2015 die ökologisch-ethische Pensionskasse Herr Felix Muster Anschlussvertrag 7028 Zürich, 08.10.2015 Betrieb Muster GmbH 1. Versicherte Person Name und Vorname Muster Felix
MehrWohneigentumsförderung. gem. BVG Art. 30ff THEMA
Sachthemen aus der Pensionskasse Coop Wohneigentumsförderung gem. BVG Art. 30ff und OR 331d/331e 1. Januar 2014 THEMA Wohneigentumsförderung gemäss Was ist unter Wohneigentumsförderung zu verstehen Mit
MehrDie Pensionierung finanziell planen
Basellandschaftliche Pensionskasse Basellandschaftliche Pensionskasse Die Pensionierung finanziell planen Reto Steib, Leiter Kundendienst Versicherte 15. April 2015 Inhalt 1. Das 3-Säulenprinzip - BLPK,
MehrDie Wohneigentumsförderung in der beruflichen Vorsorge (WEF)
Merkblatt (gültig ab 1.1.2007) Die Wohneigentumsförderung in der beruflichen Vorsorge (WEF) Dieses Papier fasst nur das Wichtigste aus den gesetzlichen Grundlagen zusammen. Ausschlaggebend im Einzelfall
MehrBerufliche Vorsorge kein Buch mit sieben Siegeln. Präsentation von Walter Kohler, Geschäftsführer PAT-BVG Zürich, 4. März 2010
Berufliche Vorsorge kein Buch mit sieben Siegeln Präsentation von Walter Kohler, Geschäftsführer PAT-BVG Zürich, 4. März 2010 Berufliche Vorsorge kein Buch mit sieben Siegeln Die Redewendung Das ist für
MehrFragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG Erfolgt kein unmittelbarer Eintritt in die Pensionskasse eines neuen Arbeitgebers, so sind Sie während
MehrREGLEMENT 1. TEIL VORSORGEPLAN F20
REGLEMENT 1. TEIL VORSORGEPLAN F20 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2016 für alle im Vorsorgeplan F20 versicherten
MehrAEK VORSORGELÖSUNGEN. Finanziell vorsorgen, flexibel und unabhängig gestalten. Aus Erfahrung. www.aekbank.ch
AEK VORSORGELÖSUNGEN Finanziell vorsorgen, flexibel und unabhängig gestalten. Aus Erfahrung www.aekbank.ch AEK Freizügigkeit Rendita Sie möchten, dass Ihr beruflicher Vorsorgeschutz auch in den folgenden
MehrBereit für die Zukunft. Mit der privaten Vorsorge. Wie Sie Ihre private Vorsorge mit der dritten Säule optimieren.
Bereit für die Zukunft. Mit der privaten Vorsorge. Wie Sie Ihre private Vorsorge mit der dritten Säule optimieren. Bereit für die Zukunft. Damit Ihre Träume und Ziele eines Tages wahr werden, bedarf es
MehrMassnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE
Häufig gestellte Fragen mit Antworten (FAQ) Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE 1. Der gesetzliche Umwandlungssatz im BVG liegt ab 2014 bei 6.8 % im Alter 65. Ist es zulässig,
MehrREGLEMENT. Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer)
Stiftung Auffangeinrichtung BVG Fondation institution supplétive LPP Fondazione istituto collettore LPP REGLEMENT Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des
MehrHerzlich Willkommen. Herzlich Willkommen!
Herzlich Willkommen Herzlich Willkommen! 2 Geschichten, die das Leben schreibt 3 Wenn Ihre dritte Säule steht, ist die Pensionierung gesichert Pensionierung planen An was denken Sie? Freizeit Träume und
MehrMEINE PENSIONSKASSE 2016. Informationen für Arbeitnehmende
MEINE PENSIONSKASSE 2016 Informationen für Arbeitnehmende 1 GastroSocial Ihre Pensionskasse Der Betrieb, in dem Sie arbeiten, ist bei der GastroSocial Pensionskasse versichert. Sie deckt die Bestimmungen
MehrSteuerbuch, Erläuterungen zu 19 Erträge aus beweglichem Vermögen
Finanzdirektion Steuerverwaltung Steuerbuch, Erläuterungen zu 19 Erträge aus beweglichem Vermögen 19 - Stand Februar 2012 1 Inhalt 1. Erträge aus rückkaufsfähiger Kapitalversicherung (Lebensversicherung)
MehrErläuterungen zum Persönlichen Ausweis
Erläuterungen zum Persönlichen Ausweis Was ist der Vorsorgeausweis? Die Pensionskasse der Gemeinde Horw informiert Sie mit dem persönlichen Ausweis über Ihre berufliche Vorsorge. Sie erhalten jährlich
MehrPensionsplanung. Felix Muster. Zambra Finanz AG Sergio Zambra Geschäftsführer Schaffhauserstrasse 63, PF. Schaffhauserstrasse 63.
Dieses Dokument wurde erstellt für Ihr Ansprechpartner Zambra Finanz AG Sergio Zambra Geschäftsführer Schaffhauserstrasse 63, PF 8152 Glattbrugg Schaffhauserstrasse 63 8152 Glattbrugg Datum: 27.12.212
MehrInhalt. Welche Leistungen erbringt die Pensionskasse? Ist das System der beruflichen Vorsorge trotz Finanzkrise sicher?
Inhalt Welche Leistungen erbringt die Pensionskasse? Ist das System der beruflichen Vorsorge trotz Finanzkrise sicher? Teil 1 Welche Leistungen erbringt die Pensionskasse? - Gesetzliche Mindestleistungen
Mehrgültig ab 1.1.2015 für das Vorsorgewerk der Selbständigerwerbenden
Anhänge Vorsorgewerk SE I/1 Anhang I gültig ab 1.1.215 für das Vorsorgewerk der Selbständigerwerbenden BVG-Grenzwerte, technischer Zinssatz Eintrittsschwelle (Art. 2 BVG) : CHF 21 15 Koordinationsabzug
MehrEine kluge Altersvorsorge beginnt nicht erst mit 50!
Eine kluge Altersvorsorge beginnt nicht erst mit 50! Leodegar Kaufmann Partner, inspecta treuhand ag Jürg Renggli Generalagent, Swiss Life AG Januar 2012-1. Ostschweizer Zahnärzteforum 1 Ausgangslage Ausgangslage
MehrPensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015
Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe Reglement Kapitalplan Gültig ab. Januar 05 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN GUTHABEN 3 VORSORGESTUFEN 4 FREIWILLIGE EINLAGEN 5 LEISTUNGEN 6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
MehrREGLEMENT 2013. Pensionskasse SMGV/VHP. Erster Teil: Vorsorgeplan B2. (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz)
Pensionskasse SMGV/VHP (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) REGLEMENT 2013 Erster Teil: Vorsorgeplan B2 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im
Mehr2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente
2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente Zum Jahresbeginn 2005 trat das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Die hiermit eingeführte Basis Rente, auch als Rürup Rente bekannt, ist ein interessantes Vorsorgemodell
MehrPRIVOR Plus optimiert vorsorgen. Hohe Sicherheit und attraktive Renditechancen
PRIVOR Plus optimiert vorsorgen Hohe Sicherheit und attraktive Renditechancen Was ist PRIVOR Plus? Steht für Sie die finanzielle Sicherheit an erster Stelle und möchten Sie gleichzeitig von einer positiven
MehrDie 3. Säule und Lebensversicherungspolicen
Die 3. Säule und Lebensversicherungspolicen 1.+2. Säule decken 60% des Einkommens Einkommen und Vermögen sichern - Einkommen und Lebensstandart trotz Erwerbsunfähigkeit, Invalidität oder Unfall erhalten
MehrFreiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei)
Version 01.01.2016 Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei) Zur Verbesserung Ihrer Vorsorgeleistungen stehen Ihnen verschiedene Einkaufsmöglichkeiten zur Verfügung: Freiwillige Sparbeiträge (Arbeitnehmerbeiträge)
MehrBeschreibung des Vorsorgeausweises
Beschreibung des Vorsorgeausweises 1a 1b 2 3 4 5 6 7 8 2 1. Januar 2015 Beschreibung des Vorsorgeausweises der PKG Pensionskasse Die vorliegende Aufstellung beschreibt die einzelnen Positionen des Vorsorgeausweises
MehrSteuerentlastungen für KMU und Mittelstand. Urs Huser / Beat Ledermann Partner UTA Treuhand AG Lenzburg. Steuerentlastungen. Steuergesetzrevision
Steuerentlastungen für KMU und Mittelstand Urs Huser / Beat Ledermann Partner UTA Treuhand AG Lenzburg Urs Huser / Beat Ledermann 1 Steuerentlastungen Urs Huser / Beat Ledermann 2 Steuergesetzrevision
Mehrohnen Pensionskasse der Oerlikon Contraves AG Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge 1. 1. 2007
ohnen Pensionskasse der Oerlikon Contraves AG mit Mitteln der beruflichen Vorsorge 1. 1. 2007 Um was geht es? Am 1. Januar 1995 trat das Bundesgesetz über die mit Mitteln der beruflichen Vorsorge in Kraft.
MehrDie Pensionskasse Post
Die Pensionskasse Post Wozu dieser Flyer? Mit dem vorliegenden Flyer möchten wir Ihnen die komplexe Materie der beruflichen Vorsorge und des Vorsorgereglements näherbringen. Der Flyer begründet keine Ansprüche
MehrEinkäufe/Pensionierungsmöglichkeiten aus dem reglementarischen Blickwinkel
Einkäufe/Pensionierungsmöglichkeiten aus dem reglementarischen Blickwinkel Rolf Lüscher, Geschäftsführer der NAB-2 Sammelstiftung 1. NAB-2-Vorsorgeanlass im TRAFO Baden, 27. Mai 2008 Einkäufe Ordentliche
Mehr1. Einkauf in die Pensionskasse (berufliche Vorsorge BVG)
Oft werden gegen Jahresende noch Einkäufe in die Pensionskasse, Beiträge an die Säule 3a oder an den Wohnsparplan (Bausparen) geleistet. Die häufigsten Fragen und Antworten zu diesen drei Themen: 1. Einkauf
MehrAltersvorsorge. Auch im Alter gut Leben!
Altersvorsorge Auch im Alter gut Leben! Durch ein sinkendes Rentenniveau und eine zukünftig stärkere Rentenbesteuerung wachsen die Versorgungslücken und somit der Bedarf an zusätzlicher Altervorsorge.
MehrVorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel. 058 215 31 62, www.vorsorgestiftung-vsv.ch
Vorsorgestiftung des VSV REGLEMENT 2014 Erster Teil: Vorsorgeplan R Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2014 für
MehrDer Erwerb von Wohneigentum mit Mitteln der beruflichen Vorsorge. Wohneigentumsförderung
Der Erwerb von Wohneigentum mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Wohneigentumsförderung Wohneigentumsförderung Der Erwerb von Wohneigentum mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Der Erwerb von Wohneigentum
MehrSteueroptimierung durch die berufliche Vorsorge (BVG)
Kundenanlass vom Steueroptimierung durch die berufliche Vorsorge (BVG) Treuhand Cotting AG Claudine Meichtry Dipl. Steuerexpertin Schafer Versicherungen AG Edgar Schafer BVG Experte 06.09.2011 1 +41 26
MehrALS Leistungsziele 5. Schriftliche Leistungsziele
ALS Leistungsziele 5 Schriftliche Leistungsziele Dajana Kuriger 06.11.2009 Inhaltsverzeichnis 1.7.1.4 Sozialversicherungen beschreiben...3 IV...3 EO...4 ALV...4 UVG...5 KVG...5 BVG...6 1.7.1.4 Sozialversicherungen
MehrWohneigentumsförderung
Wohneigentumsförderung Richtlinien der Pensionskasse (PKS) über die Finanzierung von Wohneigentum Voraussetzungen für die Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Pensionskasse Caisse
MehrIhr Vorsorgeausweis einfach erklärt. Berufliche Vorsorge von der Sammels ung Vita und der Zurich Versicherung
Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt Berufliche Vorsorge von der Sammels ung Vita und der Zurich Versicherung Ihr Vorsorgeausweis Auf den ersten Blick ist Ihr Vorsorgeausweis gespickt mit Fachbegriffen
MehrVorsorge Schnell-Check. Inhalt. Allgemeine Fragen zum Gesamtvermögen. inkl. Vorsorgegelder (8 Fragen) Vorsorge 1. Säule (6 Fragen)
Vorsorge Schnell-Check Inhalt Allgemeine Fragen zum Gesamtvermögen inkl. Vorsorgegelder (8 Fragen) Vorsorge 1. Säule (6 Fragen) Vorsorge 2. Säule (13 Fragen) Vorsorge Säule 3a (7 Fragen) Vorsorge Säule
MehrBeilagen zu den Ausgangslagen
Schriftliche Klausur - Finanzplanung für private Haushalte Mai 2011 Abschlussprüfung zum/zur Finanzplaner/in mit eidg. Fachausweis 5. Session Schriftliche Klausur vom 05. 06. Mai 2011 Beilagen zu den Ausgangslagen
MehrWeisung. Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen. Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern. (nachfolgend PKLK genannt)
Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern (nachfolgend PKLK genannt) Weisung Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen Durch Verwaltungskommission genehmigt: 13.12.2009 Luzern,
MehrRegulativ Wohneigentumsförderung
Regulativ Wohneigentumsförderung gültig ab 01.01.2004 - 2 - Inhaltsverzeichnis Art. 1 Was bezweckt die Wohneigentumsförderung? 3 Art. 2 Was gilt als Wohneigentum? 3 Art. 3 Was gilt als Eigenbedarf? 3 Art.
MehrRaiffeisenbank Region Stans Raiffeisenbank Vierwaldstättersee-Süd Herzlich Willkommen zum Fachvortrag!
Raiffeisenbank Region Stans Raiffeisenbank Vierwaldstättersee-Süd Herzlich Willkommen zum Fachvortrag! Seite 1 Finanzierung von Gebäudesanierungen / Umbauten Finanz-Apéro Anlagen für Frauen Seite 2 Zitat
MehrVorsorgeanalyse. Braingroup Vorsorge AG Zypressenstrasse 71 8004 Zürich
is Be Zypressenstrasse 71 8004 Zürich el pi Telefon geschäftlich 044 711 84 10 Telefon direkt 044 711 84 02 info@braingroup-vorsorge.ch Vorsorgeanalyse vom 18. Oktober 2012 Herr und Frau Daniel und Claudia
MehrHypotheken Immobilienfinanzierung. Ein und derselbe Partner für Ihre Hypothek, Ihre individuelle Vorsorge und Ihre Gebäudeversicherung
Hypotheken Immobilienfinanzierung Ein und derselbe Partner für Ihre Hypothek, Ihre individuelle Vorsorge und Ihre Gebäudeversicherung Eine attraktive finanzielle Unterstützung nach Mass Sind Sie schon
MehrDie BVG-Planfamilie Überblick Seite 1/2
Die -Planfamilie Überblick Seite 1/2 In der -Planfamilie wird der AHV-Jahreslohn um einen Koordinationsabzug in der Höhe von 87,5 % der maximalen einfachen AHV-Altersrente reduziert. Die Leistungen dieser
MehrVORSORGEREGLEMENT 2013
Ifangstrasse 8, Postfach, 8952 Schlieren, Tel. 044 253 93 80, Fax 044 253 93 94 info@vorsorge-gf.ch, www.vorsorge-gf.ch (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) VORSORGEREGLEMENT 2013 Erster Teil:
MehrPensionskasse - die Vorsorge 41
Inhalt Vorwort 11 Klug Vorsorgen - der Einstieg 13 Zehn Tipps zum Einstieg 14 Checklisten für Ihre Planung 18 AHV- die staatliche Vorsorge 23 Grundzüge der 1. Säule 24 Bei der AHV sind alle versichert
MehrVorsorge- und Pensionierungsberatung bei der NAB Christian Schetty 27.05.2008
Vorsorge- und Pensionierungsberatung bei der NAB Christian Schetty 27.05.2008 27.05.2008, Folie 1 Agenda DAS KONZEPT DAS GESPRÄCH DER ERFOLG 27.05.2008, Folie 2 Das Beratungskonzept DAS KONZEPT DAS GESPRÄCH
MehrWohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge
Version 01.01.2015 Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Worum geht es? Zur Finanzierung von Wohneigentum zum eigenen Bedarf können Sie Ihre angesparten Vorsorgegelder vorbeziehen
MehrPENSIONIERUNG. rechtzeitig vorbereiten
PENSIONIERUNG rechtzeitig vorbereiten 1 Inhaltsverzeichnis Planen Sie Ihre Pensionierung 2 Pensionskasse: Rente oder Kapital? 3 Ordentliche Pensionierung 4 Vorzeitige Pensionierung Vorbezug Rente / Kapital
MehrVorsorge rund um Ihr Eigenheim
Vorsorge rund um Ihr Eigenheim Für Eigenheimbesitzende hat die Vorsorge eine ganz spezielle Bedeutung Ein Unternehmen der LLB-Gruppe Eigenheimfinanzierung Beim Kauf, beim Bau oder bei der Sanierung von
MehrDekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt
ENTWURF Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 67 Absatz
MehrWohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge
Pensionskasse Merkblatt Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Um was geht es? Zur Finanzierung von Wohneigentum zum eigenen Bedarf können Sie Ihre angesparten Vorsorgegelder vorbeziehen
MehrDauerbrenner Vorsorge und Steuern
Dauerbrenner Vorsorge und Steuern Vorsorgeplanung erfordert Steuerplanung PETER VOLLENWEIDER / CYRILL HABEGGER 23. Juni 2015 Page 1 Eines Tages wachst Du auf, und es gibt keine Zeit mehr all das zu tun,
Mehr2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen
136 III. Vermeidung von Doppelbesteuerung 2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 2.1 Grundsätzliches Wo muss ich meine Rente bzw. Pensionen aus Grenzgängertätigkeit versteuern?
MehrMerkblatt über die überobligatorischen Vorsorgelösungen der Stiftung Sozialfonds
Merkblatt über die überobligatorischen Vorsorgelösungen der Stiftung Sozialfonds Gültig ab 01.01.2015 2 Sozialfonds, erstellt im März 2015 Grundsätzliches Der Sozialfonds bietet fünf überobligatorische
MehrAnbei senden wir Ihnen Ihren Vorsorgeplan. Wir bitten Sie uns dieses unterschrieben zu retournieren. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Unternehmen 2 Teststrasse 1 8800 Thalwil Aarau, 19.06.2007 Vorsorgeplan der BVG-Stiftung Sehr geehrte Damen und Herren Anbei senden wir Ihnen Ihren Vorsorgeplan. Wir bitten Sie uns dieses unterschrieben
MehrSteuerliche Aspekte der 1. und 2. Säule und der Säule 3a
Referat Hauptversammlung Kant. Mittelschullehrerinnen und Mittelschullehrer-Verband St. Gallen vom 20. Mai 2005 Ablauf Steuerliche Aspekte der 1. und 2. Säule und der Säule 3a 1. Säule (AHV/IV) Die erste
MehrMerkblatt Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge
Merkblatt Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Version: 2.1 (02.02.2015) Gemäss Bundesgesetz über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (WEF) kann das angesparte
MehrWohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge
Merkblatt Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge Um was geht es? Zur Finanzierung von Wohneigentum zum eigenen Bedarf können Sie Ihre angesparten Vorsorgegelder vorbeziehen oder verpfänden.
MehrRythmoCapital Selbstvorsorge. Gezielt vorsorgen und rhythmisch sparen
RythmoCapital Selbstvorsorge Gezielt vorsorgen und rhythmisch sparen RythmoCapital Vaudoise Die Trümpfe von RythmoCapital Niemand weiss, was morgen geschieht. Darum bietet Ihnen die Vaudoise ein Produkt,
MehrAktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts
Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts Dienstag, 30. Oktober 2012 30. Oktober 2012 Seite 1 Dr. Hermann Walser 30. Oktober 2012 Seite 37 Überblick Problemstellung Flexibilisierung
MehrPersönliche Vorsorgeanalyse
Dieses Dokument wurde erstellt für Ihr Ansprechpartner Zambra Finanz AG Sergio Zambra Geschäftsführer Schaffhauserstrasse 63, PF 8152 Glattbrugg Schaffhauserstrasse 63 8152 Glattbrugg Telefon: Mobil: Fax:
MehrSozialversicherungen 2009
An unsere Kunden Baden-Dättwil, November Sozialversicherungen 2009 Sehr geehrte Damen und Herren Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben wir Ihnen einen Überblick über die Neuerungen in den schweizerischen
MehrWEF-Vorbezug Der Traum von den eigenen vier Wänden
WEF-Vorbezug Der Traum von den eigenen vier Wänden Datum: 27.04.2015 Verfasst von: Marc Sigrist Quellen: Verordnung über die Wohneigentumsförderung (WEFV) Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen-
MehrFachtagung Brunnen 2013. Alterseinkommensplanung 3. Säule als Ergänzung zur staatlichen und beruflichen Vorsorge
Fachtagung Brunnen 2013 Alterseinkommensplanung 3. Säule als Ergänzung zur staatlichen und beruflichen Vorsorge Themen Grundlage 3 Säulenkonzept 3. Säule Zweck 3. Säule Formen Alternative Sparprozesse
MehrPV-Stiftung der SV Group. Vorsorgeplan PV Standard gültig ab 1. Januar 2015. www.pksv.ch
PV-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan PV Standard gültig ab 1. Januar 2015 www.pksv.ch PV-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan PV Standard 2015 Art. 1 Gültigkeit 1 Der vorliegende Vorsorgeplan gilt für
Mehrfür die PraderLosinger AG (GAV Kanton Wallis Vorsorgeplan 4)
Personalvorsorgestiftung edifondo Anhang zum Reglement für die PraderLosinger AG (GAV Kanton Wallis Vorsorgeplan 4) gültig ab 1.1.2015 Der sprachlichen Vereinfachung halber werden die personenbezogenen
Mehr