SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Nullserie. Berufliche Vorsorge (BV)

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1 SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 2012 Nullserie Berufliche Vorsorge (BV) Lösungsvorschläge : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n): 60 Minuten 14 Tabelle zur Berechnung des grösstmöglichen 3a-Guthabens (1 Seite) Maximale Punktzahl: 55 Erzielte : Note: Hinweise: Schreiben Sie Ihre auf das Deckblatt und jede Seite. Prüfen Sie den Aufgabensatz auf seine Vollständigkeit. Schreiben Sie Ihre Antworten ausschliesslich auf die Vorderseiten der Antwort-/Lösungsblätter. Stichworte sind zugelassen (auf Ausnahmen wird hingewiesen). Der blosse Hinweis auf einen Gesetzes- oder Verordnungsartikel genügt nicht (ausser, es wird ausdrücklich erlaubt). Verwenden Sie bei Bedarf für Ihre Lösungen ein Zusatzblatt. Die Prüfungsaufgaben können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Teillösungen ergeben ebenfalls. Das maximum wird bei jeder Aufgabe angegeben. Die Experten Unterschriften Datum Experte 1 Experte 2

2 Aufgabe 1: Versicherte Personen 11 Die Kollektivgesellschaft Müller & Moser verfügt per über folgenden nachstehenden Personalbestand. Das Unternehmen hat sich bei der Sammelstiftung TREKO zur Durchführung der beruflichen Vorsorge angeschlossen. Es sind nur BVG-Minimalleistungen versichert. Fragen/Aufträge: 1.1 Berechnen Sie bei den nachstehend aufgeführten Personen den koordinierten Jahreslohn gemäss den heute gültigen BVG-Grenzwerten. 5 Personenangaben Stefan Bill, Kundenberater Beat Vogt, Kundenberater Alain Aubert, Buchhalter BVG- Alter AHV-Jahreslohn gemäss Beschäftigungsgrad in CHF Beschäftigungsgrad in % IV-Grad in % Koordinierter Lohn BVG in CHF 46 69' ' ' ' Karin Stoller, Empfang 66 60' , oder nicht versichert Michael Stutz, Controller Christina Hirt, Teamleiterin 42 72' ' Silvia Stillhard, Lehrling , oder nicht versichert Christoph Egli, Lehrling Manuel Müller, Inhaber Roger Moser, Inhaber ' Seite 2

3 Aufgabe 1: Fortsetzung 1.2 Manuel Müller und Roger Moser unterhalten sich anlässlich eines Gespräches und fragen sich, ob sie beide überhaupt zwingend in der Sammelstiftung TREKO versichert sein müssen. 3 Antworten Sie mit ja oder nein, begründen Sie Ihre Antwort, und nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n.) NEIN (1 Punkt) Manuel Müller und Roger Moser sind die Inhaber der Kollektiv- Gesellschaft Müller und Moser und gelten sozialversicherungsrechtlich somit als Selbstständigerwerbende. (1 Punkt) Art. 44 BVG (1 Punkt) 1.3 Roger Moser ist neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit noch nebenberuflich als Arbeitnehmer bei der FIKTION AG als Berater tätig. Dafür erhält er ein aktuelles Jahressalär von CHF 45' Muss Roger Moser in die obligatorische Versicherung der FIKTION AG aufgenommen werden? Antworten Sie mit ja oder nein, begründen Sie Ihre Antwort, und nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n.) NEIN (1 Punkt) Da Roger Moser im Hauptberuf eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt, ist seine nebenberufliche Tätigkeit als Arbeitnehmer von der obligatorischen Versicherung ausgenommen. (1 Punkt) Art. 1j Abs. 1 Bst. c BVV2 (1 Punkt) Seite 3

4 Aufgabe 2: Rechtliche Grundlage 4 Die Careers AG möchte das Kader-Personal zusätzlich versichern. Zu diesem Zweck überlegt sich die Firma den Anschluss an eine ausserobligatorische (nicht registrierte) Vorsorgeeinrichtung. Ein erstes Angebot liegt bereits vor, folgende Eckwerte sind Ihnen bekannt: Aufnahmeberechtigte Personen: Alle Mitglieder des Kaders, welche über einen fixen AHV-Lohn von mindestens 400% der n AHV-Altersrente verfügen. Versicherte Leistungen: Sparen: Invalidität: Tod: 5% des gemeldeten AHV-Lohnes ab Alter 25 bis 64/65 für Mann und Frau Invalidenrente, 10% des gemeldeten AHV-Lohnes Todesfall-Kapital, 50% des gemeldeten AHV-Lohnes Kosten/Beiträge (Total Beitrag für diesen Anschluss resp. Plan) Sparbeiträge: CHF 200' Verwaltungskosten: CHF 2' Risikobeiträge: CHF 9' Frage/Auftrag: Entspricht dieses Angebot den Grundsätzen der beruflichen Vorsorge? 4 Antworten Sie mit ja oder nein, begründen Sie Ihre Antwort, und nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n.) Nein (1 Punkt) Sparbeiträge: CHF 200' Verwaltungskosten: CHF 2' Risikobeiträge: CHF 9' Total: CHF % davon = CHF Das Versicherungsprinzip ist verletzt, da nicht mind. 6% aller Beiträge zur Finanzierung der Leistungen für die Risiken Tod und Invalidität bestimmt sind (2 ). Art. 1h BVV2 (1 Punkt) Seite 4

5 Aufgabe 3: Altersgutschriften und Altersguthaben 7 Ingrid Vogelsang, geboren , ist in einer umhüllenden Vorsorgeeinrichtung, Beitragsprimat, versichert. Sie beabsichtigt die Altersleistung als Kapital zu beziehen. Die Vorsorgeeinrichtung sieht als Rücktrittsalter Alter 63 für Mann und Frau vor. Das entsprechende Vorsorgereglement lässt einen vollständigen Kapitalbezug zu. Folgende Eckwerte sind Ihnen bekannt: Definition Sparlohn 1: AHV-Lohn, maximal 450% der einfachen n AHV-Altersrente Definition Sparlohn 2: AHV-Lohn minus Koordinationsabzug von 450% der einfachen n AHV- Altersrente Altersgutschriften Sparlohn 1: Gemäss BVG Altersgutschriften Sparlohn 2: 25% des Sparlohnes 2 Einheitlicher Zinssatz 2009: 2.0% Einheitlicher Zinssatz 2010: 2.5% Einheitlicher Zinssatz 2011: 2.5% Einheitlicher Zinssatz 2012: 2.0% AHV-Jahreslohn 2009: CHF AHV-Jahreslohn 2010: CHF 185' AHV-Jahreslohn 2011: CHF 196' AHV-Jahreslohn 2012: CHF 196' Altersguthaben per : Davon BVG: CHF 750' CHF 145' Frage/Auftrag: Berechnen Sie die Altersleistung, welche Ingrid Vogelsang als Kapital beziehen kann. 7 Seite 5

6 Aufgabe 3: Fortsetzung Sparlohn 1 Sparlohn 1 AGS in % AGS CHF (2) '120 18% 22' '120 18% 22' '280 18% 22' '280 18% 9' (1/2 Punkt, wenn 18% für alle Jahre) Sparlohn 2 Sparlohn 2 AGS in % AGS CHF (3) ' ' ' '720 25% 14' % 15' % 17' % 7' (1/2 Punkt, wenn 25% für alle Jahre) Zins in % Zins in CHF Guthaben per resp. Stichtag % % % % (1/2 Punkt, wenn Zins in % für alle Jahre richtig) (2) Seite 6

7 Aufgabe 4: Wohneigentumsförderung 6 Sabine Zoller (geboren ) lebt im Konkubinat mit ihrem langjährigen Freund Christian Odier (geboren ). Beide sind als Einzelkinder aufgewachsen und selber kinderlos. Die beiden Eltern von Sabine Zoller und Christian Odier sind relativ früh verstorben. Bereits seit einiger Zeit planen Sabine Zoller und Christian Odier den Kauf eines Hauses. Das geeignete Objekt scheint jetzt gefunden, der Eigentumsübertrag ist per geplant. Somit muss die Finanzierung noch endgültig geklärt werden. Sabine Zoller beabsichtig dabei einen Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung zu tätigen, um nicht zu viel Erspartes für den Eigenheim-Kauf aufzubrauchen. Christian Odier wird von seinem Vorsorgeguthaben einen Vorbezug über CHF tätigen. Folgende Eckwerte sind Ihnen bekannt: Einfamilienhaus, 350qm Wohnfläche Kaufpreis CHF , zahlbar bei Eigentumsübertragung Geplante Eigentumsform: Miteigentum, Eigentumsquote von Christian Odier 70% Eigentumsquote von Sabine Zoller 30% Vorsorgeguthaben Sabine Zoller per : CHF Fragen/Aufträge: 4.1 Sabine Zoller möchte den Betrag von CHF aus ihrer Pensionskasse als Vorbezug beziehen. 3 Ist diese Planung/Idee von Sabine Zoller realisierbar? Antworten Sie mit ja oder nein, und begründen Sie Ihre Antwort. Nein (1 Punkt) Sabine Zoller verfügt über einen eigenen Anteil von 30% (Eigentumsquote 30%), d.h. CHF (30% des Kaufpreises von CHF ). Der geplante Vorbezug beträgt aber CHF Die versicherte Person darf die Mittel der beruflichen Vorsorge nur für ihr eigenes Objekt resp. ihren Anteil daran verwenden. (2 ) Seite 7

8 Aufgabe 4: Fortsetzung 4.2 Christian Odier verstirbt zwei Jahre nach dem Hauskauf. Die Pensionskasse von Christian Odier teilt Sabine Zoller mit, dass sie leider keinen Anspruch auf Hinterlassenenleistungen hat, da nie ein entsprechendes Begünstigungsformular eingereicht wurde (zwingende Bestimmung im Reglement). 3 Wie ist jetzt mit dem vorbezogenen Betrag von Christian Odier im Umfang von CHF zu verfahren? Begründen Sie Ihre Antwort unter Angabe der massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). Der vorbezogene Betrag muss an die Pensionskasse zurückbezahlt werden, da keine Vorsorgeleistungen fällig werden. (2 ) Art. 30d Abs. 1 Bst. c BVG (1 Punkt) Seite 8

9 Aufgabe 5: Einkauf von Beitragsjahren 5 Prof. Dr. med. Rico Seiler, früher selbstständigerwerbend, ist heute Chefarzt einer mittelgrossen Privatklinik. Er wurde am geboren. Im Rahmen einer steuerlichen Optimierung plant er einen Einkauf von Beitragsjahren per Der Steuerberater empfiehlt Prof. Dr. med. Rico Seiler, einen Einkauf über CHF zu leisten. Auf Nachfrage des Steuerberaters erklärt Prof. Dr. med. Rico Seiler, dass er noch ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank besitzt. Zusätzlich hat er bei derselben Bank ein Säule 3a-Konto. Der Pensionskasse sind diese Umstände nicht bekannt. Folgende Angaben sind Ihnen bekannt: Einkaufslücke Pensionskasse per : CHF Freizügigkeitskonto, Guthaben per : CHF Säule 3a-Konto, Guthaben per : CHF Frage/Auftrag: Berechnen Sie den n Betrag, welcher Prof. Dr. med. Rico Seiler in die Pensionskasse einkaufen kann. 5 Berechnung des grösstmöglichen 3a-Guthabens Tabellen Wert (Geburtsjahr 1962 u. früher) per : Zuzüglich Gutschrift für 2 Monate ( /12 x 2): Zuzüglich Zins für 2 Monate x 1.5%: Total grösstmögliches 3a-Guthaben per : /. Effektives 3a-Guthaben per Anzurechnender Betrag: zu Lasten Einkaufskapazität: Einkaufslücke Vorsorgeeinrichtung : /. Guthaben Freizügigkeitskonto : (1 P)./. Anzurechn. Betrag Säule 3a : (1 P) Maximaler Betrag, welcher per eingekauft werden kann: (1 P) Seite 9

10 Aufgabe 6: Sicherheitsfonds / Beiträge und Leistungen 7 Die Wernli AG ist einer registrierten Vorsorgeeinrichtung angeschlossen. Nachstehend die Angaben über die Personen in diesem Vorsorgewerk: Aktive Personen: Vorname, Name Geburtsdatum Jahreslohn 2011 / 2012 Freizügigkeitsleistung per Hans Miller Peter Meier Heidi Müller Passive Personen (Rentner): Vorname, Name Geburtsdatum Jährliche Altersrente Gustav Frey Fragen/Aufträge: 6.1 Berechnen Sie die Sicherheitsfondsbeiträge Insolvenzbeitrag: Total Freizügigkeitsleistungen per Total Renten x 10 ( x 10) x 0.01% = CHF Beitrag ungünstige Altersstruktur: Hans Miller Peter Meier Heidi Müller Total: (1 Punkt) X 0.07% = CHF (1/2 Punkt für 0.07%; (1/2 Punkt für Resultat) Seite 10

11 Aufgabe 6: Fortsetzung 6.2 Berechnen Sie den Leistungsanspruch 2012 gegenüber dem Sicherheitsfonds im Rahmen der ungünstigen Altersstruktur. 3 BVG- BVG-Lohn AGS BVG Alter Hans Miller % Peter Meier % Heidi Müller % Total: X 14% Zuschüsse Sicherheitsfonds infolge ungünstiger Altersstruktur (1 Punkt) Seite 11

12 Aufgabe 7: Paritätische Verwaltung 3 Die Guldimann Holding AG beschliesst die Gründung einer nicht registrierten Vorsorgeeinrichtung, welche nur die ausserobligatorische Vorsorge für das obere Kader durchführen soll, somit eine so genannte Beletage-Kasse. Es sollen keine Arbeitnehmervertreter im Stiftungsrat vertreten sein. Frage/Auftrag: Unter welchen Voraussetzungen kann auf einen Arbeitnehmervertreter im Stiftungsrat verzichtet werden. Begründen Sie Ihre Antwort unter Angabe der massgebenden Rechtsgrundlage(n). 3 Sofern keine Arbeitnehmerbeiträge zu entrichten sind, kann auf Arbeitnehmervertreter verzichtet werden. (2 ) ZGB Art. 89bis Abs. 3 (1 Punkt) Seite 12

13 Aufgabe 8: Freizügigkeitsleistung 12 Max Heller (geb ), verheiratet, ist in einer umhüllenden, registrierten Vorsorgeeinrichtung versichert. Das Eintrittsdatum war der Die Freizügigkeitsleistung des vorherigen Arbeitgebers im Umfang von CHF (davon BVG CHF ) hat er per eingebracht. Per ist er aus der Vorsorgeeinrichtung ausgetreten. Folgende Angaben sind Ihnen zusätzlich bekannt: AHV-Jahreslohn 2010 CHF AHV-Jahreslohn 2011 CHF AHV-Jahreslohn 2012 CHF Die gesamten reglementarischen Beiträge für Max Heller bis zum Austrittsdatum betragen CHF Davon hat der Arbeitgeber CHF übernommen. Auszug aus dem Reglement dieser Vorsorgeeinrichtung in Bezug auf die Beiträge, versicherter Lohn und Zinsen: Massgebender Lohn: Der zu meldende, massgebende Lohn entspricht dem auf das ganze Jahr berechneten AHV-Jahreslohn, limitiert auf 3000% der n AHV- Altersrente. Versicherter Lohn Sparen: Der versicherte Sparlohn entspricht dem massgebenden Lohn, abzüglich des BVG-Koordinationsabzugs. Versicherter Lohn Risiko: Der versicherte Risikolohn entspricht dem massgebenden Lohn. Alter Sparbeiträge Arbeitgeber Sparbeiträge Arbeitnehmer Sparbeiträge Total % 0.00% 0.00% % 2.40% 8.00% % 3.30% 11.00% % 4.80% 16.00% 55 64/ % 5.70% 19.00% Verzinsung des obligatorischen und überobligatorischen Altersguthabens: Verzinsung % Verzinsung % Verzinsung % Seite 13

14 Aufgabe 8: Fortsetzung Frage/Auftrag: Berechnen Sie die Austrittsleistungen nach Art. 15 FZG und Art. 17 FZG. 12 Art. 15 FZG (6 ) Jahr AGH 1.1 bzw. 1.5 Zins pro rata (3%) (2.5%) (2%) Jahreslohn Vers. Jahreslohn AGS pro rata 6.67% (8%) 11.00% (11%) 10.08% (11%) AGS pro rata AGH bzw. Austritt Art. 17 FZG (6 ) Freizügigkeitsleistung Jahr AGH 1.1 bzw. 1.5 Zins pro rata AGH bzw. Austritt (2%) (2%) (1.5%) Eigene Beiträge Total Beiträge (100%) Anteil Arbeitgeber (80%) Arbeitnehmer Anteil mind. 1/3, somit CHF Austritt im 2012 ( ), Alter 36 = Zuschlag von 64% Eigene Beiträge Zuschlag 64% Total eigene Beiträge Freizügigkeitsleistung Total eigene Beiträge Total Art. 17 FZG Seite 14

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