SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Nullserie. Berufliche Vorsorge (BV)
|
|
- Gertrud Bäcker
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 2012 Nullserie Berufliche Vorsorge (BV) Lösungsvorschläge : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n): 60 Minuten 14 Tabelle zur Berechnung des grösstmöglichen 3a-Guthabens (1 Seite) Maximale Punktzahl: 55 Erzielte : Note: Hinweise: Schreiben Sie Ihre auf das Deckblatt und jede Seite. Prüfen Sie den Aufgabensatz auf seine Vollständigkeit. Schreiben Sie Ihre Antworten ausschliesslich auf die Vorderseiten der Antwort-/Lösungsblätter. Stichworte sind zugelassen (auf Ausnahmen wird hingewiesen). Der blosse Hinweis auf einen Gesetzes- oder Verordnungsartikel genügt nicht (ausser, es wird ausdrücklich erlaubt). Verwenden Sie bei Bedarf für Ihre Lösungen ein Zusatzblatt. Die Prüfungsaufgaben können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Teillösungen ergeben ebenfalls. Das maximum wird bei jeder Aufgabe angegeben. Die Experten Unterschriften Datum Experte 1 Experte 2
2 Aufgabe 1: Versicherte Personen 11 Die Kollektivgesellschaft Müller & Moser verfügt per über folgenden nachstehenden Personalbestand. Das Unternehmen hat sich bei der Sammelstiftung TREKO zur Durchführung der beruflichen Vorsorge angeschlossen. Es sind nur BVG-Minimalleistungen versichert. Fragen/Aufträge: 1.1 Berechnen Sie bei den nachstehend aufgeführten Personen den koordinierten Jahreslohn gemäss den heute gültigen BVG-Grenzwerten. 5 Personenangaben Stefan Bill, Kundenberater Beat Vogt, Kundenberater Alain Aubert, Buchhalter BVG- Alter AHV-Jahreslohn gemäss Beschäftigungsgrad in CHF Beschäftigungsgrad in % IV-Grad in % Koordinierter Lohn BVG in CHF 46 69' ' ' ' Karin Stoller, Empfang 66 60' , oder nicht versichert Michael Stutz, Controller Christina Hirt, Teamleiterin 42 72' ' Silvia Stillhard, Lehrling , oder nicht versichert Christoph Egli, Lehrling Manuel Müller, Inhaber Roger Moser, Inhaber ' Seite 2
3 Aufgabe 1: Fortsetzung 1.2 Manuel Müller und Roger Moser unterhalten sich anlässlich eines Gespräches und fragen sich, ob sie beide überhaupt zwingend in der Sammelstiftung TREKO versichert sein müssen. 3 Antworten Sie mit ja oder nein, begründen Sie Ihre Antwort, und nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n.) NEIN (1 Punkt) Manuel Müller und Roger Moser sind die Inhaber der Kollektiv- Gesellschaft Müller und Moser und gelten sozialversicherungsrechtlich somit als Selbstständigerwerbende. (1 Punkt) Art. 44 BVG (1 Punkt) 1.3 Roger Moser ist neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit noch nebenberuflich als Arbeitnehmer bei der FIKTION AG als Berater tätig. Dafür erhält er ein aktuelles Jahressalär von CHF 45' Muss Roger Moser in die obligatorische Versicherung der FIKTION AG aufgenommen werden? Antworten Sie mit ja oder nein, begründen Sie Ihre Antwort, und nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n.) NEIN (1 Punkt) Da Roger Moser im Hauptberuf eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt, ist seine nebenberufliche Tätigkeit als Arbeitnehmer von der obligatorischen Versicherung ausgenommen. (1 Punkt) Art. 1j Abs. 1 Bst. c BVV2 (1 Punkt) Seite 3
4 Aufgabe 2: Rechtliche Grundlage 4 Die Careers AG möchte das Kader-Personal zusätzlich versichern. Zu diesem Zweck überlegt sich die Firma den Anschluss an eine ausserobligatorische (nicht registrierte) Vorsorgeeinrichtung. Ein erstes Angebot liegt bereits vor, folgende Eckwerte sind Ihnen bekannt: Aufnahmeberechtigte Personen: Alle Mitglieder des Kaders, welche über einen fixen AHV-Lohn von mindestens 400% der n AHV-Altersrente verfügen. Versicherte Leistungen: Sparen: Invalidität: Tod: 5% des gemeldeten AHV-Lohnes ab Alter 25 bis 64/65 für Mann und Frau Invalidenrente, 10% des gemeldeten AHV-Lohnes Todesfall-Kapital, 50% des gemeldeten AHV-Lohnes Kosten/Beiträge (Total Beitrag für diesen Anschluss resp. Plan) Sparbeiträge: CHF 200' Verwaltungskosten: CHF 2' Risikobeiträge: CHF 9' Frage/Auftrag: Entspricht dieses Angebot den Grundsätzen der beruflichen Vorsorge? 4 Antworten Sie mit ja oder nein, begründen Sie Ihre Antwort, und nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n.) Nein (1 Punkt) Sparbeiträge: CHF 200' Verwaltungskosten: CHF 2' Risikobeiträge: CHF 9' Total: CHF % davon = CHF Das Versicherungsprinzip ist verletzt, da nicht mind. 6% aller Beiträge zur Finanzierung der Leistungen für die Risiken Tod und Invalidität bestimmt sind (2 ). Art. 1h BVV2 (1 Punkt) Seite 4
5 Aufgabe 3: Altersgutschriften und Altersguthaben 7 Ingrid Vogelsang, geboren , ist in einer umhüllenden Vorsorgeeinrichtung, Beitragsprimat, versichert. Sie beabsichtigt die Altersleistung als Kapital zu beziehen. Die Vorsorgeeinrichtung sieht als Rücktrittsalter Alter 63 für Mann und Frau vor. Das entsprechende Vorsorgereglement lässt einen vollständigen Kapitalbezug zu. Folgende Eckwerte sind Ihnen bekannt: Definition Sparlohn 1: AHV-Lohn, maximal 450% der einfachen n AHV-Altersrente Definition Sparlohn 2: AHV-Lohn minus Koordinationsabzug von 450% der einfachen n AHV- Altersrente Altersgutschriften Sparlohn 1: Gemäss BVG Altersgutschriften Sparlohn 2: 25% des Sparlohnes 2 Einheitlicher Zinssatz 2009: 2.0% Einheitlicher Zinssatz 2010: 2.5% Einheitlicher Zinssatz 2011: 2.5% Einheitlicher Zinssatz 2012: 2.0% AHV-Jahreslohn 2009: CHF AHV-Jahreslohn 2010: CHF 185' AHV-Jahreslohn 2011: CHF 196' AHV-Jahreslohn 2012: CHF 196' Altersguthaben per : Davon BVG: CHF 750' CHF 145' Frage/Auftrag: Berechnen Sie die Altersleistung, welche Ingrid Vogelsang als Kapital beziehen kann. 7 Seite 5
6 Aufgabe 3: Fortsetzung Sparlohn 1 Sparlohn 1 AGS in % AGS CHF (2) '120 18% 22' '120 18% 22' '280 18% 22' '280 18% 9' (1/2 Punkt, wenn 18% für alle Jahre) Sparlohn 2 Sparlohn 2 AGS in % AGS CHF (3) ' ' ' '720 25% 14' % 15' % 17' % 7' (1/2 Punkt, wenn 25% für alle Jahre) Zins in % Zins in CHF Guthaben per resp. Stichtag % % % % (1/2 Punkt, wenn Zins in % für alle Jahre richtig) (2) Seite 6
7 Aufgabe 4: Wohneigentumsförderung 6 Sabine Zoller (geboren ) lebt im Konkubinat mit ihrem langjährigen Freund Christian Odier (geboren ). Beide sind als Einzelkinder aufgewachsen und selber kinderlos. Die beiden Eltern von Sabine Zoller und Christian Odier sind relativ früh verstorben. Bereits seit einiger Zeit planen Sabine Zoller und Christian Odier den Kauf eines Hauses. Das geeignete Objekt scheint jetzt gefunden, der Eigentumsübertrag ist per geplant. Somit muss die Finanzierung noch endgültig geklärt werden. Sabine Zoller beabsichtig dabei einen Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung zu tätigen, um nicht zu viel Erspartes für den Eigenheim-Kauf aufzubrauchen. Christian Odier wird von seinem Vorsorgeguthaben einen Vorbezug über CHF tätigen. Folgende Eckwerte sind Ihnen bekannt: Einfamilienhaus, 350qm Wohnfläche Kaufpreis CHF , zahlbar bei Eigentumsübertragung Geplante Eigentumsform: Miteigentum, Eigentumsquote von Christian Odier 70% Eigentumsquote von Sabine Zoller 30% Vorsorgeguthaben Sabine Zoller per : CHF Fragen/Aufträge: 4.1 Sabine Zoller möchte den Betrag von CHF aus ihrer Pensionskasse als Vorbezug beziehen. 3 Ist diese Planung/Idee von Sabine Zoller realisierbar? Antworten Sie mit ja oder nein, und begründen Sie Ihre Antwort. Nein (1 Punkt) Sabine Zoller verfügt über einen eigenen Anteil von 30% (Eigentumsquote 30%), d.h. CHF (30% des Kaufpreises von CHF ). Der geplante Vorbezug beträgt aber CHF Die versicherte Person darf die Mittel der beruflichen Vorsorge nur für ihr eigenes Objekt resp. ihren Anteil daran verwenden. (2 ) Seite 7
8 Aufgabe 4: Fortsetzung 4.2 Christian Odier verstirbt zwei Jahre nach dem Hauskauf. Die Pensionskasse von Christian Odier teilt Sabine Zoller mit, dass sie leider keinen Anspruch auf Hinterlassenenleistungen hat, da nie ein entsprechendes Begünstigungsformular eingereicht wurde (zwingende Bestimmung im Reglement). 3 Wie ist jetzt mit dem vorbezogenen Betrag von Christian Odier im Umfang von CHF zu verfahren? Begründen Sie Ihre Antwort unter Angabe der massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). Der vorbezogene Betrag muss an die Pensionskasse zurückbezahlt werden, da keine Vorsorgeleistungen fällig werden. (2 ) Art. 30d Abs. 1 Bst. c BVG (1 Punkt) Seite 8
9 Aufgabe 5: Einkauf von Beitragsjahren 5 Prof. Dr. med. Rico Seiler, früher selbstständigerwerbend, ist heute Chefarzt einer mittelgrossen Privatklinik. Er wurde am geboren. Im Rahmen einer steuerlichen Optimierung plant er einen Einkauf von Beitragsjahren per Der Steuerberater empfiehlt Prof. Dr. med. Rico Seiler, einen Einkauf über CHF zu leisten. Auf Nachfrage des Steuerberaters erklärt Prof. Dr. med. Rico Seiler, dass er noch ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank besitzt. Zusätzlich hat er bei derselben Bank ein Säule 3a-Konto. Der Pensionskasse sind diese Umstände nicht bekannt. Folgende Angaben sind Ihnen bekannt: Einkaufslücke Pensionskasse per : CHF Freizügigkeitskonto, Guthaben per : CHF Säule 3a-Konto, Guthaben per : CHF Frage/Auftrag: Berechnen Sie den n Betrag, welcher Prof. Dr. med. Rico Seiler in die Pensionskasse einkaufen kann. 5 Berechnung des grösstmöglichen 3a-Guthabens Tabellen Wert (Geburtsjahr 1962 u. früher) per : Zuzüglich Gutschrift für 2 Monate ( /12 x 2): Zuzüglich Zins für 2 Monate x 1.5%: Total grösstmögliches 3a-Guthaben per : /. Effektives 3a-Guthaben per Anzurechnender Betrag: zu Lasten Einkaufskapazität: Einkaufslücke Vorsorgeeinrichtung : /. Guthaben Freizügigkeitskonto : (1 P)./. Anzurechn. Betrag Säule 3a : (1 P) Maximaler Betrag, welcher per eingekauft werden kann: (1 P) Seite 9
10 Aufgabe 6: Sicherheitsfonds / Beiträge und Leistungen 7 Die Wernli AG ist einer registrierten Vorsorgeeinrichtung angeschlossen. Nachstehend die Angaben über die Personen in diesem Vorsorgewerk: Aktive Personen: Vorname, Name Geburtsdatum Jahreslohn 2011 / 2012 Freizügigkeitsleistung per Hans Miller Peter Meier Heidi Müller Passive Personen (Rentner): Vorname, Name Geburtsdatum Jährliche Altersrente Gustav Frey Fragen/Aufträge: 6.1 Berechnen Sie die Sicherheitsfondsbeiträge Insolvenzbeitrag: Total Freizügigkeitsleistungen per Total Renten x 10 ( x 10) x 0.01% = CHF Beitrag ungünstige Altersstruktur: Hans Miller Peter Meier Heidi Müller Total: (1 Punkt) X 0.07% = CHF (1/2 Punkt für 0.07%; (1/2 Punkt für Resultat) Seite 10
11 Aufgabe 6: Fortsetzung 6.2 Berechnen Sie den Leistungsanspruch 2012 gegenüber dem Sicherheitsfonds im Rahmen der ungünstigen Altersstruktur. 3 BVG- BVG-Lohn AGS BVG Alter Hans Miller % Peter Meier % Heidi Müller % Total: X 14% Zuschüsse Sicherheitsfonds infolge ungünstiger Altersstruktur (1 Punkt) Seite 11
12 Aufgabe 7: Paritätische Verwaltung 3 Die Guldimann Holding AG beschliesst die Gründung einer nicht registrierten Vorsorgeeinrichtung, welche nur die ausserobligatorische Vorsorge für das obere Kader durchführen soll, somit eine so genannte Beletage-Kasse. Es sollen keine Arbeitnehmervertreter im Stiftungsrat vertreten sein. Frage/Auftrag: Unter welchen Voraussetzungen kann auf einen Arbeitnehmervertreter im Stiftungsrat verzichtet werden. Begründen Sie Ihre Antwort unter Angabe der massgebenden Rechtsgrundlage(n). 3 Sofern keine Arbeitnehmerbeiträge zu entrichten sind, kann auf Arbeitnehmervertreter verzichtet werden. (2 ) ZGB Art. 89bis Abs. 3 (1 Punkt) Seite 12
13 Aufgabe 8: Freizügigkeitsleistung 12 Max Heller (geb ), verheiratet, ist in einer umhüllenden, registrierten Vorsorgeeinrichtung versichert. Das Eintrittsdatum war der Die Freizügigkeitsleistung des vorherigen Arbeitgebers im Umfang von CHF (davon BVG CHF ) hat er per eingebracht. Per ist er aus der Vorsorgeeinrichtung ausgetreten. Folgende Angaben sind Ihnen zusätzlich bekannt: AHV-Jahreslohn 2010 CHF AHV-Jahreslohn 2011 CHF AHV-Jahreslohn 2012 CHF Die gesamten reglementarischen Beiträge für Max Heller bis zum Austrittsdatum betragen CHF Davon hat der Arbeitgeber CHF übernommen. Auszug aus dem Reglement dieser Vorsorgeeinrichtung in Bezug auf die Beiträge, versicherter Lohn und Zinsen: Massgebender Lohn: Der zu meldende, massgebende Lohn entspricht dem auf das ganze Jahr berechneten AHV-Jahreslohn, limitiert auf 3000% der n AHV- Altersrente. Versicherter Lohn Sparen: Der versicherte Sparlohn entspricht dem massgebenden Lohn, abzüglich des BVG-Koordinationsabzugs. Versicherter Lohn Risiko: Der versicherte Risikolohn entspricht dem massgebenden Lohn. Alter Sparbeiträge Arbeitgeber Sparbeiträge Arbeitnehmer Sparbeiträge Total % 0.00% 0.00% % 2.40% 8.00% % 3.30% 11.00% % 4.80% 16.00% 55 64/ % 5.70% 19.00% Verzinsung des obligatorischen und überobligatorischen Altersguthabens: Verzinsung % Verzinsung % Verzinsung % Seite 13
14 Aufgabe 8: Fortsetzung Frage/Auftrag: Berechnen Sie die Austrittsleistungen nach Art. 15 FZG und Art. 17 FZG. 12 Art. 15 FZG (6 ) Jahr AGH 1.1 bzw. 1.5 Zins pro rata (3%) (2.5%) (2%) Jahreslohn Vers. Jahreslohn AGS pro rata 6.67% (8%) 11.00% (11%) 10.08% (11%) AGS pro rata AGH bzw. Austritt Art. 17 FZG (6 ) Freizügigkeitsleistung Jahr AGH 1.1 bzw. 1.5 Zins pro rata AGH bzw. Austritt (2%) (2%) (1.5%) Eigene Beiträge Total Beiträge (100%) Anteil Arbeitgeber (80%) Arbeitnehmer Anteil mind. 1/3, somit CHF Austritt im 2012 ( ), Alter 36 = Zuschlag von 64% Eigene Beiträge Zuschlag 64% Total eigene Beiträge Freizügigkeitsleistung Total eigene Beiträge Total Art. 17 FZG Seite 14
SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung Nullserie. Berufliche Vorsorge (BV)
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 2012 Nullserie Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n):
MehrSVS. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 203 Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2012. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 202 Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2014. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 04 Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):
MehrIhr Vorsorgeausweis einfach erklärt. Berufliche Vorsorge von der Sammels ung Vita und der Zurich Versicherung
Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt Berufliche Vorsorge von der Sammels ung Vita und der Zurich Versicherung Ihr Vorsorgeausweis Auf den ersten Blick ist Ihr Vorsorgeausweis gespickt mit Fachbegriffen
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2011. Militärversicherung (MV) Aufgaben
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 011 Militärversicherung (MV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2012. Soziale Krankenversicherung (KV)
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 01 Soziale Krankenversicherung (KV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):
MehrErläuterungen zum Persönlichen Ausweis
Erläuterungen zum Persönlichen Ausweis Was ist der Vorsorgeausweis? Die Pensionskasse der Gemeinde Horw informiert Sie mit dem persönlichen Ausweis über Ihre berufliche Vorsorge. Sie erhalten jährlich
MehrBrutto-Jahreslohn CHF 78'000.00. Versicherter Jahreslohn CHF 53'325.00
nest Vorsorgeausweis per 15.01.2015 die ökologisch-ethische Pensionskasse Herr Felix Muster Anschlussvertrag 7028 Zürich, 08.10.2015 Betrieb Muster GmbH 1. Versicherte Person Name und Vorname Muster Felix
MehrVorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel. 058 215 31 62, www.vorsorgestiftung-vsv.ch
Vorsorgestiftung des VSV REGLEMENT 2014 Erster Teil: Vorsorgeplan R Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2014 für
MehrAnbei senden wir Ihnen Ihren Vorsorgeplan. Wir bitten Sie uns dieses unterschrieben zu retournieren. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Unternehmen 2 Teststrasse 1 8800 Thalwil Aarau, 19.06.2007 Vorsorgeplan der BVG-Stiftung Sehr geehrte Damen und Herren Anbei senden wir Ihnen Ihren Vorsorgeplan. Wir bitten Sie uns dieses unterschrieben
MehrSozialversicherungen 2009
An unsere Kunden Baden-Dättwil, November Sozialversicherungen 2009 Sehr geehrte Damen und Herren Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben wir Ihnen einen Überblick über die Neuerungen in den schweizerischen
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2011. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 011 Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):
MehrKontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung
Berufliche Vorsorge: Seite 1a Was ist der Unterschied zwischen "Altersgutschrift" und "Altersguthaben" Unterschied zwischen "BVG-Mindestzinssatz" und Umwandlungssatz? Welche Personen sind von der Versicherungspflicht
MehrSozialversicherungen: 2015
? BV Frage Eine arbeitslose Person, die ein Taggeld von CHF 120.00 der Arbeitslosenkasse erhält, wird bei der Auffangeinrichtung BVG-versichert. Welche Risiken werden in der 2. Säule versichert? Sozialversicherungen:
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2013. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 2013 Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):
Mehr10. Anhang für den Plan BVG COMFORT zum Vorsorgereglement der Pensionskasse
10. Anhang für den Plan BVG COMFORT zum Vorsorgereglement der Pensionskasse A 1 Beträge, Werte und versicherter Jahreslohn Maximale AHV srente (= AHVR) CHF 28'200 Mindestlohn (= 6/8 der AHVR) CHF 21'150
MehrPV-Stiftung der SV Group. Vorsorgeplan PV Standard gültig ab 1. Januar 2015. www.pksv.ch
PV-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan PV Standard gültig ab 1. Januar 2015 www.pksv.ch PV-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan PV Standard 2015 Art. 1 Gültigkeit 1 Der vorliegende Vorsorgeplan gilt für
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2014. Berufliche Vorsorge (BV)
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 04 Berufliche Vorsorge (BV) Lösungsvorschläge : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):
Mehrfür die PraderLosinger AG (GAV Kanton Wallis Vorsorgeplan 4)
Personalvorsorgestiftung edifondo Anhang zum Reglement für die PraderLosinger AG (GAV Kanton Wallis Vorsorgeplan 4) gültig ab 1.1.2015 Der sprachlichen Vereinfachung halber werden die personenbezogenen
MehrPENSIONSKASSE FREELANCE
PENSIONSKASSE FREELANCE der Gewerkschaft syndicom ZUSAMMENFASSUNG VORSORGEREGLEMENT 2012 Gültig ab 01.01.2012 Pensionskasse Freelance 1/26 ZUSAMMENFASSUNG DER WICHTIGSTEN BESTIMMUNGEN Die in dieser Zusammenfassung
MehrREGLEMENT 2013. Pensionskasse SMGV/VHP. Erster Teil: Vorsorgeplan B2. (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz)
Pensionskasse SMGV/VHP (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) REGLEMENT 2013 Erster Teil: Vorsorgeplan B2 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im
MehrREGLEMENT 1. TEIL VORSORGEPLAN F20
REGLEMENT 1. TEIL VORSORGEPLAN F20 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2016 für alle im Vorsorgeplan F20 versicherten
MehrWohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge
Pensionskasse PANVICA PANVICAplus Vorsorgestiftung Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge Wohneigentum ist eine
MehrREGLEMENT. Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer)
Stiftung Auffangeinrichtung BVG Fondation institution supplétive LPP Fondazione istituto collettore LPP REGLEMENT Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2009. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 2009 Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben Name / Vorname: : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung
MehrVORSORGEREGLEMENT 2013
Ifangstrasse 8, Postfach, 8952 Schlieren, Tel. 044 253 93 80, Fax 044 253 93 94 info@vorsorge-gf.ch, www.vorsorge-gf.ch (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) VORSORGEREGLEMENT 2013 Erster Teil:
MehrPensionskassenausweis ganz einfach!/
Pensionskassenausweis ganz einfach!/ Auf den ersten Blick ist der Pensionskassenausweis ein Dschungel aus Fach begriffen und Zahlen. Sich darin zurechtzufinden, ist aber gar nicht so schwer wenn man über
MehrBVG. Die wichtigsten Bestimmungen der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge
Die wichtigsten Bestimmungen der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge Stand Januar 2007 4Grundlage und Ziel der beruflichen Vorsorge Geregelt wird die berufliche Vorsorge in der Schweiz
MehrDie 1. BVG Revision im Überblick
Die 1. BVG Revision im Überblick Die 1. BVG-Revision tritt am 01.01.2005 in Kraft. Einzelne Bestimmungen werden zwischen dem 01.04.2004 und dem 01.01.2006 eingeführt. VTL Versicherungs-Treuhand Leuthold
MehrBeschreibung des Vorsorgeausweises
Beschreibung des Vorsorgeausweises 1a 1b 2 3 4 5 6 7 8 2 1. Januar 2015 Beschreibung des Vorsorgeausweises der PKG Pensionskasse Die vorliegende Aufstellung beschreibt die einzelnen Positionen des Vorsorgeausweises
MehrDie Pensionierung finanziell planen
Basellandschaftliche Pensionskasse Basellandschaftliche Pensionskasse Die Pensionierung finanziell planen Reto Steib, Leiter Kundendienst Versicherte 15. April 2015 Inhalt 1. Das 3-Säulenprinzip - BLPK,
MehrMassnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE
Häufig gestellte Fragen mit Antworten (FAQ) Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE 1. Der gesetzliche Umwandlungssatz im BVG liegt ab 2014 bei 6.8 % im Alter 65. Ist es zulässig,
MehrPensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG. Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen. Gültig ab 1.
Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen Gültig ab 1. Januar 2014 Hinweis: Die in diesem Reglement verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnungen
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungskommission Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis Name / Vorname: Probeprüfung Recht Lösungsvorschläge : Prüfungsdauer:
MehrBVG - Die berufliche Vorsorge in der Schweiz
BVG - Die berufliche Vorsorge in der Schweiz Seite Zürich 1I 04.09.2015 Berufliche Vorsorge Das Dreisäulenkonzept Vorsorge in der Schweiz Staatliche Vorsorge AHV IV 1. Säule Berufliche Vorsorge BVG UVG
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Höhere Fachprüfung 2008. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungskommission Höhere Fachprüfung 2008 Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben Name / Vorname: : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl.
MehrBVG-Stiftung der SV Group. Vorsorgeplan BVG gültig ab 1. Januar 2015. www.pksv.ch
BVG-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan BVG gültig ab 1. Januar 2015 www.pksv.ch BVG-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan BVG 2015 Art. 1 Gültigkeit Es gelten die nachfolgenden Bestimmungen in Ergänzung
MehrPensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015
Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe Reglement Kapitalplan Gültig ab. Januar 05 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN GUTHABEN 3 VORSORGESTUFEN 4 FREIWILLIGE EINLAGEN 5 LEISTUNGEN 6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
MehrDekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt
ENTWURF Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 67 Absatz
MehrAktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts
Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts Dienstag, 30. Oktober 2012 30. Oktober 2012 Seite 1 Dr. Hermann Walser 30. Oktober 2012 Seite 37 Überblick Problemstellung Flexibilisierung
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2010. Berufliche Vorsorge (BV)
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 00 Berufliche Vorsorge (BV) Lösungsvorschläge : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):
MehrFragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG Erfolgt kein unmittelbarer Eintritt in die Pensionskasse eines neuen Arbeitgebers, so sind Sie während
Mehr0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel)
0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel) Die Verwaltungskommission der Pensionskasse der Stadt Biel gestützt auf Artikel 10 Absatz 2 der Statuten erlässt: 1. Grundsatz
MehrREGLEMENT KASSE 1 KURZFASSUNG
REGLEMENT KASSE 1 KURZFASSUNG GÜLTIG AB 01. JANUAR 2006 Der sprachlichen Vereinfachung halber werden Begriffe wie Arbeitnehmer, Versicherter, Partner, Stiftungsrat, Präsident, Rentner, Arbeitgeber- und
MehrFreiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei)
Version 01.01.2016 Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei) Zur Verbesserung Ihrer Vorsorgeleistungen stehen Ihnen verschiedene Einkaufsmöglichkeiten zur Verfügung: Freiwillige Sparbeiträge (Arbeitnehmerbeiträge)
MehrASIP Informationsveranstaltung BVG-Revision / BVV 2
ASIP Informationsveranstaltung BVG-Revision / BVV 2 Technische Aspekte (1. Teil) Peter Schiess LCP Libera AG ASIP Info-Veranstaltung (1. Teil) 18.8.2004/1 Übersicht Grundidee der 1. BVG-Revision Eintrittsschwelle
Mehrfür die Losinger Marazzi AG (GAV Kanton Genf Vorsorgeplan 2 + 3)
Personalvorsorgestiftung edifondo Anhang zum Reglement für die Losinger Marazzi AG (GAV Kanton Genf Vorsorgeplan 2 + 3) gültig ab 1.1.2015 Der sprachlichen Vereinfachung halber werden die personenbezogenen
Mehrgültig ab 1.1.2015 für das Vorsorgewerk der Selbständigerwerbenden
Anhänge Vorsorgewerk SE I/1 Anhang I gültig ab 1.1.215 für das Vorsorgewerk der Selbständigerwerbenden BVG-Grenzwerte, technischer Zinssatz Eintrittsschwelle (Art. 2 BVG) : CHF 21 15 Koordinationsabzug
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Diplomprüfung 2015. Obligatorische Unfallversicherung (UV)
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Diplomprüfung 2015 Obligatorische Unfallversicherung (UV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl.
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2015. Militärversicherung.
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 205 Militärversicherung Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n):
MehrSozialversicherungen 2013
An unsere Kunden Baden-Dättwil, November Sozialversicherungen 2013 Sehr geehrte Damen und Herren Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben wir Ihnen einen Überblick über die Neuerungen in den schweizerischen
MehrBasisplan II der Pensionskasse Post
Basisplan II der Pensionskasse Post Gültig ab 1. August 2013 Für die im Basisplan II versicherten Personen gelten das Vorsorgereglement der Pensionskasse Post, gültig ab 1. August 2013; der Basisplan II
MehrMeine Pensionskasse 2015
Meine Pensionskasse 2015 GastroSocial Ihre Pensionskasse Der Betrieb, in dem Sie arbeiten, ist bei der GastroSocial Pensionskasse versichert. Sie deckt die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche
MehrVORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan SE (Selbständigerwerbende) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab 01.01.2014
VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan SE (Selbständigerwerbende) Gültig ab 0.0.04 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Vorsorgereglement SE - Ausgabe 0400 - SR 030 - D.docx Seite
MehrPlanbibliothek. Vorsorgepläne, Zusatzplan Kader, Zusatzplan Überbrückungsrente. Sparplan «Sparen PLUS»
Planbibliothek Vorsorgepläne, Zusatzplan Kader, Zusatzplan Überbrückungsrente Die Arbeitgebenden wählen einen Vorsorgeplan. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, einen Zusatzplan Kader und / oder einen Zusatzplan
MehrVORSORGEREGLEMENT 2014
Pensionskasse Metzger (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) VORSORGEREGLEMENT 2014 Erster Teil Vorsorgeplan: S1 - S4 bzw. S1U - S4U Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Vorsorgereglements
MehrAlters- und Hinterlassenenleistungen in der 1. und 2. Säule
Alters- und Hinterlassenenleistungen in der 1. und 2. Säule Markus Aeschbacher Kassenleiter Einige Fakten zur Altersrente der AHV: Renten ab 2009: Einfache Altersrente: zwischen Fr. 1 140 und 2 280 Für
MehrPraktische Lösungsansätze Vor- und Nachteile der beiden Lösungen. Othmar Simeon Aktuar SAV, Leiter Swisscanto Vorsorge AG
Praktische Lösungsansätze Vor- und Nachteile der beiden Lösungen Othmar Simeon Aktuar SAV, Leiter Swisscanto Vorsorge AG Agenda / Themen Umhüllende Vorsorgeeinrichtung / Split-Lösung Begriff Anrechnungsprinzip
MehrAnhang FAR. Personalvorsorgestiftung edifondo. gültig ab 1.1.2012
Personalvorsorgestiftung edifondo Anhang FAR gültig ab 1.1.2012 Der sprachlichen Vereinfachung halber werden die personenbezogenen männlichen Bezeichnungen in diesem Reglement für beide Geschlechter verwendet.
MehrPLAN C. Agrisano Pencas. Tarife und Arbeitnehmerbeiträge 2015. Anwendung. Ereignisse die der Pensionskasse gemeldet werden müssen
Anwendung Agrisano Pencas Tarife und Arbeitnehmerbeiträge 2015 PLAN C Die Prämiensätze sind innerhalb des Versicherungsplanes zwischen Frauen und Männern verschieden. In der ersten Kolonne jeder Seite
MehrPersonalvorsorge Swiss Life BVG-Sammelstiftung HOVAL AG Kurzreglement Vorsorgeplan und Reglement
Personalvorsorge Swiss Life BVG-Sammelstiftung HOVAL AG Kurzreglement Vorsorgeplan und Reglement (gültig ab 1.1.2016) 1. Allgemeines / Organisation Die Hoval AG hat sich zur Abwicklung der BVG-konformen
MehrEin nützlicher Überblick über die berufliche Vorsorge.
Ein nützlicher Überblick über die berufliche Vorsorge. 1. Ausgangslage. Die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge ist in der Schweiz auf drei Säulen aufgebaut: Die erste Säule dient im Fall von
MehrVorsorgepläne auf einen Blick!
Vorsorgepläne auf einen Blick! Risikoschutz Alterssparleistungen Risikoschutz Alterssparleistungen Mini; Vorsorgepläne BVG Minimum für Festanstellungen die Leistungen entsprechen den die Leistungen entsprechen
MehrAnhang zum Versicherungsreglement Gültig ab 2011
Anhang zum Versicherungsreglement Gültig ab 2 A. Tabellen 5. Beitragspläne der Pensionskasse 5 2. Höhe der Risikobeiträge 5 3. Höhe des Umwandlungssatzes 5 4. Ablösungswert für Altersrenten und AHV-Überbrückungsrenten
MehrIhre Vorsorge bei der Pensionskasse SRG SSR idée suisse Zusatzkonto (Januar 2009)
PKS CPS Ihre Vorsorge bei der Pensionskasse SRG SSR idée suisse Zusatzkonto (Januar 2009) Dieses Dokument beschreibt das Zusatzkonto im Beitragsprimat der Pensionskasse SRG SSR idée suisse (kurz: PKS).
MehrSenkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes
Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen
MehrIhr Vorsorgeausweis. Hans
www.allianz.ch Ihr Vorsorgeausweis März 2014 Merkblatt für die Versicherten Jedes Jahr wird ein Vorsorgeausweis für Sie erstellt. Dieser gibt Ihnen wichtige Informationen über Ihre persönliche Absicherung
Mehr-BVG - aktuelle Entwicklungen
-BVG - aktuelle Entwicklungen Franziska Grob, lic.iur., BSV 1 Inhalt des Referats Inkrafttreten von Art. 2 Abs. 1 bis FZG auf den 1. Januar 2010 Ergänzung der BVV2 betreffend befristet angestellte Arbeitnehmende
Mehr2. Säule, BVG Berufliche Vorsorge
2. Säule, BVG Berufliche Vorsorge Die berufliche Vorsorge stellt als wichtiger Bestandteil der 2. Säule die angemessene Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung sicher. 1. Ausgangslage. Vorsorge in der
MehrDie BVG-Planfamilie Überblick Seite 1/2
Die -Planfamilie Überblick Seite 1/2 In der -Planfamilie wird der AHV-Jahreslohn um einen Koordinationsabzug in der Höhe von 87,5 % der maximalen einfachen AHV-Altersrente reduziert. Die Leistungen dieser
MehrReglement zur Vertragsauflösung und zur Teilliquidation
Reglement zur Vertragsauflösung und zur Teilliquidation SR 29.04.2009 2 I. Vorbemerkungen Dieses Reglement regelt die Auflösung eines Anschlussvertrages gemäss den einschlägigen gesetzlichen und vertraglichen
MehrIhre Vorsorge bei PUBLICA
Ihre Vorsorge bei PUBLICA Kurzfassung zum Vorsorgereglement für die Angestellten und die Rentenbeziehenden des Vorsorgewerks Bund Mit dieser Broschüre vermitteln wir Ihnen einen Überblick über: die Grundsätze
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis
Name / Vorname: SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungskommission Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis Probeprüfung Obligatorische Unfallversicherung
MehrSVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Höhere Fachprüfung 2008. Militärversicherung (MV)
SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungskommission Höhere Fachprüfung 2008 Militärversicherung (MV) Lösungsvorschläge Name / Vorname: Kandidatennummer: Prüfungsdauer: Anzahl
MehrNachtrag 2 / Korrigenda zum Reglement, gültig ab 1. Januar 2009
BVG-Vorsorgestiftung physioswiss Geschäftsstelle: VCW Versicherungs-Treuhand AG Postfach 6331 Hünenberg Tel. 041 785 04 53 Fax 041 785 04 41 E-Mail: physiobvg@vcw.ch Nachtrag 2 / Korrigenda zum Reglement,
Mehr2. Säule, BVG Berufliche Vorsorge
2. Säule, BVG Berufliche Vorsorge Die berufliche Vorsorge stellt als wichtiger Bestandteil der 2. Säule die angemessene Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung sicher. 1. Ausgangslage. Vorsorge in der
MehrTeilliquidationsreglement
Teilliquidationsreglement 1. Januar 2014 Inhalt 1. Voraussetzungen....3 2. Grundsatz...4 3. Kollektiver und individueller Austritt...4 4. Stichtag...4 5. Freie Mittel, Rückstellung und Wertschwankungsreserven...5
MehrVorsorgereglement 2014
Vorsorgereglement 2014 Erster Teil: Vorsorgeplan B2 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Vorsorgereglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2014 für alle im
Mehr831.432.1. Verordnung über den Sicherheitsfonds BVG (SFV) 1. Kapitel: Organisation. vom 22. Juni 1998 (Stand am 1. Januar 2012)
Verordnung über den Sicherheitsfonds BVG (SFV) 831.432.1 vom 22. Juni 1998 (Stand am 1. Januar 2012) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 56 Absätze 3 und 4, 59 Absatz 2 und 97 Absatz
MehrSozialversicherungen 2014
An unsere Kunden Baden-Dättwil, November Sozialversicherungen 2014 Sehr geehrte Damen und Herren Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben wir Ihnen einen Überblick über die Neuerungen in den schweizerischen
MehrHIV Sektion Lyss-Aarberg und Umgebung
HIV Sektion Lyss-Aarberg und Umgebung Problematik Umwandlungssatz/technischer Zinssatz Konsequenzen für Pensionskasse, Arbeitnehmer, Arbeitgeber Martin Schnider Dipl. Pensionsversicherungsexperte, Partner
MehrREGLEMENT. Erster Teil: Vorsorgeplan B3
REGLEMENT Erster Teil: Vorsorgeplan B3 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2008 für alle im Vorsorgeplan B3 versicherten
MehrPensionskasse Stadt Chur Reglement über technische Rückstellungen und Reserven
Pensionskasse Stadt Chur Reglement über technische Rückstellungen und Reserven Pensionskasse Stadt Chur Reglement über Rückstellungen (Stand 1. Januar 2015) 2 Inhaltsverzeichnis Zweck... 1 Vorsorgekapitalien...
MehrBVG Mini BVG Plus BVG Top (umhüllend)
2015 2015 AHV Lohn Koordinationsabzug Versicherter Lohn (vl) BVG Mini BVG Plus BVG Top d.h. CHF 59'925.-- (212.5% der max. d.h. CHF 59'925.-- (212.5% der max. begrenzt auf das versicherte Lohnmaximum des
MehrVertrauen Sie einer Pensionskasse, die so zuverlässig und effizient arbeitet wie Ihr Unternehmen.
Die kostengünstigste Pensionskasse für KMU * Vertrauen Sie einer Pensionskasse, die so zuverlässig und effizient arbeitet wie Ihr Unternehmen. (* 1. Preis für die tiefsten Risiko- und Verwaltungskosten
MehrTeilliquidations-Reglement der. Vorsorgestiftung der Verbände der Maschinenindustrie. gültig ab Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde
Teilliquidations-Reglement der Vorsorgestiftung der Verbände der Maschinenindustrie gültig ab Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde Inhaltsverzeichnis Art. 1 Voraussetzungen 1 Art. 2 Stichtag 1 Art. 3
MehrVORSORGEPLAN SF Selbständigerwerbende und Freischaffende
VORSORGEPLAN SF Selbständigerwerbende und Freischaffende REGLEMENT, 1. Teil Gültig ab 1.1.2010 In Kraft gesetzt durch den Stiftungsrat am 9. November 2009 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements
MehrSäule 3a Gültig ab 1. Januar 2015
Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2015 Vorsorgefrei Ein gutes Vorsorgebetragen führt zu besseren Vorsorge- Am besten steuern Sie direkt auf uns zu. Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Doch wer verschenkt
MehrSparen-3-Konto. Sichern Sie Ihre Zukunft mit individueller Vorsorge
Sparen-3-Konto Sichern Sie Ihre Zukunft mit individueller Vorsorge Sparen-3-Konto Wie sichern Sie sich Ihre finanzielle Stabilität in Zukunft und treffen die richtige Entscheidung für Ihre Altersvorsorge?
MehrBeilage 1a zur Botschaft 04.148. Statuten der Aargauischen Pensionskasse. Statuten der Aargauischen Pensionskasse. Teilrevision Teil 1
Beilage 1a zur Botschaft 04.148 Statuten der Aargauischen Pensionskasse Statuten der Aargauischen Pensionskasse Teilrevision Teil 1 Die Änderungen im Vergleich zum bisherigen Text sind jeweils grau hinterlegt.
MehrVorsorgereglement 2014
Vorsorgereglement 2014 Erster Teil: Vorsorgeplan A40.1 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Vorsorgereglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2014 für alle
MehrTeilliquidationsreglement. Gültig ab 1. Juni 2009
com Plan Teilliquidationsreglement Gültig ab 1. Juni 2009 Genehmigt am 29.November 2012 Dieses Reglement ist auch in französischer und italienischer Sprache erhältlich Inhaltsverzeichnis 4 Einleitung 4
Mehr1. Was passiert im Falle der Weiterversicherung gemäss Art. 33a BVG, wenn die versicherte Person einen höheren Lohn erzielt?
Stellungnahmen 799 Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Fragen und Antworten im Zusammenhang mit den neuen Artikeln 33a und 33b BVG, in Kraft seit 1. Januar 2011 1. Was passiert im Falle der Weiterversicherung
MehrMerkblatt «Lebensgemeinschaft/Todesfallkapital» (Art. 27, 28 und 30 des Vorsorgereglements)
Profond Vorsorgeeinrichtung Zürcherstrasse 66, Postfach, 8800 Thalwil T 058 589 89 81 F 058 589 89 01 Profond Vorsorgeeinrichtung Hintere Bahnhofstrasse 6, Postfach, 5001 Aarau T 058 589 89 82 F 058 589
MehrAnhang 1 zum Personalvorsorgeund. Organisationsreglement
Anhang 1 zum Personalvorsorgeund Organisationsreglement Grenzwerte und versicherungstechnische Werte, gültig ab 1. Januar 2016 der GEWERBEPENSIONSKASSE 4147 Aesch seit 1 9 8 6 gegründet und verwaltet von
MehrMerkblatt über die überobligatorischen Vorsorgelösungen der Stiftung Sozialfonds
Merkblatt über die überobligatorischen Vorsorgelösungen der Stiftung Sozialfonds Gültig ab 01.01.2015 2 Sozialfonds, erstellt im März 2015 Grundsätzliches Der Sozialfonds bietet fünf überobligatorische
MehrVorsorgestiftung für Gesundheit und Soziales. Reglement über die Bildung und Auflösung von technischen Rückstellungen
Vorsorgestiftung für Gesundheit und Soziales Reglement über die Bildung und Auflösung von technischen Rückstellungen Sarnen, 1. Januar 2006 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätze und Ziele 1 1.1 Einleitung 1
MehrDie Wohneigentumsförderung in der beruflichen Vorsorge (WEF)
Merkblatt (gültig ab 1.1.2007) Die Wohneigentumsförderung in der beruflichen Vorsorge (WEF) Dieses Papier fasst nur das Wichtigste aus den gesetzlichen Grundlagen zusammen. Ausschlaggebend im Einzelfall
MehrWeisung. Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen. Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern. (nachfolgend PKLK genannt)
Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern (nachfolgend PKLK genannt) Weisung Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen Durch Verwaltungskommission genehmigt: 13.12.2009 Luzern,
Mehr