Das System der gesetzlichen Erbfolge

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1 Das System der gesetzlichen Erbfolge Urgroßeltern Großonkel/ Großtante 4. Ordnung Geschwister Neffen/ Nichten 2. Ordnung Großeltern Eltern Erblasser Kinder Enkel Urenkel 1. Ordnung Onkel/ Tanten Vettern/ Basen 3. Ordnung Seite 1

2 Gesetzliches Erbrecht der Ehegatten Gütertrennung 1 Kind 2 Kinder > 2 Kinder Zugewinngemeinschaft Gütergemeinschaft 1. Ordnung 1/4 + 1/4 1/2 1/3 1/4 1/4 2. Ordnung 1/2 + 1/4 1/2 1/2 Großeltern 1/2 + 1/4 1/2 1/2 Fernere Ordnungen Alleinerbe Alleinerbe Alleinerbe Seite 2

3 Steuerklassen 15 ErbStG Steuerklasse I: der Ehegatte und Lebenspartner die Kinder und Stiefkinder, die Abkömmlinge der Kinder und Stiefkinder (Enkelkinder), die Eltern und Voreltern (Großeltern) bei Erwerben von Todes wegen Steuerklasse II: die Eltern und Großeltern bei Schenkungen, die Geschwister, die Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern (Neffen und Nichten), die Stiefeltern, die Schwiegerkinder (Schwiegertochter, - sohn), die Schwiegereltern, der geschiedene Ehegatte Steuerklasse III: Lebenspartner alle übrigen Erwerber. Seite 3

4 Persönliche Freibeträge Erwerber Freibetrag in Euro Ehegatten Prof. Dr. Hans Herrler ,00 Euro Kinder ,00 Euro Kinder verstorbener Kinder ,00 Euro Abkömmlinge lebender Kinder ,00 Euro Eltern und Voreltern in Erbfällen ,00 Euro Personen der Steuerklasse II ,00 Euro Lebenspartner ,00 Euro Personen der Steuerklasse III ,00 Euro Seite 4

5 Sachliche Freibeträge Die sachlichen Freibeträge betragen: Gegenstand Steuerklasse Freibetrag Hausrat I andere bewegliche körperliche Gegenstände I Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände II und III Seite 5

6 Erbschaftsteuertarif Wert des übertragenen Vermögens nach Freibeträgen bis Prozentsatz in der Steuerklasse Prof. I Dr. Hans II Herrler III über Seite 6

7 Bewertung bebauter Grundstücke 3 Bewertungsverfahren: Vergleichswertverfahren Ertragswertverfahren Sachwertverfahren Seite 7

8 Bewertung bebauter Grundstücke Vergleichswertverfahren Ertragswertverfahren Sachwertverfahren Wohnungseigentum Teileigentum Ein- und Zweifamilienhäuser Mietwohngrundstücke Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke, wenn sich eine örtlich übliche Miete ermitteln lässt Sonstige bebaute Grundstücke Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke Ertragswertverfahrens wenn sich keine örtlich übliche Miete ermitteln lässt Grundstücke des Vergleichswertverfahrens, wenn kein Vergleichswert vorliegt Seite 8

9 Umfang des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens Betriebsteil land- und forstwirtschaftlich genutzter Grund und Boden Wirtschaftsgebäude totes und lebendes Inventar immaterielle Wirtschaftsgüter Wohnteil Betriebsleiterwohnung Altenteilerwohnung Nicht: außerlandwirtschaftlich genutzter Grund und Boden unprivilegiertes Bauland Seite 9

10 Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs Betriebsteil Bauland Wohnteil Geduldetes Betriebsvermögen land- und forstwirtschaftlich genutzter Grund und Boden Wirtschaftsgebäude totes und lebendes Inventar immaterielle Wirtschaftsgüter Bauerwartungsland Industrieland Betriebsleiterwohnung Altenteiler zu außerlandwirtschaftlichen Zwecken vermieteter, verpachteter Grund und Boden und Gebäude Reinertrag bzw. Mindestwert Bewertung aus Grundvermögen Seite 10

11 Unternehmensbewertung im Erbschaftsteuerrecht vereinfachtes Ertragswertverfahren andere anerkannte Bewertungsmethoden Wirtschaftsprüfermethode Multiplikatormethode Seite 11

12 Vereinfachtes Ertragswertverfahren Ermittlung des Ertragswerts nach vereinfachtem Ertragswertverfahren Zukünftig nachhaltig erzielbarer Jahresertrag * Kapitalisierungsfaktor Zuzüglich: Gemeiner Wert des nicht betriebsnotwendigen Vermögens Gemeiner Wert der von zu bewertenden Gesellschaft gehaltenen Beteiligungen (Unternehmenswert, ggf. Bewertung nach vereinfachtem Ertragswertverfahren) Gemeiner Wert der innerhalb von 2 Jahren vor dem Bewertungsstichtag eingelegten Wirtschaftsgüter ( = nichtbetriebsnotwendiges Vermögen und Beteiligungen) abzüglich der hiermit im wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Schulden jungen Vermögens Seite 12

13 Kapitalisierungszins Der Kapitalisierungsfaktor ist nur im vereinfachten Ertragswertverfahren anzuwenden. Er gilt nicht, wenn der gemeine Wert unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten in einer anderen anerkannten, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke üblichen Methoden ermittelt wird. Für die Jahre 2008 bis 2014 ergeben sich danach folgende Kapitalisierungsfaktoren: Jahr Berechnung 203 Abs. 3 BewG Kapitalisierungsfaktor 2014 (100 / 2,59 % + 4,5 %) 14, (100 / 2,04 % + 4,5 %) 15, (100 / (2,44 % + 4,5 %) 14, (100 / (3,43 % + 4,5 %) 12, (100 / (3,98 % + 4,5 %) 11, (100 / (3,61 % + 4,5 %) 12, (100 / (4,58 % + 4,5 %) 11,01 Seite 13

14 Die Verschonungsalternativen Regelverschonung Verschonungsoption Verschonungsabschlag 85 % Verschonungsabschlag 100 % Behaltensfrist 5 Jahre Behaltensfrist 7 Jahre 400 % Lohnsumme in 5 Jahren (entspricht durchschnittlich 93 % pro Jahr) 700 % Lohnsumme in 7 Jahren (entspricht durchschnittlich 100 % pro Jahr) keine Indexierung der Lohnsumme keine Indexierung der Lohnsumme anteiliger Verschonungswegfall (jährlich anteiliger Verschonungswegfall (jährlich 20 %) 14,28 %) Verwaltungsvermögensgrenze max. 50 % Verwaltungsvermögensgrenze max. 10 % Seite 14

15 Erbschaftssteuer Bedingungen von Regel- und Optionsverschonung im Vergleich Regel Option Verschonungsabschlag 85 % 100 % Gleitender Abzugsbetrag Bis (entfällt) Unschädlicher Anteil Verwaltungsvermögen 50 % 10 % Lohnsummenfrist 5 Jahre 7 Jahre Mindestlohnsumme in Bezug auf Ausgangslohnsumme 400 % 700 % Behaltensfrist 5 Jahre 7 Jahre Unschädliche Entnahmen/ Ausschüttungen Seite 15

16 Problem: Zeithorizont der Übertragung Berechnung Ausgangs- junges (Verwaltungs-) Übertragung Betriebsvermögen Schenkung / Erbfall Regelverschonung Verschonungsoption lohnsumme vermögen Fortführungsfrist 5 Jahre 2 Jahre 5 Jahre 7 Jahre mind. 12 Jahre 15 Jahre Seite 16

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