Handbuch. AutorIn: All Inclusive - Project. September 2009

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1 Handbuch AutorIn: All Inclusive - Project September 2009 In Österreich wurde das Projekt aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, der Steiermärkischen Landesregierung und der Stadt Graz Integrationsreferat kofinanziert.

2 In Österreich wurde das Projekt aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, der Steiermärkischen Landesregierung und der Stadt Graz Integrationsreferat kofinanziert.

3 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 3 Einleitung Über ALL INCLUSIVE... 5 Interkulturelles Öffnen und das Barrierefreie Modell... 6 Unsere Tools und Instrumente:...10 PartnerInnen des Projekts ALL INCLUSIVE...21 Kapitel 1: Beschreibung der direkten Zielgruppe und ihrer Situation in Europa...26 EU-Definitionen...28 Gesellschaftlicher Hintergrund zu Behinderung in Europa...37 Migration und intellektuelle Behinderung...40 Zugangsbarrieren für Migrantinnen und Migranten mit Behinderung und ihre Angehörige 43 Behinderung, Geschlecht, Ethnizität, Gesellschaftsschichten und Armut...45 Links und Empfehlungen...52 Kapitel 2: Bedarfsanalyse...54 Methodik...54 Zusätzliche Anmerkungen der Partnerländer...55 Schlussfolgerungen...58 Kapitel 3: Strategien zur Implementierung des Interkulturell Barrierefreien Modells...60 Veränderungsmanagement...63 Der Aufbau von Netzwerken...68 Strategien für Lobbying und Kampagnen...70 Fachliteratur und Links zur Implementierung...72 Kapitel 4: Kurrikulum zur Sensibilisierung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im Behindertenbereich...73 Begriffserklärungen und Aspekte der Interkulturellen Öffnung...74 Training für die Interkulturelle Öffnung...86 Literatur und Links

4 Kapitel 5: Interkulturell Barrierefreies Informationsdesign...91 Internet...92 Printmedien...94 Telekommunikation...94 Audiovisuelle Medien...95 Literatur und Links...96 Kapitel 6: Selbst-Evaluierung und ALL INCLUSIVE Qualitätssiegel...97 Aufbau des Fragebogensets...98 Ergebnischeck, Maßnahmenplan und Qualitätssiegel "Interkulturell Barrierefreie Organisation"...99 Fragekatalog Kapitel 7: Good Practice Beispiele Literatur und Links Kapitel 8: Evaluierung des Projektfortschritts Einleitung zur Evaluierung des Projektfortschritts Evaluierungsphasen für die Übergangs- und Endevaluierung

5 Einleitung Einleitung Über ALL INCLUSIVE Nach diesem Kapitel sollten Sie über die Grundidee des Projekts ALL INCLUSIVE Behinderung und Migration Bescheid wissen. Die Idee hinter dem Projekt ALL INCLUSIVE Behinderung und Migration entwickelte sich aus der Situation verschiedener westeuropäischer Ländern, in welchen der Prozentsatz von Migrantinnen/Migranten mit und ohne Behinderungen während den letzten fünf Jahren konstant gestiegen ist. Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund werden doppelt diskriminiert (Behinderung und Herkunft), was sich oft zu einer Mehrfachdiskriminierung entwickelt (Behinderung, Herkunft, Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Einkommen, usw.). Diese Menschen sind oft nicht mit den Dienstleistungsangeboten und Privilegien vertraut, auf die sie ein Recht haben, oder sie nehmen sie aus persönlichen, ethnischen, religiösen, sozialen oder wirtschaftlichen Gründen (Barrieren) nicht in Anspruch. Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund werden in jedem Land der Welt unterdrückt und marginalisiert. Unterdrückt werden sie durch soziale Einstellungen, die von Angst und Vorurteilen geprägt sind. Bei genauer Betrachtung solcher Vorurteile und dem Studium von Fällen, in welchen diese Vorurteile überwunden wurden, bekommen wir einen Einblick in den Prozess der Befreiung und des Empowerments, der diesem Projekt zugrunde liegt. Es gibt auch immer mehr Literatur über Behindertenpolitik und Empowerment von Menschen mit Behinderung, oft verfasst von Menschen mit Behinderung selbst. Diese Texte haben bereits wesentlich zu Veränderungen beigetragen. Außerhalb des Fachbereichs wurden Filme (Mein Linker Fuß von Christy Brown und Gottes Vergessene Kinder von Randa Haines) und Bücher veröffentlicht, die zweifelsfrei das öffentliche Bewusstsein beeinflusst haben. Gleichzeitig werden Klischees und negative Einstellungen noch immer ausgeschlachtet; beispielsweise in Filmen wie Hook, und alle Länder haben noch einen weiten Weg vor sich, bevor strukturalisierte Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund vollständig überwunden sind. Der Bedarf an einer neuen Vision ist groß, einer Vision, in der Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund selbst Teil des Entscheidungsfindungsprozesses sind, der ihr Leben beeinflusst. Es ist in jeder Hinsicht ein Befreiungskampf, ähnlich dem anderer diskriminierter/unterdrückter Gruppen, in welchem Menschen darum kämpfen, von anderen Menschen ernst genommen zu werden und das Machtungleichgewicht zu überwinden, welches sie an den untersten Stufen der Hackordnung ansiedelt eine Hackordnung, die von Interessensgruppen anstatt von Werten diktiert wird. Sowohl dieses Handbuch als auch der Blended Learning Kurs für ein Interkulturell Barrierefreies Modell (das auf den folgenden Seiten beschrieben wird) erforschen diese Vision. 5

6 Einleitung Es gibt Werte und es gibt Interessen. Werte sind, an was wir glauben wie Demokratie, Respekt und Empowerment. Interessen sind die tatsächlichen Kräfte, üblicherweise wirtschaftlicher Natur, welche die Politik steuern. Regierungen handeln generell im eigenen wirtschaftlichen Interesse, selten nach Werten. Werte definieren, wie wir diese Welt gerne hätten; Interessen diktieren, wie sie tatsächlich ist. Behinderung wird oft von nichtbehinderten Menschen als Tragödie, Verlust oder Beeinträchtigung empfunden. Diese starken Negativbilder generieren Angst, Mitleid oder Bewunderung, je nachdem, wie die Person mit ihrer Behinderung fertig wird. Aber entspricht dies dem Selbstbild von Menschen mit Behinderung und Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund? Wenn wir über Akzeptanz einer Beeinträchtigung sprechen, was meinen wir damit? Wer muss akzeptieren: die Person mit Behinderung und Migrationshintergrund, oder alle anderen? Es gilt herauszufinden, warum es diese negativen Ansichten gibt, und wie sie geändert werden können. Ein erster Schritt zur Veränderung von Auffassungen und Einstellungen ist das Verständnis dessen, wie Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund Behinderung erleben. Interkulturelles Öffnen und das Barrierefreie Modell In diesem Kapitel geht es um die Ziele der Interkulturellen Öffnung und des Barrierefreien Modells für Dienstleistungsanbieter, private und öffentliche Behörden und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in den privaten und öffentlichen Sektoren sowie andere Organisationen (Bildung, Wohlfahrt, Gesundheit) Interkulturelles Öffnen und Barrierefreies Modell hilft dabei, spezielle Voraussetzungen bei benachteiligten und marginalisierten Personen und Gruppen zu berücksichtigen (mit Hauptaugenmerk auf Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund) unterstützt Sie in der Gestaltung, Produktion und Verbreitung von Informationsmaterial bietet Ihnen einen Überblick über verschiedene Strategien und Methoden eines multikulturellen und/oder interkulturellen Kommunikations- und Informationsdesigns. Ziel der Interkulturellen Öffnung und des Barrierefreien Modells ist es, für Mitglieder von ethnischen Minderheiten mit Behinderung (und deren Familien und Bezugspersonen) den rechtmäßigen Zugang zu Dienstleistungen der Behindertenhilfe zu gewährleisten 6

7 Einleitung Das Projekt ALL INCLUSIVE stellt die interkulturelle Öffnung ins Zentrum der Integrationspolitik und will die Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen in der Gesellschaft fördern. Alle Dienstleistungsanbieter, Behörden, private Institutionen und andere sollten versuchen, ein interkulturelles Klima zu entwickeln, das Barrieren beseitigt, die ethnische Vielfalt in der Region widerspiegelt und die nötige Toleranz aufbringt, um Organisationen barrierefrei zu machen. Studien zeigen, dass Immigrantinnen/Immigranten und auch Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund oft rechtlich diskriminiert werden, niedrig bezahlte Arbeiten ausführen oder arbeitslos sind, in Armut leben, zum Gesundheitssystem keinen richtigen Zugang finden, usw. Was sind die Barrieren (oder einige davon), durch welche Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund öffentliche Dienstleistungen meist gar nicht in Anspruch nehmen? Unsere Bedarfsanalyse zeigt folgende Hürden auf dem Weg zu öffentlichen Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen und Migrationshintergrund: Sprachbarrieren kulturelle Barrieren (z.b. kulturelle Unterschiede beim Thema Behinderung, Tabus bei der Beratung, kulturelle Missverständnisse und mehr) mangelndes Wissen über Dienstleistungen, die von Behörden angeboten werden, und deren Strukturen Negative Erfahrungen in den Herkunftsländern und/oder in den Aufnahmeländern Vertrauensmangel gegenüber Organisationen und/oder Behörden (z.b. keine Angestellten mit (sichtbarem) ethnischem Hintergrund, schlechte Erfahrungen mit Behörden in den Herkunfts- und/oder Aufnahmeländern) Angst vor Konsequenzen bezüglich Aufenthaltsgenehmigung (realistisch oder nicht) Es wird klar, wie wichtig es ist, dass administrative Behörden ihre Dienstleistungen so anpassen, dass die oben genannten Barrieren verringert werden und eine Atmosphäre der Sicherheit und Transparenz entsteht. Ebenso wichtig ist, dass Behörden für eine bessere Kommunikation Dolmetscherinnen/Dolmetscher bereit stellen. Ein wichtiger Schritt in der interkulturellen Öffnung ist die Identifizierung und Beseitigung von (teilweise versteckten) Barrieren. 7

8 Einleitung Hauptthemen des Interkulturell Barrierefreien Modells Sicherstellung von Gleichberechtigung und Teilhabe an der Gesellschaft für alle Sicherstellung von kundinnenfreundlicher, nicht diskriminierender Kommunikation Programme und verschiedene Aktivitäten, die darauf abzielen, eine Gesellschaft der Chancengleichheit und sozialen Gerechtigkeit zu schaffen Entwicklung effizienter Programme auf dem Gebiet der Antidiskriminierung Unterstützung personenzentrierter Kampagnen Verringerung aller Arten von Ungleichberechtigung in der Gesellschaft Ermöglichung politischer Entscheidungsfindungsprozessen für alle Zugang zu Arbeitsmarkt, Gesundheitsdiensten, Bildung, Wohnangeboten, Pflegediensten, Freizeitangeboten, Rechtsberatung (zugänglich und gratis) und anderen Dienstleistungsarten Unterstützung von Selbstorganisationen von Immigrantinnen/Immigranten und/oder ethnischen Gruppen und Menschen mit Behinderungen Unterstützung organisatorischer Vernetzungen Wissen über nicht-diskriminierende Aktivitäten Wissen über Vorurteile, rassistische und sexistische Klischees und Diskriminierung Erlangung interkultureller Kompetenzen und Kommunikationsfähigkeiten Aspekte des Interkulturell Barrierefreien Modells Interkulturelle Orientierung bei Konzept-, Management-, Dienstleistungs- und Führungsrichtlinien Wissen über und Reduzierung und/oder Beseitigung von versteckten Ausgrenzungsmechanismen Fremdsprachenbeherrschung und/oder Bereitstellung von (kulturellen oder sprachlichen) Dolmetscherinnen/Dolmetschern Vernetzung und Kooperation mit speziellen Dienstleistungen für Migrantinnen/Migranten und Immigrantinnen/Immigranten Interkulturelles Bewusstsein innerhalb der Organisation Interkulturelles Mitarbeiterinnen/Mitarbeitertraining 8

9 Einleitung Öffentlichkeitsarbeit, Signale, die eine Öffnung verkünden, Übersetzung des Informationsmaterials, Verringerung und/oder Beseitigung von Barrieren Wissensbeschaffung über Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund Ethnic Mainstreaming und Gender Mainstreaming Es ist wichtig, dass der Prozess der interkulturellen Öffnung von oben nach unten (d.h. auf Management- und administrativer Ebene) UND von unten nach oben (jede Person in der Organisation muss in den Prozess eingebunden sein, auch die direkte Zielgruppe selbst) passiert. In der Implementierung soll die Identität, das Selbstbild der Organisation widergespiegelt werden. Reformen sollten an den Strukturen und Management- und Führungsrichtlinien unternommen werden. Ein weiterer Aspekt sollte in diesem Prozess die sogenannte Organisationskultur sein, welche sich in den Regeln, Werten und Strukturen ausdrückt. Interkulturell orientierte Personalentwicklung muss die Aneignung von interkultureller Kompetenz und den Aufbau von multikulturellen Teams hervorheben. Training und Aufnahme von Personen mit Migrationshintergrund in allen Ebenen der Organisation sollte Priorität sein (hier ist es auch wichtig innerhalb der Gruppe von Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund, Geschlecht, Alter, verschiedene Fähigkeiten, Religion, Glaube und sexuelle Orientierung zu berücksichtigen). Wie Sie von unserem Interkulturell Barrierefreien Modell am meisten profitieren Wir brauchen eine neue Vision, in welcher Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund eine große Rolle in Entscheidungsfindungsprozessen spielen, die ihr Leben beeinflussen. Es ist in jeder Hinsicht ein Befreiungskampf, ähnlich dem anderer diskriminierter/unterdrückter Gruppen, in welchem Menschen darum kämpfen, von anderen Menschen ernst genommen zu werden und das Machtungleichgewicht zu überwinden, welches sie an den untersten Stufen der Hackordnung ansiedelt eine Hackordnung, die von Interessensgruppen anstatt von Werten diktiert wird. Die Instrumente und Materialien des Projekts ALL INCLUSIVE versuchen, diese Vision zu erforschen, um Informationen über Strategien zur Implementierung des Interkulturell Barrierefreien Modells in Ihrer Organisation zu bieten. 9

10 Einleitung Unsere Tools und Instrumente: ALL INCLUSIVE Webseite ( ALL INCLUSIVE Handbuch Bedarfsanalyse ALL INCLUSIVE Blended Learning Kurs: (Blended Learning kombiniert Methoden des E-Learnings und des persönlichen Unterrichts) Selbstevaluierung: den aktuellen Status Ihrer Dienstleistungen auf Barrieren für Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund überprüfen. Interkulturelle Öffnungsprozesse werden eingeleitet und umgesetzt. ALL INCLUSIVE Qualitätssiegel - Interkulturell Barrierefreie (Dienstleistungs-) Organisation. Über die ALL INCLUSIVE Webseite Informationstransfer Disseminationsmaterial Informationen und Ressourcen 10

11 Einleitung Über das ALL INCLUSIVE Handbuch Dieses Handbuch soll als Beschreibung und Implementierungsrichtlinie eines Interkulturell Barrierefreien Modells in Organisationen auf dem Behindertensektor und in Behörden und privaten Institutionen dienen. Es soll Denk- und Diskussionsanreiz sein. Das Handbuch bietet Ihnen einige Informationen über die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund und über die Bedürfnisse von z.b. Dienstleistungsanbietern. Das Lesen dieses Handbuchs sollte Ihnen Mut machen, das Interkulturell Barrierefreie Modell zu implementieren. Daher sollten Sie auch den ALL INCLUSIVE Blended Learning Kurs absolvieren, der Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Themen bei der Implementierung des ALL INCLUSIVE Barrierefreien Modells begleitet (weitere Informationen über den Blended Learning Kurs finden Sie unten). Benutzerinnen/Benutzer des ALL INCLUSIVE Handbuchs Dienstleistungsanbieter im Behindertensektor Behörden private Institutionen BehindertenexpertInnen MigrationsexpertInnen Kapitelüberblick des ALL INCLUSIVE Handbuchs Kapitel 1: Situation in Europa für Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund. EU-Begriffsdefinitionen - Gesellschaftlicher Hintergrund zu Migration, Geschlecht, Behinderung und sozialer Klasse in Europa (Verfasst von OIA, Jana Harms und Lebenshilfe Graz und Umgebung Voitsberg) Dieses Kapitel bietet eine Einleitung und Beschreibung der direkten Zielgruppen und deren Situationen in Europa. Merkmale von Vorurteilen und Diskriminierung werden beleuchtet. Dieses Kapitel gibt Ihnen auch einen Überblick über Antidiskriminierungsgesetze innerhalb der EU. Weiters gibt Ihnen dieses Kapitel eine Einleitung zu den wichtigsten Begriffen, wie Migrantin/Migrant, Menschen mit Migrationshintergrund, Inklusion, Exklusion, Armut, Verwundbarkeit, Geschlecht, Vielfalt und viele mehr. 11

12 Einleitung Kapitel 2: Bedarfsanalyse (Verfasst von AHE) Kapitel 2 stellt eine Analyse über die in der ersten Hälfte unseres Projekts durchgeführte Bedarfsanalyse dar. Diese paneuropäische Studie versuchte, die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund zu analysieren. Dieses Kapitel enthält Informationen zu der demografischen und sozio- ökonomischen Situation der Zielgruppe, unterstützenden Dienstleistungen für die Zielgruppe, Organisationen, die der Zielgruppe Beratung und Hilfsprogramme/-projekte bieten, Zugangsmöglichkeiten zu Dienstleistungen für die Zielgruppe, Akzeptanz der Dienstleistungen innerhalb der Zielgruppe, Problemen, mit welchen die Zielgruppe im täglichen Leben konfrontiert sind, Erwartungen gegenüber Organisationen im Behindertensektor und privaten und öffentlichen Behörden, Internetzugang für die Zielgruppe, den effektivsten Informationsquellen für die Zielgruppe, und Freizeitgestaltungsmöglichkeiten für die Zielgruppe. Kapitel 3: Strategien zur Implementierung des Interkulturell Barrierefreien Modells (Verfasst von EASPD) Dieses Kapitel bietet Tipps für die Implementierung des ALL INCLUSIVE Interkulturell Barrierefreien Modells in den Bereichen Veränderungsmanagement, Vernetzung, Lobbying und Kampagnen. Kapitel 4: Kurrikulum zur Sensibilisierung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im Behindertenbereich (Verfasst von IBIS) Dieses Kapitel beschreibt die theoretischen Inhalte, die einem interkulturellen Training zu Grunde liegen. Bevor solch ein Training zur interkulturellen Öffnung organisiert werden kann, sollten Leserinnen/Leser über die Komplexität von Kulturen und Kommunikation in Zusammenhang mit Behinderung lernen. Kapitel 5: Interkulturell Barrierefreies Informationsdesign (Verfasst von IBIS) Dieses Kapitel gibt eine Einführung über die Bedeutung von barrierefreien Informationsmedien. Sie bekommen einen Einblick in die Erstellung von barrierefreien Webseiten und Informationsmedien für Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund. 12

13 Einleitung Kapitel 6: Fragebogen zur Selbst-Evaluierung (Verfasst von atempo und Lebenshilfe Graz und Umgebung Voitsberg) Hier stellen wir Ihnen das Instrument zur Selbstevaluation vor. Nach diesem Kapitel werden Sie in der Lage sein, sich selbst zu evaluieren (den aktuellen Stand Ihrer Dienstleistungen im Hinblick auf Barrieren für Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund überprüfen). Wir ermuntern Sie auch, interkulturelle Öffnungsprozesse zu initiieren und umzusetzen. Kapitel 7: Good Practice Beispiele (Verfasst von AHE) Dieses Kapitel gibt Ihnen einige Good Practice Beispiele aus verschiedenen Ländern sowie Links zu Webseiten von Netzwerken, Organisationen, Projekten, usw., welche als Modell für Dienstleistungsanbieter dienen können. Das Kapitel soll beweisen, dass eine angemessene Bereitstellung von Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund keine Mission Impossible ist. Kapitel 8: Evaluierung des Projektfortschritts (Verfasst von ENTENTE, UK) Kapitel 8 gibt Ihnen einen Überblick über den externen Evaluierungsprozess im Projekt ALL INCLUSIVE. Die Implementierung des ALL INCLUSIVE Interkulturell Barrierefreien Modells in Dienstleistungsanbietern im Behindertensektor soll zur interkulturellen und barrierefreien Aufgeschlossenheit seitens der Dienstleistungsanbieter auf allen Ebenen dienen. Sie stärkt zwischenmenschliche, interkulturelle und soziale Kompetenzen. Weiters bildet sie ein Bewusstsein über die Wichtigkeit kultureller und sprachlicher Vielfalt innerhalb der Organisationen und über die Notwendigkeit der Bekämpfung von Rassismus, Vorurteilen und Xenophobie. Das Interkulturell Barrierefreie Modell verleitet Menschen mit Behinderungen und Migrationshintergrund und deren Familien zu einer Teilnahme an Lebenslangem Lernen, indem es den Zugang zu Dienstleistungen und Lebenslangen Lernmöglichkeiten verbessert. ALL INCLUSIVE Blended Learning Blended Learning kombiniert E- Learning mit persönlichem Unterricht Blended Learning ist ein begleitetes webbasiertes Training im Selbststudium-Format (es beginnt mit einem persönlichen Gespräch und eine Online-Tutorin oder ein Online-Tutor steht bei Bedarf zur Verfügung). Es hat die interkulturelle Öffnung und das Barrierefreie Mo- 13

14 Einleitung dell zum Ziel. Trainerinnen/Trainer und Dienstleistungsanbieter im Behindertensektor werden in den wichtigsten Konzepten bezüglich interkulturelle Öffnung und Barrierefreiheit geschult. Der Kurs stärkt zwischenmenschliche, interkulturelle und soziale Kompetenzen. Weiters schafft er ein Bewusstsein über die Wichtigkeit von kultureller und sprachlicher Vielfalt innerhalb einer Organisation und über die Notwendigkeit der Bekämpfung von Rassismus, Vorurteilen und Xenophobie. Der Kurs soll Menschen mit Behinderungen und Migrationshintergrund und deren Familien zu einer Teilnahme an Lebenslangem Lernen animieren, indem es den Zugang zu Dienstleistungen und Lebenslangen Lernmöglichkeiten verbessert. Am Ende des Kurses haben Sie die Möglichkeit, als Interkulturell Barrierefreie (Dienstleistungs-)Organisation bescheinigt zu werden Wer sich für den Blended Learning Kurs anmelden sollte Dienstleistungsanbieter/Dienstleistungsanbieterinnen am Behindertensektor Behörden private Institutionen Behindertenexpertinnen/-experten Migrationsexpertinnen/-experten Ziele des Blended Learning Kurses Der Kurs stärkt zwischenmenschliche, interkulturelle und soziale Kompetenzen. Weiters schafft er ein Bewusstsein über die Wichtigkeit von kultureller und sprachlicher Vielfalt innerhalb einer Organisation und über die Notwendigkeit der Bekämpfung von Rassismus, Vorurteilen und Xenophobie. Der Kurs soll Menschen mit Behinderungen und Migrationshintergrund und deren Familien zu einer Teilnahme an Lebenslangem Lernen animieren, indem es den Zugang zu Dienstleistungen und Lebenslangen Lernmöglichkeiten verbessert. Während des Blended Learning Kurses werden die Teilnehmerinnen/Teilnehmer: ihre interkulturellen Kompetenzen, Strategien für eine interkulturelle Öffnung und barrierefreie Entwicklungen von privaten und öffentlichen Behörden im Behinderten- und/oder Migrationssektor verbessern. professionelle und persönliche sowie soziale Fähigkeiten im Hinblick auf interkulturelle Offenheit, Immigration und Mehrfachdiskriminierung weiterentwickeln 14

15 Einleitung Informationen sammeln zu nationalen und internationalen Verfahren zur Wahrung der Menschenwürde, das Bewusstsein über die aktuelle Situation stärken und effektive Strategien zur Bekämpfung von Diskriminierung entwickeln sich mit den Grundkonzepten von Gender/ethnischen Mainstreamings, Intersektionalität, multidimensionale Diskriminierung, Vielfalt und soziale Gerechtigkeit vertraut machen eine Brücke von Theorie und Gelerntem zur Praxis in der eigenen Organisation schlagen, sodass die Teilnehmerinnen/Teilnehmer didaktische und/oder politische Fähigkeiten gewinnen und neue Sichtweisen auf interkulturelle Öffnung und Barrierefreiheit erlangen. Methodisch-didaktische Strategien Der Blended Learning Kurs besteht aus acht Modulen, welche, je nach Inhalt, verschieden lange dauern und sowohl Online, als auch in Präsenzphasen absolviert werden können Sowohl die inhaltliche Auswahl, als auch die Methodik werden kursspezifisch von der Trainerin/ dem Trainer auf die Bedürfnisse der TeilnehmerInnen zugeschnitten. Der gesamte Kurs (acht Module) dauert rund vier Monate. Jede Woche benötigen Sie ungefähr drei Stunden Zeit für die Bearbeitung des Lernmaterials Es gibt ein persönliches Einführungsgespräch zu Beginn des Kurses, in welchem die Teilnehmerinnen/Teilnehmer mit dem Kursinhalt und der Online-Lernumgebung vertraut gemacht werden. Hauptthemen des Online Trainingskurses Modul 1: Orientierung Am Anfang des Weges zu einem Interkulturell Barrierefreien Modell Modul 1 bietet einen Überblick über den Kursablauf. In diesem Modul bekommen Sie eine Einführung und Beschreibung der direkten Zielgruppe und deren Situation in Europa. Problematiken wie Vorurteile und Diskriminierung werden ebenfalls beleuchtet. Sie erhalten einen Überblick über Antidiskriminierungsgesetze in der Europäischen Union. Weiters bietet dieses Modul eine Einführung über wichtige Begriffe wie MigrantIn, Menschen mit Migrationshintergrund, Inklusion, Exklusion, Armut, Verwundbarkeit, Belästigung, Geschlecht, Vielfalt und viele mehr. Modul 2: Selbstevaluierung Modul 2 bietet eine Einführung über das Selbstevaluierungsinstrument für Ihre Organisation. Eine Selbstevaluierung kann als Checkliste im Hinblick auf die interkulturelle Öffnung und das barrierefreie Modell verwendet werden. Es wird Ihnen auch helfen, den Überblick über 15

16 Einleitung Ihren eigenen Ablauf zu behalten (in Ihrer Organisation). Während dieses Moduls werden Sie sich selbst evaluieren können (den aktuellen Stand Ihrer Dienstleistungen bezüglich Barrieren für Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund). Wir ermuntern Sie auch, interkulturelle Öffnungsprozesse zu initiieren und umzusetzen. Mithilfe eines Fragebogens werden Organisationen sowie öffentliche und private Behörden ihre eigenen Einrichtungen evaluieren können. Die Selbstevaluierung sollte: Sie über den aktuellen Stand Ihrer Dienstleistungen bezüglich Barrieren für Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund auf dem Laufenden halten dazu ermuntern, interkulturelle Öffnungsprozesse innerhalb der Organisation zu initiieren und umzusetzen. Interkulturalität und Barrierefreiheit garantieren Modul 3: Gleichberechtigung Behinderung Ethnizität Gender und Gewaltfreie Umgebung Modul 3 gibt einen Überblick über Grundkonzepte, Gesetze und Vorgänge, welche Gewaltfreiheit, Gleichberechtigung und Antidiskriminierung behandeln. Lernen, wie man Vorurteilen, Klischees, Diskriminierung und Gewalt in verschiedenen Umgebungen vorbeugt rechtliches Grundverständnis und Kenntnisse zu politischen Richtlinien Entwicklung Ihrer Fähigkeiten und Talente im Umgang mit Herausforderungen (multidimensionale Herangehensweisen, neue Lösungen finden und bestimmt handeln) Unseres Wissens gibt es kein Modell, das in verschiedenen Situationen Probleme wie Mobbing, Belästigung oder andere Gewaltakte behandelt, da jede Umgebung und jede Situation eigene Ausprägungen hat. Anstelle eines einzigen Modells werden Ihnen daher Materialien zur Verfügung gestellt, die verschiedene Perspektiven behandeln, sodass Sie Ihre Fähigkeiten und Talente verbessern können, Herausforderungen auf multidimensionale Weise zu bewältigen, nach neuen Lösungen zu suchen und bestimmt zu handeln. Modul 4: Veränderungsmanagement, Vernetzung und Lobbying Die Anpassung von Arbeitsmethoden, Infrastruktur und verfügbaren Instrumente um angemessene Dienstleistungen zu bieten erfordert eine vorsorgliche Herangehensweise seitens des Managements. 16

17 Einleitung Für Dienstleister und Behörden bedeutet dies, dass sie in die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter auf allen Ebenen investieren müssen. Im Falle des Dienstleistungssektors bedeutet Aus- und Weiterbildung, dass Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sich theoretisches und praktisches Know-How über Inklusive Vielfalt aneignen müssen (Kultur, Sprachbarrieren, Respekt, Bedeutung von Behinderung in den jeweiligen Kulturen). Die Vernetzung ist ein wichtiges Instrument in der erfolgreichen Implementierung dieser Strategie. Idealerweise fördert die Vernetzung ein Umdenken in der Gesellschaft und reduziert Barrieren, welche Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund daran hintern, Sozialdienstleistungen in Anspruch zu nehmen, Arbeit zu finden, Lebenslange Lernmöglichkeiten und andere Dienstleistungen zu nutzen. Ein weiterer wichtiger Schritt in der Entwicklung von Strategien, welche die Implementierung des Interkulturell Barrierefreien Modells unterstützen ist das Bewusstmachen von vorhandenen Bedürfnissen und Barrieren von Migrantinnen/Migranten mit Behinderungen. Lobbying sollte bei den relevanten Behörden, in der Geschäftsführung von Dienstleistungsanbietern und wichtigen Interessensvertretungen geschehen, die bei Integrationsangelegenheiten von Migrantinnen/Migranten mit Behinderungen etwas zu sagen haben. Modul 5: Interkulturelle Kommunikation Interkulturelles Bewusstsein Kommunikation ist ein wichtiger Bestandteil von Kultur. Menschen müssen als Individuen gesehen werden, die verschiedene kulturelle Merkmale der kulturellen Gruppe aufweisen, der sie angehören. Treffen Mitglieder verschiedener Kulturgruppen aufeinander, treffen auch verschiedene Kommunikationsformen aufeinander und das Potential für Missverständnisse ist höher als in der Kommunikation zwischen Mitgliedern der gleichen Kulturgruppe. Gaitanides (2003) beschreibt das von Khanide entwickelte Handlungsmodell, welches die verschiedenen Aspekte in der Interaktion zwischen Migrantinnen/Migranten und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in Sozialdiensten aufzeigt, die notwendig sind, um einen ethnozentrischen Blick auf den Kunden oder die Kundin zu vermeiden. Die Persönlichkeit der Kundinnen/Kunden muss im Vordergrund stehen; Kategorien wie Alter, Sozialisierung und Bildungsgrad haben Einfluss auf die Analyse von interkulturellen Begegnungen. Die nationale Herkunft, die oft mit Kultur gleichgestellt wird, verliert an Bedeutung und der konkrete Fall rückt in den Vordergrund. Trotzdem ist Kultur in allen Lebensbereichen präsent und formt somit Identitäten. Kultur in interkulturellen Situationen zu ignorieren würde die Handlungskompetenzen beeinträchtigen. In diesem Kapitel werden die Bedingungen für einen funktionierenden interkulturellen Prozess dargestellt. 17

18 Einleitung Modul 6: Interkulturell Barrierefreies Informationsdesign Barrierefreiheit bedeutet auch Zugang zu und Benutzung von Informationsdesign. Daher ist Zugänglichkeit alleine nicht genug, um barrierefrei zu sein. Die Materialien müssen für alle Personen, unabhängig von Alter, Mehrfachbehinderung und Herkunft, sinnvoll nutzbar sein. Die Instrumente für ein universelles Design mit reduzierten Barrieren orientieren sich zuerst am Lerninhalt, an Fairness den Nutzerinnen/Nutzern gegenüber, an semantischen Symbolen und adäquaten Grafiken. Kennen Sie die Barrieren, die Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund daran hindern, Internetseiten und andere Informationsmedien zu nutzen! Kennen Sie die Bedeutung von barrierefreien Informationsmedien! Seien Sie in der Lage, barrierefreie Webseiten und andere Informationsmedien für Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund zu gestalten! Kennen Sie die Auswirkungen des sozioökonomischen Hintergrunds und der jeweiligen Behinderung! Erkennen Sie den Bedarf an Gleichberechtigung und Menschenrechten im Hinblick auf den Zugang zu Informationsmedien für alle! Kennen Sie die Richtlinien und Abläufe für Barrierefreiheit in Informationsmedien! Modul 7: Aus Good Practice Beispielen lernen Dienstleistungsanbieter reagieren nicht immer auf die wachsenden Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund. Viele ihrer KundInnen sind oft nicht vollständig zufrieden mit dem Angebot und beschweren sich über dessen Qualität. Man darf jedoch nicht verallgemeinern. Es gibt Organisationen, die vorbildlich agieren. Jene Organisationen, die ihre Dienstleistungen noch verbessern müssen, um bestmöglich auf die Erwartungen von Menschen mit Behinderungen reagieren zu können, können von ihren Vorbildern einiges lernen. Daher präsentiert dieses Modul eine Reihe von Good Practice Beispielen aus verschiedenen Ländern. Es werden auch Internetseiten von Netzwerken, Organisationen und Projekten vorgestellt, um eine Lernbasis zu bieten. Das Modul soll zeigen, dass es nicht unmöglich ist, Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund angemessene Dienstleistungen zu bieten. Modul 8: ALL INCLUSIVE Qualitätssiegels Dieses Modul ist der Abschluss des Trainings. Die TeilnehmerInnen sind eingeladen, ihre Organisation auf dem Weg der interkulturellen Öffnung und Barrierefreiheit zu begleiten und 18

19 Einleitung darüber hinaus zu motivieren, das ALL INCLUSIVE Qualitätssiegel zu erlangen. Aufgrund der Ergebnisse der Selbstevaluierung von Modul 2 definiert die Organisation Ziele und Maßnahmen. Die Zielerreichung wird dann von ATEMPO nach zwei Jahren überprüft. Danach erlangen die Organisationen ein Zertifikat und die Berechtigung das ALL INCLUSIVE Qualitätssiegel zu verwenden. Modul 8 beinhaltet dafür alle nötigen Informationen und Dokumente. Was sind die Vorteile der Blended Learning Trainingsmodule? Sie können lernen, wann Sie wollen. Sie können nach eigenem Tempo lernen. Ihnen steht während allen Modulen eine qualifizierte Tutorin/ein qualifizierter Tutor zur Verfügung. Das Lernklima ist locker und macht Spaß. Die Inhalte und die Methodik werden Ihren Vorkenntnissen und Wünschen angepasst. Über das Selbstevaluierungsinstrument Mit dem Fragebogen können Organisationen, Behörden und private Institutionen ihre eigene Einrichtung evaluieren. Die Selbstevaluierung sollte: Ihnen dabei helfen, den aktuellen Stand Ihrer Dienstleistungen im Hinblick auf Barrieren für Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund zu überprüfen Prozesse der interkulturellen Öffnung fördern, initiieren und umsetzen Interkulturalität und Barrierefreiheit sicherstellen Über die Verleihung des ALL INCLUSIVE Qualitätssiegels Am Ende des Blended Learning Kurses gibt es die Möglichkeit ein Zertifikat zu erhalten, dass festhält, dass Ihre Organisation ihr Ziel erreicht hat: Sie ist eine Interkulturell Barrierefreie (Dienstleistungs-)Organisation Vorraussetzungen sind: Die Teilnahme einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters der Organisation am Blended Learning Kurs 19

20 Einleitung Die eigene Bewertung der Organisation im Bezug auf interkulturelle Barrierefreiheit mithilfe des Selbstbewertungbogens Die verpflichtende Erklärung der Organisation im Maßnahmeplan für die Dauer von 2 Jahren die formulierten Ziele zur Interkulturellen Barrierefreiheit zu erfüllen Die Realisierung der geplanten Maßnahmen und Ziele Erfüllt die Organisation jene Vorraussetzungen, so ist sie berechtigt das ALL INCLUSIVE Qualitätssiegel zu tragen, und bekommt von der autorisierten Betriebsgesellschaft ATEMPO ein Zertifikat verliehen. Mehr Informationen zu den Vorraussetzungen und zur Vorgehensweise bei der Erlangung des ALL INCLUSIVE Qualitätssiegels finden Sie im Kapitel 6. Weitere Informationen zum Projekt ALL INCLUSIVE Migration und Behinderung: Sabine Prettenhofer Conrad-von-Hötzendorf-Straße 37a, 8010 Graz Tel.: 0676 / s.prettenhofer@lebenshilfe-guv.at Web: 20

21 Einleitung PartnerInnen des Projekts ALL INCLUSIVE Koordinatorin Die Non Profit Organisation Lebenshilfe Graz und Umgebung Voitsberg begleitet Menschen mit Behinderung in allen Lebensphasen, damit sie ein ganz normales, selbstbestimmtes Leben inmitten unserer Gesellschaft führen können. Die Vision der Lebenshilfe lautet: Alle Menschen mit Behinderung leben, wohnen und arbeiten wie andere auch. Lebenshilfe Graz und Umgebung Voitsberg Conrad von Hötzendorf Straße 37 a 8010 Graz Austria Phone: / Mobile: / Fax: Web: s.prettenhofer@lebenshilfe-guv.at Projektpartnerinnen und partner Training 2000, VET (Vocational Education and Training Centre) ist ein gewinnorientiertes Berufsbildungs- und Trainingszentrum in der Marche Region. Training 2000 bietet Erstausbildungen, sowie Fort- und Weiterbildungsangebote im Bereich der Erwachsenenbildung. Training 2000 ist ein ExpertInnenzentrum für innovative, neue Methoden in der Erwachsenenbildung. Neben regionalen Kurs- und Trainingsangeboten, nimmt Training 2000 regelmäßig an EU-Projekten im Bereich der Erwachsenenbildung teil. Training 2000 Via Piano San Michele Mondavio (PS), Italy Phone/Fax: Web: training2000@training2000.it 21

22 Einleitung Die Europäische Assoziation von Dienstleistungsanbietern für Menschen mit Behinderung, Association of Service Providers for Persons with Disabilities (EASPD) fördert die Gleichstellung von Möglichkeiten für Menschen mit Behinderung durch effektive und qualitativ hochwertige Systeme in Europa. EASDP repräsentiert nahezu Dienstleistungsanbieter für Menschen mit Behinderung in Europa. EASPD Oudergemlaan 63 B Brussels Phone: / Fax: Web: office@easpd.eu AHE - The Academy of Humanities and Economics in Lodz The Academy of Humanities and Economics (AHE) ist eine der größten Privatuniversitäten in Polen, sowie Kompetenzzentrum für neue Methoden, Technologien und E- Learning Angebote. AHE - Academy of Humanities and Economics in Lodz ul. Rewolucji 1905r. No Lodz, Poland Phone: / Fax: Web: jkopanska@wshe.lodz.pl, mpodogrocki@wshe.lodz.pl 22

23 Einleitung IBIS-Interkulturelle Arbeitsstelle e.v. Der Verein IBIS ist eine Non Profit Organisation für Forschung, Dokumentation, Bildung und Beratung. IBIS arbeitet hauptsächlich zu den Themen Interkulturelle Bildung, Migration, Multikulturelle Gesellschaft, Flucht, Asyl, Antidiskriminierung, Rassismus, und Nord Süd - Beziehungen. IBIS-Interkulturelle Arbeitsstelle e.v. Alexanderstr Oldenburg Phone: / Fax: Web: info@ibis-ev.de OIA (Offene Interaktions Assoziation) ist eine NGO, deren Ziel es ist in Bulgarien Möglichkeiten für offene und integrative Interaktion und Inklusion zu bieten. Hauptzielgruppen, sind benachteiligte Jugendliche, hör- und seh- behinderte Menschen, MigrantInnen oder Menschen, die in einer benachteiligten Minderheit leben. OIA bietet Training Beratung und soziale Unterstützungen für Menschen mit Behinderungen oder in benachteiligten sozialen Situationen. OIA beteiligt sich aktiv an Europäischen Projekten, sowie in YIA, LLP Leonardo da Vinci und Grundtvig Programmen. Open Interaction Association 5, Tzar Assen street, 5 th floor, office Sofia, Bulgaria Phone: / Fax: , Web: info@oia-bg.org 23

24 Einleitung Untervertragsnehmer (Evaluator) Entente UK ist eine auf Qualitätsmanagement spezialisierte Organisation. Entente ist in allen Bereichen der Berufsausbildung und des Trainings aktiv. Die Organisation war bisher an über 50 EU- Projekten beteiligt, in denen das Team für Design, Entwicklung und Evaluation von Berufsauausbildung und Trainingsinitiativen im Raum der gesamten EU und der ehemaligen USSR verantwortlich war. ENTENTE UK Austin Court, Cambridge Street Birmingham B1-2NP Phone: +44 (0) / Fax: Web: EntenteUK@aol.com Assoziierter Partner Das Integrationsreferat der Stadt Graz ist zuständig für die interkulturelle Öffnung der Stadtverwaltung und ist Schnittstelle zwischen Magistrat und den NGOs. Bestehende Dienstleistungen in der Stadt werden durch diese Stelle vernetzt. Stadt Graz Integrationsreferat Tummelplatz 9/DG/Zimmer Graz - Austria Phone: +43/316/ / Fax: +43/316/ Web: integrationsreferat@stadt.graz.at 24

25 Einleitung Externer Experte atempo ist eine Betriebsgesellschaft zur Gleichstellung von Menschen. Atempo arbeitet mit Menschen mit Lernschwierigkeiten und Behinderung. atempo bedeutet: Im passenden Tempo. atempo Grazbachgasse 39 / 1. Stock 8010 Graz - Austria Phone: +43 / 316 / / Fax: 0043 / 316 / Web: martin.konrad@atempo.at 25

26 Kapitel 1 Situation in Europa Kapitel 1: Beschreibung der direkten Zielgruppe und ihrer Situation in Europa Svetoslava Saeva (Open Interaction Association OIA -, Sofia/Bulgaria), Jana Harms, Brigitte Hinteregger (Lebenshilfe Graz und Umgebung Voitsberg) Im folgenden Kapitel finden die Leserinnen/Leser Beschreibungen der Zielgruppen des Projekts ALL INCLUSIVE und Definitionen einiger Begriffe. Nach diesem Kapitel sollten Leserinnen/Leser: in der Lage sein, die meisten der diskriminierten Gruppen in unserer Gesellschaft zu erkennen einige wichtige Antidiskriminierungsgesetze der EU kennen Diskriminierungsarten unterscheiden können den Unterschied zwischen Migrantinnen/Migranten und Menschen mit Migrationshintergrund kennen einige diesbezügliche Abläufe in unserer Gesellschaft (Inklusion, Exklusion, Armut, usw.) und Möglichkeiten der Veränderung kennen erkennen, wie verwundbar einige Gesellschaftsmitglieder sind verschiedene Einstellungen gegenüber verwundbaren Gesellschaftsgruppen kennen Zielgruppen des Projekts ALL INCLUSIVE Es gibt einige Gruppen, die bezüglich des Projekts ALL INCLUSIVE Behinderung und Migration als Zielgruppen bezeichnet werden könnten. legal im Land lebende Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund und ihre Familien Dienstleistungsanbieter und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im privaten und öffentlichen Sektor Behörden (Bewusstseinsbildung) Multiplikatorinnen/Multiplikatoren 26

27 Kapitel 1 Situation in Europa Dieses Buch konzentriert sich auf jene Gruppen in der Gesellschaft mit hohem Exklusionsrisiko. Personen mit hohem Exklusionsrisiko sind: Menschen, die keine Arbeit haben und langzeitarbeitslose Menschen Alleinerziehende Mütter und ihre Kinder Alleine lebende alte Menschen Familien mit vielen Kindern Menschen, die neuen Trends in der Technologie nicht folgen Junge Menschen ohne guter Berufsausbildung Ausgegrenzte Kinder haben weniger Chancen in der Zukunft Menschen mit Behinderungen Auf Langzeitpflege angewiesene Menschen Obdachlose Menschen Menschen aus anderen Ländern Dieses Handbuch soll alle oben genannten Personengruppen ansprechen; Hauptschwerpunkt sind Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund, welche auch Mitglieder der anderen Gruppen sein könnten Nutzerinnen/Nutzer dieses Handbuchs Dienstleistungsanbieter im Behindertenbereich Behörden private Institutionen BehindertenexpertInnen MigrationsexpertInnen Weiters könnte dieses Handbuch für an diesem Thema interessierte ExpertInnen, ForscherInnen und SpezialistInnen aus verschiedenen Bereichen hilfreich sein. 27

28 Kapitel 1 Situation in Europa EU-Definitionen Armut, soziale Exklusion und soziale Inklusion Von Armut spricht man, wenn Personen über ein so geringes Einkommen und so geringe Mittel verfügen, dass ihnen ein Lebensstandard verwehrt wird, der in der Gesellschaft, in der sie leben, als annehmbar gilt. Ihrer Armut wegen können sie zahlreichen Benachteiligungen ausgesetzt sein Arbeitslosigkeit, Niedrigeinkommen, schlechten Wohnverhältnissen, unzureichender gesundheitlicher Betreuung und Hindernissen im Aus- und Weiterbildungs-, Kultur-, Sport- und Freizeitbereich. Sie sehen sich häufig an den Rand gedrängt und von der Teilnahme an Aktivitäten (wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Art) ausgeschlossen, die für andere Menschen die Norm sind. Auch kann ihr Zugang zu Grundrechten eingeschränkt sein. Soziale Ausgrenzung ist ein Prozess, durch den bestimmte Personen an den Rand der Gesellschaft gedrängt und durch ihre Armut bzw. wegen unzureichender Grundfertigkeiten oder fehlender Angebote für lebenslanges Lernen oder aber infolge von Diskriminierung an der vollwertigen Teilhabe gehindert werden. Das erzeugt eine Distanz zu den Beschäftigungs-, Einkommens- und Bildungsmöglichkeiten und auch zu den sozialen und gemeinschaftlichen Netzen und Maßnahmen. Sie haben kaum Zugang zu den Macht- und Entscheidungsgremien und fühlen sich daher oft machtlos und außerstande, auf die Entscheidungen, die sich auf ihr tägliches Leben auswirken, Einfluss zu nehmen. Bei der sozialen Eingliederung handelt es sich um einen Prozess, durch den gewährleistet wird, dass Personen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, die erforderlichen Chancen und Mittel erhalten, um am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Geschehen voll teilzunehmen und in den Genuss des Lebensstandards und Wohlstands zu kommen, der in der Gesellschaft, in der sie leben, als normal gilt. Sie stellt sicher, dass die Teilhabe dieser Menschen an Entscheidungsprozessen, die Auswirkungen auf ihr Leben und ihren Zugang zu den Grundrechten haben, zunimmt. (Gemeinsamer Bericht über soziale Eingliederung, Generaldirektion Beschäftigung und Soziales, 2004) 28

29 Kapitel 1 Situation in Europa Behinderung, Menschen mit Behinderung Verschiedene Länder reagieren unterschiedlich auf die EU-Richtlinien zu Behinderung. Die große Mehrheit der 27 EU-Mitgliedsstaaten haben entweder ein Behindertengesetz oder Gesetzesentwürfe, welche die Rahmenrichtlinien übernehmen. Dennoch decken aktuelle Antidiskriminierungsgesetze nicht alle Personengruppen ab, welche aufgrund von Behinderungen diskriminiert werden. Insbesondere schützen nur wenige nationale Gesetzgebungen Menschen, welche aufgrund einer früheren Behinderung oder einer möglichen zukünftigen Behinderung diskriminiert werden oder einen Sohn oder eine Tochter mit Behinderung haben und deshalb diskriminiert werden. Interessant sind diesbezüglich die irischen und belgischen Gesetzgebungen: sie decken zukünftige Behinderungen ab. In Holland werden Menschen, bei welchen eine Behinderung oder chronische Krankheit vermutet wird, vom Gesetz gegen Diskriminierung geschützt (vor Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und Beamtinnen/Beamten oder Privatpersonen). In Großbritannien gilt das Gesetz auch für versteckte Behinderungen (Disability Discrimination Act, 1995). Viele Mitgliedsstaaten beschreiben Behinderung jedoch als eine gegenwärtige, schwere, körperliche oder psychische Beeinträchtigung. Der deutsche Gesetzesentwurf hat einen besonders restriktiven Ansatz. Es schützt nur Menschen, welche als schwer behindert eingestuft wurden, vor Diskriminierung am Arbeitsplatz also jene Menschen mit einem Behinderungsgrad von über 50 Prozent und mit entsprechender Registrierung. Vergleichsweise versucht das maltesische Chancengleichheitsgesetz des Jahres 2000 mit den EU-Richtlinien überein zu stimmen, indem es sowohl Menschen mit Behinderung als auch Personen, welche mit Menschen mit Behinderung in Beziehung oder Verbindung stehen, schützt. Der zu definierende Begriff sollte nicht Behinderung sondern Diskriminierung aufgrund von Behinderung lauten. Ziel von Antidiskriminierungsgesetzen ist nicht, Menschen, sondern ungesetzliches Verhalten zu definieren und potentielle Opfer zu schützen. Diskriminierung aufgrund von Behinderung kann somit auch Personen ohne Behinderung treffen, z.b. Eltern von Kindern mit Behinderung. Antidiskriminierungsgesetze sollten daher eine Definition des Begriffs Diskriminierung aufgrund von Behinderung beinhalten. 29

30 Kapitel 1 Situation in Europa Zumindest folgende Personen sollten vor Diskriminierung aufgrund von Behinderung geschützt sein: Menschen mit Behinderung (unabhängig von der Schwere) Menschen, welche in der Vergangenheit eine Behinderung hatten Menschen, welche in Zukunft eine Behinderung entwickeln könnten (wie im belgischen und irischen Gesetz), zum Beispiel erblich bedingte Merkmale, die in Zukunft eine Behinderung auslösen könnten Menschen mit einer versteckten Beeinträchtigung (wie im britischen Gesetz) Menschen, die Personen mit Behinderung durch Familienbindung oder andere Beziehungen nahe stehen (wie im maltesischen Gesetz) Menschen, welche vermutlich in eine der oben genannten Kategorien fallen (Fighting for Our Rights 2004) Diskriminierung und Belästigung Beim Begriff Diskriminierung gibt es viele, teilweise problematische, nationale Besonderheiten. So deckt das Britische Behindertendiskriminierungsgesetz (Disability Discrimination Act) indirekte Diskriminierung nicht explizit ab. Folglich kann diskriminierende Werbung nicht direkt angefochten werden. Weiters interpretiert das Präzedenzrecht das Behindertendiskriminierungsgesetz so, dass ArbeitgeberInnen viel Spielraum für Rechtfertigungen von Diskriminierung haben. Portugal wartet noch immer auf eine Definition von indirekter Diskriminierung. Die belgischen und litauischen Gesetzgebungen beinhalten Ausnahmen des direkten Diskriminierungsverbots, welche in den EU-Richtlinien nicht erwähnt werden. Laut irischem Recht bezieht sich indirekte Diskriminierung nur auf Geschlecht. Belästigung wird vom holländischen Gleichbehandlungsgesetz bei Behinderung und Chronischen Krankheiten von 2003 gar nicht erst erwähnt; in Irland und Deutschland können ausschließlich Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber zur Verantwortung gezogen werden (Fighting for Our Rights, 2004). Eines der Hauptziele der EU-Behindertenstrategie ist eine Gesellschaft, die für alle offen und zugänglich ist. Der wichtigste Apparat in der Europäischen Kommission ist die Einheit für die Integration von Menschen mit Behinderung der Generaldirektion für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit. Die Einheit ist dafür verantwortlich, dass jede in der Europäischen Kommission arbeitende Person beim Verfassen neuer Programme Menschen mit Behinderung mit einbezieht. 30

31 Kapitel 1 Situation in Europa Viele Regierungen in Zentral- und Osteuropa müssen noch immer Richtlinien implementieren, welche die Entwicklung umfangreicher gemeinschaftsbasierter Dienstleistungen als Alternative zu institutioneller Betreuung fördern. In Teilen Zentral- und Osteuropas sind gemeinschaftsbasierte Dienstleistungen zwar qualitativ hochwertig, jedoch gibt es davon noch sehr wenige. Zehntausende Menschen mit geistigen Gesundheitsproblemen und Menschen mit intellektuellen Behinderungen zum Beispiel leben noch immer in Einrichtungen wie psychiatrischen Institutionen, Heimen der Sozialfürsorge und Waisenhäusern, und sind von der Gesellschaft abgeschnitten. Einige schwere Menschenrechtsverletzungen innerhalb dieser Einrichtungen wurden in verschiedenen Berichten aufgezeigt (z.b.: Amnesty International Bulgaria, Far from the eyes of society: Systematic discrimination against people with mental disabilities, Amnesty International, 2003). Included in Society, ein Bericht über die Ergebnisse und Empfehlungen einer Studie von Organisationen in einer Reihe von europäischen Ländern, zeigt, dass institutionelle Betreuung einen bedeutenden negativen Effekt auf die Lebensqualität der Bewohnerinnen/Bewohner hat ( Dieser Bericht identifizierte eine Reihe von relevanten Menschenrechtsstandards, die in vielen Einrichtungen nicht befolgt werden. Qualitativ hochwertige gemeinschaftsbasierte Dienstleistungen müssen weiterentwickelt werden. Dies soll nach vier Grundwerten geschehen: Respekt, freie Wahl, Teilnahme und Unabhängigkeit. Gastarbeiterinnen/Gastarbeiter genießen oft nur wenig Schutz und Sicherheit; sie sind Diskriminierung, Armut, Belästigung, sozialen und kulturellen Hindernissen ausgesetzt. Gastarbeiterinnen/Gastarbeiter mit Behinderung werden doppelt diskriminiert. Um Gastarbeiterinnen/Gastarbeiter zu schützen, widmen die Vereinten Nationen (UN), die Internationale Arbeitsorganisation und regionale Organisationen besonders diesem Thema ihre Aufmerksamkeit. Dies führte zur Verabschiedung einiger wichtiger internationalen und regionalen Standards bezüglich Gastarbeiterinnen/Gastarbeitern. Viele EuropäerInnen sind der Meinung, dass Diskriminierung alltäglich passiert. Besonders die Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft, Behinderung und sexueller Orientierung wird von BürgerInnen als weitverbreitet eingestuft (Discrimination in the European Union, 2007). 31

32 Kapitel 1 Situation in Europa Migrantinnen/Migranten Die UN-Konvention über die Rechte von Migrantinnen/Migranten definiert den Begriff GastarbeiterIn als eine Person, die für eine bezahlte Aktivität in einem Staat, dessen Staatsbürgerschaft er/sie nicht besitzt, beschäftigt wird, ist oder wurde. Aus der breiteren Definition von Migrantinnen/Migranten folgt: "Der Begriff Migrantin/Migrant in Artikel 1.1 (a) sollte als alle Fälle verstanden werden, in welchen der Entschluss zu migrieren aus freien Stücken von der Person selbst aus Gründen persönlicher Zweckmäßigkeit und ohne Intervention externer Zwänge getroffen wurde. Der Sonderberichterstatter der Kommission über Menschenrechte schlägt vor, dass folgende Personen als Migrantinnen/Migranten angesehen werden sollen: (a) Personen, die außerhalb des Staatsgebiets leben, dessen Staatsbürgerinnen/Staatsbürger sie sind. Sie genießen den Rechtsschutz dieses Gebiets nicht und halten sich in einem anderen Staatsgebiet auf. (b) Personen, welche den Grundrechtsschutz nicht genießen, welcher der Verleihung vom Aufnahmeland eines Flüchtlingsstatus, Einbürgerungsstatus oder ähnlichem innewohnen. (c) Personen, welche den Grundrechtsschutz kraft diplomatischer Abkommen, Visa oder anderen Abkommen nicht genießen(human rights of migrants, Note by the Secretary- General. 9 August 2002). Menschen mit Migrationshintergrund Folgende Gruppen werden als Menschen mit Migrationshintergrund beschrieben: "ausländische Einwanderinnen/Einwanderer" in einem bestimmten Ausland geborene Ausländerinnen/Ausländer eingebürgerte Ausländerinnen/Ausländer Kinder von mindestens einem Elternteil, der die angeführten Kriterien erfüllt Menschen mit Migrationshintergrund haben nicht zwingend Erfahrung mit Migration. Der Großteil wurde in dem Land geboren, in welchem sie sich gerade aufhalten. 32

33 Kapitel 1 Situation in Europa Wider den weit verbreiteten Glauben, dass Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund in einer Art Parallelgesellschaft und/oder einem Medienghetto leben, zeigen Forschungen, dass Migrantinnen/Migranten keineswegs eine homogene Gruppe bilden. Sie zeichnen sich durch eine Vielfalt an Persönlichkeiten, sozialen Hintergründen und Mediennutzungsmustern aus. Folglich sollten politische Maßnahmen, Schulprojekte oder Medienberichte diese existierende Vielfalt stärker berücksichtigen. Migrantinnen/Migranten mit Behinderung fühlen sich oft weder in der Kultur des Aufnahmelandes noch in jener des Herkunftslandes zuhause. Die tiefsten Wurzeln entwickeln sie oft an dem Ort, in welchem sie gegenwärtig leben und in den Beziehungen zu breiten (teils internationalen) Netzwerken von Verwandten, Freunden und Bekannten. Junge Menschen versuchen die unterschiedlichen Weltanschauungen miteinander auszugleichen und zu überbrücken, indem sie verschiedene Erfahrungen in eine neue Identität integrieren. Angesichts dieser tiefgehenden gesellschaftlichen und kulturellen Veränderung scheint das politische Ziel einer nahtlosen Assimilierung höchst kontraproduktiv. Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund und ihre Familien haben große Hoffnungen bezüglich Bildung und Beschäftigung. Ihre Bemühungen stehen im Gegensatz zu den Nachteilen in der Bildung für Kinder aus anderen Ländern beziehungsweise mit anderer Muttersprache. Artikel 7 der seit 1. Juli 2003 geltenden Internationalen Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen stellt fest: Jeder Vertragsstaat dieser Konvention verpflichtet sich gemäß den internationalen Instrumenten über die Menschenrechte, die in dieser Konvention niedergelegten Rechte zu achten und sie allen in seinem Hoheitsgebiet befindlichen und seiner Hoheitsgewalt unterstehenden Wanderarbeitnehmern und ihren Familienangehörigen zu gewähren, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion oder Weltanschauung, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler, ethnischer oder sozialer Herkunft, Staatsangehörigkeit, Alter, wirtschaftlichen Verhältnissen, Vermögen, Familienstand, Geburt oder sonstigem Stand. Dies sollte sowohl Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund als auch ihren Familienangehörigen das Recht auf Arbeit im Aufnahmeland garantieren. In Deutschland wurde beispielsweise bemerkt, dass Migrantinnen/Migranten deutlich weniger von in der Berufsunfähigkeitsrente beinhalteten Rehabilitierungsdienstleistungen gebrauch machen als deutsche Versicherte. Hackhausen (1999; Prins 2004) berichtet, dass 33

34 Kapitel 1 Situation in Europa 27% der deutschen Versicherten dieses Angebot nutzen und 17% der versicherten Migrantinnen/Migranten. Ebner (2000; Prins 2004) bemerkt, dass bei Migrantinnen/Migranten in der Schweiz eine ähnliche Unterbenutzung der Rehabilitierungsmaßnahmen, welche Langzeitbehinderungen und zukünftigen Pensionsansprüchen vorbeugen, festzustellen ist. Die Schuld an diesem Mangel wird teilweise einem generellen Phänomen bei Rehabilitierungsrichtlinien gegeben: angesichts der Arbeitsmarktsituation werden HilfsarbeiterInnen, schlecht ausgebildeten ArbeiterInnen oder Personen mit geistigen Gesundheitsproblemen weniger Maßnahmen angeboten. Beide Kategorien sind jedoch bei Migrantinnen/Migranten überrepräsentiert. Im bulgarischen Diskriminierungsschutzgesetz (seit in Kraft) greifen besondere Sektionen die Themen Recht auf Arbeit (Sektion I), Recht auf Bildung (Sektion II) und andere Rechte (Sektion III) auf. Der Schutz gilt für alle BürgerInnen des Landes mit oder ohne Behinderung. Ein Projekt der Stiftung für Geschlecht, Bildung, Forschung und Technologie in Bulgarien, namens Unterstützung des Rechtssystems bei der Implementierung des Antidiskriminierungsgesetzes in Bulgarien durch die Analyse existierender Grundsätze und Präzedenzfälle in der EU im Bereich der Geschlechtergleichberechtigung wird im Rahmen des bulgarischen Rechtsentwicklungsprojekts des Ost-West-Managementinstituts durchgeführt. Die Hauptthemen des Handbuchs ein wichtiger Teil des Projekts sind EU-Verfahren und Gesetzgebungen im Bereich der Geschlechtergleichberechtigung, EU-Richtlinien im Bereich der Geschlechtergleichberechtigung, der Status der Geschlechtergleichberechtigung in den Gesetzgebungen der Mitgliedsstaaten und Beitrittskandidaten sowie das bulgarische Antidiskriminierungsgesetz im Kontext der europäischen Standards. Im Anhang der Publikation finden sich Fallbeispiele des Bezirksgerichts Sofia und des europäischen Gerichtshofs in Luxemburg sowie Texte der mit Richtlinie 97/80/EC verbundenen EU-Richtlinien (Gencheva, M. 2005). Verwundbarkeit Menschen mit schweren Behinderungen sind verwundbarer als andere Menschen mit Behinderungen. Menschen mit mehrfachen Behinderungen, schweren intellektuellen Behinderungen in Zusammenhang mit motorischen oder sensorischen Behinderungen, sind oft in Autonomie, Wahrnehmung, Ausdruck und Fähigkeiten beeinträchtigt. Zusätzliche Merkmale wie Geschlecht und Alter tragen außerdem zu einer höheren Verwundbarkeit bei. Komplexe Veränderungsbedarfe und soziale Ausgrenzung können die Folge sein. 34

35 Kapitel 1 Situation in Europa Für Menschen mit schweren Behinderungen, wie für andere Menschen auch, sind Kommunikation und Beziehungen zu anderen Personen komplexe Themen und beeinflussen die Lebensqualität. Ihr körperliches und geistiges Wohlbefinden hängt davon ab, wie mit den Grundbedürfnissen umgegangen wird: Hunger, Durst, geistiges Wohlergehen. Für Personen mit schwerer Behinderung ist es oft schwierig, diesen Bedürfnissen selbst nachzugehen; viele können nicht sprechen um ihren Bedürfnissen Ausdruck zu verleihen. Daher sind sie auf die Fähigkeit ihrer Kontaktpersonen angewiesen, ihre Botschaften richtig zu deuten. Für eine richtige Interpretation der Zeichen bedarf es genauer Aufmerksamkeit, welcher durch langzeitigen Kontakt mit Personen wie Familienmitgliedern oder in nonverbaler Kommunikation geschulter Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter einer Organisation sichergestellt werden kann. Jeder Mensch hat ein Recht auf mentales Wohlergehen. Menschen brauchen Respekt, besonders in ihrer Privatsphäre. Menschen mit schweren Behinderungen müssen gehört werden, müssen über Veränderungen in ihrer Umgebung informiert werden, müssen über Entscheidungen, die ihr Alltagsleben beeinflussen, verständigt werden. Sie müssen als Menschen wahrgenommen werden. Die Sprache ist im Gesellschaftsleben sehr wichtig. Alle Menschen müssen in die Kommunikation eingebunden werden. Geschieht dies nicht, so können psychosomatische Reaktionen auftreten (vgl. Inclusion of People with severe and profound intellectual disability, 2003). Einstellungen zu verwundbaren Gesellschaftsgruppen Eine Umfrage zeigt, dass EU-Bürgerinnen/Bürger die Nachteile anerkennt, welche Einstellungen gegenüber Behinderung, sexueller Orientierung, Geschlecht und ethnischer Herkunft mit sich bringen. Am stärksten setzen sich Europäerinnen/Europäer diesbezüglich für Menschen mit Behinderungen ein, indem sie den Vorschlag weitgehend unterstützen, mehr Geld für die Beseitigung physischer Hindernisse auszugeben, die Menschen mit Behinderungen das Leben erschweren (91%). 68% der EU-Bürgerinnen/Bürger sind der Auffassung, dass es für homosexuelle Personen schwer ist, ihrer sexuellen Orientierung Ausdruck zu verleihen und dass familiäre Verpflichtungen Frauen ein Hindernis zu Managementpositionen sind. Mehr als die Hälfte der Europäerinnen/Europäer ist der Meinung, dass das Tragen religiöser Symbole am Arbeitsplatz zulässig ist (54%); eine erhebliche Minderheit ist jedoch dagegen (40%). Weiters gibt nur rund ein Drittel der EU-Bürgerinnen/Bürger an, ihre Rechte im Falle von Diskriminierung oder Belästigung zu kennen (32%) (Discrimination in the European Union 2007). Die Umfrage zeigt, dass ein Großteil der Europäerinnen/Europäer davon überzeugt ist, dass Diskriminierung ein weitverbreitetes Phänomen ist. Am weitesten verbreitet ist, nach Meinung der Befragten, die Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft (64%; Ergebnisse sind jedoch von Land zu Land unterschiedlich). Rund die Hälfte der Europäerinnen/Europäer se- 35

36 Kapitel 1 Situation in Europa hen Diskriminierung aufgrund von Behinderung und Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung als weit verbreitet. Diskriminierung aufgrund von Alter (46%) und Geschlecht (40%) werden auch angeführt. Die Mehrheit der Befragten sind der Meinung, dass es in der Gesellschaft Nachteile bringt, behindert zu sein (79%), Roma zu sein (77%), über 50 Jahre alt zu sein (69%), oder anderer ethnischer Herkunft zu sein (62%). Gleichzeitig findet eine Mehrheit der Befragten in fast allen Mitgliedsstaaten (bis auf vier), dass Menschen mit anderer ethnischer Herkunft die nationale Kultur mehr bereichern als der Rest der Bevölkerung. Ein Großteil der EU-Bevölkerung ist der Meinung, dass mehr Frauen in Managementpositionen (77%) und im Parlament (72%) arbeiten sollten. Eine große Mehrheit ist der Meinung, dass Menschen mit Behinderungen (74%) und Menschen über 50 (72%) am Arbeitsplatz unterrepräsentiert sind und dass die Situation verbesserungswürdig ist. Behinderung und Alter sind, laut dieser Umfrage, bei der Arbeitsbeschaffung die größten Nachteile. Rund acht von zehn Befragten geben an, dass Menschen über 50 mit gleichen Qualifikationen weniger Chancen auf eine Anstellung oder Beförderung haben als Menschen unter 50. Ähnlich ist es bei Menschen mit Behinderung. Eine geringere Mehrheit geht auch davon aus, dass Hautfarbe (59%) und ethnische Herkunft (58%) Gründe von Benachteiligungen sind. Die Umsetzung von Maßnahmen zur Gleichberechtigung am Arbeitsmarkt (87% für spezifische Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen; 66% für spezifische Maßnahmen zur Vorbeugung von Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung) findet in der EU-Bevölkerung große Zustimmung. 51% der befragten Europäerinnen/Europäer sind der Meinung, dass in ihrem Land nicht genug für die Diskriminierungsbekämpfung getan wird. Die öffentliche Meinung über Antidiskriminierungsmaßnahmen schwankt von Land zu Land erheblich. Bildungsorganisationen und Eltern werden oft als Hauptverantwortliche für die Diskriminierungsbekämpfung gesehen, was darauf hindeutet, dass Europäerinnen/Europäer jüngere Menschen als Zielgruppe im Kampf gegen die Diskriminierung sehen. Rund ein Drittel der EU-Bürgerinnen/Bürger sind der Auffassung, dass die Medien und die Bundesregierung ebenso eine wichtige Rolle spielen. Eine große Mehrheit ist bereit, auf anonymer Basis persönliche Daten über ethnische Herkunft (75%), Religion und Glauben (74%), Gesundheitszustand (71%) und sexuelle Orientierung (65%) für eine Volkszählung zur Verfügung zu stellen, um Diskriminierungen zu verringern. Die Umfrage hebt hervor, dass das Wissen um Antidiskriminierungsgesetze in der Europäischen Union noch immer niedrig ist. Diskriminierung am Arbeitsmarkt aufgrund von Behinderung ist die einzige Art, von der über 50% der Europäischen Öffentlichkeit wissen, dass sie gesetzlich verboten ist. Am wenigsten weiß die Öffentlichkeit über gesetzliche Verbote von Diskriminierung aufgrund von Alter (31%) und sexueller Orientierung (30%) bescheid. Nur 36

37 Kapitel 1 Situation in Europa ein Drittel der EU-Bürgerinnen/Bürger (32%) kennen ihre Rechte, sollten sie Opfer von Diskriminierung oder Belästigung werden (Discrimination in the European Union. 2007). Die Implementierung des ALL INCLUSIVE Handbuchs in Organisationen im Behindertenbereich, in Behörden und privaten Institutionen soll zur interkulturellen und barrierefreien Öffnung von Organisationen und Dienstleistungen auf allen Ebenen beitragen. Es stärkt zwischenmenschliche, interkulturelle und soziale Kompetenzen der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und schärft das Bewusstsein, wie wichtig kulturelle und sprachliche Vielfalt innerhalb einer Organisation ist und dass Rassismus, Vorurteile und Xenophobie bekämpft werden müssen. Das interkulturelle Modell soll zur verstärkten Teilnahme von Menschen mit Behinderungen und Migrationshintergrund und ihren Familien an lebenslangem Lernen beitragen, indem es den Zugang zu Dienstleistungen und Möglichkeiten des lebenslangen Lernens erleichtert. Es ist wichtig, über die Minderheitenvielfalt in unserer dynamischen Gesellschaft zu lernen und bescheid zu wissen, um unser aller Leben zu verbessern. Gesellschaftlicher Hintergrund zu Behinderung in Europa 1 Jana Harms Vorliegendes Kapitel wurde dem Projekt ALL INCLUSIVE freundlicherweise von der Autorin Jana Harms zur Verfügung gestellt. Es stammt aus "Contra Inklusion?" Eine explorative Untersuchung zum Phänomen der Nichtinanspruchnahme von Wohneinrichtungen durch Erwachsene mit geistiger Behinderung und türkischem Migrationshintergrund in Berlin-Neukölln Thesis zur Erlangung des Masterabschlusses in "Development Studies in Educational and Social Sciences"; Studiengang "European Perspectives on Social Inclusion" an der Hochschule Magdeburg-Stendal (FH); Betreuender Dozent: Prof. Dr. Dr. h.c. Bloemers; vorgelegt von Janna Harms Berlin, Dezember Contra Inklusion? Eine explorative Untersuchung zum Phänomen der Nichtinanspruchnahme von Wohneinrichtungen durch Erwachsene mit geistiger Behinderung und türkischem Migrationshintergrund in Berlin-Neukölln Thesis zur Erlangung des Masterabschlusses in Development Studies in Educational and Social Sciences Janna Harms 37

38 Kapitel 1 Situation in Europa In der folgenden Beschreibung sollen grundlegende Aspekte, die prägend für das Verständnis von Behinderung in (West-)Europa sind - und somit auch für die Lebenssituationen von Menschen mit Behinderung und aber auch mit Migrationshintergrund - dargestellt werden. In Bezug auf die kulturelle Beschreibung erscheinen uns zwei gesellschaftliche Ausformungen wichtig: Zum einen die medizinisch- rehabilitative Sichtweise und zum anderen die sozialpolitische Strömung der Inklusion und der Behindertenbewegung, die sich gegen die durch die medizinisch- rehabilitative Sichtweise geprägten gesellschaftlichen Bedingungen richtet. Behinderung, so auch intellektuelle Behinderung, wird wesentlich durch wissenschaftliche medizinische, sonderpädagogische und psychologische Kategorien konstruiert. Letztendlich ist diesen Kategorisierungen gemein, dass sie ein Defizit oder einen Bedarf feststellen, der durch Interventionen vermieden, behoben oder kompensiert werden soll. Ingstad und Whyte fassen, für das euro-amerikanische Verständnis von Behinderung zusammen, dass der Wunsch nach Gerechtigkeit grundlegend sei. Denn der Begriff impliziere nicht nur eine verminderte Leistungsfähigkeit sonder auch Bemühungen dieses auszugleichen, um gesellschaftliche Teilhabe zu verwirklichen: Somit existiert Behinderung in Europa und Nordamerika im Rahmen staatlicher, wirtschaftlicher und biomedizinischer Einrichtungen und wird in diesem auch geschaffen. Begriffe wie Menschsein, Identität und Werte werden durch diese Einrichtungen entscheidend mitgeprägt. Vorstellungen von Staatsbürgerschaft, Entschädigungen, und Lebenswert, welcher durch eine Beeinträchtigung verloren wurde und durch Rehabilitation wieder gewonnen werden kann, sind institutionell bekräftigte Bestandteile von Behinderung als kulturelles Konstrukt. (Ingstad und Whyte 1995, 10; Ingstad, Benedicte; Whyte, Susan (Hg.) (1995) Disability and Culture. Berkley, Los Angeles, London: University of California Press). ORIGINAL: Thus disability in Europe and North America exists within and is created by a framework of state, legal, economic and biomedical institutions. Concepts of personhood, identity, and value, while not reducible to institutions, are nevertheless shaped by them. Notions of citizenship, compensation, and va- 38

39 Kapitel 1 Situation in Europa lue lost through impairment and added through rehabilitation are institutionally reinforces constituents of disability as a cultural construct (Ingstad und Whyte 1995, 10; Ingstad, Benedicte; Whyte, Susan (Hg.) (1995) Disability and Culture. Berkley, Los Angeles, London: University of California Press). Dieses ist der gesellschaftliche Hintergrund, der zunehmend durch die Behindertenbewegung in Frage gestellt wird. In dem Ansatz der Inklusion wird die Idee der Nicht- Aussonderung und der Teilhabe auf sozialpolitischer Ebene verwirklicht. Die Sozialpolitik der Europäischen Union mit der Leitidee der Social Inclusion strebt eine europäische Sozialgemeinschaft an, an der alle Gesellschaftsmitglieder explizit auch die bisher ausgegrenzten Gruppen wie Menschen mit Behinderung als gleichberechtigte Bürgerinnen/ Bürger teilhaben können. In letzter Konsequenz bedeutet dieser Gedanke die Aufhebung der Dichotomie Behinderte/Nichtbehinderte. 39

40 Kapitel 1 Situation in Europa Migration und intellektuelle Behinderung 2 Jana Harms Vorliegendes Kapitel wurde dem Projekt ALL INCLUSIVE freundlicherweise von der Autorin Jana Harms zur Verfügung gestellt. Es stammt aus: "Contra Inklusion?" Eine explorative Untersuchung zum Phänomen der Nichtinanspruchnahme von Wohneinrichtungen durch Erwachsene mit geistiger Behinderung und türkischem Migrationshintergrund in Berlin-Neukölln Thesis zur Erlangung des Masterabschlusses in "Development Studies in Educational and Social Sciences"; Studiengang "European Perspectives on Social Inclusion" an der Hochschule Magdeburg-Stendal (FH); Betreuender Dozent: Prof. Dr. Dr. h.c. Bloemers; vorgelegt von Janna Harms Berlin, Dezember 2006 Die Bewertung der intellektuellen Behinderung erfolgt in einer Migrationssituation im Kontext von Bewertungen der Aufnahmegesellschaft und der des Herkunftslandes. Es kann angenommen werden, dass dabei auch der Minderheitenstatus und Diskriminierungserfahrungen eine Rolle einnehmen. Auch diese haben Einfluss auf den Umgang mit intellektueller Behinderung. Auch die besonderen psychischen Belastungen und Risiken der Migration können die Verarbeitung und die Bewertung einer Behinderung beeinflussen (Rauscher, Iris (2003): Zur Situation von türkischen Migrantenfamilien mit behinderten Kindern in der BRD. In: Zeitschrift für Behindertenpädagogik, 42. Jg. (Heft ¾), ). Übereinstimmend wird in der Literatur dargestellt, dass in Familien mit Migrationshintergrund, wenn bei einem Kind eine intellektuelle Behinderung festgestellt wird, die Eltern Bewertungen und Handlungsoptionen der Herkunfts- sowie der Aufnahmegesellschaft gleichzeitig heranziehen. So wird in der Literatur beschrieben, dass z.b. in der türkisch-österreichischen Migration sowohl die medizinischen, therapeutischen und pädagogischen Angebote Öster- 2 Contra Inklusion? Eine explorative Untersuchung zum Phänomen der Nichtinanspruchnahme von Wohneinrichtungen durch Erwachsene mit geistiger Behinderung und türkischem Migrationshintergrund in Berlin-Neukölln Thesis zur Erlangung des Masterabschlusses in Development Studies in Educational and Social Sciences Janna Harms 40

41 Kapitel 1 Situation in Europa reichs genutzt werden, als auch Hocas (traditionelle schamanistische Praktiken) in der Türkei konsultiert werden. Von verschiedenen Autorinnen und Autoren wird übereinstimmend beschrieben, dass die meisten türkische Familien Urlaubsaufenthalte in der Türkei nutzen, um Wallfahrtstätten, Hocas oder auch Ärztinnen/Ärzte und Psychologinnen/Psychologen aufzusuchen. Dieses steht jedoch meistens nicht im Widerspruch mit der Nutzung von Angeboten des österreichischen Systems der Behindertenhilfe. Vielmehr sei es ein Ausdruck des Bestrebens der Eltern, keine ihnen offen stehende Möglichkeit ungenutzt zu lassen. Kommunikationsbarrieren zwischen Professionellen aus der Sozialen Arbeit oder Medizin und Migrantinnen/Migranten sowie Schwierigkeiten in der Nutzung von Angeboten der Behindertenhilfe können ebenfalls einen Einfluss auf die Konstruktion von intellektueller Behinderung haben. Auch die besonderen Diskriminierungserfahrungen auf Grund der Merkmale Behinderte/Behinderter und Ausländerin/Ausländer müssen als beeinflussende Faktoren berücksichtigt werden. Im Bereich der Sonderschule wird davor gewarnt, dass Sprachschwierigkeiten von Kindern mit Migrationshintergrund als Lernbehinderung etikettiert werden. Seit einigen Jahren machen Selbstorganisationen von Migrantinnen/Migranten mit Angehörigen mit Behinderung auf ihre besondere Lage aufmerksam (siehe Menschen mit Behinderung und mit Migrationshintergrund jedoch kommen in der (Fach)-öffentlichkeit bisher kaum selbst zur Sprache. So stellen auch direkt Betroffene fest, dass Menschen mit Migrationshintergrund weitestgehend von der Selbstvertretung ausgeschlossen sind. In Ländern mit stärkerer Einwanderungstradition wie den USA oder Großbritannien hingegen haben Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund eine Stimme in der Öffentlichkeit. Vertreterinnen/Vertreter der black disability movement in Großbritannien stellen in Anlehnung an das oben dargestellte soziale Modell von Behinderung die Thesen der doubled disadvantage (doppelten Benachteiligung) und der simultaneous oppression (damit einhergehenden Unterdrückung) (Stuart 1997, 95 ff.; Stuart Ossie (1997). `Yes, we mean black disabled people too`: thoughts on community care and disabled people from black and minority ethnic communities. In: Waqar I.U. Ahmad; Karl Atkin (Hg.): Race` and Community Care. Buckingham, Philadelphia: Open University Press) auf. Stuart, selbst ein Vertreter der Bewegung, kritisiert diese Position jedoch, da sie die Gefahr berge, Menschen mit Behinde- 41

42 Kapitel 1 Situation in Europa rungen und Migrationshintergrund nur noch als Opfer von Unterdrückung und Diskriminierung zu sehen und zu stilisieren. Damit würde, so kritisiert er, eine kollektive Identität von schwarzen, behinderten Menschen konstruiert, welche die individuellen Unterschiede und Erfahrungen vernachlässigt. Er weist außerdem darauf hin, dass häufig außer Acht gelassen wird, dass diskriminierende Einstellungen gegenüber Behinderten auch innerhalb der ethnischen Gemeinschaft existieren. Dies kann auch Identifikationsprobleme von Menschen mit Behinderung mit der eigenen ethnischen Gruppe zur Folge haben. Stuart plädiert für eine Position, welche die Bedeutung von farbigen Menschen mit Behinderung als active agents in their struggle for equity (aktive Expertinnen und Experten im Kampf um Gleichberechtigung und Gleichbehandlung) anerkennt (Stuart 1997,98; Stuart Ossie (1997). 42

43 Kapitel 1 Situation in Europa Zugangsbarrieren für Migrantinnen und Migranten mit Behinderung und ihre Angehörige Broschürenservice der Landesregierung Nordrhein Westfalen: %D6ffnung.pdf Auf Seiten der Familien mit Zuwanderungsgeschichte Spezifische Haltungen zu institutioneller Beratung generell und zu den Inhalten und dem Ablauf von psychosozialer Beratung Zentrale Bedeutung wird soziokulturell geprägten unterschiedlichen Vorstellungen und Erfahrungen zum Umgang mit innerfamiliären Problemen generell zugesprochen. So können grundsätzlich andere Vorstellungen davon vorherrschen, welche Probleme überhaupt nach außen getragen werden. Liegt eine starke Verteilung der Autoritäten innerhalb der Familie vor, kann dies ebenfalls der Inanspruchnahme einer externen Beratung entgegenstehen, da damit die Kompetenz der Autoritätspersonen, Probleme zu lösen, in Frage gestellt würde. Als weiterer Aspekt ist es wesentlich, zu erwähnen, dass Erfahrungen und Vorkenntnisse aus den Herkunftsländern zur Inanspruchnahme externer psychosozialer Beratung und Unterstützung vielfach fehlen. Damit sind weder Zugangsmuster noch Muster zum Verlauf eines Beratungsprozesses und zur Rolle der Beraterinnen/Berater im Beratungsprozess verfügbar. Noch jenseits von Vermutungen über z.b. die Eignung einer Beratungsstelle kann diese Unerfahrenheit zu einer generellen Scheu vor der Inanspruchnahme der unbekannten Einrichtung führen. Unsicherheiten, die aus dem Aufenthaltsstatus und der tendenziell marginalisierten Lebensweise resultieren Zusätzlich zu den Zugangsschwellen zu Beratung wie sie generell für Familien aus niedrigen Einkommens- und Bildungsschichten beobachtbar sind, kommen für zugewanderte Familien die Erfahrungen eines gesonderten Aufenthaltsstatus im jeweiligen Einwanderungsland (Aufnahmeland) hinzu. In diesem Zusammenhang kann eine generelle Skepsis vor öffentli- 43

44 Kapitel 1 Situation in Europa chen Institutionen entwickelt worden sein, bis hin zu Befürchtungen davor, dass Beraterinnen/Berater aufenthaltsrechtlich relevante Auflagen anstoßen könnten. Antizipierte/tatsächliche Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache Oftmals werden Verständigungsschwierigkeiten nicht als Barriere direkt für die Beratung genannt sondern diese Verständigungsschwierigkeiten spielen eine wichtige Rolle im Vorfeld und werden als grundsätzliche Zugangsproblematik von den direkt Betroffenen gesehen. Auf Seiten der Einrichtungen Unsicherheiten/Abwehrhaltungen der Teams Mit Blick auf die Fachkräfte/die Teams in den verschiedensten Einrichtungen kann festgehalten werden, dass es aus Ressourcengründen oft nur zu einer geringen Auseinandersetzung (sofern überhaupt) mit den soziokulturellen Hintergründen der Klientinnen/Klienten bzw. deren Angehörige mit Zuwanderungsgeschichte kommt. Ein weiterer Aspekt betrifft spiegelbildlich zur Distanz der Klientinnen/Klienten gegenüber den Beraterinnen/Beratern die Distanz gegenüber einer Zielgruppe mit von den eigenen Prägungen abweichenden Orientierungen. Dazu können Befürchtungen vor einem Versagen der professionellen Routinen kommen. In einzelnen Aspekten wird wieder spiegelbildlich zu den Problemaspekten auf Seiten der Klientinnen/Klienten auf Unterschiede beim Verständnis von Beratung und dem Verlauf von Beratung verwiesen. Die genannten Aspekte können zu Widerständen und einer Abwehrhaltung gegenüber zugewanderten Familien als Kundinnen/Kunden führen, d.h. zu Widerständen gegen eine interkulturelle Öffnung der Einrichtung/Organisation bzw. Beratungseinrichtung. 44

45 Kapitel 1 Situation in Europa Fehlende organisatorische/strukturelle Rahmenbedingungen in den Einrichtungen Auf der Ebene der Einrichtung wurden folgende Problemaspekte hinsichtlich einer verstärkten Öffnung für zugewanderte Familien angeführt: die Beratungskapazitäten sind bereits jetzt ausgeschöpft (sichtbar unter a. durch lange Wartezeiten), eine Signalwirkung an zugewanderte Familien und in der Folge eine verstärkte Beratungsnachfrage kann zu Ressourcenkonflikten (und damit zu problemträchtigen Entscheidungsnotwendigkeiten) führen. Strukturell/organisatorisch werden weitere Hemmnisse in einer mangelnden Kundinnen- /Kunden-Orientierung der Einrichtungen gesehen und damit zusammenhängend im Fehlen muttersprachlicher Beratungsfachkräfte. Auf der konzeptionellen Ebene wird die in den Einrichtungen vorherrschende Kommunikations-Struktur als eine wesentliche Barriere für den Zugang zum Beratungsangebot gesehen; dabei spielen knappe Ressourcen eine verstärkende Rolle. Zusammen mit anderen schwierigen Bedingungen, wie schlechte räumliche und zeitliche Erreichbarkeit, entsteht eine quasi institutionelle Barriere für die vermehrte Inanspruchnahme durch Zugewanderte. Behinderung, Geschlecht, Ethnizität, Gesellschaftsschichten und Armut Brigitte Hinteregger, Lebenshilfe Graz und Umgebung Voitsberg Dies kann als intersektionales Problem betrachtet werden: Geschlecht, Ethnizität und Gesellschaftsschicht sind direkt mit Armut und Behinderung verbunden. In vielen Fällen kann Armut Behinderungen verursachen oder ihre Auswirkungen durch Faktoren wie Unterernährung, inadäquate Lebensbedingungen (z.b. Wohnraum), schlechte Arbeitsbedingungen, mangelnde Gesundheitsversorgung und mangelnder Zugang zu sozialen, finanziellen oder Pflegedienstleistungen, verschlimmern. Menschen mit Behinderung sehen sich oft mit Barrieren konfrontiert Barrieren zu ihrer Eingliederung in die Gesellschaft, zum Bildungsangebot, zu Gesundheitsvorsorge und Beschäftigung, welche sich wiederum in Armut auswirken. Familien mit Menschen mit Behinderung begegnen ebenfalls Barrieren und sind eher von Armut betroffen als andere Familien. 45

46 Kapitel 1 Situation in Europa Diskriminierung gegen Menschen mit Behinderung ist stärker, wenn die Person einer ethnischen Minderheit oder einer Randgruppe angehört. Unabhängig von Gesellschaftsschicht, religiöser oder ethnischer Identität, sind Menschen mit Behinderung benachteiligter im Hinblick auf Geld, Macht und Rechte als Menschen ohne Behinderung aus der gleichen Gruppe. Interkulturelle Zusammenarbeit in der Sozialarbeit Zusätzlich zu den allgegenwärtigen Kommunikationsbarrieren zwischen Menschen aus verschiedenen Kulturkreisen, sehen sich ExpertInnen im Sozialbereich oft mit der zusätzlichen Herausforderung konfrontiert, mit Personen zu verkehren, die nicht unbedingt freiwillig in eine andere Kultur gekommen sind, wie zum Beispiel religiöse, wirtschaftliche und politische Flüchtlinge. Dieser Teil des ersten Kapitels zeigt eine Reihe von in der Sozialarbeit häufig auftretenden Problemen auf. Relevante Theorien und Rahmenbedingungen sollen Leserinnen/Leser dabei helfen, ihre Sinne für interkulturelle Zusammenarbeit zu schärfen. 46

47 Kapitel 1 Situation in Europa Aspekte des Mainstreamings Der Begriff Mainstreaming wurde durch Diskussionen über Geschlechtergleichberechtigung bekannt ( Gender Mainstreaming ). Mainstreaming kann als langfristiger Prozess gesehen werden, der eher von den Entscheidungsträgerinnen/-Entscheidungsträger abhängt (oberes Management) und sich daher von oben nach unten richtet. In Regierungsfragen hängt der Mainstreamingprozess auch vom politischen Willen der Hauptakteurinnen/Hauptakteure in der Gesellschaft ab. Vier Hauptelemente werden für jeden Mainstreamingprozess benötigt (z.b. ethnisches Mainstreaming, kulturelles Mainstreaming, Gender Mainstreaming, usw.): 1) Integration von Randgruppen in den Mittelpunkt der Aktivitäten und Entscheidungsfindungs- Prozesse 2) Institutionalisierung interkulturellen Lernens/interkultureller Fähigkeiten 3) Empowerment: Mitsprache bei Entscheidungsfindung Rücksprache mit verschiedenen kulturellen und ethnischen Gruppen, sodass diese ihre Ideen, Visionen und Ängste verlautbaren können Sensibilisierung für und Verständnis von der Perspektive dieser Gruppen Entwicklung von Partnerschaften Ermöglichung einer Repräsentation verschiedener kultureller, religiöser und sprachlicher Gemeinschaften in formellen Strukturen 4) Möglichkeit, in bereichsspezifische Perspektiven zu wechseln. Interkulturelles Lernen ist im Bildungsmainstreaming eine breitgefächerte Strategie, die interkulturelle Bildungsthemen in existierende Programme integrieren will und auf Programmen aufbaut, welche alle Gruppen anspricht ein Konzept, das die strategischen und praktischen Bedarfe für interkulturelles Lernen während allen Projektphasen berücksichtigt (Entwicklung, Umsetzung, Überprüfung und Evaluation) ein Konzept, welches das Ziel von interkulturellem Lernen als eine Vorbereitung auf ein Leben in einer kulturell und sozial heterogenen Umgebung versteht eine kritische Selbsteinschätzung von diskriminierenden Handlungen und Diskursen eine Überarbeitung von Lernmaterialien, Methoden, Inhalten, Sprache und Zielen 47

48 Kapitel 1 Situation in Europa die Entwicklung von Zielen in Rücksprache mit der Gemeinschaft eine strukturelle Veränderung hin zu besseren Inklusionsstrukturen Um wirksam zu sein, ist für jeden Punkt eine Implementierungsstrategie erforderlich. Die Strategie muss nationale und lokale Begebenheiten als Ausgangspunkt nehmen, sodass keine Verallgemeinerungen entstehen können. Instrumente zur Veränderung Checkliste für Behindertengleichstellungstraining mit Schwerpunkt auf das Interkulturell Barrierefreie Modell 1/ Bewusstseinbildung über Ursachen und Wirkungen von Behinderung und Migration, Unterstützung zur vollständigen Wahrnehmung des Rechts auf Gleichberechtigung für Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund 2/ Sensibilisierung und Mobilisierung von Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund, sich für ihre Rechte einzusetzen 3/ Empowerment von Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund 4/ Aufforderung an alle Menschen, das Leben und den Beitrag ALLER Gesellschaftsmitglieder wertzuschätzen 5/ Eine förderliche Umgebung schaffen, die jeder Person die Möglichkeit bietet, ihr Potential zu entwickeln und an der Gesellschaft teilzunehmen und einen Beitrag zu leisten. 6/ Gleicher Zugang zu nötigen Ressourcen und Dienstleistungen 7/ Respekt vor Verschiedenheit und Vielfalt fördern, gemeinsame Menschlichkeit feiern 48

49 Kapitel 1 Situation in Europa Übung zur Selbstbeurteilung Diese Übung beschreibt einige wichtige Fähigkeiten in der lokalen bis globalen interkulturellen Arbeit und in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund. Dieses Instrument dient zum persönlichen Gebrauch. Wir laden Sie ein, diese Liste zu verwenden, um herauszufinden, auf welche Bereiche Sie sich nach der Lektüre dieses Handbuchs und/oder nach Beendung des Blended Learning Kurses konzentrieren wollen. Diese Übung soll Ihnen helfen, Ihre Erfahrungen mit Dienstleistungen für KundInnen mit anderem kulturellen Hintergrund in Ihrem speziellen Fachbereich zu vergegenwärtigen. Bitte lesen Sie jede Aussage genau und bewerten Sie von 1 bis 4, wie sehr diese Aussage auf Ihre Situation/Ihre Fähigkeiten zutrifft. Diese Liste soll für Sie lediglich ein Ansatzpunkt sein. Passen Sie sie Ihrer Situation an, ergänzen Sie sie mit Fähigkeiten, welche Sie gerne an sich selbst überprüfen würden. Wenn ich Gesundheits- und/oder Pflegedienstleistungen, Wohltätigkeitsarbeit oder Empowerment im Behindertenbereich insbesondere KundInnen mit einem anderen kulturellen Hintergrund anbiete, sehe ich, wenn ihr Körperempfinden sich von meinem unterscheidet. ihre Auffassungen über Körperfunktionen sich von meinen unterscheiden. sie der Auffassung sind, dass die Interventionsmaßnahmen, die ich zur Verbesserung ihrer Gesundheit verwende, keine Verbesserung herbeiführen ihre Auffassung ihrer Rolle als Mensch mit Behinderung sich von meiner unterscheidet. auftretende Probleme nicht auf die Kultur zurückzuführen sind auftretende Probleme auf die Kultur zurückzuführen sind 49

50 Kapitel 1 Situation in Europa Fachwissen über Zugänge für Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund Wissen Sie um Zugangsbedarfe ihrer Zielgruppe in der Umgebung Bescheid (Treppen, Aufzug, Türen, Toilette, usw.)? Kennen Sie den Bedarf in ihrer Zielgruppe bezüglich Zugang zu Trainings-/Unterrichtsaktivitäten und material? Beispiele: Ist Ihnen während des Trainings bewusst, dass manche Bewegungen für einige Personen schmerzhaft sein können? Wie passen Sie die Übungen an? Stellen Sie Stühle, Matratzen, Tische, Arbeitsflächen zu Verfügung, sodass alle Teilnehmerinnen/Teilnehmer, Trainerinnen/Trainer und Dolmetscherinnen/Dolmetscher auf gleicher Höhe kommunizieren und arbeiten können? (Rollstuhlbenutzerinnen/-nutzer fühlen sich oft von Aktivitäten ausgegrenzt, die ein Arbeiten am Boden erfordern) Steht Ihnen eine Zeichensprachedolmetscherin/ein Zeichensprachedolmetscher zur Verfügung (falls zutreffend)? Lassen Sie genug Zeit? Sind Ihre Videos untertitelt (falls zutreffend) oder stellen Sie einen schriftlichen oder zeichensprachigen Text zur Verfügung? 50

51 Kapitel 1 Situation in Europa Gute Kommunikationsfähigkeiten Aktives Zuhören Zeigen, dass man aktiv zuhören kann Einfühlvermögen Fähigkeit, eine Situation aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten und entsprechen zu reagieren Zusammenfassen Fähigkeit, gegensätzliche Argumente und Hinweise klar zusammenzufassen Befragungen Fähigkeit, auf verschiedene Arten zu fragen Anzweifeln Anderen ermöglichen, kritisch über die Auswirkungen ihres Verhaltens nachzudenken, ohne zu beleidigen Fördern die Kommunikation in der Gruppe fördern, sodass verschiedene Meinungen zum Ausdruck gebracht werden und ein Ergebnis erzielt wird, das von allen akzeptiert wird Lernen ermöglichen Fähigkeit, anderen zu helfen, aus Erfahrungen zu lernen 51

52 Kapitel 1 Situation in Europa Links und Empfehlungen Piper, N. Gender and Migration. 2005, (letter Zugriff ) A paper prepared for the Policy Analysis and Research Programme of the Global Commission on International Migration International Convention on the Protection of the Rights of all Migrant Workers and Members of Their Families (letzter Zugriff ) R. Prins. Disability Assessment in Migrants and Ethnic Minorities: A Cross-national Exploration of Problems and Solutions (letzter Zugriff ) Protection Against Discrimination Act. (letzter Zugriff ) Maudinet. M. Access to Social Rights for People with Disabilities in Europe (letzter Zugriff ) Gencheva, M Gender Discrimination and the Burden of Proof in EU Legislation. Comparative Review of the Legislation in Force and the Case Law. (letzter Zugriff ) People with Intellectual Disabilities can Deside More by Themselves (letzter Zugriff ) Partners for Better Policies: A Manual for Mainstreaming. Developed by the European project Mainstreaming Mental Disability Policies. (letzter Zugriff ) The Standard Rules on the Equalization of Opportunities for Persons with Disabilities. (letzter Zugriff ) Fighting for Our Rights. Using Non-Discrimination Law to Protect People with Disabilities (letzter Zugriff ) The European Union Against Social Exclusion (letzter Zugriff ) Inclusion of People with severe and profound intellectual disability (letzter Zugriff ) 52

53 Kapitel 1 Situation in Europa Poverty and Intellectual Disability in Europe. (letzter Zugriff ) Discrimination in the European Union Special Eurobarometer 263. Broschürenservice der Landesregierung Nordrhein Westfalen: %D6ffnung.pdf, (letzter Zugriff ) 53

54 Kapitel 2 Bedarfsanalyse Kapitel 2: Bedarfsanalyse Justyna Kopańska, Akademie der Geisteswissenschaften und Betriebswirtschaft Lodz AHE -, Lodz/Polen Methodik Forschungsziele Aufgrund von wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Veränderungen in Europa sind Behindertenorganisationen mit einer neuen Zielgruppe konfrontiert: Migrantinnen/Migranten mit Behinderungen und deren Familien werden doppelt diskriminiert. Auf der einen Seite befinden sie sich in einer fremden Gesellschaft und anderen Kultur und auf der anderen Seite müssen sie Hürden überwinden, welche sich durch ihre Behinderung stellen. Eine übereuropäische Studie, die im Rahmen des Projekts ALL INCLUSIVE durchgeführt wurde, versucht, die Bedürfnisse dieser Zielgruppe zu eruieren und Informationen zu sammeln über: die demografische und sozioökonomische Situation der Zielgruppe unterstützende Dienstleistungen für die Zielgruppe Organisationen, welche die Zielgruppe beraten und unterstützen können Zugang zu Dienstleistungen für die Zielgruppe Akzeptanz dieser Dienstleistungen seitens der Zielgruppe alltägliche Probleme, welche sich der Zielgruppe stellen Erwartungen gegenüber Organisationen im Behindertenbereich als auch gegenüber öffentlichen und privaten Behörden Internetzugang für die Zielgruppe effektive Informationsquellen innerhalb der Zielgruppe Freizeitgestaltungsmöglichkeiten für die Zielgruppe Forschungsrahmen Die bedürfnisanalytische Studie wurde im Zeitraum von März bis Mai 2008 in acht europäischen Ländern durchgeführt: Österreich, Belgien, Bulgarien, Tschechische Republik, Deutschland, Italien, Holland und Polen. Abschließend füllten 151 Personen den Projektfragebogen aus 31 in Österreich, 12 in Belgien, 2 in Holland, 5 in der Tschechischen Republik, 31 in Bulgarien, 33 in Deutschland, 14 in Italien und 23 in Polen. 54

55 Kapitel 2 Bedarfsanalyse Forschungsinstrumente Ein Fragebogen mit 22 geschlossenen und drei offenen Fragen diente als Instrument der Studie. Die befragten Personen konnten zwischen einer Papier- und einer Online-Version wählen. Menschen mit Behinderungen konnten den Fragebogen selbstständig oder mit der Unterstützung eines Familienmitglieds ausfüllen. Der Fragebogen entstand aus einer internationalen Kooperation aller Projektpartnerinnen/-partner und wurde sowohl in die jeweiligen Landessprachen als auch in die Sprachen der in den Projektpartnerländern lebenden Migrantinnen/Migranten übersetzt. Für eine bessere Evaluierung durch die Projektpartnerinnen/-partner wurden die Fragebögen online mittels Survey-Monkey erstellt. Stichprobenauswahl Hierbei sei erwähnt, dass aufgrund von Problemen Testpersonen zu finden, keine repräsentative Stichprobe durchgeführt wurde. Zusätzliche Anmerkungen der Partnerländer Österreich Es war einfach, Testpersonen zu finden, da die Lebenshilfe Graz und Umgebung Voitsberg selbst Kontakt zu KundInnen mit Migrationshintergrund hat und mit anderen VernetzungspartnerInnen zusammenarbeitet. Die Lebenshilfe hat die zu befragenden Personen selbst kontaktiert und die Hilfe der Frauenbeauftragten der Stadt Graz, von (integrativen) Kindergärten, integrativen Schulen und NetzwerkpartnerInnen in Anspruch genommen. Die Befragten waren großteils Frauen, die die Fragebögen für ihre Kinder ausfüllten. Rund 80% der Befragten wohnen in der Stadt Graz, 20% in umliegenden Ortschaften. Ihre Nationalität ist unbekannt. Belgien, Tschechische Republik, Holland Es gab Probleme, Testpersonen zu finden. EASPD (eine Partnerorganisation, die in Belgien Studien durchführt) kontaktierte Organisationen aus verschiedenen Ländern (GB, Irland, Finnland, Frankreich, Belgien, Holland, Tschechien), aber trotz zahlreicher Telefonate, E- Mail-Verkehre und einer intensiven Kommunikation mit direkten Kontakten waren die Rückmeldungen spärlich. Organisationen teilten uns mit, dass sie für Migrantinnen/Migranten mit Behinderungen nicht zuständig sind. 55

56 Kapitel 2 Bedarfsanalyse Viele der Befragten wurden von EASPD-Mitgliedsorganisationen kontaktiert. In Belgien waren die Befragten aus türkischen und marokkanischen Gemeinschaften. In Holland, aus türkischen Gemeinschaften. In der Tschechischen Republic waren die Befragten Roma aus Rumänien oder Ungarn. Bulgarien Testpersonen zu finden war extrem schwierig, da Bulgarien hauptsächlich ein Entsendeland ist und kein Aufnahmeland. Es gibt viele Menschen mit Behinderung, jedoch wenige mit Migrationshintergrund und offizieller Aufenthaltsgenehmigung. Daher war die Mehrheit der befragten Personen in einem Flüchtlingslager in einem Vorort von Sofia. An dieser Stelle ist es wichtig festzuhalten, dass keine der Testpersonen die bulgarische Staatsbürgerschaft besaß. Mit der freundlichen Hilfe der Staatlichen Flüchtlingsbehörde, welche die Voraussetzungen für die Studie schuf und Dolmetscher für Farsi zur Verfügung stellte. Zuerst waren die Flüchtlinge nicht bereit, bei den Forschungsarbeiten mitzuwirken. Nachdem ihnen jedoch Nahrungspakete versprochen wurden, konnte die erforderte Anzahl an Menschen interviewt werden. 26 der befragten Flüchtlinge kamen aus dem Irak, einer aus Weißrussland. Es wurden auch zwei Frauen beim Verein für Menschen mit Hörbehinderung in Bulgarien befragt eine aus Polen und eine aus Russland. Eine befragte Person stammte aus Israel und wurde an der Südwest-Universität Blagoevgrad interviewt. Deutschland In Deutschland war es schwierig, Testpersonen zu finden. Viele Multiplikatorinnen/Multiplikatoren und Kooperationspartnerinnen/-partner von IBIS Deutschland beschwerten sich, dass der Fragebogen für Migrantinnen/Migranten zu kompliziert formuliert wäre. Sie brauchten Übersetzungen um ihn zu verstehen. An Organisationen, die mit Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund zu tun haben wurden viele s versendet und Telefonate getätigt. Leider antworteten nur wenige. Die Nationalität der Befragten ist unbekannt. Italien Es war schwierig, Testpersonen zu finden, da in ganz Italien die Einwanderungsbehörde und die Wohlfahrt (für Menschen mit Behinderungen) zwei verschiedene Abteilungen sind, die weder regelmäßig kommunizieren noch kooperieren. Daher war Training 2000 gezwungen, beide Abteilungen zu kontaktieren, aber in den meisten Fällen wurde eine der im Projekt festgelegten Kriterien nicht erfüllt oder der Kontaktperson bei der Behörde nicht bekannt. 56

57 Kapitel 2 Bedarfsanalyse Durchwegs gute Unterstützung bekamen wir von der Beratungsstelle für Immigrantinnen/Immigranten in Pesaro. Die Befragten leben hauptsächlich in der Provinz Pesaro und Urbino. Ihre Nationalität ist unbekannt. Polen Es war sehr schwierig, Testpersonen in Polen zu finden. Viele PolInnen emigrieren in andere Länder, aber wenige Fremde kommen nach Polen. Seltener kommen Immigrantinnen/Immigranten mit Behinderung nach Polen. AHE (welche die Studie durchführte) kontaktierte viele Organisationen und Vereine für Menschen mit Behinderungen und Organisationen, welche auf andere Art mit Migration oder Behinderung zu tun haben. Leider antwortete der Großteil nicht. Daher beschloss der Projektkoordinator, aufgrund ihrer Studienerfahrungen fertige EthnologiestudentInnen/-studenten hinzuzuziehen. Diese besuchten Orte, in welchen sich Migrantinnen/Migranten verstärkt niederlassen (Lodz und Warschau). Schließlich gelang es ihnen, 23 Personen zu befragen, darunter RumänInnen, Ukrainerinnen/Ukrainer und Vietnamesinnen/Vietnamesen. Forschungsergebnisse Detaillierte Ergebnisse zu den folgenden Untersuchungsfeldern können im Englischen Handbuch unter: nachgelesen werden. Profil der Befragten Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung Informationsquellen Internetzugang und Freizeitgestaltungsmöglichkeiten Probleme, mit welchen die Befragten täglich konfrontiert sind Österreichbericht und Deutschlandbericht Weiters können von der Projektwebsite ein Österreichbericht, sowie ein Deutschlandbericht heruntergeladen werden. 57

58 Kapitel 2 Bedarfsanalyse Schlussfolgerungen es gibt sicherlich finanzielle Barrieren und die Befragten sind mit wirtschaftlichen Problemen konfrontiert: nur 20% der Befragten haben reguläre Beschäftigung, 43% sind arbeitslos; nur 16% der Befragten kennen Arbeitsdienstleistungen und 7% nehmen diese in Anspruch; die Befragten beschweren sich über die Arbeitslosigkeit in den offenen Fragen Informationen über Arbeitslosenservices sollten unter Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund verteilt werden und sie sollten bei der Arbeitssuche unterstützt werden nur 8% der Befragten kennen Hilfsprojekte für Menschen mit Behinderungen und/oder für Menschen mit Migrationshintergrund; Informationen sollten unter der Zielgruppe verteilt werden, da solche Programme nicht bekannt sind und daher wenige von ihnen profitieren. die Befragten beschweren sich generell über uneinheitliche Informationen; für 41% ist es schwierig, Informationen über ihre Rechte und Privilegien zu bekommen dies wird auch in den offenen Fragen angesprochen und es wird vorgeschlagen Informationszentren für Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund einzurichten. Diese Idee sollte von den Behörden und Dienstleistungsanbietern überdacht werden. Da Migrantinnen/Migranten oft mit Unverständnis seitens der Gesellschaft konfrontiert sind, ist es wichtig, das Bewusstsein über Behinderung und verschiedene Kulturen zu stärken. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter von Behindertenorganisationen sollten lernen, offener und toleranter zu agieren und Personen mit Behinderungen und Migrationshintergrund mit Verständnis und Respekt zu begegnen. die Medien sollten in der Informationsverbreitung über Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung eine aktivere Rolle spielen; Medien sind laut Fragebögen für die Befragten keine gute Informationsquelle Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund sollte eine breite Auswahl an Freizeitaktivitäten zur Verfügung stehen, um gegen Einsamkeit anzukämpfen und ein Leben wie andere auch zu ermöglichen Befragte sehen sich bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung mit vielen Barrieren konfrontiert: am häufigsten werden finanzielle Barrieren genannt, aber auch Kommunikations- und gesellschaftliche Barrieren. Ihnen sollte geholfen werden, diese Barrieren zu überwinden, um ein Leben wie andere auch zu ermögli- 58

59 Kapitel 2 Bedarfsanalyse chen. Bürokratische Hürden werden auch erwähnt vielleicht sollten Behörden und Dienstleistungsanbieter einige Abläufe überdenken und vereinfachen die Befragten verbringen einen Großteil ihrer Freizeit zu Hause; nur 17% treffen sich mit Freunden in einem Café/einer Bar, 12% gehen ins Kino/Theater, 10% betreiben Sport; Migrantinnen/Migranten mit Behinderung sollten ermuntert werden, hinauszugehen; ihnen sollte die Möglichkeit geboten werden, ihre Freizeit so zu verbringen wie andere Personen ohne Behinderung. Die von den Projektpartnerinnen/-partner kontaktierten Organisationen erwähnten oft, dass sie keine Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund bieten. Dies beweist, dass Dienstleistungsanbieter nicht viele Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund zu ihren Kundinnen/Kunden zählen und diese keine sichtbaren Mitbürgerinnen/Mitbürger in der Gesellschaft sind. 59

60 Kapitel 3 - Implementierung Kapitel 3: Strategien zur Implementierung des Interkulturell Barrierefreien Modells Dorina Iuga, EASDP, Brüssel Ziel dieses Kapitels ist es, sowohl Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im Behindertenbereich als auch anderen Leserinnen/Lesern (Dienstleistungsanbieter im Behindertenbereich, private und öffentliche Verwaltungsbehörden, Expertinnen/Experten im Behindertenbereich und im Bereich Vielfalt und Migration) in der Umsetzung der im Handbuch dargelegten Dienstleistungsrichtlinien zu unterstützen, sodass sie diese gegenüber Interessensvertreterinnen/Interessensvertreter zur Sensibilisierung für aktuelle Herausforderungen für Menschen mit Behinderungen und Migrationshintergrund verwenden können. Entgegen der weitverbreiteten Annahme, dass Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund in einer Art Parallelgesellschaft und/oder einem Medienghetto leben, steht die Tatsache, dass Migrantinnen/Migranten keine homogene Gruppe sind. Vielmehr zeichnet sie eine Vielfalt an verschiedenen Persönlichkeiten, sozialen Hintergründen und Medienverwertungsmustern aus. Migrantinnen/Migranten mit Behinderungen gehören oft weder der Kultur des Aufnahmestaates noch jener des Herkunftslandes vollständig an. Die tiefsten Wurzeln entwickeln sie an dem Ort, an dem sie lange gelebt haben, in Beziehung zu breiten (teilweise internationalen) sozialen Netzwerken von unterschiedliche Weltanschauungen zu überbrücken und im Gleichgewicht zu halten, indem sie ihre Fülle an Erfahrungen in eine neue Identität integrieren. Angesichts dieser tiefgreifenden gesellschaftlichen und kulturellen Verwandlung scheint das politische Ziel einer nahtlosen Assimilierung höchst kontraproduktiv. Im Hinblick auf die Teilhabe an verschiedenen Dienstleistungen ist man sich weitgehend einig, dass hier für Minderheiten Ungleichheiten bestehen. Auf politischer Ebene gibt es große Fortschritte im Hinblick auf die Rechte von Menschen mit Behinderung weltweit und Kulturen, Alter, Geschlechter und Nationalitäten übergreifend. Die wichtigste Entwicklung dahingehend ist die am 3. Mai 2008 nach 20 Ratifizierungen in Kraft getretene UN Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die Konvention wurde auch von 26 EU-Mitgliedsstaaten unterzeichnet. Der Abschluss dieser Konvention durch die Europäische Gemeinschaft ist noch im Gange. 60

61 Kapitel 3 - Implementierung Inhaltlich weist die Konvention bedeutsame Veränderungen auf: Sie erkennt Behinderung nicht nur als einen Gegenstand der öffentlichen Wohlfahrt, sondern auch als eine Menschenrechtsangelegenheit und als rechtliches Thema. Sie ist auch ein Meilenstein in Bemühungen, ALLE Menschen mit Behinderungen, unabhängig von Alter, Ethnizität, Hintergrund und Glaube, dahingehend zu fördern und zu schützen, alle Menschenrechte und Grundfreiheiten gleichermaßen und im gleichen Ausmaß genießen zu können. Grundelemente der Europäischen Behindertenstrategie welche Antidiskriminierung, Gleichberechtigung und aktive Inklusionsmaßnahmen kombiniert werden in der Konvention reflektiert. Die von der Konvention anerkannten Rechte decken fast alle politischen Bereiche ab, von der Justiz zum öffentlichen Verkehr, von Arbeit und Beschäftigung zu Informationstechnologie, von der Sozial- bis hin zur Gesundheitspolitik. Die Implementierung der Konvention muss dementsprechend Teil einer strategischen Herangehensweise an die Behindertenthematik in allen EU- Staaten sein. Angesichts der starken Konvergenz der Ziele der gesamten EU-Behindertenstrategie und der UN-Konvention, zieht die Europäische Kommission in Erwägung, dass Themen, die mit der Implementierung der Konvention auf europäischer Ebene zu tun haben, von jedem EU- Land diskutiert werden muss, damit die Verbesserung der Lebensqualität für ALLE Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden kann. Die in der Konvention dargelegten Grundsätze sollten Grundlage jeder Initiative sein, welche im Bereich der gesellschaftlichen Inklusion von Menschen mit Behinderungen und Migrationshintergrund gestartet werden. Artikel 3 hebt die Grundrichtlinien der vorliegenden Konvention hervor, besonders der Respekt für die angeborene Würde, individuelle Autonomie, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, und Unabhängigkeit; Nicht-Diskriminierung; volle und wirksame Teilnahme und Inklusion in der Gesellschaft; Respekt für Verschiedenheiten und Akzeptanz von Menschen mit Behinderungen als Teil der menschlichen Vielfalt und Menschlichkeit; Chancengleichheit; Zugänglichkeit, Gleichberechtigung von Männern und Frauen. Beim grundsätzlichen Thema der Zugänglichkeit (Artikel 9) verlangt die Konvention, dass die Mitgliedsstaaten alle Arten von Hindernissen und Barrieren, die Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Verkehrsmitteln, öffentlichen Einrichtungen und Dienstleistungen sowie Informations- und Kommunikationstechnologien erschweren könnten, zu erkennen und zu beseitigen. 61

62 Kapitel 3 - Implementierung Die Konvention erwähnt auch das Recht von Menschen mit Behinderungen auf ein unabhängiges Leben, auf Inklusion in die Gemeinschaft, zu bestimmen, wo und mit welcher Person sie zusammen leben wollen und auf Zugang zu unterstützenden Dienstleistungen zuhause, in ihrem Wohnort und in ihrer Gemeinschaft (Artikel 19). Persönliche Mobilität und Unabhängigkeit müssen gefördert werden, indem die persönliche Mobilität finanziell tragbarer gemacht wird, Mobilitätstraining und Zugang zu Mobilitätsstützen und -apparaten sowie zu unterstützenden Technologien und Wohnassistenz geboten werden (Artikel 20). Mitgliedsstaaten sind durch die Konvention ebenso verpflichtet, einen Zugang zu Grundund Sekundarschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen sicherzustellen. Bildung muss Menschen mit Behinderungen dabei fördern, Teil der Gesellschaft zu sein, ihre Würde und ihr Selbstwertgefühl zu steigern und ihre Persönlichkeit, Fähigkeiten und Kreativität weiterzuentwickeln (Artikel 24). Menschen mit Behinderungen haben gleiches Recht auf Arbeit und Lebensunterhalt. Mitgliedsstaaten sollen Diskriminierung am Arbeitsplatz abschaffen, selbstständige Arbeit fördern, Unternehmen dazu auffordern, Menschen mit Behinderungen am sowohl am öffentlichen als auch am privaten Sektor einzustellen, und sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz angemessene Unterstützung erhalten (Artikel 27). Alle Mitgliedsstaaten sollen diesen von der Konvention dargelegten Rechten zustimmen, um sicherzustellen, dass ALLE Menschen mit Behinderung, unabhängig von Herkunft und Ethnizität Chancengleichheit und gleichen Zugang zu sozialen und anderen Dienstleistungen erfahren. Jedoch gibt es, trotz diesen Entwicklungen auf politischer Ebene, noch immer Ungleichheiten bei Minderheiten im Hinblick auf die Teilhabe an verschiedenen Dienstleistungsarten. Im vorherigen Kapitel dieses Handbuchs wurde eine Analyse der Bedarfe und Barrieren von Menschen mit Behinderungen und Migrationshintergrund angestellt. Die Ergebnisse bewiesen, dass Menschen mit Behinderungen und Migrationshintergrund noch immer mit Barrieren und Problemen beim Zugang zu Dienstleistungen konfrontiert sind. Die negative Einstellung gegenüber Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund, unzureichende Dienstleistungen und finanzielle Unterstützung, Arbeitslosigkeit, Verständnislosigkeit bei der allgemeinen Bevölkerung, Mangel an strukturierten, zugänglichen Informati- 62

63 Kapitel 3 - Implementierung onen über Programme, Rechte und relevante Dienstleistungen, unzureichende Freizeitaktivitäten, mangelnder Zugang zu und Verfügbarkeit von Dienstleistungen dies sind nur einige aber wesentliche alltägliche Barrieren zur sozialen Inklusion von Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund. Daher müssen Bürgerinnen/Bürger und Expertinnen/Experten gleichermaßen ihre Denk- und Handelsweise korrigieren, um bessere Lebensbedingungen und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen möglich zu machen. Damit dies gelingt, schlagen wir drei unten ausgeführte Grundkonzepte vor: a) Veränderungsmanagement b) Vernetzung, c) Lobbying-Kampagnen. Veränderungsmanagement Kultureller Kontext und Infrastruktur Die Prämisse dieses Projekts ist, dass Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund Opfer doppelter Ausgrenzung sind: aufgrund ihrer Ethnizität und ihrer Behinderung. Forschungen in Europa und den Vereinigten Staaten haben ergeben, dass eine Behinderung oder rein Migrationshintergrund die betreffenden Personen so stigmatisiert, dass Barrieren zur vollen Teilhabe an Bildung, Arbeit und Gesellschaft entstehen. Im Hinblick auf die Teilhabe an verschiedenen Dienstleistungen haben sowohl internationale Forschungen als auch Forschungen im kleineren Rahmen (siehe Kapitel 2) gezeigt, dass für Minderheiten viele Ungleichberechtigungen herrschen. Dienstleistungen orientieren sich traditionellerweise an der Ethik der Mehrheitskultur. Wenn nun eine Person mit Behinderung einer Kultur angehört, welche Gruppenverhalten vor Individualität stellt, in einer Kultur um Rat sucht, in der Individualität groß geschrieben wird, so werden Schwierigkeiten offensichtlich. Eine Art, dieses Problem zu lösen, wäre VertreterInnen auf allen Ebenen dieses Systems hinsichtlich kultureller Sensibilisierung weiterzubilden. Für die Implementierung eines interkulturell barrierefreien Modells müssen alle Arten von Dienstleistungen und Bildungs- und Beschäftigungssysteme ihr Angebot an den jeweiligen kulturellen Kontext und die Erwartungen anpassen. Es gibt noch immer Dienstleistungsanbieter, die den kulturellen Hintergrund als in ihrer Arbeit nicht relevant genug einstufen. Wenn der kulturellen Vielfalt nicht genug Aufmerksamkeit geschenkt wird oder der Begriff nicht ausreichend verstanden wird, so wird es schwierig, jene Dienstleistungsempfängerinnen/-empfänger mit anderem kulturellen Hintergrund angemessen zu unterstützen. 63

64 Kapitel 3 - Implementierung Es könnte beispielsweise wichtig sein zu wissen, dass in asiatischen Kulturkreisen Autoritätspersonen, Vergangenheit und Privatsphäre sehr wichtig sind, während in afrikanischen Kulturkreisen Einzelpersonen und die Familie hoch geschätzt und große Organisationen eher mit Misstrauen begegnet werden. Naturgemäß variieren diese kulturellen Unterschiede je nach sozioökonomischer Lage, Region, usw. Jedoch ist es wichtig, zumindest über ein Grundwissen und Grundverständnis zu verfügen, bevor man Personen dieser oder anderer Kulturkreise Dienstleistungen anbietet. Weiters dienen in diesen Kulturen Familien als eine Stütze; daher müssen Dienstleister erkennen, wie wichtig die aktive Teilhabe der Familie am Prozess ist. Daher ist eine Umstrukturierung der Dienstleistungen nötig. Mehr denn je müssen sich Dienstleistungen weiterentwickeln und an kulturelle Anforderungen und sich ändernde Bedürfnisse anpassen. Dienstleistungen müssen an den Menschen gebracht werden und nicht umgekehrt. Leserinnen/Leser sollten zwei weitere wichtige Aspekte nicht außer Acht lassen: die verschiedenen Lebensarten und Gründe von Migration. Es gibt verschiedene Arten von Migrantinnen/Migranten mit Behinderung: solche, die sich für ein Nomadenleben entschieden haben, solche, die freiwillig emigrieren, und solche die durch Krieg und/oder politische Umstände entwurzelt wurden. Zusammen mit der Einstellung der Aufnahmegesellschaft beeinflusst die Art der Migration die Herangehensweise an Assimilation. Darüber hinaus kann sich die Bereitschaft, sich anzupassen, von Generation zu Generation ändern. Sie wird wiederum stark von den Möglichkeiten beeinflusst, welche die Aufnahmegesellschaft bietet (unter Aufnahmegesellschaft verstehen wir die dominierende Kultur, mit welcher Migrantinnen/Migranten konfrontiert werden). Wichtig ist, sich mit anderen Dienstleistungsanbietern zu vernetzen, um Menschen mit Behinderungen und Migrationshintergrund die am besten passende Art von Dienstleistung bieten zu können: z.b. Fernunterstützung, tägliche Unterstützung, Unterstützung durch Informations- und Kommunikationstechnologien oder Unterstützung durch Expertinnen/Experten in Migrationsangelegenheiten (anstelle von Behindertenexpertinnen/-experten oder Geistlichen). Wie bereits erwähnt müssen wir beim Dienstleistungsangebot kultursensibel vorgehen, um eventuelle Ungleichberechtigungen von Dienstleistungsempfängerinnen/-empfängern mit Migrationshintergrund zu vermindern. Wenn über Kultur und Behinderung gesprochen wird, so beginnt man mit der Annahme, dass Behinderung in der jeweiligen Kultur geschaffen wird und die gesellschaftliche Bedeutung dieses Phänomens widerspiegelt. Behinderung ist eine kulturelle Realität, die stark von Zeit und Ort abhängig ist. Was Behinderung bedeutet ihre Ursachen, Reaktionen, Stigmas 64

65 Kapitel 3 - Implementierung ist von Gruppe zu Gruppe verschieden. Das Personal von Behindertenorganisationen müssen dies verstehen, um eine Situation richtig einschätzen zu können, da der kulturelle Kontext stets einen Einfluss auf Kommunikationsarten hat und bestimmt, wie Informationen aufgenommen werden. Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in Behinderteneinrichtungen verbringen oft ihre gesamte Ausbildung und Arbeitsjahre, ohne sich über kulturelle Vielfalt Gedanken zu machen. Daher ist es für Einrichtungen und die öffentliche Hand wichtig, das Personal den Werten und Prinzipien entsprechend, welche diesem Handbuch und dem Projekt zugrunde liegen, auszubilden. Weiters erfordern die Adaptierung der Arbeitsmethoden, der Infrastruktur und der verfügbaren Instrumente für ein optimales Dienstleistungsangebot eine vorsorgliche Herangehensweise seitens der Geschäftsführung. Für Dienstleistungsanbieter und Behörden bedeutet das eine Investition in Ausbildung und Weiterbildung des Personals auf allen Ebenen. Übertragen auf den Dienstleistungssektor bedeutet dies, dass das Personal sich Know-How über Vielfalt in der Inklusion in Theorie und Praxis aneignet (Kultur, Sprachbarrieren, Respekt, Bedeutung von Behinderung in der jeweiligen Kultur). Es ist wichtig, dass die Aus- und Weiterbildung mit Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter mit Kundinnenkontakt/Kundenkontakt geschieht, da diese direkt mit den Menschen zu tun haben. Ebenso sollten Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im mittleren und höheren Management teilnehmen, um Dienstleistungen in Folge angemessen adaptieren zu können. Geschäftsführerinnen/Geschäftsführer müssen ebenfalls ihre Kräfte investieren, um dieses Handbuch erfolgreich umzusetzen. Nachhaltige Veränderungsprozesse bestehen normalerweise aus vier Phasen: Strategie, Design, Umsetzung und Konsolidierung. Bedeutungsmanagement Geschäftsführerinnen/Geschäftsführer sollten einen Teil ihrer Energie in die Strategie- und Designphasen des Prozesses investieren, in welchen es gilt, Werte, Prinzipien und Ziele der Veränderungen zu entwickeln, zu erklären und zu fördern. Umsetzungs-, Evaluierungs- und Feinabstimmungsmanagement Nach der Reflektion kommt das Handeln. Sind die Prinzipien einmal ausgeführt, ist es an der Zeit, sie in die Tat umzusetzen: Das Management muss seiner Einrichtung klar machen, dass die Veränderungen notwendig sind. Daher muss viel Energie in die Entwicklung von Methoden, Mechanismen und Strukturen investiert werden, welche die Mehrheit des Personals von den geplanten Veränderungen überzeugt. 65

66 Kapitel 3 - Implementierung Konsolidierungs- und Nachhaltigkeitsmanagement Das Management muss ferner einen wichtigen Teil seiner Energie in die Konsolidierungsphase investieren. Es gibt noch immer einen Teil der Bevölkerung/des Personals, der Veränderungen misstrauisch gegenübersteht. Daher ist es wichtig zu versuchen, auch diese Personen von der Notwendigkeit der Veränderungen zu überzeugen. Dies ist eine wichtige und herausfordernde Periode, da sich hier schlussendlich die Qualitäten der Veränderungen zeigen werden. 66

67 Kapitel 3 - Implementierung Checkliste mit den wichtigsten Konzepten und Handlungsschritten bei den Dienstleistungsarten 1/ Bedarfsanalyse: Evaluierung der Bedarfe, Fähigkeiten und Erwartungen der Personen (Personen mit Behinderungen und Migrationshintergrund und ihre Familien) 2/ Maßgeschneiderte Dienstleistungen, die kulturelle, sprachliche und religiöse Unterschiede/Barrieren berücksichtigen und bei der Zielgruppe Zustimmung und Anerkennung finden 3/ Familienhierarchie und Sprachbarrieren: für eine Vielfalt an Kulturen maßgeschneiderte DIenstleistungen 4/ Berücksichtigung von fünf Voraussetzungen: Zugang zu Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund, Verfügbarkeit der Dienstleistungen, Leistbarkeit der Dienstleistungen, Anpassungsfähigkeit der Dienstleistungen, Annahme der Dienstleistungen: für viele Dienstleistungsempfängerinnen/empfänger mit Migrationshintergrund ist die Bereitstellung einer Dienstleistung oft direkt mit der Akzeptanz der Dienstleistung verbunden. Traditionen und Auffassungen des Begriffs Behinderung sind oft in der Herkunftsgesellschaft so festgewurzelt, dass es schwierig ist, eine Dienstleistung, die als inakzeptabel gelten könnte, anzunehmen. 5/ Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter 6/ Investition in neue Aktivitäten, die eine höhere Mobilität von Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und Personen mit Behinderungen fordern, z.b. IT-Materialien. 7/ Kommunikation und Feiern eines jeden (kleinen) Meilensteins, den die Organisation erreicht hat, z.b. durch Updates auf der Webseite, Lagebesprechungen und interne Newsletter. Abgesehen von einer Veränderung in der Art und Weise, wie Dienstleistungen angeboten werden, gibt es eine weitere wichtige Maßnahme in der Implementierung des Interkulturell Barrierefreien Modells: die Vernetzung. 67

68 Kapitel 3 - Implementierung Der Aufbau von Netzwerken Die Vernetzung ist ein wichtiges Werkzeug um eine Strategie erfolgreich zu implementieren. Richtig eingesetzt fördert die Vernetzung Veränderungen in der öffentlichen Meinung, baut Barrieren ab und verhindert somit, dass Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund von sozialen Dienstleistungen, Arbeitsplätzen, Lebenslangem Lernen und anderen DIensleistungsarten ausgegrenzt werden. Die Vernetzung beginnt innerhalb der Organisation und mit bereits existierenden Kontakten und baut darauf auf. Dienstleistungsanbieter sollten ihre Kampagnen damit starten, existierende Kontakte auszuweiten, indem sie: Die Kontakte ihrer Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und Familien von Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund verwenden, Konferenzen und Veranstaltungen besuchen, um Informationen zu sammeln, In der Region nach relevanten AkteurInnen recherchieren, wie etwa LokalpolitikerInnen, Entscheidungsträgerinnen/Entscheidungsträger, lokale und regionale Administration, Ministerien, Mitglieder des nationalen und Europäischen Parlaments, usw. Methoden: persönliche Meetings, Interviews, s, Telefonate Weitergabe von aktuellen Informationen aus den Bereichen Behinderung und Migration Jede Möglichkeit für die Bewusstseinsbildung nutzen über Probleme und Barrieren, mit welchen Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund konfrontiert sind. Darüber hinaus sollten Dienstleistungsanbieter aktives Management von Interessensvertreterinnen/-vertretern verfolgen, was in diesem Fall bedeutet, mit Interessensvertreterinnen/- vertretern zu diskutieren und sie auffordern, auf nötige Veränderungen zu reagieren und diese zu beeinflussen, besonders: Behörden und öffentliche Verwaltungen auf nationaler, regionaler und/oder lokaler Ebene, welche in den oben genannten Angelegenheiten etwas zu sagen haben, Gewerkschaften, ArbeitgeberInnennetzwerke, Dienstleistungsanbieter und Expertinnen/Experten, die aktiv in diesen Prozess eingebunden werden müssen, um eine Umgebung zu schaffen, welcher das Prinzip zugrunde liegt, dass Migrantinnen/Migranten mit Behinderung angestellt werden können wie andere auch und dass ein breiteres Angebot an Lebens- 68

69 Kapitel 3 - Implementierung langem Lernen und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund eine Win-Win Situation für alle Beteiligten ist. Checkliste mit den wichtigsten Konzepten und Handlungsschritten beim Dienstleistungsangebot 1/ Existierende Kontakte ausweiten 2/ Neue Kontakte finden und umwerben: z.b. zuständige Mitglieder der nationalen und europäischen Parlamente; zuständige nationale, regionale, lokale Behörden 3/ Bewusstseinsbildung bei existierenden und neuen Kontakten 4/ Die Mitarbeit der Interessensvertreterinnen/-vertreter verfolgen, sodass sie auf nötige Veränderungen reagieren und diese beeinflussen 5/ Bei Konferenzen und Veranstaltungen vertreten sein, um die Sichtbarkeit der eigenen Organisation zu gewährleisten und auf die Herausforderungen aufmerksam zu machen, die Sie und Ihre Dienstleistungsempfängerinnen/-empfänger sich stellen müssen Eine erfolgreiche Vernetzung benötigt Lobbying und Kampagnen. 69

70 Kapitel 3 - Implementierung Strategien für Lobbying und Kampagnen Ein weiterer wichtiger Schritt in der Entwicklung von Strategien, welche die Implementierung des Interkulturell Barrierefreien Modells unterstützt, ist die Bewusstmachung der Bedürfnisse und Barrieren von Migrantinnen/Migranten mit Behinderungen. Lobby-Kampagnen sollten relevante Behörden, das Management von Dienstleistungsanbietern und andere wichtige Interessensvertreterinnen/Interessensvertreter ansprechen, welche die Integration von Migrantinnen/Migranten mit Behinderungen beeinflussen können. Dafür ist es zuerst wichtig, die Hauptakteure auf dem Gebiet ausfindig zu machen, welche potentiell die Implementierung des Interkulturell Barrierefreien Modells und dessen Grundprinzipien unterstützen würden. Auf den Gebieten Behinderung und Migration sind die Hauptzielgruppen der Kampagne: a) die relevanten Behörden (auf beiden Gebieten) auf allen Ebenen (national, regional, lokal) b) Direktorinnen/Direktoren, Vorstände, Geschäftsführerinnen/Geschäftsführer von Dienstleistungsanbietern (auf beiden Gebieten), NGOs und GOs (auf beiden Gebieten) c) Forscherinnen/Forscher und andere Expertinnen/Experten auf beiden Gebieten Sind einmal die Interessensvertreterinnen/-vertreter bekannt, werden Rollen und Verantwortungen an die entsprechenden Kategorien verteilt, sodass jeder weiß, wer was tut. Weiters ist es wichtig, eine Kommunikation aufzubauen und einen Handlungsplan maß zuschneidern, welcher die spezifischen Bedürfnisse und Erwartungen der jeweiligen Kategorien anspricht. Jede Organisation sollte diese Richtlinien an ihr Profil und ihren Bedarf anpassen können. 70

71 Kapitel 3 - Implementierung Checkliste mit den wichtigsten Handlungsschritten für Dienstleister 1/ Interessensvertreterinnen/-vertreter ausfindig machen, die das Modell und seine Prinzipien unterstützen, ergänzen und umsetzen können 2/ Mit ihnen über dieses Projekt und die Bedürfnisse und Barrieren von Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund beim Zugang zu Dienstleistungen sprechen 3/ Kooperationsrichtlinien mit anderen Hauptakteure auf allen Ebenen der Gebiete Behinderung und Migration entwickeln: Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund und ihre Familien (zuerst), Management von Dienstleistungsanbietern sowie NGOs und GOs auf beiden Gebieten, Forscherinnen/Forscher und andere Expertinnen/Experten auf beiden Gebieten 4/ Handlungen eruieren, welche jede spezifische Kategorie von Interessensvertretung abdecken 5/ Informationsaustausch mit Hauptakteuren über die Veränderungen und Entwicklungen auf diesen Gebieten Schlussfolgerung Die Herausforderung einer verbesserten sozialen Inklusion von Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund ist komplex und vielschichtig. Eine Inklusion in die Gesellschaft und Zugang zu (besseren) Dienstleistungen ist dann erfolgreich, wenn: die Fähigkeiten und nicht die Behinderung der Person in den Vordergrund gestellt wird, Gesellschaftliche Einstellungen sich ändern, auch bei Migrantinnen/Migranten mit Behinderungen und deren Familien (offene und sensible Kommunikation) Ausstattung der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter mit richtigem Wissen, Strategien, Fähigkeiten und Methoden, Menschen mit Behinderung durch nachhaltige Bildung, Arbeit und Zugang zu nötigen Dienstleistungen zu unterstützen 71

72 Kapitel 3 - Implementierung Fachliteratur und Links zur Implementierung INCA Assessor Manual (European project supported by the Leonardo da Vinci programme of DG Training and Education); From Handicap to disability: language use and cultural meaning in the United States, Patrick J. Devlieger, Disability and Rehabilitation, 1999, Vol. 21, No. 7, p ; Rejoinder: the culture and disability perspective on disability, Patrick J. Devlieger, Disability and Rehabilitation, Vol. 22, No. 11, p ; Economic and Social Implications of Migration, Dr. Nigel Harris, Dr. demetrios Papademetriou, EPC Issue Paper N 2, , EPC, p Defining social services in Europe. Between the Particular and the General, Dr. Peter Herrmann, Albert Bradstätter, Dr. Cathal O Connell (Eds.), Nomos, April 2007, p Webseiten der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Beschäftigungspolitik, Soziales und Chancengleichheit: (letzter Zugriff ) 72

73 Kapitel 4 Sensibilisierung/Training Kapitel 4: Kurrikulum zur Sensibilisierung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im Behindertenbereich Uwe Erbel, Constanze Schnepf und Johanna Stutz, IBIS - Interkulturelle Arbeitsstelle e.v., Deutschland Ziel des Kapitels Dieses Kapitel beschreibt die Basis für ein Training, das den interkulturellen Zugang im Behindertenbereich verbessert. Bevor ein solches Training organisiert werden kann, sollte man über die Komplexität von Kultur, Diskriminierung, persönlichen und institutionellen Barrieren im Zusammenhang mit Behinderung und Migration Bescheid wissen. Der Teil dieses Kapitels über Behinderung basiert zum Großteil auf die Ergebnisse der zu Beginn des Projekts ALL INCLUSIVE durchgeführten Bedürfnisanalyse. Nach diesem Kapitel werden Leserinnen/Leser wissen, dass das Erlernen interkultureller Kompetenzen ein Prozess ist, in welchem Dienstleister Wissen über interkulturelle Öffnung ansammeln und Einfühlvermögen, Offenheit und Toleranz entwickeln. Es ist wichtig, alle Menschen als Individuen zu sehen und zu erkennen, dass es keine allgemeingültigen Verhaltensmuster für alle Menschen gibt. So ist alles interkulturelles Lernen mehr ein Resultat von Erfahrungen als von faktischem Wissen. Fachpersonen sollten auswendig wissen, wie interkulturelles Lernen funktioniert. Mit den Vorschlägen in diesem Handbuch sollten erfahrene Trainerinnen/Trainer Trainings für den interkulturellen Öffnungsprozess veranstalten können, welche die interkulturelle Kompetenz verbessern sollen. Begründung Die interkulturelle Öffnung öffentlicher und privater Organisationen im Behindertenbereich ist ein wichtiger Schritt für alle Immigrationsgesellschaften und, im Hinblick auf das Projekt ALL INCLUSIVE, speziell für Gesellschaften in der Europäischen Union. Sozialhilfesysteme diskriminieren immer noch auf unterschiedliche Arten und beinhalten Barrieren für Migrantinnen/Migranten. Soziale Dienstleistungen in Europa müssen ihre Institutionsrichtlinien der Realität der steigenden Immigrationsraten aufgrund von Naturkatastrophen, Aufständen, Menschenrechtsverletzungen, Armut und Kriegen anpassen. Einer Studie der Caritas im Jahr 2003 zufolge haben Dienstleistungen und Einrichtungen des Sozial- und 73

74 Kapitel 4 Sensibilisierung/Training Gesundheitswesens mangelnde Qualitätsstandards. Aufgrund der Forschungsergebnisse hat die Caritas (vgl. Deutscher Caritasverband e. V. 2004) ein Modell der interkulturellen Öffnung ihrer Dienstleistungen entwickelt. Um die Zugänglichkeit des Behindertensektors für Migrantinnen/Migranten zu gewährleisten, ist es notwendig, ihre Bedürfnisse und soziokulturellen Hintergründe zu beachten. Organisationen müssen diese Aspekte in den Beratungen und in der Praxis berücksichtigen; Lehrlingsausbildungs- und Weiterbildungsstellen müssen sie in ihre Kurrikula integrieren. Die Betreuung von Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund ist immer noch karg und Migrantinnen/Migranten werden auf verschiedenen Ebenen benachteiligt. Auf der einen Seite haben sie eine abweisende Haltung gegenüber den Einrichtungen, auf der anderen schaffen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter von Sozialdiensten Barrieren. In diesem Kapitel werden die Bedingungen für einen funktionierenden interkulturellen Prozess klargestellt. Begriffserklärungen und Aspekte der Interkulturellen Öffnung Nutzerinnen/Nutzer dieses Handbuchs erfahren in diesem Kapitel über die Bedeutung von Begriffen wie Behinderung, Kultur, Stereotypen und Vorurteile und Diskriminierung sowie über interkulturelle Aspekte, die den Rahmen für einen interkulturellen Öffnungsprozess in Einrichtungen im Behindertenbereich bieten. Behinderung Im Hinblick auf eine multikulturelle Kundinnengruppe/Kundengruppe darf nicht angenommen werden, dass Behinderung in allen Kulturen gleich verstanden wird. Weiters muss erkannt werden, dass z.b. eine leichte intellektuelle Beeinträchtigung in manchen Industrieländern nicht als Behinderung angesehen wird, die Unfruchtbarkeit einer Frau jedoch schon. Es scheint notwendig, eine international geltende Definition zu geben. Die WHO (World Health Organisation) beschreibt Behinderung als: ein Überbegriff, welcher Beeinträchtigungen, Handlungslimitierungen und Teilnahmeeinschränkungen. Eine Beeinträchtigung bezieht sich auf die Körperfunktion oder -struktur; eine Handlungslimitierung ist ein Hindernis beim Ausführen einer Aufgabe oder Handlung; und eine Teilnahmeeinschränkung ist ein Problem einer Person bei der Teilhabe in verschiedenen Lebenssituationen. Behinderung ist also ein komplexes Phänomen, welches die Zusammenhänge zwischen den Körpermerkmalen einer Person und den Merkmalen der Gesellschaft, in welcher sie lebt, reflektiert. (vgl. WHO) 74

75 Kapitel 4 Sensibilisierung/Training Kultur als komplexes Konzept Bevor eine Diskussion über den Begriff interkulturell stattfinden kann, ist es notwendig, über das Konzept Kultur nachzudenken. Gerade weil es ein weitverbreitetes, oft verallgemeinerndes und vereinfachtes Verständnis von Kultur gibt, macht es Sinn, eine offene und dennoch angemessene Vorstellung des Begriffs als Basis für eine gemeinsame Diskussion zu bekommen. Im Hinblick auf das Training für einen interkulturellen Öffnungsprozess beschäftigt sich dieses Kapitel mit Konzepten aus dem Bildungsbereich. In einigen Aspekten haben Sozialwissenschaften, Bildungswissenschaften und Völkerkunde gemeinsame Auffassungen über die Bedeutung und Funktion von Kultur. Bedeutungen, die im Alltag Orientierung geben, dienen als Landkarte der Bedeutungen, als Bedeutungsnetzwerk, (Clarke 1979 et.al.: 110; Geertz 1983: in Auernheimer 1995), Repertoire symbolischer Bedeutungen (vgl. Auernheimer 1995: 110), Muster und symbolische Systeme (vgl Leiprecht 2004: 16). Einfacher ausgedrückt ist Kultur eine Reihe von Einstellungen, Glauben, Verhaltensnormen, Grundauffassungen, Werten, Traditionen, Ritualen, Wissen und Kommunikationsformen, welche eine Gruppe gemeinsam hat und die das Verhalten der Mitglieder dieser Gruppe beeinflussen. Außerdem trägt jedes Mitglied auch seinen eigenen Teil zu seinem persönlichen Lebensstil bei (cp. Leiprecht 2004: 10). Wie zuvor erwähnt beeinflussen individuelle Wahrnehmungsmuster und Paradigmen das Verhalten jeder Person in der Interaktion mit Personen aus anderen Kulturkreisen. Man wird mit anderen Wertesystemen und Normen in anderen Realitäten (cp. Daðdeviren/Lüchtefeld in Fit für Europa 2007 ) konfrontiert, was Missverständnisse und Konflikte hervorrufen könnte (cp. Auernheimer 1995: 1 ff). Der Auffassung des Sozialwissenschaftlers Clarke zufolge kann sich Kultur in Objekten und Strukturen materialisieren (1979 cp. Auernheimer 1995: 111). Auernheimer (1995) spricht von Gruppenstrukturen, welche die zwischenmenschliche Kommunikation gestalten. Den vorherigen Definitionen zu Kultur folgend und die Beziehung zwischen Kultur und Sprache in der Kommunikation berücksichtigend, stellt Agar (1994) die Überlegung an, dass Kultur in der Sprache umgesetzt wird und Sprache mit Kultur beladen ist (cp. Heringer 2004: 105,113). Daher ist es wichtig, Kultur nicht mit nationalen und regionalen Grenzen abzustecken, sondern sie als durchdringbares System zu sehen, das Wandel, Überlagerungen und Anpassungen zulässt. Es darf auch nicht angenommen werden, dass sich alle Mitglieder einer Kultur gleich verhalten. Das bedeutet, dass kulturelle Kontexte das Denken und Verhalten der Individuen absolut bestimmt. (cp. Leiprecht 2004: 11 ff). Leiprecht (2004) und Auernheimer (1995), Vertreter des Bildungsbereichs, stimmen überein, dass Kultur in einen lebenslangen Prozess eingebettet ist und nicht als statisches System verstanden werden kann. 75

76 Kapitel 4 Sensibilisierung/Training Interkulturelle Kommunikation Kommunikation ist ein wichtiger Bestandteil von Kultur. Mitglieder müssen als Individuen gesehen werden, die verschiedene kulturelle Merkmale der kulturellen Gruppe aufweisen, der sie angehören. Treffen Mitglieder verschiedener Kulturgruppen aufeinander, treffen auch verschiedene Kommunikationsformen aufeinander und das Potential für Missverständnisse ist höher als in der Kommunikation zwischen Mitgliedern der gleichen Kulturgruppe. Gaitanides (2003) beschreibt das von Khanide entwickelte PSK-Handlungsmodell, welches die verschiedenen Aspekte in der Interaktion zwischen Migrantinnen/Migranten und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in Sozialdiensten aufzeigt, die notwendig sind, um einen ethnozentrischen Blick auf den Kunden oder die Kundin zu vermeiden. Die Persönlichkeit der Kundinnen/Kunden muss im Vordergrund stehen; Kategorien wie Alter, Sozialisierung und Bildungsgrad haben Einfluss auf die Analyse von interkulturellen Begegnungen. Die nationale Herkunft, die oft mit Kultur gleichgestellt wird, verliert an Bedeutung und der konkrete Fall rückt in den Vordergrund. Trotzdem ist Kultur in allen Lebensbereichen präsent und formt somit Identitäten. Kultur in interkulturellen Situationen zu ignorieren würde die Handlungskompetenzen beeinträchtigen. (vgl. Mecheril 1998) Handlungsmodell nach Marina Khanide (vgl. Gaitanides 2003) 76

77 Kapitel 4 Sensibilisierung/Training Einerseits ist das individuelle soziokulturelle Gepräge der Beteiligten, andererseits die Beziehung zwischen den Beteiligten und der Umgebung relevante Faktoren in einer erfolgreichen Kommunikation (cp. Fit für Europa 2004). Schulz von Thun gestaltete eines der bekanntesten Kommunikationsmodelle zwischen zwei oder mehr Personen. Dieses Modell erkennt drei relevante Elemente im Kommunikationsprozess: Sender/Senderin Botschaft Empfänger/Empfängerin Die vom Sender/von der Senderin übermittelte Botschaft ist verschlüsselt und wird vom Empfänger/ von der Empfängerin entschlüsselt. Die Interpretation des Empfängers/der Empfängerin könnte sich nun stark von jener des Senders/der Senderin unterscheiden. Die Antwort des Empfängers/der Empfängerin wird als weitere Botschaft gesehen; daher sind die Rollen des Senders/der Senderin und des Empfängers/der Empfängerin austauschbar. Dieses Modell beschreibt auch vier relevante Faktoren für die Interaktion zwischen Sender/Senderin und Empfänger/Empfängerin: faktischer Inhalt Selbstoffenbarung Zusammenhang Appell Der faktische Inhalt ist die faktische Information, die der Sender/die Senderin übermitteln will. Die Selbstoffenbarung gibt persönliche Informationen über den Sender/der Senderin preis (auch ungewollt), die über Einstellungen und Werte Auskunft geben. Zusammenhang hat mit der Wertschätzung und Einstellung gegenüber dem Empfänger/der Empfängerin zu tun. Die Botschaft wird von Ton und Ausdrucksweise bestimmt. Der Appell ist ein Befehl, den der Sender/die Senderin übermitteln will. Die Botschaft soll das Verhalten des Empfängers/der Empfängerin beeinflussen. Entweder wird dies direkt oder indirekt vermittelt. Verschiedene Merkmale auf beiden Seiten könnten Missverständnisse und zwischenmenschliche Konflikte hervorrufen (cp. Schulz von Thun 1981: 13 f.). [Different attributions and features on both sides could produce misunderstandings and interpersonal conflicts. (cp. Schulz von Thun 1981: 13 f.)] 77

78 Kapitel 4 Sensibilisierung/Training Es sollte festgehalten werden, dass die oben genannten Aspekte bei allen Kommunikationen nicht gleich stark vertreten sind; die Verteilung ist von der Situation abhängig. Für Beteiligte in interkulturellen Situationen ist es wichtig, sich bewusst zu sein, dass die eigene kulturelle Perspektive relativ ist. Kulturell definierte Interaktionen und westeuropäische Standards sind nicht allgemeingültig und müssen daher hinterfragt werden. Es muss jedoch auch berücksichtigt werden, dass die in der Allgemeinen Menschenrechtserklärung von 1948 festgehaltenen universellen Rechte die vertragliche Basis für alle zwischenmenschlichen Beziehungen bilden. Daher sollten alle, Fachkräfte wie Kundinnen/Kunden, Verhaltensweisen ablehnen, die sich gegen die menschliche Würde richten, vor allem wenn sie nicht menschenrechtskonform sind. Interkulturell vs. Multikulturell Auf internationaler Ebene bietet die pädagogische Terminologie verschiedene Interpretationen der Konzepte interkulturell und multikulturell, welche aus Kontroversen in verschiedenen Gesellschaften entstanden sind. Deutschland, zum Beispiel, bietet eine Reihe verschiedener Definitionen für beide Begriffe: auf der einen Seite beeinflusst Migration den Charakter einer Gesellschaft in einem Prozess ständiger Veränderung, und auf der anderen müssen sich einige Konzepte noch immer auf pädagogischer, politischer und sozialer Ebene durchsetzen. (vgl. Hohmann 1983). Weiters ist die interkulturelle Bildung eine Reaktion auf eine multikulturelle und multiethnische Gesellschaft (Essinger/Graf 1984, Pommerin 1984 in Auernheimer 1995: 1-2) und ist eine Strategie für ein erfolgreiches Gemeinschaftsleben in einer multikulturellen Gesellschaft (vgl. Glowka et.al. 1987). Der Begriff interkulturell beschreibt eine (diskursive) Interaktion zwischen Kulturen, während multikulturell eine Koexistenz der Kulturen beschreibt (vgl. Auernheimer 1995: 1-2). In der französischen Pädagogik dominiert in diesem Zusammenhang der Gedanke der education interculturelle, während im angelsächsischen und angloamerikanischen Bereich von multikultureller und antirassistischer Bildung die Rede ist (vgl. Lee 1992). Es mangelt jedoch noch an präzisen Definitionen (vgl. Friesenhahn 1988). Die deutsche Auffassung von interkultureller Bildung scheint für dieses Handbuch am dienlichsten (vgl. Auernheimer 1995: 1,3). Stereotypen and Vorurteile Stereotypen basieren auf der Annahme, dass alle Mitglieder einer kulturellen, ethnischen oder nationalen Gruppe gleiche Verhaltensmuster, Einstellungen, Bräuche und Konventionen vertritt. Solche Verallgemeinerungen leugnen den Individualismus der einzelnen Perso- 78

79 Kapitel 4 Sensibilisierung/Training nen. Stereotypen kategorisieren die Welt in gut und schlecht. Sie halten uns auf dem Teppich und erlauben uns, Prioritäten zu setzen. Stereotypen können als feste Überzeugungen und Einstellungen verstanden werden, die bestimmte Gruppen kategorisieren. Ein Mangel an Informationen ist oft der Grund von Verallgemeinerungen; der Kontakt mit der anderen Gruppe könnte jedoch diese Annahmen durchaus bestätigen. Stereotypen sind nicht unbedingt negativ sein. Positive Stereotypen können Mitgliedern bestimmter soziokultureller Gruppen genauso schaden, indem sie eine Person oder eine Gruppe unvollständig charakterisieren, also Merkmale ausschließen. Wenn man jemanden beispielsweise als guten Künstler bezeichnet, ist es schwierig, sich diese Person als guten Wissenschaftler vorzustellen (obwohl ein guter Künstler auch ein guter Wissenschaftler sein kann). Vorurteile sind Stereotypen sehr ähnlich. Auf der einen Seite haben sie oft negative Konnotationen, obwohl man ebenso Vorurteile gegenüber Positivem haben kann. Im Unterschied zu Stereotypen haben Vorurteile eher die Eigenschaft, die Zielperson (oder das Objekt) zu beurteilen. Rassismus und Diskriminierung Diskriminierung ist für viele Menschen, die einer bestimmten Gruppe oder Minderheit angehören, ein alltägliches Phänomen. Sie werden am Arbeitsplatz, in öffentlichen und privaten Institutionen und bei Sozialdienstleistungen diskriminiert und ihre Fälle gehen selten vor Gericht (vgl. Clayton, Jendryschik, Wieczorek 2004). Im Hinblick auf die Arbeitspraxis in Sozialdienstleistungsorganisationen ist die Beseitigung von Rassismus und Diskriminierung für einen interkulturellen Öffnungsprozess essentiell. Zuerst ist es notwendig, beide Begriffe zu definieren und ihre Beziehung zueinander klarzustellen. Rassismus tritt oft in Alltagssituationen auf. Stuart Hall (1989), einer der wichtigsten Forscher auf dem Gebiet der Rassismustheorien, betrachtet Rassismus als eine gesellschaftliche Gewohnheit, bei der äußerliche Merkmale zur Klassifikation bestimmter Bevölkerungsgruppen verwendet werden. Äußerliche Merkmale implizieren daher bestimmte gesellschaftlich geschaffene Bedeutungen. Diese von Hall Klassifikationssysteme genannten rassistischen Gewohnheiten versu- 79

80 Kapitel 4 Sensibilisierung/Training chen, bestimmten Gruppen den Zugang zu sozialen, politischen oder wirtschaftlichen Lebensbereichen zu erschweren oder sogar zu verbieten. Rassismustheorie erforscht, wie Diskriminierungshandlungen von Mitgliedern der Mehrheit gegen Randgruppen begründet werden. Der ursprüngliche lateinische Begriff discriminare bedeutet aufteilen oder unterscheiden und bedeutet also nichts Negatives. Als Phänomene, bei welchen Gruppen mit anderen Merkmalen hervorgehoben wurden, Diskriminierung genannt wurden, ist das Wort ein Begriff der Ungleichheit geworden, die üblicherweise mit sozialer, politischer oder journalistischer Macht in Verbindung steht. Jene Eigenschaften von Diskriminierung, die Minderheiten ausgrenzen oder bestrafen, sind mit Überlegenheitsgedanken verbunden: Sexismus, Homophobie (Gender oder sexuelle Identität) Rassismus, Antisemitismus, Nationalismus (Herkunft, Hautfarbe, ethnische Gruppe) Judenhass, Islamophobie, politische Verfolgung (religiöse oder politische Orientierung Able-ismus (körperliche oder intellektuelle Fähigkeiten) Diskriminierung aufgrund von Alter, sozialer Herkunft, Sprache, usw. (cp. Hieronymus 2007) Der Antidiskriminierungsstelle (IBIS e.v. 2008) zufolge, findet Diskriminierung in verschiedenen Lebensbereichen statt: Alltag Barrieren im Zugang zum Arbeitsplatz und bei der Arbeit Barrieren im Zugang zum Arbeitsmarkt Zugang zu Grundleistungen und auf drei Gesellschaftsebenen: Strukturelle Diskriminierung: durch Strukturen des politischen Systems im Hinblick auf die mögliche Teilnahme und Mitbestimmung im öffentlichen Leben, festgesetzt in bürokratischen Regeln, Regelungen und Gesetzen Institutionelle Diskriminierung: auf Nichtregierungsebene, im Bereich der Beschäftigung und beim Wohnen Individuelle Diskriminierung: durch Beleidigungen, Mobbing, aggressives Verhalten, Drohungen, Handgreiflichkeiten, schwere Körperverletzungen 80

81 Kapitel 4 Sensibilisierung/Training Es ist unmöglich, die verschiedenen Formen strict zu trennen, da institutionelle Diskriminierung immer die Anwesenheit anderer bedingt. Feagin und Feagin (1986) unterscheiden zwischen direkter und indirekter institutioneller Diskriminierung. Erstere beschäftigt sich mit regulären, beabsichtigten Handlungen in Organisationen, einerseits in der Administration und in informellen Routinebegegnungen andererseits. Eine Reihe von organisatorischen Strukturen, die einen unproportional hohen negativen Einfluss auf Minderheiten haben, können indirekte institutionelle Diskriminierungen genannt werden. Eine Arbeitspraxis, welche gleiche Regeln auf eine heterogene Gruppe anwendet, bewirkt Ungleichberechtigung für Minderheiten und verhindert somit soziale Gerechtigkeit in der Gesellschaft(vgl. Gomolla 2005: 98). Es kann angenommen werden, dass die meisten diskriminierenden Handlungen Mehrfachdiskriminierungen sind. Sie treten gleichzeitig auf und bleiben nicht isoliert. Deshalb sind sie so schwer zu bekämpfen. Interkulturelle Öffnung eine sektionsübergreifende Aufgabe Die interkulturelle Öffnung von Sozialdienstleistungen wird immer relevanter und wird teilweise bereits als Schlüssel zur Immigrationsgesellschaft gesehen (vgl. Hildegard Simon Hohn 2004 in Müller 2006). Radice von Wogenau, Eimmermacher und Lanfranch zufolge basiert die interkulturelle Öffnung auf einem Konzept, welches bestimmten Qualitätsstandards entspricht. Ziel ist, Zugangsbarrieren zu Sozialdienstleistungen für Menschen mit Migrationshintergrund zu reduzieren, unabhängig von Herkunft, Ideologie, Lebensstil, sexueller Orientierung, Alter, Behinderung, usw. Die interkulturelle Öffnung kann als Prozess der Organisationsentwicklung und des Qualitätsmanagements gesehen werden. Es umfasst eine Umorientierung sowohl mit Auswirkungen nach unten als auch mit Auswirkungen nach oben (vgl 2004: 116). Eine wesentliche Fähigkeit im interkulturellen Öffnungsprozess in Einrichtungen ist die Entwicklung der interkulturellen Kompetenzen bei Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter. Kalpaka versteht interkulturelle Kompetenz als Fähigkeit zur angemessenen Interaktion mit anderen Personen (Kalpaka 1998: 78 f). Es ist eine professionelle Handlungskompetenz (vgl. Gaitanides 2003: 73). Bolten (2997) fasst unter dem Begriff interkulturelle Kompetenz zusammen: Einfühlvermögen, Toleranz bei Unklarheiten, Rollendistanz, kulturelles Bewusstsein, Anpassungsfähigkeiten, und Erkennen von Missverständnissen. Um eine interkulturelle Öffnung von Institutionen zu erreichen ist es notwendig das gesamte Personal sektionsübergreifend auszubilden. 81

82 Kapitel 4 Sensibilisierung/Training Ziele der interkulturellen Öffnung Zuerst ist es notwendig, die Ziele eines interkulturellen Öffnungsmodells zu definieren. Wesentlich dabei ist, dass die Organisation sich auf struktureller Ebene weiterentwickelt, sodass das Personal die Vielfalt in der Gesellschaft widerspiegelt. In der praktisch Anwendung bedeutet das, dass die Organisation Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter mit Migrationshintergrund und verschiedenen Beeinträchtigungen hat. Im Hinblick auf die Arbeit selbst ist es notwendig, dass Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter für Barrieren und diskriminierendes Verhalten sensibilisiert werden und das Gesamtkonzept des Bewusstseins und der Wertschätzung der Vielfalt verinnerlichen. In der Beziehung zwischen Fachkräften und KundInnen gibt es oft Asymmetrien. Interkulturelle Sozialarbeit versucht, diese Asymmetrien durch Weiterbildungen zum interkulturellen Öffnungsprozess zu beseitigen. (vgl. Gaitanides 2003). Die Instrumente, um diese Ziele zu erreichen sind extern organisierte Workshops, die einen Blick auf interne Konflikte und Barrieren in den Teams und im Kontakt mit den KundInnen ermöglichen. Der Prozess muss von einer externen Person begleitet werden. Ziele des interkulturellen Öffnungsprozesses: zielgruppenorientierte Öffentlichkeitsarbeit Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter mit Migrationshintergrund und Behinderung Aneignung interkultureller Kompetenzen für das gesamte Personal Veränderung institutioneller Strukturen Verringerung rechtlicher Barrieren (vgl. Gaitanides 2003) Ebenso Teil einer interkulturellen Öffnung ist eine bessere Orientierung an den Bedürfnissen der Zielgruppe. Einer erfolgreichen Umsetzung der interkulturellen Öffnung von Organisationen stehen ine Reihe von Hindernissen auf verschiedenen Ebenen im Weg. Einige dieser Probleme sind die erforderliche Arbeitskraft und das erforderliche Budget sowie der Widerstand gegen strukturelle Änderungen seitens der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter. Daher kann eine interkulturelle Öffnung nur erfolgreich sein, wenn sie sowohl auf struktureller als auch auf personeller Ebene stattfindet. Das bedeutet, dass eine erfolgreiche interkulturelle Öffnung das organisati- 82

83 Kapitel 4 Sensibilisierung/Training onsinterne Alltagsleben (vgl. Auernheimer: 1995) verändern muss, vom Management vorgeschlagen wird, aber von allen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter akzeptiert und umgesetzt wird (vgl. Müller 2006: 122). Die oben genannten Instrumente für eine Veränderung (Kapitel 3 - Implementierung) vervollständigen die Ziele einer interkulturellen Öffnung. Barrieren bei öffentlichen oder privaten Dienstleistungen Sprachbarrieren verstärken den Eindruck bei Kundinnen/Kunden, dass sie den Fachkräften ausgeliefert sind. Die Beratung könnte bei KundInnen/Kunden Uneinigkeiten und Gefühle von Erniedrigung hervorrufen und bei Fachkräften Abwehrreaktionen in schwierigen Situationen. In vielen Gesellschaften ist Behinderung ein Tabuthema, das eine große Vertrauensbasis, vor allem zwischen Fachkräften, KundInnen/Kunden und deren Familien voraussetzt. Die Ergebnisse der ALL INCLUSIVE Bedarfsanalyse zeigen Defizite im Angebot von Gesundheitsdienstleistungen, finanziellen Unterstützungen, Transportdienstleistungen, Inklusion und Sonderschulbildung für Menschen mit Migrationshintergrund. Der Mangel an Informationen über soziale und medizinische Unterstützung für Menschen mit Migrationshintergrund in fremden Ländern sticht als eines der Hauptprobleme hervor. Die ersten Barrieren sind oft die fremden Strukturen, andere Diagnoseverfahren und andere Behandlungen von Gesundheitsproblemen. Den Informationsquellen zufolge bekommen Migrantinnen/Migranten mit Behinderung ihre Informationen über Unterstützungsprogramme und ähnliche Dienstleistungen in erster Linie von Familienmitgliedern und Freunden, in zweiter Linie von ihrer kulturellen Gemeinschaft (18). Die Befragten waren der Meinung, dass bestimmte Informationen schwierig zu beschaffen sind, vor allem Informationen über 1. Rechte und Privilegien 2. Beschäftigung 3. Dienstleistungen 4. Bildung 5. Gesundheit 83

84 Kapitel 4 Sensibilisierung/Training 6. Wohnen 7. Sozialhilfe (20) Barrieren in Dienstleistungen unterscheiden sich je nach der Art der Behinderung (angeboren oder nicht-angeboren). Die Analyse zeigt eine Barrierehierarchie laut Angaben der Befragten: 1. Finanzielle Barrieren 2. Kommunikationsbarrieren 3. Soziale Barrieren 4. Bürokratie 5. Barrieren in der Architektur oder im Städtebau 6. Psychologische Barrieren 7. Barrieren bei Verkehrsmitteln 8. Standortbarrieren 9. Schlechte Qualität der Dienstleistungen (14 f.). Selbst wenn Menschen über ein großes soziales Netzwerk verfügen, garantiert der soziale Veränderungsprozess in Migrantinnen/Migrantengemeinschaften nicht mehr eine adäquate Unterstützung für ihre Mitglieder mit Behinderung. Verschiedene strukturelle Änderungen müssen in der Praxis von Einrichtungen im Behindertenbereich unternommen werden, um die Dienstleistungen einer multikulturellen Gesellschaft zugänglich zu machen. Die Ergebnisse der Bedürfnisanalyse lassen allgemeine Schlüsse auf alle teilnehmenden Länder zu: Mehr Informationen über Arbeitsvermittlungen und Unterstützungsprogramme sollten angeboten werden; das Bewusstsein über Behinderung und andere Kulturen sollte gebildet werden; das Freizeitangebot sollte ausgeweitert werden; finanzielle, soziale bürokratische und Kommunikationsbarrieren müssen von Dienstleistungsanbietern und den Medien erkannt und abgebaut werden. Gaitanides erkennt zwei Barriereebenen im Zugang zu Dienstleistungen: einerseits Barrieren bei Zugang und Inanspruchnahme für Migrantinnen/Migranten, andererseits Barrieren in den Einrichtungen selbst. 84

85 Kapitel 4 Sensibilisierung/Training Barrieren für Migrantinnen/Migranten Mangel an Informationen über das Angebot in Einrichtungen niedrige Anzahl der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter mit Migrationshintergrund und Beeinträchtigung (Verständnisschwierigkeiten, Misstrauen) Orientierung an sozial und wirtschaftlich privilegierter Bevölkerung ohne Behinderung wahrgenommene Vorurteile und Diskriminierung kulturell bedingte Abneigung gegen Dienstleistungen Umstände orientieren sich nicht an der Lebensrealität der KundInnen/Kunden Angst vor negativen Konsequenzen bezüglich Aufenthaltsgenehmigung (vgl. Gaitanides 2003: 13) anderes Verständnis und anderer Umgang mit Behinderung, ebenso kulturell bedingt Barrieren für Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter Vorurteile und Verallgemeinerungen gegenüber KundInnen mit Migrationshintergrund Missverständnisse aufgrund von ethnozentrischen Einstellungen Angst vor zusätzlicher Arbeit aufgrund von Kommunikationsschwierigkeiten Mangel an adäquaten Angeboten, die Aspekte wie Migration, Multilingualität, Kultur und Religion berücksichtigen (vgl. Radice von Wogau/Eimmermacher/Lanfranchi 2004: 113 f) Widerstand gegen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiterweiterbildungen aufgrund von Burnoutsymptomen Im Absatz über interkulturelle Öffnung finden Leserinnen/Leser Ansätze zur Verbesserung des Angebots für Migrantinnen/Migranten mit Behinderung (vgl. All Inclusive Bedarfsanalyse 2008). 85

86 Kapitel 4 Sensibilisierung/Training Training für die Interkulturelle Öffnung Einige zusammenhängende relevante Aspekte müssen in das Training für einen interkulturellen Öffnungsprozess miteingebunden werden: Trainingsziele, Lerninhalt und Zielgruppe (vgl. Leenen 2007). Wenn man interkulturelle Kommunikation als Situation zwischen zwei oder mehreren Personen mit verschiedenen soziokulturellen Hintergründen versteht, so wird klar, dass die Beteiligten womöglich verschiedene, von persönlichen und kollektiven Sozialisierungsprozessen geformte Auffassungen des Konzepts Behinderung mit sich bringen. Akzeptieren wir, dass niemand frei von Vorurteilen und Stereotypen ist, so müssen wir herausfinden, wie sie uns bewusst werden, wie wir uns für ihre Auswirkungen sensibilisieren und eine Suche nach Verschiedenheit und Konsens anregen können. Es ist wichtig, dass das Training für einen interkulturellen Öffnungsprozess diese Vorurteile und Stereotypen nicht wieder bestätigt, sondern eine Diskussion über sie auslöst. So können wir sie verhindern. Man muss davon ausgehen, dass alle Arten von Kommunikation von verschiedenen Umständen beeinflusst werden (im PSK-Modell nack Khanide beschrieben). Im Training werden Teilnehmerinnen/Teilnehmer mit ihren kulturellen Normen und Werten konfrontiert, die eng mit ihren persönlichen Handlungen zusammenhängen (vgl. Gaitanides 2003). Dieses Training sollte Teilnehmerinnen/Teilnehmer dazu ermutigen, ihr Dienstleistungsangebot an die Bedürfnisse von Migrantinnen/Migranten mit Behinderung anzupassen. 86

87 Kapitel 4 Sensibilisierung/Training Trainingsablauf Da der Trainingsablauf einigen Qualitätsstandards entsprechen sollte, muss der/die TrainerIn verschiedene Phasen berücksichtigen: 1. Analytische Vorphase Umstände erörtern, Interessen der Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und Trainingsbedarf bei der Zielgruppe Informationsbeschaffung über Zielgruppe (kulturelle Orientierung, interkulturelle Erfahrungen, aktuelle Motivationen, Lernmöglichkeiten und Widerstände) Integration der Kundinnen/Kunden der TrainingsTeilnehmerinnen/Teilnehmer in der Formulierung der notwendigen Schritte (interkulturelle Kundschaft) 2. Entwicklung relevante Aspekte: Kulturbewusstsein, Wissensbeschaffung, Veränderung im Verhalten, Bedeutung von emotionaler Herausforderung Wahl der Trainingsmethoden (Taschenlampen, Vorlesung, Filme, Fallstudien, Rollenspiele, Simulationen, Feldforschung) einflussreiche Faktoren: Erwartungen, Lernorientierung der Teilnehmerinnen/Teilnehmer, Bekanntheit der Methode, Dauer des Trainings, Positionierung des Trainingskurses, Zusammenhang mit Lerninhalten, Motivation der Teilnehmerinnen/Teilnehmer, Trainerinnen/Trainerkompetenz Trainingsgestaltung: Gleichgewicht zwischen Zielen und Voraussetzungen, angemessenes Fortschreiten der Themen im Zusammenhang mit den Inhalten, Zeit und Methoden 3. Erreichtes relevante Faktoren: Professionalität der Trainerinnen/Trainer (Fachwissen, Kompetenz bei der Moderation, Persönlichkeit, ethische Standards, Flexibilität, Einfühlvermögen) 4. Evaluierung und Anpassungen formative Evaluierung: kursbegleitend, um von Fehlern zu lernen summative Evaluierung: zu Kursende (vgl. Leenen 2007) 87

88 Kapitel 4 Sensibilisierung/Training Ergebnisse der Evaluation des Trainings Nach dem Training wurden die TeilnehmerInnen in unterschiedlicher Methodik um ihre Statements betreffend Effizienz, Zeitmanagement und das Ausfüllen der Fragebogen des Trainings befragt. Zusammenfassend wurden all jene Kriterien positiv bewertet. Sprachliche Barrieren wurden von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern als problematisch gesehen, weil die Übersetzung viel Zeit in Anspruch nahm. Diese Tatsache sei hinderlich gewesen, den vorgesehenen Zeitrahmen einzuhalten. Einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren der Ansicht, Themen wie "Religion" sollten überdacht und behandelt werden. Auch wurde angemerkt, dass rechtlichen Themen wie z. B. Antidiskriminierung und Menschenrechte mehr Zeit zu Teil kommen sollte. Ein Impuls von Teilnehmerinnen und Teilnehmern war es auch, im Rahmen des Trainings lokale Institutionen zu besuchen, um Good Practise Beispiele als Imput für die eigene Arbeit zu gewinnen. Zudem gab es auch Anregungen einzelner Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Verbesserung der Trainingsmethoden. Einige der interaktiven Trainingsspiele wurden als zu einfach und kindlich empfunden. In Zukunft könnten diese durch Gruppen oder Einzel Recherche- Aufgaben ersetzt werden. 88

89 Kapitel 4 Sensibilisierung/Training Literatur und Links Auernheimer, Georg (1995): Einführung in die interkulturelle Erziehung. Darmstadt Bolten (2007): Interkulturelle Kompetenz in E-Learning.In: Handbuch interkulturelle Kommunikation und Kompetenz. Stuttgart Clayton, Jendryschik, Wieczorek (ed.) (2004): Professionalisation of Support Services in Anti-DiscriminationWork (QuBA). A Handbook. Qualifizierung der Beratung in der Antidiskriminierungsarbeit (QuBA). Ein Handbuch. Solingen: Landeszentrum für Zuwanderung NRW ELRU - Early Learning Resource Unit (1997): Shifting paradigms : using an anti- bias strategy to challenge oppression and assist transformation in the South African context. Lansdowne, South Africa M. Dagdeviren, K. Lüchtefeld: Fit für Europa ost.de/uploads/media/fit_fuer_europa- Interkulturelle_Kompetenzen_für_das_Auslandspraktikum.pdf ( ) Gaitanides, Stefan (2003): Interkulturelle Kompetenz als Anforderungsprofil in der Jugend- und Sozialarbeit. In: sozialmagazin 3/2003. p Gomolla (2005): Institutionelle Diskriminierung im Bildungs- und Erziehungssystem - In: Schule in der Einwanderungsgesellschaft (2005). p. 98 Heringer, Hans J. (2004): Interkulturelle Kommunikation 2. edition (2007). Tübingen Hildegard Simon Hohn (2004): Interkulturelle Öffnung - Ein Schlüssel zur Gestaltung der Einwanderungsgesellschaft. Aktuelle Entwicklungen und Perspektiven. Freiburg: Deutscher Caritasverband (ed.): Brücken bauen- Fäden spinnen. Interkulturelle Öffnung der Caritas und die Rolle des Migrationsdienstes. p Hieronymus, Andreas, Dr. (2007): Diskriminierung erkennen und handeln! Hamburg: migration.works Zentrum für Partizipation - basis & woge e.v. (ed.) Leiprecht, Rudolf (2004): Kultur was ist das eigentlich? Oldenburg: Interdisziplinäres Zentrum für Bildung und Kommunikation in Migrationsprozessen. p.10 Leenen (2007): Interkulturelles Training: Psychologische und pädagogische Ansätze. In: Handbuch interkulturelle Kommunikation und Kompetenz. Stuttgart Müller, Christine (2006): Interkulturelle Öffnung von Organisationen Positionen und Umsetzungsstrategien für die Jugendhilfe. In: Reiberg, Ludger (ed.): Berufliche Integrati- 89

90 Kapitel 4 Sensibilisierung/Training on in der multikulturellen Gesellschaft. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung. p Rademacher,Helmholt/ Wilhelm, Maria unter Mitarbeit von Uekermann,T. (1991): Spiele und Übungen zum interkulturellen Lernen. Berlin Radice von Wogau/Eimmermacher/Lanfranchi (2004):Therapie und Beratung von Migranten. Systemisch- interkulturell denken und handeln. Basel. p.3 f. Schulz von Thun, Friedemann (1981): Miteinander reden 1. Störungen und Klärungen. Hamburg WHO: Disability, Zugriff ) 90

91 Kapitel 5 Interkulturell Barrierefreies Informationsdesign Kapitel 5: Interkulturell Barrierefreies Informationsdesign Uwe Erbel, IBIS, Deutschland Nach diesem Kapitel sollten Sie: über Barrieren Bescheid wissen, die Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund an der Nutzung von Internetseiten und anderen Informationsmedien hindern. die Bedeutung von barrierefreien Informationsmedien kennen. eine Website und andere Informationsmedien für Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund individuell barrierefrei gestalten können. die Auswirkungen von Behinderungen und soziokulturellen Hintergründen kennen den Bedarf an Gleichberechtigung und Menschenrechten im Hinblick auf den Zugang zu Informationsmedien erkennen. einen Überblick über Regelungen und Vorkehrungen für Barrierefreiheit bei Informationsmedien haben. Der folgende Teil beschreibt Hauptaspekte für die Umsetzung eines barrierearmen Informationsdesigns. Barrieren sind existierende oder fehlende Faktoren in der Umgebung einer Person, welche die Funktionalität beeinträchtigen und Behinderungen erzeugen (siehe Bernasconi 2007: 8). Da das Design nicht barrierefrei sondern eben nur barrierearm sein kann es ist niemals möglich, etwas ohne Barrieren zu erreichen, muss es zum größtmöglichen Ausmaß ohne Adaptierungen und Spezialisierungen für jede Person benutzbar sein. Barrierefreiheit umfasst Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Informationsdesign; daher ist Zugänglichkeit alleine nicht ausreichend. Um barrierefrei zu sein müssen die Vorschläge für alle Menschen sinnvoll nutzbar sein unabhängig von Behinderung, Alter und Hintergrund. Die Instrumente eines universellen barrierearmen Designs orientiert sich zuerst an Lerninhalten, fairen Nutzungsbedingungen, semantischen Merkmalen und adäquate grafische Aufmachung. (siehe MAIN_Medienarbeit Integrativ 2008, 14 et seqq.) Ein interkulturell barrierefreies Informationsdesign muss sich mit intensiv mit Menschenrechten befassen, insbesondere mit Rechten von Gruppen, die aufgrund von Fähigkeiten, Ethnizität, Geschlecht und Alter diskriminiert werden. Daher betrifft Zugänglichkeit und Nutz- 91

92 Kapitel 5 Interkulturell Barrierefreies Informationsdesign barkeit von Informationsmedien nicht nur Menschen mit Behinderungen sondern auch jene mit verschiedenen soziokulturellen Hintergründen. Im Hinblick auf die soziokulturelle und sprachlichen Vielfalt der Benutzergruppe ist es wichtig, eine Version der Informationsmedien in einer leicht verständlichen Sprache (siehe Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V ) sowie in Fremdsprachen und Symbolen anzubieten, die sich an die nationalen Umstände anpassen. Ein weiterer mit Menschenrechten verbundener Aspekt ist die gesellschaftliche Inklusion und Teilnahme, die jeder Person den Zugang zu und die Nutzung von Informationsmedien erlaubt (European Communities 2007). Der nächste Teil unterteilt die Informationsmedien in: Internet Printmedien/Telekommunikation audiovisuelle Medien und Teilhabe Jeder Teil bietet Adaptierungsmöglichkeiten, die es jeder Person erlauben sollten, in allen Lebensbereichen teilzunehmen. Internet Webzugänglichkeit bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen Internetseiten wahrnehmen und verstehen können, durch diese navigieren und mit ihnen interagieren (zu ihnen beitragen) können (vgl. MAIN_Medienarbeit Integrativ 2008, 14). Mit den Worten Tim Berners- Lees, Geschäftsführer des W3C (World Wide Web Consortium) und Erfinder des World Wide Webs: Die Macht des Webs liegt in seiner Universalität. Zugang für alle, unabhängig von Behinderung, ist hier ein wesentlicher Aspekt (vgl. Lindenmeyer). Ziel der Zugänglichkeit zum Web ist die Möglichkeit, eine Internetseite ohne externe Hilfe und ohne außergewöhnliche Anstrengung zu nutzen (vgl. MAIN_Medienarbeit Integrativ 2008, 15). Laut Brown/Lawton (vgl. Bernasconi, 2007) gibt es Grundfähigkeiten, die zur Nutzung des Internets notwendig sind: sprachliche (Inhalt), kognitive (Seh- und Wahrnehmungssinn), praktische und kinetische (Software und Hardware), kommunikative (Webseiten oder Internetnutzerinnen/-nutzer). Webinhalt-Zugangsrichtlinien (Web Content Accessibility Guidelines, WCAG) sind Teil einer Reihe der von der Webzugangsinitiative (Web Accessibility Initiative, WAI) der W3C 1999 veröffentlichten Webzugangsrichtlinien. 92

93 Kapitel 5 Interkulturell Barrierefreies Informationsdesign Die WAI entwickelte Zugänglichkeitsstandards für Webdesign: Bereitstellung äquivalenter Alternativen zu auditiven und visuellen Inhalten Farben dürfen nicht die einzigen Unterscheidungsmerkmale sein Auszeichnungssprache und Style Sheets richtig verwenden bei Bedarf Sprachgebrauch erklären leicht verwandelbare Tabellen verwenden Sicherstellen, dass sich Seiten mit neuen Technologien leicht verwandeln lassen Nutzerinnen/Nutzerkontrolle überzeitempfindliche Inhalte sicherstellen direkte Zugänglichkeit zu eingebetteten Nutzerinnen/Nutzeroberflächen sicherstellen Verwendung von zwischenzeitlichen Lösungen Verwendung von W3C-Technologien und -Richtlinien Bereitstellung von Kontext- und Orientierungsinformationen Bereitstellung klarer Navigationsmechanismen Sicherstellen, dass Dokumente klar und einfach sind (W3C) Beispiele von W3C-Richtlinien: Texte in Großbuchstaben und vergrößerte Bilder ermöglichen es sehbeeinträchtigten Nutzerinnen/Nutzer, den Inhalt zu lesen und zu verstehen. vergrößerte klickbare Links und Felder unterstützen Nutzerinnen/Nutzer, die den Mauscursor nicht gezielt platzieren können sich unterscheidende Links (unterstrichen und andersfärbig) ermöglichen es farbenblinden Nutzerinnen/Nutzer, diese zu erkennen angemessene Textkontraste unterstützen sehbeeinträchtigte Nutzerinnen/Nutzer beim Lesen kodierte Seiten oder switch-access-devices ermöglichen eine Navigation der Tastatur für Nutzerinnen/Nutzer, die weder mit Maus noch Standardtastatur umgehen können. Ein Schwerpunkt der Webzugänglichkeit waren die Verantwortungen der Webentwicklerinnen/-entwickler. Eine der Rollen der Web Accessibility Initiative (WAI) ist es, Richtlinien und 93

94 Kapitel 5 Interkulturell Barrierefreies Informationsdesign Technologien zu entwickeln, die Zugangslösungen für Websoftware- und der Webentwicklerinnen/-entwickler bieten. Eine Webseite zugänglich zu machen kann schwer oder einfach sein, was von vielen Faktoren abhängt: Art des Inhalts, Größe und Komplexität der Seite, Entwicklungsinstrumente und Umgebung (vgl. W3C). Printmedien Was die Zugänglichkeit von Informationsmedien betrifft, so liegt der Hauptfokus auf Printmedien wie Büchern, Magazinen, Broschüren, Postern und Etiketten, die von Regierungsorganisationen und NGOs veröffentlicht werden. Der Zugang zu diesen Medien könnte für Menschen mit intellektueller Behinderung, Sehbeeinträchtigung, Hörbeeinträchtigung oder mangelnden Sprachkenntnissen erschwert werden. Folgende Adaptierungen ermöglichen eine leichtere Zugänglichkeit: Bücher, Magazine, Broschüren, Poster in Braille Texte in Großbuchstaben Hörbücher Stimmenausgabesysteme Bücher, Magazine, Broschüren, Poster und Etiketten in verschiedenen Sprachen Telekommunikation Telekommunikation umfasst Festnetz- und Mobiltelefone, welche speziell im Notfall die Hauptkommunikationsinstrumente sind. Da konventionelle Apparate für Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen nicht geeignet sind, gibt es Anpassungsmöglichkeiten: Festnetz- und Mobiltelefone mit vergrößerten Ziffernblöcken und Displays Integrierte Notrufknöpfe Fernbedienung handfreie Mechanismen Befehlsübersicht mit Stimmenerkennung Teleship (Apparat, der einen Text verbal vorliest) (vgl. Barrierefreie Medien) Verstärkte Telephone Telephone typewriter (TTY) (Telefon Schreibmaschinen) 94

95 Kapitel 5 Interkulturell Barrierefreies Informationsdesign Direct audio input (DAI): Direkter Audio Eingang in HdO Hörsysteme, stellt über Kabelverbindung die Verbindung zwischen bspw. Fernseher und Hörgerät her C-Print (Computer assisted note taking) : Sprache zu Text System als Kommunikationssystem für gehörlose Studentinnen und Studenten Palantype: Speech-to-Text Reporter (STTR): Reden werden mittels Palantype oder STTR auf einer elektronischen Stenographie Tastatur eingegeben CART (Computer Assisted Real-time Transcription): Ein ausgebildeter Stenograf dokumentiert gesprochene Worte, ein Computer übersetzt simultan diesen stenografierten Text auf einen Video- Bildschirm. Audiovisuelle Medien Ähnlich wie die oben genannten Medien sollten audiovisuelle Medien wie Fernsehprogramme und im Internet hochgeladene (Bildungs-)Videos global zugänglich sein. Zwei Adaptierungen könnten dies ermöglichen: Untertitel in derselben Sprache oder anderen Sprachen Integrierung von Zeichensprache Übertragung in mehreren Sprachen Empfang internationaler Sender ohne spezielle Vorrichtungen Teilnahme Organisationen im Behindertenbereich sollten die Vielfältigkeit in der Gesellschaft mit stärkerer Zusammenarbeit propagieren. Eine immer multikulturellere Bevölkerung bedeutet, dass immer mehr Organisationen mit Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund zu tun haben werden. Daher ist es notwendig, ein allgemeines Konzept zu erstellen, welches sensibilisieren soll, Vielfalt wertschätzt und ein multilinguales Personal mit verschiedenen Fähigkeiten und Lebensarten begrüßt. Für eine gute Zusammenarbeit zwischen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und Kundinnen/Kunden ist es wichtig, das allgemeine Konzept durch Training und Supervisionen zu internalisieren. Workshops sollten extern stattfinden, um interne Konflikte und Barrieren im Team und im Kontakt mit Kundinnen/Kunden besser erkennen zu können. 95

96 Kapitel 5 Interkulturell Barrierefreies Informationsdesign Literatur und Links Barrierefreie Medien: [ Düren, Germany, (letzter Zugriff: ) Bernasconi,Tobias, Dr. Phil. (2007): Barrierefreies Internet für Menschen mit geistiger Behinderung, dissertation, Oldenburg-Germany Lindenmeyer, Jakob, dipl. natw. ETH, (jakob@lindenmeyer.ch): Design for all, [ Zürich, 2008, (letzter Zugriff: ) Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. ( ): Ich weiß Bescheid, [ 2008, Broschüre, Marburg-Germany, (letzter Zugriff: ) European Communities (2007): Including people with disabilities, [ (letzter Zugriff: ) MAIN_Medienarbeit Integrativ (2008): Logbuch accessibilty. Über Barrieren im Netz, (ed.) Firlinger, Beate and Aubrecht, Brigitta, Vienna-Austria W3C( ): (letzter Zugriff: ) 96

97 Kapitel 6 Selbstevaluierung Kapitel 6: Selbst-Evaluierung und ALL INCLUSIVE Qualitätssiegel Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter atempo_nueva Von Seiten atempo_nueva ist Frau Elisabeth Glatz als Projektkoordinatorin tätig. Herr Amar Hassan-Zwair, Frau Andrea Reinisch, Herr Ronald Loitfellner, Frau Waltraud Agyby und Herr Mirko Todorovic sind als ExpertInnen und VertreterInnen der peer-gruppe an der Entwicklung beteiligt. Sinn und Zweck der Evaluation Mit Hilfe des vorliegenden Fragebogens sollen sich Institutionen künftig selbst evaluieren können. Die Institutionen sollen den Ist-Zustand Ihrer Dienstleistungen in Hinsicht auf Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund überprüfen. Interkulturelle Öffnungsprozesse sollen angeregt, eingeleitet und umgesetzt werden. Die interkulturelle barrierefreie Qualität soll sichergestellt werden. 97

98 Kapitel 6 Selbstevaluierung Aufbau des Fragebogensets Fragebogen -IST-Analyse (zu Beginn) Am Beginn des Blended Learning Kurses haben Sie die Möglichkeit anhand des Fragebogens eine Istanalyse durchzuführen. Die Ausgangssituation der Dienstleistung wird aus Sicht der Nutzerinnen/Nutzer beschrieben. Der Fragebogen gibt die Schwerpunkte der Analyse in Form von konkreten Fragestellungen vor. Entlang der Fragen bzw. durch die Beantwortung der Fragen beschreibt der Nutzer/die Nutzerin die Dienstleistung in Hinsicht auf Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund. Beschäftigen Sie Beraterinnen/Berater oder Dolmetscherinnen/Dolmetscher usw. in den Muttersprachen ihrer Zielgruppen? ja nein trifft nicht zu Bis wann soll die Maßnahme erfüllt sein? 98

99 Kapitel 6 Selbstevaluierung Ergebnischeck, Maßnahmenplan und Qualitätssiegel "Interkulturell Barrierefreie Organisation" Öffentliche Einrichtungen, Vereine und Institutionen haben die Möglichkeit das ALL INCLU- SIVE Qualitätssiegel zu erhalten. Vorgehensweise: Ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin sollte den Blended Learning Kurs von ALL INCLUSIVE absolviert haben. In Absprache mit der Geschäftsführung/dem Vorstand sollte die Selbstevaluierung (Ist Analyse, Finaler Ergebnischeck) durchgeführt werden. Die Organisation legt sodann im Maßnahmeplan konkrete Ziele und Aktionen zur Erreichung der interkulturellen Barrierefreiheit der Organisation fest. Das Handbuch ALL INCLUSIVE und der Blended Learning Kurs beinhalten hilfreiche Begleitmaterialien während dieser Phase. Der Maßnahmenplan muss vom Geschäftsführer und der Kontaktperson unterzeichnet werden und sollte als verbindliche Vereinbarung für die Dauer von zwei Jahren gesehen werden. Aufgrund der Ergebnisse der Selbstevaluierung sollten zunächst Pläne und Ziele als auch Maßnahmen mit der Geschäftsführung/dem Vorstand der Organisation diskutiert und entschieden werden. Die Maßnahmen sind unterteilt in bereits umgesetzte und geplante Maßnahmen; ein Zeitfenster sollte hinzugefügt werden. 99

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