Statistik der Wiener Interventionsstelle 2011

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1 Statistik der Wiener Interventionsstelle Anzahl der betreuten Opfer in der Wiener Interventionsstelle Anzahl der 2011 betreuten Opfer Davon: Klientinnen übermittelt durch Meldungen der Polizei Andere KlientInnen 472 KlientInnen aus früheren Jahren die 2011 noch oder wieder in Betreuung waren Im Jahr 2011 wurden von der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie mehr als Opfer familiärer Gewalt beraten und unterstützt. Dies waren überwiegend Personen, die nach Polizeieinsätzen betreut wurden die proaktive Kontaktaufnahme mit Betroffenen familiärer Gewalt nach polizeilichen Interventionen gehört zu den Kernaufgaben der Wiener Interventionsstelle. 472 KlientInnen kamen aufgrund der Vermittlung durch andere Einrichtungen, aufgrund von Empfehlungen aus dem Verwandten- bzw. Bekanntenkreis oder durch Medieninformationen in die Wiener Interventionsstelle Personen benötigten im Jahr 2011 wieder die Unterstützung der Wiener Interventionsstelle, etwa weil es wieder zu Gewaltvorfällen gekommen war oder eine Einstweilige Verfügung nicht eingehalten wurde. Gewalt hört nicht in einem Berichtsjahr auf, sie zieht sich oft über lange Zeit, insbesondere wenn Opfer versuchen sich zu trennen. Daher ist die mittel- und längerfristige Unterstützung durch die Wiener Interventionsstelle für die Opfer sehr wichtig. 1.2 Meldungen der Polizei an die Wiener Interventionsstelle Anzahl und Art der Polizeimeldungen Meldungen der Polizei Anzahl Meldungen 38a SPG Wegweisung/ Betretungsverbot (WW/BV) (inkl Strafanzeigen) Meldungen Strafanzeige (inkl. Stalking, ohne WW/BV) 411 Meldungen Streitschlichtung 85 Gesamt erhielt die Wiener Interventionsstelle insgesamt Meldungen der Polizei nach Interventionen bei familiärer Gewalt. Die Zahl der Meldungen nach 38a S PG (WW/ BV) betrug 3.303, das sind 194 mehr als im Jahr Es gab weiters 411 Meldungen von Strafanzeigen, häufig wegen beharrlicher Verfolgung ( Stalking ). Dies sind nur Anzeigen bei denen keine WW/ BV verhängt wurde. Darüber hinaus wurden in Zusammenhang mit WW/ BV Strafanzeigen verhängt. 1

2 1.2.2 Polizeiliche WW / BV 1998 bis 2011, Wien WW/BW Wie aus der Grafik ersichtlich wird, ist die Zahl der WW/ BV im Jahr 2011 erneut angestiegen, im Vergleich mit 1998 hat sich die Zahl der von der Polizei zugewiesenen WW/ BV mehr als verzehnfacht. Dies ist ein Hinweis darauf, dass das Instrument der polizeilichen WW/ BV im Jahresvergleich vermehrt angewendet, und somit das Gewaltschutzgesetz konsequenter und wirksamer umgesetzt wird Polizeimeldungen nach Bezirken und Häufigkeit Polizeikommissariat (PK) und Landeskriminalamt (LKA) WW/BV Strafanzeige ohne BV Streitschlichtung Polizeimeldungen insgesamt EinwohnerInnen Anzahl 2 WW/BV pro EW PK Innere Stadt 1. Bez ,2 PK Brigittenau 2., 20. Bez ,5 PK Landstraße 3. Bez ,9 PK Margareten 4., 5., 6. Bez ,5 PK Josefstadt 7., 8., 9. Bez ,2 PK Favoriten 10. Bez ,8 PK Simmering 11. Bez ,3 PK Meidling 12., 13. Bez ,9 PK Fünfhaus 14., 15. Bez ,8 PK Ottakring 16., 17. Bez ,5 PK Döbling 18., 19. Bez ,1 PK Floridsdorf 21. Bez ,8 PK Donaustadt 22. Bez ,4 PK Liesing 23. Bez ,0 LKA-Außenstelle Nord LKA-Außenstelle Süd LKA-Außenstelle West LKA-Außenstelle Mitte Polizei anderes Bundesland Gesamt ,3 1 Basierend auf Statistiken der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie 2 Quelle: Statistik Austria 2

3 17,5 17,2 15,1 15,0 In der Tabelle sind die Polizeiinterventionen angegeben, sowie nach Art und Bezirken aufgeschlüsselt. In den beiden Spalten rechts wird ersichtlich, wie die WW/ BV mit der EinwohnerInnenzahl in Relation stehen. Insgesamt wurden in Wien im Jahr 2011 im Durchschnitt 19,3 WW/ BV pro EinwohnerInnen verhängt (2010: 18,3). Damit werden in Wien mehr als doppelt so viele WW/ BV zum Schutz vor Gewalt in der Familie und Stalking verhängt wie im österreichischen Durchschnitt, der im Jahr ,5 WW/ BV pro EinwohnerInnen betrug (siehe auch gesamtösterreichische Statistik S. 15) WW / BV pro EinwohnerInnen nach Polizeibezirken 27, ,2 20,8 19,9 19,8 18,9 18,5 13,2 12,4 Die Grafik zeigt, dass 2011 (wie bereits im Jahr 2010) die Bezirke mit den meisten WW/ BV die Polizeikommissariate (P K) Favoriten, Ottakring (für den 16. und 17. Wiener Gemeindebezirk) sowie Simmering waren (siehe auch folgende Grafik). Am wenigsten WW/ BV im Verhältnis zur EinwohnerInnenzahl wurden in den Polizeibezirken Liesing, Josefstadt (für den 7., 8., und 9. Wiener Gemeindebezirk) sowie Donaustadt verhängt. Im P K Favoriten wurden im Jahr 2011 mehr als doppelt so viele WW/ BV verhängt wie im P K Donaustadt. Da nicht zu vermuten ist, dass in Favoriten mehr Gewalt in der Familie ausgeübt wird, als in Donaustadt, müssen andere Gründe für diese großen Unterschiede vorliegen. Es wäre wichtig, diesen auf den Grund zu gehen, um zu gewährleisten, dass alle Opfer familiärer Gewalt in Wien im gleichen Umfang Schutz erhalten WW / BV nach Bezirken Polizeikommissariat (PK) & LKA PK Innere Stadt 1. Bez PK Brigittenau 2., 20. Bez PK Landstraße 3. Bez PK Margareten 4., 5., 6. Bez PK Josefstadt 7., 8., 9. Bez PK Favoriten 10. Bez PK Simmering 11. Bez PK Meidling 12., 13. Bez

4 Polizeikommissariat (PK) & LKA PK Fünfhaus 14., 15. Bez PK Ottakring 16., 17. Bez PK Döbling 18., 19. Bez PK Floridsdorf 21. Bez PK Donaustadt 22. Bez PK Liesing 23. Bez LKA-Außenstelle Nord LKA-Außenstelle Süd LKA-Außenstelle Ost LKA-Außenstelle West LKA-Außenstelle Mitte BPD Wien 0 8 Polizei anderes Bundesland nicht erfasst 4 3 Gesamt Mehrfache Betretungsverbote WW/BV pro Person Anzahl der Personen Prozent Prozent ,3% 79,3% ,2% ,9% ,6% 20,7% ,0% 100,0% Diese Tabelle bildet ab, ob und in wie vielen Fällen ein im Jahr 2011 verhängtes WW/ BV zum ersten Mal verhängt wurde und wie oft es bereits zu wiederholten Vorfällen und WW/ BV kam. Wie aus der Tabelle ersichtlich wird, wurde 2011 bei 79,3% der Fälle (2.451 KlientInnen) zum ersten Mal ein WW/ BV verhängt. In 640 Fällen (20,7%) wurde bereits zum wiederholten Male ein WW/ BV verhängt. Diese zeigen, dass die Gewalt trotz polizeilicher Interventionen fortgesetzt wird und sind Hinweise auf erhöhte Gefährlichkeit (vgl. Walby/ Myhill 2001). In diesen Fällen ist häufig intensivere Betreuung notwendig, als der Minimalstandard vorsieht, um zur effektiven Gewaltprävention beizutragen. Auch der Schutz durch sicherheitspolizeiliche und rechtliche Maßnahmen muss verstärkt werden, um weitere Gewalt zu verhindern. 4

5 1.2.7 Erwähnung von Waffen in der Polizeimeldung bei einem WW / BV Waffen Anzahl Drohung mit Messer 194 Verletzung mit Messer 39 Verletzung mit Gegenstand 31 Drohung mit Schusswaffe 25 Drohung mit sonstiger Waffe 22 Drohung mit Hieb-und Stichwaffe 5 Verletzung mit sonstiger Waffe 4 Verletzung mit Dienstwaffe 2 Verletzung mit Hieb-und Stichwaffe 2 Drohung mit Dienstwaffe 2 Gesamt 326 In 10% der insgesamt WW/ BV im Jahr 2011 wurde in der Polizeimeldung eine Waffe erwähnt, das ist mehr als im Vorjahr, als der Anteil von erwähnten Waffen in Betretungsverboten 9% (insgesamt 283) betrug. Angestiegen sind insbesondere Drohungen mit dem Messer (194 im Vergleich zu 153 im Jahr 2010) und Verletzungen mit einem Messer (39 im Vergleich zu 29 im Vorjahr), aber auch Verletzungen mit einem anderen Gegenstand (31 im Vergleich zu ). Gefährder, die mit Waffen drohen bzw. verletzen, sind als besonders gefährlich einzustufen, wie langjährige Erfahrungen und Forschungsergebnisse gezeigt haben; rund die Hälfte der Morde im familiären Bereich werden mit einem Messer verübt (vgl. Haller 2012). 1.3 Opfer Die folgenden Tabellen und Ausführungen beziehen sich auf jene Opfer, die 2011 der Wiener Interventionsstelle neu zugewiesen wurden. Leider können - aufgrund beschränkter Ressourcen oder weil nicht alle Informationen vorliegen nicht in allen Fällen alle Daten erfasst werden; daher ist die Anzahl (n) unterschiedlich, fehlende Daten werden jeweils unter den Tabellen als unbekannt ausgewiesen Geschlecht der Opfer n = Geschlecht Weiblich ,1% Männlich ,9% Gesamt ,0% der von den Mitarbeiterinnen der Wiener Interventionsstelle unterstützten KlientInnen im Jahr 2011 waren Frauen, das sind 88,1% aller Opfer. 471 der Opfer waren männlich. Gewalt in der Familie und sozialen Nahraum ist ein Problem, das in überwiegendem Ausmaß Frauen und Mädchen betrifft auch minderjährige Opfer sind zu über 70% weiblich (siehe auch Tabelle 6.4.4). 5

6 1.3.2 Alter der Opfer n = Alter Anzahl Altersgruppen ,8% ,2% ,9% über über ,1% Gesamt ,0% Die Altersgruppe der 18 40jährigen macht KlientInnen 62,2% aller primären Opfer 3 aus, die 2011 von der Wiener Interventionsstelle beraten wurden. Mit rund 28% bilden die 41 60jährigen die zweitgrößte Altersgruppe. Relativ gering ist mit 4,8% die Zahl minderjähriger Opfer als primäre Opfer ein Grund dafür könnte sein, dass Kinder und Jugendliche kaum die Polizei rufen, wenn sie Gewalt erleiden. Es ist durch Forschung und Praxis bekannt, dass Kinder und Jugendliche als ZeugInnen indirekt und häufig auch direkt von häuslicher Gewalt betroffen sind. Dazu siehe auch die nächste Tabelle. Unbekannt: Kinder im Haushalt ( der gefährdeten Person ) Kinder im Haushalt Anzahl der Haushalte 1 Kind Kinder Kinder Kinder 58 5 Kinder 21 6 Kinder 8 7 Kinder 3 8 Kinder 1 Gesamt Haushalte mit Kindern Haushalte ohne Kinder Unbekannt: 127 Anzahl mitbetroffener Kinder Wie schon in den Statistiken in den vergangenen Jahren war auch 2011 die Zahl der Kinder von KlientInnen (die mit ihnen im selben Haushalt leben) mit über sehr hoch. Diese Kinder sind in jedem Fall von der Gewalt in der Familie mitbetroffen, auch wenn sie nur ZeugInnen der Gewalt gegen die Mutter werden. Adäquate Unterstützung dieser Kinder ist dringend notwendig, kann aber derzeit aufgrund fehlender Ressourcen nicht geleistet werden. 3 Als primäre Opfer werden diejenigen Personen definiert, die im Zuge der Polizeiintervention als gefährdete Person identifiziert werden; darüber hinaus können auch andere Familienmitglieder von Gewalt (mit) betroffen sein. Daher ist es auch wichtig, weitere mögliche Opfer zu identifizieren. 6

7 1.3.4 Staatsangehörigkeit der Opfer n = Staatsangehörigkeit der Opfer nach Regionen zusammengefasst Staatenlos 0,3% Drittstaaten 24,1% EU 12,8% Österreich 62,8% Opfer sind zum überwiegenden österreichische StaatsbürgerInnen und BürgerInnen aus E U-Ländern (zusammen 75,6 %). Etwa 24% der Opfer kommen aus anderen Ländern ( Drittstaaten ). Die Ländertabelle im Anschluss listet alle Länder auf. Die Betroffenen familiärer Gewalt, die 2011 in der Wiener Interventionsstelle beraten wurden, kommen aus insgesamt 83 verschiedenen Ländern. Staatsangehörigkeit der Opfer nach Ländern Staatsangehörigkeit Österreich ,8% Serbien 289 8,2% Türkei 191 5,4% Polen 138 3,9% Rumänien 101 2,8% Slowakei 68 1,9% Bosnien-Herzegowina 58 1,6% Bulgarien 43 1,2% Russland 39 1,1% Deutschland 36 1,0% Kroatien 35 1,0% Ungarn 27 0,8% Mazedonien 22 0,6% Nigeria 17 0,5% 7

8 Staatsangehörigkeit Ukraine 15 0,4% Afghanistan 15 0,4% Iran 13 0,4% Indien 12 0,3% Ägypten 11 0,3% Staatenlos 10 0,3% Philippinen 9 0,3% Tschechische Republik 9 0,3% China 8 0,2% Italien, Tunesien, Kosovo je ,5% Mongolei, Somalia, Irak, Thailand, Kenia, Pakistan, Marokko je ,0% Israel, Georgien, Frankreich, Slowenien, Chile, Dominikanische Republik je ,7% Armenien, Brasilien, Kuba, Lettland, Moldavien, Schweden,Demokratische Republik Kongo je ,6% Mexiko, Namibia, Niederlande, Litauen, Norwegen, Liberia, Korea Süd, Peru, Kolumbien, Saudi-Arabien, Kamerun, Spanien, Finnland, Aserbaidschan, USA, Vietnam je ,9% Äthiopien, Angola, Schweiz, Weissrussland, Sierra Leone, Guinea-Bissau, Großbritannien und Nordirland, Luxemburg, Montenegro, Griechenland, Argentinien, Mali, Tadschikistan, Oman, Ecuador, Belgien, Palästinensische Autonomiegebiete, Paraguay, Bangladesh, Australien, Uganda, Kasachstan je ,6% Gesamt ,0% Unbekannt: Gefährder Geschlecht der Gefährder n = Geschlecht Männlich ,6% Weiblich 357 9,4% Gesamt ,0% Wie in den letzten Jahren, waren auch 2011 rund 90% der Gefährder bei Gewalt in der Familie männlich. Bei Gewalt in der Familie handelt es sich also um ein Phänomen, das eindeutig geschlechtsspezifische Muster aufweist. 4 Die Zahl der Gefährder ist geringer als die Zahl der Opfer, da manche Gefährder gegen mehrere Personen gewalttätig sind, d.h. mehrere Opfer haben. Auch die umgekehrte Variante kommt vor dass es bei einem Oper mehrere Gefährder gibt. 8

9 1.4.2 Alter der Gefährder n = Alter Anzahl Altersgruppen ,4% ,3% ,4% über über ,8% Gesamt % Mehr als die Hälfte der Gefährder 2011 war zwischen 18 und 40 Jahre alt, weitere 30% waren zwischen 41 und 60 Jahre. Der Anteil der minderjährigen Gefährder ist im Vergleich zum Vorjahr gesunken (2010: 134 minderjährige Gefährder), daraus kann allerdings aufgrund der relativ geringen Zahl noch kein Trend abgeleitet werden. Es wäre auf jeden Fall sehr wichtig, dass alle jugendlichen Gefährder ein Anti-Gewalt Training absolvieren. Bei den unbekannten Gefährdern handelt es sich zumeist um Fälle von beharrlicher Verfolgung ( Stalking ), bei denen die Identität des Gefährders oft nicht geklärt werden kann. Unbekannt: Staatsangehörigkeit der Gefährder n = Staatsangehörigkeit der Gefährder zusammengefasst Staatenlos 0,6% Rund 59,2% der Gefährder sind österreichische Staats- Drittstaatsangehörige. In der folgenden Tabelle sind alle 86 Länder angeführt, aus denen Gefährder 2011 kamen. Drittstaaten 30,7% EU 9,4% Österreich 59,2% 9

10 Staatsangehörigkeit der Gefährder nach Ländern Staatsangehörigkeit Österreich ,2% Serbien ,6% Türkei 247 7,2% Polen 101 2,9% Bosnien-Herzegowina 73 2,1% Rumänien 72 2,1% Nigeria 42 1,2% Kroatien 41 1,2% Deutschland 39 1,1% Mazedonien 32 0,9% Bulgarien 30 0,9% Indien 29 0,8% Russland 26 0,8% Slowakei 22 0,6% Staatenlos 22 0,6% Ungarn 16 0,5% Tunesien 15 0,4% Kosovo 15 0,4% Afghanistan 15 0,4% Ägypten 13 0,4% Iran 13 0,4% Irak 8 0,2% Pakistan, Niederlande, China je ,6% Philippinen, Georgien, Somalia je ,5% Portugal, Gambia, Italien je ,4% Dominikanische Republik, Schweden, Brasilien, Thailand, Algerien je ,6% Vereinigtes Königreich, Griechenland, Syrien, Kuba, Tschechische Republik, Ukraine, Sri Lanka, Lettland, Israel je ,8% Belgien, Saudi-Arabien, Kolumbien, Frankreich, Spanien, Ecuador, Moldavien, Aserbaidschan, Kenia, Kongo (Demokr. Republik), USA, Mongolei, Argentinien, Niger, Japan, Korea Süd, Jordanien, Oman, Mali je ,1% Kamerun, Guinea-Bissau, Irland, Tadschikistan, Senegal, Angola, Armenien, Libanon, Haiti, Kasachstan, Namibia, Sierra Leone, Schweiz, Kanada, Ghana, Simbabwe, Peru, Montenegro, Libyen, Bangladesh, Palästinensische Autonomiegebiete, Marokko je ,6% Gesamt ,0% Unbekannt:

11 1.4.4 Beziehungsverhältnis des Gefährders zum Opfer n = Opfer weiblich Gefährder Ehemann ,7% Lebensgefährte ,8% Ex-Lebensgefährte 291 9,2% Ex-Freund 291 9,2% Ex-Ehemann 185 5,9% Sohn 147 4,7% Sonstiges Beziehungsverhältnis ,6% Freund 110 3,5% keine Beziehung ,4% Vater 31 1,0% Bruder 31 1,0% Schwager 12 0,4% Schwiegervater 8 0,3% Onkel 5 0,2% Nachbar, Schwiegersohn, Mitbewohner je 9 Enkelsohn, Stiefsohn, Stiefvater je 3 Gefährderin Tochter 25 0,8% Sonstiges Beziehungsverhältnis 21 0,7% keine Beziehung 12 0,4% Mutter 7 0,2% Schwägerin 4 0,1% Nachbarin 3 0,1% Lebensgefährtin, Schwester, Mitbewohnerin je ,6% Freundin, Schwiegertochter, Schwiegermutter, Ex-Freundin, Ex-Lebensgefährtin je 5 Pflegetochter, Enkeltochter, Stiefmutter je ,9% 9 0,3% Großvater, Neffe je 2 4 0,1% Sohn von FreundIn, Pflegesohn, Cousin je 1 3 0,1% Gesamt Gefährder ,1% 25 0,8% 6 0,2% Tante, Stieftochter, Cousine je 1 3 0,1% Gesamt Gefährderinnen 124 3,9% Gesamt GefährderInnen ,0% Opfer männlich Gefährder Sonstiges Beziehungsverhältnis 57 14,9% Sohn 41 10,7% Bruder 16 4,2% Vater 13 3,4% Mitbewohner 13 3,4% Keine Beziehung 10 2,6% Stiefsohn 8 2,1% Lebensgefährte 6 1,6% Neffe 1 0,3% Schwager, Stiefvater je ,7% Ex-Lebensgefährte, Freund, Schwiegersohn je 3 Ex-Freund, Cousin, Nachbar, Onkel je 2 9 2,4% 8 2,1% Gesamt Gefährder ,3% Gefährderin Ehefrau 56 14,7% Lebensgefährtin 41 10,7% Ex-Freundin 25 6,5% Ex-Lebensgefährtin 16 4,2% Sonstiges Beziehungsverhältnis 12 3,1% Schwägerin 3 3 0,8% Freundin, Ex-Ehefrau je ,2% Tochter, Keine Beziehung je ,6% Mutter, Nachbarin je 2 4 1,0% Schwester, Mitbewohnerin, Tochter der Lebensgefährtin je 1 3 0,8% Gesamt Gefährderinnen ,7% Gesamt GefährderInnen ,0% Bei den Beziehungsverhältnissen der erwachsenen weiblichen Opfer, die rund 80% der Klientinnen der Wiener Interventionsstelle ausmachen, zeigt sich, dass die Gefährder zu einem großen Teil nämlich zu 96,1% - männlich sind. In jenen Fällen, in denen die Opfer von Gewalt in der Familie männlich sind halten sich weibliche und männliche GefährderInnen mit etwa 50% die Waage, d.h. es ist kein geschlechtsspezifisches Muster erkennbar. 5 Sonstiges Beziehungsverhältnis beinhaltet z.b. Bekannte und Zufallsbekanntschaften 6 keine Beziehung meint, dass es keinerlei Beziehung zwischen Opfer und Gefährder gibt, d.h. der Gefährder ist dem Opfer fremd. 11

12 Gewalt durch ( Ex-)PartnerIn Gefährder ist n= Gefährder (Ex-)Partner Partner ,7 % Ex-Partner ,7 % Gefährderin ist 80,4 % Wie ein genauerer Blick auf Partnergewalt in der obigen Tabelle zeigt, sind die Gefährder bei weiblichen Opfern zu üb er 80 % die ( Ex -) B eziehungspartner; fast ein Drittel der Gefährder sind Ex-Partner, was zeigt dass sich Gewalt für viele Frauen auch nach einer Trennung vom gewalttätigen Partner fortsetzt, wenn auch oftmals in anderen Formen. n=331 8 Gefährderin (Ex-)Partnerin Partnerin ,9% Ex-Partnerin 49 15,8% 49,7% Bei den Gefährderinnen handelt es sich bei rund 49,7% um (Ex-)Partnerinnen der männlichen Opfer. Minderjährige Opfer n=176 Opfer Kinder und Jugendliche Gefährder Opfer Kinder und Jugendliche Gefährderin Vater 48 27,3% Ex-Freund 29 16,5% Bruder 17 9,7% Sonstiges Beziehungsverhältnis 17 9,7% Stiefvater 12 6,8% Freund 9 5,1% Lebensgefährte 8 4,5% Ex-Lebensgefährte 5 2,8% Onkel 4 2,3% Keine Beziehung 2 1,1% Ehemann, Neffe, Schwiegervater, Großvater je 1 4 2,3% Gesamt Gefährder ,1% Mutter 9 5,1% Sonstiges Beziehungsverhältnis 5 2,8% Ex-Freundin 2 1,1% Cousine, keine Beziehung, Schwester, Lebensgefährtin, Stiefmutter je 1 5 2,8% Gesamt Gefährderinnen 21 11,9% Gesamt GefährderInnen ,0% 7 n = alle männlichen Gefährder, deren Beziehungsverhältnis zum Opfer bekannt ist (exkl. minderjährige Opfer); Gewalt in gleichgeschlechtlichen Partner- schaften wurde in dieser Tabelle nicht berücksichtigt 8 n = alle Gefährderinnen, deren Beziehungsverhältnis bekannt ist (exkl. minderjährige Opfer) 12

13 Minderjährige Opfer nach Geschlecht Geschlecht mj. Opfer Buben 50 28,4% Mädchen ,6% Gesamt mj. Opfer % Minderjährige Opfer nach Geschlecht des/ der GefährderIn Opfer Mädchen Opfer GefährderIn GefährderIn Buben Gefährder ,1% Gefährderin ,9% Gesamt % Wie aus der Tabelle ersichtlich wird, sind: Mädc hen mit üb er 70% üb erproportional von Gewalt in der Familie betroffen, und die Gewaltausübenden auch bei den minderjährigen Opfern überwiegend männlich (zu ca. 88%). 1.5 Rechtliche Maßnahmen Einstweilige Verfügung ( EV) Anträge Anzahl Anträge auf EV davon mit Unterstützung durch IST 709 davon Antrag auf EV unmittelbar nach WW/BV 856 Im Jahr 2011 stellten Opfer einen Antrag auf einstweilige Verfügung nach 382 b, e oder g EO. 9 Davon wurden die KlientInnen in 709 Fällen (69%) bei der Antragstellung und Durchsetzung der Einstweiligen Verfügung von den Mitarbeiterinnen der Wiener Interventionsstelle unterstützt. Die Beratung, Information und Hilfestellung bei derartigen Anträgen ist ein zentraler Bestandteil der Tätigkeiten unserer Mitarbeiterinnen. Ein Antrag auf eine Einstweilige Verfügung kann auch ohne vorangegangene WW/ BV gestellt werden WW / BV in Zusammenhang mit Strafanzeigen und andere Maßnahmen Strafanzeigen und Maßnahmen Strafanzeigen Anzahl Strafanzeige ,3% Strafanzeige und Festnahme 141 4,3% Strafanzeige und Unterbringung 17 0,5% Unterbringung 5 0,2% ohne weitere Maßnahme ,7% Gesamt ,0% Strafanzeigen Prozent ,1% Aus dieser Tabelle wird ersichtlich, wie häufig ein WW/ BV als präventive Maßnahme gesetzt wurde: knapp 12% der von der Exekutive ausgesprochenen WW/ BV erfolgte, ohne dass es bereits zu strafbaren Handlungen gekommen ist. Bei den meisten Betretungsverboten (88,1%) wurde gleichzeitig eine Strafanzeige gemacht. In 141 Fällen (4,3%) war die Gewalt so massiv, dass auch eine Festnahme des Gefährders erfolgte. 9 EO = Exekutionsordnung; 382 b betrifft den Schutz vor Gewalt in Wohnungen; 382 e betrifft den Schutz vor Gewalt durch Kontakt- und Aufenthaltsverbot; 382 g betrifft den Schutz vor Stalking von insgesamt WW/BV 13

14 1.5.3 Von der Wiener Interventionsstelle erfasste Strafanzeigen nach Delikten Anzeige wegen Körperverletzung % gefährliche Drohung % Beharrliche Verfolgung 107a 410 9% Schwere Nötigung % Nötigung % fortgesetzte Gewaltausübung 107b 148 3% Freiheitsentziehung 65 1% Schwere Körperverletzung 84/85/ % Vergewaltigung % Mordversuch 75/ % Mord % Sonstige Anzeigen 371 8% unbekannt 46 1% Gesamt % 2011 wurden von der Wiener Interventionsstelle Strafanzeigen bei Gewalt in der Familie erfasst: in Fällen Anzeigen wegen ( sc hwerer) Körperverletzung, über Anzeigen wegen gefährlicher Drohung, 420 Anzeigen wegen beharrlicher Verfolgung ( Stalking ). Der seit 2009 bestehende Straftatbestand fortgesetzte Gewaltausübung wurde von uns registriert 148-mal angezeigt (3% der Anzeigen), das ist rund ein Prozent mehr als im Vorjahr, als der Wiener Interventionsstelle nur 88 Anzeigen wegen fortgesetzter Gewaltausübung bekannt waren. Mit dem Straftatbestand fortgesetzte Gewaltausübung wird wiederholte Gewaltausübung, wie sie gerade bei Gewalt in der Familie sehr häufig vorkommt, höher bestraft als einzelne Gewalttaten. 1.6 Prozessbegleitung Geschlecht der Opfer Anzahl PB in Prozent Frauen ,3% Männer 34 3,7% Gesamt % Seit 2006 haben Opfer von Gewalt laut der neuen Strafprozessordnung das Recht auf Prozessbegleitung in Strafverfahren und in damit in Zusammenhang stehenden zivilrechtlichen Verfahren. Die Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie hat einen Fördervertrag zur Durchführung von Prozessbegleitung mit dem Bundesministerium für Justiz. Im Jahr 2011 unterstützte die Wiener Interventionsstelle 928 KlientInnen (in 970 Verfahren) im Rahmen der Prozessbegleitung. 1.7 Wiener Anti- Gewalt-Training Art der Zuweisungen zum Anti- Gewalt-Training Teilnahme am Wiener Anti- Gewalt-Training 2011 Art der Zuweisungen zu TP Anzahl Prozent Strafgericht/ Staatsanwaltschaft 18 36% Eigeninitiative 20 40% AJF 4 8% Andere 4 8% Auf Wunsch der Partnerin 2 4% Außergerichtlicher Tatausgleich 2 4% Gesamt % Training abgeschlossen 13 26% Derzeit im Gruppentraining 14 28% Derzeit im Einzeltraining 2 4% Derzeit in Clearingphase 1 2% Nach Clearing nicht aufgenommen 13 26% Training abgebrochen 7 14% Gesamt % 11 Stand:

15 Österreichweite Daten zu Gewalt in der Familie Zahlen im Überblick Im Jahr 2011 verhängte die Polizei österreichweit Betretungsverbote Opfer familiärer Gewalt wurden von den Interventionsstellen/ Gewaltschutzzentren in rund Beratungsgesprächen betreut... 88% der unterstützten Klientinnen waren Frauen und Mädchen, 92% der Gefährder waren männlich Anträge auf Einstweilige Verfügung wurden gestellt... die Interventionsstellen/ Gewaltschutzzentren erfassten Strafanzeigen, die meisten wegen (schwerer) Körperverletzung, gefährlicher Drohung, und beharrlicher Verfolgung ( Stalking ) Personen wurden im Rahmen der Prozessbegleitung unterstützt 12 Quelle: Statistiken der Interventionsstellen/Gewaltschutzzentren 15

16 Polizeimeldungen ( 38 S P G) Gesamtösterreich WW/BV Übertretungen Im Mai 1997 trat das erste Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie in Kraft. Die Tabelle zeigt, dass die polizeilichen Wegweisungen über die Jahre laufend angestiegen sind, was auf eine immer konsequentere Umsetzung der Gesetze und des Grundsatzes Wer schlägt muss gehen schließen lässt. Von 2010 auf 2011 stieg die Zahl der WW/ BV signifikant um 1174 Fälle oder 17,3 %. Die Zahl der Übertretungen, die mit Verwaltungsstrafe geahndet wurden, bewegt sich zwischen ca. 10 und 15%. Dies weist darauf hin, dass die WW/ BV zum Großteil eingehalten werden. Die 10-15% in denen dies nicht der Fall ist, müssen allerdings als besonders gefährliche Fälle angesehen werden. 13 Die Zahlen der WW/BVs von basieren auf Statistiken des Bundesministeriums für Inneres; für 2011 konnte das BMI keine bundesweiten Daten zur Verfügung stellen, die Zahl der WW/BV beruht daher auf den Zahlen, die die Interventionsstellen/Gewaltschutzzentren gesammelt haben. 16

17 1.3 Verhältnis WW / BV zu EinwohnerInnen nach Bundesland im Jahr 2011 Bundesland BV 14 EinwohnerInnen BV auf EW Oberösterreich ,2 (2010: 5,6) Tirol ,2 (4,7) Burgenland ,8 (4,2) Kärnten ,9 (5,5) Niederösterreich ,0 (5,6) Steiermark ,6 (5,7) Salzburg ,7 (7,2) Vorarlberg ,1 (6,4) Wien ,3 (17,7) Österreich gesamt ,5 19,3 6,2 6,2 6,8 6,9 7,0 7,6 7,7 9,1 Die Tabelle zeigt wie viele WW/ BV im Verhältnis zur EinwohnerInnenzahl durc hgeführt werden. In Wien kommen auf EinwohnerInnen 19,3 WW/ BV, das ist dreimal mehr als in den Bundesländern mit den wenigsten WW/ BV. Gegenüber 2010 ist die Zahl der WW/ BV in allen Bundesländern angestiegen, was darauf hinweist, dass die Polizei in ganz Österreich ihre Tätigkeit im Bereich des Schutzes der Opfer familiärer Gewalt intensiviert hat, was sehr wichtig für die Prävention dieser Form von Gewalt ist. Am deutlichsten ist dabei der Anstieg in Vorarlberg. Literatur: Haller, Birgitt/ Institut für Konfliktforschung (2012): High-Risk Victims. Tötungsdelikte in Beziehungen. Medieninhaberin, Verlegerin und Herausgeberin: Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst, Walby, S. & Myhill, A. (2001) Assessing and Managing Risk, in Taylor- Browne, J. (ed.) What Works in Reducing Domestic Violence? London: Whiting and Birch

18 18

1. Statistik der Wiener Interventionsstelle 2012

1. Statistik der Wiener Interventionsstelle 2012 1. Statistik der Wiener Interventionsstelle 2012 1.1 Inanspruchnahme der Wiener Interventionsstelle 2012 zugewiesene und betreute Opfer Anzahl Klientinnen übermittelt durch Meldungen der Polizei 3.479

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