Verbraucherrechtstag der Rechtsanwaltskammer Koblenz am 10. Sept in Bad Kreuznach Gut versorgt im Alter. joachim müller Erbrechtskanzlei
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- Meike Kerner
- vor 8 Jahren
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1 Verbraucherrechtstag der Rechtsanwaltskammer Koblenz am 10. Sept in Bad Kreuznach Gut versorgt im Alter
2 Rechtliche Vorsorge I. Lebzeitige Verfügungen II. Rechtsgeschäftliche Bevollmächtigung III. Letztwillige Verfügungen
3 I. Lebzeitige Verfügungen Übergabeverträge vorweggenommene Erbfolge Höfeordnung Hof geht an Hoferben - lebzeitig - im Wege der Generationennachfolge - Versorgung des abziehenden Altenteils - Geschwisterabfindung
4 Übergabeverträge Wohnhausübertragung gegen - Wohnungsrecht - Nießbrauchsvorbehalt - Pflegeverpflichtung Rentenzahlung, insbesondere bei fremdgenutzten, also vermieteten Häusern
5 Was ein Rechtsanwalt für Sie tun kann? - Grundlagen und Motive ermitteln - zivilrechtliche Gestaltung ausarbeiten - Absicherung des Übergebers - steuerrechtliche Optimierung der zivilrechtlichen Gestaltung
6 II. Rechtsgeschäftliche Bevollmächtigung Vorsorge für den Fall des Verlustes der Geschäftsfähigkeit bzw. Einwilligungsfähigkeit. - Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung - Patientenverfügung
7 1. Vorsorgevollmacht Vermeidung einer gerichtlich angeordneten Betreuung im Fall des Verlustes der Geschäftsfähigkeit. - keine gesetzliches Vertretung Volljähriger z. B. durch Ehegatten oder Kinder
8 2. Betreuungsverfügung - Bestimmung der Person/Personen die eine gegebenenfalls erforderliche Betreuung übernehmen - Vorgaben zu Art und Ausgestaltung der Betreuung
9 3. Patientenverfügung Eigene Behandlungswünsche schriftlich niedergelegt für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit.
10 Was kann ein Rechtsanwalt für Sie tun? - Formulierung der Vollmacht/Verfügung nach Ihren Vorstellungen - Überprüfung einer von Ihnen verfassten Vollmacht/Verfügung - Arbeit als Kontrollbevollmächtigter
11 III. Letztwillige Verfügungen - Testamente - Erbverträge
12 Gesetzliche Erbfolge / gewillkürte Erbfolge Beachten Sie bitte: Gesetzliche Erbfolge: Gesetzgeber bestimmt die Erbfolge Letztwillige Verfügung: Erblasser bestimmt die Erbfolge (letzter Wille)
13 Gesetzliche Erbfolge 1. Das Gut rinnt wie das Blut (Verwandtenerbrecht) 2. Das Erbrecht des Ehegatten 3. Fiskus
14 Gesetzliche Erbfolge 4. Ordnung Urgroßeltern Onkel, Tanten Großeltern 3. Ordnung Vetter, Cousine 2. Ordnung Neffen, Nichten Geschwister Eltern 1. Ordnung Urenkel Enkel Kinder Erblasser (Ehegatte)
15 Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten Sonderrecht, da nicht verwandt Erbrecht kraft Eheschließung Erbquote abhängig vom - Güterstand (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft) - Anzahl der Kinder
16 Das Erbrecht bei Familien mit Kindern Ehegattenerbteil Güterstand neben Kind 1 neben Kind 2 neben Kind 3 Zugewinnge- 1 / 2 1 / 2 1 / 2 meinschaft Gütertrennung 1 / 2 1 / 3 1 / 4 Gütergemein- 1 / 4 1 / 4 1 / 4 schaft
17 Wer sollte ein Testament errichten? Jeder, der nicht nach der gesetzlichen Erbfolge beerbt werden
18 Was ein Rechtsanwalt für Sie tun kann? - Formulierung von Testamenten und Erbverträgen nach Ihren Motiven und Vorstellungen - Widerruf früherer Verfügungen von Todes wegen - Steuerliche Optimierung der Gestaltung
19 Vortrag von Herrn Rechtsanwalt Joachim Müller Fachanwalt für Erbrecht Joachim Müller Rosenstraße Weißenthurm Tel
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