Riester-Förderung Subventionierung der Versicherungswirtschaft ohne praktische rentenerhöhende Wirkung für die Riester-Sparenden

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Axel Troost, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/12774 Riester-Förderung Subventionierung der Versicherungswirtschaft ohne praktische rentenerhöhende Wirkung für die Riester-Sparenden Vorbemerkung der Fragesteller NureinvergleichsweisegeringerTeilderstaatlichenFörderungenzurRiester- RentekommttatsächlichdeneinzelnenRiester-Sparendenzugute.Zudiesem ErgebniskommtderWirtschaftswissenschaftlerProf.Dr.KlausJaegervonder FreienUniversitätBerlin.InseinerFallstudiezurFrage,wervondenstaatlichen SubventionenderRiester-Renteprofitiert (Versicherungswirtschaft22/2008, S.1874ff.)hatProf.Dr.KlausJaegerdieZahlendesVersicherungsunternehmensCosmosDirektanalysiert,dadieserAnbieterbeinahezuallenVerbrauchertestsmitsehrgutenErgebnissenabschneidet (vgl.z.b.finanztestspezial zum Thema Altersvorsorge vom Dezember 2007). WeildieLebenserwartungderGesamtbevölkerungnachdenBerechnungendes StatistischenBundesamtessehrvielniedrigerist,alsdievonderVersicherung anhandeigenersterbetafelnkalkuliertedurchschnittlichelebenserwartung, profitierenmehrheitlichdieriester-sparendennichtvonderriester-förderung. BesondersbenachteiligtwärendemnachjungeSparendeundeinkommensschwächereRiester-Sparende.ErstinerheblichhöheremAltererhaltensieihre Eigenbeiträge in Form von Nettorenten zurück. Prof.Dr.KlausJaegerberechnet,dassRiester-SparendeimDurchschnitt 90Jahrealtwerdenmüssten,sollsichdasRiesternfürsielohnen.Dennerstab ErreichendieserAltersgrenzeerhieltensieihreselbsteingezahltenBeiträgein FormvonNetto-Rentenzurück.ErstabdannprofitierendieSparendentatsächlichvondenstaatlichenZuschüsseinFormausgezahlterNetto-Renten.Erst wennderriester-sparendeeinaltervon95jahrenerreicht,kämenihm31,1 Prozent der staatlichen Zuschüsse als Nettorente zugute. LautdenBerechnungenvonProf.Dr.KlausJaegerprofitierenRiester-Sparende imuntereneinkommenssegment (20000bis30000EuroBrutto-Jahreseinkommen)undKinderlosewenigbisgarnichtvondenstaatlichenZuschüssen. Riester-SparendemitKindernprofitierenzwarstärkervondenstaatlichenZuschüssenunddavorallemdiejenigen,derenKindernach2008geborenwurden. DiesliegtaberausschließlichanderstaatlichenKinderzulage,diezudemab 2008 erhöht wurde. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom5.Mai2009 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode StimmendieBerechnungenvonProf.Dr.KlausJaeger,kanndieBundesregierungihreBehauptung,RiesternlohnesichgeradefürGeringverdiener,nichtaufrechterhalten.Prof.Dr.KlausJaegerbelegtvielmehr,dasskinderloseErwerbstätigemiteinemJahreseinkommenzwischen20000und30000Euro,diemit 90Jahrensterben,einenVerlustdurchdasRiesternzuverzeichnenhaben,dasie wenigerannettorenteerhalten,alssieaneigenmittelneingezahlthaben.von denstaatlichenzuschüssenprofitierensiegarnicht.fürdieeigentlichezielgruppederjungengeringverdienendenmachtdemnachdasriesternüberhaupt keinen Sinn. Prof.Dr.KlausJaegerhatebenfallsdieStrukturderRisikogewinneuntersucht. ErkommtzudemErgebnis,dassproVertragdurchschnittlich29Prozentderbis zumrentenbeginngezahltenzuschüssealsrisikogewinnebeimversicherungsunternehmenanfallen wiederumvorausgesetzt,der/dieversichertestirbtmit 91Jahren.HochgerechnetaufallezumUntersuchungszeitraumabgeschlossenenca.elfMillionenRiester-VerträgeergäbedieseinVolumenvonca.50Mrd. EuroanGewinnenfürdieVersicherungsunternehmen.SterbendieVersicherten hingegenvordem90.lebensjahr,wasgeradebeimenschenmitgeringemeinkommenhäufigderfallist,erhöhensichdiegewinnederversicherungsunternehmenentsprechend.dieversicherungsunternehmenprofitierenalsosehr starkvondenzuschüssen ammeistenjedochbeiriester-sparendenmitgeringemeinkommen,weildieseregelmäßigsterben,bevorsichriesternfürsie gelohnthat.prof.dr.klausjaegeristdeshalbderansicht,dassdiestaatlichen ZuschüssenichtsweiteralseineSubventionierungderVersicherungswirtschaft sind, die aber praktisch keinerlei rentenerhöhende Wirkung haben. 1.IstausSichtderBundesregierungdieprinzipielleVorgehensweisevonProf. Dr.KlausJaegersUntersuchungsachlichundfachlichangemessenundrichtig (bitte begründen)? DieBundesregierungsiehtesgrundsätzlichnichtalsihreAufgabean,wissenschaftlicheVeröffentlichungeninFachzeitschriftenaufihresachlicheundfachliche Angemessenheit zu prüfen und öffentlich zu bewerten. DieangesprocheneUntersuchungbasiertnacheigenerAussagedesAutors lediglichaufdergrundlageeineseinzelnenangebotseineseinzelnenunternehmens.allgemeingültigeurteilehinsichtlichderrichtigkeitoderdereffizienzdersogenanntenriester-förderunglassensichdarausnichtziehen.diesen Anspruch erhebt der Autor aber auch nicht. ZudemberücksichtigtdieStudiewesentlicheLeistungsmerkmalediesesAngebots,sodieÜberschussbeteiligung,nicht.DieNichtbeachtungderÜberschussbeteiligungistinsoweitproblematisch,alseineÜberschussbeteiligunginder Rentenphase (undauchinderansparphase)laufendstattfindet.diesbedeutet speziellfürrisikoüberschüsseausdenzugrundegelegtenannahmenzur Lebenserwartung,dassdieseschonlaufendwährendderRentenphaseandie Versichertenausgeschüttetwerden.DieVersichertenmüssendahernichterstein hohesaltervonüber90jahrenerreichen,umvondiesenüberschüssenzuprofitieren. 2.WelcheKonsequenzenziehtsieausdenUntersuchungsergebnissenfürdie staatlichesubventionierungvonprivatenrentenversicherungen,insbesondere der Riester-Renten? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/ StimmtsiederKernaussagevonProf.Dr.KlausJaegerzu,dassindengeschildertenFällendietatsächlichausgezahltenNettorentenerstabdeutlich überdurchschnittlichenlebenserwartungendieprofitschwelledervonden Riester-SparendenselbstaufgebrachtenEigenmittelüberschrittenwird (bitte begründen)? DieBundesregierungteiltnichtdieAuffassung,dassessichhierbeiumdieKernaussagederUntersuchunghandelt.AbgesehendavondefiniertProf.Dr.Klaus JaegerindieserUntersuchungbestimmteBegriffe (z.b. Eigenbeitrag, KalkulierteRentenlaufzeit, Risikogewinne )deutlichabweichendvom herkömmlichensprachgebrauch.insbesonderehatdervonihmverwendete Begriffder kalkuliertenlebenszeit keinebeziehungzumbegriffderlebenserwartung,wieervomstatistischenbundesamtoderimversicherungswesen verwendetwird.zudeminterpretierterdievonihmuntersuchtenleistungenals SparverträgeunterAußerachtlassungderRisikoübernahme,diefürVersicherungsverträgecharakteristischistundunterAußerachtlassungderÜberschussbeteiligungderVersicherten,dieerfahrungsgemäßetwadieHälftedertatsächlichenLeistungausmacht.DieseMethodikisterklärlichimHinblickaufdie besondere,eingeschränktefragestellungderuntersuchung (vgl.dieantwortzu Frage1).ImÜbrigenwirdaufdieAntwortzuFrage1undallgemeinzur Messungder Profitabilität vonaltersvorsorgeverträgenaufdieantwortder BundesregierungzuFrage26derKleinenAnfragederAbgeordnetenVolker Schneider (Saarbrücken)u.a.undderFraktionDIELINKE.vom18.November 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10988, S. 10) verwiesen. 4.Triffteszu,dassjungeMenschenmitRiesterverträgengegenüberälteren vergleichbareneinkommensgruppenhinsichtlichderlebenserwartungbenachteiligtsindundrundeinbiszweijahrelängerlebenmüssen,umdievon ihnenselbstaufgebrachteneigenmittelinformvonnettorentenzurückzuerhalten,undwennja,wiebewertetdiebundesregierungdiesesuntersuchungsergebnis von Prof. Dr. Klaus Jaeger? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 5.WiebewertetsiedieTatsache,dassbeidemhieruntersuchtenVersicherungsvertragdurchschnittlichrund9300EuroproVertraganRisikogewinnfür dasunternehmen beieinemdurchschnittlichenablebendessparendenim Alter von ca. 91 Jahren anfallen (S )? InderUntersuchungwirdderBegriff Risikogewinn abweichendvomherkömmlichensprachgebrauchdefiniert.dieergebnisselassensichdahernicht verallgemeinern.imübrigenwirdaufdieantwortderbundesregierungzuden Fragen9bis19derKleinenAnfragederAbgeordnetenSevimDag delenu.a.und derfraktiondielinke.vom21.mai2008 (Bundestagsdrucksache16/9243, S. 5 bis 7) verwiesen. 6.KannsiedieUntersuchungsergebnissewiderlegen,wonachdieRisikogewinnedesVersicherungsunternehmensnichtsanderesalsSteuergelder sind,diezunächstindasunternehmenumgeleitetwerdenundlediglichzu einem ganz geringen Teil aus staatlichen Zuschüssen resultieren (S )? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7.TeiltsiedieSchlussfolgerungderUntersuchung,wonachderRisikogewinnnichtsanderessei,alseinestaatlicheSubventiondesUnternehmens, diepraktischkeinerleirentenerhöhendewirkungaufweise (S.1880) (bitte begründen)? AufdieAntwortzuFrage5wirdverwiesen.ImÜbrigenberücksichtigtdieUntersuchungnichtdieVerordnungüberdieMindestbeitragsrückerstattunginder Lebensversicherung (Mindestzuführungsverordnung)vom4.April2008 (BGBl.I S.690),inderu.a.dieBeteiligungderVersichertenandenRisikogewinnen bestimmt wird. 8.TeiltsiedieausderUntersuchunggezogeneSchlussfolgerung,wonach sicheineriester-rentefürdieheute25-bis45-jährigensinglesohnekinder überalleeinkommensklassen (20000bis52500Euro)hinwegbetrachtet erstdannlohnt,wennsiedurchschnittlichwenigstens91jahrealt werden,dasieerstabdiesemaltereinenetto-rentenzahlungerhaltenhabenwerden,dieüberdiewährenddereinzahlungsphasevonihnenselbst aufgebrachteneigenmittelhinausgehenwird (S.1180) (bittebegründen)? 9.TeiltsiedieausderUntersuchunggezogeneSchlussfolgerung,wonach sichdieriester-rentebeidenheute25-bis45-jährigensinglesmiteinem unmittelbarvor2008geborenenkinderstdann lohnt,wennsiedurchschnittlichüber87jahrealtwerdensofernsieeineinkommenvonnur 20000bis25000Euroaufweisenundsiewiederca.90Jahrealtwerden müssten, sofern das Einkommen höher liegt (S ) (bitte begründen)? 10.TeiltsiedieausderUntersuchunggezogeneSchlussfolgerung,wonachbei denheute25-bis45-jährigensinglesmithöheremeinkommenundeinem unmittelbarnach2008geborenemkindsichdieriester-renteerst lohnt, wenndieriester-sparendendurchschnittlichälterals90jahrewerden müssen,umvondenstaatlichenzulagenzuprofitieren (S.1180) (bittebegründen)? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 11.TeiltsiedieEinschätzungvonProf.Dr.KlausJaeger,wonachzumindest fraglichist,obsicherheitsmargenvonbiszuzwölfjahrengegenüberden PrognosenfürdieGesamtbevölkerung,wiesiedasStatistischeBundesamt ( ) verwendet, adäquat sind (S ) (bitte begründen)? AufdieAntwortderBundesregierungzudenFragen14und16derKleinen AnfragederAbgeordnetenSevimDag delenu.a.undderfraktiondielinke. vom 21. Mai 2008 (Bundestagsdrucksache 16/9243, S. 6 f.) wird verwiesen. 12.WiebewertetsiedieausderUntersuchunggezogeneSchlussfolgerung, dasseinkommensschwächeresparende (biszu30000eurobrutto-einkommen),diedieweitausstärkstegruppebeidenriester-verträgenbilden undeinesignifikantkürzerelebenserwartungaufweisenals Gutverdienende,durchdiehohenSicherheitsmargenüberproportionalbenachteiligt sind (S ) (bitte begründen)? DieBundesregierungkanneinederartigeAussagederUntersuchungnicht entnehmen.hinsichtlichderverursachungsgerechtenbeteiligungderversichertenanentstehendenrisikoüberschüssenwirdwiederumaufdieantwortder BundesregierungzuFrage16derKleinenAnfragederAbgeordnetenSevim Dag delenu.a.undderfraktiondielinke.vom21.mai2008 (Bundestagsdrucksache16/9243,S.6f.)verwiesen.HinsichtlichderKorrelationvonEin-

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/12952 kommenundlebenserwartungwirdaufdieantwortderbundesregierungzu Frage1derKleinenAnfragedesAbgeordnetenVolkerSchneider (Saarbrücken) u.a.undderfraktiondielinke.vom12.dezember2008 (Bundestagsdrucksache 16/11363, S.2) verwiesen. 13.GreiftnachAuffassungderBundesregierungdieArgumentationderVersicherungsunternehmen,wonachRiester-Sparendedem RisikoderLanglebigkeitunterliegen auchdannnoch,wenndierisikogewinnezumgrößten Teil bei den Versicherungsunternehmen verbleiben (bitte begründen)? 14.Hältsieesfürgerechtfertigt,dasssichausdenbeiderUntersuchung verwendetenfallkonstellationenhochgerechnetrisikogewinnevonknapp 90 Mrd. Euro ergeben würden (S ) (bitte begründen)? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 15.WarumbestehtbeiderVerwendungderanfallendenRisikoüberschussbeteiligungderUnternehmenkeineverbindlichegesetzlicheRegelung,ob überhauptundwenn,inwelchemumfangrisikoüberschüsseanwelche Tarifgruppen weiterzugeben sind? EinesolcheRegelungbesteht.AufdieAntwortzudenFragen5und7wirdverwiesen. 16.WashältdieBundesregierungbeiderVerwendungderanfallendenRisikoüberschussbeteiligungderUnternehmenfür angemessen nach 153 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) (bitte begründen)? Was angemessen ist,kannnurunterberücksichtigungallerumständedes Einzelfalls beurteilt werden. 17.TeiltsiedieSchlussfolgerungdesUntersuchungsergebnissesvonProf. Dr.KlausJaeger,wonachdieRiester-SparendeneinenTeilderstaatlichen ZuschüsseinFormvonSteuernwährendderRentenphasezurückzahlen undderüberwiegendeanteilderstaatlichenzuschüssebeidenversicherungsunternehmen versickert undfolgtsiedemfazitvonprof.dr.klaus Jaeger,dasssie staatlichenzuschüsse,d.h.steuergeldernichtzweckorientiertverwendet,sondern wieleiderhäufig schlichtverschwendet (S.1184) (bitte begründen)? DieSchlussfolgerungberuht wieinderuntersuchungauchausdrücklich dargelegtwird aufeinerausgangslage,dienichtdertatsächlichenentspricht. ZurtatsächlichenBehandlungvonRisikogewinnenwirdaufdieAntwortzuden Fragen 11 und 15 verwiesen.

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 18.WiebewertetsiedasvonProf.Dr.KlausJaegergezogeneFazit,dassangesichtsderUntersuchungsergebnisse SingleohneKindermitJahreseinkommenvon20000EuroundmehrbeieinemgeplantenRentenbeginn von65jahrenbessernichtriestern (sollten) esseidenn,sierechnendamit,mindestens92altzuwerden unddiesvorallemfürjungesparende in den unteren Einkommensklassen gelte (S )? 19.WelcheRückschlüsseziehtsieausdenUntersuchungsergebnissenfürdie VersicherungsverträgeandererAnbieter,diebeiVerbrauchertestsschlechterabgeschnittenhabenalsdashieruntersuchteVersicherungsunternehmen CosmosDirekt? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 20.BleibtdieBundesregierungangesichtsderUntersuchungsergebnissebei ihrerbehauptung,dasssichdieriester-rentegeradefürgeringverdienende lohnt (bitte begründen)? AufdieAntwortderBundesregierungzuFrage1derKleinenAnfragederAbgeordnetenVolkerSchneider (Saarbrücken)u.a.undderFraktionDIELINKE. vom12.dezember2008 (Bundestagsdrucksache16/11363,S.2)wirdverwiesen.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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